Datum des Eingangs: 18.01.2017 / Ausgegeben: 18.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5886 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 18 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5196 „Zukunft der Dörfer in Brandenburg“ Wortlaut der Großen Anfrage Nr.18 vom 04.10.2016: Auch im „Zeitalter der Städte“ zieht es die Menschen nicht nur in Großstädte, viele bleiben bewusst auch in ländlichen Räumen verwurzelt, ob dauerhaft oder als Pendler. Das Dorf als Siedlungsform steht dabei nach wie vor in besonderer Weise für das Leben auf dem Land. Trotz eines steten Wandels der Lebenssituationen und Siedlungsstrukturen lebt mehr als die Hälfte der Einwohner Deutschlands in Dörfern in ländlichen Räumen. Auch Brandenburgs Siedlungsstruktur ist geprägt von Dörfern. Sie sind entscheidender Bestandteil der in Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaft sowie wichtige Siedlungs - und Lebensräume. Zudem übernehmen sie eine wichtige Bindefunktion zwischen dem Ländlichen und dem Urbanen. Außer Frage steht, die Dörfer verändern sich: Bevölkerungsrückgang durch Abwanderung und Alterung mit einhergehendem Verlust an dörflicher Infrastruktur bestimmen heute vielfach die Entwicklung der Dörfer. Daneben gibt es aber auch Dörfer, in denen sich die DorfbewohnerInnen für ihre Regionen engagieren und die dazu beitragen, dass sich ländliche Lebensverhältnisse nicht ausschließlich negativ entwickeln und sogar Zuzug wieder möglich wird. Dorfforscher und Dorfplaner sind sich auch einig, dass nicht nur die Erhaltung des baukulturellen Erbes, sondern insbesondere auch die Bewahrung und Verbesserung der Lebensqualität für die DorfbewohnerInnen für die Zukunft der Dörfer eine entscheidende Rolle spielen wird. Den Dorfgemeinschaften fällt in diesem Zusammenhang eine immer stärkere Rolle zu: Mit dem Rückzug des Staates sind es die Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, die mit ihren Ideen und ihrer Tatkraft einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Zukunft ihrer Dörfer leisten können , die lebendige Dörfer schaffen. Unterstützung von außen, auch durch das Land, ist dafür unverzichtbar - hierzu konnte auch die Enquete -Kommission 6/1 erste Erkenntnisse sammeln. Dafür müssen vorhandene Instrumente, wie die Dorferneuerung und Dorfentwicklung inhaltlich der großen Vielfalt unterschiedlichster Entwicklungstendenzen angepasst sowie zusätzlich neue unterstützende Instrumente und Strukturen entwickelt werden. Das Flächenland Brandenburg definiert sich in hohem Maße über den Zustand seiner Dörfer. Um ihre nachhaltige Entwicklung zu stärken, sind genauere Informationen über ihre derzeitige Lage, ihre Rolle in der Landespolitik und ihre Entwicklungschancen nötig. Wir fragen daher die Landesregierung: I. Begriffsbestimmung und statistische Daten 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Dorf“ in Brandenburg? 2. Wie viele Dörfer gibt es nach der Definition der Landesregierung im Land Brandenburg, wie viele davon befinden sich im weiteren Metropolenraum? 3. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner in Brandenburg wohnen in Dörfern (bitte differenziert nach Berliner Umland und weiteren Metropolenraum angeben)? 4. Sind Dörfer und Weiler seit 1990 leergezogen worden und „verschwunden“, wenn ja wie viele und welche genau? 5. Welche Dörfer verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren einen Einwohnerzuwachs (bitte differenziert nach Berliner Umland und weiteren Metropolenraum angeben)? 6. In welchen Altersgruppen sind diese Einwohnerzuwächse zu verzeichnen und was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe für diese Entwicklungen? II. Bedeutung der Dörfer in der Landespolitik Um in den ländlichen Regionen Brandenburgs lebendige, integrierte und nachhaltige Dörfer zu erhalten muss die Stärkung dieser Siedlungsform zu einem Querschnittsziel der brandenburgischen Landespolitik werden. 7. Welchen Stellenwert hat die Entwicklung der Dörfer in den ländlichen Räumen in der Landespolitik insgesamt und wie schlägt sich dies konkret nieder (zum Beispiel in Konzepten, Kabinettsthemen , interministeriellen Arbeitsgruppen, innerhalb der Raumordnung, etc.)? 8. Sind der Landesregierung die Ergebnisse der Langzeitstudie „Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel 1952, 1972, 1993 und 2012“, bei der ein Teil der in der Studie untersuchten Dörfer in Brandenburg liegt, bekannt und in welcher Hinsicht fließen die Erkenntnisse, dass soziodemografische und ökonomische Entwicklungen in kleinen Dörfern auch positiv sein können, in die Landespolitik ein? 9. Erhebt die Landesregierung Daten darüber wie die Bewohner der ländlichen Räume – die Menschen , die in den kleinen Städten und Dörfern Brandenburgs leben – ihre Lebensqualität und die infrastrukturelle Ausstattung bewerten und welche Erwartungen und Wünsche sie für die Zukunft haben? 10. Die bisherige Raumordnungspolitik im Land Brandenburg ist geprägt von dem Ziel der Konzentration von Infrastruktureinrichtungen auf Zentrale Orte bzw. Funktionsschwerpunkte. a) Welche Rolle spielt die fortschreitende Entvölkerung von Dörfern in der nachhaltigen Raumplanungspolitik des Landes? b) Was unternimmt bzw. sollte die Raumordnung in Brandenburg aus Sicht der Landesregierung unternehmen, um die Entwicklungspotenziale der Dörfer und deren Zukunftsfähigkeit zu befördern? 11. Welche Rolle werden die Dörfer im neuen Landesentwicklungsplan spielen? Wie wird gesichert bzw. gefördert, dass die durch die jeweilige Dorfgemeinschaft im Rahmen ihrer an die Siedlung gebundene Existenz zu leistende Dorfplanung die unterste Ebene der Planung wird? 12. Gibt es auf Landesebene Pläne für (politische) Kommunikationskampagnen, die das Image der Dörfer stärken soll, die „Lust aufs Land“ machen soll? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Rolle kommt den Dörfern und dem Thema Dorfentwicklung in der Demografiestrategie zu, die das Demografiekabinett im November 2015 ankündigte und wie ist der Arbeitsstand dazu ? 14. Warum ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nicht mehr in den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ eingebunden? 15. Der Verein „Dorfbewegung Brandenburg – Netzwerk Lebendige Dörfer“ hat sich im vergangenen Jahr an einer europaweiten Befragung beteiligt: Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner wurden nach ihren Erfahrungen, Problemen, Wünschen und Erwartungen hinsichtlich der Dorfentwicklung befragt. Sind der Landesregierung diese Befragungsergebnisse bekannt und wie fließen sie in die zukünftige Landespolitik ein? 16. Ist der Landesregierung der seit Jahren stattfindende „Tag der Dörfer“ in Brandenburg bekannt? Wenn ja, in welchen Jahren und in welcher Form war die Landesregierung beim „Tag der Dörfer “ vertreten? 17. Ist der Landesregierung der Verein Dorfbewegung Brandenburg e.V. – Netzwerk Lebendige Dörfer und seine Ziele u.a. ein „Parlament der Dörfer“ nach europäischem Vorbild zu etablieren bekannt? Welche Positionen vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Ziele des Vereins? III. Partizipation und lokale Demokratie in den Dörfern Die Bedeutung der Beteiligungskultur für das Aufrechterhalten von Daseinsvorsorge und gesellschaftlichem Leben ist nicht zu unterschätzen. Das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern leistet einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität von Dörfern. Die Bildung von Einheitsgemeinden bei der letzten Gemeindegebietsreform hat die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Dörfern aber deutlich verringert. 18. Welche Aktivitäten der Landesregierung zur Aktivierung/Entwicklung der Bürgerbeteiligung bei der Dorfentwicklung gibt es? 19. Im Landkreis Spree-Neiße und in der Stadt Storkow hat sich ein Wahl-Bündnis der Ortsvorsteher und ehrenamtlichen Bürgermeister gebildet, um die Mitbestimmung der Dörfer zu retten – gibt es ähnliche Bündnisse an anderen Orten? Wenn ja, wo, wenn nein, was unternimmt die Landesregierung um solche Lösungen zu unterstützen und auf andere Regionen in Brandenburg zu übertragen? 20. Wie beurteilt die Landesregierung den in anderen Bundesländern verfolgten Ansatz, Dorfmoderatoren zu etablieren, um die Bürgerschaft in Dörfern stärker in die Gestaltung des demografischen Wandels und die lokalen Prozesse der Daseinsvorsorge einzubeziehen? 21. Was wurde aus dem vom Sozialministerium geförderten Projekt der Dorfkümmerer? Welche nachhaltigen Entwicklungen konnten angestoßen werden bzw. wie wurden die angestoßenen Projekte verstetigt? 22. Im Rahmen des „Forums ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ werden regelmäßig Veranstaltungen zur Entwicklung der Bürgerbeteiligung bei der Ortsentwicklung angeboten. Wie und von wem wurden diese Veranstaltungen bisher genutzt und ist die bisherige Nutzungsquote aus Sicht der Landesregierung ausreichend? Wenn nicht, welche Möglichkeiten z.B. zur besseren Bewerbung der Veranstaltungen sieht sie? 23. Beim 2. Europäischen Ländlichen Parlament (ERP) im November 2015 an welchem 240 Repräsentanten von Dörfern aus 40 europäischen Ländern teilnahmen, wurde ein „Europäisches Ländliches Manifest“ verabschiedet. Es fordert vollständige Teilhabe der Dörfer an allen politischen Prozessen. Ist der Landesregierung das Manifest bekannt und welche Positionen vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Forderungen im Manifest? 24. Wann und wie wird die gemäß Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Mitbestimmung kleiner Kommunen (mit weniger als 10.000 Einwohnern) in den Regionalversammlungen der Regionalen Planungsgemeinschaften realisiert? 25. Wie viele Dörfer verfügen über ein Ortsbudget und wie hoch ist dieses jeweils (bitte auflisten)? 