Datum des Eingangs: 18.01.2017 / Ausgegeben: 23.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5888 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2347 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/5727 Gesamtkonzept Betreuungsrecht für Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2013 führte aus, dass sich die Zahl der Betreuungsfälle von 2000 bis 2011 verdoppelt , die Kosten sogar vervierfacht hatten. Grund hierfür sei der zunehmende Rückgang der ehrenamtlichen Betreuung. Der Landtag beschloss daraufhin einstimmig , dass ein Gesamtkonzept entwickelt werden solle, das vor allem die ehrenamtliche Betreuung stärken soll. Ehrenamtliche Betreuer werden durch Betreuungsvereine unterstützt. Diese werden wiederum von Berufsbetreuern geführt. Zum Jahr 2003 schaffte die Landesregierung die finanzielle Unterstützung des Landes aus dem Etat des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für die Betreuungsvereine ab. Als Grund wurde angeführt, dass diese nur als „Starthilfe“ zum Aufbau einer landesweiten Vereinsstruktur habe dienen sollen. Der Betreuungsgerichtstag informiert nunmehr, dass die Betreuungsvereine in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten seien. Sie finanzierten sich hauptsächlich über Rücklagen, Spenden – oder Lohnverzicht ihrer Mitarbeiter. Zahlreiche Vereine seien von Schließung bedroht oder bereits geschlossen. Auch die Vergütung der hauptamtlichen Betreuer in den Vereinen ist seit Jahren der allgemeinen Kostensteigerung nicht angepasst worden. Zudem kommt es in einigen Gerichtsbezirken zu erheblichen Auszahlungsverzögerungen . Frage 1: Wurde das bereits im Jahr 2013 avisierte Gesamtkonzept zum Betreuungsrecht in Brandenburg, insbesondere zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung entwickelt und umgesetzt? Wenn ja: wie sieht es aus? Wenn nein: was sind die Gründe für die Verzögerung? zu Frage 1: Im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages haben sich die Vereinbarungspartner auf die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur rechtlichen Betreuung verständigt. Das Gesamtkonzept wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) und dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) gemeinsam erarbeitet; die Federführung liegt beim MASGF. Zudem ist eine prozesssteuernde Arbeitsgemeinschaft durch MASGF und MdJEV unter Beteiligung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (MIK) für den Bereich der Aufsicht über die Kommunen und der Staatskanzlei für den Bereich der Stärkung des Ehrenamtes gebildet worden. Die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes erfordert die Ermittlung der tatsächlichen wie rechtlichen Grundlagen. Dafür werden auch Dialoge mit betreuungsrechtlichen Akteuren im Land Brandenburg durchgeführt und ausgewertet. Gespräche mit den Betreuungsvereinen, den Wohlfahrtsverbänden, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie den Landesverbänden der Berufsbetreuenden fanden bereits statt. Die Gespräche werden im Jahre 2017 mit Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten fortgesetzt. In die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes sollen auch Ergebnisse aus den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veranlassten Forschungsvorhaben zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte andere Hilfen unter besonderer Berücksichtigung des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ und zum weiteren Forschungsvorhaben des BMJV zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ einfließen. Die Auswertung der jeweiligen Abschlussberichte der beiden Forschungsvorhaben ist dafür unerlässlich . Mit dem Vorliegen der Abschlussberichte wird nach Einschätzung des BMJV nicht vor Sommer 2017 zu rechnen sein. Frage 2: Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um für die Zeit bis zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts dem weiteren Rückgang von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuungsvereinen entgegenzuwirken? zu