Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5785 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2291 der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke und Jutta Lieske der SPD-Fraktion Drucksache 6/5545 Schloss Freienwalde auf der Roten Liste des Deutschen Kulturrats Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerinnen: Schloss Freienwalde auf der Roten Liste des Deutschen Kulturrats. Der Deutsche Kulturrat hat das Schloss Freienwalde in die Rote Liste der bedrohten Kultureinrichtungen aufgenommen. Das Schloss Freienwalde gilt als architektonisch bedeutendes Kleinod preußischer Landbaukunst des 18. Jahrhunderts. Seit der Wende 1991 ist das Preußische Königsschloss in Trägerschaft des Landkreises Märkisch-Oderland auch Walther-Rathenau-Gedenkstätte und führt eine ständige Ausstellung über die Geschichte des Schlosses. 1997 lagerte der Landkreis Märkisch-Oderland seine Muse- ums-Institutionen an eine Kultur GmbH aus. Im Juni wurde nun beschlossen, dass die Kultur GmbH zum Ende dieses Jahres geschlossen wird. Damit würde auch der museale Betrieb des Schlosses Freienwalde schließen, sofern die Stadt nicht die Trägerschaft übernimmt. Frage 1: Liegen der Landesregierung Anträge seitens der Stadt oder Dritter zum Erhalt des Schlosses sowie der damit verbundenen Kultureinrichtung vor? zu Frage 1: Grundsätzlich ist der Landkreis Märkisch-Oderland für den Erhalt der Einrichtung zuständig. Aktuell prüft das MWFK einen Antrag der Walther-Rathenau- Stift gGmbH zur Förderung einer Sonderausstellung zum 150. Geburtstag Rathenaus. Frage 2: Wie beurteilt die Denkmalpflege die kulturelle und landeshistorische Bedeutung des Schlosses? zu Frage 2: Die Freienwalder Schlossanlage mit dem das Schloss umgebenden Schlosspark einschließlich Teehäuschen und Gärtnerhaus ist ein Denkmal preußischer Geschichte und Kultur von überregionalem Rang. Frage 3: Ist eine Förderung zum Erhalt des Schlosses und der damit verbundenen Kultureinrichtung aus LEADER-Mitteln und/oder anderen Förderprogrammen möglich ? zu Frage 3: Im Rahmen von LEADER können keine Mittel zur Aufrechterhaltung des Betriebs der mit dem Schloss verbundenen Kultureinrichtungen bereitgestellt werden . Die Förderung mit Projektfördermitteln ist im Einzelfall möglich.