Datum des Eingangs: 04.01.2017 / Ausgegeben: 09.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5798 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2349 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion der DIE LINKE Drucksache 6/5729 Entwurf der Landesentwicklungsplanung (LEP HR) – Stellungnahme Landeshauptstadt Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Landeshauptstadt Potsdam hat im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum Entwurf des LEP HR Vorschläge und Konfliktpunkte benannt, die zu erörtern und gegebenenfalls aufzugreifen bzw. in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Potsdam ist eine wachsende Stadt und muss sich dementsprechend auch planerisch der Umsetzung von neuer Infrastruktur und der Schaffung neuer Wohngebiete stellen. Frage 1: Von welchen Prognosedaten geht der LEP HR für die LHP aus? Welche neuen Entwicklungen wurden bei der Einwohnerzahl berücksichtigt? zu Frage 1: Für den LEP-HR-Entwurf wurde die zuletzt veröffentliche Prognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2015 auf Grundlage der Bevölkerungszahlen vom 31.12.2014 herangezogen. Frage 2: Welche Möglichkeiten ergeben sich bei der Erweiterung der Siedlungsräume in der LHP über den zurzeit im LEP HR angegeben Raum hinaus? Frage 3: Welche Gewichtung erhält in diesem Zusammenhang die Erweiterung des Siedungsraumes an den Achsen entlang der B2 Krampnitz und entlang der B1 in Richtung Pirschheide? Frage 4: Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Verkehrsknoten Bahnhof Pirschheide und dessen Ertüchtigung für die Anbindung des Umlandes? Frage 5: Welche Zielstellungen wurden in der Planungsvereinbarung mit der Deutsche Bahn AG fixiert? Frage 6: Welche Veränderungen sind im Freiraumverbund im Areal am Bahnhof Pirschheide aufgrund der dort bestehenden Entwicklungspotentiale möglich? Frage 7: Wie erfolgt der Prozess der Abwägung bei der weiteren Planung insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung des steten Wachstums in der Stadt Potsdam ? Frage 8: Welche Position hat die Landesregierung zur Aufhebung der Anrechnung der noch nicht realisierten Wohneinheiten in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Innenbereichs-Satzungen? Frage 9: Welche Kriterien legt die Landesregierung in der Abwägung von Veränderungsvorschlägen zu Grunde? zu Fragen 2 bis 9: Die Landesregierung prüft die zum Entwurf des LEP HR eingegangenen Anregungen und Bedenken und wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorstellungen der Städte und Gemeinden wie auch der anderen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit auseinandersetzen. Hierbei werden die Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und der Planentwurf durch die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg weiterentwickelt. Da die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen erst kürzlich verstrichen ist, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu den sich ggf. auch gegenläufig gestaltenden Positionen unterschiedlicher Träger öffentlicher Belange treffen. Erst nach Auswertung und Abwägung der zum Planentwurf eingegangenen Anregungen und Bedenken wird die Frage einer methodischen Fortentwicklung von Steuerungsansätzen im LEP-HR- Entwurf zu beantworten sein.