Datum des Eingangs: 20.01.2017 / Ausgegeben: 20.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5901 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 19 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5221 Landesintegrationskonzept Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 19 vom 10.10.2016: Integration ist ein Schlüsselthema für die Zukunft des Landes Brandenburg. Im Landtag besteht ein weitestgehend überfraktioneller Konsens, Menschen mit Migrationshintergrund gute und zeitnahe Chancen zur Integration und Partizipation zu ermöglichen- für eine interkulturell offene Gesellschaft ohne institutionelle Hindernisse. Bereits vor der Diskussion über ein Landesintegrations- und Partizipationsgesetz existierten gute Konzepte, wie Integration im Land gezielt befördert werden und dadurch gelingen kann. Im Land Brandenburg leben rund 130.000 Menschen mit einem Migrationshintergrund. Zu diesen Menschen zählen sowohl die 28.124 Menschen, die im vergangenen Jahr gekommen sind, um Schutz vor Krieg und Verfolgung zu suchen, als auch Menschen, die schon vor vielen Jahren aus dem Ausland nach Brandenburg eingewandert sind. Mit dem Bericht der Landesregierung zu aktuellen Daten, Fakten und Entwicklungen zu Migration und Integration im Land Brandenburg 2016 (DS 6/4064) liegt ein guter Datenüberblick vor. Ergänzt wird diese Datenbasis durch das Landesintegrationskonzept (DS 5/8736), welches die Landesregierung bereits im Jahr 2014 erstellt hatte. Darin werden in sieben verschiedenen Handlungsfeldern integrationspolitische Ziele und dazu gehörenden Aktivitäten beschrieben. Nun steht das Land Brandenburg vor Herausforderungen, die über jene im Frühjahr 2014, als das Integrationskonzept beschlossen wurde, hinausgehen. Jetzt ist es umso dringender, die politisch festgelegten Ziele und lobenswerten Aktivitäten des Landesintegrationskonzeptes auf ihre Umsetzung zu überprüfen und aus dem Erreichten Schlüsse für das weitere integrationspolitische Handeln zu ziehen. Dazu soll diese große Anfrage beitragen. Wir fragen die Landesregierung: I. Integration gelingt durch interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur a) Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen 1. Im Landesintegrationskonzept wird sich zur „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen“ bekannt. Welche der dort aufgelisteten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss des Landesintegrationskonzeptes wie umgesetzt? 2. Wie steht die Landesregierung zum Artikel des Tagesspiegels vom 07.09.2016, in dem Brandenburg als eines von 5 Bundesländern aufgezählt wird, „in denen der Anteil der Fortbildungen zu sprachlicher und kultureller Vielfalt niedrig ist“? 3. Wie haben sich seit dem Beschluss des Landesintegrationskonzeptes die curriculare Ausbildung von Lehrkräften und die Fortbildungsangebote im Hinblick auf die Vermittlung interkulturelle Kompetenzen verändert? 2 4. Wie war die Inanspruchnahme der beschriebenen Maßnahmen unter der Überschrift „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen“ auf S. 14 des Landesintegrationskonzeptes durch Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare? (Bitte ab 2012 nach Jahren aufschlüsseln) 5. Wie sieht die Landesregierung die Brandenburger Lehrkräfte auf die kulturelle Vielfalt in den Klassenzimmern vorbereitet? b) Einordnung der Thematik in innerschulische Diskussionsprozesse 6. Wie viele Schulen setzen sich in ihren Schulprogrammen mit kultureller Vielfalt oder nötigen interkulturellen Kompetenzen auseinander? (Bitte ab 2012 nach Jahren und Schulformen aufschlüsseln ) 7. Wie viele Schulen haben schuleigene Integrationskonzepte im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entwickelt? (Bitte ab 2012 nach Jahren und Schulformen aufschlüsseln) c) Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften und Beschäftigten der Kindertagesbetreuung 8. Welche Angebote werden regelmäßige durch das Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) und andere Fortbildungsträger zur interkulturellen Bildung sowie zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte angeboten? Wie hat sich das Angebot seit 2012? 9. Welche Angebote zur interkulturellen Bildung sowie zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte für Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden von wem angeboten? Wie hat sich das Angebot seit 2012 entwickelt? d) Verstärkung der interkulturellen Öffnung des Arbeitsmarkts 10. Welche Fortbildungs- und Beratungsangebote hat es für Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kammern durch das IQ Netzwerk seit dem Jahr 2012 gegeben und wie war die Inanspruchnahme ? 11. Wie viele Unternehmen und Institutionen in Brandenburg haben seit dem Jahr 2012 die Charta der Vielfalt unterschrieben? e) Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes 12. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde der Prozess der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Landesdienstes gestärkt? 13. Hat zur Erhebung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg eine entsprechende Befragung der Beschäftigten stattgefunden ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wurde diese durchgeführt und mit welchem Ergebnis ? 14. Welche Werbemaßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um junge Menschen mit Migrationshintergrund für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu begeistern? 15. Welche und wie viele Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz hat es für Beschäftigte der Landesverwaltung gegeben? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 16. Ist das Thema interkulturelle Kompetenz Bestandteil der modularen Fortbildung von Führungskräften bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 3 f) Interkulturelle Öffnung von kommunalen Einrichtungen 17. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die interkulturelle Öffnung kommunaler Einrichtungen unterstützt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 18. Welche und wie viele Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz wurden kommunalen Verwaltungen und Behörden angeboten? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) g) Interkulturelle Öffnung der Gesellschaft und Stärkung des internationalen Bewusstseins im Land Brandenburg 19. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung ehrenamtliches Engagement im Bereich Integration? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 20. Welche und wie viele Fortbildungsangebote wurden zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht ? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 21. Wie viele Brandenburger Schulen sind sogenannte „Europaschulen“? 22. Welche europapolitische Kommunikations- und Bildungsarbeit für Brandenburgerinnen und Brandenburger fördert die Landesregierung in welchem Umfang über entsprechende Bildungsangebote in Schulen hinaus? 23. Wie definiert die Landesregierung interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Öffnung? II. Willkommenskultur 24. Was sind die Aufgaben und Befugnisse a. der Landesintegrationsbeauftragten? Wie haben sich diese entwickelt seit der Einbindung in die Stabsstelle Landesbeauftragte innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie? Wird die Landesintegrationsbeauftragte auch in die Abläufe der dem Ministerium des Inneren und für Kommunales unterstellten Zentralen Ausländerbehörde einbezogen? Wenn ja, inwiefern? b. des Landesintegrationsbeirates? 25. Wie setzt sich der Landesintegrationsbeirat personell zusammen? 26. Gibt es ein Verfahren für die Neuaufnahme von Mitgliedern in den Landesintegrationsbeirat oder ist ein solches geplant? Wenn nein, warum nicht? 27. Wie viele Stellen sind für die Arbeit der Landesintegrationsbeauftragten vorgesehen (Bitte in Vollzeitäquivalent angeben)? 28. Plant die Landesregierung, Stellung, Aufgaben und Befugnisse a. der Landesintegrationsbeauftragten und b. des Landesintegrationsbeirates zu ändern und/oder zu erweitern? c. Wenn ja, wie? a) Auf Zuwanderinnen und Zuwanderer und Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen zugehen 29. „Welcome-Center“: a. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über „Welcome- Center“? b. Wo sind die „Welcome-Center“ konkret angesiedelt? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) c. Wen adressieren die „Welcome-Center“? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) 4 d. Zu welchen Themen beraten die „Welcome-Center“? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) e. Wie unterstützt die Landesregierung die „Welcome-Center“? 30. Plant die Landesregierung, die Förderung kommunaler „Welcome-Center“ auszubauen mit dem Ziel der Etablierung flächendeckender „Welcome-Center“? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über lokale und regionale Konzepte zur Willkommenskultur aus welchem Jahr? 31. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über Netzwerke zur Integration ? Wie gestalten sich Aufgaben und Arbeitsweise der Netzwerke? 32. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über ein Integrationskonzept aus welchem Jahr? 33. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erstellung von Konzepten zur Willkommenskultur sowie bei der Erstellung von Integrationskonzepten ? 34. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über eine/n a. Integrationsbeauftragte/n? b. Integrationsbeirat? 35. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die kommunalen Integrationsbeauftragten und die Integrationsbeiräte bei ihrer Gründung und Arbeit? 36. Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Regelung über die Einrichtung, Stellung und Befugnisse der kommunalen Integrationsbeauftragten- und -beiräte in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg? Wenn ja, welche? b) Vielfalt als Mehrwert im Land Brandenburg 37. Ist die Konzeption einer Internetseite, die das Thema Vielfalt in Brandenburg in das öffentliche Bewusstsein rücken soll, abgeschlossen? Wenn ja, wie lautet die Adresse? Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der Internetseite zu rechnen? 38. Welche Projekte freier Träger, die die Willkommenskultur in Brandenburg stärken, wurden durch die Landeszentrale für politische Bildung unterstützt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) c) Erleichterung des sprachlichen Zugangs für Menschen mit Migrationshintergrund 39. Welche Angebote und Informationen des Landes und durch Landesmittel geförderte Angebote und Informationen sind in Broschüren oder im Internet in welchen Fremdsprachen zugänglich? 40. Sprachmittlungsangebot des Fachberatungsdienstes Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg (FaZIT): a. Inwieweit fördert die Landesregierung das Sprachmittlungsangebot von FaZIT? Bitte unter Nennung des/der Haushaltstitel(s) für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. b. Wie viele SprachmittlerInnen stehen Menschen mit Migrationshintergrund durch FaZIT zur Verfügung? c. In welchen Bereichen stellt FaZIT Sprachmittlungsangebote zur Verfügung? d. Sieht die Landesregierung einen erhöhten Bedarf an SprachmittlerInnen im Land Brandenburg ? Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung? e. Gibt es über FaZIT hinaus weitere durch Landesmittel gefördertes Sprachmittlungsangebote ? Wenn ja, welche? f. Welche sonstigen Sprachmittlungsangebote von Vereinen, Initiativen u. ä. in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt? Plant die Landesregierung, diese zu unterstützen? 5 d) Werbung um Fachkräfte, ausländische Studierende sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler 41. Wie bewertet die Landesregierung die Nutzung und Inanspruchnahme des Fachkräfteportals Brandenburg (www.fachkraefteportal-brandenburg.de) durch Brandenburger Unternehmen einerseits und ausländische Fachkräfte andererseits? Hat es diesbezüglich in den vergangenen Jahren nennenswerte Entwicklungen gegeben? 42. Welche Hochschulen in Brandenburg verfügen über welche Anlaufstellen für ausländische Staatsangehörige? e) Weiterentwicklung der Ausländer- und Meldebehörden zu Willkommensbehörden 43. Ist das Pilotprojekt „Willkommensbehörden“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, an dem sich das Land Brandenburg mit der Ausländerbehörde Potsdam beteiligt, abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen? Wurden und werden weitere Ausländerbehörden einbezogen? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss des Pilotprojekts und konkreten Ergebnissen zu rechnen? 44. Was unternimmt die Landesregierung, um für eine verstärkte Zusammenarbeit von Ausländerbehörden , Migrationsberatungsstellen, Integrationsbeauftragten und MigrantInnenorganisationen zu werben? f) Handlungsspielräume von Bundesgesetzen für einen sicheren Aufenthalt nutzen 45. Ein ungesicherter Aufenthaltstitel hat große Auswirkungen auf das Integrationsverhalten der betroffenen Menschen. Wer nicht sicher weiß, ob die eigene Zukunft in Deutschland liegt oder doch in einem anderen Land, hat es schwer, sich niederzulassen und Wurzeln zu schlagen. Werden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Brandenburg a. in Bezug auf: aa. den Erwerb und die Vorteile von Aufenthaltstiteln und bb. über den Erwerb und die Vorteile der Einbürgerung aktiv informiert? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und durch wen? b. ermutigt, aa. einen Aufenthaltstitel oder bb. eine Einbürgerung zu beantragen? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und durch wen? Bitte für a. aa. und bb. und b. aa. und bb. gesondert beantworten). 46. Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit a. leben in Brandenburg? b. haben in Brandenburg die deutsche Staatsangehörigkeit erworben? c. leben in Brandenburg mit einer Aufenthaltserlaubnis? d. leben in Brandenburg mit einer Duldung? Wie viele dieser Personen sind Kinder? Bitte jeweils (a-d) für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln. 47. Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Brandenburg a. eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25a AufenthG erlangt? b. eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25b AufenthG erlangt? c. eine Duldung zu Ausbildungszwecken erhalten? 48. Inwieweit hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Aufgabe des Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit eingesetzt oder inwieweit plant sie dies zu tun? 49. Welche Handlungsspielräume bestehen auf Landesebene bei der Umsetzung von ausländerrechtlichen Vorschriften? 50. Gibt es in Brandenburg Leitlinien zur Umsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften? Wenn ja, welche? 6 III. Überwinden von Diskriminierung und Rassismus a) Sicherung, Ausbau und Professionalisierung von Beratungsstrukturen 51. Wie und durch wen wird die Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg durchgeführt? (Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben) 52. Wie fördert die Landesregierung Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg? (Bitte den/die Titel im Haushalt angeben) 53. Inwieweit wurde in den vergangenen Jahren die Beratung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgebaut? 54. Wie viele AGG-Klagen gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes an den Gerichten des Landes Brandenburg? 55. Besteht nach Auffassung der Landesregierung in Bezug auf den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg Handlungsbedarf? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 56. Wie steht die Landesregierung zu einer unabhängigen, außerschulischen Beschwerdestelle für schulische Diskriminierungsfälle? b) Konsequente und effektive Strafverfolgung beibehalten, Resozialisierung und Rechtsbewusstsein junger Menschen weiter stärken 57. Wie viele rechtsextremistisch orientierte GewaltstraftäterInnen befinden sich im Brandenburger Jugendvollzug? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 58. Wie viele rechtsextremistisch orientierte GewaltstraftäterInnen im Brandenburger Jugendvollzug haben an welchen Veranstaltungen des Projektes „Verantwortung übernehmen- Abschied von Hass und Gewalt“ teilgenommen? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 59. Wie viele Informationsveranstaltungen und rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften zur Stärkung des Rechtsbewusstseins junger Menschen haben an welchen Brandenburger Schulen durch RichterInnen und StaatsanwältInnen stattgefunden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 60. Gibt es in Brandenburg ähnliche Informationsveranstaltungen/rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften auch speziell für Flüchtlinge oder sind solche geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 61. Wie viele Ermittlungsverfahren mussten eingestellt werden, weil ZeugInnen und Betroffene aufgrund einer Abschiebung keine Aussage mehr machen konnten? c) Einsatz für die Herstellung von Chancengleichheit 62. Welche Konzepte zur Prävention von Diskriminierung und welche Modellprojekte hat die Landesstelle für Chancengleichheit entwickelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 63. Mit wie vielen Beratungsfällen hatte die Landesstelle für Chancengleichheit zu tun? In wie vielen Fällen ist sie interveniert? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 64. Inwieweit kann das Thema Diskriminierungsschutz nach Auffassung der Landesregierung in den Verfahren der Landesverwaltung als Querschnittsaufgabe verankert werden? IV. Integration gelingt durch Bildung a) Frühkindliche Bildung 65. In welchen Sprachen ist der Eltern-Informations-Flyer (z.B. zur Eingewöhnung, zu den Grundsätzen elementarer Bildung, zur Sprachförderung) wann übersetzt und veröffentlicht worden? 66. Wie viele Eltern-Kind-Gruppen gibt es im Land Brandenburg? Wie hat sich die Anzahl seit 2012 entwickelt? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Jahren aufschlüsseln) 7 67. Wurden die Kita-Fortbildungen der RAA Brandenburg insbesondere auch im Nachgang des Projekts „KITA Interkulturell“ durchgeführt und wenn ja wie war die Inanspruchnahme? 68. Wie wurde die Ermöglichung der Gewinnung von Fachkräften mit Migrationshintergrund für Kindertagesbetreuungseinrichtungen sichergestellt? Wie hat sich die Zahl der Fachkräfte mit Migrationshintergrund, die in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Land Brandenburg arbeiten seit 2012 entwickelt? 69. Wie wurden die Ziele und Aktivitäten aus dem Bereich „Förderung des frühestmöglichen Erlernens der deutschen Sprache“ auf S. 28 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? 70. Wie bewertet die Landesregierung die Erreichung der Ziele und Aktivitäten im Bereich „Stärkung der Erziehungs- und Förderkompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund“ auf S. 29 des Landesintegrationskonzeptes? 71. Welche Inhalte werden in der ErzieherInnenausbildung zum Themenbereich “Kinder mit Migrationshintergrund “ und „Grundlagen zur Sprachentwicklung und -förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache“ behandelt und welchen Anteil an der Gesamtausbildung machen diese aus? 72. Wie steht die Landesregierung zu der Idee, den Betreuungsschlüssel in den Kitas für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen um 50% im ersten Jahr zu erhöhen? b) Schulische Bildung 73. Auf S. 31 des Landesintegrationskonzeptes wird unter der Überschrift „Schulische Förderung zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Anfang an“ eine Maßnahme aufgelistet. Wie hat die Landesregierung diese Maßnahme erfüllt und wie bewertet sie den Erfolg ihrer Bemühungen ? 74. Auf S. 31 des Landesintegrationskonzeptes werden unter der Überschrift „Stärkere Berücksichtigung integrationspolitischer Aspekte in der Lehrkräftebildung insbesondere durch die Stärkung interkultureller Kompetenz“ mehrere Ziele und Aktivitäten aufgelistet. Wie werden Kenntnisse in den Bereichen „Deutsch als Zweitsprache“, „Grundlagen zur Sprachentwicklung und -förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache“ und „interkulturelle Kompetenzen“ in der Ausbildung für Primarschullehrkräfte an der Universität Potsdam gelehrt? Sind diese Bereiche verpflichtend ? Wenn ja für welche Ausbildungsgänge? 75. Werden Aspekte des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache und der interkulturellen Gestaltung des Deutschunterrichts als Gegenstand der fachwissenschaftlichen und didaktischen Ausbildung der Sekundarstufenlehrkräfte für das Fach Deutsch in den Curricular an der Universität Potsdam berücksichtigt? Wenn ja, sind diese Bereiche verpflichtend? Wenn ja für welche Ausbildungsgänge ? 76. Hat eine konzeptionelle Arbeit der Universität Potsdam an der fachbezogenen Berücksichtigung des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache stattgefunden? Wenn ja, wie sieht diese aus? 77. Welchen muttersprachlichen Unterricht gibt es im Land Brandenburg? 78. Wie ist eine Anerkennung der Herkunftssprache als Fremdsprache möglich? Kann die Herkunftssprache auch als 1. Fremdsprache anerkannt werden? 79. Wie sieht die Bestandsaufnahme der schulischen und berufsschulischen Bildungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge ohne anerkennungsfähigen Schulabschluss zur Feststellung von Handlungsbedarfen aus? 80. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Zugang zum Bildungssystem für jugendliche Flüchtlinge durch Prüfung der Möglichkeit der Einführung eines Qualifizierungsangebots für jugendliche Flüchtlinge/junge Erwachsene zur Erlangung eines Schulabschlusses zu verbessern? 81. Wie wird die Zusammenarbeit der Schulen mit den Einrichtungen und Behörden, die für Integration und Migration zuständig sind, gefördert (S. 32 Landesintegrationskonzept)? 8 82. Inwieweit wird eine schulpsychologische Beratung zur Unterstützung der Schulen in der schulischen Förderung und der sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund hinzugezogen? Wie bewertet die Landesregierung ihre Bemühungen auf diesem Feld? 83. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Stärkung des sozialen Lernens und der sozialen Integration in die Peergroup“ auf S. 32 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? 84. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten in den beiden Bereichen „Unterstützung der beruflichen Integration in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch gezielte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in den Bildungsgängen der Berufsschule“ und „Förderung der Kompetenzentwicklung zur Berufsorientierung im Übergang Schule - Beruf“ auf S. 32/33 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? 85. Wie steht die Landesregierung zu einem muslimischen Religionsunterricht? Wie müsste dieser ausgestaltet sein, bzw. von wem angeboten werden? 86. Wie sieht die Landesregierung die Schulen im Land Brandenburg hinsichtlich der Schulsozialarbeit aufgestellt? Müsste nicht gerade bei steigenden Zahlen von Einzugliedernden die Anzahl der Schulsozialarbeiter erhöht werden? 87. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Flüchtlinge mit 17/18 Jahren zwar eine Schulausbildung anfangen, diese aber wegen der fehlenden Schulpflicht nicht beenden können. Sind derartige Fälle der Landesregierung bekannt? Wäre eine Anhebung der Schulpflicht auf das 21. Lebensjahr nicht zielführend? 88. Gibt es Kenntnisse über die Gesamtzahl der nicht eingeschulten, schul- bzw. berufsschulpflichtigen geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Brandenburg? Bitte nach Alter, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus auflisten. Woran liegt es, dass diese noch nicht eingeschult worden sind? 89. Wie und von wem wird der Bildungsstand junger Flüchtlinge (Verlauf der Bildungsbiographie) im Vorfeld der Einschulung erhoben? 90. Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben die Schule ohne einen allgemeinbildenden Schulabschluss verlassen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 91. Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche sind 2012 bis 2016 in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt eingeschult worden? (Bitte auflisten nach Alter, Herkunftsland, Förderschwerpunkt, d.h. lernen, geistige Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung etc.) 92. Die Bereitstellung und Finanzierung von DolmetscherInnen bei Gesprächen zwischen Eltern und Schule liegen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes verantwortlich sind (§ 6 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz ). Wie viele Mittel wurden seitens des Landes hierfür bereitgestellt und in Anspruch genommen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) c) Hochschulbildung 93. Wie haben sich die Zahlen ausländischer Studierende seit 2012 an den einzelnen Hochschulen des Landes entwickelt? 94. Welche speziellen Programme gibt es um den Zugang für ausländische Studierende an den Brandenburger Hochschulen zu erleichtern? Wie werden diese angenommen? 95. Wie sieht die mobile Bildungsberatung der Jugendmigrationsdienste im Rahmen der „Bildungsberatung Garantiefonds-Hochschule“ aus und wie haben sich die Teilnahmezahlen seit dem Jahr 2012 entwickelt? 96. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Internationalisierung der Brandenburger Hochschullandschaft“ auf S. 35 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? 97. Wie haben sich die Angebote der Hochschulen, die im Bereich „Stärkung der interkulturellen Kompetenzen aller Studierenden“ auf S. 35 des Landesintegrationskonzeptes aufgelistet sind, entwickelt? Sind neue ähnliche Angebote an (anderen) Hochschulen hinzugekommen? Wie viele Teilnehmende gab es seit dem Jahr 2012? 9 98. Wie haben sich die Zahlen ausländischer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler seit dem Jahr 2012 an den einzelnen Hochschulen des Landes entwickelt? Wie viele konnten über Stipendienprogramme gewonnen werden? 99. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Förderung der Integration ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den regionalen Arbeitsmarkt“ auf S. 36 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? (Bitte zu jeder einzelnen der 5 Maßnahmen gesondert und ausführlich berichten) 100. Welche Hochschulen bieten welche speziellen Maßnahmen oder Kurse für Geflüchtete an? 101. Werden ausländische Studierende mit Fluchthintergrund bei dem Erwerb des notwendigen Sprachniveaus unterstützt und gefördert? V. Integration gelingt durch berufliche Perspektiven a) Ausbildung 102. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Hinwirken auf Kooperation und stärkere Transparenz sowie Vernetzung der bestehenden Strukturen und Fördermaßnahmen im Land“ auf S. 39 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? 103. Wie bewertet die Landesregierung die Beteiligung weiblicher Menschen mit Migrationshintergrund im System der dualen Berufsausbildung? Sollte die Ausbildungsbeteiligung junger Frauen signifikant von der junger Männer abweichen, welche Erklärungen hat die Landesregierung dafür? Welche Maßnahmen plant sie, um das Ausbildungsbeteiligung junger Frauen und Männer mit Migrationshintergrund aneinander anzugleichen? 104. Welche Unterschiede sieht die Landesregierung hinsichtlich der Ausbildungsbeteiligung junger Geflüchteter im Land Brandenburg im Vergleich zu der Gesamtgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund? b) Integration durch Sprache 105. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Bessere Verzahnung der vorhanden Angebote zum Spracherwerb und stärkere Integration von Sprachmodulen in berufliche Fördermaßnahmen“ auf S. 41 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? Bitte zu den folgenden Maßnahmen gesondert und ausführlich berichten: • Entwicklung von aufeinander aufbauenden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Kompetenzen • Herstellung der Anschlussfähigkeit und Entwicklung von Angeboten zur Erhöhung des formalen Sprachniveaus über A2 bzw. B1 hinaus • Ermöglichung von Modulen berufsbezogener Deutschförderung auch in regulären arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III 106. Wie bewertet die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten, um die Ausschöpfung von Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen vorhandener Landesförderprogramme, z.B. der ausbildungsbegleitenden Unterstützung zum Erlernen der deutschen Sprache für junge Menschen mit Migrationshintergrund zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem zu verbessern? Bitte alle in Frage kommenden Landesförderprogramme seit dem Jahr 2012 einzeln auflisten und gesondert berichten. c) Qualifizierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 107. Welchen Anteil haben Menschen mit Migrationshintergrund unter den Selbstständigen im Land Brandenburg? Hat sich dieser Anteil in den letzten fünf Jahren verändert, wenn ja in welcher Weise? (Bitte wenn möglich nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) 10 108. Welche Angebote zur Qualifizierung, Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensgründung gibt es, die speziell auf die Bedürfnisse von Gründungswilligen mit Migrationshintergrund zugeschnittenen sind? 109. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für das fast dreifach erhöhte Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber dem von Menschen ohne Migrationshintergrund (vgl. DS 6/4064)? Welche Maßnahmen existieren bereits, um das Risiko für diese Bevölkerungsgruppe zu verringern? Welche Maßnahmen sind zukünftig noch geplant? Wenn keine spezifischen Maßnahmen existieren oder geplant sind, warum nicht? d) Bekämpfung des Menschenhandels und der Arbeitsausbeutung 110. Mit wie vielen Beratungsfällen hatte die für Opfer von Menschenhandel zuständige Koordinations - und Beratungsstelle IN VIA e. V. in Königs Wusterhausen zu tun? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 111. An welche weiteren Beratungsstellen können sich Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung richten? Wie viele Beratungsfälle waren dort zu verzeichnen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 112. Auf welchen Sprachen existiert das Beratungsangebot? 113. Wie viele Fortbildungen zur Sensibilisierung für das Thema Arbeitsausbeutung und Menschenhandel mit wie vielen Teilnehmenden aus welchen Bereichen (Ermittlungsbehörden, Jobcenter, Gewerkschaften etc.) haben in Brandenburg durch das Teilprojekt „Unsichtbar“ stattgefunden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 114. Inwieweit werden die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Oktober 2013 zur besseren Koordination der Aktivitäten zur Bekämpfung von Menschenhandel auf Landesebene berücksichtigt? VI. Integration gelingt durch gesundheitliche Versorgung 115. Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung geflüchteter Menschen durch die medizinische Regelversorgung? Sieht sie Defizite? Und wenn ja: a. Wo? b. Durch welche Maßnahmen könnten diese Defizite behoben werden? 116. Werden regelmäßig (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt, wie als Maßnahme im Landesintegrationskonzept auf S. 51 aufgeführt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Größe der Unterkunft aufschlüsseln . Wenn hierzu keine Informationen vorliegen: a. Warum wird diese Maßnahme aus dem Landesintegrationskonzept nicht von der Landesregierung verfolgt bzw. ihre Durchführung nicht überprüft? b. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Durchsetzung der Durchführung regelmäßiger (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften ? c. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur Durchführung regelmäßiger (kinder- )ärztlicher und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften? 117. Wie regelmäßig erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter, der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatrischen Institutsambulanzen in den Gemeinschaftsunterkünften , wie als Maßnahme im Landesintegrationskonzept auf S. 51 aufgeführt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Größe der Unterkunft aufschlüsseln. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen: a. Warum wird diese Maßnahme aus dem Landesintegrationskonzept nicht von der Landesregierung verfolgt bzw. ihre Durchführung nicht überprüft? b. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Durchsetzung aufsuchenden Beratungsarbeit der oben aufgeführten Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? 11 c. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur aufsuchenden Beratungsarbeit der oben aufgeführten Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? 118. Wie beurteilt die Landesregierung die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung geflüchteter Menschen durch Angebote der Regelversorgung? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund , im Speziellen geflüchtete Menschen, wurden in den Psychiatrischen Institutsambulanzen seit dem Jahr 2012 behandelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Wenn der Landesregierung hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht? 119. Wie beurteilt die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung? Bitte differenziert für die verschiedenen Versorgungformen aufführen. Wenn die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung nicht beurteilen kann, wie stellt sie sicher, dass die medizinische und psychotherapeutische Versorgung geflüchteter Menschen in ausreichender Qualität und Quantität erfolgt und keine Zusatzangebote geschaffen werden müssen? 120. Wenn Versorgungsangebote außerhalb der Regelversorgungssysteme vorgehalten werden, mit welchen Mitteln (Haushaltstitel) werden diese von der Landesregierung gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten aufschlüsseln. 121. Welche Chancen sieht die Landesregierung für die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Ermöglichung von Sonderzulassungen für fremdsprachige PsychotherapeutInnen? Wie kann die Landesregierung hierfür beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinwirken, dass das Kriterium der Verfügbarkeit fremdsprachiger psychotherapeutischer Behandlungsangebote bei der Prüfung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs ergänzt wird? 122. Wird die Arbeit der ambulanten Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde weitergeführt? Wenn ja: a. Wie erfolgt die Finanzierung der Diagnose- und Behandlungsstelle? Bitte nach Höhe, Herkunft der finanziellen Mittel und nach der bewilligten Dauer der Zuwendung aufführen (Haushaltstitel). b. Wie viele MitarbeiterInnen sind in der Diagnose- und Behandlungsstelle beschäftigt? Bitte nach beruflicher Qualifikation und Stellenumfang aufschlüsseln. Wenn nein: c. Welche alternativen Behandlungsangebote sichern die Versorgung traumatisierter Geflüchteter im Land Brandenburg? Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit dieser alternativen Behandlungsangebote im Vergleich zu den Angeboten der Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde? d. Wie erhält die Landesregierung die hochspezialisierte Fachkompetenz der dort ehemals beschäftigten MitarbeiterInnen für die Versorgung traumatisierter geflüchteter Menschen im Land Brandenburg? e. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Beschäftigte innerhalb der Strukturen, welche eine frühzeitige Hinweisnahme auf traumatisierte Asylsuchende erfassen, über die alternativen Behandlungsangebote informiert sind? 123. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Sicherstellung angemessener kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund gewährleistet, vgl. Landesintegrationskonzept S. 53? Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. Wie definiert die Landesregierung die Angemessenheit kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen? 12 VII. Integration gelingt durch eine zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik 124. Plant die Landesregierung, von der Ermächtigung gemäß § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen und Regelungen zu treffen, mit der Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort innerhalb des Landes zu nehmen oder nicht zu nehmen? Wenn ja wie? Wenn nein warum nicht? 125. Plant die Landesregierung, eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz zur näheren Regelung der Wohnsitzauflage zu erlassen? Wenn ja, wann ist mit dem Erlass der Rechtsverordnung zu rechnen? 126. Welche weiteren wichtigen Punkte gilt es aufgrund des am 6. August 2016 in Kraft getretenen Bundes- Integrationsgesetzes auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umzusetzen? a) Erstaufnahme, Verteilung, Unterbringung 127. Über wie viele Standorte mit wie vielen Kapazitäten verfügt die Erstaufnahme des Landes Brandenburg? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 128. Wie viele Flüchtlinge befanden sich in der Erstaufnahme des Landes Brandenburg (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 und nach Standorten aufschlüsseln) 129. Wie viel Personal ist in der Erstaufnahme des Landes Brandenburg beschäftigt (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln sowie nach Funktion und Standorten) 130. Wie viele Sanierungs- und Neubaumaßnahmen haben in der Erstaufnahme stattgefunden (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 und nach Standorten aufschlüsseln) 131. An welchen Standorten der Erstaufnahme findet in welchem Umfang a. Schulunterricht und b. muttersprachlicher Unterricht für Kinder statt? 132. Inwieweit findet in der Erstaufnahme eine Kooperation mit welchen ehrenamtlichen Kräften /Willkommensinitiativen statt? (bitte nach Standorten aufschlüsseln) 133. Finden Wegweiserkurse für Neuankömmlinge statt? Wenn ja, an welchen Standorten, wie viele , mit welchen Inhalten, auf welchen Sprachen und mit wie viel Teilnehmenden (Durchschnitt )? 134. Über welche Qualifikationen verfügen MitarbeiterInnen, die die Verfahrensberatung durch das Ministerium des Innern durchführen? Wie viele MitarbeiterInnen führen die Verfahrensberatung an welchen Standorten durch und zu welchen Themen? 135. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die unabhängige Beratung in der Erstaufnahme durch Wohlfahrtsverbände, Kirchen u. ä.? 136. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der geflüchteten Menschen in der Erstaufnahme ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 137. Existieren Vorgaben, Richtlinien oder Hinweise seitens der Landesregierung, dass auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften der notwendige persönliche Bedarf durch Bargeld und nicht durch Sachleistungen gedeckt wird? Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung diesbezüglich über die Praxis der Kommunen vor? 138. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der geflüchteten Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte? Gibt es Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Verweildauer deutlich über oder unter dem Landesdurchschnitt liegt? Wenn ja in welchen? Welche Gründe sieht die Landesregierung in überdurchschnittlich niedrigen bzw. überdurchschnittlich hohen Verweildauern in den betreffenden Kreisen und kreisfreien Städten? b) Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge 139. Welche Vorstufen für ein Beurteilungsverfahren besonderer Schutzbedürftigkeit hat Brandenburg entwickelt und welche personellen und finanziellen Vorkehrungen wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung getroffen? 13 140. Wie häufig wurden als besonders schutzbedürftig eingestufte Personen von der „Kooperation für Flüchtlinge“ in der Erstaufnahme an spezialisierte Fachstellen weitergeleitet? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln und nach Art/Name der Beratungsstelle aufschlüsseln) 141. Was sind die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines landesweiten Verfahrens zur Feststellung und Anerkennung besonderer Schutzbedürftigkeit in der Erstaufnahme und in den Kommunen? 142. Welche Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen, damit ein bundesweit gültiges Verfahren zur Identifizierung besonderen Schutzbedarfs erarbeitet wird? 143. In den Haushaltsentwurf 2017/2018 Einzelplan 03 wurden 850.000 Euro im Bereich der Zentralen Ausländerbehörde für die Feststellung der Schutzbedürftigkeit eingestellt. Welche Behörden und welche nichtstaatlichen Akteure sind an welcher Stelle in das Verfahren (Erkennung , Vermittlung, Versorgung) eingebunden und wer hat die Fachaufsicht über das Verfahren ? Findet ein solches auch in den Kommunen statt? Bitte den Ablauf des Verfahrens beschreiben . 144. Haben Fortbildungen zur Sensibilisierung und im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit wie viel Teilnehmenden welcher Berufsgruppen ? 145. Durch wen erfolgt in Brandenburg eine Fachberatung gegen häusliche und sexualisierte Gewalt ? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten) 146. Durch wen erfolgt in Brandenburg die Beratung von LSBTTIQ* Flüchtlingen? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten?) 147. Wie oft hat die ZABH von ihr gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU festgestellte Schutzbedarfe dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übermittelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 148. Wie ist der Umsetzungsstand der Landtagsbeschlüsse zum Themengebiet „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ 6/1119(ND) –B und 6/3204-B? 149. Wie haben sich die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entwickelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten) Gab es Veränderungen hinsichtlich der Altersstruktur dieser Gruppe? 150. In welche Schulformen gehen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? (Bitte nach Anzahl und Schulform differenziert darstellen) c) Resettlement und Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen 151. Wie viele Flüchtlinge sind über das Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige nach Brandenburg gekommen? (Bitte nach Jahren seit Start des Programms aufschlüsseln) 152. Welche sonstigen Landesaufnahmeprogramme existieren oder existierten in Brandenburg und plant die Landesregierung, neue Programme aufzulegen? d) Vermeidung von Abschiebung und Abschiebehaft, faire Schnellverfahren 153. Was unternimmt die Landesregierung, um Abschiebungen und Abschiebehaft zu vermeiden? 154. Wie viele Personen a. wurden abgeschoben? b. in einen anderen EU- Mitgliedsstaat (rück)überstellt? c. sind freiwillig ausgereist? Bitte (a-c) für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln und zwischen Abschiebung /(Rück)überstellung/freiwilligen Ausreisen aus aa. Landkreisen und kreisfreien Städten und bb. aus der Erstaufnahme unterscheiden. Wie viele dieser Personen waren minderjährig? Was sind die haupt- Herkunftsländer dieser Personen? 14 155. Wie viele Personen befanden sich auf welcher Grundlage (bitte aufschlüsseln nach: § 62 Absatz 2 AufenthG, § 62 Absatz 3 AufenthG, §62b AufenthG, § 2 Absatz 15 i.V.m. Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013) in welchen Abschiebehafteinrichtungen des Landes Brandenburg? Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. 156. Mit welchen Ländern bestehen auf welcher Grundlage Kooperationen bei der Abschiebehaft? 157. Welche Vorgaben der Landesregierung aufgrund welcher Vorschriften (Erlass o.ä.) sind von den Ausländerbehörden bei der Vollziehung der Abschiebung zu beachten? 158. Wie viele Flughafenasylverfahren hat es am Flughafen Schönefeld gegeben (bitte ab dem Jahr 2012 aufschlüsseln)? 159. Inwiefern fördert die Landesregierung dort eine unabhängige Verfahrensberatung? 160. Fördert die Landesregierung auch eine unabhängige Verfahrensberatung für die beschleunigten Verfahren gemäß § 30a AsylG? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? VIII. Integration gelingt durch gesellschaftliche Teilhabe a) Integration vor Ort 161. Welche Projekte wurden im Programm „Soziale Stadt“ gefördert? (Bitte für die Jahre 2012- 2016 aufschlüsseln) 162. Wie viele Mittel wurden von wem für das Programm „Soziale Stadt“ bereitgestellt? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln) b) Bürgerschaftliches Engagement 163. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund absolvieren in Brandenburg einen Bundesfreiwilligendienst ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 164. Wie viele Seniorenbeiräte gibt es in Brandenburg? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Mitglied in den Seniorenbeiräten? (Bitte nach Seniorenbeiräten aufschlüsseln) 165. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind im Brandenburger Brand- und Katastrophenschutz tätig? 166. Wie viele Ehrenamtlerinnen bzw. Ehrenamtler wurden von der Landesregierung durch welche Aktionen gewürdigt? Wie viele dieser Personen haben einen Migrationshintergrund? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln) 167. Wie viele Flüchtlings- Patenschaftsprojekte existieren in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. 168. Welche Flüchtlings-Patenschaftsprojekte werden mit welchen Mitteln (Haushaltstitel) von der Landesregierung gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. 169. Wie viele „Bildungspatenschaften“ sind im Rahmen des Projekts „Wissen-Engagieren-Lernen- Tolerieren“ im Landkreis Elbe Elster entstanden? Fördert die Landesregierung dieses Projekt und wenn ja, wie? Besteht das Ziel, das Projekt auf andere Landkreise auszuweiten? c) Sport 170. Wie viele Sportvereine gibt es in Brandenburg? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Vorstandsmitglied von Brandenburger Sportvereinen? (Bitte nach Sportvereinen aufschlüsseln ) 171. Wie viele Flüchtlinge treiben Sport in den Brandenburger Sportvereinen? Wie haben sich die Zahlen seit dem Jahr 2012? 172. Welche Förderungen oder Maßnahmen gab oder gibt es für Sportvereine, um die interkulturelle Kompetenz der Sportfunktionärs- und Übungsleiterebene oder der Mitglieder zu steigern? 173. Welche zielgruppenspezifischen Bewegungsangebote gibt es in den Brandenburger Sportvereinen für Flüchtlinge? (Bitte nach Platzanzahl und Sport- oder Bewegungsarten aufschlüsseln) 15 174. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund konnten als freiwillig Engagierte gewonnen und dann qualifiziert werden (S. 73)? 175. Laut Integrationskonzept S. 73 soll es ca. 25 Sportvereine als Stützpunktvereine geben. Welche sind dies und was zeichnet diese aus, um Stützpunktverein zu werden? 176. Welche Kooperationsbeziehungen von Sportvereinen zu Trägern der sozialen Arbeit sowie Vernetzung im kommunalen Raum gibt es und wie wurden diese beim Aufbau dieser Beziehungen unterstützt? 177. Wie viele Tandems zur Förderung der Übernahme von Verantwortung in Vereinsvorständen wurden gebildet? d) Kultur 178. Wie bewertet die Landesregierung die auf S. 74 des Landesintegrationskonzeptes aufgeführten Ziele und Aktivitäten aus dem Bereich 7.4. Kultur? 179. Welche Maßnahmen im Bereich der Kultur gibt es darüber hinaus? e) MigrantInnenorganisationen und Partizipation 180. Wie viele und welche MigrantInnenorganisationen existieren im Land Brandenburg? 181. Inwieweit hat die Landesregierung die MigrantInnenorganisationen in der Vergangenheit durch welche konkrete Maßnahmen gefördert? 182. Welche a. Fortbildungen für MigrantInnenorganisationen b. Projekte von MigrantInnenorganisationen wurden von der Landesregierung gefördert? 183. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung mit welchen Dachverbänden von MigrantInnenorganisationen? 184. Existiert in Brandenburg ein Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte oder befindet sich ein solcher in Gründung? Wenn ja, welcher? Inwieweit wird dies seitens der Landesregierung unterstützt? 185. Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund in Brandenburg ? 186. Welche Projekte freier Träger fördert die Landesregierung, die über Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund informieren? f) Religion 187. Wie fördert die Landesregierung die Religionsgemeinschaften als Partner im Integrationsprozess ? IX. Allgemeines 188. Wurde oder wird das Integrationskonzept der Landesregierung evaluiert? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis bzw. wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Wenn nein, plant die Landesregierung, eine Evaluation, die über den Migrationsbericht der Landesregierung (Drucksache 6/4064) hinausgeht, vorzunehmen? Wann wird der Landtag über das Ergebnis unterrichtet? 189. Welche Bundes- und EU-Programme hat die Landesregierung für das Thema Migration und Flüchtlinge eingesetzt? 190. Welche Initiativen hat die Landesregierung im Bereich Integration, Migration und Flüchtlinge auf Bundesebene a. gestartet b. im Grundsatz unterstützt? 16 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Das Landesintegrationskonzept 2014 mit seinen sieben Handlungsfeldern stellte die integrationspolitische Richtschnur der Landesregierung in den vergangenen Jahren dar. Ungeachtet der Herausforderungen , die sich aus der hohen Zahl der in den Jahren 2015 und 2016 auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung oder Not in ihrer Heimat in Deutschland Schutz suchenden Menschen ergeben, sieht die Landesregierung Zuwanderung und Integration unverändert als Chance für das Land Brandenburg. Mit Beschluss vom 17.12.2014 (Drs. 6/301-B) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, ein Gesamtkonzept für Asylsuchende und Flüchtlinge zu erarbeiten und die Umsetzung des Landesintegrationskonzeptes 2014 gezielt weiterzuführen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe arbeitet derzeit unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in diesem Sinne an einer Fortentwicklung des Landesintegrationskonzeptes. In diesem Prozess wird die vorliegende Große Anfrage als wertvolle Unterstützung wahrgenommen. I. Integration gelingt durch interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur a) Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen Frage 1: Im Landesintegrationskonzept wird sich zur „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen“ bekannt. Welche der dort aufgelisteten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss des Landesintegrationskonzeptes wie umgesetzt? zu Frage 1: Die für die erste Phase der Lehramtsausbildung beschriebenen Maßnahmen wurden bzw. werden umgesetzt . Zu den einzelnen Maßnahmen wird auf die Antworten auf die Fragen 74 bis 76 verwiesen. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst stützt sich auf Curricula, die sowohl für das Hauptseminar und die Fachseminare, als auch für die schulpraktische Ausbildung formuliert wurden. a) Hauptseminarplan (Stand: 2012) Das Thema „interkulturelle Bildung“ ist Bestandteil des Basismoduls „Erzieherisch wirken“. Die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten (LAK) reflektieren ihr erzieherisches Handeln und berücksichtigen Aspekte der interkulturellen Erziehung. Im Modul „Heterogenität nutzen“ wird für die schulpraktische Ausbildung die Vorbereitung, Durchführung und Reflexion interkultureller Begegnungen empfohlen , z. B. internationale Austauschprogramme. Für die berufliche Bildung soll im Bereich „Erziehung“ die interkulturelle Kompetenz ausgebildet werden. b) Fachseminarpläne (Stand: 2011) Mit Ausnahme der speziell naturwissenschaftlichen Fächer ist in allen anderen Fachseminarrahmenplänen interkulturelle Bildung integraler Bestandteil. In den seminardidaktischen Grundsätzen sind die Aspekte der multi- und interkulturellen Erziehung aufgeführt. Darüber hinaus wird in den Modulbereichen der verschiedenen Pläne für die Ausbildung gefordert: • Reflexion der Potenzen des interkulturellen Lernens und Handelns, • Auseinandersetzung mit der Lebensweise und Kultur der Völker der Zielsprachen, • interkulturelle Musikerziehung, • interkulturelle literarische Erziehung, • geschlechterspezifische und interkulturelle Aspekte bei der Analyse und Bearbeitung von förderschwerpunkt - und fachspezifischen Unterrichtsstörungen und Konflikten, 17 • Lernende mit Migrationshintergrund, • interkulturelle Kunsterziehung, • Reflexion der kulturellen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler. c) Curriculum für die schulpraktische Ausbildung (Stand: 2013) Das „Curriculum für die schulpraktische Ausbildung“ formuliert die Anforderungen an die schulpraktische Ausbildung der LAK. Im Kompetenzbereich Erziehen wird gefordert, dass die LAK die Kompetenz entwickeln, die „kulturelle und soziale Vielfalt von Lerngruppen“ zu berücksichtigen. d) Fortbildung Unterstützungsangebote für Schulen und Lehrkräfte in Form von Fortbildung und/oder Beratung erfolgen aufgrund der vorhandenen fachlichen Kompetenzen zu einem wesentlichen Anteil durch die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Brandenburg) im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Im Rahmen einer jährlichen Zielvereinbarung werden die schulischen Projekte der RAA Brandenburg abgestimmt, beauftragt und gesteuert. Dazu gehören auch Angebote der RAA Brandenburg für Projekte der Schulen zur schulinternen Fortbildung. Darüber hinaus tauschen sich die RAA-Regionalstellen mit den Agenturen des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulaufsicht (BUSS-Agenturen) bei den staatlichen Schulämtern zu ihren Angeboten aus und stimmen ihre Aktivitäten ab. Interkulturelle Bildung und Erziehung ist Bestandteil der Qualifizierung der Schulberaterinnen und Schulberater des BUSS durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) und dort konkret im Bereich Schulentwicklung/Schulkultur gemeinsam mit anderen Themen wie z. B. Demokratieentwicklung verankert. Die Wertschätzung der kulturellen Identität und Mehrsprachigkeit ist Bestandteil der übergreifenden Themen des neuen Rahmenlehrplans und somit auch Bestandteil der Unterstützung der Schulen bei der Implementierung des neuen Rahmenlehrplans. Unabhängig von den oben allgemein beschriebenen Maßnahmen innerhalb der Qualifizierung der Beraterinnen und Berater, der Angebote der RAA Brandenburg und der regionalen BUSS-Agenturen finden die nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen statt, auf welche die Schulleitungen und Lehrkräfte gesondert hingewiesen wurden: • Das Thema der interkulturellen Bildung ist für die Qualifizierung der Schulleitungen zur Implementierung des neuen Rahmenlehrplans zu den Aufgabenfeldern „Übergreifende Themen (ÜT)“ und „Schulinternes Curriculum (SchiC)“ im März 2017 vorgesehen. • Innerhalb der Qualifizierungsmaßnahmen „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ wird in zwei Ausbildungsmodulen der Schwerpunkt auf interkulturelle Bildung zu einem entsprechenden Kompetenzerwerb gelegt. An dieser Qualifizierung im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) bzw. beim Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich an der Universität Potsdam (WiB e. V.) nehmen ca. 400 Lehrkräfte teil. • Für Lehrkräfte des Faches Lebensgestaltung-Ethik-Religion (L-E-R) beginnt noch im Jahr 2016 in Verantwortung des WiB e. V. und unter maßgeblicher Beteiligung des Fachverbandes L-E-R eine kumulative Fortbildungsreihe zur Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen mit der Schwerpunktsetzung „Religionen verstehen“. • Die Tagung zum „Lernen in globalen Zusammenhängen“ wird auch interkulturelle Aspekte ansprechen . (März 2017 am LISUM) • Fachtag „Wertevermittlung in Willkommensklassen“ (April 2017 am LISUM) • Fachtagung zur interkulturellen Bildung (Juni 2017 am LISUM) Im Oktober 2016 erfolgte die Auslieferung der Publikation „Ankommen“ (11 Kurzgeschichten - besonders für den L-E-R Unterricht geeignet) an alle Schulen des Landes Brandenburg. Frage 2: Wie steht die Landesregierung zum Artikel des Tagesspiegels vom 07.09.2016, in dem Brandenburg als eines von 5 Bundesländern aufgezählt wird, „in denen der Anteil der Fortbildungen zu sprachlicher und kultureller Vielfalt niedrig ist“? 