Datum des Eingangs: 09.01.2017 / Ausgegeben: 16.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5818 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2329 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5618 Armutsrisiko im Süden Brandenburgs Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In vielen Veranstaltungen und Pressemitteilungen wird auf das Armutsrisiko hingewiesen, trotz steigender Einkommen und steigender Beschäftigung bzw. sinkender Arbeitslosigkeit. Frage 1: Wie viele Menschen sind seit 2010 in den Landkreisen Elbe-Elster, Spree- Neiße, Oberspreewald-Lausitz und in Cottbus vom Armutsrisiko betroffen? (Bitte nach Kindern, Erwerbsfähigen, Alleinerziehenden und Rentnern jährlich aufschlüsseln und die zu erwartenden Daten bis einschließlich 2016 hinzufügen) Frage 2: Wie viel Prozent der Bevölkerung sind das jeweils? zu Frage 1 und 2: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. In den im zweijährigen Turnus erscheinenden Regionalen Sozialberichten Berlin-Brandenburg 2011, 2013 und 2015 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg werden unter dem Indikator A 1a Armutsgefährdungsquoten für Brandenburger Kreise und kreisfreie Städte ausgewiesen. Dargestellt wird dort auf der Datenbasis des Mikrozensus der Anteil der Bevölkerung (absolute Zahlen zur Bevölkerung werden dort nicht abgebildet) mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle für die jeweils zurückliegende Berichtsjahre 2010, 2012 und 2014: 2010 2012 2014 Kreisfreie Stadt Cottbus 17,9 % 18,1 % 18,8 % Landkreis Elbe-Elster 15,1 % 17,1 % 18,2 % Landkreis Oberspreewald-Lausitz 18,8 % 17,7 % 15,5 % Landkreis Spree-Neiße 15,3 % 17,3 % 20,2 % Eine Differenzierung nach Kindern, Erwerbsfähigen, Alleinerziehenden und Rentnern liegen für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg nicht vor. Bei landesweiter Betrachtung kommt der Bericht allerdings zu dem Schluss, dass „13,4 % der brandenburgischen Bevölkerung mit einem Armutsrisiko leben. Auch in Brandenburg sind Kinder mit 17,1 % überdurchschnittlich und Personen im Ruhestandsalter mit 8,2 % unterdurchschnittlich oft betroffen…“ (Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2015, S. 8). Frage 3: Welche Bemühungen gibt es seit 2010 in den einzelnen Regionen im Detail, der Armutsgefährdung entgegenzuwirken? Frage 6: Welche Integrationskonzepte für armutsgefährdete Bürger, die durch das Land initiiert sind, gibt es seit 2010 in den Landkreisen Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Cottbus, mit welchem Finanzvolumen/Förderquote und welche Wirkungen wurden bisher erzielt? (bitte im Detail erläutern) Frage 7: Welche weiteren konkreten Konzepte/Programme gibt es zukünftig um die von Armut bedrohten Bürger, insbesondere Senioren und Kinder, zu unterstützen? (Bitte einzeln auflisten!) zu Frage 3, 6, 7: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3, 6 und 7 zusammen beantwortet. Es gibt seitens der Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen, die in unterschiedlichen Handlungsfeldern die von Armut bedrohten Bürgerinnen und Bürgern unterstützen. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald- Lausitz und Cottbus. Folgende Beispiele verdeutlichen dies: Langzeitarbeitslosigkeit ist ein wesentlicher Risikofaktor für Armut und soziale Ausgrenzung . Einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet das ESF-Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg“. Im Rahmen der Richtlinie werden landesweit Projekte gefördert, die die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Situation von Langzeitarbeitslosen und deren Familien verbessern und das Zusammenleben in von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Familien mit Kindern stärken. Für die wirksame Bekämpfung der Kinderarmut und der Armutsfolgen ist ein breiter gesellschaftlicher Diskurs notwendig. Dazu ist die Initiative „Starke Familien – Starke Kinder“, Runder Tisch gegen Kinderarmut im Jahr 2015 gestartet worden. Gemeinsam mit den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren sollen Lösungsstrategien und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung und Vermeidung von Kinderarmut entwickelt werden. Der Runde Tisch bietet dabei eine Plattform für die Erfahrungen und Erkenntnisse der Teilnehmenden. Dort sollen gute