Datum des Eingangs: 18.01.2017 / Ausgegeben: 23.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5889 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2336 der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion Drucksache 6/5711 Studentischer Wohnungsbau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Studentenwerke im Land Brandenburg dürfen zur Finanzierung von Bauten für das studentische Wohnen entsprechend dem Brandenburgischen Hochschulgesetz keine Kredite auf dem freien Kreditmarkt aufnehmen , sondern können sich die notwendigen Mittel dafür ausschließlich vom Land leihen . Frage 1: Welche laufenden Kredite hat das Land Brandenburg an welche Kreditnehmer mit welchem Zweck in welcher Höhe ausgereicht? zu Frage 1: Kredite wurden im Jahr 2016 vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie (MASGF), Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK), Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) und Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) vergeben. Informationen zu Anzahl, Zweck und Höhe enthält die folgende Übersicht, wobei die Kreditnehmer aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert wurden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Volumina der vom MWE vergebenen Kredite je Zweck ausgewiesen sind. Anzahl Zweck Höhe (in EUR) Kreditnehmer MASGF 3 Kriegsopferfürsorge in Summe: 20.298,41 Natürliche Personen MIL 11 Modernisierung Modernisierung Modernisierung 3.539.800,00 7.377.000,00 1.315.500,00 Kommunales Wohnungsunternehmen Kommunales Wohnungsunternehmen Kommunales Wohnungsun- Umbau Neubau Wiederherstellung Wiederherstellung Neubau Neubau Neubau Aufzüge 9.171.000,00 11.717.000,00 2.117.700,00 2.927.200,00 6.583.400,00 10.647.800,00 604.100,00 125.200,00 ternehmen Kommune Kommunales Wohnungsunternehmen Wohnungsbaugenossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Kommunales Wohnungsunternehmen Kommunales Wohnungsunternehmen Privatinvestor Kommunales Wohnungsunternehmen MWFK 1 Schaffung studentischen Wohnraums in Potsdam-Golm (Standort der Universität Potsdam) 4.000.000,00 Studentenwerk Potsdam MdJEV 2 Ausübung der Fürsorgepflicht Ausübung der Fürsorgepflicht 268.125,45 53.418,04 Natürliche Person Natürliche Person MWE 2 88 4 6 18 153 Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm Mikrokredit Brandenburg Brandenburg Kredit Beteiligungsfonds Brandenburg Förderprogramm: Stärkung Innovations-, Forschungsund Entwicklungsintensität Medienboard 448.750,00 1.869.640,00 5.100.000,00 4.524.293,00 16.613.807,00 22.025.932,00 Kleine und mittlere Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen Unternehmen Kleine Unternehmen Unternehmen und Forschungseinrichtungen Film- und Medienprojekte Frage 2: Zu welchen Zinssätzen reicht dabei das Land Brandenburg diese Kredite aus? zu Frage 2: Die von MASGF und MdJEV in der Antwort zu Frage 1 genannten Kredite wurden zinsfrei vergeben. Das Darlehen vom MWFK wurde zu einem Zinssatz von 1,8 % p. a. vergeben. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Förderdarlehen des MIL wurden für 20 Jahre zinsfrei gewährt; nach Ablauf der Zweckbindungszeit kann der Zinssatz bei gegebener Objektwirtschaftlichkeit auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinssatz festgelegt werden (Mindestzinssatz 1% p.a.). Die Zinssätze der vom MWE genannten Kredite enthält die folgende Übersicht: Zweck Zinssatz Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm Umstrukturierungsdarlehen: 4,51% bis 6,02% (marktüblicher Zinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages ) Rettungsbeihilfe-Darlehen: 4,51% bis 6,02% (Referenzzinssatz der Europäischen Kommission zuzüglich eines Risikoaufschlages von mindestens 400 Basispunkten in Abhängigkeit der Besicherung) Mikrokredit Brandenburg 1,77% (in 2016 konstant) Brandenburg Kredit 2,0% bis 4,0% (gemäß Geld- und Kapitalmarktentwicklung und im Einklang mit EU- Referenzzinsmitteilung) Beteiligungsfonds Brandenburg 6,0% bis 11,0%(gemäß Geld- und Kapitalmarktentwicklung und im Einklang mit EU- Referenzzinsmitteilung) Förderprogramm: Stärkung Innovations-, Forschungsund Entwicklungsintensität 1% bis 3,1% (einzelfallbezogen) Medienboard zinsfrei (bedingt rückzahlbare Darlehen für die in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 3% verlangt wird; bei Stoff- und Projektentwicklungen sowie Projekten von Hochschulen beträgt Bearbeitungsgebühr 1%) Frage 3: Zu welchem Zinssatz nimmt das Land Brandenburg derzeit Kredite auf? zu Frage 3: Die Zinssätze variieren in Abhängigkeit des Betrachtungszeitpunktes sowie der Laufzeit des Kredites. In der folgenden Übersicht sind die Zinssätze aufgelistet , zu dem sich das Land aktuell refinanzieren kann (Stand: 10.01.2017): Festzinskredit: 0,00% 5 Jahre Festzinskredit: 0,18% 7 Jahre Festzinskredit: 0,55% 10 Jahre Festzinskredit: 1,09% 15 Jahre Festzinskredit: 1,25% 20 Jahre