Datum des Eingangs: 06.02.2015 / Ausgegeben: 11.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/582 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 187 des Abgeordneten Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/438 Wortlaut der Kleinen Anfrage 187 vom 16.01.2015: Baugenehmigung und Abnahme der Entrauchungsanlage am Flughafen BER Im Bauantrag musste für die Genehmigung der Be- und Entlüftung des Terminals eine Anzahl von Personen benannt werden, auf deren Grundlage die Dimensionierung der Anlage erfolgt. Fraglich ist, ob die zu Grunde gelegte Kapazität den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird. Der BER ist zum jetzigen Zeitpunkt für 27 Millionen Passagiere konzipiert. Die bestehenden Flughäfen wurden 2014 von ca. 28 Millionen Passagieren genutzt, Prognosen gehen von 33 bis 38 Millionen Passagieren im Jahr 2022 und von rund 50 Millionen im Jahr 2030 aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Gleichzeitigkeitsfaktor (Anzahl der Personen während einer Stunde im Terminal) lag dem Bauantrag zur Genehmigung der Be- und Entlüftungsanlagen zugrunde ? 2. Wie viel Personen dürfen sich laut Bauantrag gleichzeitig in einem „Waggon“ aufhalten ? 3. Mit welchem Schreiben von welchem Datum hat die Flughafengesellschaft 2011/2012 die Schlussabnahme und Betriebsgenehmigung für welchen Anlagenteil bei der unteren Bauaufsicht beantragt? 4. Welche Sachverständigen wurden der Unteren Bauaufsicht von der Flughafengesellschaft zur Abnahme der Entrauchungsanlage gemeldet? 5. In welchem Verhältnis stehen diese gemeldeten Gutachter zum Errichter der Anlagen ? 6. Waren die gemeldeten Gutachter in der Vergangenheit in irgendeiner Form oder Funktion für die Flughafengesellschaft oder bei am Flughafenbau beteiligten Unternehmen tätig. Falls ja, mit welchem Auftrag und in welchem Zeitraum? 7. Wann wurde vom Errichter der Entrauchungsanlage der Flughafengesellschaft die Fertigstellung der Anlage angezeigt und um Endabnahme gebeten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Da sich die Kleine Anfrage auf die Entrauchungsanlage bezieht, beziehen sich die Antworten auch ausschließlich auf die Entrauchungsanlage. Die Be- und Entlüftungsanlagen gehören zu einer anderen Fachrichtung der sicherheits- technischen Gebäudeausrüstung. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den in Fragen 4 bis 6 genannten Sachverständigen bzw. Gutachtern um die Prüfsachverständigen nach der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV ) handelt. Frage 1: Welcher Gleichzeitigkeitsfaktor (Anzahl der Personen während einer Stunde im Terminal) lag dem Bauantrag zur Genehmigung der Be- und Entlüftungsanlagen zugrunde? Zu Frage 1: Im Fluggastterminal (FGT) könnten sich gemäß Personenstromanalyse ca. 41.000 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Anzahl der Personen ist Grundlage für die Bemessung der Rettungswege und der Gesamträumzeit für das FGT. Frage 2: Wie viel Personen dürfen sich laut Bauantrag gleichzeitig in einem „Waggon “ aufhalten? Zu Frage 2: Das FGT, wie auch das Main Pier als Bestandteil des FGT, ist nicht in "Waggons" unterteilt. Die Bezeichnung "Waggon" wurde für die ca. 43,75 m langen Bereiche gleicher Bauart des Pier Nord und des Pier Süd verwendet. Innerhalb dieser "Waggons" können sich 200 Personen aufhalten. Frage 3: Mit welchem Schreiben von welchem Datum hat die Flughafengesellschaft 2011/2012 die Schlussabnahme und Betriebsgenehmigung für welchen Anlagenteil bei der unteren Bauaufsicht beantragt? Zu Frage 3: Eine Schlussabnahme ist in der Brandenburgischen Bauordnung nicht mehr vorgesehen. Die Betriebsgenehmigung für den Flughafen wird nicht durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat mit Schreiben vom 04.04.2012 bei der Bauaufsichtsbehörde für das FGT die Nutzung vor Fertigstellung nach § 76 Absatz 3 BbgBO beantragt. Frage 4: Welche Sachverständigen wurden der Unteren Bauaufsicht von der Flughafengesellschaft zur Abnahme der Entrauchungsanlage gemeldet? Zu Frage 4: Die FBB hat den TÜV Rheinland mit der Prüfung der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Mit Übergabe der "Konzeption zur Prüfung der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung" vom 18.01.2011 des TÜV Rheinland waren der Bauaufsichtsbehörde die Prüfsachverständigen für die einzelnen Fachrichtungen der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung bekannt. Frage 5: In welchem Verhältnis stehen diese gemeldeten Gutachter zum Errichter der Anlagen? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Prüfsachverständigen zum Errichter der Anlagen in einem Verhältnis stehen. Frage 6: Waren die gemeldeten Gutachter in der Vergangenheit in irgendeiner Form oder Funktion für die Flughafengesellschaft oder bei am Flughafenbau beteiligten Unternehmen tätig. Falls ja, mit welchem Auftrag und in welchem Zeitraum? Zu Frage 6: Ob die Prüfsachverständigen in der Vergangenheit in irgendeiner Form oder Funktion für die Flughafengesellschaft oder bei am Flughafenbau beteiligten Unternehmen tätig waren, ist nicht bekannt. Frage 7: Wann wurde vom Errichter der Entrauchungsanlage der Flughafengesellschaft die Fertigstellung der Anlage angezeigt und um Endabnahme gebeten? Zu Frage 7: Es ist nicht bekannt, wann der Errichter der Entrauchungsanlage gegenüber der Flughafengesellschaft die Fertigstellung der Anlage angezeigt und um Endabnahme gebeten hat.