Datum des Eingangs: 02.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5776 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2292 der Abgeordneten Roswitha Schier und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5546 Ausbildung zur Sozialassistenz im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Absolventen der Ausbildung zum/zur Sozialassistenten /in arbeiten für freie und kirchliche Verbände aber auch für kommunale Dienststellen. Sie sind in vielen unterschiedlichen Bereichen einsetzbar. Es fehlt derzeit ein Überblick über die Ausbildungszahlen im Land Brandenburg und die jeweiligen Einsatzgebiete. Frage 1: In welchen konkreten Bereichen finden Absolventen der Ausbildung zur Sozialassistenz Einsatz? zu Frage 1: Sozialassistentinnen und Sozialassistenten können als Hilfskräfte in heilerziehungspflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen nach der Maßgabe der Personalverordnungen der einzelnen Bundesländer eingesetzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit gibt unter „BERUFENET“1 folgende Auskünfte zum Einsatz: „Sozialassistenten und -assistentinnen arbeiten in der Familien-, Heilerziehungs- und Kinderpflege, wo sie hilfsbedürftige Personen betreuen, unterstützen und fördern. Sozialassistenten und -assistentinnen finden Beschäftigung als Hilfskräfte in Wohn- und Pflegeheimen für betreuungsbedürftige Menschen, in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung, bei ambulanten sozialen Diensten, in Privathaushalten betreuungsbedürftiger Personen.“ Frage 2: Wie viele Absolventen beenden jährlich diese Ausbildung? (Mit der Bitte um Gliederung nach Standorten und Geschlecht) zu Frage 2: Die folgende Tabelle weist die Zahl der Absolventen der Berufsfachschule Soziales der letzten Schuljahre aus. Die Daten für die Absolventen des Schuljahres 2015/2016 stehen noch nicht für Auswertungen zur Verfügung. Schulname Ort 2012/2013 2013/2014 2014/2015 insg. darunter weiblich insg. darunter weiblich insg. darunter weiblich Berufliche Schule für Sozialwesen, Fachschule für Sozialwesen mit den anerk. FR Heilerz.pflege u. Sozialpäd. anerk. Berufsfachschule f. Soziales Beelitz 23 18 18 10 38 30 Oberstufenzentrum I Barnim Bernau bei Berlin 16 15 30 21 32 29 Berufliche Schule der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales anerkannte Ersatzschule Bernau bei Berlin/OT Lobetal 39 30 33 25 37 30 Oberstufenzentrum „Alfred Flakowski “ Brandenburg an der Havel 31 28 28 25 33 27 Oberstufenzentrum Cottbus Cottbus 79 67 71 60 76 58 Berufliche Schule für Sozialwesen der DEB in Brandenburg gemeinnützige Schulträger -GmbH - anerkannte Ersatzschule - Cottbus 55 41 43 32 41 32 Oberstufenzentrum Elbe-Elster Elsterwerda 30 29 48 45 44 36 Konrad Wachsmann Oberstufenzentrum Frankfurt (Oder) 42 34 33 28 42 33 Berufliche Schule der FAW gGmbH Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen mit staatlich anerk . Bildungsgängen Fürstenwalde 25 20 25 20 27 22 Korczak-Schule Berufliche Schule für Sozialwesen Samariteranstalten Fürstenwalde Fürstenwalde /Spree 15 11 19 12 17 14 Oberstufenzentrum Oder-Spree Fürstenwalde /Spree 22 18 13 11 28 24 Berufl. Schule f. Sozialwesen der HEC Lauchhammer FS f. Sozialwesen mit den anerk. FR Heilerz.pfl. und Sozialpäd. anerk. BFS f. Soziales Lauchhammer 12 10 13 10 21 14 Berufliche Schule der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V Lübbebe - nau/Spreew ald 19 17 18 15 29 24 Oberstufenzentrum Landkreis Teltow-Fläming Luckenwalde 17 16 11 10 29 27 Berufliche Schule der AGUS/GADAT berufl. Schulen gGmbH Neuruppin 12 9 17 14 26 21 Oberstufenzentrum Ostprignitz- Ruppin Neuruppin 25 21 29 23 28 24 Berufliche Schule Potsdam der Hoffbauer gGmbH Potsdam 47 33 41 36 37 26 Berufliche Schule für Sozialwesen am Brandenburgischen Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V. Potsdam 18 14 30 25 20 14 Oberstufenzentrum „Johanna Just“ Potsdam 35 28 37 32 29 24 Berufliche Schule Theodor Hoppe in der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH Potsdam 16 11 26 15 19 14 Berufliche Schule für Sozialwesen FS Sozialwesen, FR:Soz.päd. und Heilerz.pfl., BFS Soziales anerkannte Ersatzschule Premnitz 21 18 23 19 21 20 Oberstufenzentrum Uckermark Prenzlau 38 30 37 34 49 43 Oberstufenzentrum Märkisch- Oderland Strausberg 34 24 34 30 44 37 Dietrich- Bonhoeffer- Schule Berufliche Schule des Evangelischen Diakonissenhauses Berlin-Teltow Teltow 21 19 21 20 18 17 Oberstufenzentrum Prignitz Wittenberge 28 25 25 23 24 23 Georg- Mendheim- Oberstufenzentrum Oberhavel Zehdenick 47 40 74 59 51 46 Insgesamt 767 626 797 654 860 709 Datengrundlage: Schuldatenerhebungen Frage 3: Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Sozialassistenz? zu Frage 3: Die Aufnahmevoraussetzungen sind in § 4 der Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales (Berufsfachschulverordnung Soziales) vom 20. Mai 2004 (GVBl.II/04, [Nr. 18], S.466) geregelt: Aufnahmevoraussetzung für den Bildungsgang ist die erweiterte Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Schulbildung und die gesundheitliche Eignung gemäß § 32 in Verbindung mit den §§ 37 und 39 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Frage 4: Wie viele Absolventen brechen diese Ausbildung ab und aus welchen bekannten Gründen wird diese Ausbildung abgebrochen? zu Frage 4: Diese Daten werden nicht erhoben. In der jährlichen Schuldatenerhebung werden nur die Schülerinnen und Schüler erfasst, die den Bildungsgang durchlaufen und diesen mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis beendet haben. Frage 5: Wie groß ist der Anteil der Absolventen, der nach der Ausbildung direkt in das Berufsleben einsteigt? zu Frage 5: Diese Daten werden nicht erfasst. Frage 6: Für welche weiteren Ausbildungen kann die Ausbildung zum/zur Sozialassistenten /in eine sinnvolle Voraussetzung sein und wie viele Absolventen nutzen diese Chance? zu Frage 6: Mit dem Abschluss als Sozialassistent/in kann unter Berücksichtigung der Aufnahmevoraussetzungen im Land Brandenburg eine Ausbildung in der Fachschule Sozialwesen zum Erzieher bzw. zur Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger bzw. zur Heilerziehungspflegerin aufgenommen werden. Im Schuljahr 2015/2016 besuchten insgesamt 1.911 Schülerinnen und Schüler das erste Ausbildungsjahr der Fachschule für Sozialwesen, darunter 675 Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales absolviert hatten. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2015/2016 mit dem Stichtag 2. November 2015 für berufliche Schulen. Einbezogen wurden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.