Frage 2: Mit der Wiederaufnahme der Förderung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine ab dem Jahr 2015 wurde ein wesentlicher Baustein zur Stärkung des Ehrenamtes und zur Sicherung der Qualität in der Betreuung gelegt. Im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Landesförderung der Querschnittsaufgaben sind Workshops zu Fragen der Qualitätsentwicklung durchgeführt worden. In weitergehenden vertiefenden Fachgesprächen mit den im Betreuungswesen und im Sozialraum aktiven Akteuren sind erste Grundlagen für eine Vernetzung und Kooperation der Betreuungsvereine mit den gemeindlichen Unterstützungsstrukturen geschaffen worden. Präventive und betreuungsvermeidende Beratung und Unterstützung kann so wirksam und nachhaltig gestaltet und der rechtlichen Betreuung vorangestellt werden. Die Landesregierung hat zudem in den Jahren 2014 und 2015 Informationskampagnen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung durchgeführt . Im Jahre 2015 erfolgte die Kampagne zusammen mit örtlichen Betreuungsvereinen . Ferner hat die Landesregierung im Jahre 2016 gemeinsam mit Baden- Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative für ein „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ auf den Weg gebracht. Der vorgeschlagene Entwurf soll eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für den Fall schaffen, dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner bestimmte Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht besorgen kann und weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Damit soll der Ehegatte oder Partner zumindest in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung - ohne gerichtliches Betreuungsverfahren - die mit dem Krankheitsfall zusammenhängenden Angelegenheiten regeln können. Frage 3: Wie viele Betreute gab es jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 im Land Brandenburg? Wie viele wurden von Berufsbetreuern und wie viele von ehrenamtlichen Betreuern betreut? (Bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln ) zu Frage 3: Die Gesamtzahl der Betreuungen (Erstbestellungen und laufende Betreuungsverfahren ) hat sich im Land Brandenburg seit 2011 nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle entwickelt: Stichtag Anzahl der Betreuungen 31.12.2011 48.307 31.12.2012 48.613 31.12.2013 47.035 31.12.2014 45.571 31.12.2015 45.767 31.12.2016* - *Für 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Bezogen auf die Anzahl der Betreuungen, die von Berufsbetreuenden oder von ehrenamtlichen Betreuenden geführt werden, werden statistisch lediglich die Angaben zu Erstbestellungen erfasst. Danach ergibt sich die jeweilige Entwicklung für den Zeitraum von 2011 bis 2016 nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle: Jahr Erstbestellungen Betreuung durch Berufsbetreuende (Rechtsanwälte als Berufsbetreuende, freiberufliche Berufsbetreuende und Vereinsbetreuende) Erstbestellungen Betreuung durch sonstige Berufsbetreuende (Behördenbetreuende, Vereine und Behörden) Erstbestellungen Betreuung durch Ehrenamtler (Familienangehörige und sonstige ehrenamtliche Betreuende) 2011 3.008 27 4.154 2012 3.119 25 3.800 2013 2.915 24 3.628 2014 2.817 28 3.426 2015 3.130 12 3.091 2016* - - - *Für 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Eine statistische Erhebung, die eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten vornimmt, liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Wie entwickelte sich die Anzahl der beruflichen Betreuer seit dem Jahr 2011? (Bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine konkreten Zahlen vor, wieviel Frauen und Männer als rechtliche Betreuende im Land Brandenburg tätig sind. Es werden lediglich Statistiken geführt, denen die Anzahl der seit dem Jahre 2011 angeordneten Erstbestellungen unter Bestellung eines Berufsbetreuenden entnommen werden kann. Aus der Zahl der bestellten Berufsbetreuenden kann aber nicht auf die Anzahl der beruflichen Betreuenden zurückgeschlossen werden. Davon ausgehend