Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5796 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2324 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/5611 Beschleunigung von Asylverfahren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Zum 1. Juli 2016 ist § 15 der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen Brandenburg in Kraft getreten. Danach wird die Gerichtszuständigkeit für asyl- und ausländerrechtliche Verfahren nach dem Herkunftsstaat festgelegt. Durch die Konzentration der Verfahren nach Herkunftsländern soll eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Frage 1: Nach welchen Kriterien erfolgte die Zuordnung der Zuständigkeiten gemäß § 15 Gerichtszuständigkeitsverordnung? zu Frage 1: Im Zuge der Regelung der Zuständigkeiten nach § 15 Gerichtszuständigkeitsverordnung (GerZV) sollten auf die einzelnen Verwaltungsgerichte nur solche Verfahren im Wege einer Zuständigkeitskonzentration nach Herkunftsstaaten verteilt werden, für die jährlich bis dahin nur ein sehr geringes Fallaufkommen zu verzeichnen war. Für die Bearbeitung dieser Verfahren müssen sich die zuständigen Richter stets in die allgemeine, politische und kulturelle Situation der Herkunftsländer einarbeiten . Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand, der zuvor bei allen Verwaltungsgerichten aufgewendet werden musste. Aufgrund der Konzentration sollte dieser Aufwand nur einmal bei dem dann jeweils zuständigen Gericht anfallen, so dass die anderen Verwaltungsgerichte insoweit entlastet werden und ihnen mehr Kapazitäten für die anderen Asylverfahren zur Verfügung stehen sollten. Die Konzentration sollte zugleich möglichst eingangsneutral erfolgen, d.h., nach den bis dahin vorliegenden Zahlen sollte die Verteilung derart erfolgen, dass die drei Verwaltungsgerichte entsprechend ihren Kapazitäten mit Neueingängen belastet würden. Eine überproportionale Belastung oder Entlastung eines Verwaltungsgerichts sollte möglichst vermieden werden. Die Zahl der Eingänge, die die dem jeweiligen Verwaltungsgericht zugeschriebenen Herkunftsstaaten betreffen, sollte in etwa im Verhältnis zu dem Personalbedarf im richterlichen Dienst stehen. Eine Zuständigkeitsverteilung nach größeren Herkunftsstaaten, Kontinenten oder Regionen bot sich deshalb nicht an. Im Hinblick auf den geringen Umfang, den die zu verteilenden Eingänge haben, auf die Veränderlichkeit der Eingangszahlen und im Hinblick auf den großen Aufwand, den eine exakt an den Größenverhältnissen orientierte Verteilung verursachen würde, musste es allerdings ausreichen, dass die Verteilung den Größenverhältnissen nur ungefähr entsprach. Neben den bisherigen Eingangszahlen sollte sich die Verteilung auch an geographischen Gesichtspunkten orientieren, weil anzunehmen war, dass die Verhältnisse in benachbarten Ländern einander beeinflussen. Beispielsweise dürfte die Einarbeitung in die Verhältnisse eines Balkanstaates das Verständnis der Verhältnisse in anderen Balkanstaaten erleichtern, so dass die Zuständigkeit für sämtliche Balkanstaaten bei einem Verwaltungsgericht konzentriert werden sollte. Diese Überlegungen führten unter Heranziehung der damals vorliegenden Fallzahlen zur Zuständigkeitsverteilung gemäß § 15 Abs. 2 GerZV. Für die Verfahren aus verschiedenen Herkunftsstaaten mit einem damals bereits erhöhten