Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5787 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2310 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5578 Sportunterricht in der Grundschule in Hohenbucko Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Eltern der Schüler aus der Hohenbuckower Grundschule berichten, dass auf Grund des Fehlens von Sportlehrern in Hohenbucko seit über einem Jahr kein Sport unterrichtet wird. Frage 1: Seit wann wird in Hohenbucko kein Sport unterrichtet und wieviel Klassen sind davon betroffen? zu Frage 1: An der Grundschule in Hohenbucko wurde und wird in allen drei jahrgangsübergreifenden Klassen Sport unterrichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule vom 2. August 2007, zuletzt geändert am 24. April 2015, besteht an der Grundschule in Hohenbucko ein Bedarf von neun Wochenstunden Sport. Dieser Unterricht wurde bis zum Schuljahresende 2015/2016 von ausgebildeten Sportlehrkräften erteilt. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden drei Wochenstunden Sport (eine Klasse) von einer Sportlehrerin des Gymnasiums Herzberg erteilt. Die anderen sechs Wochenstunden (zwei Klassen) sollten von einer Sportlehrerin der Oberschule Herzberg übernommen werden. Diese erkrankte jedoch langfristig. Frage 2: Wie soll dieses Problem gelöst werden? (Bitte erläutern) zu Frage 2: Ein Problem ist nicht entstanden, da die Schulleitung der Grundschule in Hohenbucko ab September 2016 den Sportunterricht für die zwei vom Ausfall der Kollegin aus der Oberschule Herzberg betroffenen Klassen durch den Einsatz einer Nichtfachlehrerin für fünf Wochenstunden und die Kürzung des Sportunterrichts in der Jahrgangsstufe 1/2 um eine Wochenstunde organisiert hat. Seit Oktober 2016 werden diese sechs Wochenstunden Sport gänzlich von einer neu eingestellten Nichtfachlehrerin erteilt. Frage 3: Ab wann wird für die Kinder wieder ein Sportlehrer zur Verfügung stehen? zu Frage 3: Da in allen drei Klassen der Grundschule in Hohenbucko Sportunterricht erteilt wird, stellt sich diese Frage nicht. Die Schulleitung stellte am 04.10.2016 an das zuständige Staatliche Schulamt Cottbus den Antrag auf Einsatz eines Nichtfachlehrers im Sportunterricht. Dieser wurde am 05.10.2016 durch den für die Schule zuständigen Schulrat für das Schuljahr 2016/2017 genehmigt.