ergibt sich die Entwicklung für den Zeitraum von 2011 bis 2016 nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle: Jahr Rechtsanwälte als Berufsbetreuende sonstige Berufsbetreuende (freiberuflich) Vereinsbetreuende Behördenbetreuende, Verein und Behörde 2011 231 2.051 726 27 2012 209 2.066 844 25 2013 258 1.888 769 24 2014 243 1.745 829 28 2015 343 2.035 752 12 2016* - - - - *Für 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Frage 5: Wie viele Betreuungsvereine mit wie vielen hauptamtlichen Betreuern gab es in den letzten fünf Jahren in Brandenburg? (bitte Standorte und Anzahl der Mitarbeiter benennen) Frage 6: Wie viele ehrenamtliche Betreuer wurden durch die Vereine in den letzten fünf Jahren betreut? (bitte aufgeschlüsselt nach Verein und Anzahl der angeleiteten ehrenamtlichen Betreuer) zu den Fragen 5 und 6: Die Anzahl der anerkannt tätigen Betreuungsvereine weist eine leicht steigende Tendenz auf. Im Jahr 2011 waren 38 anerkannte Betreuungsvereine tätig, mit Stand 01.01.2017 sind es 44 anerkannte Betreuungsvereine. Es werden keine statistischen Daten über die Anzahl der geführten Vereinsbetreuungen bzw. über die von den Betreuungsvereinen betreuten Ehrenamtlichen erhoben. Die Betreuungsvereine machen gegenüber der überörtlichen Betreuungsbehörde jährlich lediglich freiwillige Angaben. Nach den vorliegenden Angaben schwankt die Zahl von 3 bis 9 Vereinsbetreuenden pro Verein und zeigt über die Jahre 2011 bis 2015 nur minimale Veränderungen. Die Gesamtzahl bewegt sich zwischen 126 im Jahr 2011 und 121 Vereinsbetreuenden im Jahr 2015. Für das Jahr 2016 liegen die Rückmeldungen noch nicht vor. Die Gesamtzahl der von den Betreuungsvereinen betreuten Ehrenamtlichen liegt zwischen 1.143 im Jahr 2011 und 1.927 Ehrenamtlichen im Jahr 2015. Frage 7: Wie hat sich das zahlenmäßige Verhältnis von Berufsbetreuern und ehrenamtlich tätigen Betreuern in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) zu Frage 7: Die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Berufsbetreuenden und ehrenamtlich tätigen Betreuenden in den letzten zehn Jahren ergibt sich, bezogen auf die Gesamtzahl der rechtlichen Betreuungen, nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle: Stichtag Anzahl der ehrenamtlichen Betreuungen in Brandenburg Stichtag Gesamtzahl der Betreuungen in Brandenburg 01.01.2005 21.342 31.12.2005 42.479 01.01.2006 22.019 31.12.2006 43.218 01.01.2007 24.724 31.12.2007 43.964 01.01.2008 22.793 31.12.2008 45.450 01.01.2009 22.652 31.12.2009 45.474 01.01.2010 21.798 31.12.2010 46.966 01.01.2011 20.237 31.12.2011 48.307 01.01.2012 19.747 31.12.2012 48.613 01.01.2013 19.331 31.12.2013 47.035 01.01.2014 18.501 31.12.2014 45.571 01.01.2016 18.318 31.12.2015 45.767 01.01.2017* - 31.12.2016* - *Für 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Eine statistische Erhebung, die eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten vornimmt, liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 8: Welche Angebote für die Qualifizierung werden für ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer angeboten? Frage 9: Wer finanziert diese Qualifizierungsmaßnahmen? zu den Fragen 8 und 9: Die überörtliche Betreuungsbehörde bietet regelmäßig Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen des Betreuungsrechts an, die durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) finanziert werden. Weitere Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuende werden nach Bedarf von den Betreuungsvereinen oder durch die örtlichen Betreuungsbehörden organisiert und von den Veranstaltern finanziert. Darüber hinaus stellte die Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 auch Fördermittel für Fortbildungsangebote zur Verfügung. Frage 10: Wie setzt sich die Finanzierung der Betreuungsvereine zusammen? zu Frage 10: Das Führen von hauptamtlichen Betreuungen - auch durch Vereinsbetreuende - wird aus der Justizkasse vergütet. Teilweise fördern auch Landkreise und kreisfreie Städte ihre Betreuungsvereine. Seit 2015 