Datum des Eingangs: 12.01.2017 / Ausgegeben: 17.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5848 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2342 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5719 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Frage vier der Kleinen Anfrage Nr. 2081 des Abgeordneten Christoph Schulze Ausgleichszahlungen beim Bau von Windkraftanlagen im Wald im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Auf Frage 4 der Kleinen Anfrage „Für welche Windkraftanlagen im Wald wurden weder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen noch Ausgleichs- und Ersatzzahlungen geleistet? Bitte vollständige Liste der Windkraftanlagen mit Angabe des Standortes der Windkraftanlage.“, antwortete die Landesregierung Zitat: „Dieser Fall ist bisher nicht eingetreten.“ Zuvor hat die Landesregierung in der Kleine Anfrage auf die Frage 2 und die Frage 3 geantwortet, dass Zitat: „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden als Nebenbestimmungen in die Genehmigungsbescheide aufgenommen. Eine Liste der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windkraftanlagen im Wald wird nicht geführt.“ und “ Die Erfassung der Ersatzzahlungen differenziert nicht nach Anlagen innerhalb und außerhalb des Waldes. Eine Liste der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windkraftanlagen im Wald wird nicht geführt.“ Diese Antworten der Landesregierung werfen weitere Fragen auf. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Frage 1: Für genehmigte Windkraftanlagen sollte den genehmigenden Behörden schon aus Gründen der Genehmigungspraxis bekannt sein, ob diese sich in einem Wald befinden. Warum sind die genehmigenden Behörden dennoch nicht in der Lage , eine Liste der in Waldgebieten genehmigten Windkraftanlagen zu erstellen Frage 2: Falls es bisher nicht möglich ist, die besonders in der Kritik stehenden Windkraftanlagen im Wald in der Auswertung zu differenzieren: Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf? Zu den Fragen 1 und 2: Da bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten in Regionalplänen zunächst Waldgebiete ausgeschlossen waren und im Übrigen solche Anlagen aufgrund der üblichen Anlagenhöhe in Waldgebieten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, bestand zunächst keine Notwendigkeit für eine statistische Erfassung , weil WKA nicht in Waldgebieten errichtet wurden. Zwischenzeitlich wurde im Anlagenkataster die Möglichkeit geschaffen, WKA, die sich in Waldgebieten befinden , zu markieren. Dies ermöglicht die Identifizierung der entsprechenden Anlagen . Für die grundsätzliche Genehmigungspraxis ist die Information irrelevant, da im Genehmigungsverfahren nur die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz von Bedeutung ist. Frage 3: Wenn nicht nach Anlagen im Wald und Außerhalb unterscheiden werden kann, wie viel Geld hat die Genehmigungsbehörde für Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Genehmigung von Windkraftanlagen jährlich seit dem Jahr 2000 für jeden einzelnen Genehmigungsbescheid festgesetzt? Frage 4: Wie viel Geld aus Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung von Windkraftanlagen hat die Flächenagentur Brandenburg seit dem Jahr 2002, aufgeschlüsselt zu den einzelnen Genehmigungsbescheiden mit Angaben der Anzahl genehmigten Windkraftanlagen, und dem Genehmigungsjahr zugewiesen bekommen? Frage 5: Wie viel Geld aus Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung von Windkraftanlagen hat die Stiftung NaturSchutzFonds seit dem Jahr 2002, aufgeschlüsselt zu den einzelnen Genehmigungsbescheiden mit Angaben der Anzahl genehmigten Windkraftanlagen und dem Genehmigungsjahr zugewiesen bekommen? Frage 6: Wer außer der Flächenagentur Brandenburg wird in den Genehmigungsbescheiden noch als Begünstigter für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genannt? zu den Fragen 3 bis 6: In Genehmigungen werden