26. In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Beteiligung der Jugend immer wichtiger. Sollte die Kommunalverfassung hinsichtlich der Jugendbeteiligung geändert werden, evtl. nach schleswig-holsteinischem Vorbild, welche Auswirkungen würde sich die Landesregierung davon erhoffen? IV. Fördermittelvergabe und -beratung für Dörfer Die Förderung der Dörfer in den ländlichen Räumen trägt nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen dann Früchte, wenn sie darauf abzielt, dass die Gemeinden ihre Aufgaben eigenständig wahrnehmen. Dabei müssen integrierte Entwicklungsprozesse, die einen „bottom up“ Ansatz verfolgen prioritär befördert werden. Die bisherige Förderpolitik scheint hier zu kurz zu greifen und keine kontinuierlichen Angebote zu machen. 27. Welche Förderprogramme, Modellvorhaben, Wettbewerbe, Auszeichnungen, Förderprojekte und Richtlinien stehen für die Entwicklung der Dörfer in den ländlichen Regionen Brandenburgs zur Verfügung? 28. Welche Unterstützung in Form von Büros, Fortbildungen, rechtlicher Beratung oder überschaubaren Finanzmitteln gibt es für regionale Initiativen, die versuchen, herkömmliche Versorgungsangebote in Dörfern und kleineren, ländlichen Gemeinden zu ersetzen? 29. Wie schätzt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen der Fördermaßnahmen für die Ländliche Entwicklung im Hinblick auf die Dorfentwicklung besonders in den ländlichen Räumen ein, wo gibt es Erfolge, wo noch besonderen Handlungsbedarf? 30. Welche Position vertritt die Landesregierung zu Forderungen und Konzepten, die eine Konzentration von Fördermitteln auf ländliche Entwicklungskerne und die Reduzierung/Streichung von Fördermitteln für Orte und Regionen vorsehen, die als nicht überlebensfähig eingeschätzt werden ? 31. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem im Rahmen von LEADER geförderten „Forum ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ bei? Welche Erwartungen verbindet sie mit dem Forum im Hinblick auf die Gestaltung von Dorfentwicklungsprozessen? Welche Ergebnisse kann das Forum vorlegen und wie ist es mit der AG Historische Dorfkerne und der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Dörfer vernetzt? Welche gemeinsamen Arbeitsgruppen, Strategien und Projekte gibt es? 32. Wie gestaltet sich in dieser Legislaturperiode die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft im Bereich der Ländlichen Entwicklung? Welche gemeinsamen Arbeitsgruppen , Strategien und Projekte gibt es? 33. Warum hat sich die Landesregierung in der neuen EU-Strukturfondsperiode gegen die Nutzung der neuen Finanzierungsformen CLLD (Community-Led Local Development) und ITI (Integrated Territorial Investment) entschieden, obwohl diese stark auf lokal passende Entwicklungsstrategien setzen? 34. Wie kann erreicht werden, dass LEADER-Mittel bzw. die durch CLLD ermöglichte Bündelung von Fördermitteln für Dorfgemeinschaften, Ortsbeiräte und zivilgesellschaftliche Strukturen in oder unterhalb von Kommunen zugänglich werden? 35. Insbesondere kleinere Siedlungseinheiten und Dörfer sind mit der Entwicklung konkreter Strategien und angesichts der Vielzahl an Förderprogrammen unterschiedlicher föderaler Ebenen fachlich und personell häufig überfordert. Wie viele Personalstellen sind in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Fachbehörden für den Bereich Beratung besetzt und wie zeichnet sich die weitere Entwicklung ab? 36. Gibt es spezielle Unterstützung für Initiativen, die Konzepte erarbeiten und umsetzen, um die Bewohner von Dörfern zum Bleiben und andere zum Zuzug zu bewegen? V. Förderung alternativer Angebote und Lebensmöglichkeiten 37. Was unternimmt die Landesregierung, um Dörfer und regionale Initiativen zu unterstützen, die unkonventionelle Alternativen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und neue Versorgungsformen ausprobieren oder anbieten möchten? Insbesondere welche Unterstützung in Form von Büros, Fortbildungen, rechtlicher Beratung oder überschaubaren Finanzmitteln gibt es? 38. Digitalisierung: Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Modellprojekts „Digitale Dörfer“ vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE wird getestet, inwieweit durch Digitalisierung und Bürgerengagement das Leben auf dem Land einfacher und lebenswerter werden kann. Ist der Landesregierung das Projekt bekannt, hat sich die Landesregierung am Praxisdialog des Demografieportals des Bundes und der Länder dazu beteiligt und, wenn ja wie und wie bewertet sie die Übertragbarkeit eines solchen Projektes auf das Land Brandenburg ? 39. Ökologie: Wie beurteilt die Landesregierung das Konzept der „Smart Villages“ aus Rheinland- Pfalz, das auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Gemeindeentwicklung und der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur auch die Themen Energieeffizienz, klimaschonende Mobilität und eine Verbesserung der regionalen Wertschöpfung beinhaltet? Wird dieses auch in Brandenburg unterstützt ? 40. Ökonomie: Gibt es Erhebungen oder Schätzungen der Landesregierung, welchen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung nicht-gewinnorientierte Organisationen wie Genossenschaften, Vereine und Stiftungen in den Dörfern im ländlichen Raum leisten können? Wenn ja, wo können diese eingesehen werden, wenn nein, sieht die Landesregierung die Möglichkeit, solche Erhebungen durchzuführen? Fördert die Landesregierung die Gründung von nichtgewinnorientierten Unternehmen? 41. Bildung: Wie wurden die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Demografie-Kommission für die Grundschule aus dem Jahr 2013 bisher umgesetzt? Welche Dörfer im ländlichen Raum konnten besonders profitieren (bitte auflisten)? 42. Grundversorgung: Wie hat sich die Landesregierung bisher zur Diskussion zur langfristigen Tragfähigkeit dörflicher Siedlungsstrukturen auf Bundesebene (bspw. dem Planspiel „Anpassung peripherer Siedlungsstrukturen“ - Vorstudie) bis hin zur Entwicklung alternativer Modelle zur Sicherung einer regional angepassten Grundversorgung (bspw. die von Faber und Oswalt (2013) vorgeschlagene regionale „Cloud“) verhalten? Wie begründet Sie ihre Position? 43. Zusammenarbeit & Netzwerke: „Smart Villages – vernetzte Dörfer“ spielen im Zusammenhang mit technischen Innovationen eine immer größere Rolle. Auch im Land Brandenburg haben sich Landkreise, Ämter und Gemeinden und ländliche Regionen an verschiedenen Modellvorhaben und Pilotprojekten beteiligt. Dabei wurden innovative Lösungen erprobt. Welche innovativen, handlungsorientierten Strategien sind der Landesregierung bekannt und wo werden diese gesammelt und ausgewertet, und wie plant die Landesregierung solche Projekte zukünftig zu unterstützen bzw. auf andere Landesteile zu übertragen? 44. Mobilität: Die Bewältigung der so genannten „letzten Meile" (letzter Kilometer) stellt für die Bewohner ländlicher Räume oft das größte Hindernis in der Mobilitätskette dar. Die strukturellen Bedingungen dieser Teilstrecke beeinflussen die Verkehrsmittelwahl in erheblichem Maße. Außerdem gewinnt das Thema auch für den nachhaltigen, ländlichen Tourismus an Bedeutung. Welche alternativen und innovativen Projekte neben dem Kombi-Bus, Rufbus, Bürgerbus etc. verfolgt und unterstützt die Landesregierung im ÖPNV hinsichtlich der Erreichbarkeit von ländlichen Räumen und innerhalb derselben? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung zieht eine positive Bilanz der Entwicklung der ländlich geprägten Regionen Brandenburgs in den zurückliegenden Jahrzehnten. Unsere Gemeinden im ländlichen Raum haben mit erheblichen Strukturumbrüchen zu kämpfen gehabt und haben sich den Herausforderungen des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Strukturumbrüche gestellt. Die Gemeinden haben sich verändert, in ihrer Struktur, ihrer Bevölkerungszusammensetzung, ihrer Kultur und Verwaltung, ihrer wirtschaftlichen Basis und in ihrem Antlitz. Dank des Engagements der Bürgerinnen und Bürger, die dort aufgewachsen sind und derer, die ihren Lebensmittelpunkt dort neu gefunden haben, ihrer Tatkraft, ihrer Heimatverbundenheit und ihres Engagements für ihre Gemeinden im ländlichen Raum stellt die Landesregierung fest: Das Leben in unseren ländlichen Gemeinden ist attraktiv. Es kommt der Landesregierung darauf an, dass diese Attraktivität beibehalten werden kann. Das setzt voraus, dass sich die wirtschaftliche Basis – neben Landwirtschaft mit Tierhaltung und ländlichem Tourismus auch durch Nutzung der Potenziale aus Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien, der Chancen der Digitalisierung oder auch der Gesundheitswirtschaft – als ökonomische Existenzvoraussetzung im ländlichen Raum weiterhin positiv entwickeln kann. Deshalb liegt der Fokus der Landesregierung bei der Unterstützung im ländlichen Raum sowohl auf der Förderung der Landwirtschaft, der Entwicklung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen als wirtschaftliche Grundlage, aber auch auf der Förderung der kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Angebote als Kerne des sozialen Zusammenlebens im ländlichen Raum. Nach wie vor kann der Lebensraum in ländlich geprägten Regionen mit eigenen Qualitäten überzeugen. Das gilt für das soziale Umfeld, für die Überschaubarkeit der Strukturen und für das Naturerleben. Es bestehen gute Möglichkeiten, individuelle Freiräume zu schaffen oder eine Verknüpfung von Leben und Arbeiten unter einem Dach zu organisieren. Diese Attraktivitätsvorteile wurden in der Vergangenheit und sollen auch in den nächsten Jahren durch das Land unterstützt werden. Der wesentliche Förderansatz ist dabei der Bottom-up-Ansatz mit seiner Akteursbeteiligung vor Ort im Rahmen des Förderprogramms LEADER. Auf Basis des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014 – 2020“ (EPLR) und regionaler Entwicklungsstrategien beschließen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) über Fördervorhaben mit folgenden Zielen: die regionale Wirtschaft stärken und einen Beitrag zum Erhalt oder zur Schaffung von Einkommensmöglichkeiten leisten oder die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur sichern oder einen Beitrag zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale leisten oder helfen, die Lebensqualität und die Entwicklung der Dörfer und Landstädte zu unterstützen oder zum Erhalt von kulturellem Erbe beitragen. Insgesamt stehen in dieser Förderperiode 348 Mio. € öffentliche Mittel, davon 279 Mio. € ELER-Mittel und 69 Mio. € Bundes- und Landesmittel für den LEADER-Prozess zur Verfügung. Vorhaben können gefördert werden, wenn sie in der Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden. Zahlreiche einzelne fachspezifische Förder- und Unterstützungsansätze in verschiedener Ressortzuständigkeit ergänzen die Aktivitäten der Landesregierung zur Entwicklung der ländlichen Regionen. Frage 1: Wie definiert die Landesregierung den Begriff „ Dorf“ in Brandenburg? zu Frage 1: Eine Legaldefinition für den Begriff Dorf gibt es in Wissenschaft, Verwaltung und Politik nicht. Es gibt auch keine statistische Einheit „Dorf“ als örtliche Gemeinschaft, Ortschaft oder Siedlungsstruktur. