Datum des Eingangs: 10.01.2017 / Ausgegeben: 16.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5843 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2338 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/5713 Entsorgung von Styropor mit additivem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Styropor, ein bereits 1949 von der BASF entwickelter , aus Erdöl hergestellter Schaumkunststoff, ist das am häufigsten in Deutschland eingesetzte Dämmmaterial. Als Flammschutzmittel wurde diesem Dämmmaterial HBCD beigemischt. Bis Oktober 2016 konnten Dämmstoffplatten aus Styropor in einer normalen Müllverbrennungsanlage als Beimischung bedenkenlos beseitigt werden. Diese Auffassung vertrat u.a. auch das Bundesumweltministerium. Auf Initiative des Bundesrates ist die Regelung für den Umgang mit HBCD verschärft worden , so wurde u.a. in der Berliner Zeitung vom 8. März 2016 berichtet. Seit Oktober 2016 dürfen die mit HBCD belasteten Dämmabfälle nur noch in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder in Müllverbrennungsanlagen mit einer entsprechenden Zertifizierung beseitigt werden. Damit aber sinken die Entsorgungskapazitäten auf einen Bruchteil der bisherigen Vernichtungsmöglichkeiten. Folglich steigen auch die Kosten für die Entsorgung dieser Dämmabfälle erheblich an. Aktuell zeigt sich, dass die Anwendung der AVV auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung führt, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch - und Dachdeckerbetrieben. Das Saarland hat am 9. Dezember 2016 einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) in den Bundesrat eingebracht, welcher laut Aussage von Frau Ministerin Schneider im Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung vom Land Brandenburg unterstützt werden wird. Vorbemerkung: im Bundesrat wurde im September 2015 mit großer Mehrheit eine Änderung der Abfallverzeichnis-verordnung (AVV) beschlossen, nach der alle Abfälle , die in der EG-POP-Verordnung (EG VO 850/2004) gelistete persistente organische Schadstoffe in bestimmten Mengen enthalten, automatisch gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung sind. Eine ergänzende Änderung der POP- VO (Verordnung über persistente organische Schadstoffe) wurde zum 30. Septem- ber 2016 rechtswirksam. Es zeigte sich allerdings, dass die Anwendung dieser Regelung der AVV auf HBCD-haltige Wärme-dämmstoffe bei der Entsorgung dieses Abfalls zu erheblichen Problemen, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau- , Abbruch- und Dachdeckerbetrieben führte. Für die bisher als nicht gefährlich eingestuften Abfälle brachen etablierte Entsorgungswege weg. Die Entwicklung neuer Wege erwies sich als zeitaufwendiger als erwartet. In Teilen Deutschlands wurde im Oktober 2016 von einem Entsorgungsnotstand für die betroffenen Abfälle gesprochen . Auch im Brandenburg kam es zu gewissen Entsorgungsengpässen, obwohl für getrennt angefallene HBCD-haltige Dämmstoffe mehrere Vorbehandlungs- und Verbrennungsanlagen sowie Zwischenläger zur Verfügung standen. Die Situation hat sich in ganz Deutschland darüber hinaus durch teilweise unverhältnismäßige und ungerechtfertigt erscheinende Preissteigerungen bei den Abfallentsorgern verschärft. Diese Preis-steigerung wurde fast ausschließlich den im Baubereich tätigen mittelständischen Betrieben und Handwerkern aufgelastet. Vor diesem Hintergrund und um es der betroffenen Wirtschaft zu ermöglichen, sich auf die geänderten Bedingungen einzustellen, hat der Bundesrat am 16. Dezember diesen Jahres eine Übergangsregelung für HBCD-haltige Abfälle beschlossen. Diese Abfälle werden damit bis zum 31. Dezember 2017 nicht als gefährliche Abfälle eingestuft. Frage 1: Welche Position hatte das Land Brandenburg bei der Behandlung im Bundesrat zum Thema der Regelung für den Umgang von Dämmstoffen mit HBCD gehabt ? zu Frage 1: Das Land Brandenburg hat im September 2015 der Änderung der AVV zugestimmt. Frage 2: Wie viele Sonderabfallverbrennungsanlagen oder Müllverbrennungsanlagen mit einer entsprechenden Zertifizierung gibt es in Brandenburg und Berlin? zu Frage 2: Im Land Brandenburg verfügen zwei Sonderabfallverbrennungsanlagen über die Genehmigung zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen. Frage 3: Mit welchen Kostensteigerungen für die Entsorgung von Dämmabfallen rechnete die Landesregierung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Verschärfung der Entsorgungsregelung? zu Frage 3: Durch den erhöhten Aufwand bei der Entsorgung der getrennt angefallenen HBCD-haltigen Dämmplatten war mit einer entsprechenden Erhöhung der Entsorgungskosten zu rechnen. Frage 4: Welche Position hat das Land Brandenburg zum saarländischen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV)? zu Frage 4: Zu dieser Angelegenheit wurde am 16.12.2016 ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Zustimmung des Landes Brandenburg angenommen. Der Antrag des Saarlandes stand dadurch nicht mehr zur Abstimmung.