18 zu Frage 2: Aus dem Artikel geht nicht hervor, auf welcher Datengrundlage diese Einschätzung entstanden ist. Aufgrund der bekannten Unterschiede der Anzahl von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern zwischen den Bundesländern, insbesondere zwischen den neuen und alten Bundesländern, ist ein direkter Vergleich mit der Schlussfolgerung „niedrig“ wenig aussagekräftig. In der Vergangenheit hat sich zum Beispiel die Frage der notwendigen Unterstützung von Lehrkräften bei der sprachlichen Bildung (DaZ/Deutsch als Fremdsprache-DaF) auf wenige Schulstandorte konzentriert. Aufgrund der seit 2013 deutlich gestiegenen Anzahl von Migrantinnen und Migranten hat das LISUM bereits vor der im Sommer 2015 begonnenen verstärkten Zuwanderung insbesondere von Flüchtlingen ein spezielles Angebot für Lehrkräfte zu DaZ entwickelt. Dieses wird inzwischen im dritten Jahr angeboten und ist stark nachgefragt . Außerdem werden nach dem gleichen Curriculum Fortbildungsveranstaltungen durch das Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich an der Universität Potsdam (WiB e. V.) in den vier Schulamtsbereichen des Landes Brandenburg angeboten. Frage 3: Wie haben sich seit dem Beschluss des Landesintegrationskonzeptes die curriculare Ausbildung von Lehrkräften und die Fortbildungsangebote im Hinblick auf die Vermittlung interkulturelle Kompetenzen verändert? zu Frage 3: Der nachhaltige Erwerb interkultureller Kompetenzen erfolgt in Verbindung mit bildungswissenschaftlichen , fachbezogenen und fachdidaktischen Inhalten der lehramtsbezogenen Studien und in der seminaristischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst sowie in der schulpraktischen Ausbildung beider Ausbildungsphasen . Im Rahmen der Fortbildungsangebote für Lehrkräfte (vgl. Antwort auf Frage 1) erfolgt die Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenzen ebenfalls in Verbindung mit bildungswissenschaftlichen, fachbezogenen und fachdidaktischen Inhalten und erfolgt im Wesentlichen nach einem integrativen Ansatz, d. h., nicht durch spezielle Angebote unter dem Label „interkulturelle Kompetenz“, sondern überwiegend im Kontext mit den fachlichen Inhalten. Frage 4: Wie war die Inanspruchnahme der beschriebenen Maßnahmen unter der Überschrift „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen“ auf S. 14 des Landesintegrationskonzeptes durch Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare? (Bitte ab 2012 nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 4: Die auf Seite 14 des Landesintegrationskonzeptes beschriebenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte werden im Vorbereitungsdienst und der Lehrkräftefortbildung wahrgenommen: 1. Vorbereitungsdienst Neben der seminaristischen Ausbildung werden die Lehramtskandidatinnen und -kandidaten im Vorbereitungsdienst an den Ausbildungsschulen ausgebildet. Aus der Grundlage § 5 Abs. 4 Lehrerbildungsgesetz und § 16 Abs. 3 der Ordnung für den Vorbereitungsdienst ist es möglich, dass Lehramtskandidatinnen und -kandidaten im Rahmen ihrer schulpraktischen Ausbildung als angehende Lehrkräfte Beratungsleistungen zur Förderung einer interkulturellen Schulkultur in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben Lehramtskandidatinnen und -kandidaten die Möglichkeit, im Rahmen ihrer schulpraktischen Ausbildung an schulinternen Lehrerfortbildungen in den Ausbildungsschulen und an den Fortbildungen des BUSS teilzunehmen, bspw. auch an den Qualifizierungen zur Implementierung des neuen Rahmenlehr- 19 plans. In diesem ist die interkulturelle Bildung und Erziehung als ein übergreifendes Thema im Teil B ausgewiesen. Die entsprechenden Fortbildungen dienen der Weiterentwicklung der kulturellen Kompetenz der Lehramtskandidatinnen und -kandidaten. Die Daten werden von der Landesregierung nicht erfasst. 2. Lehrkräftefortbildung Wie bereits zu Frage 3 beantwortet, erfolgt die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Weiterentwicklung ihrer interkulturellen Kompetenz integrativ im Rahmen der regulären Fortbildungsangebote. Zu den schulischen Angeboten der RAA Brandenburg gehören in diesem Kontext Beratungsleistungen zur Förderung einer demokratischen Schulkultur, zur Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz, zur Stärkung sozialer Kompetenzen/Gewaltprävention und zur Beteiligung am bundesweiten Programm und Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage. Rund 600 Teilnehmende haben am Projekt „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz“, das die RAA Brandenburg u. a. auch durch Projektbegleitung bei den Schulen unterstützt hat, teilgenommen. Weitere Daten wurden von der Landesregierung nicht erhoben. Frage 5: Wie sieht die Landesregierung die Brandenburger Lehrkräfte auf die kulturelle Vielfalt in den Klassenzimmern vorbereitet? zu Frage 5: Aus Sicht der Landesregierung bilden die aktuelle curriculare Gestaltung der Lehrkräfteausbildung in beiden Phasen sowie die Angebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung für die Lehrkräfte eine solide Grundlage, um den professionellen Anforderungen, die sich aus der kulturellen Vielfalt der Schülerschaft an den brandenburgischen Schulen als ein Aspekt der inklusiven Schulentwicklung ergeben, gerecht zu werden. b) Einordnung der Thematik in innerschulische Diskussionsprozesse Frage 6: Wie viele Schulen setzen sich in ihren Schulprogrammen mit kultureller Vielfalt oder nötigen interkulturellen Kompetenzen auseinander? (Bitte ab 2012 nach Jahren und Schulformen aufschlüsseln) Frage 7: Wie viele Schulen haben schuleigene Integrationskonzepte im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entwickelt? (Bitte ab 2012 nach Jahren und Schulformen aufschlüsseln) Zu Frage 6 und 7: Vorbemerkung: die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dazu werden keine Daten im MBJS erhoben. Die Schulleitungen sichern die regelmäßige Fortschreibung des Schulprogramms als strategisches Instrument zur Schulentwicklung. In diesen Prozess wird die Schulgemeinschaft einbezogen. Eine inhaltliche Prüfung der Programme auf der Ebene der enthaltenen Konzepte und deren Qualitäten findet allein im Rahmen der Wahrnehmung der operativen Schulaufsicht statt. Eine explizite Berichterstattung bzw. statistische Auswertung findet nicht statt. Seitens der Schulvisitation Brandenburg werden die Schulprogramme in einem ihrer Profilmerkmale in den Blick genommen. Im Rahmen der Analyse des Schulprogramms wird der Prozess des Qualitätsmanagements der Schulleitung betrachtet. In Auswertung der Ergebnisse der Visitation wird in einem engen Dialog zwischen der Schule und der Schulaufsicht durch Zielvereinbarungen sichergestellt, dass 20 Schulen als selbstverantwortliche Schule ihre Schulentwicklung auf Grundlage der Rahmenbedingungen steuern und koordinieren und den aktuellen Erfordernissen anpassen, bspw. durch die Entwicklung schuleigener Integrationskonzepte. c) Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften und Beschäftigten der Kindertagesbetreuung Frage 8: Welche Angebote werden regelmäßig durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin- Brandenburg (SFBB) und andere Fortbildungsträger zur interkulturellen Bildung sowie zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte angeboten ? Wie hat sich das Angebot seit 2012? Frage 9: Welche Angebote zur interkulturellen Bildung sowie zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte für Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden von wem angeboten? Wie hat sich das Angebot seit 2012 entwickelt? zu Frage 8 und 9: Vorbemerkung: die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Programm des SFBB ist der Umgang mit Diversität auch im Bereich Kindertagesbetreuung Querschnittsthema und zieht sich als integraler Bestandteil durch alle Angebote wie zu den Bildungsbereichen oder zur Elternarbeit hindurch. Daneben gibt es aktuell zahlreiche und vielfältige Angebote zu spezifischen Themen wie „Kinder aus geflüchteten Familien: Alltag, Herausforderung und Bereicherung zugleich?“ und Inhouse-Fortbildungen auf Anfrage für Kita-Teams zum Themenfeld „Kinder aus geflüchteten Familien“ in Kooperation mit der RAA Brandenburg, die Langzeitweiterbildung für Kitaleitungen „Inklusion als Leitungsaufgabe“ in Kooperation mit der Fachstelle Kinderwelten sowie in 2016 und 2017 u. a. die Veranstaltungen „Woher kommst du? Indien oder Berlin? - Kinder stärken in der Einwanderungsgesellschaft “, „Alle Kinder sind gleich - jedes Kind ist anders: Den Diversity-Ansatz für die frühe Bildung nutzen“, „Die verstehen das doch noch nicht! - Pädagogische Haltung und Kinderrechte im Kita- Alltag“, „Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung als inklusives Praxiskonzept in Kitas - Eine Einführung “, „KiTa ohne Rassismus - Neue Herausforderungen im Zusammenleben mit Geflüchteten“, „Kinder in ihren Identitäten stärken – Erfolge, Hürden und Unerkanntes in den Blick genommen“ und „Wenn Kinder andere Kinder ausgrenzen: Intervention bei Diskriminierung, aber wie?“. Während das Angebot in den letzten Jahren vom Umfang her recht konstant war, ist vor allem seit 2016 eine Steigerung, auch im Hinblick auf die Nachfrage, zu beobachten. Insbesondere in Berlin bieten zahlreiche Institute und Träger Fort- und Weiterbildungen zu interkulturellen Themen in der Kindertagesbetreuung an. Bekannte und nachgefragte Anbieter bzw. Träger neben der RAA im Land Brandenburg sind sicher die Fachstelle Kinderwelten des Institut für den Situationsansatz in der INA gGmbH und das Berliner Institut für Frühpädagogik e. V. sowie die bundesweit tätige Akademie für Kindergarten, Kita und Hort GmbH. d) Verstärkung der interkulturellen Öffnung des Arbeitsmarkts Frage 10: Welche Fortbildungs- und Beratungsangebote hat es für Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kammern durch das IQ Netzwerk seit dem Jahr 2012 gegeben und wie war die Inanspruchnahme? 21 zu Frage 10: Das IQ Netzwerk Brandenburg fördert die interkulturelle Kompetenz bei lokalen Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren, indem es interkulturelle und Diversity-Maßnahmen auf der operativen Ebene anbietet . Zu den Zielgruppen gehören Regeleinrichtungen (Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Kammern) und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Im IQ Netzwerk Brandenburg gibt es derzeit 2 Teilprojekte , die sich mit dem Thema „Interkulturelle Öffnung“ und „Diversity“ beschäftigen: das Teilprojekt „Interkulturelle Öffnung der Regelinstitutionen“ in Trägerschaft der RAA Brandenburg (2011 – bis jetzt) hat Jobcenter und Arbeitsagenturen als Zielgruppe und das Teilprojekt „IQ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – Beratungsstelle“ in Trägerschaft der bbw Bildungszentrum Ostbrandenburg GmbH (2013 – bis jetzt) bietet Fortbildungen und Beratungen für Kammern und KMU an. Die Themenschwerpunkte der Schulungen und Beratungen ergeben sich aus dem Arbeitsauftrag des Förderprogramms IQ. Neben dem Umgang mit Vielfalt und dem Erwerb von interkultureller und Diversity -Kompetenz, umfassen sie auch solche Themen wie Antidiskriminierung, Umgang mit Sprache, interkulturelle Kommunikation und Konfliktmanagement, Organisation und Migration. Das Teilprojekt „Interkulturelle Öffnung der Regelinstitutionen“ von RAA Brandenburg bietet Jobcentern und Agenturen für Arbeit in Brandenburg Unterstützung bei ihrer Aufgabe, Menschen mit Migrationsgeschichte erfolgreich in Arbeit zu vermitteln und zu beraten. Vielfalt im Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der öffentlichen Verwaltung entsteht nicht nur im Zusammenhang mit der EU-weiten Freizügigkeit für Unionsbürgerinnen und -bürger, dringlichen Fluchtursachen oder Aktivitäten zur Begegnung des Fachkräftemangels, sondern auch durch die unterschiedlichen Hintergründe ihrer Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden in Bezug auf Bildung, soziale, kulturelle oder regionale Herkunft, Geschlecht, Migrationsgeschichte, Alter, Religion, sexuelle Orientierung oder körperliche und geistige Verfassungen. All diese Aspekte werden in den Angeboten des Teilprojekts zum Umgang mit „Vielfalt“ und „Interkulturalität“ mitgedacht. Das Angebot des Teilprojektes „Interkulturelle Öffnung der Regelinstitutionen“ umfasst 1. Beratung und Fallbesprechung zu konkreten Problemen und Situationen im Arbeitsalltag 2. Fortbildung zu folgenden Themen: • Interkulturelle Kompetenz und Anerkennung kultureller Vielfalt (Grundlagen) • Flucht und Migration (Hintergründe und aktuelle Entwicklungen) • Zugang zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen (rechtliche Grundlagen) • Hürden für Zugewanderte zum Arbeitsmarkt, Förderinstrumente und Maßnahmen zum Nachteilsausgleich (Integrations- und Sprachkurse, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Vernetzung mit Migrationsberatungsstellen etc.) • Kommunikation und Konflikt • Voreingenommenheiten und Machtunterschiede als Einflussfaktoren im sozialen Miteinander • Leichte Sprache • Qualitätsmerkmale migrationssensibler Beratung 3. Moderation von Arbeitsgruppen 4. Prozessbegleitung bei institutionellen Veränderungsprozessen im Sinne „Interkultureller Öffnung“ (Situationsanalyse, Zielfindung, Umsetzung von Maßnahmen und Evaluation). Die inhaltlichen Schwerpunkte und der zeitliche Rahmen der Veranstaltung werden mit interessierten Einrichtungen abgestimmt. Das Teilprojekt arbeitet mit einzelnen Mitarbeitenden, Teams und/oder Leitungskräften . 22 Die Förderung interkultureller und Diversity-Kompetenz ist seitens der Leitung der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich gewünscht. Durch die Erstellung eines Diversity-Konzeptes wird eine Umsetzung von allen Führungs- und Mitarbeitendenebenen gefördert. Die IQ Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung hat in Kooperation mit dem Team des Beratungskonzepts SGB II (BeKo SGBII) der Bundesagentur für Arbeit ein Schulungskonzept für ein nachfrageorientiertes Vertiefungsmodul „Interkulturelle Kompetenz in der Beratung“ entwickelt. Die Schulungen werden von einem Tandem aus einer IQ-Trainerin bzw. einem IQ-Trainer und einer Beko-Trainerin bzw. einem Beko-Trainer durchgeführt. Veranstaltungen im Teilprojekt „Interkulturelle Öffnung der Regelinstitutionen“ von RAA Brandenburg, Zielgruppe Jobcenter und Agenturen für Arbeit, nach Jahren und Zahl der Teilnehmenden (TN): Jahr Fortbildungen Beratungen 2012 3 Fortbildungen Informations- und Akquise Gespräche 2013 32 Fortbildungstage (350 TN) Informations- und Akquise Gespräche 2014 31 Fortbildungstage (326 TN) 92 TN 2015 77 Fortbildungstage, davon 65 Fortbildungstage aus dem regulären Angebot und 12 Fortbildungstage „Interkulturelle Grundsensibilisierung Flucht und Asyl“(1.118 TN) 29 Beratungen (101 TN) 2016 (Stand 26.10.2016) 49 Fortbildungstage (466 TN) 11 weitere Fortbildungstage sind für November / Dezember 2016 vereinbart 28 Beratungen (62 TN) Das Teilprojekt „IQ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – Beratungsstelle“ zielt darauf ab, brandenburgische KMU, Kammern und Kommunalbetriebe zu den spezifischen Gegebenheiten Rekrutierung, Einstellung und Bindung von ausländischen Mitarbeitenden zu informieren und eine gelebte und nachhaltige Willkommens- und Bleibekultur sowie Wertschätzung der interkulturellen Kompetenzen zu fördern . Das Angebot der Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst: 1. Telefonische, E-Mail- und Vor-Ort-Beratung rund um die Themen Rekrutierung, Einstellung und Bindung ausländischer Beschäftigter sowie Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen im Bereich der interkulturellen Personalentwicklung und Diversity Management 2. Bedarfsorientierte Schulungen in unterschiedlichen Formaten (betriebsintern, inhouse, offen, branchenspezifisch) zu folgenden Themenkomplexen: • Interkulturelle Kompetenz, Kommunikation und Konfliktlösung • Interkulturelles Personalmanagement und Unternehmenskommunikation • Interkulturelle Qualifikation für Ausbildende • Mehrsprachigkeit im Unternehmen – Umgang und Nutzen • Rekrutierung von ausländischen Beschäftigten und Auszubildenden • Vielfalt im Kammerbereich 3. Informationsveranstaltungen zu Rekrutierung und Bindung von ausländischen Beschäftigten. 23 Veranstaltungen im Teilprojekt „IQ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – Beratungsstelle“ von bbw Bildungszentrum Ostbrandenburg GmbH, Zielgruppe Kammern und KMU: Jahr Fortbildungen / Veranstaltungen/ Veröffentlichungen Beratungen 2013 Kurzfilm „Vielfalt ist Chefsache“ Preisausschreibung „Gute Praktiken bei der Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund “ Unternehmensbefragung zur Arbeitsmarktsituationen von Menschen mit Migrationshintergrund (Befragung von 161 Unternehmen) Informations- und Akquisegespräche 1 Konferenz „Rekrutierung und Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund“ (17 TN) 2014 4 Fortbildungen für Unternehmen (40 TN) 60 Beratungen 4 Veranstaltungen (59 TN) 1 Erfahrungsaustausch „Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Migrationshintergrund – Sichtweisen von Unternehmen und Menschen mit Migrationshintergrund “ (14 TN) Veröffentlichung der Broschüre „Fachkräftesicherung durch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb – wie geht das?“ 2015 9 Fortbildungen (davon 1 x 2-tägig) (123 TN, davon 66 TN aus Kammern) 35 Beratungen 4 Veranstaltungen (77 TN, davon 7 TN aus Kammern ), davon 3 Veranstaltungen für Unternehmen (Erfahrungsaustausch zu Interkultureller Öffnung (IKÖ) (67 TN) und eine Veranstaltung für strategische Kooperationspartner (10 TN, davon 1 TN aus der Kammer) Jahr Fortbildungen / Veranstaltungen/ Veröffentlichungen Beratungen 2016 (Stand 26.10. 2016) 12 Fortbildungen (davon 2 x zweitägig) (116 TN, davon 36 TN aus Kammern) 25 Beratungen Infoveranstaltungen (88 TN, davon 22 TN aus Kammern) Entwicklung und Vorbereitung einer Fortbildungsreihe „Interkulturelle Personalarbeit“ (Durchführung – Oktober – Dezember 2016) Modul A (zweitägig) – (9 TN) Frage 11: Wie viele Unternehmen und Institutionen in Brandenburg haben seit dem Jahr 2012 die Charta der Vielfalt unterschrieben? zu Frage 11: Seit 2012 haben in Brandenburg 17 Unternehmen die Charta der Vielfalt unterschrieben. 24 e) Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes Frage 12: Durch welche konkreten Maßnahmen wurde der Prozess der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Landesdienstes gestärkt? zu Frage 12: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) hat in seine Ausschreibungen die Formulierung aufgenommen: „Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.“ Damit soll diese Zielgruppe ausdrücklich zu einer Bewerbung ermuntert werden . Der Prozess der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Landesdienstes wurde des Weiteren durch folgende Maßnahmen gestärkt: Im Bereich der Ausbildung / Fortbildung - Bei der Konzipierung des neuen Studiengangs "Öffentliche Verwaltung Brandenburg" (ÖVBB) an der Technischen Hochschule Wildau für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes und der Kommunen und der Entwicklung des Modulhandbuchs wurde der Themenschwerpunkt Integration/Interkulturalität im Rahmen der Fächergruppe Sozialwissenschaften berücksichtigt. Bei der geplanten Wiederaufnahme der Ausbildung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst ab 2019 soll der Themenschwerpunkt entsprechend für den Ausbildungsplan aufgenommen werden. - Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg (LAköV) bietet Fortbildungen zur interkulturellen Öffnung für die Mitarbeitenden an. - Um die interkulturelle Öffnung im Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu stärken, werden die Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden gezielt verbessert. Neben den Sprachkursen an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung und der Nutzung von Sprachkursen am Bundessprachenamt werden in einzelnen Ressorts auch speziell auf den Bedarf abgestimmte Inhouse- Sprachkurse angeboten. Im Bereich des Polizeidienstes – Durch die Nachbarschaft des Landes Brandenburg zur Republik Polen bilden polnisch stämmige Personen einen nicht unerheblichen Anteil des polizeilichen Gegenübers in Brandenburg. Daher wurden seit 2014 Maßnahmen ergriffen, um die Einstellung von polnischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die Brandenburger Polizei zu fördern. Hierzu wurden beispielsweise Teile des Auswahlverfahrens so modifiziert, dass diese in polnischer Sprache absolviert werden können. Das in deutscher Sprache zu schreibende Diktat wurde zeitlich vom Auswahlverfahren abgetrennt und konnte bei Bestehen aller sonstigen Zulassungsvoraussetzungen nach einer mehrwöchigen Sprachförderung abgelegt werden. Durch dieses Sonderprogramm konnten im Herbst 2015 drei polnische Staatsangehörige eingestellt werden, diese absolvieren zurzeit die Ausbildung für den mittleren bzw. den gehobenen Polizeivollzugsdienst. – Zudem hat sich die Brandenburger Polizei schon seit mehreren Jahren für Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bzw. mit Fremdsprachenkenntnissen auf Muttersprachniveau geöffnet . Seit 2014 wurden insgesamt 32 zweisprachige Anwärterinnen und Anwärter für die Ausbildung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt. – Die sozialen Kompetenzen für interkulturelle Situationen im Polizeidienst werden in der Brandenburger Polizei durch Trainings sozialer Kompetenzen gestärkt und erweitert. Hinsichtlich konkreter Inhalte wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen. 25 Für Beschäftigte der Landesministerien und der nachgeordneten Behörden sowie der kommunalen Ebene besteht ferner die Möglichkeit, von ihren Dienststellen in die Landesvertretung sowie als nationale Expertinnen und Experten an die Europäischen Kommission und andere EU-Institutionen in Brüssel abgeordnet zu werden bzw. auf Abordnungsbasis an Weiterbildungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission teilzunehmen (Programm „Nationale Sachverständige zur beruflichen Weiterbildung“ (NSBW), Erasmus for Public Administration). Mit einem Arbeitsaufenthalt in Brüssel sind in der Regel auch Arbeitskontakte zu Vertreterinnen und Vertretern anderer EU-Mitgliedstaaten und das Handeln in internationalen Arbeitszusammenhängen verbunden. Durch die konkreten Aufgaben von Landesbediensteten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Regionen innerhalb der EU, besonders mit der Republik Polen und im Ostseeraum, sowie darüber hinaus in europa- und weltweiten Kooperationen, Partnerschaften und Projekten (z.B. Twinning) können die interkulturellen Kompetenzen von Landesbediensteten ebenfalls gestärkt werden. Darüber hinaus haben die folgenden exemplarisch aufgeführten Einrichtungen des Landes Brandenburg gezielte Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung in die Wege geleitet. Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Verankerung des Themas im Hochschulvertrag, im Hochschulentwicklungsplan sowie im Entwurf des Selbstverständnisses der BTU • Verankerung der Stabstellen des Präsidenten (International Relations Office & Chancengerechtigkeit und Gesundheitsförderung); • Selbstverpflichtungen zur Diversität: Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2011, Aspekte des Diversitätsansatzes sind Bestandteil der Zielvereinbarung audit familiengerechte Hochschule, TOTAL E-Equality und des Gleichstellungskonzeptes; • Bereits bei der Suche von neuen Beschäftigten erfolgt in der Stellenausschreibungen der Hinweis zur Förderung von Vielfalt: „Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.“; • Die Veröffentlichung von Stellenangeboten erfolgt teilweise in deutscher und englischer Sprache und teilweise auch nur in englischer Sprache; • Aktive Mitwirkung im Begleitausschuss der Stadt Cottbus bei der Umsetzung der Bundesprogramme „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ & „Demokratie leben!“ sowie bei der Erstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Cottbus; • Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur „Internationalisierung zu Hause“ (Willkommens- und Bleibekultur); • EU-Projekt mit drei Partneruniversitäten in Polen, Spanien und Portugal „REACT - University administrative staff closer to foreign students” 2011-2013; • Information und Kommunikation: Zweisprachigkeit im Web und in Printmedien; • Gründung der AG-Geflüchtete; • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit z.B. in Lehre, Forschung und Technologietransfer; • Englischsprachige Lehrangebote; • Gemeinsame Erklärung zur Integration von Flüchtlingen des MWFK und der BLRK. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) Das BLDAM nimmt seit Jahren an internationalen Austauschprogrammen teil. Über unterschiedliche Förder- und Forschungs-, Ausstellungs- und Grabungsprojekte finanziert, waren in der Folge Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Museumskuratorinnen und -kuratoren, Beamtinnen und Beamte, Verwaltungsmitarbeitende sowie Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus verschiedenen Ländern befristet am und für das BLDAM tätig (u. a. Ungarn, Polen, Frankreich, Großbritannien, Lettland, Kroatien, Griechenland). Die durch das BLDAM im Archäologischen Landesmuseum Brandenburg ausgerichteten 26 nationalen und internationalen Tagungen befördern die grenz- und kulturübergreifende Wissenschaftskommunikation (Teilnehmende u. a. aus Dänemark, Schweden, Niederlanden, Russland, Litauen, Großbritannien, Polen, Tschechien, Österreich, Israel, Ungarn, Schweiz, Italien …). Im Rahmen des durch das Deutsche Archäologische Institut gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt der Bunderepublik Deutschland initiierten Archaeological Heritage Network (ArcHerNet) nahm das BLDAM beratend an der Planung von Wiederaufbauprojekten im Nahen Osten teil. Im Rahmen von Workshops konnten bisher Kolleginnen und Kollegen aus Syrien, dem Sudan, aus Katar und Ägypten Arbeitsaspekte des BLDAM kennenlernen. Auch Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler und Fellows der Berliner Forschungseinrichtungen informieren sich im BLDAM und im Archäologischen Landesmuseum zum brandenburgischen Beitrag an der europäischen Kulturlandschaft und dem administrativen Umgang (Norwegen , Polen, Österreich, Russland, Weißrussland, Ukraine, Botswana). In Zusammenarbeit mit dem Förderverein des Archäologischen Landesmuseums Brandenburg (FALB) führte das BLDAM eine Sonderführung für Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Pakistan durch. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit FALB und ergänzt durch das Engagement der Archäologischen Gesellschaft in Berlin und Brandenburg e. V. (AGiBB), dem Archäotechnischen Zentrum Welzow (ATZ), der Freien Universität Berlin und Kulturland Brandenburg konnte beim Projekt „Slawischer Einbaum von Ziesar“ ein syrischer Flüchtling in die Ausführung integriert werden. Mitarbeitenden wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Möglichkeit zur Organisation und Teilnahme an grenzüberschreitenden und internationalen Tagungen und Kongressen gegeben . Das BLDAM ist Teil internationaler Arbeitsgruppen zum kulturellen Austausch (z.B. der „Kommission zur Erforschung von Sammlungen Archäologischer Funde und Unterlagen aus dem nordöstlichen Mitteleuropa (KAFU). Die sicher nicht vollständige Aufzählung zeigt, dass das BLDAM seit Jahren einen erheblichen Beitrag zur interkulturellen Öffnung und zur interkulturellen Zusammenarbeit des Landes Brandenburg leistet. Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) Das DIfE ist eine über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannte Forschungseinrichtung in der insbesondere im wissenschaftlichen Bereich ausländische Doktorandinnen und Doktoranden und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten. Der Ausländeranteil im wissenschaftlichen Bereich liegt am DIfE bei 26%, bei allen Mitarbeitenden am DIfE bei 9%. Für die Einstellung einer neuen Mitarbeiterin bzw. eines neuen Mitarbeiters entscheidet allein die Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle, unabhängig von der Herkunft und Nationalität des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Den ausländischen Mitarbeitenden bietet das DIfE Unterstützung bei Erlangung der Aufenthaltsvisa, der Wohnungssuche und beim Erlernen der deutschen Sprache. Hierzu wird Deutschunterricht im Institut angeboten . Frage 13: Hat zur Erhebung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg eine entsprechende Befragung der Beschäftigten stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wurde diese durchgeführt und mit welchem Ergebnis? zu Frage 13: Die in der Beantwortung zu Frage 14 dargestellten Aktivitäten zeigen die aus Sicht der Landesregierung notwendige Schwerpunktsetzung für die Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund als Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung eine Befragung der Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst bezüglich eines Migrationshintergrundes, die aus Gründen des Datenschutzes nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann, bis auf Weiteres zurückgestellt. 27 Frage 14: Welche Werbemaßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um junge Menschen mit Migrationshintergrund für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu begeistern? zu Frage 14: Generell bezeichnen die Stellenausschreibungen den gesuchten Personenkreis im Anforderungsprofil. Wer sich angesprochen fühlt, ist aufgefordert, sich zu bewerben. Für eine Beschäftigung in den obersten Landesbehörden wurden im Land Brandenburg keine Werbemaßnahmen unternommen, um gezielt junge Menschen mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Zur Durchführung von Praktika erfolgten seitens des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) einige gezielte Anfragen bei der Arbeitsverwaltung. Bei der Gewinnung junger Menschen mit Migrationshintergrund für eine Beschäftigung in nachgeordneten Behörden und Einrichtungen setzten die Ressorts der Landesregierung je nach Bedarf und Erfordernis unterschiedliche Schwerpunkte. Die Brandenburger Polizei richtet ihre Werbemaßnahmen gezielt darauf aus, auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Speziell die Zielgruppe derer, die entweder ihren derzeitigen Wohnsitz in der Republik Polen haben oder mit polnischem Migrationshintergrund die polnische Sprache sehr gut beherrschen, wird seit Jahren angesprochen. Gegenwärtig werden folgende Maßnahmen unternommen, um gezielt polnisch sprechende Personen anzuwerben: – Verteilung eines Informationsblatts in polnischer Sprache mit Hinweisen zu einer Einstellung in die Brandenburger Polizei auf Berufsmessen und bei ausgewählten Veranstaltungen, – Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen in polnischen Zeitungen, – Werbung mit speziellen Informationen auf den Seiten der Brandenburger Polizei und der Fachhochschule der Polizei, – Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Polizeipräsidiums Brandenburg für deutsch-polnisch Beziehungen, etwa bei der Betreuung polnischer Schüler, – enge Zusammenarbeit mit der Europauniversität Viadrina bei Ansprache polnischer Studierenden, – Vorträge und Werbeeinsätze an Bildungseinrichtungen in Grenznähe in Brandenburg und Polen, – Vorträge und Werbeeinsätze an polnischen Universitäten, – Vorträge an polnischen Schulen durch bereits eingestellte Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter. Aber auch Interessierte mit nicht polnischem Migrationshintergrund werden auf Berufsmessen gezielt zu Einstellungsmöglichkeiten in englischer Sprache - in Einzelfällen auch in russischer Sprache - beraten. Das Ministerium der Finanzen (MdF) sucht seit 2014 verstärkt nach Bewerberinnen und Bewerbern mit polnischen Sprachkenntnissen für die Ausbildung oder das Studium in Brandenburgs Finanzverwaltung, da die Finanzämter Cottbus und Oranienburg für die Besteuerung von in Deutschland tätigen polnischen Bauunternehmen und deren polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zuständig sind. Hierzu zählen auch viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund, die bewusst über die Ausbildungsgänge in Brandenburgs Finanzverwaltung informiert werden. Nach einem Interview mit der polnisch sprachigen Ausgabe der Deutschen Welle im März 2014 stieg nicht nur die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber aus Polen, sondern auch die hier lebender Interessierter mit polnischen Sprachkenntnissen und Migrationshintergrund. Erstmals nahm die Finanzverwaltung des Landes vom 28.02. bis 02.03.2014 an einer Ausbildungsmesse im Ausland, an der Poznań Education Fair teil. Nach den positiven Erfahrungen und dem Erfolg, dass im Anschluss im Jahr 2015 polnisch sprachige Interessierte sich nicht nur bewarben, sondern auch die Aufnahmeprüfungen bestanden und die Ausbildung in Brandenburgs Finanzverwaltung aufnahmen, erfolgte eine erneute Teilnahme an der Poznań Education Fair 2016 vom 18. bis 20.03.2016. Darüber hinaus sind die Faltblätter zur zweijährigen Ausbildung sowie zum dreijährigen Studium in Brandenburgs Finanzverwaltung seit dem Jahr 2013 auch auf Polnisch erhältlich, ferner wird auch im Internet unter http://steuer-deine-zukunft.de/ auf Deutsch und Polnisch über beide Ausbildungsgänge informiert. Im Zuständigkeitsbereich des MIK (allgemeine Verwaltung) wurde aufgrund der andauernden Einsparvorgaben erst im September 2016 mit der Einführung des Studiengangs ÖVBB begonnen. 28 Frage 15: Welche und wie viele Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz hat es für Beschäftigte der Landesverwaltung gegeben? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 15: Durch die Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAKÖV) wurden für die Beschäftigten der Landesverwaltung folgende Seminare durchgeführt: Behördenspezifische Inhouse-Seminare Seminare für alle Bediensteten der Landesverwaltung 2012 Vier Fortbildungen (FB) „Interkulturelle Kompetenz und Willkommenskultur“ à drei Tage für die Polizeiinspektion Flughafen. 1. FB = 9 Teilnehmende 2. FB = 11 Teilnehmende 3. FB = 12 Teilnehmende 4. FB = 15 Teilnehmende 2013 Eine Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz und Willkommenskultur“ à zwei Tage für die Brandenburgische Technische Universität: 6 Teilnehmende 2014 Eine Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz und Willkommenskultur“ à drei Tage für die Zentrale Ausländerbehörde. 10 Teilnehmende 2015 - Zwei Fortbildungen „Polnisch – Grundkurs A1“. In diesem 15-tägigen Seminar ist ein Tag „interkulturelle Kompetenz und Landeskunde “ integriert. 1. FB = 14 Teilnehmende 2. FB = 9 Teilnehmende - Eine Fortbildung „Polnisch – Grundkurs A2“. In diesem 15-tägigen Seminar ist ein Tag „interkulturelle Kompetenz und Landeskunde “ integriert. 9 Teilnehmende 29 2016 - Eine Fortbildung „Polnisch – Grundkurs A1“. In diesem 15-tägigen Seminar ist ein Tag „interkulturelle Kompetenz und Landeskunde “ integriert. 9 Teilnehmende - Eine Fortbildung „Polnisch – Grundkurs A2“. In diesem 15-tägigen Seminar ist ein Tag „interkulturelle Kompetenz und Landeskunde “ integriert. 8 Teilnehmende - Sechs Fortbildungen (FB) „Interkulturelle Kompetenz und Willkommenskultur“ à drei Tage. 1. FB = 12 Teilnehmende 2. FB = 10 Teilnehmende 3. FB = 8 Teilnehmende 4. FB = 11 Teilnehmende 5. FB = 10 Teilnehmende 6. geplant: FB = bisher 8 Anmeldungen Darüber hinaus bieten verschiedene Bildungsträger Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz an, die auch von Beschäftigten der Landesverwaltung wahrgenommen werden können. So erhalten alle Beschäftigten des MdF jährlich die Möglichkeit, sich für eine für sie in Frage kommende Fortbildung anzumelden. Der Fortbildungsträger ist hierbei offen, d.h. nicht begrenzt auf die Anbieter des öffentlichen Dienstes. Ferner bietet die Bundesfinanzakademie konkret auf die Finanzämter zugeschnittene Seminare zur interkulturellen Kompetenz an. Diese Seminare wurden von Brandenburgischen Beschäftigten nachgefragt und besucht. Allerdings ist ein verhaltenes Interesse zu erkennen. Dies spiegelt sich in der beigefügten Anlage zur Beantwortung der Frage 15 wieder. Studierende und Auszubildende der Fachhochschule der Polizei bekommen Lehrinhalte zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ bzw. seit Sommer 2015 zum weiterentwickelten Programm „Interkulturelle und interpersonelle Kommunikation“ und zum Thema „Polizei in internationalen Einsätzen“ vermittelt. Eine Auflistung der Teilnehmendenzahlen in den Jahren 2012 bis 2016 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: Jahr Anzahl der Teilnehmenden 2012 142 2013 168 2014 177 2015 239 2016 405 30 Auch der Vortrag zum Thema „Polizeilicher Umgang mit Menschen aus anderen Kulturräumen“ trug im Rahmen des Dienstunterrichts in verschiedenen Dienststellen der Brandenburger Polizei zur Stärkung interkultureller Kompetenzen bei: – 2015: 80 Teilnehmende – 2016: 20 Teilnehmende Einen besonderen Beitrag zur Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen in der Polizei stellte die Tagung „Flüchtlinge in Brandenburg“ mit 140 Teilnehmenden im September 2015 an der Fachhochschule der Polizei dar. Neben für die Polizeiarbeit relevanten Informationen zum Ablauf eines Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stand ein Vortrag des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Gransee und Unterstützers der Initiative „Willkommen in Gransee“ zum Thema „Das soziale Umfeld von Asylbewerberunterkünften – Informationen und Erfahrungen“ im Mittelpunkt der Tagung. Ein Teil der Veranstaltung war den Erfahrungsberichten von Flüchtlingen gewidmet und bot die Möglichkeit zu vertiefenden Gesprächen zwischen Geflüchteten, eingeladenen interessierten Bürgerinnen und Bürgern von Willkommensinitiativen und Polizeibediensteten. Darüber hinaus führt die Fachhochschule der Polizei Seminare zur interkulturellen Kompetenz für die Beamtinnen und Beamten des sogenannten Auslandspools durch, in welchem sich Bedienstete befinden , die an Auslandsmissionen der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Diese Seminare sollen im Vorfeld Verständnis für die Kultur des jeweils beschickten Landes aufbauen und die Integration vor Ort erleichtern. Die Teilnahme wird auch anderen interessierten Polizeibeamtinnen und -beamten ermöglicht . Seit 2012 wurden zwei Seminare zur interkulturellen Kompetenz durchgeführt: – 2014: 14 Teilnehmende – 2016: 57 Teilnehmende Die Brandenburger Hochschulen bieten ebenfalls Veranstaltungen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz der Teilnehmenden an. Exemplarisch können hier die folgenden Angebote aufgeführt werden : Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) 2012 • Seminar „Ausländische Studierende und Doktoranden – immer alles klar?“ - Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Studierende und Doktoranden in Deutschland – 7 Teilnehmende 2013 • Der menschlichen Vielfalt in unserer Gesellschaft produktiv begegnen! Fortbildungsreihe zur „interkulturellen Kompetenz“ - 7 Teilnehmende • Seminar „Interkulturelle Kompetenz“ (Was verstehen die Teilnehmenden unter interkultureller Kompetenz? Was passiert, wenn man interkulturelle Situationen als schwierig erlebt? Wie erlebe ich mich selbst als kulturell geprägte Person? Exemplarische Auswirkungsfelder, Ausprägungsformen von Kultur (z.B. Umgang mit Zeit, Umgang mit Gefühlen) und interkulturelle Vorurteile ; Wie gehe ich bewusst mit interkulturellen Situationen um? - 6 Teilnehmende 2014 • Interkultureller Workshop „Wenn Kulturzwiebeln sich begegnen“ (Reise durch die Kulturen hin zu den Besonderheiten der eigenen Kultur. – Beschäftigung mit der Frage, wie aktuelle, persönlich als problematisch erlebte Situationen konstruktiv gelöst werden können. Anhand spannender Fallbeispiele Reflexion der eigenen Denkmuster und Verhaltensweisen. Begriffe wie der Kulturschock, intercultural critical incidents, die Wertehierarchie und interkulturelle Kompetenz wurden analysiert und diskutiert) - 6 Teilnehmende 31 Veranstaltungen mit interkulturellem Hintergrund im Rahmen von innovativen Weiterbildungsprojekten des Weiterbildungszentrums: • Lernfreunde-Projekt: World Café, Thema: „Demografie und Internationalisierung“; Inhalte: Demografischer Wandel und Internationalisierung; Biografien im Wandel; internationale Generationen ; Willkommenskultur Deutschland; Deutschland wandert aus - 10 Teilnehmende 2015 Veranstaltungen mit interkulturellem Hintergrund im Rahmen von innovativen Weiterbildungsprojekten des Weiterbildungszentrums: • IQ-Projekt: Workshop „Prä-Qualifizierung Interkulturelle Kompetenz – Leben, Lernen, Arbeiten “; Ziel: Die Teilnehmenden zu Reflexion von Befindlichkeiten und Erlebens zu befähigen, „Kulturschock-Symptome“ und ihrer Auslöser aufspüren sowie affektive, kognitive und verhaltensbezogene Spielräume ausloten - 7 Teilnehmende 2016 • Modul „Interkulturelle Kompetenz“ als Baustein im Intensivkurs Projektmanagement Abschluss: Universitäts-Zertifikat; 2016 - 9 Teilnehmende • Interkultureller Workshop „Orientiert (statt) irritiert“ – 10 Teilnehmende • Durchgeführte Mobilitäten ins europäische Ausland im Rahmen des ERASMUS+ Programmes der EU 2012/13: 5 Mobilitäten von BTU-Angehörigen zu Fort- und Weiterbildungszwecken 2013/14: 5 Mobilitäten von BTU-Angehörigen zu Fort- und Weiterbildungszwecken 2014/15: 3 Mobilitäten von BTU-Angehörigen zu Fort- und Weiterbildungszwecken 2015/16: 4 Mobilitäten von BTU-Angehörigen zu Fort- und Weiterbildungszwecken Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) Sprachkurse für Mitarbeitende mit 20 Teilnehmenden Technische Hochschule Brandenburg (THB) Interkulturelle Kompetenz mit 9 Teilnehmenden Frage 16: Ist das Thema interkulturelle Kompetenz Bestandteil der modularen Fortbildung von Führungskräften bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 16: Das Thema interkulturelle Kompetenz ist Bestandteil von zwei Führungstrainings für Führungsnachwuchskräfte . Seit 2012 bildet es im 5-moduligen Training „Führungskompetenzen für Führungsnachwuchskräfte “ neben dem Diversity Management einen inhaltlichen Schwerpunkt des dreitägigen Moduls 1 „Führung und Kommunikation“. Seit 2014 ist interkulturelle Kompetenz inhaltlicher Schwerpunkt des Moduls 6 „Teams erfolgreich führen“ im 9-moduligen Training „Führen mit sozialer und persönlicher Kompetenz“. f) Interkulturelle Öffnung von kommunalen Einrichtungen Frage 17: Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die interkulturelle Öffnung kommunaler Einrichtungen unterstützt ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 17: Es wird auf die Beantwortung von Frage 10 verwiesen. 32 Frage 18: Welche und wie viele Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz wurden kommunalen Verwaltungen und Behörden angeboten? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 18: Es wird auf die Beantwortung von Frage 10 verwiesen. g) Interkulturelle Öffnung der Gesellschaft und Stärkung des internationalen Bewusstseins im Land Brandenburg Frage 19: Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung ehrenamtliches Engagement im Bereich Integration? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 19: Die Landesregierung unterstützt ehrenamtliches Engagement zu Gunsten der Integration von Zugewanderten über die Förderung der Willkommensinitiativen, Dialogveranstaltungen mit ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern und persönliche Termine von Mitgliedern der Landesregierung/ der Integrationsbeauftragten mit Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern im genannten Bereich: 1. Unterstützung der Willkommensinitiativen Die Landesregierung unterstützt die Willkommensinitiativen bereits seit Juli 2015 durch vielfältige Maßnahmen . Für die unbürokratische Förderung von entstehenden Kosten wie Fahrtkosten, Büromaterial, Honorare für externe Fachkräfte und Übersetzungen u. a. standen seit 2015 die folgenden Summen zur Verfügung : 2015 115.000 Euro Lottomittel aus allen Ressorts 1.000 Euro pro Initiative pro Jahr, ab 1.7.2015 2016 160.000 Euro MASGF/Mittel der Integrationsbeauftragten 1.500 Euro pro Initiative pro Jahr, ab 1.7.2016 2.000 Euro Der Träger FaZIT (Fachberatungsdienst für Zuwanderung, Integration und Toleranz) bietet außerdem durch das Land Brandenburg geförderte Fortbildungen für die ehrenamtlich Engagierten an. Diese Fortbildungen finden mit einem Basis- und mehreren Aufbaumodulen auf Wunsch der Willkommensinitiativen direkt vor Ort statt. Ferner fördert das MBJS im Rahmen der „Fördergrundsätze vom 02.05.2016 - Weiterbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen - Alphabetisierung und Qualifikation“ im Jahr 2016 u. a. Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die im Land Brandenburg Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen. Seit 2015 standen die u.g. Mittel aus den Budgets der Integrationsbeauftragten, des Landespräventionsbeauftragten und der Landeszentrale für politische Bildung im folgenden Umfang für die nachgenannten Veranstaltungen zur Verfügung: 33 2015 10.000 Euro MASGF/Integrationsbeauftragte 10.000 Euro MIK/Landespräventionsbeauftragter 34.356 Euro Landeszentrale für politische Bildung 56 Schulungen mit insgesamt 679 Teilnehmenden 2016 50.000 Euro MASGF/Integrationsbeauftragte 10.000 Euro MIK/Landespräventionsbeauftragter 22.790 Euro Landeszentrale für politische Bildung 42 Veranstaltungen mit 615 Teilnehmenden (Stand 20.10.) 2. Dialog-Veranstaltungen mit dem Ehrenamt Die Landesregierung hat bereits im Juli 2015 ein Veranstaltungsformat in Potsdam begonnen, um mit den Ehrenamtlichen im Bereich Integration von Geflüchteten in den Dialog zu treten. Der Ministerpräsident , der Chef der Staatskanzlei und die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellen sich dabei den Fragen der Ehrenamtlichen und nehmen ihre Anregungen auf. Im Jahr 2016 wurde dieses Format mit zwei weiteren Dialog-Foren im Nordwesten und Südosten des Landes fortgesetzt. Dialogforum in Potsdam, Staatskanzlei 14.07.2015 Ca. 170 Teilnehmende Dialogforum in Wittstock/Dosse, Stadthalle 30.06.2016 Ca. 140 Teilnehmende Dialogforum in Luckenwalde, Kreishaus 08.10.2016 Ca. 120 Teilnehmende 3. Besuche vor Ort Auf ihren Reisen im Land Brandenburg treffen sich Mitglieder der Landesregierung immer wieder auch mit Ehrenamtlichen, die im Bereich Integration tätig sind, so der Ministerpräsident, die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, der Minister für Bildung, Jugend und Sport sowie andere Kabinettsmitglieder. Das gilt auch für die Integrationsbeauftragte. Frage 20: Welche und wie viele Fortbildungsangebote wurden zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 20: Es wird auf die Beantwortung von Frage 19 verwiesen. Darüber hinaus haben viele Ressorts zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert, die auch Fortbildungsangebote in ihren Bereichen durchgeführt haben. Eine Gesamtübersicht der Veranstaltungen sowie zu der Zahl der Teilnehmenden liegt nicht vor. Frage 21: Wie viele Brandenburger Schulen sind sogenannte „Europaschulen“? zu Frage 21: Derzeit tragen 21 Schulen im Land Brandenburg diesen Titel. Frage 22: Welche europapolitische Kommunikations- und Bildungsarbeit für Brandenburgerinnen und Brandenburger fördert die Landesregierung in welchem Umfang über entsprechende Bildungsangebote in Schulen hinaus? 34 zu Frage 22: Das MdJEV unterstützt Nichtregierungsorganisationen jährlich in Höhe von 30.000 Euro im Rahmen von Projektförderungen für unterschiedliche Formate (öffentliche Veranstaltungen, Seminare, Workshops , etc.) mit unterschiedlichen Zielgruppen. Frage 23: Wie definiert die Landesregierung interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Öffnung? zu Frage 23: Die Landesregierung hält sich an die gängigen Definitionen dieser Begriffe und stellt selbst keine eigenen Definitionen für Fachbegriffe auf. II. Willkommenskultur Frage 24: Was sind die Aufgaben und Befugnisse a: der Landesintegrationsbeauftragten? Wie haben sich diese entwickelt seit der Einbindung in die Stabsstelle Landesbeauftragte innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie? Wird die Landesintegrationsbeauftragte auch in die Abläufe der dem Ministerium des Inneren und für Kommunales unterstellten Zentralen Ausländerbehörde einbezogen? Wenn ja, inwiefern? b: des Landesintegrationsbeirates? zu Frage 24: a) Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten zählt die Beratung der Landesregierung in integrations - und migrationspolitischen Angelegenheiten. Dazu gehören Grundsatzangelegenheiten der Integrations - und Zuwanderungspolitik genauso wie Angelegenheiten der aufenthalts-, asyl- und migrationspolitischen Gesetzgebung. Weitere Aufgaben sind: • die Analyse und Entwicklung von Vorschlägen zum Abbau von Integrationshemmnissen im sozialen , wirtschaftlichen, rechtlichen und administrativen Bereich, • die Förderung der gesellschaftlichen Partizipation von Zuwanderern und Zuwanderinnen, • die Förderung von Initiativen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie für interkulturelle Verständigung, • der Abbau von Diskriminierungen auf der individuellen wie auch der institutionellen Ebene. Außerdem konzipiert und initiiert die Integrationsbeauftragte Maßnahmen zur Integration der dauerhaft hier lebenden Migrantinnen und Migranten und unterstützt die Migrations- und Flüchtlingsarbeit im Land Brandenburg. Sie fördert und unterstützt die im Wirkungsbereich tätigen freien Träger, Institutionen, Netzwerke und Selbstorganisationen. Dabei nimmt die Unterstützung der Qualifizierung von Organisationen von Migrantinnen und Migranten, die sich selbst organisieren, einen besonderen Stellenwert ein. Die Integrationsbeauftragte ist in Zusammenarbeit mit den Beauftragten des Bundes, anderer Länder und kommunaler Gebietskörperschaften tätig. Die Integrationsbeauftragte ist beratendes Mitglied der Härtefallkommission des Landes Brandenburg. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Antidiskriminierungsarbeit. Die Integrationsbeauftragte setzt sich für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben von Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern und hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion ein. Sie fördert deshalb im Rahmen des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg eine Vielzahl von Projekten zum Abbau von Rassismus, 35 Fremdenfeindlichkeit und Gewalt und zur interkulturellen Verständigung. Zudem arbeitet die Integrationsbeauftragte im landesweiten "Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit " mit und ist stellvertretende Vorsitzende des Landesintegrationsbeirates. Die Aufgaben und Befugnisse der Landesintegrationsbeauftragten haben sich seit der Einbindung in die Stabsstelle Landesbeauftragte innerhalb des MASGF nicht verändert. Seit der Einbindung in die Stabsstelle entfällt die Doppelfunktion von Beauftragter und Referatsleitung, so dass die Konzentration auf die Beauftragtenfunktion gewährleistet ist. In die Abläufe der dem MIK unterstellten Zentralen Ausländerbehörde ist die Integrationsbeauftragte direkt nicht einbezogen. Sie hält jedoch engen Kontakt sowohl zu der zuständigen Abteilungsleiterin und zum zuständigen Fachreferat im MIK sowie zu dem Leiter der Zentralen Ausländerbehörde. b) Der Landesintegrationsbeirat dient der Vernetzung und Koordinierung der an der Integration beteiligten Akteurinnen und Akteure auf Landesebene. Er berät und unterstützt die Landesregierung in allen Fragen der Integration und Migration, insbesondere bei der Umsetzung des Landesintegrationskonzepts. Frage 25: Wie setzt sich der Landesintegrationsbeirat personell zusammen? zu Frage 25: Die Liste der Mitglieder des Landesintegrationsbeirats ist der Anlage zur Beantwortung der Frage 25 zu entnehmen. Frage 26: Gibt es ein Verfahren für die Neuaufnahme von Mitgliedern in den Landesintegrationsbeirat oder ist ein solches geplant? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 26: Eine Strukturreform des Landesintegrationsbeirats ist derzeit in Vorbereitung. Die neue Geschäftsordnung wird auf der Sitzung des Landesintegrationsbeirats am 09.12.2016 beraten. In dieser wird auch ein Verfahren für die Neuaufnahme von Mitgliedsorganisationen in den Landesintegrationsbeirat festgeschrieben werden. Frage 27: Wie viele Stellen sind für die Arbeit der Landesintegrationsbeauftragten vorgesehen (Bitte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) angeben)? zu Frage 27: Im Rahmen einer organisatorischen Umstrukturierung zur Steigerung der Arbeitseffizienz wurde ab 01.05.2015 eine Stabsstelle „Landesbeauftragte“ eingerichtet, die organisatorisch direkt der Ministerin zugeordnet ist. Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg ist neben der Landesgleichstellungsbeauftragten (LGBA) und dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (BLMB) zusammen mit ihren originären Aufgaben aus der Linienorganisation des MASGF herausgelöst und dieser gemeinsamen Stabsstelle „Landesbeauftragte“ zugeordnet worden. Aktuell ist die Stabsstelle wie folgt ausgestattet: • 5,75 VZÄ höherer Dienst (incl. Beauftragte) • 3 VZÄ gehobener Dienst • 1 VZÄ mittlerer Dienst. 36 Frage 28: Plant die Landesregierung, Stellung, Aufgaben und Befugnisse a. der Landesintegrationsbeauftragten und b. des Landesintegrationsbeirates zu ändern und/oder zu erweitern? c. Wenn ja, wie? zu Frage 28: a) Eine Änderung der Stellung, Aufgaben und Befugnisse der Landesintegrationsbeauftragten ist derzeit nicht geplant. b) Die Landesregierung plant derzeit keine Änderung oder Erweiterung der Stellung, Aufgaben und Befugnisse des Landesintegrationsbeirates. c) Es wird auf die Beantwortung der Fragen 28a und 28b verwiesen. a) Auf Zuwanderinnen und Zuwanderer und Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen zugehen Vorbemerkung zur Beantwortung der Fragen 29 bis 32: Zu den die Zuständigkeit der Kommunen betreffenden Fragen hat das MASGF eine Abfrage unter den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. 11 Landkreise haben bis zum Stichtag 8.11.2016 geantwortet. Die kreisfreien Städte haben mittels Schreiben des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg vom 25.10.2016 dem MASGF mitgeteilt, sich auf Grund mangelnder personeller Kapazitäten und prinzipieller Erwägungen nicht an dieser, zum großen Teil den kommunalen Selbstverwaltungsbereich betreffenden, Abfrage zu beteiligen. Frage 29: „Welcome-Center“: a. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über „Welcome-Center“? b. Wo sind die „Welcome-Center“ konkret angesiedelt? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) c. Wen adressieren die „Welcome-Center“? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) d. Zu welchen Themen beraten die „Welcome-Center“? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) e. Wie unterstützt die Landesregierung die „Welcome-Center“? f. Plant die Landesregierung, die Förderung kommunaler „Welcome-Center“ auszubauen mit dem Ziel der Etablierung flächendeckender „Welcome-Center“? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? 37 zu Frage 29: a) – d) Vorbemerkung: Die Unterfragen a) bis d) werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gab in unserer Abfrage an, über ein Welcome-Center zu verfügen. Dieses ist bei der Ausländerbehörde angesiedelt und richtet sich an ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Darüber hinaus verfügen einige Kommunalverwaltungen nach eigenen Angaben über Einrichtungen und Organisationseinheiten in ihren Behörden, die ähnliche Funktionen erfüllen, auch wenn sie nicht direkt als zentrale Welcome-Center organisiert und bezeichnet sind. So verwies der Landkreis Teltow- Fläming beispielsweise darauf, dass Ausländerbehörde und Sozialamt das Ziel verfolgen, ihre Arbeit im Sinne eines Welcome-Centers auszugestalten. Als Vorstufen eines solchen Welcome-Centers wurde in der Kommune z.B. das Servicebüro Ausländerbehörde mit je zwei Sachbearbeitenden am Standort des Jobcenters eingerichtet. Der Landkreis Oder-Spree gab ebenfalls an, Kernaufgaben im Bereich des Ausländerwesens in einer Organisationseinheit gebündelt zu haben. Das hier neu geschaffene Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration ist für die Sachgebiete 1) Unterbringung und Finanzierung 2) Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und 3) den Aufgabenbereich der Ausländerbehörde zuständig. Über das breite Beratungsspektrum seines Sozialamtes berichtete der Landkreis Spree-Neiße, das auch über die Zuständigkeiten des Sozialamtes hinaus oft Fragen der Wohnungssuche, der Kinderbetreuung oder der psychosozialen Versorgung bzw. die Weiterleitung an die zuständigen Regeldienste umfasst. Außerdem wird mehrsprachiges Infomaterial (inkl. Piktogrammen) ausgegeben. Im Landkreis Uckermark sind wiederum in jeder kommunalen Sozialbehörde, also jeweils im Jobcenter, im Gesundheitsamt und im Sozialamt, spezielle Teams angesiedelt, die zu Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts , zu Sozialleistungen, Wohnungssuche, Anlaufstellen für Familien, Kita- und Schulbesuch und Möglichkeiten der beruflichen Bildung beraten. Die anderen Landkreise verneinten die Frage nach einem Welcome Center bzw. machten hierzu keine Angaben. Zu e) und f): Vorbemerkung: Die Unterfragen e) und f) werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Landesregierung steht im stetigen Informationsaustausch mit der IHK Potsdam betreffend eines IHK-Modellprojektes zur Vermittlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Arbeit. Dessen Initiierung wird seit November 2015 durch das Bündnis für Beschäftigung begleitet, einem Zusammenschluss von Arbeitsmarktakteurinnen und -akteuren und Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft. Mittlerweile gehören dem Bündnis 34 Partnerinnen und Partner an. Das Bündnis, das bei der IHK Potsdam angesiedelt ist, verfolgt mit dem Modellprojekt das Ziel, Flüchtlinge und Asylsuchende schnell und unbürokratisch in Beschäftigung zu bringen. Durchgeführt werden die damit verbundenen Aufgaben durch das gemeinsame „Welcome Integration Network“ WIN - Service Center, das als Anlauf- und Schnittstelle sowie Informationsbörse Unternehmen, Hilfseinrichtungen und Geflüchtete vernetzt. So finden Zugewanderte unkompliziert Ausbildungsstellen, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Jobs und die Unternehmen geeignete Bewerbungen. Das Modellprojekt soll auf andere Regionen im Land Brandenburg übertragbar sein und wird von der IHK Potsdam koordiniert und finanziert. Das „WIN Service Center – Bündnis für Beschäftigung“ wurde 2016 im Bundeswettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ ausgezeichnet. Frage 30: Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über lokale und regionale Konzepte zur Willkommenskultur aus welchem Jahr? 38 zu Frage 30: Von den Landkreisen, die an der Befragung teilgenommen haben, verfügen folgende Landkreise nach eigenen Angaben über ein Konzept für eine regionale Willkommenskultur aus den nachgenannten Jahren : • Teltow-Fläming (TF) - 2016 (als Bestandteil des Integrationskonzepts) • Ostprignitz-Ruppin (OPR) - 2012 • Spree-Neiße (SPN) - 2015 • Dahme-Spreewald (LDS) - 2016 Frage 31: Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über Netzwerke zur Integration? Wie gestalten sich Aufgaben und Arbeitsweise der Netzwerke? zu Frage 31: Ein Netzwerk zur Integration existiert in den Landkreisen Elbe-Elster (EE), Dahme-Spreewald (LDS), Barnim (BAR), Spree-Neiße (SPN), Ostprignitz-Ruppin (OPR), Teltow-Fläming (TF), Oberhavel (OHV), Potsdam-Mittelmark (PM), Prignitz (PR) und Oder-Spree (LOS). Die Aufgabenverteilung und der Turnus der Treffen unterscheiden sich zwischen den Landkreisen und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: LK ja/nein Aufgaben Turnus der Treffen BAR ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen , Beratung der Kommunalpolitik vierteljährlich EE ja Vernetzung von Ehren- und Hauptamtlichen , Beratung der Kommunalpolitik, Fortentwicklung des kommunalen Integrationskonzepts , u. a. halbjährlich LDS ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen , Schulungen für ehrenamtliche durch die Fachämter, Austausch von Informationen vierteljährlich LOS ja Fortentwicklung des Integrationskonzepts, Beratung der Kommunalpolitik, Informationsaustausch auf Arbeitsebene, Problembesprechung und Lösungssuche unregelmäßige Treffen, bis zu wöchentlich möglich OHV ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen halbjährlich, vierteljährlich OPR ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen monatlich 39 PM ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen , Beratung der Kommunalpolitik jährlich, halbjährlich, vierteljährlich PR ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen , Beratung der Kommunalpolitik monatlich, wöchentlich SPN ja Vernetzung von Haupt- und Ehrenamtlichen , Fortentwicklung des kommunalen Integrationskonzepts, Beratung der Kommunalpolitik vierteljährlich TF ja Vernetzung von Ehren- und Hauptamtlichen , Beratung der Kommunalpolitik, Fortentwicklung des kommunalen Integrationskonzepts halbjährlich, vierteljährlich Die Aktivitäten zur Koordination von haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen werden in vielen Landkreisen von weiteren Maßnahmen flankiert. Der Landkreis Teltow-Fläming hat zum Beispiel die Stelle eines Flüchtlingskoordinators bzw. einer Flüchtlingskoordinatorin geschaffen und neben dem bei der Integrationsbeauftragten des Landkreises angesiedelten Netzwerk Integration Migration auch einen Runden Tisch Flüchtlingshilfe ins Leben gerufen , der sich ein- bis zweimal im Jahr trifft. Der Flüchtlingskoordinator bzw. die Flüchtlingskoordinatorin sorgt zwischen diesen Treffen des Runden Tisches Flüchtlingshilfe für den Informationsfluss zwischen den lokalen Ansprechpartnerinnen und -partnern, Koordinatorinnen und Koordinatoren, ehrenamtlich Engagierten und der Kreisverwaltung. Ein Fachkreis Migration dient im Landkreis Potsdam-Mittelmark dem fachlichen Austausch und der Vernetzung . Für ehrenamtlich Engagierte organisiert die Freiwilligenkoordinatorin unregelmäßige Treffen zum Austausch. Auch im „Netzwerk soziale Dienste" werden Integrationsthemen durch die kommunale Integrationsbeauftragte thematisiert. Frage 32: Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über ein Integrationskonzept aus welchem Jahr? zu Frage 32: Die folgenden Landkreise geben an, über ein Integrationskonzept aus den nachgenannten Jahren zu verfügen: • Teltow-Fläming (2016) • Ostprignitz-Ruppin (2012) • Dahme-Spreewald (2016) • Spree-Neiße (derzeit unter Federführung der Integrationsbeauftragten in der Erstellung) • Oder-Spree (2016) • Elbe-Elster (derzeit in Überarbeitung) Frage 33: Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erstellung von Konzepten zur Willkommenskultur sowie bei der Erstellung von Integrationskonzepten? 