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gliedert das Land Brandenburg entsprechend der Kommunalverfassung auf der unteren kommunalen Gebietsebene in Gemeinden und Ämter. Kommunalverfassungsrechtlich unselbständige Untergliederungen einer selbständigen Gemeinde in Ortsteile werden statistisch nicht ausgewiesen. Bei den nachfolgend verwendeten Zahlen handelt es sich – wenn dies nicht anders vermerkt ist – um Daten der amtlichen Statistik mit diesem Bezug. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff „Dorf“ dennoch weit verbreitet. Im Folgenden wird die Bezeichnung Dorf umgangssprachlich für ländliche Gemeinden verwendet. Bzgl. der Förderung kann auf die Gebietskulisse „Ländlicher Raum Brandenburgs“, die im EPLR definiert und durch die EU-Kommission bestätigt wurde, hingewiesen werden. Zu Grunde gelegt wurden dabei für den „Weiteren Metropolenraum“ ländliche Orte (Gemeinden oder Ortsteile) bzw. Ämter mit bis zu 10.000 Einwohnern. Im „Berliner Umland“ wurden dem ländlichen Raum „zusammenhängende ländlich geprägte Orte/Gemeinden, die sich außerhalb des zusammenhängenden Siedlungsflächenbestandes des Kernraums von Potsdam und der Berlin benachbarten Gemeinden oder außerhalb der entlang der Radialen des Schienenverkehrs gelegenen Siedlungsgebiete befinden und darüber hinaus eine Einwohnerdichte von unter 150 Einwohnern pro km² aufweisen“, zugeordnet (vgl. EPLR, S. 284 http://www.eler.brandenburg.de/media_fast/4055/Programme_2014DE06RDRP007_2_1_de.pdf). Eine kartografische Darstellung der Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum“ befindet sich im EPLR auf S. 298 (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/TC_14_03_BEBB_LRvsNLR_oSUZ_OT_A 0_UPDATE_03_2015_r.pdf). Frage 2: Wie viele Dörfer gibt es nach der Definition der Landesregierung im Land Brandenburg, wie viele davon befinden sich im weiteren Metropolenraum? Frage 3: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner in Brandenburg wohnen in Dörfern (bitte differenziert nach Berliner Umland und weiteren Metropolenraum angeben)? Frage 5: Welche Dörfer verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren einen Einwohnerzuwachs (bitte differenziert nach Berliner Umland und weiteren Metropolenraum angeben)? Frage 6: In welchen Altersgruppen sind diese Einwohnerzuwächse zu verzeichnen und was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe für diese Entwicklungen? zu Fragen 2, 3, 5 und 6 Siehe Antwort zu Frage 1. Zum 31.12.2015 bestanden im Land Brandenburg 418 Gemeinden, von denen 368 zum „Weiteren Metropolenraum “ gehören. Die Daten der Bevölkerungs- sowie der Altersentwicklung im Land Brandenburg von 2005 bis 2015 entsprechend der erfragten Raumkategorien können beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/produkte-langereihen.asp) eingesehen werden. Mit zunehmender Entfernung vom Berliner und Potsdamer Umland kann grob verallgemeinernd festgestellt werden, dass Bevölkerungszahl und Durchschnittsalter jeweils überproportional ab- bzw. zunehmen . Die Gründe sind insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels in Brandenburg vielfältig beschrieben und diskutiert worden (vgl. http://www.stk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.377483.de). In zunehmendem Maße gibt es jedoch auch auf kleinräumiger regionaler oder lokaler Ebene Ausnahmen von diesen Trends. Frage 4: Sind Dörfer und Weiler seit 1990 leergezogen worden und „ verschwunden“, wenn ja wie viele und welche genau? zu Frage 4: Nein. Frage 7: Welchen Stellenwert hat die Entwicklung der Dörfer in den ländlichen Räumen in der Landespolitik insgesamt und wie schlägt sich dies konkret nieder (zum Beispiel in Konzepten, Kabinettsthemen, interministeriellen Arbeitsgruppen, innerhalb der Raumordnung, etc.)? zu Frage 7: Gemeinden im ländlichen Raum werden durch die Landesregierung in vielfältiger Weise und mit den jeweiligen Förderinstrumentarien der verschiedenen Häuser unterstützt. Gemeindliche Förderung ist damit Ansatz der Entwicklungspolitik der Landesregierung insgesamt. Wesentliches Instrument für die Förderung der ländlichen Regionen ist der mit Landesmitteln kofinanzierte ELER-Fonds. In den Jahren 2007 bis 2013 wurden allein über die Schwerpunkte 3 (ILE) und 4 (LEADER) 389 Mio. € eingesetzt, davon 340 Mio. € ELER-Mittel, 12 Mio. € Bundesmittel und 37 Mio. € Landesmittel. Durch gemeinsame Anstrengungen der kommunalen Ebene und der Landesregierung konnten 99 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel für Projekte im ländlichen Raum eingesetzt werden. Beispielhaft sind im Folgenden Förderansätze der vergangenen EU-Förderperiode aus dem Bereich ILE/LEADER aufgelistet, die in Gemeinden des ländlichen Raums eingesetzt wurden. Sie können als Beleg für den hohen Stellenwert, den der ländliche Raum in der Entwicklungspolitik des Landes einnimmt , gelten. Beispiele für deren Verwendung in der Förderperiode 2007 bis 2013 sind: Schaffung von 2.176 Gästebetten, 1.875 km neuen Radwegen und 1.131 km neuen Wanderwegen im ländlichen Tourismus, 106 Existenzgründungen, Schaffung von rd. 400 Arbeitsplätzen und Sicherung von rd. 600 Arbeitsplätzen, 437 Einrichtungen der Daseinsvorsorge, darunter Arztpraxen, Ärztehäuser, Kitas und Dorfgemeinschaftshäuser , rd. 50,6 Mio. € für die Erhaltung und Gestaltung der Dörfer im Rahmen der Dorfentwicklung, rd. 55.600 DSL- und Breitbandanschlüsse. Darüber hinaus sind in der vergangenen Förderperiode ELER-Mittel in eine Vielzahl weiterer erfolgreicher Projekte im ländlichen Raum geflossen und umgesetzt worden, wie zum Beispiel: rd. 91 Mio. € für artgerechte Tierhaltungsplätze, rd. 1,9 Mio. € für die Entwicklung neuer Technologien, die Anlage von 325 km ländlicher Wegebau, 87.000 ha neu geordnete Flurstücke, rd.19,1 Mio. Laubbaumpflanzungen, rd. 37,13 Mio. m³ Stauvolumen im Rahmen des Hochwasserschutzes. Für die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichten im ländlichen Raum stehen in der aktuellen Förderperiode für Brandenburg insgesamt 965 Mio. € an ELER-Mitteln zur Verfügung. ELER-Mittel kommen neben LEADER – darauf entfallen allein 279 Mio. € – wie bisher in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Naturschutz zum Einsatz. Zusätzliche Fördermittel für den ländlichen Raum werden im Rahmen der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ verfügbar gemacht. Jährlich sind das etwa 7 Mio. €. Das Land Brandenburg sichert für die EU- und Bundesmittel die entsprechende Kofinanzierung und stellt weitere Mittel direkt zur Verfügung. Weitere Beispiele der umfassenden Unterstützungsleistung des Landes jenseits des Einsatzes von ELER- und Landeskofinanzierungsmitteln sind: Die Senioren- und Pflegepolitik. Ziel ist es, älteren Menschen und jenen, die auf Pflege angewiesen sind, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, eine qualitativ gute Pflege sowie Beratung und somit ein Leben in Würde zu gewährleisten. Die meisten Menschen haben den Wunsch, auch bei Pflegebedürftigkeit in ihrem Zuhause oder zumindest in ihrem vertrauten Woh- numfeld alt zu werden. Hier spielen die Rahmenbedingungen im „Quartier“ des Menschen eine wesentliche Rolle. Das kann auch das Dorf bzw. ein Teil eines Dorfes sein, in dem Menschen leben, agieren und der bei Älteren an Bedeutung gewinnt, wenn im Alltagsleben der Lebensraum kleiner wird. Die Stärkung und Forcierung der Ansätze zu „Altern und Pflege im Quartier“ ist wesentlicher Bestandteil der Pflegeoffensive des Landes. Die Entwicklung der Dörfer und der Erhalt entsprechender Infrastrukturangebote haben einen hohen Stellenwert für die Landesregierung. Dazu gehört auch der Erhalt eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesbetreuung, denn - das sichert frühe Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten, - das trägt zur Chancengleichheit bei, - das verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, - das bietet darüber hinaus oft Treffpunkte und weitere Kontakt- und Freizeitangebote - und ist wichtiger Standortfaktor. Dies schlägt sich konkret nieder in den in hohem Maße flexiblen rechtlichen und finanziellen Strukturen der Kindertagesbetreuung, die auch in ländlichen Räumen und Dörfern große Spielräume zur Gestaltung eines bedarfsgerechten Angebotes eröffnen, so zum Beispiel durch Kooperationsmodelle von Kindertagespflegepersonen mit Kindertagesstätten, die nicht nur Betreuungsbedarfe in Randzeiten abdecken , sondern auch kleinräumige wohnortnahe Angebote sichern können. Auch der Ausbau und die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten hin zu Häusern des Lebens und Lernens und zu kommunalen Bildungslandschaften tragen zum Erhalt einer erreichbaren Infrastruktur in ländlichen Räumen bei. Als Beispiel kann hier die Kooperation zwischen der verlässlichen Halbtagsschule , dem Hort und anderen Anbietern genannt werden, in deren Rahmen Räume für informelle Bildungs - und Erziehungsprozesse und Orte des Lebens und Lernens entstehen können. Der Bereich der Jugendarbeit im ländlichen Raum hat vor dem Hintergrund der überwiegend ländlichen Strukturiertheit des Landes eine große Bedeutung für die Jugendarbeit