Datum des Eingangs: 03.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5782 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2285 des Abgeordneten Dr. Volkmar Schöneburg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5529 Filmarchiv in Hoppegarten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das deutsche Filmerbe ist gerade am Brandenburger Filmstandort immer wieder ein Thema. Viele Filmschätze, die meisten davon schwarz-weiß, sind vom Verfall bedroht. Gefährdet sind insbesondere noch erhaltene Exemplare aus der Frühzeit des Films, frühe Tonfilme, Spielfilme, Wochenschauen, Dokumentar- und Kurzfilme. Eine große Anzahl dieser erhaltenswerten Filme wird im Filmarchiv des Bundesarchivs in Hoppegarten gelagert, teilweise in speziellen Kältekammern . Dort befindet sich auch ein Kopierwerk, das analoges Filmmaterial analog kopiert. Es ist eines der beiden letzten Kopierwerke dieser Art bundesweit. Das Bundesarchiv hat ein Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Filmarchiv Hoppegarten in Auftrag gegeben, das sich gegenwärtig in der Schlussabstimmung befindet. Nicht nur die Initiative „Filmerbe in Gefahr“ befürchtet, dass mit diesem Gutachten die Schließung des Kopierwerkes begründet werden soll. Frage 1: Ist der Landesregierung bekannt, wie es um das Kopierwerk in Hoppegarten wirtschaftlich und hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter bestellt ist? zu Frage 1: Nein. Das Kopierwerk ist Teil des Bundesarchivs, einer Bundeseinrichtung . Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiter im Kopierwerk beschäftigt sind? Ist diese Anzahl ausreichend für die im Kopierwerk anstehenden Aufgaben ? zu Frage 2: Siehe Antwort auf Frage 1. Frage 3: Wie wird sich die Landesregierung verhalten, wenn das in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsgutachten eine Schließung des Kopierwerks in Hoppegarten vorschlägt? zu Frage 3: Das Wirtschaftlichkeitsgutachten ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Prüfung seiner Ergebnisse obliegt der Bundesregierung. Die Schlussfolgerungen der Bundesregierung hat Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 21) im Deutschen Bundestag (18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016) vorgetragen. Frage 4: Kann die Landesregierung einen Beitrag dazu leisten, dass das Kopierwerk Hoppegarten und damit schwarz-weiß Analogkopien gesichert werden? zu Frage 4: Nein. Frage 5: Welche Aufgabe nimmt Brandenburg wahr, um (bundesweites) Kulturerbe zu erhalten, zu pflegen und beständig zu ergänzen? zu Frage 5: Die Landesregierung erhält, pflegt und ergänzt das Kulturerbe im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch den Betrieb und die Förderung von Museen, Bibliotheken und Archiven und die Arbeit dieser Einrichtungen unterstützenden Projekten. Die Länder sind im Rahmen der KMK im Gespräch mit dem Bund über die Einrichtung eines mehrjährigen Förderprogramms zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes und betreiben gemeinsam die Koordinierungsstelle zum Erhalt von Kulturgut. Die Landesregierung fördert darüber hinaus die Digitalisierung von Kulturgut, darunter auch von historischem Filmmaterial des Filmmuseums Potsdam und aus kommunalen Archiven . Der neu eingerichtete Master-Studiengang Filmkulturerbe an der Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“ hat sich in kurzer Zeit eine bundesweite wissenschaftliche Reputation erworben. Die Landesregierung fördert weiterhin aus Lottomitteln regelmäßig die DEFA-Stiftung bei der Digitalisierung von Filmen. Auch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert seit 2015 mit Mitteln der beiden Länder Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und Sichtbarmachung des filmkulturellen Erbes. Zusammen mit Berlin wirbt die Landesregierung für ein stärkeres Engagement bei dem filmkulturellen Erbe. Die Regierungschefs der neuen Länder haben in ihrer Sitzung am 14. April 2016 einen Grundsatzbeschluss für eine Bund-Länder-Initiative gefasst, die eine besondere Berücksichtigung der DEFA-Stiftung umfasst. Derzeit finden Gespräche der Länder mit dem Bund über eine gemeinsame Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes und deren öffentliche Zugänglichmachung statt. Das Konzept der Bundesregierung sieht vor, dass Bund, Länder und Filmwirtschaft für die Finanzierung dieser gesamtstaatlichen Aufgabe ab 2017 für einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich jeweils ein Drittel von 10 Mio. Euro zur Wahrung und Sichtbarmachung des filmkulturellen Erbes aufbringen sollen. Die Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund für diese gemeinsame Initiative sind noch nicht abgeschlossen . Frage 6: Unterstützt die Landesregierung - wenn ja, wie - die sehr spezielle Ausbildung und Qualifikation von Mitarbeitern im Kopierwerk Hoppegarten? zu Frage 6: Für die Qualifikation und Ausbildung der Mitarbeiter des Kopierwerkes ist deren Arbeitgeber, das Bundesarchiv zuständig.