40 zu Frage 33: Für das Jahr 2016 wurden unter 02 010 63365 für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände über den Nachtragshaushalt Mittel eingestellt, um die Integration in den Landkreise und kreisfreien Städten zu fördern. Da alle Landkreise und kreisfreien Städte die Mittel abgerufen haben, konnten 360.605,66 Euro zugewendet werden. Damit wurden u. a. Konzepte zur Integration, Integrationskonferenzen und die Arbeit der Willkommensinitiativen unterstützt. Eine detaillierte Übersicht zur Verwendung der Mittel wird im Frühjahr 2017 im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung erwartet. Des Weiteren fördert die Landesregierung die Tätigkeit der RAA Brandenburg. In den sechs über das Land verteilten Niederlassungen ist es eine der Hauptaufgaben, die kommunalen Integrationsakteurinnen und -akteure vor Ort zu unterstützen. Die Erstellung von Konzepten zur Willkommenskultur bzw. von Integrationskonzepten gehört ebenso dazu wie die Unterstützung beim Aufbau von lokalen bzw. regionalen Integrationsnetzwerken. Auf den regelmäßigen Treffen der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg mit den Integrationsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte ist auch die Erstellung von Integrationskonzepten Gegenstand der Beratungen. Ferner legt § 15 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) fest, das von den Kommunen ein Umsetzungskonzept zur Migrationssozialarbeit zu erstellen ist, welches Bestandteil eines kommunalen Integrationskonzeptes sein kann. Da als Ziel der Migrationssozialarbeit in § 13 dieser Verordnung „eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung“ der zugewanderten Personen benannt wird und „die Integrationsbereitschaft der aufgenommenen Person und die Aufnahmebereitschaft sowie Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens zu befördern“ ist, ist mit dem Umsetzungskonzept zur Migrationssozialarbeit ein wesentlicher Bestandteil eines Integrationskonzeptes verpflichtend . Die erstmalige Vorlage eines Umsetzungskonzeptes durch die Landkreise und kreisfreien Städte hat spätestens zum 30.06.2017 bei dem für Soziales zuständigen Ministerium zu erfolgen. Das MASGF hat bereits vor Verkündung der Durchführungsverordnung einen Fachtag mit den Aufgabenträgern zur Migrationssozialarbeit durchgeführt und prozessorientiert weitere, auch regional beratende Unterstützung bei der aufgabenadäquaten Erarbeitung dieser Umsetzungskonzepte angeboten. Frage 34: Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über eine/n a. Integrationsbeauftragte/n? b. Integrationsbeirat? zu Frage 34: a) Alle Landkreise und kreisfreien Städte verfügen über eine Integrationsbeauftragte bzw. einen Integrationsbeauftragten . b) Von den Landkreisen, die an der Befragung teilgenommen haben, existieren in den Landkreisen Potsdam -Mittelmark, Uckermark und Barnim ein Integrationsbeirat. Der Landkreis Teltow-Fläming gibt an, dass ein entsprechendes Netzwerk bei der Integrationsbeauftragten und dem Runden Tisch Flüchtlingshilfe angesiedelt ist (siehe Beantwortung der Frage 31). Frage 35: Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die kommunalen Integrationsbeauftragten und die Integrationsbeiräte bei ihrer Gründung und Arbeit? 41 zu Frage 35: Die Landesintegrationsbeauftragte trifft sich in der Regel alle zwei Monate mit den Integrationsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte. Auf diesen Treffen werden vielfältige Themen der Integration und Migration beraten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 33 verwiesen. Frage 36: Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Regelung über die Einrichtung, Stellung und Befugnisse der kommunalen Integrationsbeauftragten- und -beiräte in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg? Wenn ja, welche? zu Frage 36: Die Landesregierung beabsichtigt keine Änderung der Regelung zu kommunalen Integrationsbeauftragten und -beiräten in § 19 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vorzunehmen. b) Vielfalt als Mehrwert im Land Brandenburg Frage 37: Ist die Konzeption einer Internetseite, die das Thema Vielfalt in Brandenburg in das öffentliche Bewusstsein rücken soll, abgeschlossen? Wenn ja, wie lautet die Adresse? Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der Internetseite zu rechnen? zu Frage 37: Es wird auf die Internetseite des Bündnisses für Brandenburg, http://buendnis-fuer-brandenburg.de, verwiesen. Frage 38: Welche Projekte freier Träger, die die Willkommenskultur in Brandenburg stärken, wurden durch die Landeszentrale für politische Bildung unterstützt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 38: Eine Liste der geförderten Projekte aus den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 ist der Anlage zur Beantwortung der Frage 38 zu entnehmen. c) Erleichterung des sprachlichen Zugangs für Menschen mit Migrationshintergrund Frage 39: Welche Angebote und Informationen des Landes und durch Landesmittel geförderte Angebote und Informationen sind in Broschüren oder im Internet in welchen Fremdsprachen zugänglich? zu Frage 39: Die Landesverwaltung ermöglicht unmittelbar oder mittelbar durch geförderte Projekte in vielfältiger Weise, dass ihre Angebote und Informationen in Broschüren oder im Internet u. ä. in verschiedenen Fremdsprachen zugänglich sind. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage zur Beantwortung der Frage 39 verwiesen. 42 Frage 40: Sprachmittlungsangebot des Fachberatungsdienstes Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg (FaZIT): a. Inwieweit fördert die Landesregierung das Sprachmittlungsangebot von FaZIT? Bitte unter Nennung des/der Haushaltstitel(s) für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. b. Wie viele SprachmittlerInnen stehen Menschen mit Migrationshintergrund durch FaZIT zur Verfügung? c. In welchen Bereichen stellt FaZIT Sprachmittlungsangebote zur Verfügung? d. Sieht die Landesregierung einen erhöhten Bedarf an SprachmittlerInnen im Land Brandenburg? Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung? e. Gibt es über FaZIT hinaus weitere durch Landesmittel gefördertes Sprachmittlungsangebote? Wenn ja, welche? f. Welche sonstigen Sprachmittlungsangebote von Vereinen, Initiativen u. ä. in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt? Plant die Landesregierung, diese zu unterstützen? zu Frage 40: a) Das auch mit Mitteln des Landes geförderte Projekt Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz (FaZIT) bietet im Rahmen seiner Arbeit die Vermittlung von ehrenamtlich tätigen Sprachmittelnden (Sprachmittlungspool) an und arbeitet an der Qualifizierung von Sprachmittelnden, wobei die Landesregierung hier bis 2015 vorrangig kofinanzierend eintrat. In den Jahren 2012 und 2013 erfolgte darüber hinaus direkte sprachmittlerische Unterstützung, insbesondere für irakische und afghanische Flüchtlinge. Die Landesregierung fördert die Vermittlung von Sprachmittelnden und die Qualifizierung bis einschließlich 2016 aus dem Titel 07 010 / 684 70, Ausnahmen sind in der Tabelle gekennzeichnet. Mit dem Nachtragshaushalt 2016 wurde eine Erhöhung der Förderung für FaZIT möglich. Diese umfasste auch eine Anhebung des Anteils für die Sprachmittlung auf insgesamt 40.656 € im Jahr 2016. Haushaltsjahr Vermittlung in € (ohne Sachkostenanteil in FaZIT) Qualifizierung in € 2012 5399.97 €, 3.500 € aus 10040 68486 23.657,45 € (Kofinanzierung Bundesprojekt ) 2013 7.171,56 € 3.500 € aus10040 68486 25.097,70 € (Kofinanzierung Bundesprojekt ) 2014 7805,04 € 3.500 € aus 10040 68486 23.933,97 € (Kofinanzierung Bundesprojekt ) 2015 7435 € 3.500 € aus 07040 68486 13.500 € (2 Konfinanzierungen Bundesprojekte ) 2016 19.590 € (einschließlich Projektassistenz Qualifizierung) 61.340 € 43 b) Zurzeit stehen dem Projekt 59 Sprachmittelnde zur Verfügung. c) In 2016 erfolgten etwa 75% der Einsätze im Rahmen der Gesundheitsversorgung, die übrigen 25 % werden dominiert von Anfragen im Zusammenhang Schule und KITA. d) Die Landesregierung sieht einen erhöhten Bedarf an Sprachmittelnden im Land Brandenburg. Daher hat sie im Rahmen des Nachtragshaushalts bereits Fördermittel für die Ausbildung von Sprachmittelnden vor allem zur Erweiterung des Sprachmittlungspools bei FaZIT im Rahmen von zwei Kursen in 2016 bereitgestellt und bewilligt. Die Kurse begannen im August und Dezember 2016 mit einer Kapazität von jeweils 14 Teilnehmenden. Aufgrund der hohen Nachfrage sind weitere Fortbildungen in verschiedenen Regionen des Landes in 2017 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vorgesehen. e) Im Rahmen des IQ-Netzwerks Brandenburg erfolgt keine Sprachmittlung, sondern voraussichtlich noch bis spätestens 2018 die Förderung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse. Diese Unterstützung geht nun schrittweise in den Angeboten nach § 45a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf. f) Es ist der Landesregierung nicht möglich, die Vielzahl von Sprachmittlungsangeboten unterschiedlichen Niveaus in Brandenburg zu kennen bzw. alle bekannten aufzulisten. So sind allein auf der Internet- Plattform von HelpTo, die gefördert wird durch das Bündnis für Brandenburg, eine Vielzahl von Angeboten aufgeführt, die sowohl direkte Sprachmittlung als auch Sprachguides erfassen. Eine Förderung von Sprachmittlungsangeboten im Rahmen eines eigenständigen Programms oder einer Richtlinie ist nicht geplant. Unabhängig davon wird Sprachmittlung als Bestandteil von integrativen Projekten weiterhin finanziell unterstützt. Der Sachkostenanteil im Rahmen der pauschalen Kostenerstattung für Migrationssozialarbeit nach dem Landesaufnahmegesetz steht den Landkreisen und kreisfreien Städten auch ausdrücklich für Sprachmittlung im Beratungskontext zur Verfügung. Ferner werden aus Mitteln der Landesintegrationsbeauftragten auf Antrag auch Sprachmittlungsangebote gefördert. Ferner sind im Kontext der Hochschulen des Landes folgende Initiativen bekannt. Zum Teil wird dieses Engagement durch das Förderprogramm Welcome des DAAD sowie auch durch das MWFK finanziell unterstützt. Universität Potsdam: • An der Universität Potsdam ist die Gruppe Pangea aktiv, siehe: http://pangeaprojekt .de/teilprojekte/ BTU Cottbus-Senftenberg: • BTU Buddy-Programm – Studierende höherer Fachsemester unterstützen ehrenamtlich neuangekommene internationale Studierende beim Einleben in der neuen Wahlheimat bspw. bei Behördengängen . • Lernpatenschaft mit Tandempartnerin bzw. -partner, vermittelt durch den StuRa der BTU Cottbus -Senftenberg, siehe http://tandem.stura-btu.de/ • Sprechcafé der Freiwilligenagentur Cottbus, siehe http://freiwilligenagenturcottbus .de/sprechcafe/ • Geflüchteten-Stammtisch Cottbus 44 Europa-Universität Viadrina: • An der Hochschule gibt es die Initiative zur Unterstützung der Freiwilligen (Studierende und andere Bürgerinnen und Bürger), die bei den Vereinen „Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit“ und „Vielfalt statt Einfalt“ zusammengeschlossen sind. Angeboten wird eine Weiterbildung im Rahmen des Projektes „Sprachanimation für Geflüchtete“. Die Studierenden können im Rahmen dieses Projektes ein Zertifikat erwerben. Filmuniversität Babelsberg: • Die studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im akademischen Auslandsamt, die als „Buddies“ die internationalen Studierenden betreuen, bauen ein studentisches Sprach-Tandem- Angebot im Intranet auf, über das sich interessierte Partner finden können, die die jeweilige andere Sprache ausbauen und verbessern möchten. Technische Hochschule Brandenburg (TH Brandenburg): • An der THB gibt es im Rahmen des Welcome-Programms des DAAD Sprachkurse für Geflüchtete , die durch Studierende der THB angeboten werden. • Es sind zahlreiche Studierende ehrenamtlich engagiert, Flüchtlinge mit Übersetzungen bei Behördengängen u. ä. zu unterstützen. Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNE): • studentische Initiative Solidarität für Asylbewerber (SofA) • Horizonte e. V. (Sprachcafé, interkulturelle Kommunikation) Fachhochschule Potsdam (FH Potsdam, FHP): • In der Beratungsstelle HERe stehen drei arabischsprachige Tutoren für den Erstkontakt zur Verfügung. • Die fachspezifischen Kurse zur Studienvorbereitung werden durch Tutorien begleitet, zur Vermittlung der jeweiligen Fachsprachen. Technische Hochschule Wildau (TH Wildau): • Unterstützung des Landkreises bei der Integration: seit Mai 2015 Deutschkurse für Geflüchtete, die in Heimen der Region untergebracht sind (Finanzierung durch Landkreis und Hochschule). d) Werbung um Fachkräfte, ausländische Studierende sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler Frage 41: Wie bewertet die Landesregierung die Nutzung und Inanspruchnahme des Fachkräfteportals Brandenburg (www.fachkraefteportal-brandenburg.de) durch Brandenburger Unternehmen einerseits und ausländische Fachkräfte andererseits? Hat es diesbezüglich in den vergangenen Jahren nennenswerte Entwicklungen gegeben? zu Frage 41: Das Fachkräfteportal Brandenburg bietet einen Überblick zu bereits bestehenden Angeboten für Lebens - und Karrierechancen in Brandenburg. Es informiert zu den unterschiedlichen Bereichen wie Arbeit , Freizeit, Familie und Wissenschaft. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, ihre offenen Stellenangebote einzustellen und somit gezielt ausländische Fachkräfte anzusprechen. Dieses Angebot wird durch die Brandenburger Unternehmen immer stärker genutzt. Um Zugewanderte, ausländische Studierende sowie Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler anzusprechen, werden spezielle Angebote und Informationen zielgruppenspezifisch im „Welcome-Center“ des Fachkräfteportals präsentiert. Das Welcome-Center dient so Interessierten aus dem In- und Ausland als „Assistent der Informationsbe- 45 schaffung“. Die Informationsbereiche bestehen aus den Bereichen Arbeiten, Studium, Leben und Bildung und sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Polnisch, Französisch, Russisch, Spanisch und zukünftig auch in Arabisch verfügbar. Die Nutzung des Fachkräfteportals ist seit seiner Einrichtung stetig gestiegen: In 2013 konnten 67.500 Besucherinnen und Besucher verzeichnet werden, in 2014 bereits 88.500. In 2015 lag die Besucherzahl dann bei 148.800 und bis September 2016 haben knapp 138.200 Nutzerinnen und Nutzer die Webseite besucht. Die häufigsten Zugriffe aus dem Ausland auf das Welcome-Center in 2015 kamen aus Polen (2.323 Besucherinnen und Besucher), den USA (878 Zugriffe) und Russland (355 Zugriffe). Frage 42: Welche Hochschulen in Brandenburg verfügen über welche Anlaufstellen für ausländische Staatsangehörige ? zu Frage 42: An den staatlichen Hochschulen in Brandenburg gibt es folgende Anlaufstellen: Universität Potsdam • International Office: Beratung und Betreuung von Internationalen Erasmus- und Programmstudierenden , • International Office, Team Incoming: Beratung und Betreuung von internationalen Bachelorund Masterstudierenden, • International Office, Team Beratung von Geflüchteten: Beratung und Betreuung von Studierenden und Studieninteressierten mit Fluchthintergrund, • International Office, Welcome Center: Beratung und Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden , Postdocs und Gastprofessorinnen und -professoren. Das Welcome Center Potsdam hat zwei Büros – eines an der Universität Potsdam und eines auf dem Telegrafenberg für Forscherinnen und Forscher des GeoForschungsZentrums, des Alfred-Wegener-Instituts und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung. BTU Cottbus-Senftenberg • Bereich Internationale Zulassungen: Beratung von Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden zum Bewerbungsprozess, • Welcome and Registration Point: Erstkontaktstelle für Studierende nach der Ankunft in Deutschland; bietet Unterstützung bei der Immatrikulation, Wohnungssuche, Erstorientierung, • Bereich Beratung während des Studiums: Beratung zu Stipendien und Fördermöglichkeiten, aufenthaltsrechtliche Fragen für Studierende, • Student Activities Office: fördert den Kontakt der internationalen Studierenden und der lokalen Bevölkerung; regt die Studierenden zur Vermittlung von Informationen über ihre Heimatländer an, betreut Ländergruppen, • Welcome Centre für internationale Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler: zentrale Beratungs - und Servicestelle für internationale Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdocs und neuberufene Professorinnen und Professoren, • Studienberatung für an einem Studium interessierte Geflüchtete: wöchentliche Sprechstunde in deutscher, englischer oder arabischer Sprache, • Büro für internationale Studiengänge: Fachliche Beratung für Studierende englischsprachiger Studiengänge. Europa-Universität Viadrina • Abteilung für Internationale Angelegenheiten: Informationen zu Studium und Lehre an der Viadrina und dem Leben in Frankfurt (Oder) (Bewerbung, Studium, barrierefreies Studium, Studi- 46 um mit Kind, Finanzierung, Visum, Versicherung, Wohnheime, Anreise, Ankunft, Sprachausbildung ) für Austauschstudierende EU und Nicht-EU, Gaststudierende, internationale grundständige Studierende, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, • Zentrale Studienberatung: Studienberatung, Studienorientierung für alle grundständigen Studierenden sowie Geflüchtete (Studium für Geflüchtete Welcome@Viadrina). Filmuniversität Babelsberg • Tag der offenen Tür mit individuellen Beratungsgesprächen und Bewerbungsmappenberatung, • allgemeine und fachspezifische Studienberatung (Film, Schauspiel, Medienwissenschaften) für Geflüchtete und internationale Studieninteressierte. TH Brandenburg • Akademisches Auslandsamt: Anlaufstelle für ausländische Studieninteressierte , -bewerberinnen und -bewerber sowie Studierende, • Akademisches Auslandsamt/ Beratung für Geflüchtete: Anlaufstelle für Geflüchtete mit Studienwunsch , • Referent des Vizepräsidenten für Forschung: Anlaufstelle für Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. HNE Eberswalde • Beratungsangebote für Geflüchtete – Abteilung Studierendenservice • Beratungsangebote und Betreuung für ausländische Vollzeit-Studieninteressierte und Studierende – Abteilung Studierendenservice • Beratung und Betreuung von ausländischen Austauschstudierenden – International Office • Beratung und Betreuung von ausländischen Gastdozentinnen und -dozenten und Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler – International Office sowie am jeweiligen Fachbereich FH Potsdam • International Office der FH Potsdam für ausländische Studieninteressenten, • HERe-Beratungsstelle für Geflüchtete, • studentisches Betreuungsprojekt fhp-connect.de: Plattform für Internationales an der Fachhochschule Potsdam: Zielgruppe Studierende; Studieninteressierte. TH Wildau • Welcome Center der TH Wildau: Erstinformation, Sprachkurse und Studienvorbereitungskurse für Geflüchtete • Akademisches Auslandsamt/ International Office / Dozententeam „Deutsch als Fremdsprache“: Erstinformation zu Sprachkursen „Deutsch als Fremdsprache“, Sprachtandems für internationale Studierende • Akademisches Auslandsamt/ International Office und einladender Fachbereich: Beratung und Information für internationale Akademikerinnen und Akademiker bzw. Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu Kurzlehraufenthalten, fachliche Betreuung, Integration von Gastdozentinnen und -dozenten in passende Lehrveranstaltungen, Beratung und Betreuung und deren Integration in Projektteams und an der TH Wildau, Unterstützung bei der Wohnungssuche und ggf. bei der Unterbringung von mitreisenden Kindern in Schulen und Kitas. e) Weiterentwicklung der Ausländer- und Meldebehörden zu Willkommensbehörden Frage 43: Ist das Pilotprojekt „Willkommensbehörden“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, an dem sich das Land Brandenburg mit der Ausländerbehörde Potsdam beteiligt, abgeschlossen? Wenn ja, mit 47 welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen? Wurden und werden weitere Ausländerbehörden einbezogen ? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss des Pilotprojekts und konkreten Ergebnissen zu rechnen? zu Frage 43: Das Modellprojekt „Ausländerbehörden - Willkommensbehörden“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist abgeschlossen. Die Abschlussveranstaltung fand am 03.11.2015 in Berlin statt. Die insgesamt 10 involvierten Ausländerbehörden – für Brandenburg hat die Ausländerbehörde in Potsdam teilgenommen – wurden in den Bereichen Strategie- und Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Vernetzung vor Ort durch externe Unternehmen begleitet. Es wurde ein Werkzeugkoffer entwickelt, mit denen die Länder und Kommunen selbständig eine Willkommens- und Dienstleistungskultur in den Ausländerbehörden und auch in anderen Behörden etablieren können (http://www.bamf.de/werkzeugkoffer). Dieser Werkzeugkoffer wurde allen Ausländerbehörden in Brandenburg auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde seitens des MIK in einem Informationsschreiben und auf der jährlichen Dienstberatung mit den Ausländerbehörden dafür geworben, an den vom BAMF im Anschluss an das Projekt angebotenen Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema „Willkommenskultur“ teilzunehmen und von dem im Werkzeugkoffer dargestellten Rüstzeug auf dem Weg zu einer Willkommensbehörde Gebrauch zu machen. Dabei wurde auf das Prinzip der Freiwilligkeit abgestellt. Frage 44: Was unternimmt die Landesregierung, um für eine verstärkte Zusammenarbeit von Ausländerbehörden, Migrationsberatungsstellen, Integrationsbeauftragten und MigrantInnenorganisationen zu werben? zu Frage 44: § 13 Absatz 4 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) regelt , dass „zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit Aktivitäten zur Unterstützung ehrenamtlich Tätiger sowie von Willkommensinitiativen und die Kooperation mit Migrantenorganisationen“ gehört. Nach § 13 Absatz 5 LAufnGDV umfasst die Migrationssozialarbeit zudem „die Vernetzung und Kooperation mit migrationsspezifischen und allgemeinen Unterstützungsangeboten und fördert die interkulturelle Öffnung der nicht migrationsspezifischen Dienste und Institutionen.“ Damit ist ein wichtiger Impuls für die Zusammenarbeit vor Ort weit über Werbung hinausgehend rechtlich verankert. Darüber hinaus fördert die Integrationsbeauftragte zahlreiche Veranstaltungen, die der verstärkten Zusammenarbeit der o.g. Akteurinnen und Akteure dienen. Die regionalen und lokalen Netzwerke zielen ebenfalls auf eine solche Zusammenarbeit, dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 35 verwiesen . Gemeinsam mit dem MIK hat die Integrationsbeauftragte das bereits in der Beantwortung von Frage 43 thematisierte BAMF-Projekt „Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden“ unterstützt und aus ihren Mitteln mit 10.000 Euro kofinanziert. Zudem bieten der Landesintegrationsbeirat und die durch diesen eingerichteten Arbeitsgruppen die Möglichkeit des Austausches und der Koordinierung der Zusammenarbeit. f) Handlungsspielräume von Bundesgesetzen für einen sicheren Aufenthalt nutzen Frage 45: Ein ungesicherter Aufenthaltstitel hat große Auswirkungen auf das Integrationsverhalten der betroffenen Menschen. Wer nicht sicher weiß, ob die eigene Zukunft in Deutschland liegt oder doch in einem anderen Land, hat es schwer, sich niederzulassen und Wurzeln zu schlagen. Werden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Brandenburg a. in Bezug auf: 48 aa. den Erwerb und die Vorteile von Aufenthaltstiteln und bb. über den Erwerb und die Vorteile der Einbürgerung aktiv informiert? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und durch wen? b. ermutigt, aa. einen Aufenthaltstitel oder bb. eine Einbürgerung zu beantragen? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und durch wen? Bitte für a. aa. und bb. und b. aa. und bb. gesondert beantworten). zu Frage 45: a) in Bezug auf: aa) Gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) besteht für die Ausländerbehörden eine allgemeine Beratungspflicht. Auf dieser Grundlage wird über den Erwerb und die Vorteile von Aufenthaltstiteln in jedem konkreten Fall bei Bedarf informiert. bb) Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben auch im Land Brandenburg die Möglichkeit, sich jederzeit einfach und ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen umfassend über die Voraussetzungen eines Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit zu unterrichten, vgl. Artikel 19 Absatz 1 Landeverfassung ; ein Informationsdefizit besteht nicht. Bereits die Eingabe des Suchwortes "Einbürgerung" in eine Internet-Suchmaschine führt unmittelbar zu einem umfangreichen Informationsangebot, u. a. auch der Bundesregierung. Bei Eingabe der Suchwörter "Einbürgerung" und "Brandenburg" eröffnet sich unmittelbar ein Zugang zu den Informationsangeboten des MIK des Landes Brandenburgs sowie u. a. der Landeshauptstadt Potsdam. Darüber hinaus kann über die Vorteile einer Einbürgerung sinnvoll nur individuell-konkret informiert werden. Dies geschieht gegebenenfalls aktiv und dann auch ermutigend seitens der für Einbürgerungen zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte, die auch als Ausländerbehörden zuständig sind (siehe vorstehende Antwort zu Frage 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa). Die Synergie-Effekte, die sich aus einer Zuständigkeit derselben Verwaltung sowohl als Einbürgerungsbehörde als auch als Ausländerbehörde ergeben, waren einer der Gründe, aus denen der Landtag den Landkreisen und kreisfreien Städten zum 01.01.2014 auch die Zuständigkeit für Einbürgerungen übertragen hat (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, LT-Drs. 5/6967 zu § 1). b) ermutigt: aa) Sofern sich eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit an die zuständige Ausländerbehörde wendet , erfolgt die unter Punkt a. aa. genannte Beratung. In diesem Zusammenhang kann es einzelfallbezogen auch zu einer „Ermutigung“ zur Beantragung eines speziellen Aufenthaltstitels kommen. bb) Es wird auf die Beantwortung zu Frage 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird verwiesen. 49 Frage 46: Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit a. leben in Brandenburg? b. haben in Brandenburg die deutsche Staatsangehörigkeit erworben? c. leben in Brandenburg mit einer Aufenthaltserlaubnis? d. leben in Brandenburg mit einer Duldung? Wie viele dieser Personen sind Kinder? Bitte jeweils (a-d) für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln. zu Frage 46: a) Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 30.09.2016 Anzahl der Ausländer 51.810 59.580 67.589 88.158 103.895 Quelle: Ausländerzentralregister b) Soweit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wird, kann die Einbürgerungsstatistik herangezogen werden. Diese bundesweite Erhebung weist alle im Berichtsjahr eingebürgerten Personen nach. Rechtsgrundlage bildet § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz. Die Einbürgerungsstatistiken für die Jahre 2012 bis 2015 sind sowohl auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Einbuergerun gen2010210157004.pdf?__blob=publicationFile) als auch des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2016/SB_A01-09- 00_2015j01_BB.pdf) allgemein zugänglich. Für das Jahr 2016 liegen noch keine statistischen Auswertungen vor. Soweit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird, haben "Menschen mit (gegenwärtig auch) ausländischer Staatsangehörigkeit" die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, wenn sie von mindestens einem deutschen Elternteil abstammen oder als Kinder ausländischer Eltern im Inland geboren wurden, von denen zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz oder als Familienangehörige oder Familienangehöriger eines Schweizers oder einer Schweizerin eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21.06.1999 (BGBl. 2000 II S. 810) besaß, vgl. § 4 Absatz 3 StAG. Bezogen auf "Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit", die im Inland geboren sind und von deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, haben im Land Brandenburg die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt erworben : Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Jahr Brandenburg 2012 108 2013 98 2014 109 2015 83 50 c) Zahl der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis in Brandenburg Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 30.09.2016 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis 11.701 12.206 13.312 16.276 25.339 Quelle: Ausländerzentralregister d) Personen mit Duldung in Brandenburg Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 30.09.2016 Inhaber einer Duldung 1.560 1.795 2.449 5.052 4.486 darunter Minderjährige bis 18 Jahre 270 336 527 1.166 1.442 Quelle: Ausländerzentralregister Frage 47: Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Brandenburg a. eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25a AufenthG erlangt? b. eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25b AufenthG erlangt? c. eine Duldung zu Ausbildungszwecken erhalten? zu Frage 47: a) Zum Stichtag 30.09.2016 waren laut Ausländerzentralregister (AZR) 35 ausländische Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a AufenthG. b) 11 Personen waren Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25b AufenthG. c) Duldungen zu Ausbildungszwecken waren zum vorgenannten Stichtag im AZR nicht registriert. Frage 48: Inwieweit hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Aufgabe des Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit eingesetzt oder inwieweit plant sie dies zu tun? zu Frage 48: Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Neujustierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts und dabei auch für eine Aufgabe des Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ein. Zuletzt hat sie anlässlich der Befassung mit dem vom Deutschen Bundestag am 03.07.2014 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit der Mehrheit der Länder die Entschließung des Bundesrats vom 19.09.2014, BR-Drs. 382/14 (Beschluss), mit beschlossen. Soweit in Folge des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13.11.2014 (BGBl. I 51 S. 1714) für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern faktisch keine Optionspflicht mehr besteht und Mehrstaatigkeit akzeptiert wird, ist der Landesregierung bewusst, dass dies nur für die Minderheit derjenigen in Deutschland aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern gilt, die im Inland geboren wurden, und von dieser Minderheit auch nur für die Minderheit derjenigen im Inland geborenen und aufgewachsenen Kinder, von deren ausländischen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt bereits mindestens ein Elternteil zufällig über einen qualifizierten aufenthaltsrechtlichen Status verfügte , vgl. die Antwort zu Frage 46 Buchstabe b. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin auf Bundesebene insbesondere dafür einsetzen, dass diese ausschließlich abstammungsorientierte Ungleichbehandlung der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit allein nach dem Zufall des aufenthaltsrechtlichen Status ihrer Eltern zum Zeitpunkt der Geburt im Inland aufgegeben wird. Frage 49: Welche Handlungsspielräume bestehen auf Landesebene bei der Umsetzung von ausländerrechtlichen Vorschriften? zu Frage 49: Die Umsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften orientiert sich daran, wie viele Gestaltungsmöglichkeiten die jeweils anzuwendende Rechtsnorm zulässt. Bei gebundenen Vorschriften besteht kein Handlungsspielraum . Bei Ermessensentscheidungen sind auf Landesebene Hinweise möglich. Im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministeriums des Innern vom 26.10.2009 verbindlich. Wo diese Raum lässt, werden vom MIK bedarfsgerecht ermessenslenkende Erlasse und Informationen für die Ausländerbehörden gefertigt . Dies erfolgt anlassbezogen auch bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen, in denen der Bund keine Ausführungsvorschriften erarbeitet hat. Frage 50: Gibt es in Brandenburg Leitlinien zur Umsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften? Wenn ja, welche? zu Frage 50: Unter Leitlinien wird hier gemäß den Ausführungen im Duden ein bestimmender Grundsatz, ein leitender Gesichtspunkt, ein richtungsweisender Anhaltspunkt für das Handeln verstanden. Dieses Erfordernis erfüllen die Erlasse und Informationen für die Ausländerbehörden (siehe Antwort zu Frage 49). Die Informationen und Erlasse werden den Ausländerbehörden in Dialog Brandenburg, einer Austauschplattform für Dokumente und Informationen, die von Projekt- oder Arbeitsgruppen der Landes- sowie Kommunalverwaltungen Brandenburgs untereinander und mit externen Dritten benutzt werden kann, zur Verfügung gestellt. Die Erlasse werden zudem in der Datenbank BRAVORS - Brandenburgisches Vorschriftensystem für jeden öffentlich gemacht. III. Überwinden von Diskriminierung und Rassismus a) Sicherung, Ausbau und Professionalisierung von Beratungsstrukturen Frage 51: Wie und durch wen wird die Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg durchgeführt? (Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben) 52 zu Frage 51: Die Landesregierung fördert das Angebot der Opferperspektive. Im Themenfeld Antidiskriminierungsberatung für Betroffene rassistischer Diskriminierung führt die Fachstelle der Opferperspektive im Jahr 2016 zwei Projekte durch: • Die Antidiskriminierungsberatung wird vom MASGF, Titelgruppe Integrationsbeauftragte (85.000 Euro) sowie der Landeshauptstadt Potsdam (5.000 Euro) gefördert. Das Projekt ist ausgestattet mit 1,5 VZÄ Beratung sowie 0,2 VZÄ Projektverwaltung. • Ein Modellprojekt zum Aufbau einer Antidiskriminierungsberatung für die Landeshauptstadt Potsdam wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) und der Landeshautstadt Potsdam. Das Projekt ist ausgestattet mit 0,75 VZÄ Projektaufbau und Beratung sowie 0,225 VZÄ Projektleitung und -verwaltung. Frage 52: Wie fördert die Landesregierung Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg? (Bitte den/die Titel im Haushalt angeben) zu Frage 52: Die Antidiskriminierungsberatung für Betroffene rassistischer Diskriminierung wird als Projektförderung des Vereins Opferperspektive e. V. gefördert. Der Verein Opferperspektive e. V. erhält im Jahr 2016 Zuwendungsmittel des MASGF durch die Integrationsbeauftragte für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle in Höhe von 85.000 Euro. Darin enthalten ist eine Aufstockung der Förderung gegenüber den Vorjahren um 30.000 Euro aus Mitteln des Nachtragshaushaltes . Außerdem erhielt Opferperspektive e. V. in 2015 und 2016 Zuwendungsmittel in Höhe von je 5.000 Euro für die Projektdurchführung „Beratung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund oder mit Fluchtgeschichte, die von mehrfacher Diskriminierung betroffen sind“ aus dem Förderprogramm zur Unterstützung der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund. Eine weitere Zuwendung im Jahr 2015 war zweckbestimmt für zusätzliche Dolmetscher- und Übersetzerkosten für Beratungstätigkeiten in den Orten Massow und Zehdenick aufgrund besonderer Bedarfslagen in Höhe von 1.800 €. Die Zuwendungen erfolgten aus dem Titel 07 010 / 684 70. Frage 53: Inwieweit wurde in den vergangenen Jahren die Beratung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgebaut? zu Frage 53: Die Stelle für die Beratung nach dem AGG wurde in den vergangenen Jahren nicht ausgebaut. Es ist vorgesehen, die Landesstelle für Chancengleichheit 2017 durch eine zusätzliche Stelle im höheren Dienst zu verstärken. Frage 54: Wie viele AGG-Klagen gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes an den Gerichten des Landes Brandenburg ? zu Frage 54: In den bundeseinheitlichen Justizstatistiken werden die Verfahren, in denen eine Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gerügt wird, nicht gesondert erhoben. 53 Frage 55: Besteht nach Auffassung der Landesregierung in Bezug auf den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg Handlungsbedarf? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 55: Es besteht Handlungsbedarf bezüglich der Prävention und der Intervention gegen Ausgrenzung, da diese die Integration erschweren. Bundesweite Studien zeigen, dass Diskriminierung alltäglich erlebt wird und dass die von Diskriminierung Betroffenen oft nicht ihre Rechte oder geeignete Anlaufstellen kennen. Spezifische Beratungsstellen können zudem auch klären, ob der Vorwurf der Diskriminierung zutrifft oder andere Gründe vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurden die Mittel für die Opferperspektive erhöht. Im Zusammenhang damit wird auf die Beantwortung von Frage 52 verwiesen. Frage 56: Wie steht die Landesregierung zu einer unabhängigen, außerschulischen Beschwerdestelle für schulische Diskriminierungsfälle? zu Frage 56: Die Landesregierung sieht im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen und schulgesetzlichen Vorgaben kein Erfordernis für die Einrichtung einer unabhängigen außerschulischen Beschwerdestelle für schulische Diskriminierungsfälle. Eine entsprechende Stelle ist zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierungen, den im gesetzlichen Auftrag der Schulen angelegten Fürsorge- und Beratungspflichten sowie den informell möglichen und rechtsförmlich vorgesehenen Verfahren, den schulischen Gremien sowie auch nach dem Maßstab unterrichtlicher Inhalte u. a. auf der Grundlage rahmenplanmäßiger fachübergreifender Kompetenzentwicklung (z.B. zu den Themen Gewaltprävention, Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming), Interkulturelle Bildung und Erziehung, Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung ) nicht erforderlich. Sofern in Schulen Vorfälle von individuellen oder gruppenbezogenen Diskriminierungen festgestellt werden, sind die Schulen bereits auf der Grundlage von § 4 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) einschließlich der Verpflichtung der Lehrkräfte gemäß § 68 Absatz 2 BbgSchulG verpflichtet, mögliche Diskriminierungen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie auch nach dem Erziehungs- und Bildungsauftrag insgesamt wahrzunehmen und auf diese erzieherisch einzugehen. Neben individuellen Beratungen, Konfliktschlichtungen und möglichen Maßnahmen gemäß der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung (EOMV) ist die Schule auch zu präventiven Maßnahmen und entsprechenden Thematisierungen im Unterricht aufgefordert. Vorkommnisse in der Schule, die geeignet sind, den Nationalsozialismus oder andere zur Gewaltherrschaft strebenden Lehren zu verherrlichen, zu rechtfertigen oder von antisemitischen oder rassistischen Haltungen geprägt sind oder damit offensichtlich im Zusammenhang stehen, sind gemäß § 9 EOMV unverzüglich dem zuständigen staatlichen Schulamt zu melden. Im Ergebnis geht die Landesregierung davon aus, dass die erforderliche Antidiskriminierungskultur in den Schulen vor allem dann wirksam ist, wenn sie institutionell selbst verantwortet und durchgeführt wird, um auf die spezifischen Anforderungen sowie alle Beteiligten vor Ort umfassend eingehen zu können. Eine unabhängige außerschulische Beschwerdestelle dürfte hierfür keine hinreichende sichere Gewähr bieten und als externe Stelle eher zu stark reglementierend auf die pädagogische Freiheit, die verschiedenen Schulformen sowie auf die jeweiligen speziellen Voraussetzungen der einzelnen Schule einwirken. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Prozess der Aufarbeitung einschließlich der anzuwendenden Verfahren, Anhörungen und Konfrontationen mit dem Vorwurf der Diskriminierung in der Schule eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, auf Diskriminierungen pädagogisch nachdrücklich u. a. auch im Sinne präventiver Verantwortung einzuwirken . Das Recht der von Diskriminierungen betroffenen Schülerinnen und Schüler auf Beschwerden, die auch von den Eltern geltend gemacht werden können, besteht uneingeschränkt im schulischen Zusammenhang . Im Einzelfall kann auch Rechtsschutz über gerichtliche Verfahren geltend gemacht werden . 54 b) Konsequente und effektive Strafverfolgung beibehalten, Resozialisierung und Rechtsbewusstsein junger Menschen weiter stärken Frage 57: Wie viele rechtsextremistisch orientierte GewaltstraftäterInnen befinden sich im Brandenburger Jugendvollzug ? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auf-schlüsseln) zu Frage 57: In der für den Jugendvollzug im Land Brandenburg zuständigen JVA Wriezen befanden sich im Jahr 2012 fünf Gefangene, 2013 acht Gefangene, 2014 sechs Gefangene, 2015 drei Gefangene und 2016 fünf Gefangene, die als rechtsextremistisch orientierte Gewaltstraftäter eingestuft wurden. In der JVA Cottbus- Dissenchen, in der vor dem Hintergrund der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen in Einzelfällen ebenfalls jugendliche Gefangene untergebracht werden können, werden rechtsextremistisch orientierte Gewaltstraftäter nicht gesondert statistisch erfasst. In Beantwortung der Großen Anfrage konnten jedoch für das Jahr 2013 ein Gefangener, 2014 zwei Gefangene, 2015 ein Gefangener und 2016 ebenfalls ein Gefangener ermittelt werden. Frage 58: Wie viele rechtsextremistisch orientierte GewaltstraftäterInnen im Brandenburger Jugendvollzug haben an welchen Veranstaltungen des Projektes „Verantwortung übernehmen- Abschied von Hass und Gewalt “ teilgenommen? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 58: In Brandenburg haben an dem Programm im Jahr 2012 25 Gefangene 2013 17 Gefangene 2014 8 Gefangene 2015 8 Gefangene 2016 8 Gefangene des Jugendstrafvollzuges am Gruppentraining und ein Gefangener des Jugendstrafvollzuges am Einzeltraining teilgenommen. Hierzu ist anzumerken, dass an diesem Projekt nicht nur rechtsextremistisch orientierte Gewaltstraftäter teilnehmen, sondern dieses Projekt grundsätzlich auch anderen Jugendstrafgefangenen mit einer Gewaltproblematik offensteht. Frage 59: Wie viele Informationsveranstaltungen und rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften zur Stärkung des Rechtsbewusstseins junger Menschen haben an welchen Brandenburger Schulen durch RichterInnen und StaatsanwältInnen stattgefunden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 55 zu Frage 59: Rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften zur Stärkung des Rechtsbewusstseins junger Menschen werden an zahlreichen Brandenburger Schulen durchgeführt. Diese finden schulformübergreifend insbesondere an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen statt. Diese Arbeitsgemeinschaften richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler und stehen daher auch fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern offen. Die Durchführung dieser Arbeitsgemeinschaften erfolgt durch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Daneben werden im Fach Politische Bildung Informationen zur Stärkung des Rechtsbewusstseins der Schülerinnen und Schüler vermittelt. Weitere Informationsveranstaltungen zur Stärkung des Rechtsbewusstseins junger Menschen haben an Brandenburger Schulen nicht stattgefunden. Rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften wurden an Brandenburger Schulen in folgendem Umfang angeboten : • Schuljahr 2012/13: 28 Informationsveranstaltungen/ Arbeitsgemeinschaften • Schuljahr 2013/14: 30 Informationsveranstaltungen/ Arbeitsgemeinschaften • Schuljahr 2014/15: 27 Informationsveranstaltungen/ Arbeitsgemeinschaften • Schuljahr 2015/16: 23 Informationsveranstaltungen/ Arbeitsgemeinschaften • Schuljahr 2016/17: 28 Informationsveranstaltungen/ Arbeitsgemeinschaften Veranstaltungsorte waren folgende Schulen: • Immanuel-Kant-Gymnasium Teltow, Teltow • Wolkenberg Gymnasium, Michendorf • Grund-und Oberschule Schenkenland, Groß Köris • Fontane Gymnasium, Rangsdorf • Herrmann-von-Helmholtz Gymnasium, Potsdam • Kopernikus Gymnasium, Blankenfelde • Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Königs-Wusterhausen • Humboldt-Gymnasium, Potsdam • Lise-Meitner-Gymnasium, Falkensee, • Oberschule Rangsdorf, Rangsdorf • Evangelisches Gymnasium am Dom zu Brandenburg a.d. Havel, Brandenburg • Maxim-Gorki-Gesamtschule, Kleinmachnow • Von Saldern-Gymnasium, Brandenburg • Oberstufenzentrum Technik, Potsdam • Fläming-Gymnasium, Bad Belzig • Oberschule „Herbert-Tschäpe“, Dahlewitz • Goetheoberschule Trebbin, Trebbin • Da-Vinci-Campus-Nauen, Nauen • Oberschule Wilhelm-Conrad-Röntgen, Panketal • Gymnasium Alexander von Humboldt, Eberswalde • Paulus-Praetorius-Gymnasium, Bernau • Oberschule Müncheberg, Müncheberg • Oberstufenzentrum I Cottbus, Cottbus • Max-Steenbeck-Gymnasium, Cottbus • Humboldt-Gymnasium, Cottbus • Pückler-Gymnasium, Cottbus • Niedersorbisches-Gymnasium, Cottbus • Grund- und Oberschule Herzberg, Herzberg • Oberstufenzentrum Elbe-Elster Abt. 1, Elsterwerda 56 • Paul-Gerhard-Gymnasium, Lübben • Oberschule „An der Schanze“, Luckau • Erwin-Strittmatter Gymnasium, Spremberg • Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium, Forst. Frage 60: Gibt es in Brandenburg ähnliche Informationsveranstaltungen/rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften auch speziell für Flüchtlinge oder sind solche geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 60: Am 23. Februar 2016 wurde durch den Landkreis und die Polizeiinspektion Dahme-Spreewald sowie das Amtsgericht Königs Wusterhausen das gemeinsame Präventionskonzept „Sichere Flüchtlingsheime “ unterzeichnet. Ziel des Projektes ist es, die Integration der Flüchtlinge durch die Vermittlung unseres Rechts- und Wertesystems zu erleichtern. In diesem Zusammenhang waren / sind verschiedene Maßnahmen geplant, die dem in Bayern seit Januar 2016 durchgeführten Rechtsbildungsunterricht entsprechen. Der Bayerische Justizstaatsminister hat das dortige Modell in der Deutschen Richterzeitung (Ausgabe 2/2016) vorgestellt und das dort erstellte Unterrichtsmaterial auch dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts die Unterlagen für das in Berlin initiierte Projekt „Willkommen im Rechtsstaat“ zur Verfügung gestellt. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat die Präsidenten der Landgerichte und die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam am 18. März 2016 über die Projekte informiert sowie diesen die Unterrichtsmaterialien übersandt. Das Modul „Rechtsstaat und Grundgesetz“ wurde in den Flüchtlingsunterkünften Egsdorf am 16. März 2016 und Wernsdorf am 2. Juni 2016 zweimal mit größeren Flüchtlingsgruppen durchgeführt. Am 22. Juni 2016 und 13./15. September 2016 hat das GJPA Unterrichtsveranstaltungen „Willkommen im Rechtsstaat“ durchgeführt. Frage 61: Wie viele Ermittlungsverfahren mussten eingestellt werden, weil ZeugInnen und Betroffene aufgrund einer Abschiebung keine Aussage mehr machen konnten? zu Frage 61: Verfahren, die wegen einer Abschiebung von Zeuginnen oder Zeugen sowie von Geschädigten eingestellt werden mussten, werden bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht gesondert statistisch erfasst. Den Leitenden Oberstaatsanwälten des Landes sind entsprechende Verfahren auch nicht erinnerlich . Da die Vorschrift des § 251 Strafprozessordnung (StPO) die Verlesung von polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungen von Zeugen zulässt, die aufgrund einer Abschiebung unbekannten Aufenthaltes sind, stellt sich die Frage einer Einstellung des Verfahrens in der Regel nicht. Soweit für erforderlich erachtet, setzt sich die staatsanwaltschaftliche Praxis zudem in relevanten Fällen mit den Ausländerbehörden in Verbindung und ersucht diese, so lange von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, wie die betroffene Person noch als Zeugin oder Zeuge im Verfahren benötigt wird. Diesen Ersuchen ist stets entsprochen worden. 57 c) Einsatz für die Herstellung von Chancengleichheit Frage 62: Welche Konzepte zur Prävention von Diskriminierung und welche Modellprojekte hat die Landesstelle für Chancengleichheit entwickelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 62: Zur Erhöhung der Sensibilisierung und Verweisungskompetenz wurde das Thema Antidiskriminierung in Aktivitäten vorrangig für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im staatlichen (Land und Kommune) und zivilgesellschaftlichen Bereich eingebracht. Jahr Tätigkeit 2012 • Fachliche Beratung von Trägern bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung von Projekten über Drittmittelanträge • Beratung von Einrichtungen zur Entwicklung eigener Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung • Vortragstätigkeit • Fachlicher Austausch mit relevanten Akteurinnen und Akteuren, Platzierung des Themas Antidiskriminierung als TOP • Thematische Verankerung innerhalb der Maßnahmenpakete, Rahmenprogramme , Landeskonzepte • Nachbereitung des EU-geförderten Projektes „Chancen gleich(heit) prüfen – Diversity Mainstreaming für Verwaltungen“, das auf Brandenburger Initiative unter Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 2011 durchgeführt wurde • Beratung und Unterstützung der zweiten Gemeinsamen Tagung für die kommunalen Gleichstellungs-, Behinderten-, Integrations-/Ausländerbeauftragten • Aufbau von Verweisungskompetenz 2013 • Unterstützung von Fachveranstaltungen wie den 3. Workshop zu Diversity in Verwaltungen im Rahmen der Nachbereitung des EU-geförderten Projektes „Chancen gleich(heit) prüfen – Diversity Mainstreaming für Verwaltungen“, das auf Brandenburger Initiative unter Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 2011 durchgeführt wurde • Vortragstätigkeit • Fachlicher Austausch mit relevanten Akteurinnen und Akteuren, Platzierung des Themas Antidiskriminierung als TOP • Begleitung der Projektgruppe zur Überprüfung der Brandenburger Rechtsvorschriften hinsichtlich bestehender diskriminierender Altersgrenzen • Aufbau von Verweisungskompetenz 2014 • Anregung von Diversity Mainstreaming mittels der frühzeitigen Beteiligung des BLMB nach Brandenburgischem Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) §1 Abs. 1 • Beratung und Unterstützung der dritten Gemeinsamen Tagung für die kommunalen Gleichstellungs-, Behinderten-, Integrations-/Ausländer-Beauftragten • Aufbau von Verweisungskompetenz 2015 • Vortrag und Diskussion in der IMAG Kommunikation zu leichter und diskriminierungsfreier Sprache • Anregung von Diversity Mainstreaming mittels der frühzeitigen Beteiligung des BLMB nach BbgBGG §1 Abs. 1 58 2016 • Anregung von Diversity Mainstreaming mittels der frühzeitigen Beteiligung des BLMB nach BbgBGG §1 Abs. 1 • Aufbau von Verweisungskompetenz Frage 63: Mit wie vielen Beratungsfällen hatte die Landesstelle für Chancengleichheit zu tun? In wie vielen Fällen ist sie interveniert? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 63: Die folgende Tabelle enthält nicht die Anzahl mündlicher Anfragen, die direkt beantwortet oder auf die hin eine Weiterverweisung erfolgen konnte. Jahr Anzahl der Anfragen an die Landesstelle, in denen die betroffenen Personen oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eine Ungleichbehandlung aus rassistischen Gründen oder aus Gründen der ethnischen Herkunft vermuteten Intervention durch die Landesstelle ohne Abgabe an relevante Stellen Zuordnung der Aufgaben der Landesstelle im Rahmen der Tätigkeit bei: 2012 9 Vgl. Landtagsdrucksache 5/8504, Kleine Anfrage Nr. 3376 Daten nicht gesondert erfasst Landesintegrationsbeauftragte 2013 6 Daten nicht gesondert erfasst Fachreferat Frauenpolitik und Gendermainstreaming/ Landesgleichstellungsbeauftragte 2014 4-5 (davon 1 fehlende Reaktion auf Nachfrage) Keine Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (BLMB) 2015 2 Keine BLMB 2016 0 (Stand 22.07.2016) - BLMB Frage 64: Inwieweit kann das Thema Diskriminierungsschutz nach Auffassung der Landesregierung in den Verfahren der Landesverwaltung als Querschnittsaufgabe verankert werden? zu Frage 64: Das Thema Diskriminierungsschutz wird auf freiwilliger Basis bereits berücksichtigt bei der ressortübergreifenden Erarbeitung von Maßnahmenpaketen, Rahmenprogrammen und Landeskonzepten und deren Umsetzung. Hinzu kommen Zielvereinbarungen und die Vergabe von zweckgebundenen Zuwendungsmitteln an beratende Einrichtungen (wie Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule &Trans*Belange (LKS) oder Opferperspektive e. V.). 59 IV. Integration gelingt durch Bildung a) Frühkindliche Bildung Frage 65: In welchen Sprachen ist der Eltern-Informations-Flyer (z.B. zur Eingewöhnung, zu den Grundsätzen elementarer Bildung, zur Sprachförderung) wann übersetzt und veröffentlicht worden? zu Frage 65: Die Eltern-Informations-Flyer „Grundsätze elementarer Bildung – Wie lernen kleine Kinder?“, „Die Grenzsteine der Entwicklung – Ein Instrument der Früherkennung“ und „Zeit zur Eingewöhnung – der Beginn und die Grundlage jeder Kindertagesbetreuung“ sind im Jahr 2013 in die Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Vietnamesisch und Arabisch übersetzt und den Jugendämtern zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus stehen sie auf den Internet-Seiten des MBJS zur Verfügung. Frage 66: Wie viele Eltern-Kind-Gruppen gibt es im Land Brandenburg? Wie hat sich die Anzahl seit 2012 entwickelt ? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 66: Da Eltern-Kind-Gruppen nicht zwingend eine Betriebserlaubnis benötigen, melden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Existenz einer Eltern-Kind-Gruppe nicht zwingend an die oberste Landesjugendbehörde . Die Entwicklung über die Zeit kann daher nicht abgebildet werden; von einer Zunahme der Anzahl der Angebote kann allerdings ausgegangen werden. Eine aktuelle Abfrage mit freiwilliger Teilnahme im Auftrag des MBJS hat ergeben, dass derzeit mehr als 60 Angebote für Kinder und Eltern, die als Eltern-Kind-Gruppen im engeren Sinne des Kindertagesstättengesetzes verstanden werden können, im Land Brandenburg vorgehalten werden. Angebote, die beispielsweise unter dem Namen Spiel- oder Krabbelgruppe firmieren und nicht zwingend von einer Fachkraft angeleitet werden müssen und einen sehr unterschiedlichem institutionellen Rahmen (bzgl. Angebotsumfang, Örtlichkeit, Öffnungszeit etc.) haben, existieren deutlich mehr. Hier kann von knapp 100 weiteren Angeboten ausgegangen werden. Frage 67: Wurden die Kita-Fortbildungen der RAA Brandenburg insbesondere auch im Nachgang des Projekts „KITA Interkulturell“ durchgeführt und wenn ja wie war die Inanspruchnahme? zu Frage 67: Durch eine Förderung des MBJS im Jahr 2015 wurde „KITA Interkulturell“ weiter geführt und die RAA Brandenburg erreichte auf 19 Veranstaltungen 252 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Seit 2016 kooperiert die RAA Brandenburg mit dem SFBB. Weitere Fortbildungsangebote im Bereich der Kindertagesbetreuung sind in dessen Programm eingegangen. Frage 68: Wie wurde die Ermöglichung der Gewinnung von Fachkräften mit Migrationshintergrund für Kindertagesbetreuungseinrichtungen sichergestellt? Wie hat sich die Zahl der Fachkräfte mit Migrationshintergrund , die in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Land Brandenburg arbeiten seit 2012 entwickelt ? 