Datum des Eingangs: 05.01.2017 / Ausgegeben: 10.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5803 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2315 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/5594 Alleen im Landkreis Elbe-Elster Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Aussagen der Landesregierung verfügt Brandenburg über eine hervorragende, seit Jahren kontinuierliche Dokumentation seiner Alleen, Baumreihen, sonstigen Straßenbäume und Feldgehölze an Bundes- und Landesstraßen. Frage 1: An welchen Bundes- oder Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster befinden sich derzeit Alleen in jeweils welcher Länge? zu Frage 1: Der Bestand der Alleen im Landkreis Elbe-Elster an Bundes- und Landesstraßen außerorts beträgt insgesamt 96,5 km (Stand 3/2016). Dabei befinden sich 21,4 km an Bundesstraßen und 75,1 km an Landesstraßen. Eine Karte mit der Darstellung der Alleen im Land Brandenburg steht im Internet unter www.ls.brandenburg.de zur Verfügung. Frage 2: Um wie viele Alleebäume welcher Art handelt es sich dabei? (Bitte den Baumbestand jeweils pro Allee bzw. Straße angeben) zu Frage 2: Die Daten liegen in der gewünschten Form nicht vor. Frage 3: Wie viele Bäume wurden entlang der einzelnen Alleen bzw. Straßen im Landkreis Elbe-Elster in den vergangenen fünf Jahren jeweils gefällt und wie viele jeweils neu angepflanzt? zu Frage 3: Für die Bilanzjahre 2011 – 2015 ergibt sich folgender Stand: Straßenkategorie gefällte Bäume gepflanzte Bäume Bundesstraße 115 94 Landesstraße 403 15 gesamt 518 109 Frage 4: Welche Werte für Dichte und Vitalität liegen für die einzelnen Alleen im Landkreis Elbe-Elster vor? zu Frage 4: Die Daten liegen in der gewünschten Form nicht vor. Frage 5: In welchen Abschnitten besteht Nachpflanzungsbedarf? Frage 6: In welchen Abschnitten sind derzeit konkret Nachpflanzungen vorgesehen und welche Baumarten sollen dafür verwendet werden? zu Fragen 5 und 6: Potentielle Pflanzabschnitte werden ständig an den Bundes- und Landesstraßen erfasst und jeder einzelne Abschnitt wird geprüft. Folgende Abschnitte werden derzeit für den Landkreis Elbe-Elster auf einer Gesamtlänge von ca. 32 km vertieft geprüft: Straße Abschnitte Verbindung Länge L66 015, 030 B183 – Burxdorf ca. 7 km L72 010, 020, 030, 040, 070 Kolochau – Lgr. Sachsen ca. 15 km L662 020, 040, 060 Langenrieth – Uebigau ca. 10 km Frage 7: Wird bei der Neuanpflanzung von Alleebäumen darauf Wert gelegt, bienenfreundliche Gehölze zu verwenden? zu Frage 7: Für die Baumartenwahl müssen viele Kriterien beachtet werden. So sind Boden- und Klimaverhältnisse, die Resistenz gegenüber Pflanzenkrankheiten und Schädlingen sowie ein geringer Pflegeaufwand zu berücksichtigen. Masttragende Gehölze (z. B. mit großen Früchten) werden i. d. R. aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gepflanzt. Frage 8: Befinden sich die neugepflanzten Bäume im Eigentum des jeweiligen Straßenbaulastträgers ? Falls nein, wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse dar? zu Frage 8: Die neugepflanzten Bäume befinden sich grundsätzlich im Eigentum des jeweiligen Straßenbaulastträgers.