Praxisbeispiele veranschaulicht und im breiten Dialog Handlungsmöglichkeiten zur besseren gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligter Kinder entwickelt werden. Ausdrückliches Ziel ist es dabei, die Lebenslagen in allen Regionen Brandenburgs zu berücksichtigen. Unter dem Leitgedanken „Gesundheit für alle" unterstützt die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg bei Gesundheit Berlin Brandenburg e. V. die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung kommunaler Partnerprozesse zur Überwindung ungleicher Gesundheitschancen. Dabei stehen insbesondere Themen des Zuganges zur Gesundheitsförderung, Prävention und gesundheitlichen Versorgung bei Menschen in sozial belasteten Lebenslagen im Fokus. Ebenfalls sind es für die Bündnisse „Gesund Aufwachsen“ sowie „Gesund Älter werden“ erklärte Ziele, die gesundheitlichen Chancen von Kindern, Jugendlichen und Senioren in belasteten Lebenslagen zu verbessern. Ergänzend sei erwähnt, dass kommunale Gesundheitsämter im Land Brandenburg bereits vielfältige Unterstützungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen in schwieriger sozialer Lage vorhalten und damit einen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit leisten. Mit dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf unterstützt. Die dort lebenden und arbeitenden Menschen sind auf Grund der sozialen Zusammensetzung im Quartier und ihrer wirtschaftlichen Situation benachteiligt. Investitionsbegleitend können in diesem Zusammenhang auch Vorhaben der Projektarbeit im Quartier, Quartiersmanagement etc. gefördert werden. Damit wird ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den geförderten Quartieren und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet. Bei der Gebietsauswahl zur Programmumsetzung werden insbesondere Sozialindikatoren wie z. B. SBGII-Bezug von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren und die durchschnittliche Wahlbeteiligung herangezogen. Seit 2008 gibt es die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Ziel der Richtlinien ist, allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg unabhängig von der sozialen Lage der Eltern in Ergänzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 SGB II oder § 34 SGB XII die Teilhabe an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten zu ermöglichen. Zielgruppe für die Gewährung der finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Freien Waldorfschulen sowie aller Lernstufen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden. In der o. g. Darstellung unberücksichtigt bleiben kommunale Maßnahmen gegen Armut. Das Land ist hier nicht zwingend in Kenntnis zu setzen (Kommunalhoheit). Frage 4: Welche Instrumente sind im Entwurf des Landesentwicklungsplans eingebaut , um die Armutsgefährdung in dieser Region zu senken oder einen weiteren Anstieg zu stoppen? zu Frage 4: Der im Verfahren befindliche Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) setzt mit seinen Festlegungen einen raumordnerischen Rahmen, mit dem Ziel die Hauptstadtregion als Ganzes zu stärken den Folgen des demografischen Wandels entgegenzuwirken die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilräumen zu ermöglichen. Die Voraussetzungen werden dabei insbesondere durch zwei Grundprinzipien geschaffen : - Sicherung der Daseinsvorsorge als Grundlage für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - Eröffnung von wirtschaftlichen Entwicklungsspielräumen. Damit schafft der Entwurf des LEP HR auch einen Rahmen um die Armutsgefährdung in der Region zu senken bzw. ihrem Anstieg entgegenwirken zu können. Die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen bleibt jedoch Aufgabe von Fachpolitiken und Entscheidungsträgern vor Ort. Frage 5: Wie wirken sich die zunehmend hohen Belastungen für Abwasser /Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, steigende Kindertagesstätten Beiträge, Unterhaltung von PKW in ländlichen Räumen dieser Landkreise, auf die Kaufarmutsquote bei der Bürgerschaft aus und welche Ermittlungen wurden dazu bisher angestellt? zu Frage 5: Die Höhe der Ausgaben von Privathaushalten hat methodisch keinen Einfluss auf die Berechnung der Armutsgefährdungsquote, da diese sich ausschließlich über die Einkommen, Größe und Zusammensetzung der Privathaushalte berechnet .