60 zu Frage 68: Durch die Öffnung der Kita-Personalverordnung im August 2010 wurden Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Kräfte mit Migrationshintergrund ohne bisherigen entsprechenden Abschluss im Rahmen des pädagogischen Personals einzusetzen und mit einem Anteil von 70 Prozent auf den Mindestpersonalschlüssel anzurechnen (und damit weitgehend zu refinanzieren). Die Regelungen ermöglichen die Beschäftigung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern während einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung oder einer individuellen Bildungsplanung. Darüber hinaus können Kräfte zur Ergänzung des fachlichen Profils der Einrichtung eingesetzt und angerechnet werden. Insofern stehen interessierten Personen mit Migrationshintergrund Wege in eine Qualifizierung und Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung auch neben den regulären Ausbildungswegen zur Verfügung . Die Zahl der Fachkräfte mit Migrationshintergrund, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten, wird weder auf Bundes- noch auf Landesebene flächendeckend erhoben, insofern liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 69: Wie wurden die Ziele und Aktivitäten aus dem Bereich „Förderung des frühestmöglichen Erlernens der deutschen Sprache“ auf S. 28 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? zu Frage 69: Die Beantwortung zur Umsetzung der Ziele und Aktivitäten ist mit den Fragen 65 – 68 inhaltlich beschrieben . Frage 70: Wie bewertet die Landesregierung die Erreichung der Ziele und Aktivitäten im Bereich „Stärkung der Erziehungs- und Förderkompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund“ auf S. 29 des Landesintegrationskonzeptes ? zu Frage 70: Bei der Beantwortung der Frage wird Bezug genommen auf Seite 29 des Landesintegrationskonzepts „Gezielte Integration von Familien mit Migrationshintergrund (z.B. im Netzwerk Gesunde Kinder Cottbus )“. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Landesprogramm Netzwerk Gesunde Kinder, das seit nunmehr 10 Jahren in derzeit rund 19 regionalen Netzwerken im Land eine Begleitung und Unterstützung von werdenden Müttern und jungen Familien anbietet, auch geflüchteten Familien sowie Eltern mit Migrationshintergrund mit Kindern zwischen 0 und 3 Lebensjahren offen steht, wenn sie in Brandenburg leben. Das Netzwerk Gesunde Kinder setzt sich für gesundes Aufwachsen von Kindern und Familienfreundlichkeit im Land Brandenburg ein. Um dies zu erreichen, bringt es Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammen, bündelt bestehende Angebote (und schafft bei Bedarf neue) und begleitet Familien durch ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten. Diese geben bei ihren Besuchen hilfreiche Informationen zur Förderung der kindlichen Gesundheit, überreichen gesundheitsfördernde Geschenke und unterstützen durch Beratung das kindliche Aufwachsen. Zudem bieten die Netzwerke Elternkurse und Themenabende und ermöglichen Kontakt und Austausch mit anderen Familien. Das Netzwerk Gesunde Kinder ist ein kostenfreies Angebot für Schwangere und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren – überall im Land Brandenburg. Derzeit entwickeln die regionalen Netzwerke Gesunde Kinder im Land unterschiedliche Angebote für Familien mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund, jedoch ist bisher kein konzeptioneller Ansatz im Hinblick auf die Begleitung von geflüchteten Familien und ihren Kindern erarbeitet worden. Je nach Standort leisten einzelne Netzwerke derzeit die Begleitung von Flüchtlingsfamilien durch ehrenamtliche Patinnen und Paten, wobei die Zugänge zu diesen Familien recht unterschiedlich sind bzw. über verschiedene Kooperationspartner erfolgen . Einige Netzwerke laden zudem – oft in Kooperation mit Akteurinnen und Akteuren und Trägern vor 61 Ort – Flüchtlingsfamilien zu bestehenden Angeboten oder gesonderten Veranstaltungen, bspw. Familiennachmittagen , ein. Grundsätzlich müssen die Familienpatinnen und -paten auf ihren Einsatz durch entsprechende Weiterbildungen vorbereitet werden, die noch nicht entwickelt worden sind. Die hauptamtlichen Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren müssen in diesem Zusammenhang ebenfalls geschult und für diese zusätzlichen Aufgaben sensibilisiert werden. Die bestehenden Sprachbarrieren stellen grundsätzlich eine große Herausforderung für die regionalen Netzwerke in der aufsuchenden Arbeit dar. Es bedarf außerdem einer Analyse zu den Bedarfen von Flüchtlingsfamilien und den geeigneten Maßnahmen und möglichen Zugängen. Dieses Thema wird weiterhin ein sich entwickelnder Arbeitsschwerpunkt der Netzwerkarbeit bleiben. Die Netzwerke werden dabei fachlich durch das MBJS und von der Landeskoordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kinder begleitet. Frage 71: Welche Inhalte werden in der ErzieherInnenausbildung zum Themenbereich “Kinder mit Migrationshintergrund “ und „Grundlagen zur Sprachentwicklung und -förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache “ behandelt und welchen Anteil an der Gesamtausbildung machen diese aus? zu Frage 71: Für den berufsbezogenen Lernbereich der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik gelten im Land Brandenburg die Vorgaben des Rahmenlehrplans. Dieser basiert auf der Grundlage des länderübergreifenden Lehrplans und findet seit dem Schuljahr 2014/2015 im Land Brandenburg Anwendung . Der Rahmenlehrplan für die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher ist kompetenzorientiert . Er beschreibt die zu entwickelnde, erweiterte berufliche Handlungskompetenz als Einheit von Wissen und Können, die in einem handlungs- und entwicklungsorientierten Lernprozess in Verbindung mit reflektierten berufspraktischen Erfahrungen erworben wird. Auf Grund dieser mehrdimensionalen didaktischen und methodischen Realisierung von Unterricht und Praxis ist im Lehrplan keine konkrete Zeitangabe zu einzelnen Themen festgelegt. Durch die Stundentafel ist die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden für die einzelnen Lernfelder vorgegeben. Die in der Frage genannten Themenbereiche sind den Querschnittsaufgaben der Ausbildung zuzuordnen. Die Ausbildung ermöglicht Orientierung und Überblick in einem komplexen Berufsfeld mit seinen miteinander vernetzten und verzahnten Arbeitsfeldern und vermittelt eine theoretische und praktische Ausbildung in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Damit gewährleistet sie eine Grundqualifikation, die den Zugang zu unterschiedlichen Arbeitsfeldern öffnet. Sie dient damit dem Ziel einer demokratischen Teilhabe an der Gesellschaft und berücksichtigt die zahlreichen Dimensionen von Heterogenität. Die unterschiedlichen Zielgruppen bei der Bewältigung von Lebensphasen und Übergängen werden unterstützt und die Ausbildung befähigt, erfolgreich mit belastenden Situationen umzugehen. Sie fördert gleichsam die Sprachbildung im Sinne einer kontinuierlichen Begleitung und Unterstützung der individuellen Sprachentwicklung mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer weitreichenden sprachlichen Kompetenz zu führen, unabhängig von der Herkunftssprache. Frage 72: Wie steht die Landesregierung zu der Idee, den Betreuungsschlüssel in den Kitas für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen um 50% im ersten Jahr zu erhöhen? zu Frage 72: Die Landesregierung hat bisher keine politischen Festlegungen zur Frage eines verbesserten Betreuungsschlüssels in den Kitas für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, getroffen. Daher können auch keine Aussagen dazu getroffen werden. 62 b) Schulische Bildung Frage 73: Auf S. 31 des Landesintegrationskonzeptes wird unter der Überschrift „Schulische Förderung zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Anfang an“ eine Maßnahme aufgelistet. Wie hat die Landesregierung diese Maßnahme erfüllt und wie bewertet sie den Erfolg ihrer Bemühungen? zu Frage 73: Die Schulleitungen des Landes werden regelmäßig und bei Bedarf durch die Schulaufsicht zur Umsetzung der Eingliederungsverordnung (EinglV) beraten und informiert. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen von Dienstberatungen, durch datengestützte Qualitätsgespräche (DAQ), durch Netzwerkarbeit, bei der Auswertung von Visitationsberichten, durch persönliche bzw. telefonische Beratung sowie durch Implementierung und Kommunikation der durch das MBJS des Landes Brandenburg erarbeiteten gesetzlichen Grundlagen an die Schulleitungen. Ebenso informiert die Schulleitung ihrerseits regelmäßig die Gremien an den Schulen und bereitet entsprechende Beschlüsse vor und setzt diese um. Für diesen Prozess lädt die Schulleitung bei Bedarf u. a. auch die Schulaufsicht, die landesweite Koordinatorin für Migration im Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) oder Beraterinnen und Berater der RAA Brandenburg ein. Zum Erfolg dieser Maßnahme: Im Ergebnis der oben beschriebenen Maßnahmen sind Schule und Schulleitung umfänglich über die Eingliederungsverordnung informiert und setzen diese entsprechend um. Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler werden landesweit zeitnah und wohnortnah beschult und gemäß EinglV gefördert. Das Verfahren zur Schulaufnahme ist den Schulen des Landes bekannt und wird entsprechend umgesetzt. Darüber hinaus entwickeln die Schulen schuleigene Konzepte, wie die Integration in Schule und in das Schulleben miteinander gestaltet werden kann. Hierbei arbeiten viele Schulen zusätzlich auch mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen. Frage 74: Auf S. 31 des Landesintegrationskonzeptes werden unter der Überschrift „Stärkere Berücksichtigung integrationspolitischer Aspekte in der Lehrkräftebildung insbesondere durch die Stärkung interkultureller Kompetenz“ mehrere Ziele und Aktivitäten aufgelistet. Wie werden Kenntnisse in den Bereichen „Deutsch als Zweitsprache“, „Grundlagen zur Sprachentwicklung und -förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache“ und „interkulturelle Kompetenzen“ in der Ausbildung für Primarschullehrkräfte an der Universität Potsdam gelehrt? Sind diese Bereiche verpflichtend? Wenn ja für welche Ausbildungsgänge ? zu Frage 74: Nach § 5 Abs. 6 der Lehramtsstudienverordnung (LSV) sind für die die curriculare Ausgestaltung der lehramtsbezogenen Studiengänge an der Universität Potsdam die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Standards für die Lehrerbildung sowie die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Lehrerbildung in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich. Im Bereich Grundschulbildung umfassen die fachwissenschaftlichen Inhalte gemäß den Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrkräftebildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 08.09.2016) auch den Bereich „Deutsch als Zweitsprache, Mehrsprachigkeit“. Auf dieser Grundlage sind an der Universität Potsdam in den Curricula der Studiengänge mit dem Abschlussziel des Lehramtes für Primarstufe und des Lehramtes für Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusionspädagogik verpflichtende Angebote zu Deutsch als Zweitsprache sowie der Sprachentwicklung und –förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache integriert: 63 1.) Im Lehramt für die Primarstufe a) sind im Studienbereich Grundschulbildung von allen Studierenden verpflichtend die Module „Sprachentwicklung und Spracherwerb“ (Seminar) sowie „Pädagogisches Handeln im Spannungsfeld von Teilhabe und Ausgrenzung“ (Vorlesung mit Seminar) zu belegen. b) Von Studierenden des Faches Deutsch ist ein Forschungs- oder Praxisseminar zum „mehrsprachenorientierten Deutschunterricht“ zu absolvieren. 2.) Im Lehramt für die Primarstufe mit inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung sind von allen Studierenden die Pflichtmodule „Erst- und Zweitspracherwerb“ und „Bildung und Erziehung unter erschwerten Bedingungen“ im Bachelorstudium sowie ein Forschungs- und /oder Praxisprojekt im Master zu belegen. Frage 75: Werden Aspekte des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache und der interkulturellen Gestaltung des Deutschunterrichts als Gegenstand der fachwissenschaftlichen und didaktischen Ausbildung der Sekundarstufenlehrkräfte für das Fach Deutsch in den Curricular an der Universität Potsdam berücksichtigt ? Wenn ja, sind diese Bereiche verpflichtend? Wenn ja für welche Ausbildungsgänge? zu Frage 75: Alle Studierenden des Lehramts für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) erwerben Grundkompetenzen; Studierende mit einer Schwerpunktsetzung auf die Sekundarstufe I und Studierende mit dem Fach Deutsch erwerben zusätzlich in Pflichtmodulen spezielle Kompetenzen zum Umgang mit Deutsch als Zweitsprache und zur Heterogenität in inklusiven Settings. a) Im Studienbereich Bildungswissenschaften ist für alle Studierenden das Modul „Grundlagen der Inklusionspädagogik“ verpflichtend. Studierende mit einer Schwerpunktsetzung auf die Sekundarstufe I müssen im Masterstudium vertiefend die Pflichtmodule „Heterogenität in Schule und Gesellschaft“ und „Umgang mit individuellen Lernvoraussetzungen in schulischen Handlungsfeldern “ absolvieren. b) Studierende des Faches Deutsch erwerben Kompetenzen zu Deutsch als Zweitsprache sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium im Modul „Sprachwissenschaft“. Frage 76: Hat eine konzeptionelle Arbeit der Universität Potsdam an der fachbezogenen Berücksichtigung des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache stattgefunden? Wenn ja, wie sieht diese aus? zu Frage 76: Die Neuausrichtung des lehramtsbezogenen Studiums zum Wintersemester 2013/14 erfolgte auf Grundlage des Gesamtkonzepts „Lehramtsausbildung im Land Brandenburg“ vom 21.09.2011. Darin ist als ein Aspekt der inhaltlichen Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums auch Deutsch als Zweitsprache benannt, mit dem Ziel, alle künftigen Lehrkräfte bereits in ihrer Ausbildung auf die sprachliche und fachliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund vorzubereiten. Die das Lehramtsstudium betreffenden organisatorischen und inhaltlichen Änderungen sind zwischen den für Schule und Wissenschaft zuständigen Ministerien abgestimmt worden. In diesem Abstimmungsprozess war auch die Universität Potsdam in beratender Funktion einbezogen. 64 Die Qualifizierung von angehenden Lehrerinnen und Lehrern für Deutsch als Zweitsprache ist u. a. Bestandteil des im Rahmen des Wettbewerbs „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ geförderten Projekts der Universität Potsdam im Teil „Inklusion und Heterogenität“. Ziel ist es, das Wissen um die sprachlichen Voraussetzungen von Schülerinnen und Schülern in der fachdidaktischen Ausbildung zu verankern. Im Bachelormodul BM-Ba-S3 werden derzeit Angebote für einen Teil der Studierenden entwickelt, die speziell den Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“ haben. Im Auftrag des MBJS des Landes Brandenburg erarbeitet die Universität Potsdam ferner in Zusammenarbeit mit dem LISUM eine curriculare Handreichung zum Thema „Deutsch als Zweitsprache“ für das Land Brandenburg zur Unterrichtung in Vorbereitungsgruppen und Förderkursen. Diese Handreichung richtet sich an alle Lehrkräfte, die im schulischen Kontext mit fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern arbeiten und soll bei der Entdeckung und Förderung der Potenziale in Bezug auf den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache unterstützen. Die Handreichung wird den Schulen Anfang des Kalenderjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage der curricularen Handreichung wird durch das LISUM ein Didaktisches Begleitmaterial für Schulen erarbeitet. Dieses wird verschiedene Bausteine enthalten, um die Lehrkräfte zur Gestaltung des Unterrichts in sprachlich heterogenen Lerngruppen zu unterstützen. Neben konkreten Praxisvorschlägen für die Gestaltung von sprachförderlichen Bildungsprozessen wird das Material Anregungen geben, wie die Lehrkräfte den Lernprozess der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler von der Erstaufnahmeeinrichtung in die Regelklasse begleiten und dokumentieren können. Dazu gehört ein Vorschlag für ein Aufnahmegespräch mit integrierter Sprachstandsfeststellung sowie ein Verfahren zur Sprachdiagnose. Frage 77: Welchen muttersprachlichen Unterricht gibt es im Land Brandenburg? zu Frage 77: In langjähriger, enger Zusammenarbeit zwischen mit dem MBJS und der RAA Brandenburg wird der muttersprachliche Unterricht im Land Brandenburg durchgeführt. Die gesetzlich verankerte Fördermaßnahme ist konzeptionell und in der schulischen Praxis ein wichtiges Instrument zur sprachlichen Integration der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Der muttersprachliche Unterricht wird derzeit in den Sprachen Arabisch, Persisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Vietnamesisch angeboten. Im Kalenderjahr 2015 wurde muttersprachlicher Unterricht für insgesamt 44 unterschiedliche Gruppen an 34 Schulen bzw. an vereinzelt alternativen Standorten im Land Brandenburg angeboten. Diese Angebote werden regelmäßig und zeitnah den aktuellen Erfordernissen angepasst, sodass es bis zum Jahresende 2016 49 Gruppen geben wird, für das Kalenderjahr 2017 sind weitere Gruppen geplant. Frage 78: Wie ist eine Anerkennung der Herkunftssprache als Fremdsprache möglich? Kann die Herkunftssprache auch als 1. Fremdsprache anerkannt werden? zu Frage 78: Die rechtliche Grundlage hierzu bildet die Verordnung über die Eingliederungsverordnung (EinglV). Gemäß § 7 Abs. 1 EinglV können fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundarstufe I aufgenommen werden, statt der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht eine Sprachfeststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen. Das Ergebnis dieser Prüfung geht in die Versetzungs- und Abschlussentscheidung ein. Diese Prüfung ersetzt die Teilnahme am Unterricht in der ersten, zweiten oder dritten Fremdsprache. 65 Schülerinnen und Schüler, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen werden, können eine Sprachfeststellungsprüfung ablegen und damit die in der gymnasialen Oberstufe geforderte Belegverpflichtung in einer Fremdsprache erfüllen, wenn im Übrigen eine ausreichende Anzahl von Kursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden kann (§ 7 Absatz 2 EinglV). Frage 79: Wie sieht die Bestandsaufnahme der schulischen und berufsschulischen Bildungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge ohne anerkennungsfähigen Schulabschluss zur Feststellung von Handlungsbedarfen aus? zu Frage 79: Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die über keinen durch die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des Landes Brandenburg anerkannten, dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss verfügen, werden grundsätzlich in Jahrgangsstufe 9 aufgenommen. Durch eine erfolgreiche Versetzung von der Jahrgangsstufe 9 in die Jahrgangsstufe 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler die Berufsbildungsreife. Im Land Brandenburg besteht nach der Vollzeitschulpflicht die Berufsschulpflicht. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis endet die Berufsschulpflicht mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden (Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) §§ 39 und 36 Abs. 2). Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Für die Gruppe der berufsschulpflichtigen ausländischen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende Deutschkenntnisse wurde zum 01.02.2016 die Möglichkeit eines neuen, zweijährigen Bildungsgangs an den Oberstufenzentren des Landes geschaffen. Berufsübergreifende Fächer (Deutsch, Mathematik, Sport, Wirtschaft- und Sozialkunde, Englisch) und berufsbezogene Fächer (berufliche Orientierung) werden zwei Jahre unterrichtet. Damit wird an das System der beruflichen Bildung in Deutschland und an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt und die Möglichkeit geschaffen, in dem Bildungsgang einen der Berufsbildungsreife bzw. der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben. Ein Übergang in eine berufsvorbereitende Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder in eine Ausbildung ist jederzeit möglich. Die Oberstufenzentren arbeiten in diesem Kontext mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern der Agentur für Arbeit und weiteren Ausbildungsakteuren zusammen. Dann erfolgt die Aufnahme in die entsprechende Klasse der Berufsschule. Sobald die berufsschulpflichtigen Flüchtlinge mit Ausbildungsvertrag in entsprechenden Bildungsgängen der Berufsschule aufgenommen werden, haben sie einen Anspruch auf Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache entsprechend den Vorschriften der Eingliederungsverordnung. Wie bei anderen Schulformen besteht die Möglichkeit zur Einrichtung schulübergreifender Kurse bzw. Gruppen. Die Entscheidung dazu trifft das zuständige staatliche Schulamt. Frage 80: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Zugang zum Bildungssystem für jugendliche Flüchtlinge durch Prüfung der Möglichkeit der Einführung eines Qualifizierungsangebots für jugendliche Flüchtlinge/junge Erwachsene zur Erlangung eines Schulabschlusses zu verbessern? zu Frage 80: Das MBJS hat verschiedene Maßnahmen initiiert, um die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler beim Erwerb eines Schulabschlusses zu unterstützen. Dazu gehören mit Aufnahme dieser Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg die Angebote der Sprachförderkurse in der Erstaufnahmeeinrichtung . Durch diese erhalten die Kinder und Jugendlichen erste Sprach- und Kulturkenntnisse schon vor 66 dem Schulbeginn in den Kommunen. Das ist entscheidend für eine bestmögliche spätere Integration und Förderung in den Schulen. Um den fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht mit einem verbundenen Schulabschluss zu ermöglichen, haben die Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß Eingliederungsverordnung (EinglV) die Möglichkeit zur Einrichtung von Förderkursen und/oder von Vorbereitungsgruppen. Der Unterricht in Vorbereitungsgruppen dient vorwiegend dem intensiven Erlernen der deutschen Sprache, der Alphabetisierung und der Vorbereitung auf die vollständige Teilnahme am Regelunterricht sowie der durchgängigen Sprachförderung und der sozialen Integration. Der Unterricht in Förderkursen dient in der Regel der Weiterentwicklung deutscher Sprachkenntnisse. Dieser Unterricht kann auch dazu genutzt werden, fehlende Kenntnisse in den Unterrichtsfächern auszugleichen . Der Sprachunterricht erfolgt durch Lehrkräfte, die durch das LISUM auf Grundlage der Fortbildungsreihe „Lehrerqualifizierung zur Begleitung und Förderung des Zweitspracherwerbs von Schüler/- innen mit Migrationshintergrund“ für den Unterricht qualifiziert wurden. Einen weiteren Beitrag zum Spracherwerb und zur schulischen Integration leistet das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK) – Erste Stufe (DSD I), das im Land Brandenburg aktuell eingeführt wird. Hierbei handelt es sich um eine von der KMK und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) entwickelte Sprachprüfung, die seit über 40 Jahren an Deutschen Auslandsschulen sowie an Schulen im Ausland mit verstärktem Deutschunterricht zum Einsatz kommt. Hierdurch erhalten die Schülerinnen und Schüler einen zertifizierten Nachweis über ihre erworbenen Sprachkompetenzen in der deutschen Sprache. Weitere konkrete Maßnahmen zur schulischen Versorgung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern werden regelmäßig durch das MBJS entwickelt und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Dazu gehören bspw. ein abgestimmtes Verfahren zur Schulanmeldung und eine damit verbundene regelmäßige Datenerfassung der Anzahl der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler in den öffentlichen Schulen des Landes sowie die Entwicklung von Materialien zur Beschulung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern, auch in Vorbereitung auf die zentralen schriftlichen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsfachschule zum Erwerb der beruflichen Grundbildung und gleichgestellter Abschlüsse der Sekundarstufe I (Berufsgrundbildungsverordnung - GrBiBFSV) mit Wirkung vom 01.02.2016 wurde ein neuer Bildungsgang für berufsschulpflichtige jugendliche Flüchtlinge, die keinen Ausbildungsvertrag bzw. Maßnahmenvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben, keinen anderen Bildungsgang besuchen und über keine ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, eingeführt. Diese Zielgruppe wird seit dem zweiten Schulhalbjahr 2015/2016 im Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb der beruflichen Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G-Plus) nach § 1 Absatz 2 der Berufsgrundbildungsverordnung beschult. Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und bietet den Jugendlichen, die Möglichkeit , einen der Berufsbildungsreife bzw. der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben. Frage 81: Wie wird die Zusammenarbeit der Schulen mit den Einrichtungen und Behörden, die für Integration und Migration zuständig sind, gefördert (S. 32 Landesintegrationskonzept)? zu Frage 81: Seit Oktober 2014 ist beim Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) eine Koordinatorin landesweit für Migrationsfragen im Einsatz und für die Zusammenarbeit mit den regionalen Kooperationspartnern für den schulischen Integrationsprozess zuständig. In den vier staatlichen Schulämtern ist jeweils eine Schulrätin/ ein Schulrat sowie eine Sachbearbeiterin/ ein Sachbearbeiter im Bereich der Koordination von Migrationsangelegenheiten befasst. Die zuständigen Schulrätinnen und Schulräte laden zu regelmäßigen Austauschtreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise sowie der Kommunen ein, ebenso kann diese Initiative auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise sowie der Kommunen erfolgen. 67 Für die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure in den Kommunen, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und den staatlichen Schulämtern bedarf es einer regelmäßigen Kommunikation und der Weiterleitung der Informationen an alle an Integration beteiligten Akteurinnen und Akteure. Die Koordinierung und Steuerung dieser Zusammenarbeit erfolgt durch das MBJS. Frage 82: Inwieweit wird eine schulpsychologische Beratung zur Unterstützung der Schulen in der schulischen Förderung und der sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund hinzugezogen ? Wie bewertet die Landesregierung ihre Bemühungen auf diesem Feld? zu Frage 82: Für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler gelten die gleichen Rechte hinsichtlich der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch die Schulpsychologie entsprechend der Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung (VV-Schulpsychologische Beratung). In den Dienstberatungen zwischen der Schulaufsicht und den Kolleginnen und Kollegen der schulpsychologischen Beratung, die regelmäßig stattfinden, ist die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund regelmäßiger Tagesordnungspunkt, um die schulische Integration für diese Gruppe zu begleiten und zu unterstützen. Frage 83: Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Stärkung des sozialen Lernens und der sozialen Integration in die Peergroup“ auf S. 32 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? zu Frage 83: a) Sensibilisierung der jüngeren Generation in Schulen und Jugendbegegnungsstätten für die Thematik Migration und Integration Die Landesregierung sieht in den Jugendbildungsstätten einen wichtigen Teil der brandenburgischen Bildungslandschaft und ordnet diese als unverzichtbare außerschulische Lernorte ein. Die 8 landesweiten Jugendbildungsstätten werden jährlich mit rund jeweils 100.000 EUR für deren Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung gefördert. Das Ziel der Integration von jungen Geflüchteten in die Gesellschaft steht dabei im Fokus der Jugendbildungsarbeit und drückt sich nicht nur in den konkreten Seminarangeboten aus, sondern auch in Fachveranstaltungen u. a. zum Thema „Außerschulische Jugendbildung mit jungen Geflüchteten“ im Jahr 2016. Da Jugendbildungsstätten besondere und wichtige außerschulische Lernorte sind, sind sie in besonderer Weise geeignet, zielgruppenspezifische pädagogische Settings anzubieten. Durch die Möglichkeit der Übernachtungen können mehrtägige Angebote durchgeführt werden, die wichtige Impulse für Integrationsleistungen liefern. b) Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen aus dem Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ Das Kooperationsprojekt von Schulen und Musikschulen „Musische Bildung für alle“ gibt es seit 2009. Zeitgleich startete das Projekt „Klasse: Musik“ mit Tandemfortbildungen der Lehrkräfte beider Institutionen und seit 2010 mit der Gewinnung von Musikklassen. Bis zum Schuljahr 2014/2015 beteiligten sich 66 Schulen mit 166 Musikklassen. Alle Schülerinnen und Schüler profitieren vom gemeinsamen Singen und Musizieren. Ziel der Projekte ist es, einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kulturellen, sozialen und persönlichen Kompetenzen der Schüler zu leisten. 68 Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund vor, die an den Projekten teilhaben. Eine Bewertung ist daher nicht möglich. Frage 84: Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten in den beiden Bereichen „Unterstützung der beruflichen Integration in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch gezielte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in den Bildungsgängen der Berufsschule“ und „Förderung der Kompetenzentwicklung zur Berufsorientierung im Übergang Schule - Beruf“ auf S. 32/33 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? zu Frage 84: Als Aktivität im Bereich „Unterstützung der beruflichen Integration in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch gezielte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in den Bildungsgängen der Berufsschule“ wird auf Seite 32 des Landesintegrationskonzeptes der Ergänzungsunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik und bei Erfolg der Erwerb eines der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschlusses genannt. Dieses gilt für jede Schülerin und jeden Schüler, die in den Bildungsgängen zur Vertiefung der Allgemeinbildung und zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung beschult werden und ist entsprechend im § 24 der Berufsschulverordnung (BSV) geregelt. Eine Bewertung mit Blick auf fremdsprachige Schülerinnen und Schüler kann derzeit nicht vorgenommen werden, da in diesem Bildungsgang noch keine fremdsprachige Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Frage 85: Wie steht die Landesregierung zu einem muslimischen Religionsunterricht? Wie müsste dieser ausgestaltet sein, bzw. von wem angeboten werden? zu Frage 85: Im Land Brandenburg gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, neben den bisher bestehenden Angeboten für evangelischen und katholischen Religionsunterricht auch islamischen Religionsunterricht gemäß § 9 Brandenburgisches Schulgesetz in allen Schulformen und -stufen zu erteilen. Bisher liegt allerdings kein Antrag einer islamischen Religionsgemeinschaft auf Erteilung islamischen Religionsunterrichtes an Brandenburger Schulen vor. Religionsunterricht ist gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz kein staatliches Unterrichtsfach, sondern wird in Verantwortung der jeweiligen Kirchen oder Religionsgemeinschaften in den Schulen oder den Räumen der Kirchen oder Religionsgemeinschaften außerhalb der Stundentafel erteilt. Die Genehmigung zur Erteilung von Religionsunterricht erfolgt auf Antrag der Kirchen oder Religionsgemeinschaften durch das MBJS. Frage 86: Wie sieht die Landesregierung die Schulen im Land Brandenburg hinsichtlich der Schulsozialarbeit aufgestellt ? Müsste nicht gerade bei steigenden Zahlen von Einzugliedernden die Anzahl der Schulsozialarbeiter erhöht werden? zu Frage 86: In den Jahren 2015 und 2016 ist die Zahl der aus dem Landesjugendplan geförderten Angebote der Sozialarbeit an Schulen um insgesamt 100 Stellen erhöht worden. Aktuell werden aus dem Landesjugendplan 261 Vollzeitstellen der Schulsozialarbeit mitfinanziert. Durch Teilzeitbeschäftigung und Stellenteilungen ergibt sich eine Gesamtzahl von 307 in der Schulsozialarbeit tätigen sozialpädagogischen 69 Fachkräften. Dadurch wird gewährleistet, dass vor allem an den Oberschulen im Land Brandenburg an nahezu jedem Schulstandort ein Angebot der Schulsozialarbeit gemacht werden kann. Die Entscheidung über den Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte treffen die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit für die Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gem. § 85 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Diese Entscheidung richtet sich nach dem vom Jugendamt festgestellten Bedarf an den jeweiligen Schulstandorten. Ob durch eine höhere Zahl von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern auch ein höherer Bedarf an Schulsozialarbeit entsteht, ist nur durch das örtliche Jugendamt zu beurteilen. Eine pauschale Einschätzung dazu ist nicht möglich, denn die Tatsache, dass eine Familie vor Bürgerkrieg oder Verfolgung fliehen musste, hat nicht automatisch einen höheren sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf zur Folge. Frage 87: Es gibt immer wieder Fälle, in denen Flüchtlinge mit 17/18 Jahren zwar eine Schulausbildung anfangen, diese aber wegen der fehlenden Schulpflicht nicht beenden können. Sind derartige Fälle der Landesregierung bekannt? Wäre eine Anhebung der Schulpflicht auf das 21. Lebensjahr nicht zielführend? zu Frage 87: Fälle, in denen Flüchtlinge mit 17/18 Jahren eine angefangene Schulausbildung wegen fehlender Schulpflicht nicht beenden können, sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Land Brandenburg besteht nach der Vollzeitschulpflicht die Berufsschulpflicht. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis endet die Berufsschulpflicht mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden - BbgSchulG § 39 und § 36 Abs. 2. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Daher ist es das Ziel der Landesregierung in Zusammenarbeit mit allen Partnern des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses die Integration in betriebliche Ausbildung zu fördern und so konkrete berufliche Perspektiven zu eröffnen und den Zugang zu beruflichen Schulen zu ermöglichen. Darüber hinaus besteht für die nicht mehr schul- und berufsschulpflichtigen Flüchtlinge die Möglichkeit zum Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe I oder der allgemeinen Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg. Die objektiven Kriterien einer für Flüchtlinge anders zu bemessenden Schulpflicht hätten nicht zuletzt nach dem verfassungsrechtlichen Kriterium der Gleichbehandlung zu gewährleisten, dass Einheimische keinen entsprechenden Anspruch geltend machen könnten. Nicht zuletzt würde eine Ausweitung der Schulpflicht den freien Zugang volljähriger Jugendlicher zum Arbeitsmarkt für einen bestimmten Zeitraum versperren. Eine Anhebung der Schulpflicht auf das 21. Lebensjahr wird daher nicht als zielführend gesehen. Frage 88: Gibt es Kenntnisse über die Gesamtzahl der nicht eingeschulten, schul- bzw. berufsschulpflichtigen geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Brandenburg? Bitte nach Alter, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus auflisten. Woran liegt es, dass diese noch nicht eingeschult worden sind? zu Frage 88: Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Alle schulpflichtigen- bzw. berufsschulpflichtigen Kinder und Jugendliche werden an einer allgemeinbildenden- bzw. beruflichen Schule aufgenommen, sodass in allen Teilen des Landes der Unterricht für die (berufs-)schulpflichtigen Flüchtlingskinder und - jugendlichen gewährleistet ist. Frage 89: Wie und von wem wird der Bildungsstand junger Flüchtlinge (Verlauf der Bildungsbiographie) im Vorfeld der Einschulung erhoben? 70 zu Frage 89: Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sind aufgrund ihres Alters bei der Schulaufnahme einer entsprechenden Jahrgangsstufe zuzuordnen. Dabei sind ihre individuelle Entwicklung und die bereits erworbenen Kompetenzen zu berücksichtigen. Solange sich die Kinder und Jugendlichen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) oder einer Außenstelle befinden, ruht die Schulpflicht. Hier bietet das MBJS speziell entwickelte Sprachförderkurse für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter an und stellt dafür die Lehrkräfte zur Verfügung. Damit erhalten die Kinder und Jugendlichen erste Sprach- und Kulturkenntnisse schon vor dem Schulbeginn in den Kommunen. Das ist entscheidend für eine bestmögliche spätere Integration und Förderung in den Schulen. Wenn die Kinder und Jugendlichen die EAE verlassen, erhalten sie ein Portfolio, welches den Stand der erreichten Sprachkompetenz im Sprachförderkurs dokumentiert. Das hilft den aufnehmenden Schulen sie einzugliedern. Zur Anmeldung an der Schule werden die Eltern mit ihren Kindern bei Bedarf durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Betreuungseinrichtung oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer begleitet. Auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden häufig eingesetzt. Im Rahmen eines Aufnahmegesprächs wird auf Grundlage der vorhandenen Dokumente durch die Schulleiterin oder den Schulleiter entschieden, in welche Jahrgangsstufe die Schülerin bzw. der Schüler aufgenommen wird. Mit der Entscheidung zur Aufnahme in die Schule in einer angemessenen Jahrgangsstufe, erfolgt gleichfalls die Zuordnung zu einer entsprechenden schulischen Sprachfördermaßnahme. Die Sprachförderung kann in einer Vorbereitungsgruppe gem. § 5 Eingliederungsverordnung oder/und einem Sprachförderkurs gem. § 4 Eingliederungsverordnung umgesetzt werden. Dazu wird, wenn vorhanden, auch das Portfolio aus der EAE herangezogen. Frage 90: Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben die Schule ohne einen allgemeinbildenden Schulabschluss verlassen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 90: Das MBJS erfasst statistisch die Daten zu den Schulabschlüssen der Schülerinnen und Schüler. Differenzierte Daten über die Schulabschlüsse von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die die Schule verlassen, werden nicht erhoben. Frage 91: Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche sind 2012 bis 2016 in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt eingeschult worden? (Bitte auflisten nach Alter, Herkunftsland, Förderschwerpunkt, d.h. lernen, geistige Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung etc.) zu Frage 91: Das Merkmal geflüchtete Kinder und Jugendliche kann von den Schulleitungen nicht hinreichend sicher geklärt werden. Aus diesem Grund veröffentlicht das MBJS Daten zu den Einzugliedernden. Schüler und Schülerinnen werden als Einzugliedernde angegeben, wenn Folgendes zutrifft: Die Mutter- bzw. Verkehrssprache in der Familie der Schülerin bzw. des Schülers ist nicht Deutsch und der Schüler/die Schülerin verfügt über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, um am Regelunterricht erfolgreich teilnehmen zu können. Die Schülerinnen und Schüler haben deshalb einen Anspruch auf schulische Förderung laut Eingliederungsverordnung. Dabei ist die Staatsangehörigkeit ohne Belang. Der Förderanspruch laut Eingliederungsverordnung endet für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 nach maximal 2 ½ Jahren und für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 4 bis 10 nach maximal 3 Jahren (§ 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2). Nach diesen Zeiträumen ist die Schülerin bzw. der Schüler nicht mehr als Einzugliedernde bzw. Einzugliedernder zu kennzeichnen. Das Merkmal „Ein- 71 zugliedernd“ kann von den Schulleitungen vor Ort vergleichsweise zuverlässig ermittelt werden und die Zahl der Einzugliedernden erscheint in den Erhebungen plausibel. In der folgenden Tabelle wird dargestellt, wie viele Einzugliedernde, die zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein Feststellungsverfahren durchlaufen haben und zwischen dem 01.01.2012 und 28.09.20151 nach Deutschland zugezogen sind, an Brandenburger allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/20162 lernten. Die Differenzierung erfolgt nach Alter, Geburtsland und sonderpädagogischem Förderbedarf. Es wurden sowohl Einzugliedernde an Förderschulen als auch Einzugliedernde im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen berücksichtigt. Alter Geburtsland Einzu- davon mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gliedernde Lernen emot./ soz. Sprache körp./ mot. geist Hören Sehen insgesamt Entw. Entw. Entw 6 Indien 1 1 6 Russische Föderation 1 1 6 Syrien, Arabische Republik 1 1 6 Tschechische Republik 1 1 7 Pakistan 1 1 7 Russische Föderation 2 1 1 7 Slowakei 1 1 8 Island 1 1 8 Niederlande 1 1 8 Polen 1 1 8 Russische Föderation 3 1 2 8 Ungarn 1 1 9 Bulgarien 2 1 1 9 Kasachstan 1 1 9 Pakistan 1 1 9 Polen 2 2 9 Russische Föderation 3 1 1 1 10 Irak 1 1 10 Serbien 2 1 1 11 Afghanistan 1 1 11 Mazedonien 1 1 11 Polen 2 1 1 1 Der 28.09.2015 war der Stichtag der Schuldatenerhebung 2015/2016. Aus diesem Grund können hier die Kinder und Jugendliche , die mit der Flüchtlingswelle, die im September 2015 begann, nach Deutschland kamen, nicht berücksichtigt werden . 2 Die Daten der Schuldatenerhebung 2016/2017 stehen noch nicht für Auswertungen zur Verfügung. 72 11 Übriges Afrika 1 1 12 Polen 1 1 12 Russische Föderation 2 2 12 Serbien 1 1 12 Syrien, Arabische Republik 2 1 1 13 Polen 1 1 13 Russische Föderation 1 1 Alter Geburtsland Einzu- davon mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gliedernde Lernen emot./ soz. Sprache körp./ mot. geist Hören Sehen insgesamt Entw. Entw. Entw 13 Syrien, Arabische Republik 1 1 13 Belarus /Weißrussland 1 1 14 Kasachstan 1 1 14 Russische Föderation 2 1 1 15 Russische Föderation 1 1 15 Serbien 2 2 15 Übriges Amerika 1 1 Insgesamt 49 11 2 21 3 10 1 1 Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2015/2016 mit dem Stichtag 28.09.2015 für allgemeinbildende Schulen Frage 92: Die Bereitstellung und Finanzierung von DolmetscherInnen bei Gesprächen zwischen Eltern und Schule liegen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes verantwortlich sind (§ 6 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz). Wie viele Mittel wurden seitens des Landes hierfür bereitgestellt und in Anspruch genommen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) Zu Frage 92: Vorbemerkung: Hinsichtlich der die Zuständigkeit der Kommunen betreffenden Fragen wird auf die Vorbemerkung zu Frage 29 bis 32 verwiesen. Die Bereitstellung und Finanzierung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern fällt – wie in der Fragestellung 92 formuliert – in die Zuständigkeit der für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständigen Stellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Dolmetscherleistungen, die für die Kommunikation der Schule mit den Eltern und gemeinsam mit der Schülerin oder dem Schüler selbst erforderlich sind, können daher gemäß § 6 Absatz 1 AsylbLG gewährt werden. Hierzu zählen u. a. Dolmetscherleistungen, auf die im Rahmen von Aufnahmegesprächen, Anhörungen (z.B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen), Gutachtengespräche (z.B. im Ü7-Verfahren) sowie Förderausschussverfahren zurückgegriffen werden muss. 73 In der Statistik zum Asylbewerberleistungsgesetz werden die Aufwendungen für Ermessensleistungen nach § 6 AsylbLG nicht nach Leistungsarten differenziert erfasst. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse bezüglich der konkreten Aufwendungen für die Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetschern im Kontext der Leistungsgewährung der kommunalen Aufgabenträger nach dem LAufnG für die Durchführung des § 6 des AsylbLG vor. Die dennoch auch dazu durchgeführte Abfrage der Landesregierung bei den Kommunen ergab, dass für die Mehrzahl der Landkreise eine nachträgliche Auswertung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich gewesen wäre. Lediglich die Landkreise Barnim, Ostprignitz-Ruppin und Uckermark konnten dazu die folgenden Angaben machen: Barnim* Ostprignitz-Ruppin Uckermark 2012 2013 2014 6500 € 9860,54 € 4038,23 € 2015 16.000 € 27.411,16 € 41.080,35 € 2016 14.000 € 4517,29 € 33.063,34 € *Dabei verweist der Landkreis Barnim darauf, dass im Rahmen der Dolmetscherleistungen auch Kosten für den Landkreis angefallen sind, die für die jeweiligen Fälle als Krankenhilfe verbucht wurden. Diese Kosten sind in den vom Landkreis genannten Zahlen nicht enthalten, da sie nur durch eine aufwendige Betrachtung aller Einzelfälle ermittelt werden könnten. c) Hochschulbildung Frage 93: Wie haben sich die Zahlen ausländischer Studierende seit 2012 an den einzelnen Hochschulen des Landes entwickelt? zu Frage 93: Die Anzahl der ausländischen Studierenden hat seit dem Wintersemester 2012 um 16 % zugenommen. Die Zahlen für die einzelnen Hochschulen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl Studierende mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit Hochschule Wintersemester 2012 2013 2014 2015 2016* Universität Potsdam 2.219 2.161 2.209 2.267 2.295 BTU Cottbus-Senftenberg 1.685 1.765 1.767 1.832 BTU Cottbus 1.234 Europa-Universität Viadrina 1.572 1.644 1.655 1.641 1.687 Filmuniversität Babelsberg 74 77 84 94 107 TH Brandenburg 274 238 247 322 387 HNE Eberswalde 95 113 128 148 144 Hochschule Lausitz 324 FH Potsdam 241 255 296 285 338 TH Wildau 641 714 803 944 942 74 Summe staatliche Hochschulen 6.674 6.887 7.187 7.468 7.732 FH der Polizei Oranienburg 1 1 3 3 FH für Sport und Management Potsdam 1 1 Theologische Hochschule Elstal Wustermark 3 4 5 4 9 Hochschule Wintersemester 2012 2013 2014 2015 2016* Medizinische Hochschule Brandenburg 5 2 FH Clara Hoffbauer 5 Summe nicht-staatliche Hochschulen 4 5 6 12 20 Gesamtergebnis 6.678 6.892 7.193 7.480 7.752 Quelle: Studierendenstatistik Amt für Statistik Berlin-Brandenburg * vorläufige Angaben Frage 94: Welche speziellen Programme gibt es um den Zugang für ausländische Studierende an den Brandenburger Hochschulen zu erleichtern? Wie werden diese angenommen? zu Frage 94: Die Brandenburger Hochschulen verbinden ihre Bemühungen zur Studienvorbereitung ausländischer Studierender mit dem Ziel der Sicherstellung einer möglichst hohen Verbleibquote an den Hochschulen des Landes sowie einer hohen Studienerfolgsquote. Entsprechende Programme und Maßnahmen für ausländische Studierende stellen deshalb nicht allein darauf ab, den Zugang zu Brandenburger Hochschulen zu erleichtern, sondern bieten auch studienbegleitende Unterstützung, um erfolgreich studieren zu können. Organisiert in zwei Clustern setzen die brandenburgischen Hochschulen das gemeinsame Programm „Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende“ um. Unter der Leitung der Universität Potsdam bzw. der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTUCS) werden in den Clustern Nord/West bzw. Süd zentrale und dezentrale Angebote vorgehalten, die sowohl den profilgeprägten Anforderungen der Mitgliedshochschulen als auch den Bedürfnissen ausländischer Studieninteressierter und Studierender Rechnung tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausländische Studieninteressierte und Studierende über sehr unterschiedliche Studienvoraussetzungen verfügen. Im Rahmen dieses Programmes wurden bzw. werden im Cluster Nord/West im Einzelnen folgende Maßnahmen angeboten: • DSH-Intensivkurse+ (Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit angelagerten Propädeutikkomponenten im Sommer- und Wintersemester), • vier- bzw. sechswöchige Vorkurse (Vorbereitung auf den Studieneinstieg in Form von parallelen fächergruppenbezogenen und modularisierten Intensivkursen mit sprachlichen, fachsprachlichen, wissenschaftsmethodologischen und interkulturellen Inhalten unmittelbar vor Beginn des Wintersemesters ; bis 2015), • Studienbegleitende Kurse für internationale Studierende mit Lehr-, Lern- und Betreuungsangeboten zur Vertiefung und Reaktivierung von Studieninhalten, zur Ausbildung von Schlüsselkompetenzen und zur Orientierung im Studium (inklusive Entwicklung Sprachkompetenz), • Intensivwochen im Zwischensemester (Wintersemester 2012/13 bis 2014/15); bei Bedarf der Hochschulen als semesternachgelagerte Angebote zu ausgewählten Schwerpunkten der Hochschulen, 75 • Studienvorbereitung Brandenburg (Wintersemester 2016/17 und Sommersemester 2017) für Studienbewerberinnen und -bewerber/ -anfängerinnen und -anfänger mit einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland (Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland bzw. Brandenburg) – Maßnahme zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für das Land Brandenburg gem. § 9 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) in Verbindung mit der Hochschulzugangsprüfungsverordnung (HZPV). Innerhalb des Clusters Nord/West hat die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (EUV) eigene spezielle Maßnahmen entwickelt: • Viadrina Fast Track ermöglicht ausländischen Studierenden, die noch keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung , aber hervorragende Sprachkenntnisse vorweisen können und ein dreistufiges Auswahlverfahren mit Erfolg durchlaufen haben, das Studium an der Viadrina. Voraussetzung hierfür ist ein dreimonatiger Studienvorbereitungskurs (Propädeutikum) inklusive der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung. • Perspektive Viadrina fördert im Rahmen eines DAAD-Programms pro Jahr ca. 20 bis 25 Schülerinnen und Schüler von Sprachdiplomschulen aus Rumänien und Bulgarien, die zu einem „Schnupperstudium “ an die Viadrina eingeladen werden. Für Studierende aus beiden Ländern sowie aus Polen bietet die EUV ergänzend ein Startstipendium an, um den Studieneinstieg zu erleichtern. Das Cluster Süd hat im Rahmen des Programms „Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende “ das Projekt „Brücke zum Studium“ als kompaktes Vorbereitungsjahr organisiert. Dieses beinhaltet die sprachliche Vorbereitung auf das Studium (Deutschintensivsprachkurs – DHS-Kurs) und wird durch fachliche, wissenschaftsmethodologische, deutschlandkundliche, integrative und interkulturelle Bausteine/Kompetenzmodule sowie durch ein umfangreiches Betreuungs- und Coaching-System ergänzt . Aufgrund der dezentralen Durchführung an den Hochschulstandorten des Clusters schließt die „Brücke zum Studium“ profilbestimmte Programmmodifikationen wie im Rahmen des Wildau Foundation Year (Technische Hochschule Wildau (FH)) ein, welches neben Sprachkompetenz und fachspezifischen Grundkenntnissen auch propädeutische Inhalte umfasst. Ergänzend zum Programm der beiden Cluster mit ihren Modifikationen sind in den letzten Jahren weitere Programme und Maßnahmen in Verantwortung der einzelnen Hochschulen hinzugetreten, insbesondere solche für studieninteressierte Flüchtlinge. Ihr Spektrum spannt sich von spezifischen Sprachkursen über Welcome-Programme, die individuelle Beratung und Betreuung vermitteln, bis hin zu Fachkursen , die Einblick in das Fachstudium entsprechend dem Leistungsprofil der Hochschulen geben. Beispiele hierfür sind u. a. (siehe auch die Antwort zu Frage 100): • das Programm der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Welcome@Viadrina. Studieninteressierte Geflüchtete werden auf ein Fachstudium an brandenburgischen Hochschulen vorbereitet, indem sie während eines Zeitrahmens von zwei Semestern modulare Sprach- und Fachvorbereitungen kombiniert mit einzelnen Studienelementen erhalten, • College+ für Geflüchtete an der BTUCS bereitet durch gekoppelte Elemente aus DaF-Unterricht (sprachliches Eingangsniveau B1) und Propädeutikum auf den regulären Studienbeginn vor. Das Angebot richtet sich an Geflüchtete, die ein Fachstudium an der BTUCS aufnehmen möchten, aber die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen (DSH-2) noch nicht erfüllen, • Studienvorbereitung/Brückenmaßnahmen für Geflüchtete an der Fachhochschule Potsdam (FHP) umfassen Sprachkurse zur Erreichung der Stufe C I für studieninteressierte Flüchtlinge, die ein Fachstudium an der FHP oder auch an anderen Hochschulen aufnehmen wollen, sowie Fachkurse, die über zwei Semester Einblicke in ausgewählten Fächern an der FHP geben, • Refugee Class Filmmodul ist ein Angebot der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf, das im Zusammenwirken mit dem Berlin Career College der Universität der Künste Berlin getragen wird. Gemeinsam mit Akteuren aus der Film- und Fernsehbranche geben Dozentinnen und Dozenten der Filmuniversität kostenlose Workshops und Seminare für geflüchtete Film- und Medienschaffende. 76 Im Fokus stehen Themen wie Filmstudium, Film- und Fernsehproduktion, Freiberuflichkeit und Festivalarbeit in Deutschland. Praktische Einblicke in die Medienarbeit ermöglichen etablierte Partner wie Deutsche Welle und UFA im Rahmen von Exkursionen. Ziel ist eine bestmögliche Unterstützung für professionelle Akteurinnen und Akteure mit Fluchthintergrund und darüber hinaus eine Vernetzung in die Film- und Medienwelt in Berlin und Brandenburg. Die differenziert ausgestalteten Programme der brandenburgischen Hochschulen zur Studienvorbereitung ausländischer Studieninteressierter und Studierender werden gut angenommen und erfreuen sich einer regen Nachfrage. Frage 95: Wie sieht die mobile Bildungsberatung der Jugendmigrationsdienste im Rahmen der „Bildungsberatung Garantiefonds-Hochschule“ aus und wie haben sich die Teilnahmezahlen seit dem Jahr 2012 entwickelt ? zu Frage 95: Die mobile Bildungsberatung der Jugendmigrationsdienste im Rahmen des Garantiefonds Hochschule wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Der Landesregierung liegen zu den Aktivitäten der mobilen Bildungsberatung sowie zu Teilnehmendenzahlen seit 2012 keine Erkenntnisse vor. Frage 96: Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Internationalisierung der Brandenburger Hochschullandschaft“ auf S. 35 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? zu Frage 96: a) Umsetzung der gemeinsamen Internationalisierungsziele Die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Internationalisierung der Brandenburger Hochschullandschaft“ werden in erster Linie in Eigenverantwortung der Hochschulen umgesetzt und schlagen sich in den hochschuleigenen Internationalisierungsstrategien nieder, die durch die Hochschulen regelmäßig überarbeitet und den sich verändernden gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Anforderungen angepasst werden. Die Landesregierung unterstützt die Hochschulen bei diesen Vorhaben, indem sie den regelmäßigen Informationsaustausch der in den Hochschulen für die Internationalisierung Verantwortlichen fördert und in Arbeitstreffen Anregungen für weitere Maßnahmen gibt. Bei diesen Treffen werden Themen wie die Gewinnung und Weiterentwicklung von strategisch wichtigen Partnerschaften mit Hochschulen im Ausland, gemeinsame Studiengänge mit ausländischen Hochschulen, Zusammenarbeit in der Forschung, Förderung der Mobilität aller Hochschulmitglieder (Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeitende in der Hochschulverwaltung), Betreuung ausländischer Hochschulmitglieder oder die Nutzbarmachung der Vielfalt der Hochschulmitglieder für die Hochschulentwicklung (Diversity Management) angesprochen. Gleichwohl hat das MWFK in den bilateralen Hochschulverträgen die Internationalisierung zum Leistungsindikator des Mittelverteilungsmodells gemacht, was bedeutet, dass die Hochschulen sich verpflichten, bestimmte Ziele bei der Internationalisierung zu erreichen. Das MWFK hat zusammen mit den Hochschulen die „Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“ der Kultusministerkonferenz und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern diskutiert, ebenso die Mitteilung der Europäischen Kommission „Europäische Hochschulbildung in der Welt“ vom November 2013, in der Empfehlungen zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen gemacht werden 77 und weitere Dokumente, wie etwa die aktuellen „Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Gewinnung, Integration und Qualifizierung internationaler Studierender“ vom Juli 2016. Internationalisierung ist dabei kein Ziel an sich, sondern ein Weg zur Erhöhung der Qualität der Hochschulbildung . Neben der Förderung der Mobilität, stehen Maßnahmen zur Internationalisierung der Lehrpläne und des Lehrkörpers – und damit auch ein Stück Internationalisierung für die Studierenden, die zu Hause bleiben – sowie die Zusammenarbeit in Lehre und Forschung mit strategischen Partnern der Hochschulen im Ausland im Vordergrund. Vor allem soll die Erfolgsquote internationaler Studierender erhöht werden, auch um den Fachkräftebedarf zu decken, die sozialen Sicherungssysteme zu entlasten und den demografischen Wandel zu bewältigen. Neben dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Internationalisierung ist der gesellschaftliche Nutzen zu beachten, der sich in kultureller Bereicherung und interkulturellem Kompetenzerwerb der Einheimischen widerspiegelt. Schließlich müssen sich die Hochschulabsolventinnen und -absolventen auf internationalen Arbeitsmärkten behaupten können. In diesem Zusammenhang ist auch die Integration und Qualifizierung der Arbeits- und Bildungsmigrantinnen und –migranten sowie der Flüchtlinge zu betrachten. b) Diversity Management Das Ziel von Diversity Management ist die Förderung der Wahrnehmung und Anerkennung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten, die Sensibilisierung für Ungleichbehandlungen und Wertschätzung jeglicher Differenz in allen Lebenslagen, sowie die Nutzung der Vielfalt (= Diversität) zur Weiterentwicklung der eigenen Organisation. Es folgen einige Beispiele aus den Hochschulen, die unterschiedliche Ansätze für ein Diversity Management aufzeigen: • Um der zunehmenden Vielfalt unter Studierenden gerecht zu werden, hat die TH Brandenburg im Rahmen ihres Qualitätspaktprojekts „Vielfalt in Studium und Lehre“ diverse Maßnahmen entwickelt, die insbesondere in die Studieneingangsphase hinein wirken. Hier werden u. a. regelmäßig Eingangstests in Mathematik zu Studienbeginn angeboten. Die darauf folgenden Tutorien unterstützen Studierende dabei, noch fehlende fachliche Voraussetzungen aufzuholen. Um unterschiedliche (Lern-)Bedarfe von Studierenden besser zu berücksichtigen, werden auch die Online-Angebote der Technischen Hochschule Brandenburg weiter ausgebaut. Orts- und zeitunabhängig können so z. B. Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitet werden, was insbesondere Studierende unterstützt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Im Rahmen des Qualitätspaktprojekts werden auch der Ausbau einer Videoplattform und die Entwicklung von Online-Materialien für Mathematik oder Ingenieurwissenschaften unterstützt. Gezielt an ausländische Studierende richtet sich ein Angebot, das derzeit in Kooperation mit dem Zentrum für Internationales und Sprachen durchgeführt wird: In sogenannten „Aussprache-Tutorien“ trainieren ausländische Studierende, die für sie schwierig zu artikulierenden Fachbegriffe der deutschen Sprache korrekt auszusprechen – so wird es für sie leichter , sich aktiv in den Lehrveranstaltungen zu beteiligen. • Die HNE Eberswalde hat ein aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Diversity- Projekt konzipiert. Ziel des Projektes ist die hochschulweite Diskussion und Etablierung eines Diversity-Managements. In Zusammenarbeit mit der Koordinatorin für Familien, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Behindertenbeauftragten, den MINT-Koordinatoren und allen sich beteiligenden Hochschulangehörigen werden gute Beispiele und Schwachstellen gesucht sowie geeignete Maßnahmen entwickelt, allen Studierenden einen guten Studienstart, Studienverlauf und erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Bereits etablierte oder begonnene Maßnahmen wie die Familienfreundlichkeit der Hochschule, gleichstellungsbezogene Maßnahmen oder die Unterstützung im MINT-Bereich am Fachbereich Holzingenieurwesen werden fortgeführt und erweitert. Das Diversity-Management soll helfen, die Vielfalt der sozialen und kulturellen Herkunft, der Bildungsbiographien und Lebenssituationen der Hochschulangehörigen in der Lehre, der Forschung und der Verwaltung der Hochschule zu berücksichtigen, zu akzeptieren und zu nutzen. Auch die Belange der Mitarbeitenden der Hochschule werden berücksichtigt. Entsprechend den hochschuleigenen Nachhaltigkeitsgrundsätzen sollen Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft , sexueller Orientierung oder Behinderungen nicht möglich sein. 78 • Die Auseinandersetzung mit Diversität als Beitrag zur Entwicklung der hochschulischen Kernaufgaben erfolgt an der BTU Cottbus seit dem Jahr 2009. Mit dem Projekt „In Vielfalt zum Erfolg“ wurde die Strategieentwicklung für die Förderung einer Kultur der Vielfalt und Chancengleichheit vorangetrieben . In der Folge wurde im Jahr 2011 von der BTU Cottbus die Charta der Vielfalt unterzeichnet, mit der sich die Hochschule zur Umsetzung von Chancengleichheit und Antidiskriminierung verpflichtet . Als Querschnittsaufgabe ist Diversität Bestandteil im Hochschulvertrag zwischen der heutigen BTU Cottbus-Senftenberg und dem MWFK aus dem Jahr 2013 und wurde im Hochschulentwicklungsplan 2015 bis 2020 aufgenommen. Die Auseinandersetzung mit Vielfalt erstreckt sich insbesondere auf die Handlungsfelder (vgl. Hochschulentwicklungsplan): • Vielfalt berücksichtigende Forschung und Lehre, • Vielfalt berücksichtigende Arbeits- und Studienorganisation, • Vielfalt berücksichtigende Informations- und Kommunikationspolitik, • diversitätssensibles Führen, • diversitätssensible Personalentwicklung, • Öffnung der Hochschule im Hinblick auf Vielfalt sowie • Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen und Infrastrukturen. Ziel der Diversitätsstrategie der BTU Cottbus-Senftenberg sind Wertschätzung, Diskriminierungsschutz sowie die Verbesserung und ganzheitliche Verankerung von Chancengleichheit auf allen Ebenen der Universität. Dies beinhaltet auch die Förderung der Internationalisierung - ein wichtiger Einflussfaktor für die Diversifikation. Wie die soziale, ethnische, kulturelle oder nationale Herkunft sind die kulturellen, sozialen und religiösen Werte der Hochschulmitglieder divers und korrelieren mit den Lehr-, Lern- und Arbeitsbedingungen. Seit Juli 2015 sind die Querschnittsaufgaben mit der Einrichtung der Stabstelle Chancengerechtigkeit und Gesundheitsförderung mit dem Referat für Gesundheit, Diversität und AGG sowie dem Referat Familienorientierung und Dual Career verstetigt. Wie die Stabstelle International Relations Office untersteht sie direkt dem Präsidenten, was die aktive Zusammenarbeit und die unmittelbare Einbeziehung von Diversität als Querschnittsaufgabe in die Struktur der Hochschule unterstützt. Strukturelle Maßnahmen auf Fachbereichsebene und in zentralen Einrichtungen fördern die Organisationsentwicklung hin zu einer diversitätssensiblen Universität. Eine Stärke der BTU Cottbus-Senftenberg liegt im Bereich der internationalen Lehre. Das breite Angebot von englischsprachigen Studiengängen sowie das gute Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden tragen zu den guten Zufriedenheitswerten in internationalen Benchmarking-Studien bei. An der BTU Cottbus-Senftenberg lehren und forschen zahlreiche internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Als zentrale Beratungs- und Servicestelle stellt das Welcome Centre Kontakte zu Servicestellen der BTU Cottbus-Senftenberg und allen wichtigen Institutionen außerhalb der Universität her. In den vergangenen Jahren sind an der BTU Cottbus-Senftenberg sowie ihren Vorgängereinrichtungen vielfältige Maßnahmen auch in Bezug auf die interkulturelle Öffnung auf Fachbereichsebene als auch auf Ebene der Gesamtuniversität erfolgt, wie • international ausgerichtete Studien- und Promotionsprogramme, • Veranstaltungen und Workshops zum Themenbereich der interkulturellen Kompetenz, • der weitere Ausbau von E-Learning-Angeboten, • englischsprachige Homepages der Fachbereiche sowie Initiativen zur individuellen Studienbegleitung , • Verbesserung der Willkommenskultur (Welcome Centre, auch in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Chancengerechtigkeit und Gesundheitsförderung). 79 Die Beschäftigten der BTU verfügen über einen zunehmend heterogenen Hintergrund, insbesondere im akademischen Bereich. Diese Diversitätskompetenz stellt eine gute Ausgangslage für die Bedingungen ausländischer Studierender in sprachlicher, interkultureller, arbeits- und ausländerrechtlicher Hinsicht dar. Darüber hinaus bietet die Universität ihren Beschäftigten aus dem wissenschaftlichen Bereich und aus der Verwaltung zielgruppenspezifische Schulungen, Seminare und Informationsmaterial zur Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen an, z.B.: • Auseinandersetzung mit der Thematik im Rahmen des Diskussionsprozesses zum Selbstverständnis der BTU Cottbus-Senftenberg (liegt im Entwurf vor), • Fortbildungen zu interkulturellen Kompetenzen, • Aufbau und Pflege eines Diversity-Portals, • Würdigung von interkulturellen Feiertagen, • Infoflyer. Im Fokus sind weitere Verbesserungen und Flexibilisierung der Studienbedingungen auch mit Maßnahmen mit Diversitätsbezug, welche den Studienerfolg unabhängig von der Herkunft und den individuellen Rahmenbedingungen unterstützen. Für die ausländischen Beschäftigten stehen Beratungs- und Unterstützungsangebote und flexible Arbeitsbedingungen im Vordergrund. So berücksichtigt die Planung von Urlauben der Beschäftigten weitgehend neben Familien- und Pflegeaufgaben auch religiöse Feiertage auf Grund der ethnischen Herkunft. Zu den Maßnahmen gehören z. B.: • diversitätsgerechte Gestaltung der Studieneingangsphase, • Willkommenskultur für internationale Beschäftigte, • Beratungs- und Servicekultur für internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler , • diversitätssensible Lehre und Betreuung, • Maßnahmen zur Sicherstellung von Diskriminierungsfreiheit und Chancengerechtigkeit (Ombudsstelle , Beratungsangebote), • weitgehende Flexibilisierung der Studienangebote (z. B. durch Blended Learning-Angebote), • gezielter Einsatz von Stipendienprogrammen (u. a. Deutschlandstipendium), • Erleichterung des Einstiegs ins Studium für Geflüchtete, Gasthörerschaft für Geflüchtete. Die interne Vernetzung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Diversität unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Hochschulmitglieder und heterogener Studierendengruppen hochschulweit gestaltet und umgesetzt werden kann. Wichtige strategische interne Partnerinnen sind dabei die Organisationseinheiten (z. B. International Relations Office, Referat für Diversität und Gesundheitsförderung , Studienberatung, Gleichstellungsbüro, Referat für Familienorientierung und Dual Career, Stabstelle für Kommunikation und Marketing) und Bereiche wie Personal und Finanzen in der Hochschulverwaltung sowie weitere Stellen in den Fakultäten (z. B. Prüfungsausschüsse, Studiengangskoordinationen ), das Weiterbildungszentrum, die Zentrale Einrichtung Hochschulsport und die Interessenvertretungen. Bei der Vernetzung mit weiteren Partnern wird die Kooperation zwischen der BTU Cottbus-Senftenberg und dem Studentenwerk Frankfurt (Oder) und dem Studierendenrat der BTU Cottbus-Senftenberg gepflegt , um Beratungsstrukturen und Unterstützungsangebote (z. B. Studierendenberatung, Beratung zur Studienfinanzierung, psychosoziale Beratung) ineinandergreifen. Wichtige Partnerinnen sind die Städte Cottbus und Senftenberg und deren ansässige Einrichtungen insbesondere für die weitere Verbesserung der Willkommenskultur und die Vermittlung von lokalen und regionalen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie deren Familien. 80 c) Einrichtung eines Monitoringsystems Als zentrales Element der Qualitätssicherung im Rahmen der Systemakkreditierung führt die Universität Potsdam Metaevaluationen in Studium und Lehre durch. In gemeinsamer Konzeption mit dem International Office werden in Studierendenbefragungen des Zentrums für Qualitätssicherung auch die Belange ausländischer Studierender befragt und ausgewertet. Die Technische Hochschule Brandenburg hat im Rahmen ihres Qualitätspaktprojekts „Vielfalt in Studium und Lehre“ ein „kohortenbasiertes Auswertungsverfahren“ entwickelt. Dadurch wurde es in effizienter Form möglich, Studierendenkohorten zu untersuchen und tatsächliche Entwicklungen aufzuzeigen, aus denen Prognosen ableitbar sind. Dabei wurden auch Optionen entwickelt, um schrittweise weitere Merkmale einpflegen zu können. Seit Inbetriebnahme dieses Systems werden regelmäßig Vielfaltsberichte zu Studierendenzahlen und Prüfungsdaten generiert und auf der Webseite der Technischen Hochschule Brandenburg (http://www.th-brandenburg.de/controlling.html) bzw. im Intranet veröffentlicht. Die Beratung internationaler Studierender erfolgt an der Technischen Hochschule Wildau sowohl im International Office als auch seitens der Studiengangsprecherinnen und -sprecher. Regelmäßige Studienerfolgskontrollen und ggf. Vereinbarung von Sonderstudienplänen und Unterstützungsmaßnahmen werden ebenfalls durchgeführt. An der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde werden jährlich Erstsemesterbefragungen bezüglich der Willkommenskultur und des Hochschulmarketings durchgeführt. d) Audit „Internationalisierung der Hochschulen“ Das 2009 ins Leben gerufene Projekt der Hochschulrektorenkonferenz „Audit, Internationalisierung der Hochschulen‘“ unterstützt die deutschen Hochschulen darin, ihre Internationalisierung strategisch auszurichten und innerhalb der Institution dauerhaft zu verankern. Im Fokus des Audit stehen die Analyse der Internationalität der Hochschule (Standortbestimmung und Status Quo der Internationalisierungsmaßnahmen ) und darauf aufbauend die (Weiter-)Entwicklung einer institutionellen Internationalisierungsstrategie . Pro Jahr können maximal zwölf Hochschulen in Deutschland an diesem kostenpflichtigen Audit teilnehmen, nachdem sie sich erfolgreich dafür beworben haben. Bislang haben bundesweit 66 Hochschulen das Audit „Internationalisierung der Hochschulen" durchlaufen, 10 weitere nehmen derzeit teil. Für die eher kleinen Hochschulen in Brandenburg eignet sich dieses aufwändige Audit allerdings weniger. Die BTU Cottbus gehörte 2009/10 zu den bundesweit ersten sechs Hochschulen, die am Audit teilgenommen haben, 2012/13 wurde die BTU Cottbus und Senftenberg re-auditiert. Die Universität Potsdam nahm 2011/12 am Audit teil, noch 2016 soll das Re-Audit beginnen. Das Re-Audit unterstützt bereits auditierte Hochschulen darin, ihre selbst definierten Internationalisierungsziele zu erreichen und die dafür vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Es baut inhaltlich auf den Ergebnissen des Audits auf und bleibt als selbstreferenzielles, bedarfsorientiertes und auf die gesamte Institution ausgerichtetes Dienstleistungsformat auch konzeptionell in der Logik des Audits. Frage 97: Wie haben sich die Angebote der Hochschulen, die im Bereich „Stärkung der interkulturellen Kompetenzen aller Studierenden“ auf S. 35 des Landesintegrationskonzeptes aufgelistet sind, entwickelt? Sind neue ähnliche Angebote an (anderen) Hochschulen hinzugekommen? Wie viele Teilnehmende gab es seit dem Jahr 2012? zu Frage 97: Zertifikat für interkulturelle Kompetenz an der FH Brandenburg 81 Das Zertifikat für interkulturelle Kompetenz wird an der Technische Hochschule Brandenburg weiterhin angeboten, mit den Modulen „International vor Ort“ (Fremdsprachenkurs und Tandem-Programm), „International unterwegs“ (mindestens drei Monate akademischer Auslandsaufenthalt) und „International Denken“ (Training „Interkulturelle Teamarbeit“). Insgesamt wurden 16 Zertifikate ausgestellt. An den einzelnen Veranstaltungen haben aber weit mehr Teilnehmende partizipiert. Angebote anderer Hochschulen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen An der Fachhochschule Potsdam wird die Vermittlung interkultureller Kompetenzen in die Lehrkonzepte der Studiengänge integriert. Dabei werden zum einen die kulturelle und ethnische Vielfalt in Deutschland mit ihren besonderen Anforderungen und Chancen thematisiert. Zum anderen nehmen die Projekte mit ausländischen Partnern kontinuierlich zu. Auch der wachsende Anteil von Studierenden mit Migrationshintergrund befördert die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit interkulturellen Fragen. Die Fachhochschule fördert Auslandssemester und Praktika im Ausland. Dabei ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Studiengängen (die unterschiedlich aktiv in der Auslandsarbeit sind) ein besonderes Anliegen. Mit FHP Connect und den studentischen Mitarbeitenden unterstützt die Fachhochschule Erasmus-Studierende und grundständig Studierende aus dem Ausland, die an die Hochschule kommen. Da das Sprachenzentrum der Universität Potsdam nicht ausreichend Plätze anbieten kann, organisiert die Fachhochschule Potsdam, in Zusammenarbeit mit der VHS, Sprachkurse für Studierende die ins Ausland gehen, sowie für Ausländerinnen und Ausländer, die Deutsch lernen wollen. Mit dem Master of Arts „Childhood Studies and Children's Rights“ bietet die Fachhochschule Potsdam ab dem Wintersemester 2016/17 einen englischsprachigen Studiengang an. In dem Kurs sind zwei Drittel der Studierenden aus dem Ausland. Die Relevanz interkultureller Themen wird unterstrichen durch die Implementierung einer Professur für Gender Mainstreaming und Diversity Management. Die Module „Interkulturelles Management“ und „Interkulturelle Kommunikation“ sind an der Technischen Hochschule Wildau in den Bachelor- und Masterstudiengängen integriert. Einmal im Semester gibt es „internationale Nachmittage“. Gegenwärtig ist ein Seminar zum Thema „Interkulturelle Kommunikation“ im Rahmen der Personalentwicklung geplant. Durch die zahlreichen englischsprachigen Lehrveranstaltungen und internationalen Studierenden an der BTU Cottbus und Senftenberg gibt es wichtige Spill-over-Effekte, so dass sich viele deutsche Studierende für ein Studium an der BTU Cottbus-Senftenberg entscheiden. Sie schätzen die internationale Atmosphäre und können Kompetenzen erwerben, die sie für den internationalen Arbeitsmarkt befähigen . Darüber hinaus bietet die BTU Cottbus-Senftenberg im Rahmen ihres fächerübergreifenden Studiums die Module „Interkulturelle Kompetenz“ und „Kultur und Globalisierung“ an. Studierende, welche ein Teilstudium an einer Partneruniversität im Ausland verbringen, haben darüber hinaus die Möglichkeit an einem Workshop zur interkulturellen Vorbereitung auf das Auslandstudium teilzunehmen. Dabei arbeitet die BTU mit einem offenen Kulturbegriff. Die Filmuniversität Babelsberg arbeitet zurzeit an einer Neufassung ihrer Internationalisierungsstrategie, die Maßnahmen in allen fünf Bereichen des Landesintegrationskonzeptes unter „Ziele und Aktivitäten“ vorsieht. Die HNEE legt einen Schwerpunkt auf die Sprachausbildung der Hochschulmitglieder (auch Deutsch für Ausländerinnen und Ausländer) und auf ihre sehr gut nachgefragten internationalen Studiengänge (z. B. Doppelabschluss im Studiengang „Forest Information Technology“ mit der Universität in Warschau). Zentrum für Interkulturelles Lernen der Europa-Universität Viadrina Die Einrichtung des „Viadrina PeerTutoring“ und die Schulung der Studierenden als Vermittlende für interkulturelles Lernen auf Augenhöhe wird sowohl in der Ausbildung der interkulturellen Peer- Tutorinnen und Tutoren, wie auch in der Wahrnehmung der durch diese angebotenen Seminare und Maßnahmen stets umfangreich angenommen. Die Peer-Tutorinnen und Tutoren sind unterstützend bei 82 den studentischen Initiativen für Geflüchtete aktiv, um die dort tätigen Ehrenamtlichen zu unterstützen. Zusammen mit dem Collegium Polonicum werden polnische und deutsche Lehrkräfte weitergebildet. Weitere Angebote des Zentrums für Interkulturelles Lernens für Organisationen in Brandenburg sind beispielsweise die Viadrina Open Lectures Series, eine offene Vorlesungsreihe für Geflüchtete, und die Schulung von Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt (Oder). Zweijähriger Masterstudiengang Intercultural Communication Studies (MICS) Der Studiengang „Master Intercultural Communications Studies“ an der Europa-Universität Viadrina wurde in den Studiengang Master Sprachen, Kommunikation und Kulturen in Europa überführt. Die bereits bestehende Variante eines Doppelabschlusses mit unterschiedlichen europäischen Universitäten (Master Medien, Kommunikation und Kultur) gibt es weiterhin. Derzeit sind 206 Studierende in diesem Studiengang eingeschrieben. Frage 98: Wie haben sich die Zahlen ausländischer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler seit dem Jahr 2012 an den einzelnen Hochschulen des Landes entwickelt? Wie viele konnten über Stipendienprogramme gewonnen werden? zu Frage 98: Zur Anzahl ausländischer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an den einzelnen Hochschulen des Landes gibt es keine Statistik. Es gibt folglich keine systematisch erfassten Daten, die Angaben der Hochschulen beziehen sich daher auf spezifische Programme. Dazu zählt auch „BRAIN“, ein vom MWFK in den Jahren 2014 bis 2017 mit EU- und Landesmitteln gemeinsam finanziertes Stipendienprogramm zur Gewinnung exzellenter internationaler Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher . Im Rahmen des Stipendienprogramms konnten die ausgeschriebenen Stellen mit zehn hochqualifizierten internationalen Postdocs besetzt werden, die einen zweijährigen Forschungssaufenthalt an den Brandenburgischen Hochschulen absolvieren (UniP 4, BTU 3, EUV 2 und THWi 1). Die Hochschulen berichten außerdem von weiteren ausländischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die im Rahmen von strukturierten Programmen gefördert werden. Universität Potsdam Aktuell sind an der Universität in Graduiertenkollegs (GRK) 29 ausländische Doktorandinnen und Doktoranden (entsprechen einem Anteil von 41 % der geförderten GRK-Kollegiaten) und im Rahmen des 7. EU-Forschungsprogramm und des Programms Horizon2020 elf ausländische Doktorandinnen und Doktoranden sowie ein Postdoc (entsprechen 100 % der aus Mitteln der EU geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in diesen Programmen). BTU Cottbus-Senftenberg Die folgenden Zahlen umfassen alle Qualifizierungsverträge mit ausländischen akademischen Mitarbeitenden (nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG) sowie die ausländischen akademischen Mitarbeitenden in Graduiertenkollegs , Nachwuchsforschergruppen und BRAIN-Fellows. • 2012: 124 (davon 28 Stipendiaten) • 2013: 135 (davon 34 Stipendiaten) • 2014: 124 (davon 32 Stipendiaten) • 2015: 120 (davon 25 Stipendiaten) • 2016: bis dato 112 (davon 15 Stipendiaten) Darüber hinaus erhielten zahlreiche ausländische Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ein DAAD-Stipendium: • 2015: 49 Stipendiatinnen und Stipendiaten • 2016: 50 Stipendiatinnen und Stipendiaten 83 Europa-Universität Viadrina Im Wintersemester 2016/17 sind 83 Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler als Promotionsstudierende eingeschrieben. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stabil geblieben. Seit dem Jahr 2012 konnten an der Viadrina 42 ausländische Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler über Stipendienprogramme gewonnen werden. Filmuniversität Babelsberg An der Hochschule sind acht ausländische Nachwuchswissenschaftlerinnen und wissenschaftler: eine akademische Mitarbeiterin, eine Stipendiatin im Brandenburgischen Zentrum für Medienwissenschaften (ZeM) und sechs externe Promovenden. TH Brandenburg An der THB gibt es einzelne Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die über Stipendienprogramme gewonnen werden konnten (z.B. Michail-Lomonosov-Programm des DAAD, China Scholarship Council). Es handelt sich um Einzelfälle, die nicht systematisch erfasst werden. HNE Eberswalde An der HNEE sind keine ausländischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, im Rahmen von DFG-Graduiertenkollegs o.ä. strukturierte Programmen, beteiligt. Derzeit ist auch keine ausländische Nachwuchswissenschaftlerin bzw. kein ausländischer Nachwuchswissenschaftler im Rahmen eines Stipendienprogramms tätig. Ob in einzelnen Projekten oder auf Basis bilateraler Vereinbarungen der Hochschule mit Partnerhochschulen ausländische Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wissenschaftler an der Hochschule (temporär) tätig sind, wird nicht erfasst. FH Potsdam Eine Übersicht nach Nationalitäten liegt nicht vor. TH Wildau An der Hochschule arbeitet eine über „BRAIN“ geförderte Nachwuchswissenschaftlerin aus Portugal (2014-2016). Frage 99: Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Förderung der Integration ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den regionalen Arbeitsmarkt“ auf S. 36 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? (Bitte zu jeder einzelnen der 5 Maßnahmen gesondert und ausführlich berichten) zu Frage 99: Zielgruppenspezifische Beratung ausländischer Studierender sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Career-Centern der Hochschulen und Forschungseinrichtungen und Kontaktvermittlung zu Unternehmen An allen brandenburgischen Hochschulen gibt es spezielle Beratungsangebote für ausländische Studierende und Absolventinnen und Absolventen die Hilfestellung bei der Jobsuche während und nach dem Studium anbieten. Die Angebote finden in Form von Individualberatungen und in speziellen Seminaren und Veranstaltungen statt. An der Universität Potsdam finden semesterbegleitende Qualifizierungsprogramme für ausländische Studierende statt, die berufsvorbereitende Workshops und Trainings beinhalten, die auf die speziellen Bedürfnisse internationaler Studierender zugeschnitten sind. Daneben gibt es Netzwerkveranstaltungen mit regionalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, um den Kontakt zwischen beiden Gruppen zu erleichtern (Veranstaltungsprogramm zum aktuellen Durchgang: http://www.uni-potsdam.de/career- 84 service/studierende/programme/talentwerkstatt-fuer-internationale-studierende.html). Die Vernetzung soll anschließend mithilfe der XING-Gruppe „open talents“ gestärkt und verstetigt werden. „open talents“ ermöglicht Studierenden und Alumni nützliche Kontakte zu ausgewählten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu knüpfen und sich ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Die Mitgliedsunternehmen von open talents hingegen treffen auf gut ausgebildete Studierende – deutsche und internationale – mit vielversprechenden Profilen http://www.xing.com/communities/groups/open-talents-der-universitaet-potsdam- 1081935/about). Der Ausbau der Beratungsangebote zur Arbeitsmarktintegration gehört seit 2013 zu den Schwerpunkten im Betreuungskonzept für internationale Studierende an der BTU Cottbus-Senftenberg. Die Projekte sind im International Relations Office der BTU Cottbus-Senftenberg angesiedelt und werden in Kooperation mit dem Career Center durchgeführt: • 09/2013 – 02/2015: „Berufskompass“ - Berufliche Orientierung und Integration ausländischer Studierender der BTU Cottbus-Senftenberg im Land Brandenburg mit dem Ziel, die Verbleibquote von Hochschulabsolventen in Brandenburg zu erhöhen (Praktikumsvermittlung, Unternehmensmentoring ) • 07/2015 – 06/2017: „GoLus – Ready, Steady … Go and Stays in Lusatia“ - Lausitzer Netzwerk zur Verbesserung der regionalen Arbeitsmarktintegration internationaler Hochschulabsolventinnen und -absolventen • 07/2015 – 12/2017: „Start up your Career in Germany“ - Erstinformation und Orientierung, Unterstützung im Bewerbungsprozess, Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt, Internationaler Teil auf Jobmessen Alle Orientierungs- und Beratungsangebote BTU Cottbus-Senftenberg werden durch die Studierenden sehr gut angenommen. In der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) verzeichnet das Deutsch-Polnische Career Center eine wachsende Nachfrage von ausländischen Studierenden nach Praktika bzw. Jobangeboten in der Region Berlin-Brandenburg sowie nach Beratungen zum Thema „Bewerben in Deutschland“. Allerdings erweist sich die Vermittlung von internationalen Studierenden – insbesondere in den regionalen Arbeitsmarkt – als große Herausforderung, da der Fächerkanon der Viadrina – Jura, Kulturwissenschaften , Wirtschaftswissenschaften – nur wenig mit den gesuchten Kompetenzprofilen des brandenburgischen Arbeitsmarktes korrespondiert. Das Career Center der Viadrina verfügt zwar über einen großen Pool von Praktikaplätzen bzw. Arbeitgebern, allerdings handelt es sich vor allem um Unternehmen, die oftmals international agieren und ihren Firmensitz weder in Berlin noch in Brandenburg haben. Um den regionalen Arbeitsmarkt, insbesondere auch für die internationalen Studierenden zu erschließen, hat die Europa-Universität eine groß angelegte Recherche unter 160 Unternehmen in der Region Berlin- Brandenburg durchführen lassen, bei der die Firmen nach ihrem Personalbedarf befragt und gleichzeitig auf das Potential internationaler Absolventinnen und Absolventen aufmerksam gemacht wurden. Die Recherche machte deutlich, dass die Viadrina bei Arbeitgebern in der Region gut bekannt ist. Im Ergebnis konnten 25 Unternehmen in den Kontaktpool aufgenommen werden, die auch an internationalen Viadrina-Studierenden Interesse haben. An der Technischen Hochschule Brandenburg sind sämtliche Angebote in die allgemeine Beratungsund Coachingstruktur integriert, wobei die Beratung auch in englischer Sprache möglich ist. Ausländische Studierende nutzen die bestehenden Beratungsangebote deutlich früher, häufiger und spontaner als deutsche Studierende. Inhaltlich entsprechen die Erwartungen an den deutschen Arbeitsmarkt und vor allem an den Bewerbungsprozess oft nicht den regionalen Gegebenheiten. Hier muss oft Grundlegendes über Modalitäten, Prozesse und Formalien vermittelt werden. Der Career Service engagiert sich insbesondere bei der Sensibilisierung und Akquise von regionalen Unternehmen für die Beschäftigung von ausländischen Studierenden als Praktikantinnen und Praktikanten oder Werkstudierende bzw. zur Vermittlung von Abschlussarbeiten oder Anstellungen. 85 In der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde gibt es beispielsweise Vorträge zu „Working while studying without a German passport“, aber auch Beratungen zum Berufseinstieg. Zur Hilfestellung bei der Jobsuche gehören Bewerbungsunterlagenchecks, Beantwortung von Fragen zu Bewerbungsstrategien und zum Vorstellungsgespräch. Der Career Service der Technische Hochschule Wildau betreut die Zielgruppen in einem eigenen Projekt durch einen ausgewiesenen Experten. Die internationalen Studierenden zeigen durchweg eine hohe Bleibebereitschaft (>75 Prozent). Der damit verbundene Beratungsaufwand durch den Career Service ist allerdings im Vergleich zu Bildungsinländern etwa viermal so hoch. Die Technische Hochschule Wildau hat in der letzten ESF-Runde gemeinsam mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) einen kooperativen Antrag zur Förderung der Integration ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den regionalen Arbeitsmarkt gestellt. Das Teilprojekt der Technische Hochschule Wildau wurde bewilligt. Die Landesregierung unterstützt Aktivitäten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen Brandenburgs bei der Etablierung integrationspolitischer Maßnahmen über den von Bund und Ländern in 2005 geschlossenen Pakt für Forschung und Innovation (PFI). Mit dem PFI erhalten die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen (darunter die im Land Brandenburg ansässigen) der großen deutschen Forschungsorganisationen, wie beispielsweise Fraunhofer -Gesellschaft (FhG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und Leibniz -Gemeinschaft (WGL) jährlich finanzielle Planungssicherheit für die Erfüllung forschungspolitischer Ziele. Dazu gehört u. a. auch das aktive Mitwirken von Forschungseinrichtungen an der Lösung gesamtgesellschaftlicher Probleme, wie z. B. die Integration ausländischer Menschen in den Arbeitsmarkt. Die vier Forschungsorganisationen (FhG, HGF, MPG, WGL) haben eine gemeinsame Initiative gestartet , um anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten an ihren Forschungseinrichtungen die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und durch Beschäftigung und Qualifizierung eine Perspektive in Deutschland zu geben – sowohl regional als auch überregional. Ziel ist es, die erarbeiteten Maßnahmen flächendeckend an allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, darunter auch die Brandenburger , umzusetzen. Gründungsservice für existenzgründungswillige Studierende mit Migrationshintergrund durch den „BIEM Startup Navigator – International“ Im Rahmen des bis 2014 aus der „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg“ des MASGF als so genannte experimentelle Maßnahme geförderten BIEM Startup Navigators International wurden 110 Teilnehmende (Studierende, Doktoranden, Mitarbeitende der Hochschulen und Alumni) aus über 40 Nationen betreut und auf die Existenzgründung vorbereitet. 70 Teilnehmende haben zwischen 2010 und 2014 die individuelle, qualifizierende Beratung abgeschlossen, 36 davon haben gegründet. Dies gelang mit Hilfe eines großen landesweiten Netzwerkes von Kooperationspartnern und in enger Zusammenarbeit mit den Standortmanagements der Hochschulen. Es wurden spezifische Instrumente und Methoden für die Ansprache, Begleitung und Qualifizierung von akademischen Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund entwickelt, um auf besondere Problemlagen einzugehen. Dazu zählten bspw. Gründungs-Development-Center auf Englisch, die Einbeziehung von Beratern und Coaches mit Migrationshintergrund, „Culture Shock Trainings“, um unternehmerische Chancen, die aus kultureller Vielfalt erwachsen, zu entdecken und zu nutzen oder die Unterstützung in aufenthaltsrechtlichen Fragen. Die Förderung wird insgesamt als erfolgreich angesehen. Aus diesem Grund wurde der Startup Navigator International bzw. die Betreuung und Begleitung von Gründungen von Akademikerinnen und Akademikern aus EU- und Nicht-EU-Staaten in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 als eine Projektsäule in das bei der Zukunftsagentur Brandenburg GmbH (ZAB) angesiedelte Projekt „Innovationen brauchen Mut (IbM)“ integriert. Nach etwas mehr als einem Jahr Projektlaufzeit wurden 62 86 Erstgespräche mit Gründungsinteressierten aus 24 Nationen geführt. 11 Teilnehmende wurden im Rahmen der Projektsäule in das Projekt aufgenommen, wovon fünf die Beratung abgeschlossen und zwei gegründet haben. Unterstützung von Gründungen durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen durch das Brandenburg -Stipendium Bei der Erwähnung des Brandenburg Stipendiums in dem in der Überschrift genannten Zusammenhang handelt es sich um einen redaktionellen Fehler im LIK 2014. Hier handelt es sich nicht um eine Gründungsunterstützung , sondern um ein Stipendium für Studierende zur Erstellung einer innovativen Abschlussarbeit bei einem KMU. Im Übrigen wird auf den Gründungsservice für existenzgründungswillige Studierende mit Migrationshintergrund durch den „BIEM Startup Navigator – International“ verwiesen. Informationsveranstaltungen und -materialien für ausländische Studierende und Absolventinnen und Absolventen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Betrieben zum Thema Arbeiten in Brandenburg während und nach dem Studium durch das Teilprojekt „Vielfalt und Qualifikation für Brandenburg“ bei Arbeit und Leben e. V., Landesarbeitsgemeinschaft Berlin (Projektbüro Brandenburg) im IQ Netzwerk Brandenburg 2013 wurden zunächst Informationsmaterialien über rechtliche Grundlagen für internationale Studierende auf Deutsch und Englisch produziert, die arbeits- und aufenthaltsrechtliche Fragen in verständlicher Form erklären: • „Jobben neben dem Studium – auch ohne deutschen Pass“ bzw. „Working while studying – without a German passport“, • „Arbeiten nach dem Studium – auch ohne deutschen Pass“ bzw. „Working after graduation – without a German passport“. Das IQ Teilprojekt nahm Kontakt zu allen brandenburgischen Hochschulen auf und bot an, Informationsveranstaltungen abzuhalten und die Materialien zur Verfügung zu stellen. 2013 und 2014 fanden insgesamt 22 Veranstaltungen mit über 300 Interessierten an den Hochschulen in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Senftenberg, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Potsdam und Wildau statt. Das IQ Projekt hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Situation von internationalen Studierenden zusammengestellt („Frequently Asked Questions“, FAQ). Abrufbar unter: http://www.berlin.arbeitundleben.de/projekte-unddienstleistungen/iq.html Die Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Die hochschulinternen Anlaufstellen für ausländische Studierende (Akademisches Auslandsamt, „Career Service“) in Brandenburg nutzten das Informationsmaterial des IQ Teilprojekts für ihre Beratung. 2014 wurde das Teilprojekt vom Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ als Good-Practice-Beispiel ausgezeichnet. In der neuen Förderphase konnte das Teilprojekt dennoch nicht weitergeführt werden. Daher wurden im Dezember 2015 die Inhalte der Infomaterialien aktualisiert und eine Broschüre daraus zusammengestellt : „Jobben neben dem Studium - Arbeiten nach dem Studium - auch ohne deutschen Pass. Informationen für internationale Studierende und Absolvent/innen deutscher Hochschulen“. Nach einer Abfrage der Bedarfe an den Hochschulen wurde eine Auflage von 2.000 Stück gedruckt. Die Broschüren wurden im Jahr 2016 an die Brandenburger Hochschulen nach Bedarf verteilt. Die Broschüre ist online abrufbar unter: http://www.brandenburg.netzwerkiq .de/fileadmin/redaktion_brandenburg/pdf_2015/Jobben_neben_dem_Studium_Arbeiten_nach_dem_S tudium_final.pdf 87 Informationsveranstaltungen zu ausländerrechtlichen, insbesondere aufenthaltsrechtlichen Fragen für ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen Die Universität Potsdam führt jährliche Informationsveranstaltung im Rahmen des International Day zum Thema „Arbeiten in Deutschland für internationale Studierende“ durch. Die Referentinnen und Referenten kommen aus dem International Office und dem Career Service der Universität, von der Agentur für Arbeit und von dem Brandenburgischen Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung e. V. Dabei werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Studierende und Alumni aus Drittstaaten sowie über die Akademiker-Arbeitsmarktsituation und die Stellensuche informiert. Gleichfalls werden Hinweise zur Existenzgründung und Selbständigkeit für internationale Studierende und Absolventinnen und Absolventen gegeben. Informationsveranstaltungen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen werden regelmäßig, zum Teil gemeinsam mit der Ausländerbehörde an der BTU Cottbus-Senftenberg angeboten. Es besteht die Möglichkeit zur individuellen Beratung im Rahmen der wöchentlichen Sprechstunden. Darüber hinaus betreut das Weiterbildungszentrum der BTU Cottbus-Senftenberg das Projekt IQ Brandenburg - Brückenmaßnahme für Akademikerinnen und Akademiker. Dieses Angebot richtet sich an Akademikerinnen und Akademiker, die einen im Ausland erworbenen akademischen Abschluss haben - insbesondere in den Ingenieurswissenschaften –, für den in Deutschland kein Antrag auf Anerkennung gestellt werden kann. An der Europa-Universität Viadrina werden Studierende frühzeitig für die Rahmenbedingungen des deutschen Arbeitsmarktes sensibilisiert, damit sie sich die erforderlichen Kompetenzen schon während des Studiums aneignen können. Das Career Center führt regelmäßig besondere Trainings und Informationsveranstaltungen zur Verbesserung des Berufseinstieges und der Employability internationaler Studierender zu den Themen „Kenntnisse des deutschen Arbeitsmarktes“, „Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen “, „Planung des eigenen Berufsweges“, „Bewerbungsverfahren in Deutschland“ durch sowie interkulturelle Trainings. Zusätzlich wurde die Webseite mit gezielten Informationen für ausländische Studierende erweitert zu den Themen Arbeitserlaubnis während und nach dem Studium, rechtliche Aspekte des Praktikums in Deutschland, Stellensuche, Bewerbung, Versicherung und Steuern im Nebenjob und Praktikum. Eine zentrale Informationsveranstaltung zu ausländerrechtlichen Fragen veranstaltet das Akademische Auslandsamt der Technischen Hochschule Brandenburg einmal pro Jahr. Darüber hinaus besteht durchgängig die Möglichkeit der Individuellen Beratung zu diesem Thema. Die Beratungsangebote für ausländische Studierende und Absolventinnen und Absolventen umfassen auch ausländerrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen. So findet der Vortrag „Working after graduation for students without a German passport“ an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde großes Interesse. An der Technischen Hochschule Wildau finden regelmäßige Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk Brandenburg zu ausländerrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Fragen für ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen statt. Frage 100: Welche Hochschulen bieten welche speziellen Maßnahmen oder Kurse für Geflüchtete an? zu Frage 100: Die von den Hochschulen angebotenen Maßnahmen für geflüchtete Menschen können der Tabelle in der Anlage zur Beantwortung der Frage 100 entnommen werden. Sie zielen insbesondere auf Personen , die an einem (Weiter-)Studium interessiert sind. 88 Frage 101: Werden ausländische Studierende mit Fluchthintergrund bei dem Erwerb des notwendigen Sprachniveaus unterstützt und gefördert? zu Frage 101: Sprachförderung ist ein basaler und umfangreicher Bestandteil der Studienvorbereitung für Geflüchtete. Dementsprechend bieten die Hochschulen viele Sprachkurse an. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 94 und 100 verwiesen. V. Integration gelingt durch berufliche Perspektiven a) Ausbildung Frage 102: Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Hinwirken auf Kooperation und stärkere Transparenz sowie Vernetzung der bestehenden Strukturen und Fördermaßnahmen im Land“ auf S. 39 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? zu Frage 102: Als ein besonders gelungenes Beispiel der Kooperation zwischen den verschiedenen Institutionen des Arbeitsmarktes bewertet die Landesregierung die Integrierte Berufsanerkennungsberatung. Durch eine Integrierte Berufsanerkennungsberatung als Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Potsdam im Rahmen von IQ zusammen mit Vermittlungsfachkräften der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter (JC) wird Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eine effiziente und passgenaue Unterstützung angeboten. Dabei geht es sowohl um die Möglichkeiten und Alternativen der Anerkennung, Qualifizierung im Kontext der Anerkennung als auch um die Fördermöglichkeiten über die Arbeitsverwaltung. Zu Anfang aufgetretene Schwierigkeiten, Arbeitsvermittlungsfachkräfte, die auf die Zielgruppe Migrantinnen und Migranten spezialisiert sind, zu ermitteln (zum Teil gab es in einzelnen Regionen keine entsprechenden Fachkräfte.), konnten erfolgreich überwunden werden. Die Integrierte Berufsanerkennungsberatung gliedert sich in drei Phasen: 1. Gemeinsame Vorbereitung durch die Anerkennungsberatung und Vermittlungsfachkräfte (vorläufige Zuordnung Referenzberuf etc.) und Terminierung durch JC bzw. BA (Einladung zu den Gesprächen über JC bzw. BA), 2. Durchführung der Beratungsgespräche, an denen Ratsuchende, Anerkennungsberatende und eine Arbeitsvermittlungskraft teilnehmen, 3. Nachbereitung (Dokumentation der Beratungsergebnisse aus der Sicht der Anerkennungsberatung und aus Sicht der Arbeitsverwaltung und ggf. Vereinbarung von Folgegesprächen). Dieses Best-Practice-Beispiel der Integrierten Berufsanerkennungsberatung wurde durch mehrfachen Einsatz in Brandenburg bestätigt und hat sich als zeitsparend sowohl für Ratsuchende als auch für die Arbeitsvermittlungsfachkräfte erwiesen. Die Integrierte Berufsanerkennungsberatung wird in Brandenburg seit 2014 angeboten. 2015 wurde dieses Format auch von der IQ-Anerkennungsberatung bei der BBW Akademie des IQ Netzwerkes Brandenburg übernommen. Zwischenzeitlich wurde die Integrierte Berufsanerkennungsberatung ebenfalls von den anderen Anerkennungsberatungsstellen in Brandenburg übernommen und in mehreren Jobcentern in Brandenburg umgesetzt. Durch die Integrierte Berufsanerkennungsberatung entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. Als Sachkosten fallen lediglich Fahrtkosten an. Integrierte Berufsanerkennungsberatung führt zu einer schnelleren Erledigung einzelner Ablaufschritte, Verkürzung der Kommunikationsabläufe und somit zu einer Optimierung der individuellen Beratung und 89 weiteren Planung. Daneben wird der überregionale Erfahrungsaustausch insbesondere durch die regelmäßig stattfindenden Gemeinsamen Foren mit den Leitungen der Jobcenter im Land Brandenburg befördert. Hier sind Fragen der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchteten laufend Gegenstand des Austauschs. Im Rahmen des Landesnetzwerks „Integration durch Qualifizierung“ Brandenburg erfolgt eine enge Kooperation mit den beiden Brandenburger Projekten der ESF-Integrationsrichtlinie Bund (Handlungsschwerpunkt "Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)" „Bleib-NetproQuali“ und „Brandenburg – Deine Chance“, die speziell die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in den Blick nehmen. Des Weiteren beabsichtigt das MASGF, die Kooperation mit den Migrationsberatungsdiensten für Erwachsene noch weiter zu vertiefen. Frage 103: Wie bewertet die Landesregierung die Beteiligung weiblicher Menschen mit Migrationshintergrund im System der dualen Berufsausbildung? Sollte die Ausbildungsbeteiligung junger Frauen signifikant von der junger Männer abweichen, welche Erklärungen hat die Landesregierung dafür? Welche Maßnahmen plant sie, um das Ausbildungsbeteiligung junger Frauen und Männer mit Migrationshintergrund aneinander anzugleichen? zu Frage 103: Die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am System der Berufsausbildung beschränkt sich bisher auf Einzelfälle, so dass keine Aussagen zu statistisch signifikanten Unterschieden zwischen Männern und Frauen möglich sind. Wie in der Fortschreibung des Brandenburgischen Ausbildungskonsens (2016-2018) verabredet, soll die Besetzung offener Ausbildungsstellen insgesamt verbessert werden . Unterstützungsmaßnahmen stehen gleichermaßen auch Jugendlichen mit Migrationshintergrund, darunter auch jungen Frauen, offen. Frage 104: Welche Unterschiede sieht die Landesregierung hinsichtlich der Ausbildungsbeteiligung junger Geflüchteter im Land Brandenburg im Vergleich zu der Gesamtgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund ? zu Frage 104: Insgesamt liegen in Brandenburg wenige Erfahrungen hinsichtlich der Ausbildungsintegration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund vor. Bislang sind keine Aussagen zu möglichen Unterschieden zwischen der Gruppe der Geflüchteten und der Gesamtgruppe junger Menschen möglich. b) Integration durch Sprache Frage 105: Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Bessere Verzahnung der vorhanden Angebote zum Spracherwerb und stärkere Integration von Sprachmodulen in berufliche Fördermaßnahmen “ auf S. 41 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? Bitte zu den folgenden Maßnahmen gesondert und ausführlich berichten: • Entwicklung von aufeinander aufbauenden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Kompetenzen • Herstellung der Anschlussfähigkeit und Entwicklung von Angeboten zur Erhöhung des formalen Sprachniveaus über A2 bzw. B1 hinaus • Ermöglichung von Modulen berufsbezogener Deutschförderung auch in regulären arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III 90 zu Frage 105: Seit 2014 (Fertigstellung des Landesintegrationskonzepts März 2014) hat sich das System der Sprachförderung grundlegend geändert. Derzeit sind folgende Förderungen zum Spracherwerb (Bund und Land) möglich: Integrationskurse auf gesetzlicher Grundlage § 44 AufenthG: • fortlaufend seit 2005 (mit laufender Anpassung von Detailregelungen - Trägerschreiben), • Umsetzung über vom BAMF zertifizierte Integrationskursträger, • teilnahmeberechtigt sind dauerhaft Aufenthaltsberechtigte, • Teilnahmeverpflichtung durch Ausländerbehörde, Jobcenter (JC) oder Agentur für Arbeit möglich , • Abschluss Sprachniveau A2/B1. ESF-BAMF-Programm berufsbezogene Sprachförderung (Projektförderung ESF-Bund): • 2015 – 2018, • Umsetzung über nach Ausschreibung bestätigte Maßnahmenträger mit Kooperationspartnern (4 in Brandenburg), • teilnahmeberechtigt Beziehende von ALG I und II und Teilnehmende der ESF- Integrationsrichtlinie Bund (Vermittlung von Flüchtlingen im Bezug AsylbLG durch Bleiberechtsnetzwerke ) mit Mindestvorkenntnis Sprachniveau A1), • Abschluss je nach Kurszusammensetzung Sprachniveau B2 möglich. Nationale berufsbezogene Sprachförderung auf gesetzlicher Grundlage §45a AufenthG: • fortlaufend seit Juli 2016 zusätzlich zum ESF-BAMF-Programm berufsbezogene Sprachförderung (2016 startend mit Basismodulen B1>B2 und ab 2017 sukzessive Erweiterung B2>C1 und C1>C2 und Spezialmodule), • Umsetzung über vom BAMF zertifizierte Integrationskursträger, • teilnahmeberechtigt Beziehende von ALG I und II; Deutsche mit Migrationshintergrund; Bürgerinnen und Bürger der EU; Zugewanderte einschließlich Geflüchteter im Anerkennungsverfahren mit guter Bleibeperspektive (derzeit fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea u. Somalia ), • ausgeschlossen Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, • Entscheidung über Teilnahme durch Agenturen für Arbeit/JC, • Voraussetzung Teilnahme Integrationskurs und/oder B1, B2 oder C1. Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung – IQ“ (Projektförderung ESF-Bund): • 2015 – 2018 I. Förderung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse auf dem jeweils individuell für die Anerkennung des beruflichen Abschlusses notwendigen Niveau : - Zusammenstellung berufsbezogener Sprachkurse in Kleingruppen oder - individuelle Schulung von Migrantinnen und Migranten, - Vorbereitung auf Sprachprüfungen, - Durchführung von Sprachprüfungen. • Umsetzung durch Brandenburgischen Volkshochschulverband e. V. • Teilnahmeberechtigt sind Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der reglementierten Berufe, die zur Anerkennung ihres Abschlusses ein Sprachzertifikat benötigen. Ziel ist es, durch Erlangen des notwendigen Sprachniveaus die volle Gleichwertigkeit der Qualifikation zu erhalten. • Abschluss mit den je nach Beruf erforderlichen Sprachkenntnissen (im Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.07.2016 von B2 bis C2 bzw. Fachsprachenzertifikat; nach dem Inkrafttreten 91 der Verordnung über die berufsbezogenen Deutschsprachförderung am 01.07.2016 Förderung der Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1-C2), • Vorkenntnisse bis zum 01.07.2016 mindestens auf Sprachniveau B1, ab dem 01.07.2016 – auf dem Niveau B2. II. Förderung der Sprachkenntnisse in Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker: a. Brückenmaßnahmen in den Ingenieurs- und Naturwissenschaften von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus - Senftenberg / Weiterbildungszentrum, b. Brückenmaßnahmen: Betriebswirtschaft von UP Transfer GmbH an der Universität Potsdam, c. Brückenmaßnahmen in Informatik und Medien von AWW e. V. - Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. – an der Technischen Hochschule Brandenburg. • Alle diese Brückenmaßnahmen beinhalten auch die Sprachmodule – unterschiedlich intensiv – von ein bis vier Monate lang. • Das Ziel ist es, die berufsbezogenen Sprachkenntnisse aufzubauen und die Teilnehmenden für den Beruf sprachlich vorzubereiten. III. Flankierendes Sprachförderungsangebot zu Anpassungsqualifizierungen in den Gesundheitsfachberufen : • Umsetzung vom Teilprojekt „Anpassungsqualifizierungen in den sozialen Ausbildungsberufen und den Gesundheitsfachberufen“ von Kontakt e. V., • Förderung der Fachsprache „Pflege“ auf dem Niveau B2, • sprachliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Landesprogramm Deutsch für Flüchtlinge (Projektförderung ESF-Land) • Richtlinie ab September 2015 bis ursprünglich August 2016, fortgeschrieben bis Ende 2017, • Umsetzung durch vier regionale Koordinierungsstellen in Kooperation mit vom BAMF zertifizierten Integrationskursträgern • teilnahmeberechtigt sind Asylsuchende und Geduldete, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und keinen Anspruch auf eine Teilnahme am Integrationskurs haben (Duldung nach § 60a AufenthG; Gestattung nach § 55 AsylG; Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG und § 25 Absatz 5 AufenthG), • Abschluss Sprachniveau A2/B1. Förderungen auf gesetzlicher Grundlage haben grundsätzlich Vorrang. Die im MASGF in Vorbereitung befindliche ESF-Förderung „Stadt-Umland-Wettbewerb“ (Richtlinie jetzt für Anfang 2017 vorgesehen) soll darauf abzielen, Flüchtlinge bereits frühzeitig in Ausbildung und Arbeit mit einzubeziehen, um deren gesellschaftliche Integration zu unterstützen und bei der Deckung der sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs zu helfen. Gefördert werden sollen konkret regionale Kooperationsnetzwerke für eine frühzeitig ansetzende Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Frage 106: Wie bewertet die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten, um die Ausschöpfung von Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen vorhandener Landesförderprogramme, z.B. der ausbildungsbegleitenden Unterstützung zum Erlernen der deutschen Sprache für junge Menschen mit Migrationshintergrund zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem zu verbessern? Bitte alle in Frage kommenden Landesförderprogramme seit dem Jahr 2012 einzeln auflisten und gesondert berichten. 92 zu Frage 106: Das Land fördert im Rahmen der ESF-geförderten Richtlinie „Programm zur Qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ die Möglichkeit zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, zu denen auch der Spracherwerb zählt. Zur bisherigen Inanspruchnahme durch junge Menschen mit Migrationshintergrund liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Für ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen stehen Mittel und Programme der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. c) Qualifizierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Frage 107: Welchen Anteil haben Menschen mit Migrationshintergrund unter den Selbstständigen im Land Brandenburg ? Hat sich dieser Anteil in den letzten fünf Jahren verändert, wenn ja in welcher Weise? (Bitte wenn möglich nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) zu Frage 107: Laut einer Studie des IQ-Netzwerks Brandenburg zu migrantischem Unternehmertum im Land Brandenburg aus dem Jahr 2014 lag die Selbstständigenquote von Migrantinnen und Migranten im Jahr 2011 im Bundesland Brandenburg bei über 20%, gemessen an den Erwerbspersonen (d.h. erwerbstätige und erwerbslose Migrantinnen und Migranten). Dies ist die zweithöchste Quote im gesamten Bundesgebiet nach Berlin. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen von Ausländerinnen und Ausländern hat sich zwischen 1997 und 2013 nahezu verdreifacht. Etwa jede siebte Neugründung wurde im Land Brandenburg 2013 von ausländischen Staatsangehörigen vorgenommen. Mit 37% machten polnische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer den höchsten Anteil an den migrantischen Neugründungen aus. Eine auf Mikrozensusdaten basierende Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2014 (Migrantenunternehmen in Deutschland zwischen 2005 und 2014) geht für Brandenburg im Vergleichszeitraum von einer im Saldo etwa gleich gebliebenen Anzahl der Selbstständigen mit Migrationshintergrund von 8.000 Personen aus, der Migrantenanteil unter den Selbstständigen (insgesamt 126.000) betrug danach im Vergleichszeitraum (unverändert) 6,35%. Aktuelle Daten des Mikrozensus 2015 weisen einen leichten Rückgang des Anteils der Selbstständigen mit Migrationshintergrund an allen Selbstständigen auf 5,7% aus. Frage 108: Welche Angebote zur Qualifizierung, Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensgründung gibt es, die speziell auf die Bedürfnisse von Gründungswilligen mit Migrationshintergrund zugeschnittenen sind? zu Frage 108: Aus der gemeinsamen „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen“ des MASGF und des MWE fördert die Landesregierung seit vielen Jahren den landesweit operierenden Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten. Seine Aufgabe besteht in der individuellen Beratung und Qualifizierung sowohl von erwerbslosen als auch erwerbstätigen, gründungswilligen Migrantinnen und Migranten in Brandenburg und deren Begleitung bis zur Gründung. Das bei der ZAB angesiedelte Projekt „Innovationen brauchen Mut (IbM)“ unterstützt darüber hinaus innovative Existenzgründungen von Migrantinnen und Migranten sowohl aus der Wissenschaft als auch außerhalb von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Beide Angebote werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanziert. 