Datum des Eingangs: 02.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5777 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2305 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/5569 Unterbringung von Obdachlosen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1422 (DS 6/3596) stellt die Landesregierung folgenden Sachverhalt klar: „Die für den Bereich der Obdachlosigkeit zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten von niedrigschwellig angelegten Begegnungsstätten über Beratungsstellen, ambulanten Betreuungsangeboten bis hin zu Notunterkünften und stationärer Betreuung vielfältige Angebote, mit denen sowohl Prävention als auch Hilfe bei eingetretener Obdachlosigkeit einschließlich Hilfen zur Überwindung der Lebenslage Obdachlosigkeit geleistet werden.“ Viele Kommunen delegieren diese Verantwortung an Gemeinden vor Ort, die u.a. kleinteilige und zum Teil kostenintensive Lösungen nutzen, insbesondere im berlinnahen Raum. Für Gemeinden handelt es sich um ‚durchlaufende Posten‘, da Kreise und Kreisfreie Städte die Kosten tragen. Kostengünstige Lösungen können dabei nicht immer im Fokus stehen. Zentrale Lösungen erscheinen hier ggf. eine alternative Lösung darstellen zu können. Auch die AG Wohnungslosenhilfe der Landesarmutskonferenz fordert eine Evaluierung aktueller Standorte und die Offenlegung der Kosten durch die Landesregierung. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung, vor dem Hintergrund des effektiven Einsatzes von Steuergeldern, aktuelle Zuständigkeiten bezüglich der Betreuung und Unterbringung von Personen ohne Obdach? zu Frage 1: Für präventive Maßnahmen und Leistungen gegen das Entstehen von Obdachlosigkeit, Hilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit sowie für Hilfen zur Überwindung von Obdachlosigkeit sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit, denn Hilfen bei Problemlagen, die zur Wohnungslosigkeit führen können oder akut mit ihr verbunden sind, sind aus Sicht des Landes sinnvollerweise in erster Linie auf örtlicher Ebene zu leisten. Die Kommunen halten dafür ein umfassendes Leistungsangebot vor. Sie ermöglichen damit individuelle und auf die Gegebenheiten vor Ort abge- stimmte Lösungen für präventive Hilfen und zur Unterbringung obdachloser Menschen . Dabei treten Obdachlosigkeit und mit ihr zusammenhängende Problematiken häufiger in größeren Städten auf, der Einfluss der Berlinnähe ist jedoch laut einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nicht besonders ausgeprägt . Auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten und den jeweils unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten obliegt es letztlich jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt, in welcher Form (zentral oder dezentral) die notwendigen Angebote vorgehalten werden. Frage 2: Wie viele Standorte/ Plätze zur Unterbringung obdachloser Personen werden in den Kommunen zur Verfügung gestellt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Standorten) zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Für den Bereich der Hilfeangebote obdachloser Personen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken . Frage 3: Werden durch die Landesregierung entsprechende Angebote der Kommunen evaluiert? Wenn ja, wie stellen sich die Ergebnisse vergleichend dar? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Die Angebote der Kommunen im Bereich der Obdachlosenhilfe werden von der Landesregierung nicht evaluiert. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Maßnahmen der Rechtsaufsicht erforderlich sind.