Datum des Eingangs: 06.02.2015 / Ausgegeben: 11.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/586 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 172 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/401 Kriminaltechnische Auswertungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Wortlaut der Kleinen Anfrage 172 vom 12.01.2015: Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens in Strafsachen hängt mit entscheidend von der Bearbeitungszeit durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft ab. Gerade die Auswertung von Computern, Datenträgern und Mobilfunktelefonen erlangen im Rahmen von Ermittlungsverfahren ein zunehmendes Gewicht. Nicht selten bestimmen diese maßgeblich den Ausgang der Ermittlungsverfahren mit, sodass die qualitativ hochwertigen Ergebnisse schnellstmöglich vorliegen müssen, um die Verfahrensdauer eines Ermittlungsverfahrens zu verkürzen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter sind jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 bei der Polizei Brandenburg mit der Auswertung von Computern, Datenträgern und Handys befasst gewesen und welche Qualifikation haben diese? 2. Wie viele Auswertungen von Computern, Datenträgern und Handys sind jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 bei der Polizei Brandenburg eingegangen und durchgeführt worden? 3. Wie lange beträgt die durchschnittlich Auswertungszeit pro beschlagnahmten Computer, Datenträger und Handy seit 2009 bis heute? 4. In welchen Fällen bzw. bei welchen Delikten erfolgt eine Priorisierung in der Bearbeitung? 5. Wie lange dauerte die durchschnittliche Auswertungszeit seit 2009 bis heute jeweils in den Fällen, in denen keine Priorisierung erfolgt? 6. Wie lange dauerte seit 2009 bis heute jeweils im Ländervergleich die durchschnittliche Auswertungszeit von Computern, Datenträgern und Handys? 7. Wird bei der Auswertung eine Software verwendet, die die Auswertung erleichtert und verkürzt? 8. In wie vielen Fällen von 2009 bis heute erfolgte die Auswertung der Computer, Datenträger und Handys nicht fristgemäß und die beschlagnahmten Gegenstände wurden ungeprüft an den Besitzer zurückgegeben? 9. Werden die erlangten Erkenntnisse aus den Speichermedien nach Opfern und weiteren Tätern untersucht? Wenn nein, warum nicht? 10. Wie können die erlangten Erkenntnisse möglichst vollkommen und umfassend ausgewertet werden, sodass es zu einer Überführung von möglichst vielen Tätern und nicht nur des konkret Beschuldigten kommt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Sachzusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3466 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion, Kriminaltechnische Untersuchungen und Auswertungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Drucksache 5/8923 hingewiesen. Frage 1: Wie viele Mitarbeiter sind jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 bei der Polizei Brandenburg mit der Auswertung von Computern, Datenträgern und Handys befasst gewesen und welche Qualifikation haben diese? zu Frage 1: Eine Gesamtaufstellung ist in der erfragten Form nicht realisierbar, da je nach Ermittlungsvorgang sowohl Sachbearbeiter eines Deliktsbereiches der Kriminalpolizei, Mitarbeiter der Servicedienststellen der Fachdirektion Landeskriminalamt (FD LKA) bzw. zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei in den Polizeidirektionen Auswertungen vornehmen. Die im Dezernat Cybercrime der FD LKA mit der Auswertung befassten Mitarbeiter der Sachgebiete IuK-Service und IuK-Forensik sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Jahr* Anzahl der Mitarbeiter 2009 17 2010 17 2011 17 2012 20 2013 20 2014 17 2015 19 *Stand zum 01.01. des jeweiligen Jahres Die Qualifikation der Mitarbeiter