93 Frage 109: Welche Ursachen sieht die Landesregierung für das fast dreifach erhöhte Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber dem von Menschen ohne Migrationshintergrund (vgl. DS 6/4064)? Welche Maßnahmen existieren bereits, um das Risiko für diese Bevölkerungsgruppe zu verringern? Welche Maßnahmen sind zukünftig noch geplant? Wenn keine spezifischen Maßnahmen existieren oder geplant sind, warum nicht? zu Frage 109: Als materiell armutsgefährdet gilt, wer mit weniger als 60 Prozent des gewichteten mittleren Einkommens (Median) der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung auskommen muss. Das Armutsrisiko wird u. a. durch die Erwerbsbeteiligung, die berufliche Qualifikation und bei Menschen mit Migrationshintergrund auch durch den Migrationsstatus beeinflusst: Bei Menschen mit Migrationshintergrund ist die Erwerbsbeteiligung – gemessen an der Erwerbslosenquote – im Vergleich zur Gesamtbevölkerung in Brandenburg um 7 Prozentpunkte geringer. Zugewanderte erzielen durch eine durchschnittlich niedrigere berufliche Qualifikation auch vergleichsweise geringere Löhne (Mikrozensus 2015, Statisches Bundesamt). Allerdings beschreibt die für die Berechnung der Armutsrisikoquoten zu Grunde gelegte statistische Definition der „Menschen mit Migrationshintergrund“ keine homogene Gruppe. Am häufigsten armutsgefährdet sind Ausländerinnen und Ausländer. Hingegen tragen (Spät)-Aussiedlerinnen und Aussiedler ein vergleichsweise niedriges Armutsrisiko. Relativ gering ist die Armutsgefährdung der hier geborenen Deutschen mit Migrationshintergrund („Datenreport 2016“, Bundeszentrale für politische Bildung). Der wichtigste Schutz vor Armutsgefährdung ist bei Menschen mit Migrationshintergrund wie auch bei Deutschen die Beteiligung an Erwerbsarbeit. Von besonderer Bedeutung für den Zugang hierzu ist die Sprachkompetenz. Mit der deutlichen Aufstockung der Mittel für die Integrationskurse und die Neuordnung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung hat der Bund hier wichtige Schritte unternommen. Daneben kommt es aber gerade in Deutschland zudem darauf an, dass anerkannte Berufsabschlüsse vorliegen. Im Rahmen des Netzwerkes „Integration durch Qualifizierung“ werden daher landesweit mehrere Stellen für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung vorgehalten. Ein Projekt des Netzwerks beschäftigt sich zudem mit der Feststellung und Dokumentation von Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten ohne formalen Qualifikationsnachweis. Darüber hinaus steht Menschen mit Migrationshintergrund – je nach Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen – die gesamte Palette an Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB II bzw. SGB III zur Verfügung. Aus Sicht des Landes besteht damit ein umfassendes System zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten . d) Bekämpfung des Menschenhandels und der Arbeitsausbeutung Frage 110: Mit wie vielen Beratungsfällen hatte die für Opfer von Menschenhandel zuständige Koordinations- und Beratungsstelle IN VIA e. V. in Königs Wusterhausen zu tun? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln ) zu Frage 110: Die Koordinations- und Beratungsstelle IN VIA e. V. hat von 2012 bis zum Oktober 2016 in 160 Fällen beraten. Das Angebot besteht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Französisch, Bulgarisch und Ungarisch. 94 Aufgeschlüsselt nach Jahren verzeichnete IN VIA: - 2012 30 Beratungsfälle, - 2013 35 Beratungsfälle, - 2014 29 Beratungsfälle, - 2015 29 Beratungsfälle, - 2016 37 Beratungsfälle bis Oktober 2016. Frage 111: An welche weiteren Beratungsstellen können sich Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung richten? Wie viele Beratungsfälle waren dort zu verzeichnen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) Frage 112: Auf welchen Sprachen existiert das Beratungsangebot? zu Frage 111 und 112: Vorbemerkung: Frage 111 und 112 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der DGB Berlin-Brandenburg unterhielt von Oktober 2013 bis Oktober 2015 im Rahmen des "Bündnisses gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung" ein Beratungsangebot für Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, das zweimal in der Woche Beratung in Frankfurt (Oder) und Potsdam, zuletzt nur in Potsdam anbot. Darüber hinaus wurde per E-Mail und in Internetforen beraten und informiert . In diesem Zeitraum wurden 144 Personen zu 78 Anliegen beraten. Im Jahr 2015 hat das Bündnis gemeinsam mit dem PECO-Institut der IG BAU und dem Projekt "Faire Mobilität" aufsuchende Arbeit in der Landwirtschaft gemacht und in mehreren Aktionen Saisonarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer auf den Erntefeldern beraten. Der Schwerpunkt lag dabei auf arbeitsrechtlicher Beratung und Information. Diese Aktionen wurden 2016 mit der "Fachstelle" fortgesetzt. Seit Mai 2016 bietet die "Fachstelle für Migration und Arbeit" arbeitsrechtliche Information und Beratung sowohl für EU-Staatsangehörige als auch für Geflüchtete an. Die angebotenen Sprachen waren anfangs neben Deutsch auch Polnisch, Russisch, Rumänisch und Englisch. Seit September kann zusätzlich auf Arabisch und Französisch beraten werden. Die Fachstelle betreut dabei auch Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung. Dabei wird die enge Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle von IN VIA fortgesetzt, die im Laufe des "Bündnisses gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung" begonnen wurde. Seit Gründung der Fachstelle wurden von Mai bis September 2016 insgesamt 155 Personen in 104 Fällen beraten. Frage 113: Wie viele Fortbildungen zur Sensibilisierung für das Thema Arbeitsausbeutung und Menschenhandel mit wie vielen Teilnehmenden aus welchen Bereichen (Ermittlungsbehörden, Jobcenter, Gewerkschaften etc.) haben in Brandenburg durch das Teilprojekt „Unsichtbar“ stattgefunden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 113: Durch das Projekt „Unsichtbar“ wurden zwischen März 2013 und September 2015 insgesamt 26 Schulungen in Brandenburg durchgeführt (2013: 5, 2014: 11, 2015: 10). Zehn Schulungen richteten sich an Mitarbeitende von Behörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Landesamt für Soziales und Versorgung, Polizei, Arbeitsverwaltung). Zwei Schulungen wendeten sich an Multiplikatoren und Beratungsstellen und die übrigen 14 Veranstaltungen 95 unmittelbar an Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete. Zu den Teilnehmenden liegen keine Daten vor. Frage 114: Inwieweit werden die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Oktober 2013 zur besseren Koordination der Aktivitäten zur Bekämpfung von Menschenhandel auf Landesebene berücksichtigt ? zu Frage 114: Die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Oktober 2013 werden durch zahlreiche - vom MASGF geförderte - Aktivitäten von IN VIA im Land Brandenburg umgesetzt. Die Arbeit der Koordinations- und Beratungsstelle IN VIA e. V. verfolgt unter anderem das Ziel, Menschenhandel zu bekämpfen. Potentielle Opferzeuginnen werden an IN VIA vermittelt. Außerdem steht IN VIA mit ihrer Fachexpertise Behörden und anderen NGOs beratend zur Seite. Zu den Sensibilisierungsmaßnahmen gehören öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie z. B. • die Fachtagung zum Thema „Menschenhandel mit nigerianischen Frauen“ (2012), • die Fachtagung „Menschenhandel mit Frauen aus der Roma Community“ (2013), • das Symposium Kinderhandel (2014), • die Wanderausstellung „Menschenhandel - Situation, Rechte und Unterstützung in Deutschland “ an sechs Orten (2015) sowie • Informationsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen mit Filmvorführung zum Phänomen „Menschenhandel“ mit Nebenklägerinnen und Vertretungen der Polizei, veranstaltet in Zusammenarbeit mit Gleichstellungsbeauftragten in vier Landkreisen des Landes Brandenburg (2016). Darüber hinaus fanden u. a. Workshops zum Thema „Handel mit Kindern“, Gesprächsrunden in Polizeidirektionen /Polizeischule Oranienburg, beim Weißen Ring sowie Präventionsveranstaltungen zur Problematik „Loverboys“ statt. Auch durch die Arbeit mit den Medien wird ein breites Publikum erreicht. Das MASGF hat die Publikation der Broschüren „Handel mit Kindern“ - ein Überblick über den Ist-Zustand in Deutschland (2013) und „Lost in Cyberworld – Informationen für Eltern und Pädagogen über Gefahren in Online-Communities“ (2014) unterstützt und finanziert. VI. Integration gelingt durch gesundheitliche Versorgung Frage 115: Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung geflüchteter Menschen durch die medizinische Regelversorgung ? Sieht sie Defizite? Und wenn ja: a. Wo? b. Durch welche Maßnahmen könnten diese Defizite behoben werden? zu Frage 115: Die Unterfragen a) und b) werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die medizinische Versorgung geflüchteter Menschen ist durch die ambulante und stationäre Regelversorgung gesichert. Bislang können Asylsuchende in Brandenburg jedoch nicht einfach zum Arzt gehen, wenn sie krank sind. Vielmehr müssen sie bei jedem Arztbesuch einen sogenannten Behandlungsschein des örtlich zuständigen Sozialamtes vorlegen. Dort müssen sie vor einem Arztbesuch zuerst jede Behandlung einzeln beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern der Kommunen haben darüber zu entscheiden, ob ein Mensch medizinisch versorgt werden sollte. Verwaltungsbeschäftigte 96 haben in der Regel keine medizinische Ausbildung. Sie geraten jedoch in die Situation, erkennen zu müssen, ob eine akute Erkrankung und Schmerzzustände vorliegen und Therapien zur Linderung von Krankheiten notwendig sind, um einen Arztbesuch im Rahmen des Leistungskatalogs des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) genehmigen zu können. Daher müssen sie im Zweifel medizinischen Sachverstand durch die Einbeziehung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes hinzuziehen. Dieser Umweg stellt nicht nur die Kommunen vor eine große administrative Herausforderung, sondern führt aus Sicht des erkrankten Menschen zu zeitlichen Verzögerungen, die je nach Krankheitsfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können. Jeder Mensch hat das Recht auf ärztliche Versorgung. Geflüchtete, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen eine angemessene Versorgung. Nicht nur aus humanitärer Sicht muss die medizinische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland dringend verbessert werden. Ein wichtiger Beitrag dazu ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Land Brandenburg. Mit ihr erhalten Geflüchtete einen direkten und leichten Zugang zur medizinischen Versorgung. Gleichzeitig werden damit die Kommunen erheblich entlastet. Die elektronische Gesundheitskarte wird in Brandenburg auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den gesetzlichen Krankenkassen, die sich zur Übernahme der Gesundheitsversorgung dieser Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG bereit erklärt haben, eingeführt. Die an der Rahmenvereinbarung teilnehmenden Krankenkassen übernehmen damit die Organisation der gesundheitlichen Versorgung auch für einen Personenkreis, der nicht zu den gesetzlich Versicherten gehört. Vertragspartnerinnen sind die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die Knappschaft sowie die BAHN- BKK, die BKK·VBU, die Brandenburgische BKK und die Siemens-Betriebskrankenkasse. Durch die Rahmenvereinbarung stellt das Land sicher, dass die Gesundheitsversorgung landesweit zu einheitlichen Bedingungen erfolgen kann. Voraussetzung der Einführung der Gesundheitskarte in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ist aber, dass diese ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklären. Mit dem zum 01.04.2016 in Kraft getretenen Landesaufnahmegesetz (LAufnG) übernimmt das Land alle Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden. Dafür wurde eine Spitzabrechnung der Gesundheitskosten eingeführt, die sicherstellt, dass ausschließlich das Land die Kosten der Gesundheitsversorgung trägt. Ziel der Landesregierung ist es, dass alle Brandenburger Kommunen die elektronische Gesundheitskarte möglichst zügig einführen. Zum Stichtag 20.12.2016 haben die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte ihren Beitritt zur o.g. Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den gesetzlichen Krankenkassen erklärt: • Potsdam mit Versorgungsbeginn zum 01.07.2016 • Teltow-Fläming mit Versorgungsbeginn zum 01.09.2016 • Oberhavel mit Versorgungsbeginn zum 01.10.2016 • Havelland zum 01.01.2017 • Dahme-Spreewald zum 01.01.2017 • Potsdam-Mittelmark zum 01.01.2017 • Cottbus zum 01.01.2017 • Barnim zum 01.02.2017 • Uckermark zum 01.02.2017 • Prignitz zum 01.04.2017 Die Landesregierung rechnet in den kommenden Monaten mit weiteren Beitritten, da die Erstattungsverordnung zum novellierten LAufnG (LAufnGErstV) am 27.10.2016 verkündet und rückwirkend mit Wirkung vom 01.04.2016 in Kraft getreten ist. 97 Frage 116: Werden regelmäßig (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt, wie als Maßnahme im Landesintegrationskonzept auf S. 51 aufgeführt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Größe der Unterkunft aufschlüsseln. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen: a. Warum wird diese Maßnahme aus dem Landesintegrationskonzept nicht von der Landesregierung verfolgt bzw. ihre Durchführung nicht überprüft? b. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Durchsetzung der Durchführung regelmäßiger (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprech-stunden in den Gemeinschaftsunterkünften? c. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur Durchführung regelmäßiger (kinder-)ärztlicher und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften? zu Frage 116: Zu den Fragen 116 und 117 wurden im Rahmen der Abfrage der Kommunen die Gesundheitsämter befragt. Insofern wird für die Beantwortung dieser Frage auf die Auswertung der Abfrage in der Anlage zur Beantwortung der Fragen 116 und 117 verwiesen. Frage 117: Wie regelmäßig erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter, der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatrischen Institutsambulanzen in den Gemeinschaftsunterkünften, wie als Maßnahme im Landesintegrationskonzept auf S. 51 aufgeführt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Größe der Unterkunft aufschlüsseln. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen: a. Warum wird diese Maßnahme aus dem Landesintegrationskonzept nicht von der Landesregierung verfolgt bzw. ihre Durchführung nicht überprüft? b. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Durchsetzung aufsuchenden Beratungsarbeit der oben aufgeführten Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? c. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur aufsuchenden Beratungsarbeit der oben aufgeführten Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? zu Frage 117: Bezogen auf die Psychiatrischen Institutsambulanzen war 2015 nicht absehbar, in welchem Ausmaß eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten gebraucht wird. Die Psychiatrischen Institutsambulanzen erfuhren weit weniger Nachfrage als erwartet (vgl. Antwort auf Frage 118). In der Praxis hat sich dann bewährt, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen für Geflüchtete für Anzeichen psychischer Störungen bei Geflüchteten sensibilisiert werden. Bei Bedarf wird dann weitere Unterstützung zur Diagnostik und Behandlung von Psychiatrischen Institutsambulanzen geleistet. Von der Psychiatrischen Institutsambulanz in Angermünde ist bekannt, dass sie eine monatliche psychiatrisch -psychotherapeutische Sprechstunde in Wohnheimen in der Uckermark anbietet. Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für die Arbeit der Psychiatrischen Institutsambulanzen enthalten bislang keine generelle Ermächtigungsgrundlage für eine aufsuchende Tätigkeit. Ferner wurde im Rahmen der bereits in der Beantwortung zu Frage 116 erwähnten Abfrage bei den Kommunen ebenfalls nach der Beratungstätigkeit der Gesundheitsämter in den Gemeinschaftsunterkünften gefragt. Insofern wird für die weitere Beantwortung der Frage 117 auf die Anlage zu Frage 116 und 117 verwiesen. Die Landesregierung weist zusätzlich darauf hin, dass Beratungsarbeit und ärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund der angespannten Personalsituation 98 im Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht flächendeckend möglich sind. Ein Beratungsangebot in den Gesundheitsämtern selbst kann genutzt werden. Ärztliche/kinderärztliche Sprechstunden werden ohnehin durch die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgehalten, zumal die Gesundheitsämter keine Therapiemaßnahmen vornehmen. Frage 118: Wie beurteilt die Landesregierung die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung geflüchteter Menschen durch Angebote der Regelversorgung? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund, im Speziellen geflüchtete Menschen, wurden in den Psychiatrischen Institutsambulanzen seit dem Jahr 2012 behandelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Wenn der Landesregierung hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht? zu Frage 118: Die Psychiatrischen Institutsambulanzen im Land Brandenburg sind nicht verpflichtet, in ihren Dokumentationen festzuhalten, ob ein Patient oder eine Patientin den Status „geflüchtet“ oder „Migrationshintergrund “ innehat. Es gibt daher keinen Standard, beispielsweise ob Fälle oder Personen zu zählen sind, Migrationshintergrund und/oder Flüchtlingsstatus etc. Daher war absehbar, dass die Abfrage bei den Psychiatrischen Institutsambulanzen im Land Brandenburg nicht zu vollständigen Daten führen würde. Dennoch wurden die Kliniken gebeten, Auskunft zu geben. Aus den Kommentierungen der Kliniken konnte entnommen werden, dass eine große Sensibilität für die Fragestellungen psychischer Gesundheit bei Geflüchteten besteht. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Geflüchtete bei Bedarf stationär aufgenommen werden. Zehn der insgesamt 18 Psychiatrischen Institutsambulanzen im Land haben Angaben auf der Basis interner Dokumentationen gemacht. Aus den Antworten ergibt sich, dass bis 2014 nur wenige Menschen oder keine geflüchteten Menschen in den Ambulanzen behandelt wurden. Die Behandlungszahlen geflüchteter Menschen sind seit 2014 deutlich gestiegen. Wenn Angaben für das laufende Jahr gemacht wurden, geht daraus hervor, dass 2016 wiederum mehr Patientinnen und Patienten bzw. Fälle behandelt wurden als 2015. Die Daten erlauben keine seriöse Hochrechnung auf Brandenburg insgesamt . Eine grobe Schätzung auf der Basis der zehn Psychiatrischen Institutsambulanzen mit den Daten von 2016 ergibt, dass in 2016 insgesamt ca. 500 Geflüchtete behandelt werden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass Geflüchtete bzw. Menschen mit Migrationsstatus nur einen Bruchteil der Behandlungsfälle insgesamt ausmachen. Die Psychiatrischen Institutsambulanzen in Brandenburg behandeln jährlich ca. 55.000 Fälle (Tabellenanhang zum Bericht "Psychiatrie in Deutschland - Strukturen, Leistungen, Perspektiven" der AG Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden an die Gesundheitsministerkonferenz 2012). Frage 119: Wie beurteilt die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung? Bitte differenziert für die verschiedenen Versorgungformen aufführen. Wenn die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung nicht beurteilen kann, wie stellt sie sicher, dass die medizinische und psychotherapeutische Versorgung geflüchteter Menschen in ausreichender Qualität und Quantität erfolgt und keine Zusatzangebote geschaffen werden müssen? zu Frage 119: Über die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeitenden in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung kann kein pauschales Urteil gefällt werden. Ein Hinweis auf die ausreichende Qualität und Quantität der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung ist darin zu sehen, dass der Landesregierung kaum Fälle bekannt sind, in denen über die Versorgung Beschwerde geführt wird. 99 Zusatzangebote sind nur angezeigt, wenn das System der Regelversorgung Lücken aufweist und bestimmte Krankheiten nicht behandeln kann. Dies ist bei der Versorgung von Geflüchteten nicht der Fall. Die Landesregierung förderte 2014 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ein transnationales Projekt „Interkulturelles Krankenhaus“ bei der WEQUA Lauchhammer GmbH in Kooperation mit der Landeskrankenhausgesellschaft. Ziel des Projektes war eine Unterstützung Brandenburger Krankenhäuser bei der Akquise und der Integration nichtdeutscher Fachkräfte. Im Ergebnis des Projektes wurden interkulturelle Qualifizierungserfordernisse identifiziert und Qualifizierungsbausteine für Krankenhäuser entwickelt. Die Brandenburger Krankenhäuser haben durch internationale Fachkräfte in gewissem Umfang praktische interkulturelle Kompetenz. Bei der Versorgung von internationalen Patientinnen und Patienten gibt es insgesamt weiter Qualifizierungsbedarf. Frage 120: Wenn Versorgungsangebote außerhalb der Regelversorgungssysteme vorgehalten werden, mit welchen Mitteln (Haushaltstitel) werden diese von der Landesregierung gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten aufschlüsseln . zu Frage 120: Es wird auf die Beantwortung von Frage 119 verwiesen. Frage 121: Welche Chancen sieht die Landesregierung für die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Ermöglichung von Sonderzulassungen für fremdsprachige Psychotherapeut Innen? Wie kann die Landesregierung hierfür beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinwirken, dass das Kriterium der Verfügbarkeit fremdsprachiger psychotherapeutischer Behandlungsangebote bei der Prüfung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs ergänzt wird? zu Frage 121: Der Gesetzgeber hat auf die aktuellen Herausforderungen in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Geflüchteten reagiert und mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 eine zusätzliche Regelung in der Zulassungsverordnung für Ärzte eingefügt (§ 32 Abs. 1 Satz 2): „Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosoziale Einrichtungen mit einer fachlich-medizinischen ständigen ärztlichen Leitung sind vom Zulassungsausschuss auf Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes , die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermächtigen.“ Nach dieser Regelung sind ohne weitere Bedarfsprüfung Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten, sofern diese die entsprechenden Qualifikationen für eine ambulante Tätigkeit nachweisen, durch den Zulassungsausschuss für Ärzte für die Behandlung des begrenzten Personenkreises nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und den genannten Behandlungsindikationen zu ermächtigen. Diese Regelung kann insbesondere für Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die Fremdsprachenkenntnisse besitzen, angewandt werden. Im Land Brandenburg sind aktuell drei Psychologische Psychotherapeuten nach dieser Vorschrift ermächtigt (einmal in Potsdam und zweimal in Panketal). Darüber hinaus kann jede gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung eine psychotherapeutische Behandlung von privatärztlich bzw. -psychotherapeutisch tätigen Therapeutinnen und Therapeuten genehmigen, die besondere Sprach-fähigkeiten besitzen. 100 Die Landesregierung wirkt im Rahmen der föderalen Möglichkeiten gemeinsam mit den anderen Ländern darauf hin, dass die Rahmenregelungen für psychotherapeutische Behandlungsangebote dem Bedarf für alle Gruppen der Bevölkerung entsprechen. Frage 122: Wird die Arbeit der ambulanten Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde weitergeführt? Wenn ja: a. Wie erfolgt die Finanzierung der Diagnose- und Behandlungsstelle? Bitte nach Höhe, Herkunft der finanziellen Mittel und nach der bewilligten Dauer der Zuwendung aufführen (Haushaltstitel). b. Wie viele MitarbeiterInnen sind in der Diagnose- und Behandlungsstelle beschäftigt? Bitte nach beruflicher Qualifikation und Stellenumfang aufschlüsseln. Wenn nein: c. Welche alternativen Behandlungsangebote sichern die Versorgung traumatisierter Geflüchteter im Land Brandenburg? Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit dieser alternativen Behandlungsangebote im Vergleich zu den Angeboten der Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde? d. Wie erhält die Landesregierung die hochspezialisierte Fachkompetenz der dort ehemals beschäftigten MitarbeiterInnen für die Versorgung traumatisierter geflüchteter Menschen im Land Brandenburg? e. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Beschäftigte innerhalb der Strukturen, welche eine frühzeitige Hinweisnahme auf traumatisierte Asylsuchende erfassen, über die alternativen Behandlungsangebote informiert sind? zu Frage 122: Die ambulante Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde arbeitet inzwischen als Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge (PSZ). Wie alle Psychosozialen Zentren der Bundesrepublik finanziert es sich aus Projekt- und Spendenmitteln. Ob, in welcher Form, auf welchen finanziellen Grundlagen und wie lange der Träger des Psychosozialen Zentrums, Kommit e. V., die Arbeit des Zentrums fortführen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Anliegen des Vorschlags im Landesintegrationskonzept, die Weiterführung der Arbeit „durch Aufnahme in die Erstattungsverordnung“ zu ermöglichen, war es, eine zuwendungsunabhängige und damit sicherere Finanzierung zu erreichen. Damit verband sich auch die Annahme, dass allein die (ehemalige) Behandlungsstelle fachlich, aber auch strukturell geeignet sei, die Bedarfe im Land zu decken. Nicht zuletzt durch die Aufnahme der großen Zahl Geflüchteter in den Jahren ab 2014 hat sich gezeigt, dass eine einzelne Behandlungsstelle in einem Flächenland wie Brandenburg den Bedarf an psychosozialer Beratung und Therapie selbst bei eventueller personeller Aufstockung nicht gerecht werden kann. Die Landesregierung hat daher nach alternativen Modellen gesucht, die das Anliegen finanzieller Sicherung mit dem Ziel, flächendeckend gleichmäßige Angebote vor Ort zu ermöglichen und dem Ziel einer Weiterentwicklung der Regelangebote verbinden. Daraus resultierte auch die Begrenzung der Projektlaufzeit für das PSZ, zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Annahme basierend, dass zum 01.10.2016 die Fachberatungsstellen der Migrationssozialarbeit nach dem Landesaufnahmegesetz in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits ihre Arbeit aufgenommen haben. Die Aufgaben der Fachberatungsstellen decken sich in hohem Maß mit Aufgaben der psychosozialen Zentren nach den Leitlinien der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozi- 101 alen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF). Nicht durch die Fachberatungsdienste leistbar sind die Aufgaben im medizinisch-therapeutischen Bereich. Für diese sind jedoch die Möglichkeiten der Finanzierung über die Regelsysteme nach SGB V deutlich verbessert worden. Insofern ist eine Abdeckung der Aufgaben im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes in Kombination mit dem SGB V flächendeckend möglich. Der Träger des PSZ hat vor diesem Hintergrund eine Überführung seiner Arbeit in diese Regelsysteme und in einer seiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Region angestrebt. Auf Grund langer Abstimmungsprozesse zum Landesaufnahmegesetz und den zugehörigen Verordnungen ist der Aufbau der Fachberatungsdienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten noch nicht so weit fortgeschritten, dass einschätzbar ist, ob diese Überführung gelingen kann. Ein Antrag auf weitere Zuwendung zur Verlängerung der Überbrückung wurde bislang nicht gestellt. a. Wie erfolgt die Finanzierung der Diagnose- und Behandlungsstelle? Bitte nach Höhe, Herkunft der finanziellen Mittel und nach der bewilligten Dauer der Zuwendung aufführen (Haushaltstitel). zu a) Im Jahr 2016 sind dem Träger für das Psychosoziale Zentrum 58.369 € für den Zeitraum 01.01.2016 bis 01.10.2016 aus dem Titel 07 010 / 648 70 bewilligt worden. Darüber hinaus erhält der Träger im Jahr 2016 Bundesmittel, Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Landkreis Teltow-Fläming in der Landesregierung nicht bekannter Höhe. b. Wie viele MitarbeiterInnen sind in der Diagnose- und Behandlungsstelle beschäftigt? Bitte nach beruflicher Qualifikation und Stellenumfang aufschlüsseln. zu b) Nach Angaben des Trägers sind Ende Oktober 2016 insgesamt 2,81 Stellen für Psychologinnen und Psychologen, 0,8 Stellen für Sozialarbeitende und 0,37 Stellen für die Verwaltung im PSZ finanziert. Aus Landesmitteln werden zu diesem Zeitpunkt lediglich Stellenanteile von 11,5 % des psychologischen Personals und 2 % für die Verwaltung gefördert. c) Welche alternativen Behandlungsangebote sichern die Versorgung traumatisierter Geflüchteter im Land Brandenburg? Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit dieser alternativen Behandlungsangebote im Vergleich zu den Angeboten der Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde? zu c): Es wird auf die Beantwortung der Fragen 118 und 119 verwiesen. Darüber hinaus sind neben dem Psychosozialen Zentrum in Fürstenwalde seit Jahren adäquate Einrichtungen in Berlin auch für Geflüchtete aus Brandenburg zugänglich. d) Wie erhält die Landesregierung die hochspezialisierte Fachkompetenz der dort ehemals beschäftigten MitarbeiterInnen für die Versorgung traumatisierter geflüchteter Menschen im Land Brandenburg? zu d): Unabhängig davon, dass die Landesregierung keine Information darüber hat, dass Mitarbeitende der Behandlungsstelle nicht mehr beschäftigt seien, hat sie sich frühzeitig um eine Verbreitung von deren Kompetenzen bemüht. Der Träger des PSZ ist gleichzeitig Träger der Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg (KFB). Bereits im Vorfeld der vom Träger 2016 erneut initiierten Antragstellung beim 102 BAMF für Mittel aus dem AMIF haben Gespräche mit dem zuständigen Ministerium stattgefunden, um Möglichkeiten für eine Sicherstellung einer Kofinanzierung zu erschließen. Eine solche Kofinanzierung wurde in Aussicht gestellt, sofern das beim AMIF beantragte Projekt Kooperation für Flüchtlinge den Transfer der Erfahrungen insbesondere in der psychosozialen Beratung und Versorgung zur spezifischen Qualifizierung der Regelversorgung ermöglicht. Eine ebenfalls gewährte Zuwendung zur Überbrückung bis zur Entscheidung des BAMF über den Antrag wurde ebenfalls an eine Kooperation mit einem anderen Projekt geknüpft, in dem flüchtlingsspezifische Qualifikationen von kommunalen Versorgungsstrukturen erprobt werden. Da der Antrag vom BAMF erneut abgelehnt wurde, bereitet der Träger zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage erneut eine Antragsstellung mit Schwerpunkt Kompetenztransfer zur Unterstützung der Entwicklung der Migrationssozialarbeit und der Regelversorgung vor. e. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Beschäftigte innerhalb der Strukturen, welche eine frühzeitige Hinweisnahme auf traumatisierte Asylsuchende erfassen, über die alternativen Behandlungsangebote informiert sind? zu e) Die Orientierung auf regionale Strukturen verbessert gleichzeitig die Gewährleistung kurzer Informationswege in den Netzwerken sowie zwischen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit und den Fachberatungsstellen. Darüber hinaus kommt der Mobilen Heimberatung, die seit Mitte 2016 im Aufbau und landesweit in regional wirkenden Teams zur Unterstützung der Qualität der Arbeit insbesondere der unterbringungsnah arbeitenden Migrationssozialarbeit aktiv ist, eine wichtige Rolle auch beim Informationstransfer zu. Frage 123: Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Sicherstellung angemessener kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund gewährleistet, vgl. Landesintegrationskonzept S. 53? Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. Wie definiert die Landesregierung die Angemessenheit kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen? zu Frage 123: Die Erbringung von Pflegeleistungen berührt den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen. Es ist daher wichtig, dass die individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestimmend für den Pflegeprozess sind. Biographische, kulturelle, religiöse und weltanschauliche Aspekte haben darauf einen maßgeblichen Einfluss. Aus Sicht der Landesregierung bezieht sich die Definition der Angemessenheit kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen daher zum einen darauf, dass die professionell Pflegenden das hierfür nötige Wissen und entsprechende Handlungskompetenzen besitzen. Kultursensible Pflege findet deshalb Berücksichtigung in der Ausbildung als fester Bestandteil der aktuellen Rahmenlehrpläne. Im Bereich der Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpflege müssen Wissensgrundlagen zum Thema Pflegebedürftige aller Altersgruppen verschiedener Kulturen und Religionen vermittelt werden. Das bedeutet konkret, dass in das Pflegehandeln das soziale Umfeld von zu pflegenden Personen einzubeziehen, ethische, interkulturelle, religiöse und andere gruppenspezifische Aspekte zu beachten sind. In der Altenpflegeausbildung werden im Lernfeld: „Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen“ auch ethnienspezifische und interkulturelle Aspekte sowie Glaubens- und Lebensfragen bearbeitet. Seit der Reform des Heimrechtes auf Landesebene gehört die Wahrung der Rechte auf Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Erbringung der Leistungen unter Wahrung der kulturellen, geschlechtlichen und sexuellen Identität der Bewohnerinnen und Bewohner zu den ordnungsrechtlich 103 zu überprüfenden Pflichten der Pflegeeinrichtungen. Das Fort- und Weiterbildungskonzept der Einrichtung muss sich auch auf diesen Bereich beziehen. Den Mitarbeitenden stehen hierfür entsprechende Angebote zur Verfügung. Die Unterstützung und Ausweitung von interkulturellen Pflegeangeboten im Land Brandenburg lebt zudem davon, dass Pflegekräfte mit eigener Migrationsbiographie in den Einrichtungen und Diensten tätig sind. Seit 2012 sind die hierfür erforderlichen Angebote zur Anpassungsqualifizierung ausgeweitet worden. Lehrgänge finden regelmäßig am Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft in Kooperation mit Brandenburger Kliniken statt. Bei Bedarf finden an Brandenburger Krankenpflegeschulen Kenntnisprüfungen und zusätzliche Anpassungslehrgänge statt. Seit 2016 finanziert das MASGF aus Landesmitteln die Start- und Erprobungsphase des Pilotprojektes „National Matching Brandenburg“. Das Projekt, das in Südbrandenburg in Klettwitz startete, richtet sich frühzeitig an Geflüchtete und Eingewanderte mit abgeschlossener, angefangener oder gewünschter beruflicher Ausbildung im Gesundheitswesen . Neben Sprachkursen, Qualifizierungen und Integrationsbegleitungen wird ein kontinuierliches „Matching“ zwischen den potentiellen Kräften und der späteren Arbeitsstelle geboten. Daneben bietet das IQ Landesnetzwerk Brandenburg vielfältige Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten im Land Brandenburg. Für die Sicherstellung angemessener kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund ist es zudem wichtig, dass deren Belange auch bei der Pflegeberatung berücksichtigt werden. Die landesweit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden Pflegestützpunkte sind entsprechend sensibilisiert. Sie prüfen im Rahmen ihrer Beratung, ob es sich bei den ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern um Menschen mit Migrationshintergrund handelt und dokumentieren dies in ihrer Statistik. So haben sich nach Auskunft der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 insgesamt 113 Hilfesuchende mit Migrationshintergrund in einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Davon waren 41 Personen russischer, sieben polnischer, sechs arabischer, zwei kroatischer und 55 sonstiger Herkunft. Zur Unterstützung pflegender Angehöriger hat die AOK Pflege Akademie kultursensible Pflegekurse konzipiert und einen ersten türkischen Kurs im Oktober 2016 in Berlin gestartet . Das Interesse an entsprechenden Angeboten sowie Möglichkeiten der Umsetzung werden derzeit in Brandenburg geprüft. VII. Integration gelingt durch eine zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik Frage 124: Plant die Landesregierung, von der Ermächtigung gemäß § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen und Regelungen zu treffen, mit der Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort innerhalb des Landes zu nehmen oder nicht zu nehmen? Wenn ja wie? Wenn nein warum nicht? zu Frage 124: Die Landesregierung plant derzeit nicht, von der Verordnungsermächtigung des § 12a Abs. 9 AufenthG Gebrauch zu machen. Sie stützt sich dabei auch auf den Beschluss des Landkreistags vom 21.09.2016, in dem eine Wohnsitzregelung abgelehnt wird. Momentan wird mithin kein Bedarf an einer Wohnsitzregelung gesehen. Die Entwicklungen im Land Brandenburg in Folge des § 12a AufenthG werden jedoch beobachtet, um ggf. weitere Entscheidungen zu treffen. Frage 125: Plant die Landesregierung, eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz zur näheren Regelung der Wohnsitzauflage zu erlassen? Wenn ja, wann ist mit dem Erlass der Rechtsverordnung zu rechnen? 104 zu Frage 125: Es wird auf die Antwort zu Frage 124 verwiesen. Frage 126: Welche weiteren wichtigen Punkte gilt es aufgrund des am 6. August 2016 in Kraft getretenen Bundes- Integrationsgesetzes auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umzusetzen? zu Frage 126: Den kommunalen Aufgabenträgern nach dem Sozialgesetzbüchern II und XII obliegt die Umsetzung der in den Artikeln 2 und 3 des Integrationsgesetzes vorgenommenen einschlägigen Gesetzesänderungen. Das gleiche trifft auf die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu, welches den Landkreisen und kreisfreien Städten nach § 2 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes als Plichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen ist. Das MASGF gibt regelmäßig bei Gesetzesänderungen entsprechende Durchführungshinweise zeitnah an die kommunalen Aufgabenträger. Angesichts der Wohnsitzbeschränkung anerkannter Schutzbedürftiger auf das Land Brandenburg für längstens drei Jahre ist im Kontext der Umsetzung des § 12 Landesaufnahmegesetz zu beobachten, ob das Angebot der Migrationssozialarbeit auskömmlich ist. a) Erstaufnahme, Verteilung, Unterbringung Frage 127: Über wie viele Standorte mit wie vielen Kapazitäten verfügt die Erstaufnahme des Landes Brandenburg ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 127: In der nachfolgenden Tabelle sind die Kapazitäten für die Jahre 2012 bis 2015 jeweils zum Stichtag 31.12. und für das Jahr 2016 zum Stichtag 30.11. angegeben. Belegbare Kapazitäten ergeben sich z. B. aufgrund der unterschiedlichen Familiengrößen, Alleinreisender oder auch Personen mit besonderem Schutzstatus. Für die Jahre 2012 und 2013 sind belegbare Kapazitäten nicht mehr ermittelbar. Für die Außenstellen werden belegbare Kapazitäten nicht nachgehalten. Jahr Standort Kapazität in Plätzen gesamt belegbar 2012 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 600 2013 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 1.350 2014 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 1.850 1.700 - Stammsitz, Eisenhüttenstadt 1.210 - Außenstelle Wohnheim, Eisenhüttenstadt 300 - Außenstelle Oderland-Kaserne, Frankfurt (Oder) 300 - Außenstelle Ferch 40 2015 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 6.151 5.500 - Stammsitz, Eisenhüttenstadt 1.665 - Außenstelle Wohnheim, Eisenhüttenstadt 300 - Außenstelle Notunterkunft Unterschleuse, Eisenhüttenstadt 960 - Außenstelle Notunterkunft LSTE, Eisenhüttenstadt 360 - Außenstelle ehemaliges Hotel Ramada, Frankfurt (Oder) 334 - Außenstelle Wohnheim, Frankfurt (Oder) 100 - Außenstelle Oderland-Kaserne, Frankfurt (Oder) 300 - Außenstelle Notunterkunft Messehalle, Frankfurt (Oder) 450 105 - Außenstelle Ferch 280 - Außenstelle Doberlug-Kirchhain 864 - Außenstelle Notunterkunft Potsdam 500 - Außenstelle Schönefeld 38 2016 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 5.226 4.700 - Stammsitz, Eisenhüttenstadt 1.085 - Außenstelle Wohnheim, Eisenhüttenstadt 300 - Außenstelle Notunterkunft Unterschleuse, Eisenhüttenstadt 1.020 - Außenstelle Wohnheim, Frankfurt (Oder) 100 - Außenstelle Oderland-Kaserne, Frankfurt (Oder) 250 - Außenstelle Ferch 111 - Außenstelle Doberlug-Kirchhain 1.050 - Außenstelle Potsdam 315 - Außenstelle Wünsdorf 995 Frage 128: Wie viele Flüchtlinge befanden sich in der Erstaufnahme des Landes Brandenburg (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 und nach Standorten aufschlüsseln) zu Frage 128: Die folgende Tabelle schlüsselt die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung für die Jahre 2012 bis 2015 jeweils zum Stichtag 30.12. und für das Jahr 2016 zum Stichtag 30.11. auf. Für das Jahr 2014 liegen keine Angaben zu den einzelnen Standorten vor. Jahr Standort Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung 2012 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 500 Personen 2013 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 730 Personen 2014 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 1.408 Personen - Stammsitz, Eisenhüttenstadt - Außenstelle Wohnheim, Eisenhüttenstadt - Außenstelle Oderland-Kaserne, Frankfurt (Oder) - Außenstelle Ferch 2015 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 2.285 Personen - Stammsitz, Eisenhüttenstadt 853 Personen - Außenstelle Wohnheim, Eisenhüttenstadt 150 Personen - Außenstelle Notunterkunft Unterschleuse, Eisenhüttenstadt 238 Personen - Außenstelle Notunterkunft LSTE, Eisenhüttenstadt 0 Personen - Außenstelle ehemaliges Hotel Ramada, Frankfurt (Oder) 112 Personen - Außenstelle Wohnheim, Frankfurt (Oder) 105 Personen - Außenstelle Oderland-Kaserne, Frankfurt (Oder) 119 Personen - Außenstelle Notunterkunft Messehalle, Frankfurt (Oder) 90 Personen - Außenstelle Ferch 121 Personen - Außenstelle Doberlug-Kirchhain 169 Personen 106 - Außenstelle Notunterkunft Potsdam 328 Personen - Außenstelle Schönefeld 0 Personen 2016 Erstaufnahmeeinrichtung gesamt 2.095 Personen - Stammsitz, Eisenhüttenstadt 701 Personen - Außenstelle Wohnheim, Eisenhüttenstadt 117 Personen - Außenstelle Unterschleuse, Eisenhüttenstadt 252 Personen - Außenstelle Wohnheim, Frankfurt (Oder) 47 Personen - Außenstelle Oderland-Kaserne, Frankfurt (Oder) 76 Personen - Außenstelle Ferch 43 Personen - Außenstelle Doberlug-Kirchhain 512 Personen - Außenstelle Potsdam 54 Personen - Außenstelle Wünsdorf 293 Personen davon 52 Personen für die Berlin originär zuständig ist Frage 129: Wie viel Personal ist in der Erstaufnahme des Landes Brandenburg beschäftigt (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln sowie nach Funktion und Standorten) zu Frage 129: In der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg beschäftigt/e das Land folgendes Personal (die Abordnungen zur ZABH sind in der nachfolgenden Tabelle nicht enthalten): insgesamt (Beamte/TV-L) mit AHE insgesamt (Beamte/TV-L) ohne AHE davon davon TV-L Beamte Stand Dezember 2012 40 (14 AHE) 26 mD gD hD 16 8 2 13 2 0 3 6 2 Stand Dezember 2013 42 (14 AHE) (1 PSD) 27 mD gD hD 17 8 2 14 2 0 3 6 2 PSD hD 1 1 Stand Dezember 2014 45 (13 AHE) (1 PSD) 31 mD gD hD 17 12 2 14 5 0 3 7 2 PSD hD 1 1 Stand Dezember 2015 82 (12 AHE) (1 PSD) 65 mD gD hD 50 11 4 47 7 0 3 6 2 PSD gD hD 3 2 3 2 insgesamt (Beamte/TV-L) mit AHE insgesamt (Beamte/TV-L) ohne AHE davon davon TV-L Beamte Stand November 2016 102 84 mD 57 52 5 107 (12 AHE (6 PSD) gD hD 24 3 16 1 8 2 PSD gD hD 2 4 2 4 Abkürzungen: AHE: Abschiebungshafteinrichtung TV-L: Angestellte entsprechend Tarifvertrag Tarifgemeinschaft der Länder mD: mittlerer Dienst gD: gehobener Dienst hD: höherer Dienst PSD: Psychosozialer Dienst Frage 130: Wie viele Sanierungs- und Neubaumaßnahmen haben in der Erstaufnahme stattgefunden (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 und nach Standorten aufschlüsseln) zu Frage 130: Es wird auf die Tabelle in der Anlage zur Beantwortung der Frage 130 verwiesen, in der 22 Baumaßnahmen aufgeführt sind, die im Zeitraum von 2012 bis 2016 unter der Regie des BLB für die Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt wurden. Frage 131: An welchen Standorten der Erstaufnahme findet in welchem Umfang a. Schulunterricht und b. muttersprachlicher Unterricht für Kinder statt? zu Frage 131: a) In der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) bzw. deren Außenstellen bietet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) seit dem Schuljahr 2013/2014 speziell entwickelte Sprachförderkurse für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter an und stellt dafür die Lehrkräfte zur Verfügung. Dadurch erhalten die Kinder und Jugendlichen erste Sprach- und Kulturkenntnisse schon vor dem Schulbeginn in den Kommunen. Die in der Regel täglich vierstündigen Kurse mit drei Stunden für Sprache und einer Stunde für Kunst, Musik und Sachkunde werden derzeit (Stand November 2016) an den Standorten Potsdam (vier Kurse), Eisenhüttenstadt (LOS) und Frankfurt (Oder) (12 Kurse) sowie Ferch (zwei Kurse) angeboten. Die Sprachförderkurse in Doberlug Kirchhain (EE) sind mit Schuljahresbeginn 2016/2017 gestartet. Hier finden aktuell zwei Kurse statt. Weitere Kurse befinden sich in der Vorbereitung. Der Standort Markendorf in Frankfurt (Oder) befindet sich derzeit in der Vorbereitung . Hier werden ab Januar 2017 Sprachförderkurse angeboten werden. b) Muttersprachlicher Unterricht wird im Rahmen der Erstaufnahme nicht angeboten. Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 77. Frage 132: Inwieweit findet in der Erstaufnahme eine Kooperation mit welchen ehrenamtlichen Kräften /Willkommensinitiativen statt? (bitte nach Standorten aufschlüsseln) 108 zu Frage 132: An folgenden Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende des Landes Brandenburg findet eine Kooperation mit ehrenamtlichen Kräften/Willkommensinitiativen statt: – Außenstelle Ferch: Netzwerk der Hilfe – Außenstellen in Frankfurt (Oder): Vielfalt statt Einfalt – Außenstelle Wünsdorf: Flüchtlingshilfe Zossen Frage 133: Finden Wegweiserkurse für Neuankömmlinge statt? Wenn ja, an welchen Standorten, wie viele, mit welchen Inhalten, auf welchen Sprachen und mit wie viel Teilnehmenden (Durchschnitt)? zu Frage 133: Wegweiserkurse wurden angeboten in Eisenhüttenstadt und Potsdam. Das Angebot wird eingestellt, weil dieses sich unter den Bedingungen der beschleunigten Asylverfahren und der sich daraus ergebenden kurzen Verweildauer von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit Bleibeperspektive in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht bewährt hat. Stattdessen sollen entsprechende Internetangebote bereitgestellt werden. Frage 134: Über welche Qualifikationen verfügen MitarbeiterInnen, die die Verfahrensberatung durch das Ministerium des Innern durchführen? Wie viele MitarbeiterInnen führen die Verfahrensberatung an welchen Standorten durch und zu welchen Themen? zu Frage 134: Das MIK bietet seit Februar 2016 keine Asylverfahrensberatung mehr an. Das mit der Asylverfahrensberatung beauftragte Deutsche Rote Kreuz setzt als Betreiberin der Aufnahmeeinrichtung hierfür Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein. Auf 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner sind mindestens drei Sozialberaterinnen und Sozialberater zu diesem Themenkreis vorzuhalten. Frage 135: Inwiefern unterstützt die Landesregierung die unabhängige Beratung in der Erstaufnahme durch Wohlfahrtsverbände , Kirchen u. ä.? zu Frage 135: Nach dem Rückzug des Diakonischen Werks Niederlausitz e. V. liegen derzeit keine Interessenbekundungen von Kirchen und Wohlfahrtsorganisationen vor, eine Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung anzubieten. Soweit freie Initiativen diesbezüglich angefragt haben, erfolgte auf dahingehende Fragen der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg nach Konzepten zur Sicherung der Beratungsqualität einschließlich Aus- und Fortbildung der Beraterinnen und Berater keine entsprechende Reaktion. Grundsätzlich ist die Zentrale Ausländerbehörde bereit, für eine unabhängige Beratung Räume und eine angemessene Sachausstattung zu stellen sowie freien Zugang zu den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu gewähren. Frage 136: Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der geflüchteten Menschen in der Erstaufnahme? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) 109 zu Frage 136: Für die Jahre 2012 bis 2015 wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Nr. 1356 (LT-Drs. 6/3563) verwiesen. Die durchschnittliche Verweildauer der Asylbewerber im Jahr 2016 betrug 58,6 Tage (Stand: 28.10.2016). Frage 137: Existieren Vorgaben, Richtlinien oder Hinweise seitens der Landesregierung, dass auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften der notwendige persönliche Bedarf durch Bargeld und nicht durch Sachleistungen gedeckt wird? Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung diesbezüglich über die Praxis der Kommunen vor? zu Frage 137: Nachdem der Bundesgesetzgeber im Oktober 2014 zunächst für Asylsuchende außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen den Sachleistungsvorrang aufgegeben hatte, wurde dies im Zuge der darauffolgenden Gesetzesänderungen wieder teilweise zurückgenommen. Für Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, kann der notwendige persönliche Bedarf nun soweit wie möglich auch durch Sachleistungen gedeckt werden (§ 3 Absatz 2 Satz 6 Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG)“ (§ 3 Absatz 2 Satz 6 Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG).Nach § 2 Absatz 1 Landesaufnahmegesetz ist die Durchführung des AsylbLG eine öffentliche Aufgabe, die den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurde. Die für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Behörden werden regelmäßig über bundesgesetzliche Änderungen im Asylbewerberleistungsrecht informiert. Soweit erforderlich werden Hinweise zur Durchführung des AsylbLG gegeben. Hinsichtlich der Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs wurden seitens der Landesregierung bislang keine Vorgaben erlassen. Die Abfrage bei den Kommunen seitens des MASGF (für weitere Details siehe Vorbemerkung zu Frage 29 bis 32) ergab, dass die Landkreise Elbe-Elster, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree- Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark den notwendigen persönlichen Bedarf für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausschließlich über Geldleistungen decken. In den Landkreisen Barnim, Dahme- Spreewald, Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin wird der notwendige persönliche Bedarf für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG teils in Geldleistungen, teils in Sachleistungen erbracht. Frage 138: Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der geflüchteten Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte? Gibt es Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Verweildauer deutlich über oder unter dem Landesdurchschnitt liegt? Wenn ja in welchen? Welche Gründe sieht die Landesregierung in überdurchschnittlich niedrigen bzw. überdurchschnittlich hohen Verweildauern in den betreffenden Kreisen und kreisfreien Städten? zu Frage 138: Hinsichtlich der die Zuständigkeit der Kommunen betreffenden Fragen wird auf die Vorbemerkung zu Frage 29 bis 32 verwiesen. Die Landesregierung hat dazu keine Erkenntnisse. In der durch das MASGF durchgeführten Abfrage bei den Kommunen konnte lediglich der Landkreis Teltow-Fläming eine Angabe zur durchschnittlichen Verweildauer der Flüchtlinge in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften machen: • 2014: 18 Monate • 2015: 12-15 Monate • 2016: 9-12 Monate 110 Alle Landkreise, die sich an der Abfrage beteiligt haben, nennen unterschiedliche Faktoren, welche die Dauer der Unterbringung in der GU im individuellen Fall verlängern oder verkürzen können. Dazu zählen insbesondere die Gegebenheit des Wohnungsmarktes vor Ort, ein Wegzug in andere Kommunen oder Bundesländer oder ggf. die freiwillige Rückkehr oder Rückführung ins Heimatland nach Ablehnung des Asylantrags bzw. die Rücküberstellung in Dublin-Fällen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt an, dass Personen, die sich bereits 2014 im Landkreis aufhielten, in der Regel dort wohnhaft geblieben sind. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin verweist auf die besonderen Probleme von Transferleistungsberechtigten und Menschen mit geringem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt, da viele Vermieter nur bei Vorliegen einer Bürgschaft mit dieser Personengruppe ein Mietverhältnis eingehen wollen. b) Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Frage 139: Welche Vorstufen für ein Beurteilungsverfahren besonderer Schutzbedürftigkeit hat Brandenburg entwickelt und welche personellen und finanziellen Vorkehrungen wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung getroffen? zu Frage 139: Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung auf Umstände einer aus ihrer Sicht bestehenden Schutzbedürftigkeit hinzuweisen. Zur Versorgung psychischer Störungen wurde in der ZABH eine Stabsstelle Psychosozialer Dienst (PSD) installiert, in der derzeit vier Psychologinnen und zwei Sozialarbeiterinnen tätig sind. Asylsuchende werden bereits bei der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung durch Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen unter anderem über das Sprechstundenangebot des PSD informiert. Ebenso werden die Psychologinnen durch den Sozialdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachschutzes über Verhaltensauffälligkeiten bei Bewohnerinnen und Bewohnern informiert. Bei Hinweisen auf psychische Erkrankungen findet ein ausführliches psychodiagnostisches Gespräch mit dem PSD statt. Am Standort Eisenhüttenstadt konnte darüber hinaus in Kooperation mit dem Städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt eine wöchentliche psychiatrische Konsiliarsprechstunde in der Erstaufnahmeeinrichtung etabliert werden. Für die Außenstellen in Doberlug-Kirchhain und in Wünsdorf wird dies ebenfalls für 2017 angestrebt. Werden hierbei psychische Störungen festgestellt, so werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet (z.B. enge psychosoziale Beratung und ggf. Betreuung durch den PSD oder die Sozialpädagoginnen und -pädagogen und/oder Familientherapeutinnen und - therapeuten des DRK). Soweit indiziert erfolgt die Behandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte oder Kliniken. Zur Behandlung körperlicher Erkrankungen sind an allen Standorten Ambulanzen eingerichtet, in denen neben der hausärztlichen Versorgung inkl. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen auch die Überweisung an Fachärztinnen und Fachärzte und Kliniken sowie die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfolgt. Insgesamt gesehen wird der Schwerpunkt auf die Etablierung niedrigschwellig erreichbarer und im hohen zeitlichen Umfang verfügbarer, qualifizierter und spezialisierter Beratungs- und Versorgungsangebote gelegt. Nach den gesammelten Erfahrungen kommt der Unterbreitung individueller und bedürfnisgerechter Unterstützung Vorrang vor einer hochgradig bürokratischen und zugleich aufwendigen Diagnostizierung und Katalogisierung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu. Frage 140: Wie häufig wurden als besonders schutzbedürftig eingestufte Personen von der „Kooperation für Flüchtlinge “ in der Erstaufnahme an spezialisierte Fachstellen weitergeleitet? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln und nach Art/Name der Beratungsstelle aufschlüsseln) 111 zu Frage 140: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, wie häufig als besonders schutzbedürftig eingestufte Personen von der „Kooperation für Flüchtlinge“ an spezialisierte Fachstellen weitergeleitet wurden . Frage 141: Was sind die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines landesweiten Verfahrens zur Feststellung und Anerkennung besonderer Schutzbedürftigkeit in der Erstaufnahme und in den Kommunen? zu Frage 141: Die interministerielle Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines landesweiten Verfahrens zur Feststellung und Anerkennung besonderer Schutzbedürftigkeit in der Erstaufnahme und in den Kommunen ist einmalig am 15.10.2013 unter Federführung des MASGF zusammengekommen. Zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie für besonders Schutzbedürftige in der Erstaufnahme wird auf die Antwort zu Frage 139 verwiesen. Die Durchführungsverordnung zum novellierten LAufnG enthält konkrete Bestimmungen zur Umsetzung der Anforderungen der EU- Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Rahmen der Unterbringung und der Migrationssozialarbeit in den Kommunen. Frage 142: Welche Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen, damit ein bundesweit gültiges Verfahren zur Identifizierung besonderen Schutzbedarfs erarbeitet wird? zu Frage 142: Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Aufnahmerichtlinie), die unter anderem besondere Bestimmungen für schutzbedürftige Personen enthält, war von den Mitgliedstaaten bis zum 20.07.2015 in nationales Recht umzusetzen. Eine Bundesratsinitiative, die den Bund hierzu anregt, hat es von Seiten der Länder, also auch von der Landesregierung Brandenburg, nicht gegeben. Im Übrigen war davon auszugehen, dass der Bund seine europarechtlichen Verpflichtungen kennt und die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren in Gang setzt. In verschiedenen Bund-Länder-Gremien zum Ausländer- und Asylrecht ist die ausstehende Umsetzung der Aufnahmerichtlinie immer wieder thematisiert und angemahnt worden. Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen (ArgeFlü) wurden im Kontext der Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinie sowie der EU-Aufnahmerichtlinie Fragen eines Verfahrens zur Identifizierung Schutzbedürftiger im Asylverfahren behandelt. Die Landesregierung hat darüber hinaus direkt dazu keine Aktivitäten auf Bundesebene ergriffen. Frage 143: In den Haushaltsentwurf 2017/2018 Einzelplan 03 wurden 850.000 Euro im Bereich der Zentralen Ausländerbehörde für die Feststellung der Schutzbedürftigkeit eingestellt. Welche Behörden und welche nichtstaatlichen Akteure sind an welcher Stelle in das Verfahren (Erkennung, Vermittlung, Versorgung) eingebunden und wer hat die Fachaufsicht über das Verfahren? Findet ein solches auch in den Kommunen statt? Bitte den Ablauf des Verfahrens beschreiben. zu Frage 143: Für den Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung wird auf die Antwort zu Frage 139 verwiesen. Die Fachaufsicht über den Psychosozialen Dienst (PSD) übt der Leiter der ZABH aus, diese wiederum unterliegt der Fachaufsicht durch das MIK. 112 Nach der Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Feststellung der Schutzbedürftigkeit den kommunalen Aufgabenträgern im Kontext der als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragenen sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit. Da die diese Aufgabe konkretisierenden Vorschriften der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung erst am 28.10. 2016 in Kraft getreten sind, ist ein entsprechendes Verfahren auf kommunaler Ebene noch nicht etabliert. Frage 144: Haben Fortbildungen zur Sensibilisierung und im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit wie viel Teilnehmenden welcher Berufsgruppen? zu Frage 144: Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des mit der migrationsspezifischen Sozialberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung beauftragten DRK liegt in der Erkennung und Versorgung besonderer Schutzbedürftigkeit. Die regelmäßige Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen zur Arbeit mit schutzbedürftigen Gruppen zu Themen wie Trauma, Gewalt und sexualisierte Gewalt, Sucht und Gesundheit ist Gegenstand des vertraglich vereinbarten Fortbildungskonzepts; statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. Darüber hinaus finden regelmäßige Fortbildungen für die Angehörigen des PSD statt. Zum Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intersexuellen Geflüchteten (LSBTI) werden entsprechende Fortbildungen durch die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule &Trans*Belange (LKS) in Trägerschaft des AndersARTIG e. V. angeboten. Beginnend in 2015 wurde eine Schulung für Wachschutzpersonal im Landkreis Havelland mit 15 Teilnehmenden durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind geplant. Daneben fördert das MASGF das Projekt „Warm Welcome to you. - Homosexuellen Flüchtlingen eine Perspektive zeigen!“ in Trägerschaft des Katte e. V., das u. a. die Sensibilisierung von Sozialarbeitenden und Heimleitungen in den Gemeinschaftsunterkünften sowie von Willkommensinitiativen für die Belange von LSBTI-Geflüchteten zum Inhalt hat. Außerdem werden in der Umsetzung des Projektes „Zugang zur Gesundheitsversorgung und gesundheitlichen Prävention für Geflüchtete im Rahmen integrierter kommunaler Strategien für ein gesundes Aufwachsen in Brandenburg“ durch die Koordinierungsstelle für Gesundheitliche Chancengleichheit /Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. insbesondere Schulungsmodule im Rahmen der Werkstatt „Gesundheit für alle“ durchgeführt. Diese Fortbildungen werden zunächst exemplarisch in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Ostprignitz-Ruppin angeboten und richten sich an kommunale Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Flüchtlingshilfe, Gesundheit, Soziales und Bildung. Für den Bereich Kindertagesbetreuung wird auf die Beantwortung der Fragen 8, 9 und 67 verwiesen. Mit Bezug auf den Personenkreis der Unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA) finden fortwährend Qualifizierungsmaßnahmen mit betrauten Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe durch Fortbildungseinrichtungen , vor allem durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB), statt. Schwerpunktsetzungen der Veranstaltungen und Seminare sind u. a. interkulturelle Beratungs- und Betreuungskompetenz , Gesundheitsförderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche, Traumatisierung und Traumapädagogik , ausländerrechtliche Fragestellungen und auch Verfahrensweisen und Handlungsanforderungen in der Kinder - und Jugendhilfe im Kontext der Migration (Clearingverfahren, Kinderschutz, u. ä.). Frage 145: Durch wen erfolgt in Brandenburg eine Fachberatung gegen häusliche und sexualisierte Gewalt? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten) zu Frage 145: Im Land Brandenburg besteht ein flächendeckendes Netz von Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Dazu zählen zum einen Frauenhäuser, zum anderen Beratungsstellen für Frauen mit angeschlossenen Zufluchtswohnungen sowie spezielle Beratungsstellen. Ambulante 113 Beratung und stationäre Aufenthalte in Zufluchtsstätten sind somit ganz überwiegend miteinander verbunden . Das Land Brandenburg fördert diese Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen. Das Land Brandenburg finanziert so 21 Frauenhäuser /Notwohnungen mit. Außerdem gibt es zwei Beratungsstellen in Potsdam und Prenzlau. Der Förderhöchstbetrag (Frauenhäuser, Beratungsstellen für Frauen mit angeschlossenen Zufluchtswohnungen und spezielle Beratungsstellen) betrug je Landkreis oder kreisfreie Stadt maximal: 2012: 50.000 € jährlich 2013: 50.000 € jährlich 2014: 50.000 € jährlich 2015: 62.000 € jährlich 2016: 62.000 € jährlich Die ausgewiesene Förderung von Personal- und Sachausgaben von Zufluchts- und Beratungsangeboten erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die erforderliche Gesamtfinanzierung der Zufluchts- und Beratungsangebote sicherstellen, wobei der Eigenanteil der Erstempfänger an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 40 v. H. betragen soll. Zum Eigenanteil des Erstempfängers gehören auch Finanzierungsanteile von (kreisangehörigen) Kommunen. Als weitere Säule der Finanzierung der Zufluchts- und Beratungsangebote dienen Mietzahlungen der betroffenen Frauen, Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II, SGB XII und AsylbLG im Sinne einer Tagessatzfinanzierung. Es gibt ein bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das seit März 2013 seine Arbeit aufgenommen hat. Von dort erhalten auch die Brandenburger Anruferinnen (in 15 Sprachen) täglich rund um die Uhr vollumfänglich eine Beratung. Notwendige regionale Kontakte werden ebenfalls vermittelt. Zudem beraten Frauenhäuser, die nicht ausgewiesene Beratungsstellen sind, bei Bedarf auch Frauen, die dort nicht wohnen. In Bezug auf die Zielgruppe der Flüchtlinge unterstützt seit dem 01.07.2016 die Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-) Frauen und Kinder die Arbeit der Frauenberatungs- und Zufluchtsstellen. Hierfür stehen im Nachtragshaushalt des Landes Brandenburg für das Jahr 2016 37.500 Euro zur Verfügung. Zu den wesentlichen Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört die Vernetzung der Zufluchts- und Beratungsangebote, die Erstellung von Informationsmaterial und die Information der Beschäftigten der Flüchtlingsunterkünfte, der Migrationssozialarbeit und der Flüchtlingsfrauen sowie die Unterstützung der Zufluchts- und Beratungsangebote bei der Akquise von Dolmetscher- und Sprachmittlungsleistungen. Frage 146: Durch wen erfolgt in Brandenburg die Beratung von LSBTTIQ* Flüchtlingen? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten?) zu Frage 146: Die Beratung erfolgt durch die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange (LKS) in Trägerschaft des AndersARTIG e. V. mit Beratungsräumen in Cottbus und Potsdam. Für die Förderung der LKS stehen jährlich 57.400 Euro zur Verfügung. Daneben bietet der Katte e. V. entsprechende Beratungsangebote weitgehend auf ehrenamtlicher Basis an. Das MASGF fördert das Projekt dieses Trägers „Warm Welcome to you. - Homosexuellen Flüchtlingen eine Perspektive zeigen!“ ergänzend als ein Angebot, das sich mit Hilfs- und Beratungsangeboten 114 direkt an die Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften wendet. Für das Projekt wurden in diesem Jahr 2.465 Euro beantragt und bewilligt. Frage 147: Wie oft hat die ZABH von ihr gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU festgestellte Schutzbedarfe dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übermittelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln ) zu Frage 147: Zu den innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung erkannten psychischen Störungen wurden dem Bundesamt im Jahr 2016 nach abgeschlossener Diagnostik 115 Schutzbedarfsmitteilungen übermittelt. Für die Vorjahre liegen der ZABH keine statistischen Daten vor. Frage 148: Wie ist der Umsetzungsstand der Landtagsbeschlüsse zum Themengebiet „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ 6/1119(ND) –B und 6/3204-B? zu Frage 148: Unterbringung, Versorgung und Betreuung Die Landesregierung hat gemäß § 24j Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen der Maßnahmen und Regelungen nach Abschnitt VIIa AGKJHG zu überprüfen. In regelmäßigen Abständen werden dafür von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) Daten erfasst und durch das MBJS ausgewertet. Gleichzeitig werden die Auswirkungen mittels fachgerechter wissenschaftlicher Untersuchung der Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen evaluiert. Unbegleitete ausländische Minderjährige werden zum überwiegenden Teil in Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe betreut. Der Standard entspricht dem der Einrichtungen gemäß § 34 SGB VIII (Heime und sonstige betreuten Wohnformen). In allen Landkreisen und kreisfreien Städten sind neue Einrichtungen aufgebaut bzw. Kapazitäten bestehender Einrichtungen erweitert worden. Auf die Unterbringung und Versorgung von Unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA) haben sich landesweit 50 Einrichtungen mit einer Gesamtkapazität von 721 Plätzen spezialisiert. Landkreis/kreisfreie Stadt Einrichtungen zur Durchführung eines qualifizierten Clearingverfahrens in Brandenburg (Platzkapazitäten) Nachsorgeeinrichtung en/ Regelgruppen UMA (Platzkapazitäten) Brandenburg an der Havel 27 - Cottbus 10 16 Frankfurt (Oder) - 24 Potsdam 27 43 Barnim - 15 Dahme-Spreewald 7 5 Elbe-Elster 46 20 Havelland 9 40 Märkisch-Oderland 27 47 Oberhavel 6 - Oberspreewald-Lausitz 19 - Oder-Spree 55 19 115 Ostprignitz-Ruppin 18 18 Potsdam-Mittelmark 25 32 Prignitz 20 15 Spree-Neiße - 18 Teltow-Fläming 9 16 Uckermark 21 67 Land Brandenburg 326 395 Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Neben der Verfügbarkeit von 721 Plätzen, die speziell für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von UMA ausgelegt sind, werden UMA, auch um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, in bestehenden Jugendhilfeeinrichtungen gemäß § 34 SGB VIII untergebracht. Dort leben sie zumeist gemeinsam mit deutschen Kindern und Jugendlichen. Ferner standen den Jugendämtern zum Stichtag 30.09.2016 landesweit noch 109 Plätze in sog. Versorgungseinrichtungen für eine Unterbringung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um im Herbst 2015 errichtete Einrichtungen, in denen zur kurzfristigen Unterbringung und Versorgung der UMA vorübergehend geringfügige Abweichungen von den geltenden Personal- und Raumstandards notwendig waren. Diese Einrichtungen werden bis zum Ende des Jahres 2016 vollständig aufgelöst oder in Regeleinrichtungen umgewandelt sein. Rund 13 Prozent der UMA leben in Gemeinschaftsunterkünften. Der Billigung der Jugendämter gegenüber dieser Form der Unterbringung liegt eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls zu Grunde. Die Minderjährigen befinden sich in relevanten Familien- oder Fluchtgemeinschaften (z.B. Geschwister, Onkel) und es ist im Sinne dieser intensiven Beziehungen, die Kinder bei den volljährigen Bezugspersonen zu belassen, sofern es ihrem Wunsch entspricht und Kindeswohlaspekte nicht dagegen sprechen. Kindeswohl als handlungsleitendes Prinzip Bei der Unterbringung von UMA wird darauf geachtet, dass ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist und ggf. bestehende Beziehungen zu Personen ohne Sorgeberechtigung Berücksichtigung finden. Nach Art. 3 des Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK) sind alle für unbegleitete ausländische Minderjährige zu treffenden Maßnahmen vorrangig am Kindeswohl auszurichten. Laut Art. 2 UN-KRK ist ihnen das Recht auf Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung einzuräumen. Art. 6 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht auf Leben, das Überleben sowie die persönliche Entwicklung aller Kinder sicherzustellen. Eine Beteiligung des Kindes ist, entsprechend den Vorgaben des Art. 12 des Übereinkommens, unbedingt zu gewährleisten. Art. 22 UN-KRK verweist auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingskindern, wonach für UMA der angemessene Schutz und humanitäre Hilfe zu gewährleisten sind, damit sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Gemäß Art. 22 Abs. 2 Satz 2 der Konvention ist unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen „derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist“. In solchen Fällen ist es Pflicht und Aufgabe der Jugendbehörde und des Familiengerichts, die zur Abwendung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. In Deutschland, so auch im Land Brandenburg, sind bei der Einreise von unbegleiteten Minderjährigen alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls im Rahmen des staatlichen Wächteramtes auf der Grundlage des SGB VIII sicherzustellen. Leitgedanke dieses Gesetzes ist es, dass jeder junge Mensch in Deutschland ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Verfahren und Fristen Alle ausländischen Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen, wenn sich weder deren Personensorge- noch Erziehungsberech- 116 tigten im Inland aufhalten. Das Bundesverwaltungsamt benennt innerhalb von zwei Werktagen nach Anmeldung der/des Minderjährigen das zur Aufnahme verpflichtete Bundesland. Vorrangig wird das Bundesland benannt, in dessen Bereich das Jugendamt liegt, das den/die Minderjährige/n bereits nach § 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen hat. Hat dieses Bundesland seine Aufnahmequote jedoch schon erfüllt, wird in der Regel ein nahegelegenes Bundesland benannt, welches seine Quote noch nicht erreicht hat. Nach § 80 AufenthG sind ausländische Kinder und ehemals nach § 12 AsylVfG minderjährige Asylsuchende bereits ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs handlungsfähig. Konsequenz der Verfahrensmündigkeit ist, dass den Minderjährigen auch alle denkbaren negativen Folgen von Entscheidungen bzw. unterlassenen Handlungen treffen. Seit dem 15.10.2015 ist die im § 12 AsylVfG definierte Handlungsfähigkeit auf die Volljährigkeit heraufgesetzt. Medizinische Versorgung Während der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet, umfassend für das physische und psychische Wohl des Kindes oder der/des Jugendlichen zu sorgen sowie die Beratung in seiner gegenwärtigen Lage und das Aufzeigen von Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung ebenso wie den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen. Beschulung von UMA Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass UMA die gleichen altersspezifischen Bedürfnisse haben wie alle in Hilfen zur Erziehung lebenden Jugendlichen. Hinzu kommt ein besonderer Bedarf an sprachlicher Förderung sowie schulischer bzw. beruflicher Bildung. UMA benötigen in der Zeit der Clearingphase in Abhängigkeit ihrer Sprachkenntnisse erste Zugänge zur deutschen Sprache oder eine Erweiterung ihrer Sprachkompetenz im Deutschen. Dies ist vor Ort durch die Träger der Clearingstellen bzw. des Inobhutnahmeangebots abzusichern. Die Aufnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in eine Clearingstelle dient auch dazu, ihre schulische Perspektive zu klären. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst von einem Ruhen der Schulpflicht (Schulpflichtruhensverordnung ) analog zu der Regelung für die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und deren Außenstellen auszugehen . Allerdings können und sollten UMA, bei denen keine Verlegung in eine andere Einrichtung zu erwarten ist, im Rahmen freier Schulplatzkapazitäten möglichst zügig, also auch bereits während der Clearingphase, eine Schule besuchen. Damit liegt die Verantwortung und Absicherung der Förderung der deutschen Sprache im Bereich der Clearingstelle bei den Trägern und die Finanzierungsverpflichtung bei den Jugendämtern, die ihre Aufwendungen entsprechend SGB VIII vom Land erstattet bekommen. Wie für alle anderen Kinder und Jugendlichen gilt auch für UMA die Vollzeitschulpflicht bzw. die Berufsschulpflicht (§§ 38 und 39 Brandenburgisches Schulgesetz). Für die Gewährleistung der Umsetzung der Schul- bzw. Berufsschulpflicht hat das MBJS konkrete Maßnahmen zur schulischen Versorgung von begleiteten und unbegleiteten Kindern und Jugendlichen entwickelt. Dazu gehören bspw. auch die Verfahrensweise zur Schulanmeldung, regelmäßige Informationen und Entwicklung von Materialien für die Schulen. Bei der Aufnahme wird nicht zwischen unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern und begleiteten Ausländerinnen und Ausländern differenziert. Unter Berücksichtigung der individuellen Bildungsbiografie des einzelnen schulpflichtigen Kindes bzw. Jugendlichen gilt i. d. R., dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres der erstmaligen Aufnahme in eine deutsche Schule, im Land Brandenburg in eine Ober- und Gesamtschule oder ein Gymnasium aufgenommen werden. Die Schulanmeldung der UMA erfolgt hierbei durch die Mitarbeitenden der Betreuungseinrichtung oder, soweit bestellt, durch einen Vormund. Mit Aufnahme an die Schule wird ein Schulverhältnis begründet und die Schülerinnen und Schüler werden einem Bildungsgang sowie einer Regelklasse zugeordnet. Die Schule entscheidet über die Notwendigkeit einer Sprachfördermaßnahme gemäß Sprachstand auf Grundlage der Eingliederungsverordnung. 117 Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden i. d. R. als Berufsschulpflichtige an einem Oberstufenzentrum (OSZ) aufgenommen. Auch hier gilt, dass die individuelle Bildungsbiografie berücksichtigt wird, d.h. dass an den OSZ Flüchtlinge, ihrem Leistungsstand bzw. Status (Ausbildung, Teilnahme an einer Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit) entsprechend in allen Bildungsgängen (z.B. Berufsschule, ggf. Berufliches Gymnasium usw.) beschult werden können. Berufsschulpflichtige jugendliche Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Ausbildungsvertrag bzw. Maßnahmenvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit haben, keinen anderen Bildungsgang besuchen und über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, werden im Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb der beruflichen Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I, in sog. BFS-G-Plus – Klassen beschult. Gesetzliche Grundlage bildet hierfür die Berufsgrundbildungsverordnung . In den vier staatlichen Schulämtern sind jeweils eine Schulrätin/ ein Schulrat sowie eine Sachbearbeiterin / ein Sachbearbeiter im Bereich der Koordination von Migrationsangelegenheiten tätig. Angebote der Jugendarbeit Angebote der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit werden zunehmend von jungen Geflüchteten genutzt. Diese treffen sich in Jugendclubs und sonstigen Einrichtungen und nutzen die dortige Infrastruktur . Hier finden Sie unmittelbar persönliche Unterstützung durch Fachkräfte und Gleichaltrige bei der Bewältigung des Alltags. Mit der Ermöglichung des Internetzugangs finden minderjährige Ausländerinnen und Ausländer die technische Voraussetzung vor, die sie für den Kontakt zu ihren Familien, der ihnen sehr wichtig ist, benötigen . Aus diesem Grund wird die Ausstattung der Jugendeinrichtungen mit moderner Internetinfrastruktur angestrebt und durch das MBJS finanziell gefördert. Ferner kann hier unter Anleitung von sozialpädagogischem Fachpersonal der bisher bestehende präventive Ansatz des Kinder- und Jugendschutzes genutzt werden. Auch für begleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gibt es vielfältige, oft auch ehrenamtliche Unterstützungsangebote, die zur Integration in ein Gemeinwesen beitragen. Ausgangspunkt ist dabei ebenfalls die Jugendarbeit, die ihre Infrastruktur für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung stellt. Freizeitangebote des Vereinssports führen Menschen zusammen und haben eine soziale Bindungskraft . Die Teilhabe und Teilnahme am Vereinssport sollen mit der Integration auf anderen Ebenen gesellschaftlichen Lebens einhergehen, die soziale und kulturelle Integration fördern. Sportangebote und regelmäßiges Training tragen dem Bewegungsdrang und der Fitness der Jugendlichen Rechnung. Landesweit geltende Standards für das Clearingverfahren Im Oktober 2015 veröffentlichte das MBJS eine Handreichung zur „Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Brandenburg“. Das Dokument enthielt u. a. Hinweise zu landesrechtlichen Regelungen nach Maßgabe des § 89d SGB VII sowie Empfehlungen für Clearingeinrichtungen für UMA. Die Handreichung, in 2015 noch als Lose-Blatt-Sammlung konzipiert, wurde seither mehrfach überarbeitet, aktualisiert und ergänzt – zuletzt im August 2016. Zur Erarbeitung von Clearing-Standards führten das MBJS in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) im Oktober 2016 einen ersten Workshop durch, um den Bedarf nach Standards zu eruieren. In Ergebnis dieser Veranstaltung wurden vorläufige Standards entworfen, welche im nächsten Schritt mit den örtlichen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt werden sollen. Daran werden mehrere „Qualitäts-Dialoge“ anschließen, so dass Anfang des Jahres 2017, unter breiter Beteiligung entwickelte und abgestimmte, landesweit geltende Standards für das Clearingverfahren veröffentlicht werden können, die wiederum Bestandteil einer aktualisierten Handreichung sind. Patenschaften Patenschaften tragen dazu bei, die bestmöglichen Bedingungen zur Integration und für die subjektorientierte Förderung von UMA zu schaffen. Sie basieren auf bürgerschaftlichem Engagement von Erwach- 118 sen/Familien, um UMA Zugangswege zu ihrem neuen gesellschaftlichen Umfeld zu eröffnen. Patenschaften sind stabile und langfristige Beziehungen mit dem Ziel, UMA in besonderen Lebenssituationen, in schwierigen Lebensphasen sowie Übergängen zu begleiten. Sie ermöglichen das wechselseitige persönliche Kennenlernen und tragen dazu bei, das gemeinsame Zusammenleben, die soziale Integration und die aktive Teilhabe am Leben zu fördern. Patenschaften werden in der Regel individuell gestaltet. Sie müssen vielfältigen Anforderungen und oft auch widersprüchlichen Erwartungen gerecht werden. Deshalb sollten sie mit Unterstützung von Patenschafts -Projekten professionell organisiert und begleitet werden. Gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII berät das MBJS freie und öffentliche Träger, um entsprechende Patenschafts -Projekte zu initiieren. Frage 149: Wie haben sich die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entwickelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten) Gab es Veränderungen hinsichtlich der Altersstruktur dieser Gruppe? zu Frage 149: Bis in den Herbst des Jahres 2015 hinein wurden unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Normalfall in der stationären Jugendhilfeeinrichtung ALREJU im Landkreis Oder-Spree untergebracht . In Trägerschaft des Diakonischen Werks Oder-Spree e. V. konnte hier eine zentrale stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sichergestellt werden. Für die Jahre 2010 bis 2014 liegt der Landesregierung jeweils nur die Gesamtzahl der betreuten Fälle vor. Eine differenzierte Auswertung nach Monaten wurde im vorgenannten Zeitraum nicht vorgenommen . Jahr Fallzuständigkeiten (gesamt) 2010 94 2011 73 2012 75 2013 69 2014 76 Ab dem Jahr 2015 liegen der Landesregierung differenzierte Daten nach Monaten vor: Stichtag Fallzuständigkeiten (gesamt) 31.01.2015 35 28.02.2015 38 31.03.2015 59 30.04.2015 67 31.05.2015 77 30.06.2015 84 31.07.2015 109 31.08.2015 147 30.09.2015 329 31.10.2015 649 Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung , Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01.11.2015 30.11.2015 987 31.12.2015 1289 31.01.2016 1393 29.02.2016 1535 119 31.03.2016 1451 Stichtag Fallzuständigkeiten (gesamt) 30.04.2016 1350 31.05.2016 1362 30.06.2016 1482 31.07.2016 1459 31.08.2016 1489 30.09.2016 1513 31.10.2016 1533 Eine wesentliche Zäsur stellt das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zum 01.11.2015 dar. Damit wurde die bundesrechtliche Grundlage geschaffen, dass UMA aus den Bundesländern verteilt werden konnten, durch die bis dahin die Versorgung der in Deutschland angekommenen UMA zum größten Teil erfolgt ist. Seitdem werden auf der Basis des Königsteiner Schlüssels vom Bundesverwaltungsamt (BVA) die Bundesländer bestimmt, die UMA aufzunehmen haben. Die jeweiligen Landesverteilstellen – im Land Brandenburg das MBJS – weisen die UMA den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu. Die Quoten zur Verteilung von Fallzuständigkeiten für unbegleitete ausländische Minderjährige innerhalb des Landes Brandenburg orientieren sich gemäß § 24b AG- KJHG an den die Einwohnerzahl berücksichtigenden Aufnahmequoten (Verteilerquote) nach dem Landesaufnahmegesetz . Die Altersstruktur ist in den vergangenen Jahren verhältnismäßig konstant geblieben. Der überwiegende Teil der UMA war bei Inobhutnahme durch die Jugendämter zwischen 16 und 17 Jahren alt. Etwa ein Viertel befindet sich im Alter zwischen 13 und 15 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei 16,5 Jahren. Frage 150: In welche Schulformen gehen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? (Bitte nach Anzahl und Schulform differenziert darstellen) zu Frage 150: In den Datenerhebungen des MBJS wird die Gruppe der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler nicht nach dem Merkmal begleitet/unbegleitet differenziert. Aufgrund ihres Alters werden die meisten UMA an weiterführenden allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen unterrichtet. c) Resettlement und Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen Frage 151: Wie viele Flüchtlinge sind über das Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige nach Brandenburg gekommen? (Bitte nach Jahren seit Start des Programms aufschlüsseln) zu Frage 151: Die jeweilige Anzahl der eingereisten syrischen Geflüchteten, die nach der Landesaufnahmeanordnung eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragten (Erlass Nr. 09/2013 vom 20.09.2013 des Ministeriums des Innern und für Kommunales), kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 120 Stichtag Anzahl der eingereisten syrischen Personen (kumulativ) 31.12.2013 4 31.12.2014 29 31.12.2015 117 31.10.2016 184 Frage 152: Welche sonstigen Landesaufnahmeprogramme existieren oder existierten in Brandenburg und plant die Landesregierung, neue Programme aufzulegen? zu Frage 152: Eine weitere Landesaufnahmeanordnung existierte in Form des Erlasses Nr. 04/2013 vom 28.03.2013 des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Aufnahme syrischer Studierender, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Absatz 1 AufenthG waren, und ihrer Familienangehörigen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 6 AufenthG in Deutschland aufhielten. Nach dieser Landesaufnahmeanordnung wurden insgesamt 9 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Davon erhielten 4 Personen (ein syrischer Student und seine Familie) in Berlin Aufenthaltserlaubnisse nach der dortigen (inhaltsgleichen ) Aufnahmeanordnung für syrische Studenten und zogen im Juni 2014 in das Land Brandenburg . Das Aufnahmeprogramm lief zum 31.12.2015 aus, da das Bundesministerium des Innern keine Notwendigkeit für eine Fortführung sah und daher das gesetzlich normierte Einvernehmen nicht mehr erteilte. Derzeit plant die Landesregierung kein zusätzliches Landesaufnahmeprogramm. d) Vermeidung von Abschiebung und Abschiebehaft, faire Schnellverfahren Frage 153: Was unternimmt die Landesregierung, um Abschiebungen und Abschiebehaft zu vermeiden? zu Frage 153: Die Landesregierung hat die Rückkehrberatung einschließlich der Beratung zur finanziellen Förderung der freiwilligen Rückkehr in der Erstaufnahmeeinrichtung intensiviert. Das Land Brandenburg beteiligt sich seit Jahren am bundesweiten Rückkehrprogramm „REAG/ GARP“ mit 50-prozentiger Beteiligung an den Kosten der freiwilligen Rückkehr für aus Brandenburg freiwillig ausgereiste Personen. Dass dieses Angebot gut angenommen wird, zeigt der Anstieg der geförderten freiwilligen Rückkehrer von 412 Fällen in 2014 auf 1.438 Fälle in 2015. Diese Tendenz setzt sich in 2016 fort. So haben bis zum 31.09.2016 mindestens 831 Personen Fördermittel für die freiwillige Rückkehr in Anspruch genommen. Gemeinsam mit Berlin und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) führt Brandenburg zudem ein Rückkehrberatungsprojekt speziell für Kenia und die Westbalkanstaaten durch und nimmt hierfür Projektfördermittel aus dem AMIF in Anspruch. Am 13.04.2016 hat das MIK gemeinsam mit IOM eine Konferenz zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland durchgeführt, bei der Angebote und Beratungsstrukturen im Land Brandenburg den Ausländerbehörden, Migrationsberatungsstellen sowie kommunalen Integrationsbeauftragten vorgestellt wurden. Soweit Abschiebungen unvermeidbar sind, verfolgt die Landesregierung das Konzept der Direktabschiebung , um eine Abschiebungshaft zu vermeiden. 121 Frage 154: Wie viele Personen a. wurden abgeschoben? b. in einen anderen EU- Mitgliedsstaat (rück)überstellt? c. sind freiwillig ausgereist? Bitte (a-c) für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln und zwischen Abschiebung /(Rück)überstellung/freiwilligen Ausreisen aus aa. Landkreisen und kreisfreien Städten und bb. aus der Erstaufnahme unterscheiden. Wie viele dieser Personen waren minderjährig? Was sind die haupt- Herkunftsländer dieser Personen? zu Frage 154: aa) und bb) In den in der Anlage zur Beantwortung der Frage 154 aa) und bb) aufgeführten Tabellen werden die Abschiebungszahlen der Jahre 2012 bis 2016 aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten /ZABH (Erstaufnahme) und Herkunftsländern der abgeschobenen Personen dargestellt. c) Die Zahl der freiwilligen Ausreisen über REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum- Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) von 2012 bis 2015 sind der Tabelle in Anlage zur Beantwortung der Frage 154 c) zu entnehmen. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Auch hier ist keine Aussage darüber möglich, wie viele der ausgereisten Personen minderjährig waren. Über die Anzahl der weiteren freiwilligen Ausreisen ohne REAG/GARP-Förderung existieren keine gefestigten Erkenntnisse. Frage 155: Wie viele Personen befanden sich auf welcher Grundlage (bitte aufschlüsseln nach: § 62 Absatz 2 Aufenth G, § 62 Absatz 3 AufenthG, §62b AufenthG, § 2 Absatz 15 i.V.m. Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013) in welchen Abschiebehafteinrichtungen des Landes Brandenburg? Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. zu Frage 155: In Brandenburg besteht nur eine Abschiebungshafteinrichtung. Die Häftlingszahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zu der gewünschten Aufschlüsselung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 122 Jahr Anzahl der Gefangenen in der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt 2012 325 2013 217 2014 93 2015 66 2016* 99 *Stichtag 30.09.2016 Frage 156: Mit welchen Ländern bestehen auf welcher Grundlage Kooperationen bei der Abschiebehaft? zu Frage 156: Das Land Brandenburg, vertreten durch das MIK, hat mit den Ländern Schleswig-Holstein, Sachsen und Berlin Verwaltungsvereinbarungen über die Nutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg abgeschlossen. Frage 157: Welche Vorgaben der Landesregierung aufgrund welcher Vorschriften (Erlass o.ä.) sind von den Ausländerbehörden bei der Vollziehung der Abschiebung zu beachten? zu Frage 157: Neben den bundesrechtlichen Regelungen zu Abschiebung und Abschiebungshaft im Aufenthaltsgesetz und in der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hat das MIK gegenüber den Ausländerbehörden aktuell folgende Regelungen erlassen: a) Organisationserlass zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes vom 6. März 1997 (ABl./97, [Nr. 13], S. 188): enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit und zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen der Zentralen Ausländerbehörde und den kommunalen Ausländerbehörden in Bezug auf die Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. b) Weitere Erlasse gibt es zu Kostenfragen, so • den Erlass Nr. 6/2010 zur Kostenumlage bei Sammelvorführungen • den Erlass Nr. 1/2013 zur Erstattung der Kosten der Ab- und Zurückschiebung von Ausländern gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) c) Erlasse, die sich auf bestimmte Herkunftsstaaten beziehen, sind • der Erlass Nr. 8/2005, der Grundsätze zur Rückführung nach Afghanistan enthält • der Erlass Nr. 2/2010 zu Rückführungen in den Iran • der Erlass Nr. 12/2014 zu Rückführungen in Ebola-Gebiete in Westafrika d) Erlass Nr. 11/2013 zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Beantragung von Sicherungshaft nach § 62 Aufenthaltsgesetz e) Erlass Nr. 2/2014 zur Prüfung der Aussetzung der Abschiebung im Hinblick auf eine geplante (und inzwischen Gesetz gewordene) Bleiberechtsregelung bei nachhaltiger Integration Frage 158: Wie viele Flughafenasylverfahren hat es am Flughafen Schönefeld gegeben (bitte ab dem Jahr 2012 aufschlüsseln)? zu Frage 158: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren nach § 18a AsylG liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Unterbringung wird durch die Bundespolizei veranlasst. Eine eigene Da- 123 tenhaltung durch die ZABH liegt deswegen nicht vor, so dass auf die Antwort auf die KA 3106 aus der 5. Legislaturperiode (LT-Drs. 5/7794) und die Zuarbeit der Bundespolizei zurückgegriffen werden muss. Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Fallzahlen: Jahr Flughafenasylverfahren am Flughafen Schönefeld 2012 5 2013 4 2014 1 2015 3 2016* 5 *Stichtag 30.09.2016 Frage 159: Inwiefern fördert die Landesregierung dort eine unabhängige Verfahrensberatung? zu Frage 159: Das DRK ist auch in diesem Teil der Aufnahmeeinrichtung mit der Asylverfahrensberatung beauftragt. Frage 160: Fördert die Landesregierung auch eine unabhängige Verfahrensberatung für die beschleunigten Verfahren gemäß § 30a AsylG? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? zu Frage 160: Die Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt ist keine „besondere Aufnahmeeinrichtung“ im Sinne des § 5 Absatz 5 AsylG, so dass die entsprechende Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung beschleunigter Asylverfahren nach § 30a Absatz 1 AsylG insoweit nicht vorliegt. VIII. Integration gelingt durch gesellschaftliche Teilhabe a) Integration vor Ort Frage 161: Welche Projekte wurden im Programm „Soziale Stadt“ gefördert? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln ) zu Frage 161: Die Förderung im Rahmen des Bund-/Länder-Programms "Soziale Stadt" erfolgt nicht projektbezogen sondern als Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Gesamtmaßnahmen der "Sozialen Stadt" sind insofern als Projektbündel zu verstehen, deren Umsetzung zu einer nachhaltigen Verbesserung unter anderem der Integration im jeweiligen Stadtteil führen. Das Handlungsfeld "Bürgermitwirkung , Stadtteilleben und soziale Integration" bildet einen wichtigen Programmbaustein. Der Anstoß und die Abwicklung von einzelnen Projekten erfolgt durch die Kommunen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit . Je nach vorhandenen Defiziten und definierten Zielen der jeweiligen Gesamtmaßnahme fördert die "Soziale Stadt" Projekte, die direkt oder indirekt zu einer verbesserten Integration beitragen. Im Zentrum der Förderung baulicher Projekte stehen insbesondere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die als sozialer Treffpunkt und Beratungsstelle im Quartier auch für Menschen mit Migrationshintergrund qualifiziert werden. An die investiven Maßnahmen anknüpfend, werden darüber hinaus nicht-investive Maß- 124 nahmen gefördert, die beispielsweise der Sprachförderung dienen und die eine gemeinsame Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterstützen. Folgende Gesamtmaßnahmen wurden von 2012 bis 2016 durch die „Soziale Stadt“ unterstützt: Stadt Gesamtmaßnahme 2012 2013 2014 2015 2016 Bad Belzig, Stadt Klinkengrund X Bad Freienwalde (Oder), Stadt Kernstadt X Beeskow, Stadt Luchgraben X X Brandenburg an der Havel, Stadt Neubaugebiet Hohenstücken X X X X X Cottbus, Stadt Neu-Schmellwitz X X X X X Cottbus, Stadt Sandow X X X X X Eberswalde, Stadt Brandenburgisches Viertel X X X X X Eisenhüttenstadt, Stadt Innenstadt X X X X X Forst (Lausitz), Stadt Forster Innenstadt X X X X X Frankfurt (Oder), Stadt Innenstadt - Beresinchen X X X X Fürstenwalde/Spree, Stadt Fürstenwalde Nord X X X X X Großräschen, Stadt Nordstadt / Innenstadt X Guben, Stadt Oberstadt X X X Jüterbog, Stadt Jüterbog II STEP X X Kyritz, Stadt Kyritz West X Lübbenau/Spreewald, Stadt Neustadt Lübbenau X X X X X Luckenwalde, Stadt Am Röthegraben X X X X X Nauen, Stadt Innenstadt Ost X X X Neuruppin, Stadt Wohnkomplex I - III X X X X X Potsdam, Stadt Stern/Drewitz X X X X X Potsdam, Stadt Schlaatz X X X X X Rheinsberg, Stadt Rheinsberg-Ost X X X Rüdersdorf bei Berlin Wohngebiet "Brücke" X X X X Schwedt/Oder, Stadt SG Obere Talsandterrassen X X X X X Senftenberg, Stadt Westliche Innenstadt X Strausberg, Stadt Hegermühle X X X Stadt Gesamtmaßnahme 2012 2013 2014 2015 2016 Velten, Stadt Velten Süd X X X X X Wriezen, Stadt Kernstadt X Frage 162: Wie viele Mittel wurden von wem für das Programm „Soziale Stadt“ bereitgestellt? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln) 125 zu Frage 162: Angaben zur Sozialen Stadt inkl. Modellvorhaben: Städtebaufördermittel in € 2012-2016 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 36.630.933 7.270.082 5.703.584 5.726.154 6.863.613 11.067.50 0 davon: Bund 12.210.311 2.423.361 1.901.195 1.908.718 2.287.871 3.689.167 Land 12.210.311 2.423.361 1.901.195 1.908.718 2.287.871 3.689.167 Kommunen 12.210.311 2.423.361 1.901.195 1.908.718 2.287.871 3.689.167 In den Gesamtmaßnahmen können weitere Mittel Dritter zum Einsatz kommen. b) Bürgerschaftliches Engagement Frage 163: Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund absolvieren in Brandenburg einen Bundesfreiwilligendienst ? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln) zu Frage 163: Nach § 12 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) dürfen personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Durchführung des BFDG erforderlich ist. Da das Merkmal „Migrationshintergrund“ für die Erfüllung dieser Aufgabe nicht erforderlich ist, wird es vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben grundsätzlich nicht erhoben, verarbeitet oder genutzt . Lediglich im zeitlich begrenzten Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“, das am 01.12.2015 begonnen hat, wird das Merkmal „Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber /Asylberechtigte Person“ erfasst. Im Land Brandenburg wurden im Rahmen dieses Sonderprogramms bisher 377 Vereinbarungen geschlossen. Darunter waren 94 Freiwillige mit dem Status „Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber /Asylberechtigte Person“ (Stand: 26.10.2016). Frage 164: Wie viele Seniorenbeiräte gibt es in Brandenburg? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Mitglied in den Seniorenbeiräten? (Bitte nach Seniorenbeiräten aufschlüsseln) zu Frage 164: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen, die auf einer vom Seniorenrat des Landes Brandenburg e. V. in 2014 durchgeführten Befragung basieren, gibt es insgesamt 186 Seniorenbeiräte - 145 Seniorenbeiräte in Städten und Gemeinden, 23 in Ämtern, 14 in Landkreisen und 4 in kreisfreien Städten. Diese Seniorenbeiräte haben rund 1.500 Mitglieder. Wie viele der Mitglieder einen Migrationshintergrund haben, wurde nicht erfragt. Aber auch aus anderen Quellen liegen der Landesregierung dazu keine Angaben vor. Frage 165: Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind im Brandenburger Brand- und Katastrophenschutz tätig? 126 zu Frage 165: Eine Statistik zur Erfassung der Menschen mit Migrationshintergrund im Brandenburger Brand- und Katastrophenschutz wird in der Landesregierung nicht geführt. Frage 166: Wie viele Ehrenamtlerinnen bzw. Ehrenamtler wurden von der Landesregierung durch welche Aktionen gewürdigt? Wie viele dieser Personen haben einen Migrationshintergrund? (Bitte für die Jahre 2012- 2016 aufschlüsseln) zu Frage 166: Von 2012 bis (Anfang November) 2016 wurden insgesamt 2.788Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler gewürdigt. Die Verteilung auf die unterschiedlichen Maßnahmen und Jahre ist der u.s. Tabelle zu entnehmen . Ein möglicher Migrationshintergrund der gewürdigten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wird nicht ermittelt, weshalb die zweite Teilfrage nicht beantwortet werden kann. Min. Maßnahme 2012 2013 2014 2015 2016 Insg. Stk Ehrenamtsempfang der Landtagspräsidentin und des Ministerpräsidenten 93 105 111 91 - 400 Stk Ehrenamtler des Monats 11 11 12 11 10 55 Stk Ehrenamtskarten - 520 237 418 439 1614 MWE/ MdJEV Europa-Urkunde 10 9 23 15 11 68 MBJS Ehrenamtsempfang der Ministerin /des Ministers für Bildung , Jugend und Sport 65 61 65 58 48 297 MIK Empfang des Ministers anlässlich der Verleihung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz 51 74 58 65 66 314 Min. Maßnahme 2012 2013 2014 2015 2016 Insg. MASGF Veltener Teller (für besondere Verdienste von Seniorinnen und Senioren im Ehrenamt) 10 10 10 10 - 40 Gesamt 240 790 516 668 574 2.788 Frage 167: Wie viele Flüchtlings- Patenschaftsprojekte existieren in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Frage 168: Welche Flüchtlings-Patenschaftsprojekte werden mit welchen Mitteln (Haushaltstitel) von der Landesregierung gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. zu Fragen 167 und 168: Die Fragen 167 und 168 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Alle untenstehenden Projekte, die eine Patenschaft beinhalten, werden aus dem Haushaltstiel 02 010 684 65 (Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen) finanziert. 127 Es gibt insgesamt fünf Flüchtlings- Patenschaftsprojekte im Land Brandenburg (siehe nachfolgende Tabelle), die aus Mitteln der Koordinierungsstelle Bündnis für Brandenburg gefördert wurden. Landkreis/ kreisfreie Stadt Antragsteller Maßnahme 1 Stadt Potsdam Flüchtlingshilfe Babelsberg Koordinierungsstelle für das Netzwerk Flüchtlingshilfe Babelsberg sowie zur Anbahnung von Patenschaften und aufsuchender Beratung 2 Potsdam Selbsthilfekontakt- und Informationszentrum SEKIZ Mentoringprojekt für ca. 20 Geflüchtete, die sich auf dem Arbeitsmarkt integrieren wollen 3 Prignitz ESTAruppin e. V. (diakonischer Verein des Kirchenkreises Wittstock – Ruppin) Lotsenkoordination 4 Potsdam, Potsdam - Mittelmark, Brandenburg an der Havel Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. Modellprojekt "3x Deutschland" 5 Prignitz Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. CJD Netzwerk "Leben in der Prignitz" - Netzwerkkoordination zur Integration und Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen mit Fluchtgeschichten Frage 169: Wie viele „Bildungspatenschaften“ sind im Rahmen des Projekts „Wissen-Engagieren-Lernen- Tolerieren“ im Landkreis Elbe Elster entstanden? Fördert die Landesregierung dieses Projekt und wenn ja, wie? Besteht das Ziel, das Projekt auf andere Landkreise auszuweiten? zu Frage 169: Am 1. März 2011 startete das Projekt „Bildungspatenschaften - mit Rat und Tat im Landkreis Elbe- Elster“. Durch die Initiierung dieses Projektes will der Landkreis eine möglichst frühzeitige und vor allem durchgängige Sprachförderung sowie die individuelle Unterstützung der Migrantenkinder durch ehrenamtliche Patinnen und Paten anbieten. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen und so die Integration von Zuwandererfamilien zu fördern. Zusätzlich zu pädagogischen Programmen werden durch die Sprachförderung entstandene Lernrückstände schneller aufgeholt. Aktuell bestehen am Standort Finsterwalde 11 Patenschaften, am Standort Herzberg 16 Patenschaften im Landkreis Elbe-Elster. Insgesamt werden durch diese Patenschaften 42 Kinder und Jugendliche gefördert. 128 Aktueller Projektträger ist der Verein "WELT in Elbe-Elster". Bis 30. September 2016 wurde das Projekt finanziell durch das BAMF unterstützt, sodass das Projekt sich aktuell auf die Tätigkeit von ehrenamtlichen Personen stützt. Der Landkreis Elbe-Elster stellt die Räumlichkeiten für die Arbeit des Vereins zur Verfügung. Eine Förderung durch die Landesregierung erfolgt nicht. c) Sport Frage 170: Wie viele Sportvereine gibt es in Brandenburg? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Vorstandsmitglied von Brandenburger Sportvereinen? (Bitte nach Sportvereinen aufschlüsseln) zu Frage 170: In Brandenburg gibt es 3.002 Sportvereine (Quelle: Statistik des Landessportbundes Brandenburg e. V. (LSB) mit Erfassungsschluss 15.02.2016). Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund Vorstandsmitglied in einem Brandenburger Sportverein sind, wird von der Landesregierung nicht erfasst. Laut Sportentwicklungsbericht 2013/2014 (Sonderauswertung Sportvereine in Brandenburg) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zeigt sich, dass insgesamt rund 210 ehrenamtliche Positionen von Personen mit Migrationshintergrund in den Brandenburger Sportvereinen besetzt sind. Hiervon entfallen etwa 150 Positionen auf die Ausführungsebene und ca. 60 Positionen auf die Vorstandsebene. Eine Aufschlüsselung nach Sportvereinen liegt nicht vor. Frage 171: Wie viele Flüchtlinge treiben Sport in den Brandenburger Sportvereinen? Wie haben sich die Zahlen seit dem Jahr 2012? zu Frage 171: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 172: Welche Förderungen oder Maßnahmen gab oder gibt es für Sportvereine, um die interkulturelle Kompetenz der Sportfunktionärs- und Übungsleiterebene oder der Mitglieder zu steigern? zu Frage 172: Die Brandenburgische Sportjugend im LSB (BSJ) fördert Sportvereine finanziell als Stützpunktvereine (siehe Antwort auf Frage 175). Je nach Umfang reicht die Förderung von 500 EUR bis ca. 3.000 EUR jährlich. Zudem werden einzelne Maßnahmen bis zu einer Tagessumme von 200 EUR gefördert. Um die interkulturelle Kompetenz der Sportfunktionärs- und Übungsleiterebene oder der Mitglieder zu steigern , werden folgende Maßnahmen durchgeführt: - Seminarreihen „Fit für die Vielfalt – Sport Interkulturell“ mit 16 Übungseinheiten, - Jahrestagung des Programms „Integration durch Sport“, - individuelle Beratungen, Foren und Beratungsgespräche, - Konfliktmanagement und Beratung in den Vereinen, - Beratungen und Begleitung auf allen Ebenen (Kreis/Verband) im Rahmen von Kreis und Verbandsschulungen . 129 Frage 173: Welche zielgruppenspezifischen Bewegungsangebote gibt es in den Brandenburger Sportvereinen für Flüchtlinge? (Bitte nach Platzanzahl und Sport- oder Bewegungsarten aufschlüsseln) zu Frage 173: Folgende jährliche zielgruppenspezifische Bewegungsangebote gibt es in den Brandenburger Sportvereinen für Flüchtlinge laut Information durch die BSJ: - Förderung von Übungsgruppen in über 100 Sportvereinen, - Straßenfußballturniere (ca. 10 Maßnahmen), - Sportfeste an in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung für Flüchtlinge (ca. 25 Maßnahmen ), - Förderung von Übungsleitern (Flüchtlinge als Starthelfer ca. 8), - Schwimmkurse für Frauen (mehrtägig – 4 Maßnahmen), - Integratives Beachcamp mit ca. 150 Teilnehmenden in der letzten Augustwoche in Wittenberge, - ca. 15 BFD-Plätze mit Fluchterfahrung, - Schulungen und Beratungen. Frage 174: Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund konnten als freiwillig Engagierte gewonnen und dann qualifiziert werden (S. 73)? zu Frage 174: Dazu liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Laut Information durch die BSJ konnten 100 bis 150 Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb des Programms „Integration durch Sport“ als freiwillig Engagierte gewonnen und qualifiziert werden. Frage 175: Laut Integrationskonzept S. 73 soll es ca. 25 Sportvereine als Stützpunktvereine geben. Welche sind dies und was zeichnet diese aus, um Stützpunktverein zu werden? zu Frage 175: Sportvereine und -verbände, die sich im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ für die Integrationsarbeit engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet und gehören zur Programmstruktur. Sie haben für die Programmumsetzung einen zentralen Stellenwert, da sie eine regelmäßige, langfristige und kontinuierliche Arbeit vor Ort gewährleisten und Integrationsstrukturen unter Einbindung des organisierten Sports schaffen und fördern. Für eine Beteiligung als Stützpunktverein im Programm „Integration durch Sport“ gelten folgende Kriterien: Der Sportverein entwickelt entsprechend bedarfsorientierte Maßnahmen zur Umsetzung der Programmziele und führt diese durch, z. B. niedrigschwellige, zielgruppenorientierte Angebote zu deren Einbindung (aufsuchende/nachgehende Angebotsformen, ermäßigte Teilnahmebeiträge); über das Regelangebot der Vereine hinausgehende, außersportliche Angebote (z. B. Bildungsangebote, Beratung); Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten für die Zielgruppen und Einbindung in Ausführungs- und Entscheidungspositionen. Der Sportverein akzeptiert das Integrationsverständnis und die Ziele und orientiert sich an den Menschen, an die das Programm „Integration durch Sport“ sich richtet. Der Sportverein zeigt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Programm „Integration durch Sport“ (Teilnahme an Fortbildungen, interkulturelle Öffnung, Öffentlichkeitsarbeit , Kompetenzerweiterung). Stützpunkte werden nicht nur für eine Maßnahme sondern für einen Komplex von Maßnahmen, Veranstaltungen und Übungsgruppen gefördert. Davon unterschieden sind Vereine, die gegenwärtig aufgrund der Betreuung von Flüchtlingen kurzfristig Angebote offerieren oder Übungsgruppen einrichten. Laut Information durch die Brandenburgische Sportjugend gibt es derzeit 72 langfristig agierende Stützpunkte. Stützpunktvereine können Sportvereine, Kreis- und Stadt- 130 sportbünde, Sportjugenden sowie Landesfachverbände sein. Darüber hinaus engagieren sich weitere Sportvereine/Sportorganisationen in der Integrationsarbeit im Land Brandenburg. Welche Sportvereine und Sportorganisationen sich in der Integrationsarbeit im Land Brandenburg engagieren, ist im Detail der Tabelle in der Anlage zur Beantwortung dieser Frage zu entnehmen. Frage 176: Welche Kooperationsbeziehungen von Sportvereinen zu Trägern der sozialen Arbeit sowie Vernetzung im kommunalen Raum gibt es und wie wurden diese beim Aufbau dieser Beziehungen unterstützt? zu Frage 176: Zu den Kooperationsbeziehungen der einzelnen Sportvereine liegen keine statistischen Erhebungen vor. Die BSJ arbeitet mit dem Programm „Integration durch Sport“ mit allen relevanten Organisationen und Vereinen der Integration wie Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Kreisen, Wohnheimen, kommunalen Netzwerken, Tolerantes Brandenburg (TBB), Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und Ministerien zusammen und ist nahezu in jedem Kreis im Rahmen von Integrationsnetzwerken vernetzt. Frage 177: Wie viele Tandems zur Förderung der Übernahme von Verantwortung in Vereinsvorständen wurden gebildet? zu Frage 177: Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Laut Information durch die BSJ arbeiten gegenwärtig drei Tandems, im Verlauf wurden ca. fünf Tandems gebildet. Sie sind ein Zusammenschluss von Einheimischen und Zuwanderern, die sich in einem Sportverein bzw. Sportverband engagieren. Auch die 15 Freiwilligendienst-Plätze mit Fluchterfahrung arbeiten mehr oder weniger als Tandems. d) Kultur Frage 178: Wie bewertet die Landesregierung die auf S. 74 des Landesintegrationskonzeptes aufgeführten Ziele und Aktivitäten aus dem Bereich 7.4. Kultur? zu Frage 178: Die Umsetzung der Schwerpunkte der kulturpolitischen Strategie (insbes. Internationalisierung, bürgerschaftliches Engagement) und die Unterstützung der soziokulturellen Zentren, der freien Theater im Land Brandenburg stehen auch weiterhin im Fokus des Regierungshandelns und konnten mit Blick auf die integrationspolitische Arbeit weiter vorangetrieben werden. Auch der Zugang zu kulturellen Angeboten konnte im Interesse einer Teilhabe auch von Menschen mit Migrationshintergrund weiter verbessert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Zuwanderung seit 2014 ist es gelungen, in allen Sparten der Kultur die Träger und Akteurinnen und Akteure in den kulturellen Einrichtungen für Fragen der Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu sensibilisieren und zu neuen kulturellen Angeboten anzuregen, die integrative Ansätze beinhalten, u. a. im Rahmen der jährlichen Gespräche mit den Landesverbänden sowie im Zuge der spartenübergreifenden Projektförderung. Frage 179: Welche Maßnahmen im Bereich der Kultur gibt es darüber hinaus? 131 zu Frage 179: Im Rahmen des Nachtragshaushalt 2016 konnten zusätzliche Mittel für ein Flüchtlingsförderprogramm des MWFK in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt werden. Damit konnten im Sinne der kulturellen Schwerpunkte des Landesintegrationskonzeptes Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg finanziert und - mit einem besonderen Schwerpunkt auf einem hohen Partizipationsgrad von Flüchtlingen und brandenburgischen Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden. Das MWFK-Fördervolumen wurde wegen hohen Bedarfs um 115.000 Euro aus dem Budget des Bündnisses für Brandenburg (Staatskanzlei) ergänzt. Um diese 315.000 Euro haben sich in 2016 insgesamt 80 Träger/Antragsteller mit vielfältigen Kulturprojekten beworben, von denen im Rahmen eines Jury- Auswahlverfahrens 41 Vorhaben gefördert werden konnten. Die einzelnen Vorhaben ergeben sich aus der Anlage zur Beantwortung der Frage 179. Hervorzuheben sind u. a. die Projekte „Urban Art and Culture Days“ in Potsdam und „Mosaiko - Vom einzelnen zum großen Ganzen“ in Cottbus im Rahmen der Kinder- und Jugendintegrationsarbeit. Hierbei wurden regelmäßige professionell geleitete Workshops in den Bereichen Bildende Kunst / Gestaltung und Tanz mit anschließenden Präsentationen der Arbeiten in einer Werkschau bzw. im öffentlichen Raum durch die Teilnehmenden umgesetzt. Das Förderprogramm soll auch im Haushaltsjahr 2017 fortgeführt werden. e) MigrantInnenorganisationen und Partizipation Frage 180: Wie viele und welche MigrantInnenorganisationen existieren im Land Brandenburg? zu Frage 180: Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden, da die Migrantenselbstorganisationen z.T. sehr klein sind und lokal arbeiten. Es existieren Migrantenselbstorganisationen z.B. der afrikanischen, der vietnamesischen und der russischen Community. 2015 wurde die erste Migrantenselbstorganisation von Syrern im Land Brandenburg gegründet. Frage 181: Inwieweit hat die Landesregierung die MigrantInnenorganisationen in der Vergangenheit durch welche konkrete Maßnahmen gefördert? zu Frage 181: Im Rahmen der Projektförderungen der Integrationsbeauftragten aus Mitteln des MASGF wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Migrantenselbstorganisationen gefördert. Der Dachverband der Migrantenselbstorganisationen , Migrations- und Integrationsbeirat Land Brandenburg (MIR) e. V., wurde 2009 auf Initiative der damaligen Integrationsbeauftragten gegründet und wird seitdem vom Land gefördert, 2016 mit 10.000 Euro. Frage 182: Welche a. Fortbildungen für MigrantInnenorganisationen b. Projekte von MigrantInnenorganisationen wurden von der Landesregierung gefördert? 