wurde die Landesförderung der Betreuungsvereine wieder aufgenommen (siehe Antwort zu Frage 12). Zusätzlich können Betreuungsvereine Spenden einwerben. Frage 11: Kommt es auch in Brandenburg zu Lohnverzicht von Mitarbeitern, um die finanzielle Situation der Betreuungsvereine zu entschärfen? zu Frage 11: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 12: Soll eine finanzielle Förderung der Betreuungsvereine durch das Land wieder eingeführt werden? Falls nein, aus welchem Grund nicht? zu Frage 12: Im Jahr 2015 wurde die Landesförderung der Betreuungsvereine mit einem Gesamtvolumen von 154.000 € wieder aufgenommen. Jeder Verein konnte Einzelprojekte zur Unterstützung der Ehrenamtlichen und zur Qualitätssicherung seiner Arbeit beantragen. Im Jahr 2016 konnten mit insgesamt 480.000 € anteilige Personal - und Sachkosten zur Erfüllung der Querschnittsaufgaben mit einem jährlichen Festbetrag von 11.700 € je Betreuungsverein beantragt und bewilligt werden. Für die Unterstützung der Ehrenamtlichen, für die Beratung der Bevollmächtigten und für die Vernetzung mit den kommunalen Hilfeangeboten werden auch in den Jahren 2017 und 2018 Landesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. Frage 13: Wie viele und welche Vereine wurden aus welchem Grund in den letzten fünf Jahren geschlossen? zu Frage 13: Nach Kenntnisstand der Landesregierung hat sich lediglich im Jahr 2015 der Betreuungsverein Strausberg aufgelöst, Gründe hierfür sind nicht bekannt. Frage 14: Wie viele und welche Vereine werden aus welchem Grund voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren schließen? zu Frage 14: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 15: Wie haben sich die Kosten für die Betreuung in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen? (Bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) zu Frage 15: Die Gesamtkosten haben sich im Land Brandenburg im Zeitraum von 2006 bis 2016 wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr Ausgaben in EUR 2006 23.326.546,00 2007 24.196.553,00 2008 26.656.128,15 2009 27.251.850,00 2010 29.607.834,12 2011 31.076.352,06 2012 34.568.340,86 2013 36.743.786,78 2014 36.868.576,74 2015 39.666.027,68 2016 40.108.214,18 (Stand 21.12.2016) Eine statistische Erhebung, die eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten vornimmt, liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 16: Wie hoch war die durchschnittliche Wartezeit zwischen der Betreuungsleistung, der Festsetzung der Vergütung und der tatsächlichen Auszahlung der Vergütungssumme in den einzelnen Gerichtsbezirken in den Jahren 2015 und 2016? zu Frage 16: Der Landesregierung liegen keine Angaben zur konkreten Bearbeitungszeit von Vergütungsanträgen vor; eine statische Erhebung dazu gibt es nicht. Frage 17: Falls es Auszahlungsfristen zwischen Festsetzung und Auszahlung von über drei Arbeitstagen gibt: Was sind die Gründe hierfür? Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen und wenn ja welche, um diese Missstände abzustellen? zu Frage 17: Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Frage 18: Wurden die lange Wartezeiten bei der Vergütungszahlung am Amtsgericht Brandenburg a. d. H. und dem Amtsgericht Perleberg inzwischen verringert?“ zu Frage 18: Beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel sind lange Wartezeiten der Betreuenden auf ihre Vergütung nicht bekannt, jedenfalls soweit keine Beanstandungen und Zwischenverfügungen des Rechtspflegers notwendig wurden. Dienstaufsichtsbeschwerden, die sich auf lange Wartezeiten bei der Auszahlung von Betreuendenvergütungen beziehen, sind ebenfalls nicht bekannt. Beim Amtsgericht Perleberg hat sich die Bearbeitungszeit bei der Vergütungsfestsetzung im Jahre 2016 auf durchschnittlich vier bis sechs Wochen verringert. Der Direktor des Amtsgerichts berichtet von Problemen durch erhöhte quartalsweise Antragstellungen einiger Betreuungsvereine oder langjähriger Berufsbetreuenden, die zu einem vermehrten Antragsvolumen und erhöhtem Aktenumlauf führten.