entspricht den Anforderungen im Rahmen der jeweiligen Verwendung. Frage 2: Wie viele Auswertungen von Computern, Datenträgern und Handys sind jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 bei der Polizei Brandenburg eingegangen und durchgeführt worden? zu Frage 2: Eine statistische Erfassung der einzelnen Geräte zur Untersuchung erfolgt auf Grund der bauartbedingten Besonderheiten der Geräte nicht, da eine Vielzahl der Geräte mehrere Datenträger/Datenspeicher enthalten. Für die Fachdirektion Landeskriminalamt ergibt sich, unterteilt nach Sachgebieten, folgende Darstellung: 1.) IuK-Service/DV-Beweissicherung 2009 2010 2011 2012 2013 2014 eingegangene Vorgänge 600 465 578 544 625 506 Datenträgersicherungen 1.534 1.437 1.602 1.969 1.736 2.077 gesicherte Speicherkapazität in Gigabyte (GB) 210.0 64 203.3 27 329.4 40 305.6 59 432.5 73 422.14 4 2.) IuK-Service/Mobilfunkforensik 2009 2010 2011 2012 2013 2014 eingegangene Vorgänge 663 605 866 989 836 863 Datenträgersicherungen Keine statistische Erfassung dieser Werte. 1.386 997 1.109 716 gesicherte Speicherkapazität in Gigabyte (GB) 1.454 1.795 2.350 2.723 3.) IuK-Forensik 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Vorgangsaufkommen 398 355 437 425 473 379 Frage 3: Wie lange beträgt die durchschnittlich Auswertungszeit pro beschlagnahmten Computer, Datenträger und Handy seit 2009 bis heute? zu Frage 3: Eine konkrete statistische Aussage zu den Auswertezeiten pro beschlagnahmten Datenträger kann nicht getroffen werden, da entsprechende Daten nicht erhoben werden. Frage 4: In welchen Fällen bzw. bei welchen Delikten erfolgt eine Priorisierung in der Bearbeitung? zu Frage 4: Eine Priorisierung in der Bearbeitung erfolgt bei Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit (Tötungsdelikte, Sexualstraftaten), Haftsachen und Verfahren mit starker Innen- und/oder Öffentlichkeitswirkung. Frage 5: Wie lange dauerte die durchschnittliche Auswertungszeit seit 2009 bis heute jeweils in den Fällen, in denen keine Priorisierung erfolgt? zu Frage 5: Dazu liegen keine statistischen Auswertungen vor. Frage 6: Wie lange dauerte seit 2009 bis heute jeweils im Ländervergleich die durchschnittliche Auswertungszeit von Computern, Datenträgern und Handys? zu Frage 6: Vergleichende Daten anderer Bundesländer liegen nicht vor. Frage 7: Wird bei der Auswertung eine Software verwendet, die die Auswertung erleichtert und verkürzt? zu Frage 7: Ja. Frage 8: In wie vielen Fällen von 2009 bis heute erfolgte die Auswertung der Computer, Datenträger und Handys nicht fristgemäß und die beschlagnahmten Gegenstände wurden ungeprüft an den Besitzer zurückgegeben? zu Frage 8: Fristen zur Auswertung/Untersuchung von Datenträgern werden im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft gesetzt, wobei Daten über diese nicht vorgehalten werden. Eine ungeprüfte Rückgabe von Asservaten an die Betroffenen Beschuldigten eines Strafverfahrens ist hier nicht bekannt. Frage 9. Werden die erlangten Erkenntnisse aus den Speichermedien nach Opfern und weiteren Tätern untersucht? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 9: Ja. Frage 10: Wie können die erlangten Erkenntnisse möglichst vollkommen und umfassend ausgewertet werden, sodass es zu einer Überführung von möglichst vielen Tätern und nicht nur des konkret Beschuldigten kommt? zu Frage 10: Sobald im Rahmen der Untersuchungen und Ermittlungshandlungen weitere Straftaten und Tatverdächtige bekannt werden, erfolgt eine zeitnahe Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Unterstützend kommen z. B. auch die Nutzung von bundesweit einheitlich definierten Standards sowie die Nutzung bundesweiter Verbunddateien, z. B. für Kinder- und Jugendpornografie, Terrorismus etc. in Betracht.