Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5791 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2321 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE Drucksache 6/5600 Geflügelmast- und Schlachtanlagen des Wiesenhof-Konzerns in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Wiesenhof-Konzern, Teil der PHW-Gruppe, ist der größte Geflügelmäster und -verarbeiter Deutschlands. Er gehört zugleich zu den umstrittensten Betrieben unseres Landes. Wiesenhof ist in Brandenburg mit mehreren Großbetrieben vertreten. In Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, steht eine erhebliche Kapazitätserweiterung der Wiesenhof- Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage zur Genehmigung an. Entsprechend ist auch der Bau neuer Geflügelmastanlagen absehbar. Mit dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben knapp 104.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger der industriellen Tierhaltung und Fleischproduktion eine klare Absage erteilt und die Landesregierung zur Schaffung von mehr Tierwohl in der Landwirtschaft verpflichtet. Frage 1: Welche zum Wiesenhof-Konzern gehörenden Geflügelvermehrungs-, zuchtund mastbetriebe gibt es in Brandenburg? Wo liegen diese, welche und wie viele Tiere werden dort gehalten bzw. können dort gehalten werden? zu Frage 1: Wiesenhof ist ein Markenname, ein Konzern dieses Namens ist nicht bekannt. Betriebe, die unter der Marke Wiesenhof vermarkten, gehören zur LOH- MANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT. Alle in Brandenburg bekannten Betriebe der LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT sind in der Tabelle in der Anlage benannt . Frage 2: Welche zum Wiesenhof-Konzern gehörenden Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe gibt es in Brandenburg? Wo liegen diese und wie viele Tiere können dort bei maximaler Auslastung geschlachtet und verarbeitet werden? zu Frage 2: Es ist ein Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieb in Brandenburg bekannt (siehe Nr. 15 der Anlage). Frage 3: Wurden in den letzten fünf Jahren behördliche Kontrollen in diesen Betrieben vorgenommen? Wenn ja, wann, durch welche Behörde und in welchem Betrieb? Bitte einzeln auflisten. Frage 4: Wurden die Kontrollen zuvor angekündigt? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Frist? Frage 5: Was waren der Anlass, der Gegenstand und das Ergebnis der einzelnen Kontrollen? Gab es Beanstandungen? Falls ja, bitte Ort, Art und Umfang der einzelnen Beanstandungen benennen. Frage 6: Gab es im Anschluss an die Kontrollen Auflagen? Bitte einzeln auflisten. Frage 7: Welche Fristen wurden zu deren Einhaltung gesetzt und wann wurden diese durch wen kontrolliert? zu den Fragen 3-7: Die Kontrollen des Landesamtes für Umwelt (LfU) sind in der Anlage aufgelistet. Die Regelkontrollen des LfU werden schriftlich oder telefonisch angekündigt , in der Regel 14 Tage vorher, bei IED-Kontrollen (Regelinspektionen für Anlagen, die der EU-Industrieemissionsrichtlinie unterliegen) mindestens vier Wochen vorher. Bei Anlasskontrollen z. B. aufgrund von Beschwerden erfolgt eine kurzfristige (wenige Stunden/Tage) oder gar keine Ankündigung. Über die Anzahl, den Anlass und den Verfahrensstand der von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte (VLÜA) durchgeführten Kontrollen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 8: Gab es in den genannten Wiesenhof-Betrieben seit deren Bestehen besondere Vorkommnisse wie Brände, Havarien und dergleichen? Wenn ja, wann und in welcher Anlage? Bitte die Art des besonderen Vorkommnisses benennen. zu Frage 8: Es liegen keine Informationen über Brandereignisse vor. Im in der Anlage unter lfd. Nr. 15 aufgeführten