Datum des Eingangs: 09.01.2017 / Ausgegeben: 16.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5822 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2322 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5604 Rückerstattung von Altanschließer – Beiträgen Anträge auf Schadensersatz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Am 17. Dezember 2015 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, in der die rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz Brandenburg, für verfassungswidrig erklärt wird. Nach dieser Entscheidung hegten sehr viele Betroffene die Hoffnungen, dass damit ein jahrzehntelanger Rechtsstreit beigelegt ist. Es wurde erwartet, dass verfassungskonforme Zustände hergestellt werden, dass zu Unrecht abverlangtes Geld erstattet wird. Leider ist bis zum heutigen Tage nicht viel passiert. Allerorten sind die betreffenden Beitragsbescheide nicht aufgehoben, die Betroffenen werden mit verschiedensten Argumenten hingehalten. Mittlerweile formiert sich neuer Widerstand , gegen diese Hinhaltetaktik. Bis zum 17.12.2016 haben Betroffene noch die Möglichkeit Schadensersatzforderungen, in Höhe der geleisteten Beiträge und der damit verbundenen Nebenkosten, geltend zu machen. Frage 1: Welche Aufgabenträger haben bisher Schadenersatzforderungen gegenüber dem Land Brandenburg- in welcher Höhe - geltend gemacht? (bitte in Tabellenform , mit Angabe der genauen angemeldeten Schadenshöhe) Frage 2: Welche Gemeinden haben gegenüber dem Land Schadensersatzforderungen – in welcher Höhe – geltend gemacht? (bitte in Tabellenform) zu den Fragen 1 und 2: Die Beantwortung zu Frage 1 und 2 erfolgt in einer gemeinsamen TabelleIn dieser sind die Aufgabenträger und auch die Gemeinden, die nicht selbst Aufgabenträger sind, dargestellt, welche bis zum 22.12.2016 Staatshaftungsansprüche gegenüber dem Land geltend gemacht haben. Insgesamt haben 23 Aufgabenträger sowie 2 Gemeinden (Stadt Fürstenwalde/Spree (Nr. 7), Stadt Rheinsberg (Nr. 13)) Ansprüche angemeldet. 15 Anträge sind ganz oder teilweise unbeziffert . Die Schadenshöhe ist in diesen Fällen in der Tabelle mit „0“ dargestellt. Die Ge- samtsumme der bis zum 22.12.2016 bezifferten Anträge beläuft sich auf 252.208.521,46 Euro. Frage 3: Wie lange wird, nach der Ansicht der Landesregierung, die Bearbeitung und Bescheidung der Schadensersatzanträge dauern? zu Frage 3: Derzeit kann noch keine Angabe dazu getroffen werden, wie lange die Bearbeitung und Bescheidung der Anträge auf Schadensersatz dauern wird. Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gesamtsumme der möglichen Schadensersatzansprüche der Verbände und Gemeinden gegen das Land Brandenburg ein? zu Frage 4: Die Gesamtsumme der möglichen Schadenersatzansprüche lässt sich aufgrund der unbezifferten Anträge sowie im Hinblick auf die Möglichkeit weiterer Antragseingänge zurzeit noch nicht abschätzen. Frage 5: Geht das Land Brandenburg davon aus, dass angemeldete Schadensersatzforderungen nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR zu Recht bestehen und dass diese Antragsgemäß zu erstatten sind? zu Frage 5: Es wird derzeit geprüft, ob Staatshaftungsansprüche bestehen. Sowohl das vom Ministerium des Innern und für Kommunales in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Brüning vom 23. Mai 2016 als auch das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 13. September 2016 gehen jedoch davon aus, dass derartige Ansprüche nicht bestehen. Frage 6: Für den Fall das geltend gemachte Schadenersatzforderungen abgelehnt werden, wie genau beabsichtigt das Land Brandenburg den Antragstellern Hilfe zu leisten? zu Frage 6: Die Landesregierung hat dem Landtag ein Hilfsprogramm in Höhe von 250 Mio. Euro vorgeschlagen, welches der Landtag in seinen Haushaltsberatungen beschlossen hat. Hierbei sollen 200 Mio. Euro als zinslose Darlehen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll das Land 50 Mio. Euro als Zuwendung gewähren. Zurzeit finden innerhalb der Landesregierung und auch mit den kommunalen Spitzenverbänden Abstimmungsgespräche über die konkrete Ausgestaltung der Hilfe statt. Anspruchsteller 1 WARL Region Ludwigsfelde 2 WAZ Blankenfelde-Mahlow 3 WAZ Panke/Finow 4 MAWV (Märkische Wasser- und Wasserverband) 5 TAZV Oderaue 6 ZOWA (Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) 7 Stadt Fürstenwalde/Spree 8 WAZ Jüterbog-Fläming 9 TAVOB (Trink- und Abwasserverband Oderbruch Branim) 10 WSE (Wasserverband Strausberg-Erkner) 11 TAZV Luckau 12 WAZ Nieplitz 13 Stadt Rheinsberg 14 TAV Lindow Gransee 15 TAV Dürrenhofe/Krugau 16 AZV Teupitzsee 17 Zweckverband KMS Zossen 18 Stadt Cottbus 19 WAZV Werder-Havelland 20 WAH Havelland Nauen 21 WAS Scharmützelsee- Storkow/Mark Forderungsbetrag in EUR Bemerkungen 14.061.369,00 Antragstellung am 11.11.16 4.102.000,00 Antragstellung am 14.11.16 0 Antragstellung:19.10.16, unbeziffert 77.000.000,00 Antragstellung:14.11.2016, teilweise noch unbeziffert 0,00 Antragstellung:14.11.2016, unbeziffert 606.000,00 Antragstellung:25.11.2016, Bezifferung nur bezügl. Verwaltungskosten, Rest noch unbeziffert 0,00 Antragstellung:22.06.2016, als Mitgliedsgemeinde von Zweckverband Wasserver- und Abwasserent-sorgung Fürstenwalde und Umland, noch unbeziffert 18.006.942,34 Antragstellung: 14.04.2016,teilweise noch unbeziffert 0 Antragstellung: 07.12.2016, un beziffert 0 Antragsstellung: 01.12.2016, unbeziffert 25.297.062,50 Antragstellung: 08.12.2016 0,00 Antragstellung: 09.12.2016, unbeziffert 0,00 Antragstellung:12.12.2016, als Mitgliedsgemeinde vom Zweckverband jetzt Lindow-Gransee, unbeziffert 0,00 Antragstellung:12.12.2016, unbeziffert 2.235.614 Antragstellung:14.12.2016 2.616.100 Antragstellung: 12.12.2016 0,00 Antragsstellung:9.12.2016, unbeziffert 42.135.289,70 Antragstellung: 15.12.2016, teilweise noch unbeziffert, als Verbandsmitglied des AZW Cottbus Süd-Ost 0,00 Antragstellung:15.12.2016, unbeziffert 1.347.074,38 Antragstellung: 15.12.2016 64.600.000,00 Antragstellung: 09.12.2016 22 GWAZ (Gubener Wasser-und Abwasserzweckverband 23 NWA (Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband 24 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland 25 Eigenbetrieb WABAU Summe: 201.069,54 Antragstellung: 14.12.2016 0,00 Antragstellung: 15.12.2016, unbeziffert 0,00 Antragstellung: 14.12.2016, unbeziffert 0,00 Antragstellung:15.12.2016, unbeziffert 252.208.521,46 Page 1 Page 2