Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5790 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2320 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5599 Sanierung der Anlagenfläche der insolventen GEAB in Bernau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Sanierung der ehemaligen Anlagenfläche der Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung (GEAB) war bereits in Jahr 2015 das Thema von drei Kleinen Anfragen. Nach dem Großbrand im Jahr 2005 lagern hier seit 11 Jahren Kunststoffreste und andere Abfälle, ohne das eine Entscheidung über die Sanierung des Geländes gefallen ist. Da die GEAB insolvent ist und die verantwortlichen Personen teilweise zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, werden die Verursacher die Sanierung nicht mehr leisten. Die Landesregierung gibt in der Kleinen Anfrage 742 an, dass sich in dem Gemisch der Abfälle auch gefährliche Stoffe befinden. Ein Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2012 spricht von Sickerwasser auf dem Gelände, dass stark mit Schwermetallen und phenolischen Komponenten belastet ist. Es wird davor gewarnt, dass kontaminiertes Sickerwasser in Oberflächengewässer gelangen kann. Der Kreistag Barnim hat 2015 eine Resolution beschlossen, in der er das Land Brandenburg auffordert, ein Umweltmonitoring zu erstellen, das Austreten von Sickerwässern zu verhindern und einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Vorbemerkung: Eine vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Jahr 2012 in Auftrag gegebene externe Gefährdungsabschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass von dem ehemaligen Anlagengelände der GEAB i. L. keine akute Gefahr ausgeht: „Das Gefahrenpotential für die Schutzgüter Luft, Boden und Grundwasser ist unter den derzeitigen Nutzungsbedingungen des Grundstücks sowie der räumlichen Lage der Schadensquellen als niedrig einzuschätzen. Ein dringender Handlungsbedarf bezüglich des Schutzes von Grundwasser und Boden vor dem Eintrag von Schadstoffen aus den Abfallhaufwerken, verbunden mit der Einleitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen ist aus den vorliegenden Befunden nach Auffassung des Gutachters nicht abzuleiten.“ Die Ergebnisse des o. g. Gutachtens schließen jedoch langfristig die Möglichkeit einer Umweltbeeinträchtigung durch die gelagerten Abfälle nicht aus. Deshalb sieht sich die Landesregierung in der Verant- wortung, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die mit der Existenz des Lagers verbundenen Belastungen zu mindern. In diesem Kontext ist die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes durch das Landesamt für Umwelt (LfU) im September dieses Jahres zu sehen. Frage 1: Hat die Landesregierung auf die Resolution des Barnimer Kreistages reagiert ? Falls Nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen? zu Frage 1: Die Landesregierung hat auf die Resolution des Barnimer Kreistages mit Schreiben vom 26.01.2016 an den Vorsitzenden des Kreistages reagiert. Frage 2: Wurde mittlerweile ein Umweltmonitoring zur Überwachung von eventuellen Schadstoffimmissionen etabliert? zu Frage 2: In dem zu Frage 1 genannten Antwortschreiben wurde dargelegt, dass vor der Durchführung eines Umweltmonitorings noch weitere Kontrollen des Anlagengeländes erforderlich sind. Mit diesen Untersuchungen hat das LfU Mitte des Jahres 2016 das Gutachterbüro UWEG mbH (UWEG) beauftragt. Der Gutachter hat an zwei Tagen jeweils nach Regenereignissen Geländebegehungen durchgeführt. Es wurde nur eine kleine, stehende Sickerwasseransammlung vorgefunden. Die Beprobung und Analyse hat einen deutlichen Rückgang der Schadstoffbelastungen bei allen Parametern (außer bei Kupfer) im Vergleich zu den Werten von 2012 ergeben. Damit wurden die bisherigen Einschätzungen bestätigt. Die Durchführung eines Umweltmonitorings ist nicht erforderlich. Frage 3: Wurden kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung des Austritts von Sickerwässern auf angrenzende Flächen oder in Vorfluter durchgeführt? zu Frage 3: Es ist kein Mechanismus vorstellbar, der zu einem Abfließen kontaminierter Sickerwässer auf benachbarte Flächen führen könnte. Die Senke, in der sich Wasseransammlungen bilden, wird von Wällen und anderen Haufwerken begrenzt. Zudem sind die Haufwerke von einer durchschnittlich sieben Meter mächtigen Geschiebemergelschicht unterlagert, die das Grundwasser vor einer Kontamination aus den Haufwerken schützt. Aufgrund dieser Situation und der zu Frage 2 dargestellten Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen sind nach Einschätzung des LfU keine Sicherungsmaßnahmen notwendig. Frage 4: Wurde eine Sanierungsplanung in Auftrag gegeben und daraus abzuleitende Handlungserfordernisse umgesetzt? zu Frage 4: Vom LfU erfolgte im September 2016 die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes. Gegenstand des Gutachtens ist die Untersuchung folgender drei Varianten: 1. vollständiger Rückbau und Entsorgung der Abfälle, 2. vollständige Sicherung der Haufwerke durch eine Oberflächenabdichtung, 3. Teilrückbau und Teilsicherung vor Ort durch eine Oberflächenabdichtung. Mit der Vorlage des Ergebnisses wird zum Jahresende gerechnet. Das LfU beabsichtigt , die Ergebnisse des Sanierungskonzepts den Vertretern der Stadt Bernau zeitnah nach Vorlage in einem Vor-Ort-Termin vorzustellen. Frage 5: Eine Sanierung unter Einsatz öffentlicher Mittel kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand Eigentümer des Geländes ist. Mit welcher Rechtskonstruktion soll nach den Vorstellungen des Landes die Inbesitznahme des Geländes durch die Stadt Bernau, den Landkreis Barnim oder das Land Brandenburg erfolgen? zu Frage 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass die öffentliche Hand die Anlagengrundstücke auf der Grundlage des Bürgerlichen Rechts erwirbt. Einen Erwerb durch das Land Brandenburg schließt die Landesregierung aus. Frage 6: In der Antwort auf Frage 14) der Kleinen Anfrage 742 gibt die Landesregierung an, dass die "Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) der Abfälle ca 38. Mio €" kosten wird. Fallen nach Einschätzung der Landesregierung bei einer vollständigen Sanierung noch weitere Kosten z.B. für Bodenbehandlung an? zu Frage 6: Das zur Gefährdungsabschätzung vom LfU in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die direkt unterhalb der Haufwerke anstehenden Bodenschichten keine Kontaminationen aufweisen. Nach diesem Kenntnisstand kann daher davon ausgegangen werden, dass Kosten für die Behandlung der genannten Bodenschichten nicht anfallen werden. Frage 7: Soll eine Übernahme des Geländes noch vor der geplanten Kreisgebietsreform erfolgen? zu Frage 7: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 8: Welche Folgen hätte die Funktionalreform im Zuge der geplanten Kreisgebietsreform für die Zuständigkeit für das Gelände? zu Frage 8: Ein Zuständigkeitswechsel als Folge der Kreisgebietsreform ist nicht vorgesehen . Gemäß Ziffer 1.23.7 der Anlage zur Abfall- und Bodenschutz- Zuständigkeitsverordnung wird das LfU auch weiterhin die zuständige Behörde für das Areal der ehemaligen Firma GEAB in Bernau bleiben.