Betrieb Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, 15713 Königs-Wusterhausen, OT Niederlehme gab es im März 2012 eine bereits bekannte Havarie der Abwasserleitung außerhalb der Anlage. Der Vorfall wurde durch die untere Wasserbehörde des Landkreises bearbeitet. Frage 9: Ist die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage in Niederlehme (Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH) von 120.000 Tieren täglich auf 160.000 Tiere, bei Maximalauslastung auf 240.000 Tiere täglich, nach Förderkriterien des Landes Brandenburg mit Mitteln für die Ländliche Entwicklung förderungsfähig? zu Frage 9: Die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage in Niederlehme ist mit Mitteln für die Ländliche Entwicklung nicht förderungsfähig. Frage 10: Wurde die Förderung des Vorhabens mit Landesmitteln beantragt? Falls nein, rechnet das Land mit einem Antrag auf Förderung des Vorhabens? zu Frage 10: Es wurde keine Förderung beantragt. Frage 11: Wie ist die Erweiterung der Anlage mit dem erzielten Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung inhaltlich vereinbar? zu Frage 11: Der Kompromiss zum Volksbegehren enthält keine justiziablen Vorgaben für einzelne Genehmigungsfälle. Es gelten die Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Genehmigung der Änderung der Anlage . Danach besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 BImSchG erfüllt sind. Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2321 Lfd. Nr. Name des Betriebes Adresse Haltungsvarianten! Kapazität Kontrolle durch LM am (Frage 3) Anlass, Beanstandungen (Frage 5) Auflagen (Frage 6) Fristen (Frage 7) 1 Geflügelhof Möckern Zweigniederlassung Lohmann & Co. AG 16359 Biesenthal, OT Wullwinkel, Rüdnitzer Chaussee 13 Hähnchenmast 402.800 Plätze, alternativ 64.900 Truthühner 11.08.2016 13,101016 Anlasskontrolle, Änderung der Mastzyklen Anlasskontrolle; Bürgerbeschwerde wegen Geruchsbelästigung Anhörung gemäß § 28 VwVfGBbg zur Anordnung der Rückführung auf den genehmigten Stand, Reduzierung der Gesamttierplatzzahl, Vorlage einer entsprechend überarbeiteten Geruchsprognose Reduzierung der Gesamttierplatzzahl ist im Rahmen der Anhörung erfolgt, entsprechend überarbeitete Geruchsprognose liegt noch nicht vor; bei sofortiger Vor-Ort- Kontrolle am nächsten Tag konnte die Beschwerde nicht bestätigt werden, Beschwerdeführer wurde unverzüglich informiert, keine erneute Beschwerde 2 Duck-Tec Brüterei GmbH 16306 Casekow, OT Luckow- Petershagen, Neuhofer Straße Entenmast 46.700 Plätze, alternativ 29.558 Truthühner - 31 Duck-Tec Brüterei GmbH 16269 Wriezen, OT Eichwerder, Oderdamm Entenmast 11.000 Plätze - 41 Duck-Tec Brüterei GmbH 16269 Wrfezen, Altkietz Legeenten für Bruteiererzeugung, 10 Ställe mit je 2.000 Legeenten - Nicht genehmigungsbedürftig nach MSchG; Kenntnis aus Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren Lfd. Nr. Name des Betriebes Adresse Haltungsvarianten! Kapazität Kontrolle durch LM am (Frage 3) Anlass, Beanstandungen (Frage 5) Auflagen (Frage 6) Fristen (Frage 7) 5 1 Duck-Tec Brüterei GmbH 15320 Neuhardenberg, Lindenstraße Haltung von legereifen Nachzuchtenten (22. Lebenswoche) für Bruteiererzeugung, 6900 Tierplätze - 61 Duck-Tec Brüterei GmbH 15324 Letschin, OT Groß Neuendorf, Posediner Straße 39 10.400 Legeenten - 7 Duck-Tec Brüterei GmbH 14913 Jüterbog, OT Kloster Zinne, Kaltenhausener Straße 5 3 Haltungsvarianten: 48.000 Enten (Aufzucht und Mast), alternativ 96.000 Broiler (Mast), alternativ 19.500 Enten (Elterntieraufzucht) 15.10.2013 18.10.2016 Jeweils lED-Kontrolle, für bei Abrissmaßnahmen angefallene Abfälle wurden die Nachweise zur Entsorgung nicht vorgelegt Vorlage Entsorgungsbelege innerhalb von 14 Tagen bzw. 6 Wochen