Datum des Eingangs: 16.01.2017 / Ausgegeben: 23.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5857 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2326 der Abgeordneten Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5613 Verwendung der Mittel aus der Spielstättenförderung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die kulturpolitische Strategie Brandenburgs von 2012 setzt landespolitische Schwerpunkte in den Bereichen kulturelle Bildung, regionale Identität, Kulturtourismus, innovative Kulturvorhaben und Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Spielstättenförderung des Landes Brandenburg (finanziert aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes) ist ein Instrument, all diese Schwerpunkte gut zu unterstützen und gleichzeitig ländliche Räume zu beleben. Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform und mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung der Theaterlandschaft ergibt sich möglicherweise Handlungsbedarf für eine Erweiterung der Spielstättenförderung. Frage 1: Welche Kommunen haben in den Jahren 2013 bis 2016 Jahren Mittel aus der Spielstättenförderung erhalten, mit welchen Produktionen welcher Anbieter? Bitte aufschlüsseln nach A) Spielorten B) Anzahl der Aufführungen pro Produktion C) erreichte Zuschauer pro Aufführung/Produktion. zu Frage 1: Bei der Spielstättenförderung handelt es sich um zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf der Grundlage von § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Mittel für die Theater- und Orchesterförderung (FAGFV). Die Kommunen werden dabei unterstützt, Projekte zur Aufrechterhaltung und Entwicklung des Theater- und Konzertangebotes zu fördern. Sie sind aufgrund der FAGFV verpflichtet, im Rahmen ihrer Abrechnung gegenüber dem Land Sachberichte und zahlenmäßige Gesamtnachweise auf der Grundlage der erhaltenen Zuweisungen vorzulegen. Die angefragten Daten werden seitens des MWFK nicht statistisch erfasst. Eine diesbezügliche nachträgliche Recherche würde den Umfang des für eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage üblichen Arbeitsaufwandes erheblich überschreiten. Die vorliegenden Angaben zur Zahl der Antragstellenden, die z.T. mehrere Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Einrichtungen im Rahmen ihrer Theater- und Musikangebote unterstützen, zu den Gesamtausgaben, zu den Zuweisungshöhen und zur Zahl der Veranstaltungen werden in beiliegender Zusammenfassung (Anlage 1) über den Förderzeitraum 2013 bis 2016 ausgewiesen. Frage 2: Nach welchen Kriterien wurden die Mittel aus der Spielstättenförderung verteilt? Wie wurden die kulturpolitischen Schwerpunkte des Landes bei der Mittelverteilung berücksichtigt und gewichtet? Gibt es einen speziellen Fokus auf Kinder und Jugendliche? Wie wird die Wirksamkeit bewertet bzw. evaluiert? zu Frage 2: Es gelten die in § 1 Abs. 2 FAGFV normierten Voraussetzungen. Jeder Antrag wird in Bezug auf die angemessene kommunale Finanzierungsbeteiligung, die überwiegende Beteiligung brandenburgischer Künstler/Künstlerinnen bzw. Musikund Theaterensembles innerhalb der Veranstaltungsplanung und unter Abgleich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln geprüft. Eine Ablehnung von Anträgen kommt dann vor, wenn aus dem Antrag deutlich wird, dass der Antragstellende keine eigenen Fördermittel einsetzt oder nahezu ausschließlich Künstler/Künstlerinnen bzw. Musik- oder Theaterensembles in den Projekten gebunden werden, die ihren Sitzort außerhalb Brandenburgs haben, oder wenn mit einem Projekt ausschließlich kommerzielle Interessen verfolgt werden. Priorität haben die kommunalen kulturellen Interessen , gleichwohl stehen im Mittelpunkt der Antragstellungen häufig Projekte, die den kulturpolitischen Schwerpunkten des Landes wie z.B. Förderung der regionalen Identität, der Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an kulturellen Bildungsangeboten vor Ort oder der Attraktivitäts- und Kulturtourismussteigerung entsprechen . Frage 3: Welche Rahmenbedingungen müssen in der antragstellenden Kommune gegeben sein, damit die Spielstättenförderung ihr Potential bestmöglich entfaltet (z.B. Bühnenausstattung, Beauftragte in der Kommune, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Partner u.a.)