Lage, Art, Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form von Nebenbestimmungen festgesetzt. Diese Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahmen richtet sich ausschließlich an den Begünstigten der Genehmigung. Eine Festsetzung von Geldbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist rechtlich nicht möglich. Demzufolge gibt es keine Nebenbestimmungen zur Zuweisung von Mitteln an Dritte. Bei der Zulassung von Eingriffen, die mit nicht vermeidbaren und nicht ausgleichbaren oder ersetzbaren Beeinträchtigungen verbunden sind, hat der Verursacher gemäß § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde eine Ersatzzahlung in Bezug auf den konkreten Einzelfall zu leisten. Die Ersatzzahlung ist gemäß § 6 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes als zweckgebundene Abgabe ausschließlich an das Land zu entrichten , welches diese allein an den Naturschutzfonds weiterleitet. Der Landesregierung liegt keine Zusammenfassung der fallspezifischen Ersatzzahlungen an den Naturschutzfonds in Bezug auf die Windkraftanlagen im Wald vor (siehe auch Antwort auf Frage 1 und 2). Frage 7: Welche Aufsichts- und Verwaltungsgremien gibt es in der Stiftung Natur- SchutzFonds Brandenburg? Und wo ist der Sitz der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg? Wer ist Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und anderen Aufsichts- und Verwaltungsgremien dieser Stiftung? zu Frage 7: Aufsichtsgremium der Stiftung ist der Stiftungsrat. Andere Aufsichts- und Verwaltungsgremien hat die Stiftung nicht. Rechtsaufsichtbehörde der Stiftung ist das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium. Sitz der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg: Heinrich-Mann-Allee 18, 14473 Potsdam. Mitglieder des Stiftungsrats (Stand 22.12.2016) sind: - Herr Dr. Oliver Bens, Helmholtz-Zentrum Potsdam - Herr Sven Cremer, Ministerium für Wirtschaft und Energie - Frau Staatssekretärin Dr. Carolin Schilde, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - Frau Monika Engels, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - Herr Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU Brandenburg - Frau Irene Kirchner, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - Herr Wolfgang Roick, MdL, SPD-Landtagsfraktion Brandenburg - Herr Peter Struppek, Ministerium der Finanzen - Frau Prof. Dr. Vera Luthardt, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Frage 8: Erhalten die Stiftungsratmitglieder der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten oder andere geldwerte Leistungen? Wenn ja, wer hat dies wo festgelegt und wo kann man dazu Akteneinsicht nehmen? zu Frage 8: Aufwandsentschädigungen oder andere geldwerte Leistungen erhalten die Stiftungsratsmitglieder nicht. Fahrtkosten können auf Antrag gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Frage 9: Bis zum Jahr 2001 sind auf der Website des MLUL (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.282083.de) Erfolgskontrollen im Rahmen der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bis zum Jahr 2001 einsehbar. Frage 10: (http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/er_2000.pdf; http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/erfolgsk.pdf) Frage 11: Danach sind keine Berichte mehr auf der Website verfügbar. Wie viele Erfolgskontrollen wurden im Rahmen der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen seit 2001 durchgeführt und wo sind diese einsehbar? zu den Fragen 9 bis 11: Bei den im Internet veröffentlichen Kontrollen handelte es sich um ohne Rechtsverpflichtung durchgeführte stichprobenhafte Untersuchungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterschiedlicher Vorhaben mit dem Ziel, ein breites Spektrum verschiedener Maßnahmentypen exemplarisch zu prüfen und daraus Erfahrungen für die Praxis abzuleiten (u.a. Erfolgswahrscheinlichkeit bestimmter Maßnahmen, Pflegeerfordernisse, Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen , Etablierung