Datum des Eingangs: 13.01.2017 / Ausgegeben: 18.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5856 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2299 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5560 BER - Einbau Schallschutzfenster ohne Planung und ohne Aufsicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Antworten auf die Kleinen Anfragen 1520 und 120 – Landtagsdrucksache 6/3646 und Landtagsdrucksache 6/554 sind fristgerecht bearbeitet worden und ausgereicht worden. Leider ist festzustellen, dass sich die formal zuständige Behörde – die Obere Luftfahrtbehörde (LUBB) sich anscheinend ständig derselben Wortgruppen, die auch die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) verwendet, bedient und nur teilweise gedenkt auf die konkreten Fragen zu antworten und offensichtlich auch die für Schallschutzfragen kompetente Dienststelle – das Landesamt für Umwelt nicht beteiligt hat. Frage 1: Bei wie vielen größeren Fensterbaufirmen in Deutschland sind auf den jeweiligen Internetseiten Schallschutzfenster mit Prüfzeugnissen abrufbar? Frage 2: Wie hoch sind die Schalldämmwerte bei diesen angebotenen Fenstern und wie viele Hersteller geben welche Schalldämmwerte an? zu Fragen 1 und 2: Die auf den Internetseiten der Fensterbaufirmen in Deutschland verfügbaren Informationen zu Prüfzeugnissen und Schalldämmwerten von Schallschutzfenstern werden durch die Landesregierung nicht systematisch erhoben. Frage 3: Sind Ausdrucke der frei zugänglichen Listen von Schallschutzfenster mit Prüfzeugnissen im Flughafen(Bürger)beratungszentrum frei verfügbar und beabsichtigt die Landesregierung hierüber auch auf den Internetseiten der für das Fluglärmschutzgesetz zuständigen Behörde oder des LUBB zu informieren? Wann ist ein Ausdruck der FBB übergeben worden? Sind hierauf Aktivitäten zu verzeichnen gewesen ? zu Frage 3: Die Schallschutzberatung der Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow- Fläming hält keine Ausdrucke von frei zugänglichen Listen von Schallschutzfenstern mit Prüfzeugnissen bereit. Frage 4: Ist bei der Ausschreibung der Schallschutzfenster von der FBB vergessen worden, eine Markterkundung getrennt nach Angeboten mit Schallschutzfenstern mit spezifischem Prüfzeugnissen und nach Angeboten für Schallschutzfenster ohne Prüfzeugnis mit Schalldämmwerten, die aus der DIN 4109 abgeleitet werden, vorzunehmen ? Wie hoch sind die Kostenunterschiede dieser beiden Fenstertypen? Welche technischen Unterschiede sind zwischen beiden Fenstertypen festzustellen? Was kostet die Prüfung eines Fensters im Prüfstand? Frage 5: Ist eine fehlerhafte Markterkundung einer öffentlich rechtlichen Standards unterworfenen Institution wie der FBB ein gravierender Ausschreibungsfehler und wie wird dieser Fehler behoben werden? zu Fragen 4 und 5: Eine Ausschreibung von Schallschutzfenstern ist durch die FBB nicht erfolgt. Die Ingenieurbüros erstellen im Auftrag der FBB u.a. ein Leistungsverzeichnis der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Darin enthalten ist u.a. eine allgemeine , herstellerunabhängige Beschreibung der erforderlichen Schallschutzfenster unter Berücksichtigung des technischen Regelwerkes. Durch die FBB erfolgte die Ausarbeitung eines fortgeschriebenen Rahmenleistungsverzeichnisses, inklusive einer kompletten Überarbeitung der bestehenden Leistungspositionen verbunden mit einer Neustrukturierung unter Einbeziehung der IHK, unabhängiger Sachverständiger sowie bauausführender Firmen. Dieses wird im Schallschutzprogramm BER angewendet . Frage 6: Wie viele Fensterbaufirmen, die auf der Liste der FBB stehen, verfügen über keine Prüfzeugnisse für die von ihnen hergestellten oder verbauten Fenster? Wie viele Firmen beziehen sich allein auf allgemeine Angaben in der DIN 4109? Sind diese Angaben überhaupt noch zeitgemäß oder sind diese Angaben im Prinzip aus dem Jahr 2003 und nur fortgeschrieben worden? zu Frage 6: Die FBB führt keine Liste von Fensterbaufirmen. Es gibt jedoch eine sogenannte Schallschutzliste mit bauausführenden Firmen, die von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (ABSt) geführt wird. Auf dieser Liste sind derzeit 50 Firmen gelistet. Die ABSt prüft die Firmen auf (wirtschaftliche und fachliche) Eignung, bietet entsprechende Weiterbildungen an und stellt eine kontinuierliche Information zu aktuellen Themen des Schallschutzprogramms sicher. Eine Statistik hinsichtlich der Verwendung von bestimmten Herstellern von Fenstern liegt nicht vor. Die Prüfzeugnisse sind üblicherweise nach Einbau der Fenster bei der Abnahme der Leistungen den Eigentümern zu übergeben bzw. mit der Rechnungslegung – als Nachweis der Leistung und erforderlichen Schalldämmung. Frage 7: Ist die Antwort zu Frage 12 in der KA 1250 eine reine Wiedergabe der Auffassung der FBB und entbehrt diese Wiedergabe der Kenntnis, dass keineswegs zwingend ein Nachweis über eine Eignungsprüfung nach DIN 52210 (Messung) erfolgen muss? Ist hier vergessen worden, dass Firmen selbstverständlich die Schalldämmeigenschaften von Schallschutzfenster über ein Prüfzeugnis nachweisen können ? zu Frage 7: Die FBB weist darauf hin, dass für Schallschutzfenster ab einem vorgegebenen bewerteten Schalldämmmaß ein Nachweis über eine Eignungsprüfung nach DIN 52 210 vorgeschrieben ist. Die FBB folgt hierbei den offiziellen Vorgaben der DIN 4109, Beiblatt 1, Tab. 40, Zeile 9 (Nachweis durch Prüfung). Frage 8: Wie viele Messungen zur Bestimmung von Schalldämmwerten für Schallschutzfenster sind bisher im Auftrag der FBB durchgeführt worden und welchen Kostenumfang haben diese Messungen gehabt? Ist ein Kostenansatz von 3000€ pro Messung ausreichend oder welcher Betrag wird hier anzusetzen sein? zu Frage 8: Nach Angaben der FBB werden die in der Fragestellung erwähnten Kosten von 3.000 € für die Messung von Kastendoppelfenstern angesetzt. Messungen zur Bestimmung von Schalldämmwerten werden bei einfachen Schallschutzfenstern nicht bzw. nur in individuellen Fällen durchgeführt. Die FBB fordert daher das Beibringen von Prüfzeugnissen als Nachweis zur Einhaltung der Schutzziele, um die Kosten erstatten zu können. Frage 9: Wenn diese Messungen als überflüssige anzusehen sind, weil die FBB sich weigert, konkrete Nachweise für Schallschutzfenster (Prüfberichte) abzufordern und zum Standard zu erheben, wer fordert hier Geld von der FBB zurück und dringt auf das Abstellen dieser Art von Geldverschwendung? zu Frage 9: Siehe Antwort zu Fragen 7 und 8.