Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5786 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2303 des Abgeordneten Axel Vogel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5565 Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Verein „Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V.“ (VAV) hat wiederholt auf die Versorgungsgerechtigkeit der sogenannten „Lückeprofessoren“ hingewiesen. Die Altersversorgung des betroffenen Personenkreises beträgt nur etwa 30 bis 35 Prozent im Verhältnis zum letzten Bruttogehalt. Die Regionalkonferenz der Regierungschefs ostdeutscher Bundesländer einschließlich Berlins haben sich in den Jahren 2014 bis 2016 wiederholt mit dem Problem befasst und in Protokollen der Jahre 2014 und 2016 die Bereitschaft zu einer Finanzierungsbeteiligung an einer Länder-Bund- Lösung zum Ausdruck gebracht sowie den Bund gebeten, eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur organisatorischen Realisierung einer Versorgungsangleichung unter Leitung der Bundesbeauftragten für die neuen Bundesländer zu konstituieren und zu Beratungen einzuladen. Hierzu ist es in den vergangenen 5 Jahren nicht gekommen mit der Begründung seitens der Vertreter des Bundes, dass von den ostdeutschen Ländern „keine konkrete und belastbare Einigung [ … ] über einen von ihnen zu erbringenden finanziellen Beitrag“ vorliegen würde und das Versorgungsproblem fälschlicherweise über das Rentenrecht gelöst werden müsste. Frage 1: Liegt eine eindeutige Einigung und Bereitschaftserklärung aller neuen Bundesländer einschließlich Berlins über eine finanzielle Beteiligung der Länder an einer Versorgungsabgleichung für angestellte Hochschullehrer durch Bund und Länder vor und wie sieht diese ggf. aus? zu Frage 1: Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben in der 43. Regionalkonferenz am 13. April 2016 festgestellt, dass sich an der Bereitschaft der ostdeutschen Länder, einen Beitrag zur Lösung des Problems der Altersversorgung von angestellten Professoren neuen Rechts in den neuen Ländern leisten zu wollen, nichts geändert hat. Der Bund wurde gebeten, zu dem nach wie vor ausstehenden Bund-Länder-Gespräch einzuladen. Weiterhin vertreten die Regierungschefs der ostdeutschen Länder die Auffassung, dass auch das weitergehende Ziel eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes in das Gespräch aufgenommen werden muss. Hier geht es darum, über die Problematik der angestellten Professoren neuen Rechts hinaus, soziale Härten und unbeabsichtigte Ungleichbehandlungen der Rentenüberleitung abzumildern. Frage 2: Was hat die Landesregierung konkret seit 2011 getan, um die Versorgungsangleichung voranzubringen? zu Frage 2: Die Landesregierung ist sich der Bedeutung berechtigter Interessen der betroffenen Professoren und Hochschullehrer bewusst und unterstützt das Anliegen. Sie befürwortet die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und ist bereit, sich in einer solchen Arbeitsgruppe aktiv einzubringen. Da es in Brandenburg im Vergleich zu anderen neuen Bundesländern relativ wenige Fälle gibt, kann Brandenburg in diesem Prozess jedoch keine Vorreiterrolle einnehmen. Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung den erreichten Stand in der Behandlung des Problems durch die Regionalkonferenzen der Regierungschefs ostdeutscher Bundesländer einschließlich Berlins in Verbindung mit dem jährlichen Vorsitzwechsel seit 2012? zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, zeitnah die Bund- Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen und eine Lösung zu erarbeiten. Die Federführung kann jedoch nicht beim Land Brandenburg liegen. Frage 4: Ist die Landesregierung bereit, nach dem anstehenden Wechsel des Vorsitzes in der Regionalkonferenz von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen im November 2016 entschiedener eine Grundsatzentscheidung für eine politische Bund- Länder-Lösung und deren unverzügliche Umsetzung zu erwirken? zu Frage 4: Die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern eine Lösung zu finden. Sie ist bereit, sich finanziell an einer Lösung gemeinsam mit dem Bund zu beteiligen. Frage 5: Hat die Landesregierung ein Konzept zur Erreichung dieses Ziel oder ist sie bereit, ein solches Konzept kurzfristig vorzulegen? zu Frage 5: Die Rahmenbedingungen für ein solches Konzept können nur gemeinsam mit den übrigen neuen Bundesländern und dem Bund erarbeitet werden. Frage 6: Ist die Landesregierung bei gegebenenfalls weiteren Schwierigkeiten zu einer landesspezifischen Detaillösung wegen des inzwischen hohen Alters ihrer betroffenen Landesbediensteten im Zusammenwirken mit dem Betroffenenverband bereit ? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 5.