Datum des Eingangs: 09.01.2017 / Ausgegeben: 16.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5823 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2331 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5620 LKW Kartell Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Nutzfahrzeug-Hersteller Daimler, Iveco, DAF, MAN und Volvo/Renault haben nicht nur jahrelang illegal die Verkaufspreise abgesprochen, sondern sich auch auf einen Zeitplan zur Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Schadstoffausstoßes geeinigt. Die Kosten haben sie auf die Kunden abgewälzt. Sie haben sich durch ihre Absprachen dem Konkurrenzdruck entzogen, was eindeutig zulasten der Kunden ging. Damit sind Käufer und Leasingnehmer massiv geschädigt worden. 2011 brachte MAN dieses Kartell, durch Selbstanzeige , zur Strecke. Wenn zwischen 1997 und 2011 einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast worden ist, kann Schadensersatz eingefordert werden. Anspruchsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor. Die Beweislast ist damit umgekehrt. Die Gerichte sind an die Feststellungen der EU-Behörden gebunden. Besonderer Vorteil: Die neue EU-Regel muss zwar in Deutschland erst noch umgesetzt werden, dennoch wird sie bereits jetzt für aktuelle Streitigkeiten angewendet. Alle Geschädigten des LKW-Kartells fallen demnach unter die neue Gesetzesregelung. Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch die illegalen Absprachen der Kauf-preis der betroffenen Lkw zwischen zehn bis 20 Prozent überhöht ausfiel. Als Kunde könnten demnach also zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises bzw. der Leasingraten zurückverlangt werden , wenn in der fraglichen Zeit einen Lkw der betroffenen Marken gekauft oder geleast worden ist. Anfang 2011 hat das Bundeskartellamt ein Feuerwehrbeschaffungskartell von vier Firmen aufgedeckt und Bußgelder in einer Gesamthöhe von 50,5 Millionen gegen die beteiligten Unternehmen verhängt. In der Folge kam es zu einer außergerichtlichen Vereinbarung zu möglichem Schadensersatz. Die Kartell – belasteten Unternehmen zahlen rund 6,7 Millionen Euro in einen Regulierungsfonds. Vorbemerkungen der Landesregierung: Am 19. Juli 2016 hat die Europäische Union einem Vergleich mit den LKW-Herstellern MAN, Volvo-Renault, Daimler, Iveco und DAF in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens wegen Preisabsprachen im Zeitraum vom 1997 – 2011 zugestimmt. Insgesamt wurden durch die EU Bußgelder in Höhe von 2,93 Mrd. € gegen die o. g. Hersteller erhoben. Gegen Scania wird das Verfahren fortgesetzt. Alle Personen und Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können nun vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die Geldbuße hat keine Auswirkungen auf den Schadensersatzanspruch . Bereits 2011 hatte das Bundeskartellamt gegen Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen Bußgelder wegen unerlaubter Preis- und Quotenabsprachen im Zeitraum von 2001 – 2009 erhoben. Betroffen von der Entscheidung waren die Firmen : Albert Ziegler GmbH & Co.KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co.KG, Dissen, IVECO Magirus sowie die Rosenbauer Gruppe. Im gleichen Jahr wurde durch das Bundeskartellamt auch gegen die Hersteller von Feuerwehrdrehleitern IVECO Magirus und Metz Ariels GmbH & Co.KG ein Bußgeld auf Grund von Preisabsprachen im Zeitraum von 1998 bis zum November 2007 erlassen. Frage 1: Wieviel LKW der oben genannten Marken wurden in der Zeit für die Feuerwehren , die Landesstraßenbetriebe und andere Landesbetriebe zwischen 1997 und 2011 beschafft? (bitte in Tabellenform mit Landesbetrieb, Hersteller und Anschaffungsjahr ) zu Frage 1: Durch die Landesbetriebe wurden folgende LKW beschafft: Landesbetrieb Anzahl Hersteller Anschaffungsjahr Landesbetrieb Forst 1 MAN 2008 Landesbetrieb Forst 1 Mercedes Benz 2009 Landesbetrieb Forst 1 IVECO 2006 Landesbetrieb Forst 1 MAN 2011 Landesbetrieb Forst 1 MAN 2011 Landesbetrieb Forst 1 MAN 2004 Landesbetrieb Forst 1 MAN 2007 Landesschule und Technische Einrichtung 1 MAN 1997 Landesschule und