Fallaufkommen sollte es bei der allgemeinen Zuständigkeitsregelung verbleiben (so § 15 Abs. 1 GerZV). Frage 2: Wie viele Asylverfahren wurden im Jahr 2016 anhängig gemacht? zu Frage 2: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 sind bei den drei Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg insgesamt 4.545 Asylverfahren eingegangen . Frage 3: Wie viele Asylverfahren wurden im Jahr 2016 erledigt? (bitte aufschlüsseln nach Gerichtsstandort und Verfahrensdauer) zu Frage 3: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 sind insgesamt 2.870 Asylverfahren erledigt worden. Dabei entfielen auf das Verwaltungsgericht Cottbus 661 Verfahren, auf das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) 915 Verfahren und auf das Verwaltungsgericht Potsdam 1.294 Verfahren. Die erbetene Auskunft über die durchschnittliche Verfahrensdauer in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 ist in Anlage 1 enthalten. Frage 4: Welche durchschnittliche Verfahrensdauer hatten asyl- und ausländerrechtliche Gerichtsverfahren insgesamt und vor den einzelnen Verwaltungsgerichten in den Jahren 2011 bis 2016? (bitte aufschlüsseln nach Quartalen) zu Frage 4: Die erbetenen Angaben ergeben sich aus Anlage 1. Frage 5: Zeichnet sich eine Verfahrensbeschleunigung durch die Konzentration der Gerichtszuständigkeit ab? zu Frage 5: Ob es aufgrund der Zuständigkeitskonzentration gemäß § 15 Abs. 2 GerZV bereits zu Verfahrensbeschleunigungen gekommen ist, kann nicht beurteilt werden. Die Zuständigkeitskonzentration ist erst zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten und wirkt damit erst seit einem Quartal. Die Verfahrensdauer wird von zahlreichen Faktoren wie der Personalausstattung, der Komplexität der einzelnen Verfahren, der Zahl der Neueingänge und der Bestandsverfahren ebenso wie von organisatorischen Rahmenbedingungen wie der Zuständigkeitskonzentration bestimmt, so dass sich Veränderungen der Verfahrensdauer kaum in einen eindeutigen Zusammenhang mit der Zuständigkeitskonzentration bringen lassen. Aus den in Anlage 1 mitgeteilten Zahlen ergibt sich, dass die Verfahrensdauer in Asylverfahren bei den Verwaltungs- gerichten Cottbus und Frankfurt (Oder) im dritten Quartal 2016 gegenüber dem zweiten Quartal 2016 gesunken, beim Verwaltungsgericht Potsdam hingegen gestiegen ist. Die Ursachen hierfür können nicht valide eingeschätzt werden. Frage 6: Welche Erfolgsquote hatten ausländer- und asylrechtliche Verfahren vor den einzelnen Verwaltungsgerichten in den Jahren 2011 bis 2016? zu Frage 6: Die erbetenen Angaben ergeben sich aus Anlage 2. Frage 7: In wie vielen Fällen erfolgten nach der Ablehnung von Asylanträgen die Vollziehung einer Ausreisepflicht in den Jahren 2011 bis 2016? zu Frage 7: Die Fallzahlen der zwangsweise vollzogenen Ausreisepflicht für die Jahre 2011 bis 2015 können der Antwort der Landesregierung auf die Fragen 13 folgende der Kleinen Anfrage 1356, LT-Drs. 6/3563, entnommen werden. Für das Jahr 2016 haben die Ausländerbehörden bisher 488 Abschiebungen und Überstellungen gemeldet (Stand: 30. November 2016). Die Ausreisestatistik weist jedoch den Grund der Ausreisepflicht (hier: abgelehnter Asylantrag) nicht aus, sondern erfasst die Gesamtzahl der Abschiebungen und Überstellungen aufgrund einer Ausreisepflicht. Frage 8: In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde die Ausreisepflicht nicht vollzogen? zu Frage 8: In Brandenburg besteht für 5.885 Personen Ausreisepflicht, von denen zurzeit (Stichtag 30. November 2016) 4.629 Personen geduldet werden, d.h., die Abschiebung ist ausgesetzt. Bei 1.187 Personen erfolgte die Aussetzung aufgrund fehlender Ausreisedokumente, bei weiteren 3.069 Personen werden im Ausländerzentralregister sonstige Gründe angeführt (z.B. fehlende Identitätsklärung oder Reisefähigkeit ). Frage 9: Wie viel Zeit verging in den Fällen der vollziehbaren Ausreisepflicht seit dem Zeitpunkt der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht bis zur tatsächlichen Abschiebung sowie jeweils im Vergleich zu den anderen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt ? (Bitte einteilen in Zeitintervalle innerhalb des ersten Monats, des zweiten Monats, des dritten Monats usw.) zu Frage 9: Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Anlage 1 Durchschnittliche Verfahrensdauer in as I- und ausländerrechtlichen Verfahren in Monaten Jahr/Quarta! VG Cottbus VG Frankfurt (Oder) VG Potsdam Verwaltungsgerichte insgesamt Asylverfahren Ausländerrech . Asylverfahren Ausländerrecht Asylverfahren Ausländerrecht Asylverfahren Ausländerrecht 1. Qu. 2011 Hauptverfahren 3,7 38,9 15,6 5,4 27,5 22,8 19,4 25,3 Eilverfahren 0,6 1,9 0,9 1,6 1,2 3,4 0,9 2,7 2. Qu.2011 Hauptverfahren 5,3 28,1 11,3 7,8 16,0 22,4 13,7 22,0 Eilverfahren 0,6 2,8 1,9 1,1 2,3 3,5 1,8 2,7 3. Qu. 2011 Hauptverfahren 6,3 21,7 13,7 13,4 12,8 9,4 12,6 11,0 Eilverfahren 0,6 4,3 0,6 2,0 0,4 3,4 0,6 3,3 4. Qu.2011 Hauptverfahren 5,1 22,6 11,8 12,8 15,4 5,4 13,7 8,0 Eilverfahren 0,2 1,3 0,6 0,2 0,7 2,8 0,6 2,1 Jahr 2011 Hauptverfahren 4,8 27,3 13,5 9,4 17,7 10,4 15,2 12,9 Eilverfahren 0,5 2,7 0,9 1,3 1,3 3,2 0,9 2,7 1. Qu. 2012 Hauptverfahren 10,4 19,8 8,4 7,4 12,8 19,3 10,7 17,0 Eilverfahren 1,9 3,2 0,9 0,5 0,3 3,1 1,2 2,2 2. Qu.2012 Hauptverfahren 10,0 19,6 13,2 14,9 11,3 12,2 11,5 14,2 Eilverfahren 0,9 4,1 0,7 1,0 0,3 1,2 0,7 1,9 3. Qu. 2012 Hauptverfahren 14,0 15,2 18,6 17,5 11,3 11,7 15,1 13,3 Eilverfahren 1,6 1,2 0,4 1,3 0,4 4,7 0,6 2,9 4. Qu.2012 Hauptverfahren 12,6 17,1 9,5 12,9 14,6 8,1 12,2 9,8 Eilverfahren 0,2 - 0,5 1,3 0,5 1,4 0,5 1,4 Jahr 2012 Hauptverfahren 11,6 18,6 12,4 13,3 12,6 12,6 12,3 13,9 Eilverfahren 1,4 3,0 0,6 0,9 0,4 3,1 0,7 2,2 1. Qu. 2013 Hauptverfahren 14,4 16,6 8,1 11,3 ' 10,7 13,9 10,2 14,2 Eilverfahren 0,4 7,3 0,4 - 0,4 2,8 0,4 4,7 2. Qu.2013 Hauptverfahren 11,4 13,1 10,2 5,7 9,5 10,9 10,1 10,1 Eilverfahren 0,3 6,6 0,4 0,4 0,5 1,7 0,4 2,2 3. Qu. 2013 Hauptverfahren 10,9 20,2 11,4 13,9 9,4 10,3 10,4 13,9 Eilverfahren 0,5 5,8 0,5 1,3 0,4 3,8 0,5 3,9 4. Qu.2013 Hauptverfahren 12,9 27,5 10,5 16,0 9,1 7,8 10,5 9,6 Eilverfahren 1,2 0,1 0,9 1,0 0,4 3,3 0,8 2,4 Jahr 2013 Hauptverfahren 15,5 20,0 17,1 11,9 13,5 9,5 14,7 11,0 Eilverfahren 2,7 6,4 1,7 0,6 3,0 2,9 2,6 3,3 1 Anlage 1 Jahr/Quartal VG Cottbus VG Frankfurt (Oder) VG Potsdam Verwaltungsgerichte insgesamt Asylverfahren Ausländerrech Asylverfahren Ausländerrecht Asylverfahren Ausländerrecht Asylverfahren Ausländerrecht 1. Qu. 2014 Hauptverfahren 12,4 33,1 9,8 14,0 8,8 15,7 9,9 16,7 Eilverfahren 0,9 0,2 1,1 1,1 0,5 2,7 0,9 1,5 2. Qu.2014 Hauptverfahren 12,5 - 8,6 26,0 7,0 12,7 8,6 15,3 Eilverfahren 1,2 1,5 0,9 1,0 0,6 4,0 0,8 2,5 3. Qu. 2014 