? Ist der Begriff der „Spielstätte“ definiert? zu Frage 3: Rahmenbedingungen werden vom MWFK nicht vorgegeben, da die Anforderungen , Arbeitsweisen und Auftrittsmöglichkeiten gastierender oder vor Ort produzierender Theater- und Musikensembles in kommunaler oder freier Trägerschaft sehr unterschiedlich sind und zwischen den Partnern vor Ort abgestimmt werden müssen. Die Steuerungsverantwortung für eine bestmögliche Entfaltung des mit FAG-Mitteln unterstützten Theater- und Konzertangebots vor Ort liegt bei den Kommunen , die entweder selbst als Veranstalter auftreten oder einen Dritten als Veranstalter zur Realisierung einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe fördern. Spielstätten können ein Kulturhaus, ein Theaterhaus, eine Aula, ein Klassenzimmer, eine Kirche, ein Schloss, ein Herrenhaus, eine Kulturscheune und für open air- Veranstaltungen beispielsweise eine Parkbühne, eine Seebühne, ein Dorf- oder Marktplatz o.ä. sein. Frage 4: Zivilgesellschaftliche Akteure sollten künftig die Möglichkeit erhalten, im Auftrag oder in Kooperation mit einer Kommune Mittel aus der Spielstättenförderung beantragen zu können. Wie könnte dies verwaltungsrechtlich korrekt umgesetzt werden? zu Frage 4: Kommunale Veranstalter machen bereits seit Einführung der Spielstättenförderung von der Möglichkeit Gebrauch, mit Vereinen oder anderen bürgerschaftlichen Initiativen zusammenzuarbeiten. Es ist nicht möglich, Mittel des kommunalen Finanzausgleichs auf direktem Weg an private Rechtspersonen auszureichen. Die Mittelbereitstellung bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände, um ein vielfältiges kulturelles Leben unter Einbeziehung brandenburgischer Künstler/Künstlerinnen bzw. Musik- und Theaterensembles entwickeln und entfalten zu können, das dem jeweiligen regionalen Anspruch und Interesse und den Gegebenheiten vor Ort gerecht wird. Frage 5: Wie haben sich die Antragstellungen in den letzten Jahren entwickelt und wie die insgesamt beantragten Summen in Relation zur Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Mittel? Ist die Spielstättenförderung mit 500.000 Euro jährlich ausreichend ausgestattet? zu Frage 5: Es wird auf die beiliegende zusammenfassende Übersicht verwiesen. Aus dieser sind das Verhältnis zwischen beantragten und zur Verfügung gestellten Zuweisungen sowie der Anteil der FAG-Mittel an den Gesamtausgaben zu ersehen. Frage 6: Gibt es Pläne, die Spielstättenförderung im Zuge der Verwaltungsstrukturreform weiterzuentwickeln und/oder die Mittel zu erhöhen? zu Frage 6: Nach dem Beschluss des Landtages vom 13. Juli 2016 (Drucksache 6/4528 – B) soll die Theaterpauschale im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform um 5 Millionen Euro erhöht werden. Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Spielstättenförderung ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Spielstättenförderung 2013 - 2016 2013 2014 2015 2016 Zahl der Antragsteller 33 36 37 33 Zahl der Zuweisungen 31 32 35 33 Gesamtausgaben* 2.245.977 2.614.119 3.017.203 2.588.516 Höhe der Beantragungen 646.992 724.630 688.996 653.024 Höhe der Zuweisungen** 536.305 499.910 493.765 513.000 FAG in % der Gesamtausgaben 23,88% 19,12% 16,36% 19,82% Zahl der Veranstaltungen*** 526 616 440 426 * Finanzierung erfolgt aus FAG-Zuweisung, kommunalen und Mitteln Dritter sowie Einnahmen aus Eintritten ** Überschreitungen der Zuweisungen ergeben sich aus der Übertragung von Restmitteln des Vorjahres (regulärer Ansatz: 500.000 €) *** Mindestanzahl an Veranstaltungen, da Probenarbeit nicht einbezogen ist und nicht alle Vorstellungen, die Teil eines Spielplans einer Einrichtung sind und sich in eine Gesamtübersicht der Theater- und Musikaktivitäten z.B. eines Landkreises einordnen, im Einzelnen aufgeführt sind (Bsp.: LK PM fördert 8 verschiedene Theaterprojekte bzw. -träger und die Caputher Musiken, die ihrerseits alle eine Vielzahl von Vorstellungen und Konzerten anbieten, die hier nicht in Gänze erfasst sind) Page 1