insgesamt. Das in Brandenburg in den neunziger Jahren entwickelte und seither etablierte System der Jugendkoordinatoren im ländlichen Raum basiert auf hauptamtlich angestellten sozialpädagogischen Fachkräften, die insbesondere die ehrenamtlich tätigen Jugendlichen im ländlichen Raum unterstützen und beraten. Das für Sport zuständige Ministerium hat - abgesehen von überregional bedeutenden Sportstätten - keine Förderzuständigkeit mehr für kommunale Sportstätten. Sportvereine und Verbände werden über den Landessportbund Brandenburg gefördert. Frage 8: Sind der Landesregierung die Ergebnisse der Langzeitstudie „Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel 1952, 1972, 1993 und 2012“ , bei der ein Teil der in der Studie untersuchten Dörfer in Brandenburg liegt, bekannt und in welcher Hinsicht fließen die Erkenntnisse, dass soziodemografische und ökonomische Entwicklungen in kleinen Dörfern auch positiv sein können, in die Landespolitik ein? zu Frage 8: Die Ergebnisse sind bekannt. Insbesondere im Rahmen des „Forums ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ werden Ergebnisse und Erkenntnisse mit den LAGen und weiteren Akteuren der ländlichen Entwicklung diskutiert. Bei der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien durch die Akteure „vor Ort“ werden lokale Entwicklungstendenzen unmittelbar berücksichtigt. Frage 9: Erhebt die Landesregierung Daten darüber wie die Bewohner der ländlichen Räume – die Menschen, die in den kleinen Städten und Dörfern Brandenburgs leben – ihre Lebensqualität und die infrastrukturelle Ausstattung bewerten und welche Erwartungen und Wünsche sie für die Zukunft haben? zu Frage 9: Die Landesregierung erhebt keine spezifischen Daten im Sinne der Frage. Im Einzelfall werden im Zuge von konkreten Projekten entsprechende Informationen gewonnen. So hat der Landtag mit seinem Beschluss „Fortschreiben. Verbessern. Fördern – Die Umsetzung neuer Leitlinien der Seniorenpolitik“ (LT-Beschluss 6/3158-B) die Landesregierung u.a. gebeten, die Seniorenpolitischen Leitlinien als Grundlage einer ressortübergreifenden Landespolitik zur Ermöglichung eines aktiven Alterns in Brandenburg fortzuschreiben. In der Umsetzung wird ein Projekt der Akademie 2. Lebenshälfte gefördert, das u.a. die Befragung von Seniorinnen und Senioren bezüglich ihrer Meinungen und Sichtweisen zu wichtigen Lebensfragen an verschiedenen Orten des Landes beinhaltet. Ziel der Befragung ist es, herauszufinden, ob die Leitlinien den Lebensentwürfen und Lebensbedingungen Älterer noch gerecht werden bzw. ob Akzente neu zu setzen sind. Die schriftliche Befragung wurde gezielt auch im weiteren Metropolenraum durchgeführt – hier in Templin/Uckermark als kleinstädtisch geprägtem Siedlungsraum mit 24 Ortsteilen. Die Antworten werden derzeit mit Unterstützung der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde ausgewertet. Frage 10: Die bisherige Raumordnungspolitik im Land Brandenburg ist geprägt von dem Ziel der Konzentration von Infrastruktureinrichtungen auf Zentrale Orte bzw. Funktionsschwerpunkte. a) Welche Rolle spielt die fortschreitende Entvölkerung von Dörfern in der nachhaltigen Raumplanungspolitik des Landes? b) Was unternimmt bzw. sollte die Raumordnung in Brandenburg aus Sicht der Landesregierung unternehmen, um die Entwicklungspotenziale der Dörfer und deren Zukunftsfähigkeit zu befördern? zu Frage 10: Die Raumordnungspolitik des Landes Brandenburg ist darauf gerichtet, in allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung soll durch Bündelung von übergemeindlichen Infrastrukturen die Daseinsvorsorge in allen Teilen des Landes gesichert werden. Die Aktivierung von Entwicklungspotenzialen in den Dörfern obliegt der jeweiligen Gemeinde und ist kein Gegenstand der überörtlich und überfachlich angelegten Raumordnungsplanung des Landes oder der Regionalen Planungsgemeinschaften. Die Raumordnungsplanung des Landes räumt allen Gemeinden ausreichende Entwicklungspotenziale für die Befriedigung des örtlichen Bedarfes ein. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Aufstellung von Regionalplänen. Frage 11: Welche Rolle werden die Dörfer im neuen Landesentwicklungsplan spielen? Wie wird gesichert bzw. gefördert, dass die durch die jeweilige Dorfgemeinschaft im Rahmen ihrer an die Siedlung gebundene Existenz zu leistende Dorfplanung die unterste Ebene der Planung wird? zu Frage 11: Adressat der Politiken der Landesregierung sind die durch Art. 28 Abs. 2 GG in den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geschützten Gemeinden. Eine gesonderte Ansprache von Dörfern an der Gemeinde vorbei kann es daher nicht geben. Dorfplanung ist nicht Teil der Raumordnungs- oder der Bauleitplanung. Sie kann als informelle Planung innerhalb der Gemeinden eine sinnvolle Funktion übernehmen . Die Etablierung einer Dorfplanung setzt entsprechende kommunalpolitische Entscheidungen einschließlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel voraus. Frage 12: Gibt es auf Landesebene Pläne für (politische) Kommunikationskampagnen, die das Image der Dörfer stärken soll, die „ Lust aufs Land“ machen soll? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 12: „Lust aufs Land“ spielt eine große Rolle in Brandenburg, gerade für auswärtige Gäste und den Tourismus ; deswegen ist das Motto der Landestourismuskonzeption mit „Wir machen Lust auf Land“ betitelt. Dafür spricht auch die reichhaltige naturräumliche Ausstattung des Landes mit seinen Seen und Flüssen , den einzigartigen Kulturlandschaften, den Naturparadiesen mit elf Naturparks und drei UNESCO- Biosphärenreservaten. Hinzu kommen weitläufige Rad- und Wanderwege, Thermen, Erlebnisbäder und Kurorte. Als Plattform fungiert insbesondere www.reiseland-brandenburg.de. Spezielle, auf den Landurlaub ausgerichtete Angebote einschließlich Ausflugsplaner lassen sich auf der Homepage von „pro agro“ ansehen und herunterladen (vgl. http://www.landurlaubbrandenburg .de/kataloge-bestellen/). Das Gleiche gilt für gesonderte, auf den Naturtourismus ausgerichtete Angebote, die sich unter http://www.natur-schau-spiel.com/startseite.html finden lassen. Lust aufs Land machen jedes Jahr wieder die Brandenburg-Halle auf der Internationalen Grünen Woche , die „Brandenburger Landpartie“ und das Dorf- und Erntefest. (vgl. http://www.mlul.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.458826.de). Im Jahr 2015 wurde der neunte Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ abgeschlossen. Dieser Wettbewerb hat ebenfalls eine lange Tradition in Brandenburg. Der bzw. die Landessieger nehmen am Bundeswettbewerb teil. Im Jahr 2017 findet in Brandenburg der Wettbewerb auf Kreisebene und im Jahr darauf auf Landesebene statt. Frage 13: Welche Rolle kommt den Dörfern und dem Thema Dorfentwicklung in der Demografiestrategie zu, die das Demografiekabinett im November 2015 ankündigte und wie ist der Arbeitsstand dazu? zu Frage 13: Der Bund hat in 2012 eine umfassende Demografiestrategie vorgelegt und 2015 beschlossen, diesen Ansatz zu vertiefen und unter dem Titel "Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen" weiterzuentwickeln. Dazu vertieft der Bund gegenwärtig die Zusammenarbeit mit den Gestaltungspartnern , darunter auch mit den Ländern. Eine Demografiestrategie des Landes ist erst und nur im Kontext mit einer konsolidierten Strategie des Bundes sinnvoll. Aus diesem Grund ist die Meinungsbildung in der Landesregierung zu einer Demografiestrategie noch nicht abgeschlossen. Frage 14: Warum ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nicht mehr in den Wettbewerb „ Unser Dorf hat Zukunft“ eingebunden? zu Frage 14: Das MIL hat empfohlen, die Brandenburgische Architektenkammer in die Landesjury einzubeziehen, um im Interesse einer möglichst großen Praxisnähe Gesichtspunkte der Baukultur, des Städtebaus und der Architektur vertreten zu können. Frage 15: Der Verein „ Dorfbewegung Brandenburg – Netzwerk Lebendige Dörfer“ hat sich im vergangenen Jahr an einer europaweiten Befragung beteiligt: Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner wurden nach ihren Erfahrungen, Problemen, Wünschen und Erwartungen hinsichtlich der Dorfentwicklung befragt. Sind der Landesregierung diese Befragungsergebnisse bekannt und wie fließen sie in die zukünftige Landespolitik ein? Frage 16: Ist der Landesregierung der seit Jahren stattfindende „Tag der Dörfer“ in Brandenburg bekannt? Wenn ja, in welchen Jahren und in welcher Form war die Landesregierung beim „Tag der Dörfer“ vertreten? zu Fragen 15 und 16: Der „Tag der Dörfer“ und die Aktivitäten der „Dorfbewegung Brandenburg e.V.“ sind bekannt. Die Anliegen der genannten Bewegungen können von den in den LAGen zusammengeschlossenen regionalen und lokalen Akteuren im Rahmen ihrer jeweiligen Schwerpunktsetzungen im Wege des Bottom -up-Ansatzes berücksichtigt werden. Die Landesregierung unterstützt den zwischen der „Dorfbewegung Brandenburg – Netzwerk Lebendige Dörfer“ und dem „Forum Ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ begonnenen Dialog zur Stärkung der Zusammenarbeit. Ergebnisse der genannten Befragungen können hierüber nutzbar gemacht werden. Zum Tag der Dörfer wurden am 25. September 2010 in Petkus sowie am 29. Oktober 2011 in Golzow die Herausforderungen des demografischen Wandels thematisiert. Frage 17: Ist der Landesregierung der Verein Dorfbewegung Brandenburg e.V. – Netzwerk Lebendige Dörfer und seine Ziele u.a. ein „Parlament der Dörfer“ nach europäischem Vorbild zu etablieren bekannt? Welche Positionen vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Ziele des Vereins? Frage 18: Welche Aktivitäten der Landesregierung zur Aktivierung/Entwicklung der Bürgerbeteiligung bei der Dorfentwicklung gibt es? Frage 20: Wie beurteilt die Landesregierung den in anderen Bundesländern verfolgten Ansatz, Dorfmoderatoren zu etablieren, um die Bürgerschaft in Dörfern stärker in die Gestaltung des demografischen Wandels und die lokalen Prozesse der Daseinsvorsorge einzubeziehen? Frage 22: Im Rahmen des „ Forums ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ werden regelmäßig Veranstaltungen zur Entwicklung der Bürgerbeteiligung bei der Ortsentwicklung angeboten. Wie und von wem wurden diese Veranstaltungen bisher genutzt und ist die bisherige Nutzungsquote aus Sicht der Landesregierung ausreichend? Wenn nicht, welche Möglichkeiten z.B. zur besseren Bewerbung der Veranstaltungen sieht sie? Frage 31: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem im Rahmen von LEADER geförderten „ Forum ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ bei? Welche Erwartungen verbindet sie mit dem Forum im Hinblick auf die Gestaltung von Dorfentwicklungsprozessen? Welche Ergebnisse kann das Forum vorlegen und wie ist es mit der AG Historische Dorfkerne und der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Dörfer vernetzt ? Welche gemeinsamen Arbeitsgruppen, Strategien und Projekte gibt es? zu Fragen 17, 18, 20, 22 und 31: Die Einbeziehung, Sensibilisierung und Aktivierung der Träger der ländlichen Entwicklung ist ein fundamentales Anliegen im Land Brandenburg, das mit der Ausgestaltung und Umsetzung von LEADER verfolgt wird. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger steht bei der Aufstellung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategien (RES) im Mittelpunkt. Für die in den 14 LEA- DER-Regionen tätigen (geförderten) Regionalmanagerinnen und Regionalmanager ist dies Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Zur Begleitung der ländlichen Entwicklung und der Vernetzung der Akteure hat das MLUL das „Forum Ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg“ im Ergebnis einer Ausschreibung installiert. Es wird bis zum Ende der laufenden EU-Förderperiode aus Mitteln der „Technischen Hilfe“ des ELER finanziert. Insbesondere im Rahmen des „DorfDialoges“ (vgl. http://www.forum-netzwerk-brandenburg.de/de/) beim „Forum“ sind Belange der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Dorfentwicklung ein herausragendes Anliegen. Das „Forum“ bietet mit seinen Angeboten Platz für eine Vielzahl von Aktivitäten und ist für alle Akteure der ländlichen Entwicklung eine Plattform des Austauschs und der Vertiefung fachspezifischer Themen. Zudem werden Anstrengungen unternommen, Verbände und Institutionen in die ländliche Entwicklung einzubinden und das Spektrum der Nutzungsmöglichkeiten einschließlich der Förderung zu erweitern. Die Landesregierung unterstützt dieses Anliegen im Rahmen der hierzu bestehenden Möglichkeiten (Mitwirkung im Fachbeirat des Forums, Förderung der Öffentlichkeitsarbeit des Forums u.a.). Dorfmoderatoren, Dorfkümmerer, Ortsteilvorsteher, Dorfvereine und vieles mehr sind in ländlichen Räumen „Instrumente“ zur Belebung und Aufrechterhaltung eines gelingenden Gemeinschaftslebens. Unabhängig davon, ob Beiträge zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zur Nachbarschaftshilfe oder zum Zusammenhalt der dörflichen Gemeinschaft geleistet werden, wichtig ist die Verankerung und Akzeptanz vor Ort. Frage 19: Im Landkreis Spree-Neiße und in der Stadt Storkow hat sich ein Wahl-Bündnis der Ortsvorsteher und ehrenamtlichen Bürgermeister gebildet, um die Mitbestimmung der Dörfer zu retten – gibt es ähnliche Bündnisse an anderen Orten? Wenn ja, wo, wenn nein, was unternimmt die Landesregierung um solche Lösungen zu unterstützen und auf andere Regionen in Brandenburg zu übertragen? zu Frage 19: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 21: Was wurde aus dem vom Sozialministerium geförderten Projekt der Dorfkümmerer? Welche nachhaltigen Entwicklungen konnten angestoßen werden bzw. wie wurden die angestoßenen Projekte verstetigt ? zu Frage 21: Das Projekt wurde in der EU-Förderperiode 2007 – 2013 gefördert und im Jahr 2014 beendet. Aufgrund eines deutlich geringeren Gesamtvolumens des ESF in der laufenden EU-Förderperiode wird es nicht fortgeführt. Im Rahmen des Projektes wurden 124 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert, daraus entstanden 24 Existenzgründungen, 17 Geschäftsfelderweiterungen und 11 kooperative Zusammenschlüsse . Beispiele für erfolgreiche Initiativen: Entwicklung eines sozialen Treffpunkts als Ort der Begegnung und des Austauschs in Klein-Ziethen (Landkreis Barnim). Ein als Träger gegründeter Verein „Landraum Töpferberge e.V.“ wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, was zu einer erfolgreichen Konzeptentwicklung und einer Existenzgründung führte. In Dahmsdorf (Märkisch-Oderland) wurde ein Geschäftsmodell zur Entwicklung ungenutzter Flächen im Dorfzentrum für Kulturveranstaltungen und für die Nahversorgung durch ein ökologisches Café und einen Hofladen erarbeitet. Ein gemeinnütziger Verein „Kulturwiese Dahmsdorf“ wurde gegründet sowie eine Existenzgründung realisiert. Frage 23: Beim 2. Europäischen Ländlichen Parlament (ERP) im November 2015 an welchem 240 Repräsentanten von Dörfern aus 40 europäischen Ländern teilnahmen, wurde ein „ Europäisches Ländliches Man ifest “ verabschiedet. Es fordert vollständige Teilhabe der Dörfer an allen politischen Prozessen. Ist der Landesregierung das Manifest bekannt und welche Positionen vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Forderungen im Manifest? zu Frage 23: Die Landesregierung geht davon aus, dass es mit LEADER als strategischem Ansatz der ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg umfassende Möglichkeiten zur Mitwirkung der Beteiligten auf allen Ebenen gibt und unterstützt diese. Im Sommer 2016 hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland (BAG LAG) als Verein gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen aller LEADER-Regionen in Deutschland nicht nur auf nationaler, sondern insbesondere auch auf europäischer Ebene einzubringen und zu stärken. Bei allen LAGen aus Brandenburg besteht Interesse an einer Mitgliedschaft in der BAG LAG, die vom Land entsprechend unterstützt wird. Frage 24: Wann und wie wird die gemäß Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Mitbestimmung kleiner Kommunen (mit weniger als 10.000 Einwohnern) in den Regionalversammlungen der Regionalen Planungsgemeinschaften realisiert? zu Frage 24: Der Koalitionsvertrag sieht eine Stärkung der Mitwirkungsrechte kleiner Gemeinden in den Regionalen Planungsgemeinschaften durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung vor. Die konkrete Umsetzung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den vom Landtag im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zu beschließenden Gesetzen zur Neugliederung der Landkreise und den daraus resultierenden Entscheidungen zur Struktur der Regionalplanung. Frage 25: Wie viele Dörfer verfügen über ein Ortsbudget und wie hoch ist dieses jeweils (bitte auflisten)? zu Frage 25: Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine amtsfreie Gemeinde, eine amtsangehörige Gemeinde oder einen Ortsteil handelt. Die Frage nach einem Ortsbudget impliziert die Ausrichtung auf einen Ortsteil: Sofern ein Ortsteil über eine Ortsteilvertretung verfügt (Ortsbeirat oder direkt gewählter Ortsvorsteher als Ortsteilvertretung), kann die Gemeindevertretung nach § 46 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen Mittel zur Verfügung stellen. Der Landesregierung liegt keine Übersicht vor, welche Ortsteile betroffen sind, da keine Berichtspflicht existiert. Auch liegen keine Daten der amtlichen Statistik vor; der Begriff „Ortsbudget“ ist kein statistisches Merkmal. Frage 26: In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Beteiligung der Jugend immer wichtiger. Sollte die Kommunalverfassung hinsichtlich der Jugendbeteiligung geändert werden, evtl. nach schleswigholsteinischem Vorbild, welche Auswirkungen würde sich die Landesregierung davon erhoffen? zu Frage 26: Der Landtag Brandenburg hat mit Beschluss vom 13. Juli 2016 (Drs. 6/4621-B) die Landesregierung aufgefordert, die Elemente der Bürgerbeteiligung in der Kommunalverfassung auszubauen, indem u. a. Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Die Meinungsbildung der Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses ist noch nicht abgeschlossen. Frage 27: Welche Förderprogramme, Modellvorhaben, Wettbewerbe, Auszeichnungen, Förderprojekte und Richtlinien stehen für die Entwicklung der Dörfer in den ländlichen Regionen Brandenburgs zur Verfügung? zu Frage 27: Im Bereich des ELER wurden die folgenden 20 Richtlinien mit entsprechenden Förderangeboten erarbeitet , die die Entwicklungen im ländlichen Raum unterstützen sollen: 1. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum – inkl. Beraterqualifizierung (Bildungs-Richtlinie); 2. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen inkl. Diversifizierung; 3. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen ; 4. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit für die Implementierung und Verbreitung einer ressourcen-, klimaschonenden und klimaresistenten Landnutzung sowie einer nachhaltigen Betriebsführung; 5. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ im Land Brandenburg und Berlin; 6 Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und der Bewirtschaftung der Wasserressourcen im ländlichen Raum (inkl. Gewässersanierung); 7. und VV – Gewässersanierung; 8. Verwaltungsvorschrift des MLUL für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen; 9. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRL); 10. und VV (Flurbereinigung-Verfahrenskosten); 11. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER; 12. Richtlinie des MLUL zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebiete; 13. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Ausgleichzahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten im benachteiligten Gebiet Spreewald; 14. Richtlinie des MLUL zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten; 15. Richtlinie des MLUL zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Brandenburger Kulturlandschaft (KULAP 2014); 16. Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendung für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins; 17. und VV zur Förderung des Naturerbes; 18. Richtlinie des MLUL zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-Richtlinie); 19. VV Forst-Landeswald; 20. VV Technische Hilfe. Mit der Umsetzung von LEADER im Land Brandenburg ist gerade der „Bottom-up“-Ansatz ein tragendes Element. Die Landesregierung geht von guten Rahmenbedingungen aus, da in den unterschiedlichen Ressorts vielfältige Förderinstrumente für die Unterstützung der Entwicklung im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Durch die Beteiligten auf regionaler und lokaler Ebene können sie umfassend genutzt werden. Eine besondere Bedeutung im Rahmen von LEADER spielen hier Vereinbarungen mit dem Landessportbund (LSB) und dem Landesfeuerwehrverband (LFV). Damit werden Vorhaben und Aktivitäten von Sportvereinen als Zentren des dörflichen Gemeinschaftslebens bzw. von Feuerwehrvereinen im ländlichen Raum, die auf das Gemeinwohl der dort ansässigen Bevölkerung gerichtet sind, im Gesamtumfang von rd. 14 bzw. 5 Mio. € umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Förderung von Mittelbereichskooperationen sind auch einige Dörfer Mitglied solcher Kooperationen. Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit “ (KLS) zielt auf die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Städte und Gemeinden in einem Mittelbereich ab. Sofern ein geeigneter, zentraler, aus dem Kooperationsgebiet heraus gut erreichbarer Standort in einem Dorf liegt, kann auch dieser im Einzelfall zur Wahrnehmung gemeinsamer, gemeindeübergreifender Daseinsvorsorgeaufgaben ertüchtigt und nach Abstimmung mit der Ländlichen Entwicklung über das KLS-Programm gefördert werden. Mit dem Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) wurden von Kooperationen aus Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg integrierte Strategien zur nachhaltigen Entwicklung erarbeitet. Durch das Zusammenführen und Verfügbarmachen von EU-Fördermitteln aus dem EFRE, dem ELER und dem ESF kann hiervon auch ein Teil für die Entwicklung von Dörfern verwendet werden. Die EU-Fondsmittel des EF- RE, des ESF und des ELER sollen dabei nach den fondsspezifischen Regelungen eingesetzt werden. EFRE-Fördermittel stehen für die ausgewählten Kooperationen entsprechend den Regelungen der Richtlinie zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) sowie der Richtlinie zur Senkung des CO2-Ausstoßes (Richtlinie Mobilität) zur Verfügung. Die ELER-Mittel werden im Rahmen von LEADER verausgabt. Vorhaben aus den ländlichen Räumen – darunter auch aus Dörfern – sind regelmäßig Bestandteil des vom MIL gemeinsam mit Architektenkammer und Ingenieurkammer in einem zweijährigen Turnus ausgelobten Brandenburgischen Baukulturpreises. Für den Verkehrsträger „Straße“ haben die Kommunen die Möglichkeit, für den kommunalen Straßenbau gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg – Teil kommunaler Straßenbau – (Rili KStB Bbg)“ Fördermittel zu beantragen. Im Bereich des ÖPNV können die Kommunen Fördermittel gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest)“ beantragen. Darüber können kreisliche Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung der Übertragung des KombiBus- Prinzips (Kombinierte Serviceleistungen als ergänzendes Angebot im Linienverkehr) im Land Brandenburg (Rili KombiBus)“ für alle einmalig auftretenden Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung des Prinzips KombiBus Förderanträge stellen. Im Rahmen der 2015 gestarteten Brandenburger Pflegeoffensive fördert das MASGF gemeinsam mit den Verbänden der Pflegekassen das Modellprojekt „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“ (siehe auch Antwort zu Frage 37). 50.000 € der bereitgestellten Landesmittel sollen ab 2016 jährlich eingesetzt werden für die Förderung von Projekten in Dörfern und Stadtteilen, die Teilhabe älterer Menschen fördern , ältere Menschen im Alltag unterstützen, deren wohnortnahe Versorgung sichern oder Mobilität fördern und das Wohnumfeld verbessern. Die Förderauswahl der unter dem Motto “Gut Älterwerden im vertrauten Wohnumfeld“ eingereichten Projekte erfolgt durch ein Expertengremium. Mit der gemeinsamen Richtlinie des MWE und des MASGF zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und den daraus geförderten regionalen Lotsendiensten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hat das Land Brandenburg die flächendeckende Gründungsförderung auch in der EU-Förderperiode 2014 - 2020 fortgesetzt. Auch alle anderen Gründungsberatungsangebote wie der Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten, die Gründungswerkstätten für junge Leute, die Gründungsservices an den acht staatlichen Hochschulen und das bei der Zukunftsagentur Brandenburg (ZAB) angesiedelte Projekt zur Förderung und Begleitung innovativer Gründungsvorhaben , „Innovationen brauchen Mut“ (IbM) stehen flächendeckend und landesweit zur Verfügung . Das gedeihliche Zusammenleben im Gemeinwesen ist ein wichtiger Bestandteil der dörflichen Entwicklung . Die Berlin-Brandenburgische Landjugend organisiert jährlich die so genannte 48-Stunden-Aktion, an der sich mehrere Tausend Jugendliche beteiligen und ihren Beitrag zur Verschönerung u. a. des Dorfes beitragen. Auf diese Weise bedanken sie sich bei der Bevölkerung für die Unterstützung. Das Land fördert seit 2001 den Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg “. Er wird jährlich über den Landessportbund Brandenburg ausgeschrieben. Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Wertungskategorien, die sich auf die Einwohnerzahl der Orte beziehen: Kategorie I - Gemeinde/Stadt unter 10.000 Einwohner und Kategorie II - Gemeinde/Stadt ab 10.000 Einwohner. Die Titelübergabe erfolgt durch den Sportminister in der zweiten Jahreshälfte. Kategorie I ist mit 2.500 € und Kategorie II mit 5.000 € Preisgeld dotiert. Der Wettbewerb soll im öffentlichen Bewusstsein verankern , dass die Lebensqualität von Städten und Gemeinden ganz erheblich von der Schaffung bedarfsgerechter Sport- und Bewegungsangebote bestimmt wird. Aktueller Sieger in der Kategorie I ist die Gemeinde Randowtal in der Uckermark und in der Kategorie II die Stadt Cottbus. Im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Richtlinie Anlage 1 Punkt 2.1 und 2.2 Bildung ) können Gemeinden, die Träger einer Schule sind, Fördergelder für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen beantragen, die für den „gemeinsamen Unterricht“ notwendig sind oder die im Zusammenhang mit der Zusammenfassung einer Grund- mit einer Gesamt- oder Oberschule stehen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport berät zu Fragen, die bei der Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogramms sowie der Genehmigung von Schulen und Schulentwicklungsplanung entstehen Im Rahmen des KIP (Anlage 3, Richtlinie zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastrukturen …“) können auch Vorhaben innerhalb der LEADER-Gebietskulisse gefördert werden, weil bei LEADER Investitionen, die der Umsetzung gesetzlicher Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz dienen, ausgeschlossen sind. Über LEADER sind hingegen Vorhaben von Feuerwehrvereinen für die Dorfgemeinschaft förderbar. Bei gemeinschaftlichen Investitionen werden die jeweils anteiligen Kosten herausgerechnet. Auf die entsprechende Vereinbarung wurde zu Beginn der Antwort eingegangen . Aus den Förderprogrammen INTERREG II – IV A konnten in den vergangenen Jahren in den Landkreisen Uckermark, Barnim (Kooperationsprogramm INTERREG Mecklenburg-Vorpommern-Brandenburg- Polen) sowie in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Spree-Neiße (Kooperationsprogramm INTERREG Brandenburg-Polen) viele grenzüberschreitende Projekte in den ländlichen Gemeinden gefördert werden. In der laufenden Förderperiode V A sind weitere Projekte für die größtenteils ländlich geprägten Fördergebiete zu erwarten. Aufgrund des Evangelischen Kirchenvertrages Brandenburg und des Vertrages des Landes Brandenburg mit dem Heiligen Stuhl unterstützt die Landesregierung die Erhaltung der Bausubstanz kirchlicher Gebäude mit jährlich 1,534 Mio. bzw. 100.000,- €. Diese Leistungen kommen nicht ausschließlich, aber ganz überwiegend der Sanierung von Kirchengebäuden im ländlichen Raum zugute. Weiterhin finanziert das Land gemeinsam mit dem Bund und dem Freistaat Sachsen in erheblichem Umfang die Stif- tung für das sorbische Volk, deren Fördermaßnahmen in der Niederlausitz ebenfalls zu einem großen Teil im ländlichen Raum greifen. Im Rahmen dieser Staatskirchenverträge hat das Land die Sanierung von 573 evangelischen und 128 katholischen Kirchengebäuden in Brandenburg unterstützt. Eine statistische Unterscheidung nach Dorfkirchen und Stadtkirchen erfolgt hierbei nicht. Dennoch steht fest, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Fördervorhaben im ländlichen Raum erfolgte. Die Erhaltung der häufig dorfbildprägenden Kirchengebäude trägt zur Stärkung von Identifikation und Gemeinschaftsbewusstsein bei. Das Land Brandenburg zeichnet im Rahmen des Wettbewerbs „Familien- und Kinderfreundliche Gemeinde " Städte und Gemeinden dafür aus, dass sie Familienfreundlichkeit vor Ort umsetzen und ein gutes Lebensumfeld für Familien schaffen. Der Wettbewerb wurde 1998 ins Leben gerufen. Seitdem sind 76 Kommunen ausgezeichnet worden, darunter auch viele Dörfer. Der nächste Wettbewerb wird im Jahr 2017 durchgeführt. Hierfür stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 76.700 Euro zur Verfügung. Frage 28: Welche Unterstützung in Form von Büros, Fortbildungen, rechtlicher Beratung oder überschaubaren Finanzmitteln gibt es für regionale Initiativen, die versuchen, herkömmliche Versorgungsangebote in Dörfern und kleineren, ländlichen Gemeinden zu ersetzen? zu Frage 28: Siehe auch die Antworten auf die Fragen 27 und 29. Im Rahmen der ELER-Förderung können in den Regionen auch investive Vorhaben der Grundversorgung unterstützt werden, die zur Verbesserung der Lebensverhältnisse (Versorgung mit Waren und Dienstleistungen) beitragen. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung unterstützt außerdem mit Fördermitteln nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die u. a. in Dörfern und ländlichen Gemeinden versuchen, herkömmliche politisch-kulturelle Versorgungsangebote in Form von Theaterprojekten, Filmvorführungen und -gesprächen, Lesungen, Fotoprojekten, Ausstellungen u. ä. zu ersetzen. Dabei werden sowohl vor Ort ansässige Akteure als auch Initiativen gefördert, die ihren Sitz in größeren Städten haben, aber mit ihren Angeboten in Dörfern und ländlichen Gemeinden aktiv sind. Im Jahr 2016 wurden z. B. Fördermittel in Höhe von rd. 93.000 EUR an folgende Akteure ausgereicht: - Förderverein für Öffentlichkeitsarbeit im Natur- und Umweltschutz e.V. - Choriner Landsalon e. V. - Kulturverein Päwesin e. V. - Arbeit und Leben e. V. - CVJM Oderbruch e. V. - Förderverein Atelierhaus Panzerhalle Groß Glienicke e. V. - Evangelische Kirchengemeinde Lieberose und Land - Respekt! Die Stiftung zur Förderung von jugendkultureller Vielfalt und Toleranz - Kreiskinder- und Jugendring MOL e. V. Frage 29: Wie schätzt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen der Fördermaßnahmen für die Ländliche Entwicklung im Hinblick auf die Dorfentwicklung besonders in den ländlichen Räumen ein, wo gibt es Erfolge, wo noch besonderen Handlungsbedarf? zu Frage 29: Die Umsetzung der Förderung im Bereich der „Ländlichen Entwicklung“ (LEADER), die neben den LA- Gen insbesondere von dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sowie dem MLUL getragen wird, ist erfolgreich. Bis Ende Oktober 2016 konnten in der laufenden EU-Förderperiode insgesamt 362 Vorhaben mit einem Fördervolumen von rd. 59 Mio. € bewilligt werden . Damit wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 95 Mio. € umgesetzt. Diese Mittel haben erheblich zur Belebung der regionalen Arbeitsmärkte beigetragen. Die Investitionen zielen vor allem auf eine nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf dem Lande und die Verbesserung der Grundversorgung ab. Prozesse der interkommunalen Zusammenarbeit werden befördert. Die Landesregierung geht davon aus, dass die LAGen damit in die Lage versetzt werden, ihre Entwicklungsstrategien umfassend zu realisieren und ein breites Spektrum von Aktivitäten umzusetzen. Wie insbesondere bei der Antwort auf die Fragen 17, 18, 20, 22 und 31 dargestellt, wird dieser Prozess aktiv begleitet. Frage 30: Welche Position vertritt die Landesregierung zu Forderungen und Konzepten, die eine Konzentration von Fördermitteln auf ländliche Entwicklungskerne und die Reduzierung/Streichung von Fördermitteln für Orte und Regionen vorsehen, die als nicht überlebensfähig eingeschätzt werden? zu Frage 30: Ein solches Ziel verfolgt die Landesregierung nicht. Frage 32: Wie gestaltet sich in dieser Legislaturperiode die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft im Bereich der Ländlichen Entwicklung? Welche gemeinsamen Arbeitsgruppen, Strategien und Projekte gibt es? zu Frage 32: Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts der Landesregierung erfolgt nach Maßgabe der dafür vorgesehenen Regularien. Ein hervorzuhebendes Beispiel eines integrierten entwicklungspolitischen Ansatzes ist der unter Federführung des MIL als gemeinsames Projekt mit MLUL, MWE und MASGF durchgeführte Stadt-Umland- Wettbewerb (SUW). Für die Umsetzung wurde ein Budget aus Mitteln des EFRE, ELER und ESF gebildet . Fondsübergreifende Themen im Rahmen des SUW werden ressortübergreifend bearbeitet. Ausgehend vom „Bottom-up-Ansatz“ der ländlichen Entwicklung und der eigenverantwortlichen Zielplanung der Gemeinden in der Städtebauförderung gibt es innerhalb der im Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) geförderten Kooperationen einige wenige Projekte mit einem kombinierten Fördermitteleinsatz. Das macht Abstimmungen erforderlich. Dabei geht es insbesondere um die Darstellung der nationalen Kofinanzierung für die ELER-/LEADER-Förderung über die nationalen Städtebauförderungsmittel (Bund/Land/Gemeinde) aus dem KLS-Programm. Die inhaltliche Abstimmung erfolgt auf der Ebene der LAGen und der Kooperationen. Ein weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit von MIL und MLUL ist die Förderkombination zwischen ELER und §4 Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (zur Zeit laufen zwei konkrete Projekte (Slawenburg Raddusch und Gutshof Altdöbern)). Auch für die Zukunft sind weitere Projekte denkbar. Siehe auch Antwort zu Frage 27. Frage 33: Warum hat sich die Landesregierung in der neuen EU-Strukturfondsperiode gegen die Nutzung der neuen Finanzierungsformen CLLD (Community-Led Local Development) und ITI (Integrated Territorial Investment) entschieden, obwohl diese stark auf lokal passende Entwicklungsstrategien setzen? Frage 34: Wie kann erreicht werden, dass LEADER-Mittel bzw. die durch CLLD ermöglichte Bündelung von Fördermitteln für Dorfgemeinschaften, Ortsbeiräte und zivilgesellschaftliche Strukturen in oder unterhalb von Kommunen zugänglich werden? zu Fragen 33 und 34: In der Förderperiode 2014 – 2020 verstärkt die Europäische Union ihre Bemühungen, die integrierte Entwicklung von Regionen, Städten und ländlichen Räumen zu fördern, um eine nachhaltige Entwicklung und Wachstum zu ermöglichen. Dabei sollen Synergieeffekte durch einen übergreifenden Einsatz der EU-Fonds genutzt werden. Das Land Brandenburg hat sich diesem Ansatz durch die Etablierung des SUW gestellt. Im Rahmen des ELER können im SUW Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden. Zudem muss ein entsprechendes Votum der jeweiligen LEA- DER-Region vorliegen. Frage 35: Insbesondere kleinere Siedlungseinheiten und Dörfer sind mit der Entwicklung konkreter Strategien und angesichts der Vielzahl an Förderprogrammen unterschiedlicher föderaler Ebenen fachlich und personell häufig überfordert. Wie viele Personalstellen sind in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Fachbehörden für den Bereich Beratung besetzt und wie zeichnet sich die weitere Entwicklung ab? zu Frage 35: Die Beratung der Antragsteller auch in den Kommunen findet im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und genehmigenden Behörden statt. Jeder LAG steht ein mit bis zu 150.000 € pro Jahr gefördertes Regionalmanagement zur Verfügung. Die LAG kann entweder eigenes Personal einstellen oder die Leistung ausschreiben und im Wege eines Vertrages mit einem externen Dienstleister in Anspruch nehmen. Die Beratungsangebote des ESF-geförderten Projektes „Fach- und Arbeitskräfte in Brandenburg“ bei der Zukunftsagentur Brandenburg (ZAB) bieten einen umfassenden Service für die regionale Fachkräftesicherung . Insbesondere die Regionalbüros für Fachkräftesicherung stehen an sechs Standorten des Landes mit insgesamt 12 Beraterinnen und Berater zur Verfügung und können durch alle regionalen Struktureinheiten genutzt werden. Das Angebot umfasst u. a. die Koordination, Initiierung und Begleitung von Maßnahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs auf regionaler Ebene. Im MBJS ist eine Personalstelle für die Beantwortung von Fragen, die bei der Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogramms entstehen (KIP-Richtlinie Anlage 1 Punkt 2.1 und 2.2 Bildung), vorhanden . Frage 36: Gibt es spezielle Unterstützung für Initiativen, die Konzepte erarbeiten und umsetzen, um die Bewohner von Dörfern zum Bleiben und andere zum Zuzug zu bewegen? zu Frage 36: Die gesamte Förderpolitik der Landesregierung ist darauf gerichtet, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Unterstützung solcher Konzepte ist im Rahmen der „Ländlichen Entwicklung“ nach der LEADER- Richtlinie möglich. Grundlage dafür ist darüber hinaus insbesondere eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der RES der jeweiligen LEADER-Region und eine Bestätigung des Vorhabens im Rahmen der Projektauswahl der LAG. Ein spezielles Angebot des Landes richtet sich an Rückkehrer und Zuwanderer nach Brandenburg. Mit dem ESF-geförderten Fachkräfteportal bei der ZAB steht ein Webportal zur Verfügung, das einen Überblick zu bereits bestehenden Angeboten für Lebens- und Karriere-chancen in Brandenburg bietet. Es informiert gezielt Interessierte zu regionalen Stellenangeboten und offenen Ausbildungsplätzen und bietet zudem eine Plattform für die verschiedenen regionalen Rückkehrerinitiativen im Land. Mit dem durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geförderten Jugendprogramm „Zeitensprünge “, das durch den Landesjugendring Brandenburg e. V. umgesetzt wird, werden Jugendgruppen bei der Erforschung ihrer unmittelbaren Heimat unterstützt. Das Ziel des Programms ist es, die so genannten Haltefaktoren bei jungen Menschen zu stärken und sie in ihren Dörfern und Regionen zu halten . Frage 37: Was unternimmt die Landesregierung, um Dörfer und regionale Initiativen zu unterstützen, die unkonventionelle Alternativen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und neue Versorgungsformen ausprobieren oder anbieten möchten? Insbesondere welche Unterstützung in Form von Büros, Fortbildungen, rechtlicher Beratung oder überschaubaren Finanzmitteln gibt es? zu Frage 37: Sofern solche Initiativen bestehen, unterstützt die Landesregierung auf Anfrage durch Beratung. Soweit möglich, werden auch Fördermittel (ggf. Zuwendungen aus der Glücksspielabgabe der Lotterien und Sportwetten des Landes Brandenburg) zur Verfügung gestellt. Die in Modellprojekten der Raumordnung des Bundes (MOROs) gewonnenen Erkenntnisse werden den Akteuren zur Verfügung gestellt (siehe auch die Antwort zu Frage 42). Zur Bewältigung der Herausforderungen in der Pflege wurde 2015 eine Pflegeoffensive gestartet. Eine der zentralen Maßnahmen ist das Projekt „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“. Die Fachstelle mit einem zentralen Büro in Potsdam und vier dezentralen Standorten (Lübben, Luckenwalde, Eberswalde, Neuruppin) soll Landkreise, Städte und Gemeinden, aber auch Initiativen und Akteure vor Ort bei der Entwicklung und Realisierung einer regionalspezifischen Infrastruktur für ein selbstbestimmtes und teilhabeorientiertes Leben im Alter unterstützen. Das Angebot der Fachstellen beinhaltet Bestands- und Bedarfsanalysen, Beratung (u. a. zum Auf- und Ausbau alltagsunterstützender Angebote oder auch zu Finanzierungsmöglichkeiten von lokalen Initiativen) und Begleitung, Austausch und Transfer, Vernetzung , Kompetenzbündelung, Qualifizierungsangebote. Zur finanziellen Unterstützung regionaler Initiativen verfügt die Fachstelle über Fördermittel in Höhe von jährlich 50.000 €, die aus Landesmitteln bereitgestellt werden (siehe auch Antwort zu Frage 27). Neben der Förderung von Pflege und Pflegevermeidung im Quartier ist die Beratung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein weiterer strategischer Handlungsansatz. Diesbezüglich leisten die landesweit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden 19 Pflegestützpunkte einen wichtigen Beitrag. Sie werden immer stärker genutzt – auch in ländlichen Regionen. Bei Bedarf findet eine aufsuchende Beratung in der eigenen Häuslichkeit der Pflegebedürftigen statt. Das MASGF unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Pflegestützpunkte (Projektförderung) und deren Erfahrungsaustausch. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz) erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung zu fördern. Einen besonderen Beitrag zum Abbau von Sektorengrenzen leisten die neu eingerichteten Bundesfonds (Innovations- und Krankenhausstrukturfonds ), an denen sich auch das Land Brandenburg beteiligt. Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) unterstützt innovative Vorhaben und Projekte, die auf eine Überwindung von sektoralen Betrachtungen abzielen. Ein Beispiel dafür ist das Modellvorhaben des Sana Krankenhauses in Templin mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, der Barmer GEK und der AOK Nordost. Dieses Modellvorhaben steht für eine bedarfsgerechte Anpassung der medizinischen Versorgungsangebote an die sich verändernde regionale Nachfrage. 2015 wurde in der Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums einstimmig beschlossen, die Bewerbung des sektorenübergreifenden „Modellvorhabens Templin" um eine Förderung aus dem Innovationsfonds zu unterstützen . Der Antrag aus den Mitteln des Innovationsfonds in der Rubrik „Neue Versorgungsformen“ wurde fristgerecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss gestellt. Das gemeinsame Landesgremium im Sinne des § 90a SGB V unterstützt die Antragstellungen an den Bundesfonds, um die Versorgungslandschaft im Land Brandenburg zu optimieren, um neue Versorgungsformen zu fördern und um die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Siehe auch Antwort zu Frage 29. Darüber hinaus werden mit ELER-Mitteln Einrichtungen der Grundversorgung gefördert; vgl. dazu die Antworten zu Frage 7 und 27. Neben den dort genannten Einrichtungen wurde aus Mitteln der ländlichen Entwicklung zudem eine Zahnarztpraxis auf Rädern gefördert. Frage 38: Digitalisierung: Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Modellprojekts „ Digitale Dörfer“ vom Fraunhofer- Institut für Experimentelles Software Engineering IESE wird getestet, inwieweit durch Digitalisierung und Bürgerengagement das Leben auf dem Land einfacher und lebenswerter werden kann. Ist der Landesregierung das Projekt bekannt, hat sich die Landesregierung am Praxisdialog des Demografieportals des Bundes und der Länder dazu beteiligt und, wenn ja wie und wie bewertet sie die Übertragbarkeit eines solchen Projektes auf das Land Brandenburg? Frage 39: Ökologie: Wie beurteilt die Landesregierung das Konzept der „ Smart Villages“ aus Rheinland-Pfalz, das auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Gemeindeentwicklung und der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur auch die Themen Energieeffizienz, klimaschonende Mobilität und eine Verbesserung der regionalen Wertschöpfung beinhaltet? Wird dieses auch in Brandenburg unterstützt? zu Fragen 38 und 39: Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, nach Auswahl der Testregionen und Benennung der Forschungsbereiche mit dem IESE eine Informationsveranstaltung in Berlin durchzuführen. Wenn die ersten Ergebnisse vorliegen, wird das Land Brandenburg prüfen, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Frage 40: Ökonomie: Gibt es Erhebungen oder Schätzungen der Landesregierung, welchen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung nicht-gewinnorientierte Organisationen wie Genossenschaften, Vereine und Stiftungen in den Dörfern im ländlichen Raum leisten können? Wenn ja, wo können diese eingesehen werden, wenn nein, sieht die Landesregierung die Möglichkeit, solche Erhebungen durchzuführen? Fördert die Landesregierung die Gründung von nicht-gewinnorientierten Unternehmen? zu Frage 40: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Im Rahmen der Umsetzung von LEADER-Vorhaben in den Regionen können gegebenenfalls solche Organisationen unterstützt werden. Die Vorhaben müssen von den Regionen favorisiert werden und die Fördervoraussetzungen erfüllen. Frage 41: Bildung: Wie wurden die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Demografie-Kommission für die Grundschule aus dem Jahr 2013 bisher umgesetzt? Welche Dörfer im ländlichen Raum konnten besonders profitieren (bitte auflisten)? zu Frage 41: Die Landesregierung bewertet die Zusammenarbeit und die Ergebnisse der vergangenen Demografie- Kommission als positiv. Es wurde ein fruchtbarer Dialog über die Herausforderungen des demografischen Wandels geführt und erste Lösungsansätze für den Bildungsbereich wurden erarbeitet. Die Empfehlungen der Demografie-Kommission werden als Orientierungsrahmen für die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Grundschulnetzes betrachtet und weitgehend umgesetzt. Wesentliche Inhalte der Empfehlungen der Demografie-Kommission finden sich im Koalitionsvertrag wieder: „Die Grundschulen bauen auf dem Fundament der frühkindlichen Bildung auf und bilden die grundlegende Stufe der schulischen Bildung. Das System der sechsjährigen Grundschule hat sich bewährt und wird weiter fortgeführt. Ziel der Koalition ist es, kleine Grundschulstandorte mit flexiblen Modellen zu erhalten. Dabei wird sich die Koalition an den Empfehlungen der Demografie-Kommission orientieren.“ Alle Dörfer im ländlichen Raum haben von der Umsetzung der Empfehlungen der Demografie- Kommission profitiert. Frage 42: Grundversorgung: Wie hat sich die Landesregierung bisher zur Diskussion zur langfristigen Tragfähigkeit dörflicher Siedlungsstrukturen auf Bundesebene (bspw. dem Planspiel „ Anpassung peripherer Siedlungsstrukturen“ - Vorstudie) bis hin zur Entwicklung alternativer Modelle zur Sicherung einer regional angepassten Grundversorgung (bspw. die von Faber und Oswalt (2013) vorgeschlagene regionale „ Cloud“) verhalten? Wie begründet Sie ihre Position? zu Frage 42: Die Landesregierung verfolgt die Diskussionen auf Bundesebene. Soweit Gelegenheit dazu besteht, bringt sich die Landesregierung aktiv in entsprechende Veranstaltungsformate ein (z. B. Aktionsprogramm "Modellvorhaben der Raumordnung" (MORO), Regionale Daseinsvorsorge). Frage 43: Zusammenarbeit & Netzwerke: „Smart Villages – vernetzte Dörfer“ spielen im Zusammenhang mit technischen Innovationen eine immer größere Rolle. Auch im Land Brandenburg haben sich Landkreise, Ämter und Gemeinden und ländliche Regionen an verschiedenen Modellvorhaben und Pilotprojekten beteiligt. Dabei wurden innovative Lösungen erprobt. Welche innovativen, handlungsorientierten Strategien sind der Landesregierung bekannt und wo werden diese gesammelt und ausgewertet, und wie plant die Landesregierung solche Projekte zukünftig zu unterstützen bzw. auf andere Landesteile zu übertragen? zu Frage 43: Moderne Kommunikationsformen spielen insbesondere für die Anbindung des ländlichen Raums eine große Rolle. Im Bereich der Kindertagesbetreuung werden zunehmend neue Medien und moderne Kommunikationsformen angeboten bzw. eingesetzt, wie die vom MBJS geförderten Internet-Foren zu Fachaustausch und Beratung: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.227195.de Die Entwicklung und Verbreitung internetbasierter Fortbildungsangebote wird ebenfalls gefördert. Innovative Projekte aus dem Bereich „Energie“ der interkommunalen Strategien des SUW können unter Beachtung der Fördervoraussetzungen über die Richtlinie „RENplus 2012 - 2020“ unterstützt werden. Siehe auch Antwort zu Frage 37. Frage 44: Mobilität: Die Bewältigung der so genannten „ letzten Meile" (letzter Kilometer) stellt für die Bewohner ländlicher Räume oft das größte Hindernis in der Mobilitätskette dar. Die strukturellen Bedingungen dieser Teilstrecke beeinflussen die Verkehrsmittelwahl in erheblichem Maße. Außerdem gewinnt das Thema auch für den nachhaltigen, ländlichen Tourismus an Bedeutung. Welche alternativen und innovativen Projekte neben dem Kombi-Bus, Rufbus, Bürgerbus etc. verfolgt und unterstützt die Landesregierung im ÖPNV hinsichtlich der Erreichbarkeit von ländlichen Räumen und innerhalb derselben? zu Frage 44: Alternative Modelle im ÖPNV sind für viele ländliche Regionen von besonderer Bedeutung. Das Engagement der Kommunen und von Bürgern führt zu - den jeweiligen Bedürfnissen entsprechenden - Formen alternativer Mobilitätsangebote. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf Förderungen gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest)“. Darüber können kreisliche Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung der Übertragung des KombiBus- Prinzips (Kombinierte Serviceleistungen als ergänzendes Angebot im Linienverkehr) im Land Brandenburg (Rili KombiBus)“ für alle einmalig auftretenden Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung des Prinzips KombiBus Förderanträge stellen. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.