Technische Einrichtung 1 IVECO 2000 Landesschule und Technische Einrichtung 1 Mercedes Benz 2001 Landesschule und Technische Einrichtung 1 IVECO 2002 Landesschule und Technische Einrichtung 1 Mercedes Benz 2003 Landesschule und Technische Einrichtung 1 MAN 2004 Landesschule und Technische Einrichtung 1 Mercedes Benz 2004 Landesschule und Technische Einrichtung 1 Mercedes Benz 2005 Landesschule und Technische Einrichtung 1 IVECO 2006 Landesschule und Technische Einrichtung 1 Mercedes Benz 2009 Landesschule und Technische 1 Mercedes Benz 2010 Einrichtung Polizeipräsidium 1 Daimler Mercedes Benz 2008 Zentraldienst der Polizei 1 Daimler Mercedes Benz 2007 Zentraldienst der Polizei - Kampfmittelbeseitigungsdienst 1 MAN 2010 Zentraldienst der Polizei - Kampfmittelbeseitigungsdienst 1 MAN 2011 Somit ergibt sich eine Beschaffung von 22 LKW im besagten Zeitraum durch die dargestellten Landesbetriebe. Von den im genannten Zeitraum beschafften LKW sind gegenwärtig noch insgesamt 113 im Landesbetrieb Straßenwesen in Betrieb. Ein großer Teil der bis 2011 beschafften LKW sind bereits ausgesondert. Genauere Angaben sind kurzfristig nicht möglich. Bezüglich der im Rahmen der Konzeption Stützpunktfeuerwehr beschafften Fahrzeuge wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 2: Wieviel LKW der oben genannten Marken wurden in der Zeit zwischen 1997 und 2011 geleast? (bitte in Tabellenform, siehe Frage 1) zu Frage 2: In der Zeit zwischen 1997 und 2011 wurden keine Fahrzeuge der oben genannten Marken geleast. Frage 3: Wieviel LKW, beschafft durch das Land Brandenburg, wurden durch zentrale Ausschreibung speziell für Feuerwehr und Katastrophenschutz angeschafft, die dann den Kommunen zur Verfügung standen? zu Frage 3: Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren wurden im ersten Halbjahr 2007 für das Land Brandenburg Stützpunktfeuerwehren gebildet. Das Land gewährt Aufgabenträgern für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung nach § 16 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) sowie in entsprechender Anwendung der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren mit Einsatzfahrzeugen. Im genannten Zeitraum wurden im Rahmen der Konzeption Stützpunktfeuerwehr für die Beschaffung von insgesamt 185 Einsatzfahrzeugen Zuwendungen gewährt. Eine zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen des Katastrophenschutzes erfolgt erst seit dem Jahr 2012. Frage 4: Sind wegen der Kartellabsprachen bereits Schadensersatzforderungen gegen die LKW Hersteller geltend gemacht worden? (bitte in Tabellenform, nach Hersteller und Anmeldungshöhe) zu Frage 4: Durch die genannten Landesbetriebe wurden bisher keine Schadensersatzforderungen gegenüber den Fahrzeugherstellern geltend gemacht. Mit Auslieferung der Fahrzeuge an die Kommunen gehen auch etwaige rechtliche Ansprüche an die Kommune als Fahrzeugbesitzer über. Der Landesregierung liegen keine Daten zu möglichen Schadensersatzforderungen der Kommunen vor. Frage 5: Wurden durch die Landkreise Schadensersatzforderungen gegen die LKW Hersteller geltend gemacht und in welcher Höhe? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen mangels Berichtspflicht der Landkreise keine gesicherten Erkenntnisse vor, ob und in welcher Höhe durch die Landkreise Schadensersatzforderungen gegen die LKW Hersteller geltend gemacht wurden. Frage 6: Wurden wegen des Feuerwehrbeschaffungskartells Schadensersatzforderungen seitens des Landes und/oder der Landkreise bzw. der Kommunen gegenüber den Ausrüstern geltend gemacht? zu Frage 6: Ja, im Rahmen des Förderprogramms Stützpunktfeuerwehren wurde im Jahr 2007 eine Ausschreibung über insgesamt zehn Drehleiterfahrzeugen vorgenommen . Diese Beschaffung fiel damit in den Zeitraum des sog. „Drehleiterkartells“. Die in einem außergerichtlichen Regulierungsverfahren vereinbarten Ausgleichszahlungen wurden anteilmäßig den Kommunen und dem Ministerium des Innern und für Kommunales zurückerstattet. Frage 7: Wenn nein, warum wurden keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht ? zu Frage 7: Entfällt.