Hauptverfahren 10,2 11,8 10,3 27,1 5,8 15,3 8,4 15,6 Eilverfahren 0,9 0,2 1,1 0,6 1,1 2,5 1,1 1,7 4. Qu.2014 Hauptverfahren 10,4 42,4 10,9 14,1 7,5 18,4 9,0 18,4 Eilverfahren 1,3 7,9 1,1 0,9 1,3 3,1 1,2 4,8 Jahr 2014 Hauptverfahren 11,4 26,4 9,8 20,2 7,3 18,2 8,9 18,3 Eilverfahren 1,1 3,2 1,1 1,0 0,9 3,2 1,0 2,7 1. Qu. 2015 Hauptverfahren 10,2 - 12,4 7,4 5,6 16,5 9,2 15,1 Eilverfahren 1,1 0,7 1,4 5,0 1,2 3,0 1,2 2,8 2. Qu.2015 Hauptverfahren 8,0 4,5 7,9 11,1 5,1 24,1 6,5 23,5 Eilverfahren 0,9 10,4 1,7 1,8 1,8 3,3 1,6 5,6 3. Qu. 2015 Hauptverfahren 7,0 19,5 9,6 18,0 4,5 11,8 6,6 13,4 Eilverfahren 0,8 1,1 1,2 0,3 1,5 1,7 1,2 1,1 4, Qu.2015 Hauptverfahren 6,1 17,3 10,0 14,7 5,5 14,5 6,7 14,9 Eilverfahren 0,9 4,6 1,5 1,2 2,0 2,6 1,7 3,4 Jahr 2015 Hauptverfahren 7,2 14,6 9,9 11,6 5,1 22,0 6,9 21,2 Eilverfahren 0,9 3,2 1,5 1,2 1,6 2,6 1,4 2,6 1. Qu. 2016 Hauptverfahren 6,8 45,2 9,9 4,3 9,1 11,9 8,7 22,3 Eilverfahren 2,5 0,9 2,5 1,4 2,8 2,5 2,7 2,0 2. Qu.2016 Hauptverfahren 11,3 20,7 11,4 3,9 7,6 7,8 9,4 7,8 Eilverfahren 2,5 1,9 2,2 0,5 3,3 1,0 2,8 1,6 3. Qu. 2016 Hauptverfahren 9,0 2,3 7,3 16,0 8,6 4,7 8,1 7,8 Eilverfahren 2,0 6,7 1,4 3,3 3,5 3,6 2,4 4,3 2 Anlage 2 Erfolgsquote in ausländerrechtlichen Verfahren in Prozent Jahr/Quartal VG Cottbus VG Frankfurt (Oder) VG Potsdam Verwaltungsgerichte insgesamt Hauptverfahren* Eilverfahren* Hauptverfahren* Eilverfahren* Hauptverfahren* Eilverfahren* Hauptverfahren* Eilverfahren* 2011 Stattgabe 6,4 11,1 - 4,5 3,0 5,3 3,7 6,6 teilw. Stattgabe 4,3 7,4 - - - - 1,2 1,9 2012 Stattgabe 20,7 3,3 - - - - 5,0 1,3 teilw. Stattgabe 6,9 - - - - - 1,7 - 2013 Stattgabe 6,7 7,1 - 11,1 2,1 2,4 24,0 4,6 teilw. Stattgabe - - - - - - 1,6 - 2014 Stattgabe 20,0 25,0 - - 1,9 - 2,4 7,9 teilw. Stattgabe - 5,0 ,0 - - 3,7 3,2 1,6 2015 Stattgabe 14,3 10,5 - - 0,8 - 1,4 3,9 teilw. Stattgabe 10,5 - - 3,9 - 3,4 3,9 1. Qu. 2016 Stattgabe 16,7 - - - - 6,3 - teilw. Stattgabe - - - - 2. Qu.2016 Stattgabe - 11,1 - - 0,1 - 0,1 7,1 teilw. Stattgabe - - - - - 3. Qu. 2016 Stattgabe - - - 16,7 - 9,1 - teilw. Stattgabe - - - - - 12,5 6,7 * Angaben in Prozent von den durch Urteil, Gerichtsbescheid ader Beschluss erledigten Verfahren Erfolgsquote in asylrechtlichen Verfahren in Prozent Jahr/Quartal VG Cottbus VG Frankfurt {Oder) VG Potsdam Verwaltungsgerichte insgesamt Hauptverfahren* Eilverfahren* Hauptverfahren* Eilverfahren* Hauptverfahren* Eilverfahren* Hauptverfahren* Eilverfahren* 2011 Stattgabe " 13,0 1,6 4,4 1,0 21,2 1,1 10,5 teilw. Stattgabe - - 1,1 - 3,5 9,1 2,4 2,4 2012 Stattgabe 1,6 13,5 3,3 2,5 7,0 19,4 4,4 7,7 teilw. Stattgabe 11,6 2,7 2,0 0,8 18,9 2,8 10,7 1,5 2013 Stattgabe 3,7 9,1 4,1 12,4 6,1 5,0 4,9 9,6 teilw. Stattgabe 9,6 1,8 2,9 - 12,3 1,0 8,3 0,6 2014 Stattgabe 1,3 5,8 1,0 2,1 7,3 20,4 3,8 10,6 teilw. Stattgabe 5,6 0,5 1,5 0,2 7,3 - 4,7 0,2 2015 Stattgabe 1,4 6,9 1,5 13,5 7,9 15,4 4,8 12,8 teilw. Stattgabe 1,4 0,2 1,9 - 3,0 0,9 2,4 0,2 1. Qu. 2016 Stattgabe - 29,3 3,9 7,8 3,8 10,6 2,7 13,4 teilw. Stattgabe 0,6 1,3 2,2 - 10,5 - 5,1 0,3 2. Qu.2016 Stattgabe 0,9 11,9 2,1 14,3 17,7 19,0 10,0 16,1 teilw. Stattgabe - 3,4 7,0 1,0 8,9 0,6 6,5 1,2 3. Qu. 2016 Stattgabe 1,6 20,4 3,8 19,4 9,9 26,0 5,5 22,4 teilw. Stattgabe 1,6 0,9 1,4 7,3 0,5 3,6 0,4 * Angaben in Prozent von den durch Urteil, Gerichtsbescheid oder Beschluss erledigten Verfahren 3 Page 1 Page 2 Page 1