Datum des Eingangs: 03.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5779 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2314 der Abgeordneten Diana Bader der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5593 Frühförderung als Komplexleistung Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Zuge der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz entfachte auch die Diskussion um die Frühförderung als Komplexleistung neu. Im Land Brandenburg kann man dazu bereits auf einen langen Diskussionsprozess in der entsprechenden Facharbeitsgruppe zurückblicken. Im März 2015 verwies die Landesregierung diesbezüglich auf einen Abschlussbericht, der nach Abschluss der Arbeit dieser Facharbeitsgruppe vorliegen würde. Dieser sollte die Handlungsspielräume aller Akteure abbilden und Empfehlungen geben. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde bzw. wird dieser Bericht erstellt und wem wurde bzw. wird er zur Verfügung gestellt? zu Frage 1: Mit Beschluss des Landtages vom 15. November 2012 (LT-Drs. 5/6273- B) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, den Prozess der Umsetzung der Frühförderung als Komplexleistung moderierend zu begleiten und eine Facharbeitsgruppe „Komplexleistung Frühförderung“ einzurichten. Diese Facharbeitsgruppe tagte vom 26. Juni 2013 bis 8. Oktober 2015. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Facharbeitsgruppe eine gute Basis geboten hat, um die Kommunikation aller Beteiligten zu verbessern und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Es bestand jedoch Übereinstimmung, dass die notwendige Rechtssicherheit und -klarheit nur durch eine verbindliche gesetzliche Klarstellung erreicht werden kann. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich vor diesem Hintergrund einig, die AG „Komplexleistung Frühförderung“ zu beenden. Auf die Erstellung eines Abschlussberichtes wurde verzichtet , da kein über den Zwischenbericht hinausgehendes Ergebnis erzielt werden konnte. Die Umsetzung der Anregung des Landtagsbeschlusses, eine Handreichung bzw. Handlungsempfehlungen für eine praxisnahe Umsetzung der Frühförderung als Komplexleistung zu erarbeiten, fand in der Facharbeitsgruppe keinen Konsens. Frage 2: Wie oft tagte seit März 2015 die Facharbeitsgruppe? zu Frage 2: Die Facharbeitsgruppe tagte seit März 2015 einmal. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Fanden seit März 2015 weitere Einzelverhandlungen zwischen bspw. Krankenkassenverbänden , kommunalen Sozialhilfeträgern und Trägern der Frühförderund Beratungsstellen statt und in wieweit wurden deren Ergebnisse mit in die Arbeit der Facharbeitsgruppe einbezogen? zu Frage 3: In einzelnen Landkreisen finden Gespräche zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern statt. Die Vertreterinnen der Leistungsträger haben in den Arbeitsgruppensitzungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Facharbeitsgruppe keine Maßstäbe für die Vertragsverhandlungen setzen kann. Dementsprechend können Ergebnisse der Einzelverhandlungen auch nicht in die Arbeit der Facharbeitsgruppe einbezogen werden. Frage 4: Welche Aktivitäten hat die Landesregierung auf Bundesebene seither unternommen , um die Frühförderung als Komplexleistung weiter voranzutreiben? zu Frage 4: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – als das für die Frühförderung zuständige Ressort der Landesregierung – hat sich aktiv in die Bund-Länder-Initiative zur Optimierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Frühförderung als Komplexleistung eingebracht und gemeinsam mit weiteren Bundesländern einen Vorschlag für die Änderung des SGB IX und der Frühförderverordnung erarbeitet. Die eingebrachten Vorschläge haben nunmehr Eingang in das Bundesteilhabegesetz gefunden. Frage 5: Welche weiteren Schritte sind seitens der Landesregierung angedacht, um die Frühförderung als Komplexleistung im Land Brandenburg unter Bezugnahme auf das Bundesteilhabegesetzes und die novellierte Frühförderverordnung künftig umzusetzen ? zu Frage 5: Das BTHG definiert nunmehr die Komplexleistungen. Damit ist die von der Facharbeitsgruppe definierte Prämisse – Beseitigung der Auslegungsspielräume und Konkretisierung der Gesetzeslage – erfüllt. Mit der Schaffung der gesetzlich verbindlichen Grundlage für die flächendeckende Verankerung der Komplexleistung „Frühförderung“ können die Verhandlungen über Vereinbarungen zwischen Sozialhilfeträgern , Krankenkassen und Frühförderstellen (Vertragspartner) auf kommunaler Ebene erfolgen.