besser greifender Vollzugsregelungen). Die Durchführung von Umsetzungskontrollen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen obliegt gemäß § 17 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes den vielfältigen nach dem jeweiligen Fachrecht zuständigen Zulassungsbehörden (z. B. Immissionsschutzrecht, Baurecht, Straßenrecht, Bergrecht). Der Landesregierung liegt keine zusammenfassende Auflistung über Anzahl und Ergebnisse durchgeführter Kontrollen vor. Frage 12: Wie viele Genehmigungsbescheide für Windkraftanlagen wurden 2015 und 2016 (bis 15.10.2016) ausgestellt und wie viel Geld wurde durch die Genehmigungsgebühren eingenommen? Bitte auch aufgelistet nach Standort und Anzahl der genehmigten Windkraftanlagen. zu Frage 12: Die Liste der erteilten Genehmigungen mit Anzahl der WKA, Standort der Anlagen und erhobenen Gebühren nach Landkreisen zusammengefasst ist als Anlage beigefügt. Aus programmtechnischen Gründen bezieht sich die Datensuche auf alle Genehmigungen vom 01.01.2015 bis zum 20.12.2016 und auf eine Zusammenfassung nach Landkreisen. KA 2342, Anlage zu Frage 12: Genehmigungsbescheide für Windkraftanlagen seit dem 01.01.2015 Stand: 20.12.2016 Quelle: LfU, T14, LIS-A Neugenehmigungen seit 01.01.2015 Landkreis Anzahl Verfahren Anzahl Anlagen Ort Ortsteil Gebühren gesamt [TC] Barnim 1 Bernau bei Berlin Ladeburg 1 Sydower Fließ Tempelfelde 2 2 59 Dahme-Spreewald 2 Heideblick Pitschen-Pickel 10 Königs Wusterhausen Wernsdorf 20 Luckau Karche-Zaacko 3 Steinreich Damsdorf 5 35 1.329 Elbe-Elster 2 Bad Liebenwerda Möglenz 3 Doberlug-Kirchhain Buchhain 7 Falkenberg/Elster Kölsa 1 Hohenbucko Proßmarke 10 Lichterfeld-Schacksdorf Lieskau 3 Massen-Niederlausitz Lindthal 1 Röderland Prösen 8 Schlieben Oelsig 1 Uebigau-Wahrenbrück Kauxdorf 2 Uebigau-Wahrenbrück Uebigau 16 38 1.068 Havelland 3 Wustermark Hoppenrade 1 3 69 Märkisch-Oderland 1 Lindendorf Dolgelin 1 Neutrebbin Alttrebbin 2 Rehfelde Zinndorf 3 Vierlinden 1 Wriezen Eichwerder 3 Wriezen Lüciersdorf 1 Wriezen Schulzendort 7 12 288 Oberhavel 2 Zehdenick Klein-Mutz 1 2 51 Oberspreewald-Lausitz 1 Vetschau/Spreewald 5 Schipkau Klettwitz 2 6 176 Oder-Spree 10 Jacobsdorf Jacobsdorf 1 10 149 Ostprignitz-Ruppin 2 Neustadt 48 1 2 48 Potsdam-Mittelmark 1 Treuenbrietzen Rietz 3 Buckautal Dretzen 2 Treuenbrietzen 12 Beelitz Reesdorf 14 Treuenbrietzen Feldheim 7 32 1.376 Prignitz 1 Berge 1 Gerdshagen 2 Groß Pankow (Prignitz) 1 Groß Pankow (Prignitz) Groß Woltersdorf 13 Groß Pankow (Prignitz) Kuhbier 6 Gumtow Demerthin 2 Gumtow Groß Welle 9 Karstädt 4 Karstädt Kribbe 1 Karstädt Premslin 1 Marienfließ Frehne 4 Plattenburg Krampfer 1 Pritzwalk Giesensdorf 16 46 1.148 Spree-Neiße 1 Drebkau Schorbus 3 Schenkendöbern Schenkendöbern 3 - 4 108 Teltow-Fläming 1 Baruth/Mark Groß Ziescht 11 Baruth/Mark Petkus 13 Dahme/Mark Zageisdorf 9 Jüterbog Markendorf 2 Niederer Fläming 4 Niederer Fläming Schlenzer 4 Niederer Fläming Werbig 9 Trebbin Christinendort 6 Zossen Wünsdorf 15 59 1.895 Uckermark 1 Brüssow 1 Nordwestuckermark 1 Nordwestuckermark Gollmitz 4 Nordwestuckermark Naugarten 1 Nordwestuckermark Schönermark 1 Prenzlau 3 Prenzlau Blindow 3 Prenzlau Dauer 3 Prenzlau Güstow 2 Schönfeld 2 Schwedt/Oder 20 22 657 Änderungsgenehmigungen seit 01.01.2015 Landkreis Anzahl Verfahren Anzahl Anlagen Ort Ortsteil Gebühren gesamt [T€] Barnim 1 Breydin Trampe 1 1 1,57 Rahme-Spreewald 4 Märkische Heide Klein Leine — 2 4 94,24 Elbe-Elster 1 Uebigau-Wahrenbrück Uebigau 1 1 38,52 Märkisch-Oderland 1 Heckelberg-Brunow Heckelberg 1 1 1,57 Oder-Spree 10 Jacobsdorf Jacobsdorf 2 Jacobsdorf S ieversdorf 2 12 292,68 Potsdam-Mittelmark 6 Mühlenfließ Schlalach 1 6 0,26 Prignitz 1 Gerdshagen 1 Triglitz Mertensdorf 2 2 2,97 — Teltow-Fläming 3 Niederer Fläming Werbig 2 3 44,64 [ Teilgenehmigungen (§ 8 BlmSchG) seit 01.01.2015 Anzahl Anzahl Ort Ortsteil Gebühren Landkreis Verfahren Anlagen gesamt [T€] Potsdam-Mittelmark 1 6 Mühlenfließ Schlalach 147,35 Page 1 Page 2