Datum des Eingangs: 03.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5783 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2309 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5577 Gedenkstätte KZ-Außenlager Schlieben-Berga Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Gedenkstätte KZ-Außenlager in Schlieben. Seit 2009 engagiert sich der Verein Gedenkstätte KZ Außenlager Schlieben Berga für die Erinnerungskultur, insbesondere gegen das Vergessen der Schicksale der Menschen , die in diesem Lager gefangen waren. Die Stadt Schlieben stellt das Gebäude zur Verfügung, die Betriebskosten für Heizung, Elektroenergie, Wasser oder Abwasser und Sicherungssysteme trägt der Verein. Über den Jahresverlauf werden regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt, für Schulklassen gibt es extra vorbereitete Informationen und regelmäßig Führungen, zweimal im Jahr wird ein Tag der offenen Tür durchgeführt. Im Jahr 2015 konnten 703 Besucher und 2016 bisher 561 Besucher registriert werden, zu denen auch prominente Personen aus der Landesregierung , aber auch Gäste, deren Angehörige dort inhaftiert waren, aus den USA, Israel, Polen und anderen Ländern. Im Jahr 2011 wurde ein Antrag zur Aufnahme in das Gedenkstättensystem des Landes Brandenburg gestellt, dieser Antrag ist bisher nicht beantwortet. Die Vereinsmitglieder erhielten vom Vorstand des Gedenkstättenverbandes lediglich die Information, dass die Entscheidung noch aussteht. Frage 1: Welche weitere Unterstützung kann der Schliebener Verein beantragen bzw. erhalten, um weiterhin entsprechende Veranstaltungen durchführen zu können oder um ergänzendes Informationsmaterial erstellen zu können? zu Frage 1: Eine Unterstützung kann im Rahmen der Kulturprojektförderung beim MWFK auf der Grundlage eines mit einem inhaltlichen Konzept sowie einem Finanzierungsplan unterlegten Antrages beantragt werden. Frage 2: Welche Unterlagen muss der Schliebener Verein aufbringen, um von der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten aufgenommen und bei den Orten der Erinnerung geführt zu werden? zu Frage 2: Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (SBG) wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1993 als Stiftung öffentlichen Rechts mit dem Ziel gegründet, die großen Gedenkstätten von nationaler und internationaler Bedeutung in der Landesverantwortung zu erhalten und zu betreiben. Ungeachtet der Bedeutung der Arbeit des Schliebener Vereins für die Erinnerungskultur des Landes Brandenburg ist eine Erweiterung der Stiftung zurzeit nicht vorgesehen und zudem dem Gesetzgeber vorbehalten . Diese Information ist dem Schliebener Verein im Jahr 2012 von der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten übermittelt worden. Frage 3: Die Vereinsmitglieder erhielten vom Vorstand des Gedenkstättenverbandes lediglich die Information, dass die Entscheidung zur Aufnahme in das Brandenburgische Gedenkstättensystem nur durch den Landtag erfolgen kann. Wie verläuft das Prozedere im Detail? zu Frage 3: Ein mitgliedschaftlich organisierter Gedenkstättenverband existiert im Land Brandenburg nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Hilfestellungen und welche Unterstützung könnte die Landeszentrale für Politische Bildung leisten? zu Frage 4: Wie im Rahmen der Kulturprojektförderung vom MWFK können grundsätzlich auch bei der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung (BLZpB) entsprechende Anträge auf Projektförderung gestellt werden.