Entsorgungsbelege wurden innerhalb der Frist vorgelegt; Frist noch nicht abgelaufen 8 Märkischer Geflügelhof Möckern Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG 15758 Königs Wusterhausen, OT Zernsdorf, Fürstenwalder Weg 1.022.000 Masthähnchen 27.01.2015 30.06.2016 lED-Kontrolle, Abgasreinigung am Stall 44 defekt Anlasskontrolle; Bürgerbeschwerde wegen Geruchsbelästigung Prüfung der Reparatur der Abgasreinigungsanlage bzw. Prüfung der Kompensation durch abgerissenen Stall 28; unverzügliche Räumung der ungenehmigten Geflügelkotlagerung auf einer Freifläche Kompensation der Geruchsemissionen durch abgerissenen und nicht wieder aufgebauten Stall 28; Geflügelkot wurde am nächsten Tag abgefahren 9 Märkischer Geflügelhof Möckern Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG 15758 Königs Wusterhausen, OT Zeesen, August- Bebel-Str. 1 Geflügelanlage- Elterntierhaltung, 126970 Hennen 22.10.2014 18.10.2016 IED-Kontrolle, Änderungen an den Abluftventilatoren der Ställe vorgenommen IED-Kontrolle § 15 BlmSchG-Anzeige für geänderte Lüftung bis 01.01.2015 § 15 BImSchG-Anzeige am 13.10.2015 positiv beschieden 10 Duck-Tec Brüterei GmbH 14806 Bad Belzig, Belziger Straße 6 45.000 Enten 16.05.2012 Regelkontrolle: im Rahmen der Bearbeitung des lfd. Genehmigungsverfahrens 11 Märkischer 14669 Ketzin, OT Geflügelanlage- - Lfd. Nr. Name des Betriebes Adresse Haltungsvarianten/ Kapazität Kontrolle durch LfU am (Frage 3) Anlass, Beanstandungen (Frage 5) Auflagen (Frage 6) Fristen (Frage 7) Geflügelhof Möckern, Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG Paretz, Farm 11 Eltemtierhaltung 24.770 Hennen, 2.310 Masthähnchen 12 Märkischer Geflügelhof Möckern, Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG 14669 Ketzin, Grüntaler Weg, Farm 12 Geflügelanlage- Elterntierhaltung 24.770 Hennen, 2.310 Masthähnchen - 13 Märkischer Geflügelhof Möckem, Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG 14669 Ketzin, Breiter Berg, Farm 13 Geflügelanlage- Elterntierhaltung 24.770 Hennen, 2.310 Masthähnchen - 14 Märkischer Geflügelhof Möckem, Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG 14669 Ketzin, Falkenrehder Chaussee, Farm 14 Geflügelanlage- Elterntierhaltung 24.770 Hennen, 2.310 Masthähnchen - 15 Märkische Geflügelhof- Spezialitäten GmbH 15713 Königs- Wusterhausen, OT Niederlehme, Am Möllenberg 3-9 Schlachtung und Verarbeitung von 120.000 Tiere/d, 190 t Lebendgeflügel/d, 290 Betriebstagefa 19.09.2012 09.12.2014 17.12.2015 Anlasskontrolle; Bürgerbeschwerde wegen Geruchsbelästigung; veränderte Betriebszeiten; IED-Kontrolle, veränderte Abluftreinigung, Nachweise zu Abfallentsorgung und Zertifizierung waren einzureichen Anlasskontrolle: Beratung zum Änderungsgenehmigungsverfahren; Abgasreinigungsanlage ist anders errichtet als angezeigt und baugenehmigt zu veränderten Betriebszeiten Anzeige nach § 15 BlmSchG; zur veränderten Abluftreinigung § 15 BlmSchG-Anzeige; anders errichtete Abgasreinigungsanlage wird Bestandteil des Genehmigungsverfahrens; Anzeige nach § 15 BlmSchG wurde am 16.10.2012 positiv beschieden; Anzeige nach § 15 BlmSchG wurde am 23.07.2015 positiv beschieden; Entwurf des Antrages wurde am 20.11.2015 eingereicht und Genehmigungsantrag am 15.04.2016 gestellt, Verfahren ist noch nicht Lfd. Nr. Name des Betriebes Adresse Haltungsvarianten! Kapazität Kontrolle durch LfU am (Frage 3) Anlass, Beanstandungen (Frage 5) Auflagen (Frage 6) Fristen (Frage 7) 30.06.2016 Anlasskontrolle, Teilnahme an der Nachweismessung neu errichteten Abgasreinigungsanlage; keine Beanstandungen abgeschlossen. Die bereits geänderte und vermessene Abgasreinigungsanlage ist auch bei einer Kapazitätserhöhung ausreichend dimensioniert. Page 1 Page 2 Page 3 Page 4