132 zu Frage 182: a) Die Integrationsbeauftragte hat aus Mitteln des MASGF das Projekt „Empowerment und Partizipation für Drittstaatenangehörige II“ (EmPa) kofinanziert. Das Projekt wurde von 2012-2015 durchgeführt und hat auf das gleichnamige Vorgängerprojekt von 2009-2011 aufgebaut. Ziel von EmPa II war es, das bürgerschaftliche Engagement und die gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in den neuen Bundesländern durch Qualifizierung von Personen, Vernetzung von Organisationen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu fördern. Das Projekt hat Fortbildungsreihen für gesellschaftlich und politisch engagierte Migrantinnen und Migranten angeboten, die aus Staaten von außerhalb der EU nach Deutschland zugewandert sind, um ihre Möglichkeiten zu stärken, die Interessen von Zugewanderten professionell und nachhaltig formulieren und vertreten zu können. Die Förderung betrug 2012- 2015 138.821 Euro. b) Es wird auf die Beantwortung der Frage 181 verwiesen. Frage 183: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung mit welchen Dachverbänden von MigrantInnenorganisationen? zu Frage 183: Es gibt derzeit einen Dachverband der Migrantenselbstorganisationen in Brandenburg, den MIR e. V. Er wird von der Landesintegrationsbeauftragten aus Mitteln des MASGF mit jährlich 10.000 Euro gefördert. MIR e. V. ist Mitglied im Landesintegrationsbeirat. Die Landesintegrationsbeauftragte nimmt an Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen des MIR e. V. teil. Frage 184: Existiert in Brandenburg ein Dachverband der kommunalen Integrationsbei-räte oder befindet sich ein solcher in Gründung? Wenn ja, welcher? Inwieweit wird dies seitens der Landesregierung unterstützt? zu Frage 184: Einen Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte gibt es nicht. Ein solcher ist auch nicht in Gründung. Einige kommunale Integrationsbeiräte sind Mitglied im MIR e. V. Grundsätzlich wird die Arbeit von Integrationsbeiräten und Migrantenvertretungen von der Integrationsbeauftragten des Landes unterstützt. Frage 185: Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund in Brandenburg? zu Frage 185: Alle Beteiligungsmöglichkeiten im Land Brandenburg stehen auch Menschen mit Migrationshintergrund offen. Im Bereich von Kunst und Kultur gibt es vielfältige Möglichkeiten für die kulturpolitisch gewünschte Teilhabe von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten, die von den Kultureinrichtungen angeboten bzw. bereitgehalten werden. Dazu gehören u. a. regelmäßige Begegnungsabende mit Brandenburgern und Brandenburgerinnen in soziokulturellen Zentren, Theatern, Museen; bedarfsorientierte Museumsführungen (u. a. mit kostenlosem Eintritt für über Träger angemeldete Gruppen); Angebote für gemeinsames Singen, Musizieren, Tanzen, Kochen etc. 133 Ferner wird auf die ausführliche Antwort zur Frage 179 verwiesen. Das genannte Flüchtlingsförderprogramm hat darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten für niedrigschwellige, (sprach-)barrierefreie Integrationsangebote in der Fläche des Landes (insbes. an den Unterbringungsorten der Geflüchteten) geschaffen . Frage 186: Welche Projekte freier Träger fördert die Landesregierung, die über Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund informieren? zu Frage 186: Die Angebote der RAA Brandenburg informieren auch über Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch der Dachverband MIR e. V. informiert dazu. Ebenso einzelne Migrantenselbstorganisationen , die über die Projektförderung der Landesintegrationsbeauftragten aus Mitteln des MASGF unterstützt wurden und werden. Das MWFK informiert über die laufende Projektförderung im Rahmen der regulären Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts. Zudem kommunizieren die beteiligen Landesverbände (LAG Soziokultur Brandenburg e. V., Museumsverband des Landes Brandenburg e. V., Landesmusikrat Brandenburg e. V., Verband der Musik- und Kunstschulen des Landes Brandenburg e. V., Brandenburgischer Landesverband Bildender Künstler e. V., Landesverband Freier Theater Brandenburg e. V.) kontinuierlich über ihre Mitglieder über Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund. Ergänzend wird darauf hingewiesen , dass sich die Projektförderung nicht allein auf freie Träger konzentriert. Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt; sie können jedoch aktiver Kooperationspartner von Antragsberechtigten sein. Die Fördermittel werden ausschließlich nach Qualitätskriterien im wettbewerblichen Verfahren vergeben. In dem Zusammenhang haben im Rahmen des bereits erwähnten Flüchtlingsförderprogramms auch zahlreiche freie Träger finanzielle Mittel erhalten, die sie in die Lage versetzen, zusätzliche Projekte mit Geflüchteten zu realisieren. Es wird auf die Antwort zur Frage 179 verwiesen. f) Religion Frage 187: Wie fördert die Landesregierung die Religionsgemeinschaften als Partner im Integrationsprozess? zu Frage 187: Das Land schafft den Religionsgemeinschaften einen gesicherten Rechtsrahmen für ihre Organisation, die Entfaltung ihrer religiösen Überzeugungen und die gemeinsame Praktizierung ihres Glaubens. Aus Mitteln des MASGF/der Integrationsbeauftragten wurde 2016 erstmals die Flüchtlingsberatung des Vereins der Muslime in Potsdam e. V. mit 3.000 Euro gefördert. IX. Allgemeines Frage 188: Wurde oder wird das Integrationskonzept der Landesregierung evaluiert? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis bzw. wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Wenn nein, plant die Landesregierung , eine Evaluation, die über den Migrationsbericht der Landesregierung (Drucksache 6/4064) hinausgeht , vorzunehmen? Wann wird der Landtag über das Ergebnis unterrichtet? 134 zu Frage 188: Seit 2015 wird jährlich eine Zusammenstellung der Daten und Fakten zu Migration und Integration im Land Brandenburg bereitgestellt. Sie gibt einen Überblick zu den aktuellen Zahlen sowie zur Entwicklung in unterschiedlichen Bereichen. Eine über die Festlegungen im Landesintegrationskonzept hinausgehende Evaluation ist nicht vorgesehen . Jedoch wird das Landesintegrationskonzept vor dem Hintergrund der seit Herbst 2015 stark veränderten Zuwanderungssituation derzeit auf daraus folgende Aktualisierungsbedarfe hin überprüft. Frage 189: Welche Bundes- und EU-Programme hat die Landesregierung für das Thema Migration und Flüchtlinge eingesetzt? zu Frage 189: Das Programm „Projekte Schule/Jugendhilfe 2020“ wird in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe umgesetzt und aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) und des Landes finanziert. Bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 werden dafür insgesamt 19 Mio. Euro aus dem ESF eingesetzt . Insgesamt werden pro Schuljahr etwa 500 Schülerinnen und Schüler durch das Programm gefördert . Am 01. 08. 2015 startete das Förderprogramm „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I) als Nachfolge der „Initiative Oberschule“. Es richtet sich an Oberschulen, Gesamtschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“. Den Oberschulen, Gesamtschulen und Förderschulen „Lernen “ stehen in der Förderperiode der Europäischen Union 2014 - 2020 bis zum 31.07.2021 insgesamt circa 38 Millionen Euro für die Umsetzung des Programms INISEK I zur Verfügung. Knapp 30 Millionen Euro kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), weitere 8 Millionen Euro aus Landesmitteln. Mit diesen Mitteln sollen die Schulen – in Ergänzung zum Unterricht – Bedarfe formulieren, um den Schülerinnen und Schülern bessere Schulabschlüsse zu ermöglichen, ihre Ausbildungsfähigkeit zu verbessern und ihre Persönlichkeit zu stärken. Das Projekt „Türöffner: Zukunft Beruf“ wird seit 2016 landesweit umgesetzt. Dafür stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt 16,25 Millionen Euro zur Verfügung. 13 Millionen Euro davon stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und 3,25 Millionen Euro vom Land. Im Rahmen dieses Projektes wird Jugendlichen geholfen, ihren Weg in die berufliche Zukunft zu finden. Es soll landesweit allen Schülerinnen und Schülern ab der Sekundarstufe I sowie Auszubildenden offenstehen. Diese benannten Projekte richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler und stehen daher auch fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern offen. Im Rahmen europa- und entwicklungspolitischer Kommunikationsarbeit werden regelmäßig öffentlichkeitswirksame Maßnahmen in finanzieller und inhaltlicher Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin durchgeführt. Ein Beispiel war die Zusammenarbeit in Rahmen des EU- Entwicklungsjahres 2015, welches auch Angebote zu den Themen Migration, Geflüchtete und Fluchtursachen beinhaltete. Auch die Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem BMZ im Rahmen des Bund-Länder- Promotorenprogramms enthält entsprechende Themenschwerpunkte. Darüber hinaus wird im Herbst 2016 in Kooperation mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, dem Bündnis für Brandenburg, Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft, Verbänden, Kirchen, dem World University Service Deutschland u. a. ein Veranstaltungszyklus mit fünf dezentralen Dialogen mit Bürgerinnen und Bürgern und zusätzlich eine Fachveranstaltung zum Thema „Geflüchtete und Fluchtursachen: was macht die EU - was haben wir damit zu tun?“ durchgeführt. 135 Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt über die Richtlinie des MIL zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) u. a. die Verbesserung von Infrastrukturen inklusiver Bildungseinrichtungen an ausgewählten Schulen mit modellhaften Investitionsvorhaben. Grundsätzliches Ziel dieser EFRE-Förderung ist es, durch eine Verbesserung der Qualität der Lernbedingungen die schulischen Ergebnisse und somit die Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine Berufsausbildung für alle Bevölkerungsschichten zu verbessern. Obwohl Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete nicht die primäre Zielgruppe der Förderung darstellen, können sie in besonderem Maße von integrativ ausgestatteten Bildungseinrichtungen profitieren, etwa indem Sprachbarrieren durch entsprechende technische Ausstattungen reduziert werden. Mit der Verknüpfung von Bildungs- und sozialräumlichen Maßnahmen innerhalb der geförderten Handlungskonzepte kann darüber hinaus ein Beitrag zur Integration in städtische Gemeinschaften geleistet werden. Auf Grund der besonderen Herausforderungen bei der erforderlichen Versorgung von geflüchteten Menschen mit Übergangswohnraum nach der Erstaufnahme legte das MIL im Rahmen des „Stadtumbau Ost“ ein neues Teilprogramm auf. Das Teilprogramm „Herrichtung von leerstehendem Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen“ wurde einmalig im Herbst 2015 aufgelegt und es wurden mit etwa 4,3 Mio. € Bundes- und Landesmittel knapp 1.200 Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde für investive Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung eingesetzt. Ferner wurden Mittel aus dem Programm REAG/GARP eingesetzt, hierzu wird auf die Antwort zu Frage 153 verwiesen. Frage 190: Welche Initiativen hat die Landesregierung im Bereich Integration, Migration und Flüchtlinge auf Bundesebene a. gestartet b. im Grundsatz unterstützt? zu Frage 190: a. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich sinnvolle Initiativen auf Bundesebene, die einer Verbesserung der Integrationsbedingungen von Zugewanderten zum Ziel haben. So hat die Landesregierung zuletzt im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Gesetzentwurf eines Integrationsgesetzes des Bundes im Juni 2016 einen eigenen Antrag eingebracht. Dieser zielte im Wesentlichen auf eine Verbesserung des Angebots an Migrationssozialarbeit als zwingende Voraussetzung einer gelingenden Integration ab. Gemeinsam mit den Ländern Thüringen und Rheinland-Pfalz hat Brandenburg außerdem einen Antrag zum Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Dieser Gesetzentwurf geht davon aus, dass eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für die Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich des notwendigen Bedarfes Einspareffekte zur Folge habe, die denen in Paarhaushalten vergleichbar seien. Daher sollen diese Leistungsberechtigten zukünftig – wie Leistungsberechtigte in Paarhaushalten – der Bedarfsstufe 2 zugeordnet werden. Mit dem Antrag wurde gefordert, dass die geplante Leistungskürzung im Bereich des notwendigen Bedarfes bei erwachsenen Leistungsberechtigten, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, durch Einstufung dieses Personenkreises in die Bedarfsstufe 2, gestrichen werden soll. 136 Desweiteren hat das MdJEV die Durchführung einer bundesweiten Fachtagung in Kooperation mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, dem Bündnis für Brandenburg und anderen Akteuren am 23.11.2016 initiiert. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 189 verwiesen. Das MBJS hat gemeinsam mit dem MASGF, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im August 2016 eine Vereinbarung zur Durchführung der „Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsschluss“ abgeschlossen. Ziel der Initiative ist es, den Anteil der Jugendlichen, die eine Ausbildung erfolgreich abschließen, zu erhöhen. In der Initiative Bildungsketten werden durch ein abgestimmtes und kohärentes Vorgehen von Bund, Land und BA die zum Ziel dieser Vereinbarung einzusetzenden Förderinstrumente weiter optimiert. Dazu wurden zwischen Land, BA und Bund Aktivitäten und Vorhaben zur Berufsorientierung, zur Berufseinstiegsbegleitung, zur Berufsvorbereitung und zur Förderung der Berufsausbildung vereinbart. Diese Angebote richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler und stehen daher auch fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern offen. b. Weitere Initiativen, die das Land Brandenburg im Bundesrat unterstützt hat, sind - die BauGB-Novelle 2014 „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ - die BauGB-Novelle 2015 im Rahmen des „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“ Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation zudem viele verschiedene Fallgestaltungen und Fragen erörtert und deren steuerliche Behandlung und (Billigkeits-)Maßnahmen geregelt. Diese hat das MdF mit erarbeitet und unterstützt. Hierüber werden die Finanzämter des Landes Brandenburg laufend unterrichtet. Es wurden insbesondere folgende Regelungen getroffen: • Beteiligt sich eine steuerbegünstigte Körperschaft vorübergehend an der Unterbringung, Versorgung oder Verpflegung von Bürgerkriegsflüchtlingen oder Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und erhält diese Körperschaft dafür Entgelte aus öffentlichen Kassen oder von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, wird es nicht beanstandet, wenn diese Einnahmen einem Zweckbetrieb zugeordnet werden. • Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 09.02.2016, BStBl. I 2016, 223 zur steuerlichen Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe o Regelung von ergänzenden Billigkeitsmaßnahmen „im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden“. Das BMF-Schreiben enthält dezidierte Aussagen zur umsatzsteuerlichen Würdigung und gibt zusätzlich den eingangs aufgeführten Beschluss zur Gemeinnützigkeit wieder, • Regelungen zur Zulässigkeit der Aufnahme von Geflüchteten als beitragsbefreite Mitglieder in steuerbegünstigten Körperschaften , • BMF-Schreiben vom 22.09.2015, BStBl. I 2015 S. 745 zu steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für geflüchtete Menschen, insbesondere auch zu Spenden, Sponsoring und dem vereinfachten Zuwendungsnachweis, • BMF-Schreiben vom 20.11.2014, BStBl. I S. 1613 zu Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehender Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, • Erörterungen der obersten Finanzbehörden zur Zulässigkeit der Vermietung von Flächen einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft an staatliche Stellen für Zwecke der zeitlich begrenzten Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, zur Überlassung von Wohnraum und zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, • Billigkeitsregelungen bei der Überlassung von Heimen oder Gemeinschaftsunterkünften an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an steuerbegünstige Körperschaften im Sinne von §§ 51 ff. Abgasordnung (AO) zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, • Billigkeitsmaßnahme bei der Nutzung einer Sporthalle eines Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, • Regelungen zur unentgeltlichen Grundstücksüberlassung an gemeinnützige Körperschaften bei Unterbringung von Geflüchteten . Die Landesregierung hat darüber hinaus die Initiative der Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) „Kultur öffnet Welten“ 2016 unterstützt. 137 Weiterhin werden in der ressortübergreifend erarbeiteten Internationalisierungsstrategie für das Land Brandenburg insbesondere im Handlungsfeld 3 „Brandenburg international attraktiver machen“ die Bedeutung von Zuwanderung, Willkommenskultur und Integration in die Gesellschaft für das Land Brandenburg einschließlich Handlungsbedarf definiert. Die konkrete Umsetzung fällt jeweils in die Zuständigkeit der einzelnen Ressorts der Landesregierung. Übersicht der Anlagen Anlage zur Beantwortung der Frage 15: Teilnahme an Seminaren der Bundesfinanzakademie zum Thema interkulturelle Kompetenz durch Beschäftigte der Brandenburger Finanzämter Anlage zur Beantwortung der Frage 25: Mitglieder des Landesintegrationsbeirates (Stand 01.11.2016) Anlage zur Beantwortung der Frage 38: Projekte freier Träger zur Stärkung der Willkommenskultur in Brandenburg mit Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung 2012 – 2016 Anlage zur Beantwortung der Frage 39: Übersicht der fremdsprachigen Angebote und Informationen des Landes sowie der durch Landesmittel geförderten fremdsprachigen Angebote und Informationen (Broschüren oder Internetseiten) nach Ressorts Anlage zur Beantwortung der Frage 100: Spezielle Maßnahmen und Kurse für Flüchtlinge der Brandenburgischen Hochschulen Anlage zur Beantwortung der Fragen 116 und 117: Übersicht der aufsuchenden Beratungstätigkeit der Gesundheitsämter in den Gemeinschaftsunterkünften/ Übersicht der regelmäßigen kinder- und zahnärztlichen Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften nach Kommunen Anlage zur Beantwortung der Fragen 130: Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg Anlage zur Beantwortung der Fragen 154 aa) bb): Abschiebungen von Asylsuchenden und Ausländerinnen und Ausländern 2012 – 2016 in Brandenburg Anlage zur Beantwortung der Frage 154 c): Freiwillige Ausreisen aus Brandenburg über REAG und GARP Anlage zur Beantwortung der Frage 175: Engagierte Sportvereine/Sportorganisationen (e.V.) in der Integrationsarbeit 2016 im Land Brandenburg Anlage zur Beantwortung der Frage 179: Projektförderliste für das Programm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ 2016 Anlage zur Beantwortung der Frage 15 der Großen Anfrage Nr. 19 Teilnahme an Seminaren der Bundesfinanzakademie zum Thema interkulturelle Kompetenz durch Beschäftigte der Brandenburger Finanzämter Angebote Teilnehmer Angebote Teilnehmer Angebote Teilnehmer Angebote Teilnehmer Angebote Teilnehmer 1 Interkulturelle Kompetenz in der Betriebsprüfung 1 kein TNPL erhalten 2 kein TNPL erhalten 2 2 1 1 0 0 2 Modulseminar "Interkulturelle Kompetenz und Willkommenskultur" 0 0 0 0 0 0 0 0 5 10 3 Interkulturelle Kompetenz im Beruflichen Alltag: Erfolgreicher Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen 1 kein TNPL erhalten 0 0 0 0 0 0 0 0 4 Interkulturelle Führungskompetenz u. Diversity Management in der Finanzverwaltung 0 0 0 0 2 kein TNPL erhalten 0 0 0 0 Anzahl Anzahl 2012 2013 2014 2015 2016 Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz lfd. Nr. Anzahl Anzahl Anzahl Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 1 Mitglieder des Landesintegrationsbeirates (LIB) Stand: ab 01.11. 2016 Mitglieder aus den Ministerien: Vorsitzende des LIB: Frau Staatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 8 66-5010 Sts-Buero.Hartwig-Tiedt@masgf.brandenburg.de Stellvertretende Vorsitzende des LIB: Frau Dr. Doris Lemmermeier Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 866-5015 Integrationsbeauftragte@masgf.brandenburg.de Frau Ulrike Klevenz Referat 22 Ministerium für Jugend, Bildung und Sport des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 866-3721 ulrike.klevenz@mbjs.brandenburg.de Frau Birgit Nix Referat 33 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 866-3830 birgit.nix@mbjs.brandenburg.de Frau Thiel-Vigh Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ Staatskanzlei des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331/ 866-1170 Angelika.Thiel-Vigh@stk.brandenburg.de Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 2 Frau Petra Lubjuhn Referat 21 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 866-2918 petra.lubjuhn@mik.brandenburg.de Herr Thomas Grimm Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Dortustr. 36 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 866-4572 thomas.grimm@mwfk.brandenburg.de Herr Thomas Henke Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 866-8152 Thomas.Henke@mir.brandenburg.de Herr Detlev Groß Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 866-1846 detlev.gross@mdjev.brandenburg.de Frau Ines Weigelt-Boock Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 866-7612 ines.weigelt-boock@masgf.brandenburg.de Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 3 Mitglieder aus Migrantenvertretungen / Nichtregierungsorganisationen Herr Dr. Wolfgang Bautz FaZIT Zum Jagenstein 3 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 9676250 W.Bautz@Fazit-brb.de Frau Irina Holzmann Bund der Vertriebenen Landesverband Brandenburg e.V. Schorfheidestr. 13 16227 Eberswalde Tel.: 0 33 34 / 81 82 53 bdv.migrationsberatung@telta.de Frau Hai Bluhm Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) Schulstr. 8 b 14482 Potsdam Tel.: 03 31 / 7 40 00-9 25 haibluhm@hotmail.com Frau Ivana Domazet Flüchtlingsrat Brandenburg Rudolf-Breitscheidt-Str. 164 14482 Potsdam Tel.: 03 31 / 71 64 99 info@fluechtlingsrat-brandenburg.de Herr Alfred Roos Geschäftsführer der RAA Brandenburg Zum Jagenstein 1 14478 Potsdam Tel.: 03 31 / 7 47 80-0 a.roos@raa-brandenburg.de Frau Lilija Morozowa Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg – MIR e.V. Berliner Str. 52 C 16321 Bernau Tel.: 03338 /7085932 info@migranten-in-brandenburg.de Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 4 Herr Uwe Koch Landessportbund Brandenburg Schopenhauer Str. 34 14467 Potsdam Tel.: 033205 / 20974 uwe.koch@sport-fuer-alle.net Herr Soumaila Savadogo Cottbuser Flüchtlingsverein e.V. Kulturzentrum „Bunte Welt“ Thierbacher Str. 21 03048 Cottbus Tel.: 0152 07 866 334 info@fluechtlingsverein-cottbus.de Frau Marianne Ballé Moudoumbou Pawlo - Germany e.V. Benzstr. 4 14482 Potsdam Tel.: 0331 /50595880 pawlogermany@yahoo.com Frau Herta thor Straten Seniorenrat des Landes Brandenburg Ernst-Menger-Str. 8 15344 Strausberg Tel.: 03341 / 472155 thorstraten@gmx.de Mitglieder der kommunalen Ebene Frau Marieta Böttger Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten (LAGIB) Am Markt 1 16225 Eberswalde Tel.: 0 33 34 / 2 14 1320 integrationsbeauftragte@kvbarnim.de Herr Frank Thomann Fachbereichsleiter Soziales, Gesundheit, Umwelt Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79-81 14461 Potsdam Tel.: 0331 / 289-3005 geschaeftsbereich3@rathaus.potsdam.de Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 5 Herr Thomas Golinowski Städte- und Gemeindebund Brandenburg Stephensonstr. 4 14482 Potsdam Tel.: 0331 / 74351-0 mail@stgb-brandenburg.de Vertreter von Religionen Frau Dagmar Apel Landespfarrerin für interreligiösen Dialog Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Georgenkirchstr. 69/70 10249 Berlin Tel.: 030-24344-167 d.apel@ekbo.de Herr Rui Wigand Vertreter der Katholischen Kirche im Erzbistum Berlin Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Seilerplatz 2 15517 Fürstenwalde/Spree Tel.: 0171 7518973 rui.wigand@web.de Frau Diana Sandler Landesverband der Jüdischen Gemeinden Land Brandenburg Berliner Str. 35 16321 Bernau bei Berlin Tel.: 0176 810 98 223 jg-barnim@email.ru Mitglieder aus Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg Herr Matthias Jahr Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland Oranienburger Str. 31 10117 Berlin Tel.: 030 / 2826826 oder 030 / 2823617 zwstberlin@gmx.de Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 6 Frau Susanne Weller Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Paulsenstr. 55-56 12163 Berlin Tel.: 0 30 / 8 20 97-2 50 weller.s@dwbo.de Frau Dunja Schwarz-Fink Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V. Schönholzer Str. 4 16227 Eberswalde Tel.: 0 33 34 / 3 31 30-0 dunja.schwarz-fink@paritaet-brb.de Mitglieder aus Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Herr Alexander Schirp Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. Am Schillertheater 2 10625 Berlin Tel.: 0 30 / 3 10 05-1 05 Schirp@uvb-online.de Frau Karin Wagner DGB Region Mark Brandenburg Mühlenring 28 14476 Fahrland Tel.: 0177 3306 775 kawamax@t-online.de Herr Feliks Berul Arbeitsgemeinschaft russisch-deutscher Unternehmer Benzstr. 11/12 14482 Potsdam info@ardu-ev.de Herr Nguyen Quoc Hung Arbeitsgemeinschaft vietnamesischer Unternehmer Thăng Long Benzstr. 11/12 14482 Potsdam Tel.: 0331 / 87729254 thanglongpotsdam@web.de Anlage zur Beantwortung der Frage 25 der Großen Anfrage Nr. 19 7 Ständige Gäste Frau Staatssekretärin Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Oranienstr. 106 10969 Berlin als Vertreter: Herr Dr. Robin Schneider Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Büro des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration Leiter des Referates III B Potsdamer Straße 65 10785 Berlin Tel.: 0 30 / 90 17-23 65 robin.schneider@intmig.berlin.de Herr Jürgen Becke / Frau Melanie Hähnel Referat 25 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Tel.: 0331 / 866-5250 Juergen.Becke@MASGF.Brandenburg.de Tel.: 0331 / 866-5256 Melanie.Haehnel@MASGF.Brandenburg.de Anlage zur Beantwortung der Frage 38 der Großen Anfrage Nr. 19 1 Projekte im Jahr 2012 Träger Projekt Art des Projektes BBAG e. V. Bühne für Menschenrechte: Die Asylmonologe - ein Dokumentartheater Theateraufführung BBZ Bernau e. V. Ausgrenzung gestern und heute Seminar BBZ Bernau e. V. Fundamentalismus, "Heiliger Krieg" – Interkulturelle Begegnung oder Konfrontation Lesung mit Diskussion Bildung und Qualifizierung in Europa gUG Wie funktioniert das politische System in Deutschland? Seminar Bildung und Qualifizierung in Europa gUG Globalisierung und miteinander leben - aber wie Seminar Bürgerbund Nordheim 91 e. V. Deutsch-Polnisches Gespräch zur Völkerverständigung Diskussion Förderverein Flüchtlingsrat Brandenburg e. V. 20+1 Jahr Flüchtlinge in Brandenburg: Die Zeit für Visionen ist nicht vorbei Tagung Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V. Denkraum – Die Bedeutung von Stereotypen und Vorurteilen im Alltag Seminar Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e. V. Alltagsrassismus - bewusste Handlung oder unbewusste Nachlässigkeit Seminar Projekte im Jahr 2013 Träger Projekt Art des Projektes Bildung und Qualifizierung in Europa gUG Wie funktioniert das politische System in Deutschland? Seminar Bund der Vertriebenen Kreisverband OHV e. V. Flucht-Vertreibung-Verständigung-Versöhnung Ausstellung, Podiumsdiskussion Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. Minderheiten an der deutsch-polnischen Grenze Seminar Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Staat und Recht Workshop Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg (MIR) e. V. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Wie schütze ich mich vor Diskriminierung? Seminar Puerto Alegre e. V. Deutsch-Bolivianische Jugendbegegnung Begegnungsprojekt Anlage zur Beantwortung der Frage 38 der Großen Anfrage Nr. 19 2 Projekte im Jahr 2014 Träger Projekt Art des Projektes BBZ Bernau e. V. Hallo Fremder Seminar Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Wie funktioniert das politische System in Deutschland Seminar Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Europäische Flüchtlingspolitik – wie viel Zuwanderung verträgt Deutschland? Seminar Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V. Zwei Regionen im zusammenwachsenden Europa: Brandenburg und Siebenbürgen - Versuch einer Annäherung durch Toleranz Ausstellung Diamant - Sozialer Integrationsverein für Zuwanderer des Landkreises Barnim e. V. Das Grundgesetz Seminar Hoch Vier e. V. Antiziganismus heute Seminar Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg Workshop Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg Workshop Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg Workshop Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg Workshop Jugendhilfe und Sozialarbeit e. V. „7 Minuten“ zum Thema Flucht; Filmworkshop für Jugendliche Filmprojekt Kulturverein Päwesin e. V. Stadtgeschichten No. 1 – Die Nachbarschaft der Euthanasie-Anstalt in Brandenburg Theaterprojekt Ländliche Erwachsenenbildung LEB e. V. Alltagsrassismus – bewusste Handlung oder unbewusste Nachlässigkeit? Seminar Ländliche Erwachsenenbildung LEB e. V. Wie funktioniert das politische System in Deutschland Seminar Potsdamer Kunstgenossen e. V. Raum für Gedanken – öffentliche Gedankensammlung über das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft Kunstprojekt TheaterLoge Luckau e. V. Begegnungen 2014: Rumänische Jugendliche treffen deutsche Jugendliche, um ein gemeinsam erarbeitetes Theaterstück aufzuführen Theaterprojekt Urania e. V. Frankfurt (Oder) In welcher Gesellschaft wollen wir leben; Deutsch-polnische Nachbarschaft Vortrag mit Diskussion Villa Fohrde e. V. Sind wir nicht alle ein bisschen anders? Seminar Anlage zur Beantwortung der Frage 38 der Großen Anfrage Nr. 19 3 Projekte im Jahr 2015 Träger Projekt Art des Projektes BBAG e. V. Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft Dokumentar-Theater: Die Asyldialoge Theateraufführung BBZ Bernau e. V. Integration von Einwanderern Begegnungsprojekt Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Einführung in das politische System in Deutschland – wie funktioniert dieses System? (Putlitz) Seminare Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Einführung in das politische System in Deutschland – wie funktioniert dieses System? (Perleberg, Rathenow) Seminare Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Flüchtlinge in Deutschland – sind sie willkommen? Seminare Brandenburgischer Volkshochschulverband e. V. Interkulturelle Begegnungen an öffentlichen Lernorten Begegnungsprojekt Demokratie und Integration Brandenburg e. V. (Politische) Teilhabe von Migrantinnen und Migranten zwischen Integrationskonzepten und Realität Fachtagung Diamant Sozialer Intergrationsverein für Zuwanderer des Landkreises Barnim e. V. Landesintegrationskonzept 2015 Schwerpunkt „Willkommens- und Anerkennungskultur“ (Königs Wusterhausen) Workshop Diamant Sozialer Intergrationsverein für Zuwanderer des Landkreises Barnim e. V. Landesintegrationskonzept 2015 Schwerpunkt „Willkommens- und Anerkennungskultur“ (Frankfurt (Oder) Workshop Diamant Sozialer Intergrationsverein für Zuwanderer des Landkreises Barnim e. V. Landesintegrationskonzept 2015 Schwerpunkt „Willkommens- und Anerkennungskultur“ (Bernau) Workshop Fabrik e. V. Wanderausstellung "Raum für Gedanken" im Land Brandenburg Ausstellung Gesellschaft für Inklusion und Soziale Arbeit (ISA) e. V. Schulung von ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit engagierten Bürgerinnen und Bürgern Seminare Slubfurt e. V. Asyl in Slubfurt Interviews, Videos, Ausstellung, Begleitheft Volkshochschule Havelland Fotoausstellung „Ankommen – Wegmüssen“ über Migrantinnen und Migranten in Deutschland Ausstellung Wertewandel e. V. (Herr Kuder) Ankommen in Brandenburg - Erfahrungen von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Kommunikations- und Begegnungsprojekt; Internetplattform Wir sind Luckau e. V. Aufrütteln – Hinsehen – Nachdenken Filmvorführungen mit Diskussion Anlage zur Beantwortung der Frage 38 der Großen Anfrage Nr. 19 4 Projekte im Jahr 2016 Träger Projekt Art des Projektes BBZ Bernau e. V. Integration von Einwanderern Begegnungsprojekt Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Deutschland ist Einwanderungsland – Flüchtlinge mit uns in der Region Seminar Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Einführung in das politische System in Deutschland – wie funktioniert das? Seminar Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Woran glaubst du? Integration und Dialog der Religionen in einer demokratischen Gesellschaft in Deutschland Seminar Bildung & Qualifizierung in Europa gUG Terrorgefahr auch in Deutschland? Wie ernst ist die Bedrohung? Seminar Brandenburgischer Volkshochschulverband e. V. Schulung für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern für den Einstieg in Deutsch als Zweitsprache Seminar CineArt e. V. Der schwarze Nazi – eine Filmgroteske Filmvorführung, Diskussion Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V. Geschichte mit Biss: Europäische Integration am Beispiel Siebenbürgen. Der Umgang mit Minderheiten in einem anderen europäischen Land. Vortrag mit Diskussion Deutsch-Polnische Gesellschaft e. V. Ein Runder Tisch unterwegs - Bürgerdiskussion zur deutsch-polnischen Nachbarschaft Diskussion Diakonisches Werk Havelland e. V. Darstellung der Lebensperspektive junger Geflüchteter im Rahmen öffentlicher Events Wanderausstellung Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e. V. Facetten des Islam Vortrag mit Diskussion Förderverein Atelierhaus Panzerhalle Groß Glienicke e. V. Pleasure House – Workshopreihe zur Planung einer Gartenhütte auf der Grenze zw. Gemeinschaftsunterkunft und Atelierhaus Workshop Gesellschaft für Inklusion und Soziale Arbeit (ISA) e. V. Stärken vor Ort. Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit Seminar Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg (Potsdam) Seminar Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg (Bernau) Seminar Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg (Cottbus) Seminar Jüdische Gemeinde des Landkreises Barnim e. V. Friedliches Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen im Land Brandenburg (Königs Wusterhausen) Seminar Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V. …und raus bist Du! Ausgrenzung und Diskrimierung mit medienpädagogischen Mitteln begegnen Seminar Kreiskinder- und Jugendring MOL e. V. Flucht und Vertreibung gestern und heute Dokumentartheater Kulturmanufaktur Impuls e. V. Theater- und Filmprojekt „Angst“ Theater-, Filmvorstellungen Landesvereinigung kulturelle Kinderund Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. Islamischer Fundamentalismus und Extremismus: Welche religiösen und politischen Ziele verfolgen der Islamische Staat und seine europäischen Ableger? Seminar Anlage zur Beantwortung der Frage 38 der Großen Anfrage Nr. 19 5 Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e. V. Das Grundgesetz (Potsdam) Seminar Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e. V. Das Grundgesetz (Bernau) Seminar Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e. V. Das Grundgesetz (Frankfurt/Oder) Seminar Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e. V. Das Grundgesetz (Königs Wusterhausen) Seminar Neues Potsdamer Toleranzedikt e. V. Anders als du glaubst… Öffentlichkeitsarbeit zum Begleitprogramm Öffentlichkeitsarbeit Respekt! Die Stiftung zur Förderung von jugendkultureller Vielfalt und Toleranz Junge Geflüchtete und Kulturschaffende aus Syrien in Brandenburg Workshops, Interviews Social Sience Works gUG Europa verstehen: Männlichen Flüchtlingen die Ankunft in Deutschland erleichtern Buddy-Programm Theater im Schuppen e. V. Plausch auf dem Parkett – Familiengespräche mit Tiefgang Gesprächsreihe mit geflüchteten und einheimischen Familien Verein für Film- und Medienpädagogik Cottbus e. V. Deutsch-Tschechisch-Polnischer Wettbewerb Jugendfilm Filmreihe Verein zur Integration geflüchteter Menschen e. V. Planspiel Demokratie Planspiel VHS Frankfurt (Oder) Zeig mir, wer Du heute bist! Interviews, Training, Theater Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 1 Übersicht der fremdsprachigen Angebote und Informationen des Landes sowie der durch Landesmittel geförderten fremdsprachigen Angebote und Informationen (Broschüren oder Internetseiten) nach Ressorts: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) Das MDJEV bietet Informationen zu internationalen und europäischen Themen mit Bezug zum Land Brandenburg und der Landespolitik unter „http:www.brandenburg.de“ in deutscher Sprache an. Informationen zur europäischen territorialen Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG werden auch in polnischer Sprache angeboten. Die Internationalisierungsstrategie des Landes Brandenburg ist in englischer Sprache auf den Webseiten des MdJEV verfügbar. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Im Auftrag des MBJS hat die RAA Brandenburg, gefördert von der Freudenberg Stiftung, einen mehrsprachigen Elternbrief „Herzlich Willkommen“ erstellt. Mit diesem Elternbrief können alle Brandenburger Schulen fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über den Alltag und die Abläufe an ihrer Schule informieren. Der vierseitige Brief steht in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi (Persisch), Französisch und Russisch kostenlos zur Verfügung. Die Eltern-Informations-Flyer „Grundsätze elementarer Bildung – Wie lernen kleine Kinder?“, „Die Grenzsteine der Entwicklung – Ein Instrument der Früherkennung“ und „Zeit zur Eingewöhnung – der Beginn und die Grundlage jeder Kindertagesbetreuung“ sind im Jahr 2013 in die Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Vietnamesisch und Arabisch übersetzt und den Jugendämtern zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus stehen sie auf den Internet-Seiten des MBJS zur Verfügung. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und die Verkehrsunternehmen erstellten gemeinsam mehrsprachige Informationsblätter sowie eine neue Website http:www.VBB.de/welcome, um Hinweise und Tipps für die ÖPNV-Nutzung zu geben. Es werden u.a. Informationen zu Fahrplänen, welche Tickets gibt es und wie kauft man ein Ticket gegeben. Mittels der mehrsprachigen Informationen sollen die neuen Kundinnen und Kunden vor ihrer ersten Fahrt erreicht werden. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) Grundsätzlich gibt es für diese Klientel im Geschäftsbereich des MLUL keine spezifischen Festlegungen oder Produkte. In englischer und zum Teil auch in polnischer Sprache können wir gegenwärtig folgende Publikationen anbieten: • Image-Flyer des MLUL (en, pl) • Lust auf NaTour (Überblick über die 15 Großschutzgebiete des Landes in en und pl) • Faltblätter der drei Biosphärenreservate (en) • Großtrappen in Brandenburg (en) • Weinland Brandenburg (en) Allgemeine Hinweise zum Angeln in Brandenburg unter: Informationen für zugereiste Bürgerinnen und Bürger http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.447011.de Sprachen: en, pl, ar, fr, ru Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 2 In englischer Sprache stehen zudem sämtliche Gebietsfaltblätter zum Download zur Verfügung unter: http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.310708.de Im Internetangebot sind ausgewählte Seiten in englischer und polnischer Sprache unter http:www.mlul.brandenburg.de verfügbar. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) Faltblatt Deutschkurse für Flüchtlinge Deutsch Arabisch Englisch Französisch Russisch Download kostenlos bestellbar Faltblatt Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg Deutsch Russisch Französisch Englisch Arabisch Download kostenlos bestellbar Wegweiser zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen Deutsch Englisch Polnisch Russisch online Deutschsprachige Publikationen des MASGF: Plakat Gewaltschutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften Deutsch Nur Download Broschüre Gewaltschutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften Deutsch Download auch barrierefrei kostenlos bestellbar Broschüre Unterstützung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit - Förderungs- und Fortbildungsangebot Deutsch Download kostenlos bestellbar Broschüre Bericht zu aktuellen Daten, Fakten und Entwicklungen zu Migration und Integration im Land Brandenburg 2016 Deutsch Nur Download Broschüre Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg - Landesintegrationskonzept 2014 Deutsch Download kostenlos bestellbar Broschüre Handreichung zum Integrationsmonitoring Migration (2007) Deutsch Download Broschüre Migrationsfachdienste im Land Brandenburg (Handreichung von 2006) Download Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 3 Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) Broschüren in deutscher und englischer Sprache (als Print und Online), außerdem Teile der Internetseiten des MWE in Englisch • Aerospace Industrie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Automobilindustrie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Automobilindustrie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Automotive in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Biotech- und Pharmaindustrie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Das Papiergewerbe in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Die Holzindustrie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Dienstleistungswirtschaft in Berlin-Brandenburg: Kundenservice, -Kommunikation und Callcenter • Dienstleistungswirtschaft in Berlin-Brandenburg: Shared Service Center • Energietechnik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Ernährungswirtschaft in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Fernsehen in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Games Industrie in der Hautstadtregion Berlin-Brandenburg • Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB) • Gesundheitsversorgung und Prävention in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Ihr Investitionsstandort Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (auch in chinesischer Sprache) • Kundenservice, -kommunikation und Callcenter in Berlin-Brandenburg • Kunststoffe und Chemie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Lasertechnik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Life Sciences in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Logistik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Medien- und Kreativwirtschaft in Berlin-Brandenburg • Medizintechnik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Optische Technologien und Mikrosystemtechnik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Schienenverkehrstechnik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Sicherheitswirtschaft in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Stahl- und Metallindustrie in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Verkehrstelematik in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg • Open to Business close to nature Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen (MdF) • Fremdsprachige Angebote des MdF und seiner nachgeordneten Behörden und Einrichtungen • Auf den Internetseiten des MdF: o Auf Polnisch: Ausbildung in der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg/ Kształcenie zawodowe w brandenburskim organie skarbowym http://steuer-deinezukunft .de/ • Publikationen des MdF: o Auf Englisch: Von der Vision zur Wirklichkeit/ Der neue Landtag in Potsdams Mitte/ From Vision to Reality/ Brandenburg’s new Landtag Building, 2014. o Auf Polnisch: Steuer – Deine Zukunft: ZWEIJÄHRIGE AUSBILDUNG/ Podatki – Twoja przyszłość/ DWULETNIA NAUKA ZAWODU, seit 2013 o Auf Polnisch: Steuer – Deine Zukunft: STUDIUM MIT GEHALT/ Podatki – Twoja przyszłość: STUDIA Z WYNAGRODZENIEM, seit 2013 Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 4 Internetportal der 13 Finanzämter des Landes Brandenburg sowie Internetseiten der Finanzämter Oranienburg und Cottbus: Wegen der Zentralzuständigkeit für polnische und slowenische Unternehmerinnen und Unternehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auf der Internetseite der Finanzämter Oranienburg und Cottbus diverse Informationen und Vordrucke zur steuerlichen Registrierung und zu allen betroffenen Steuerarten neben einer deutschen auch in entsprechenden Ausfertigungen der Sprachen Polnisch und Slowenisch veröffentlicht. Daneben werden länderübergreifend abgestimmte Vordrucke im Internetauftritt des Landes Brandenburg (im Bereich Steuern und Finanzamt, unter Formulare und Vordrucke) in einer Vielzahl an Sprachen veröffentlicht. http://www.finanzamt.brandenburg.de Internetseiten des Aus- und Fortbildungszentrums Königs Wusterhausen auf Englisch: • Homepage of the Training and Further Education Centre Königs Wusterhausen http://www.afzkw .brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.326763.de • Campus of the Training and Further Education Centre http://www.afzkw .brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.326763.de Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (MIK) Das Internetangebot des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bietet einige Seiten auch auf Englisch an („Pages in English“) und stellt ausgewählte Dokumente in Englisch als kostenlosen Download zur Verfügung (https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/service/inhalt-service.asp). Informationsangebote der Brandenburger Polizei: • Der Starttext der Webseite der Brandenburger Polizei (https://polizei.brandenburg.de/) ist in englischer und polnischer Sprache abrufbar. • Auf der Webseite der Fachhochschule der Polizei werden Informationen zu einzelnen Bereichen (z. B. Internationales Zentrum, Stabsstelle für Beratung und Antragsunterstützung bei Fördermaßnahmen) in englischer Sprache dargestellt. Dort sind ebenfalls Kontaktadressen aufgeführt, über die man weitergehende Informationen erhalten oder Fachfragen stellen kann. Alle Kontaktpartner sind ausgebildet, um in der englischen Sprache Auskünfte geben zu können. • Zur Nachwuchsgewinnung gibt es ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Einstellung in die Brandenburger Polizei in polnischer Sprache. • Das Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ist als Broschüre in englischer Sprache erhältlich und wird auf Nachfrage versandt. • Im Jahr 2015 ist durch eine gemeinsame Initiative der Fachhochschule der Polizei mit dem Netzwerk Verkehrssicherheit Brandenburg (seit 01.01.2016 zum IFK - Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V. an der Universität Potsdam gehörig) ein Radfahrflyer „Advice and Information on Cycling“ in englischer Sprache entstanden. Der Flyer ermöglicht eine gezielte Information über unsere Rechtsvorschriften und erleichtert insbesondere Flüchtlingen die verkehrssichere Teilnahme als Radfahrer am Straßenverkehr. • Besucherinnen und Besucher der Fachhochschule der Polizei können sich auch in englischer und polnischer Sprache in der Broschüre „Zur Geschichte des Ortes“ über die Geschichte des Geländes und der vergangenen Nutzung einzelner Gebäude des heutigen Campus in Oranienburg informieren. • Darüber hinaus werden wissenschaftliche Artikel, Veröffentlichungen und Projektberichte der Fachhochschule der Polizei teilweise auch in englischer Sprache herausgegeben. Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 5 • Die Polizei hat Informationsseiten in Englisch zu „Traffic Offenses“, „How to File Charges Online“ und „The Brass Band of the Brandenburg Police Department“. Die Polizei hat eine Informationsseite in Polnisch „Policja Brandenburska“. Der Verfassungsschutz hat Informationsseiten auf Englisch, Polnisch und Französisch zu „Wir über uns“, „Extremismus“, „Spionage“ und „Kontakt“. Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) hat das Faltblatt „Brandenburg in Karten und Zahlen“ neben der deutschen Fassung auch in Englisch und Polnisch herausgegeben. Es ist in gedruckter Form und als Download im Internet unter http://www.geobasis-bb.de/ erhältlich. Im Rahmen eines Ausbildungsprojektes sind in der LGB zwei Faltblätter mit einem Übersichtsstadtplan von Potsdam für Geflüchtete entstanden, das beim bundesweiten Ravenstein-Förderpreis mit einem ersten Preis ausgezeichnet wurde. Sie wurden in einer Auflage von 1.000 Exemplaren gedruckt und sind derzeit nur online als Download unter http://www.geobasis-bb.de/ verfügbar (ein Nachdruck ist möglich). Die Faltpläne sind in Deutsch-Englisch-Arabisch und Deutsch-Russisch-Farsi verfügbar. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) Die Hochschulen bieten im Rahmen ihrer Internationalisierungsbemühungen eine stetig zunehmende Zahl an Informationen unter Nutzung unterschiedlicher Medien – auch in Fremdsprachen – an. Die Tabelle gibt den aktuellen Stand – nach Hochschulen sortiert – wieder. Neben den vielen Informationsangeboten für ausländische Studierende und Gastwissenschaftlerinnen und –wissenschaftler sind auch Internetseiten und Faltblätter für geflüchtete Menschen (mit Studieninteresse) erstellt worden. Für letztere Personengruppe hat auch das MWFK ein informatives Internetangebot bereitgestellt (http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/721638) und einen Flyer drucken lassen (der ebenfalls online verfügbar ist: http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/731682). Internetangebot wie Flyer sind in deutscher, englischer und arabischer Sprache verfasst. Universität Potsdam Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung Zentrale Website der Universität http://www.unipotsdam .de/index.html http://www.unipotsdam .de/international/in coming/refugees/ http://www.unipotsdam .de/welcomecenter / http://www.unipotsdam .de/studium/en/ap plication-enrollment Internetangebot Deutsch Englisch Deutsch Englisch Arabisch Deutsch Englisch Deutsch Englisch Die kompletten zentralen Universitätsseiten werden sukzessive ins Englische übertragen, begonnen mit der Hauptseite Campus International mit den Seiten zum Studium. Hier befinden sich auch die Informationen für Geflüchtete sowie zum Welcome Center für Gastwissenschaftlerinnen und - wissenschaftler Alle Informationen zur Bewerbung und Einschreibung: Bachelor-, Master- und Lehramtsstudium Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 6 http://www.facebook.com/u nipotsdam Facebook Profil Deutsch Englisch Sporadische Posts in englischer Sprache Die aus dem Ausland eingehenden Fragen auf Facebook werden in englischer Sprache beantwortet Studiengangsflyer für die einzelnen Studiengänge Flyer und Internetangebot Deutsch bei deutschsprachigen Studiengängen Englisch bei englischsprachigen Studiengängen Polnisch und Hebräisch bei entsprechenden Studiengängen Beschreibung der Studieninhalte der Studienstruktur, der Zugangsvoraussetzungen und der Karriereperspektiven Master Programs & Fast- Track Master / Ph.D Programs http://www.unipotsdam .de/studium/en/wh at-to-study/englishlanguage -degreeprograms / Flyer Internetangebot Englisch Überblicksinformationen mit Kurzbeschreibung der Programme Studienangebot Master Broschüre Deutsch mit englischsprachigem Abstract Übersicht über alle Masterangebote Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung, Zulassung und Einschreibung Learning Languages at Zessko Flyer Englisch Übersicht über das Angebotsportfolio des Zentrums für Sprachen und Schlüsselkompetenzen Facts and Figures Flyer English Zahlen und Fakten zur Universität Where Knowledge Grows Broschüre Englisch Imagebroschüre der Universität mit Schwerpunkten in der Forschung und Strukturen für den Student Life Cycle Portal Wissen Broschüre Deutsch und Englisch Forschungsmagazin der Universität The Faculty of Human Sciences Broschüre Englisch Imagebroschüre der Humanwissenschaftlichen Fakultät International Office Flyer Englisch Informationen zu Ansprechpersonen und Aufgabengebieten Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 7 ESN Potsdam http://potsdam.esngermany .de/ Internetangebot Englisch und Deutsch Informationen zu interkulturellen Angeboten für ausländische Studierende Information Sheet Digitale Version und Printversion eines Fact Sheets Englisch Informationen zum Auslandssemester an der Universität Potsdam Willkommen in Potsdam – Hinweise für internationale Studierende Broschüre Deutsch Informationen für internationale Studierende, die einen Abschluss Bachelor, erste juristische Prüfung oder Master anstreben, u.a. zu den Themen Aufenthaltsbestimmungen, Wohnen, Vorbereitung auf das Studium, Buddy- Programm etc. Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung http://www.b-tu.de/en/ Internetangebot mit mehreren Unterseiten Deutsch und Englisch Hauptseiten der Universität zu Studienangeboten und Forschungsprofil Studienangebote der BTU Print- und pdf- Broschüre Deutsch und Englisch Diverse Printprodukte zu Studien- und Forschungsangeboten der BTU www.b-tu.de/ internatio nal/incomings Internetangebot mit mehreren Unterseiten Deutsch und Englisch Wegweiser für neue und interessierte Studierende: Checklisten für die Reisevorbereitung, detaillierte Informationen zur Finanzierung, Unterkunftsmöglichkeiten, Bewerbung, Zulassung und Studium https://www.btu .de/international/re fugees Internetangebot Deutsch und Englisch informiert über das „College für Geflüchtete“ und „Gasthörerschaft für Geflüchtete“ der BTU und die Möglichkeiten für Geflüchtete, einen Einstieg in ein Studium zu finden, oder mindestens herauszufinden, ob ein Studium eine geeignete Perspektive für die Zukunft sein könnte Info4refugees Flyer Englisch Info für Geflüchtete Handreichung Englisch und Arabisch Wurde in den Gemeinschaftsunterkünften der Geflüchteten verteilt, um auf bevorstehende Informationsveranstaltungen zum Studium an der BTU aufmerksam zu machen Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 8 BTU-Intercoach: https://distributedcampus .org/btu-intercoach/ Online- Plattform Deutsch und Englisch Checklisten, Merkblätter und Formulare um das Ankommen in Cottbus zu erleichtern. Mit einem Ampelsystem werden die bevorstehenden Aufgaben (Visumsantrag, Einreise, Anmeldung in der Stadt, Immatrikulation, etc.) auf einer Zeitschiene dargestellt und unterstützen so das Zeitmanagement der Bewerberin oder des Bewerbers. ‚Welcome to BTU‘ Print- und pdf- Broschüre Deutsch und Englisch Detaillierte Informationen zu Reisevorbereitung, Ankunft, Leben, Studium und Freizeit in Cottbus und Senftenberg ‚Getting Started‘ Print- und pdf- Broschüre Deutsch und Englisch Detaillierte Informationen für die Ankunft in Cottbus und Senftenberg, Studienstart, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Öffnungszeiten https://www.facebook.com/ %20btu.international Internetangebot, Social Media Kanal Englisch Aktuelle Informationen zu einzelnen relevanten Veranstaltungen, Möglichkeit der persönlichen Nachrichten und Anfragen Ärzte in Cottbus Broschüre Deutsch und Englisch Erläuterungen zur medizinischen Versorgung in Cottbus und Senftenberg sowie Kontaktadressen von Ärztinnen und Ärzten mit Fremdsprachenkenntnissen Sicherheit auf dem Campus und in der Stadt Broschüre Deutsch und Englisch Erläuterungen zu Verhaltensweisen und Informationen zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Bezug auf sicherheitsrelevante Themen Europa-Universität Viadriana Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung Studium an der Viadrina: https://www.europauni .de/de/internationales/St udents/Incomings/index.htm l Internetangebot und Facebook Broschüre Broschüren zur Bewerbung Deutsch Englisch Polnisch Englisch Deutsch Polnisch Russisch Rumänisch Bulgarisch Deutsch Sämtliche Informationen zum Studium an der Viadrina und dem Leben in Frankfurt (Oder): Bewerbung, Studium, barrierefreies Studium, Studium mit Kind, Finanzierung, Visum, Versicherung, Wohnheime, Anreise, Ankunft, Sprachausbildung Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 9 Studium an der Viadrina, Sonderprogramm Viadrina Fast Track https://www.europauni .de/de/internationales/Pr ojekte/fast_track/index.html Internetangebot und Flyer Deutsch und Russisch, Flyer in Russisch, Georgisch, Ukrainisch und Deutsch Informationen zum Programm und Studieneinstieg Unterstützung im Rahmen des Studiums durch das Zentrum für Schlüsselkompetenzen und Forschendes Lernen: https://www.europauni .de/de/struktur/zsfl/index. html Internetangebot Deutsch Englisch Polnisch Information und Angebote zu: Schreibberatung durch das Schreibzentrum (Dt, Engl, Pl), Interkulturelle Trainings und Kompetenzvermittlung durch das Zentrum für Interkulturelles Lernen (Dt, Engl), E-Learning durch das Kompetenzzentrum Lehre & Lernen Digital (Dt), Hochschuldidaktik (Dt) Unterstützung und Betreuung durch ehrenamtliches studentisches Engagement: Interstudis http://interstudis.esngermany .de/ https://www.facebook.com/i nterstudis.viadrina/?fref=ts Internetangebot Facebook Englisch Internationale Studierende werden willkommen geheißen, ihnen wird z.B. bei Antragsstellungen geholfen und sie werden in die studentische Gemeinschaft integriert. Viadrina Center for Graduate Studies: https://www.forschung.euro pa-uni.de/de/einrichtungen Internetangebot Flyer Deutsch Englisch Weiterqualifizierungsangebote für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler Sprachenzentrum: https://www.sz.europauni .de/de/index.html Internetangebot Flyer Deutsch Englisch Sprachkurse Patenschaftsprogramm 'Fremde werden Freunde' https://www.europauni .de/en/campus/hilfen/pat en/index.html Internetangebot Flyer Deutsch Englisch Polnisch Spanisch Französisch Internationale Studierende können an einem Patenschaftsprogramm teilnehmen und Bürgerinnen und Bürger der Stadt kennenlernen und somit einen Einblick in die deutsche Kultur erhalten. Career Center https://www.europauni .de/de/struktur/zse/caree r_center/index.html Internetangebot Flyer Deutsch Englisch Beratung, Informationen und Angebote rund um die Themen Berufseinstieg, Praktika, Weiterbildung, Bewerbung Psychologische Beratungsstelle https://www.europauni .de/de/studium/beratung/ psychologische_beratung/in dex.html Internetangebot Flyer Deutsch Englisch Studierende können sich hier auch in englischer Sprache psychologisch beraten und betreuen lassen. Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 10 Programm für Geflüchtete 'Welcome@Viadrina' https://www.europauni .de/en/ueber_uns/projekt e/welcome_viadrina/index.h tml Internetangebot Flyer Deutsch Englisch Geflüchtete finden hier eine Anlaufstelle, an der sie sich zum Studium in Deutschland beraten lassen können und an der Viadrina sowie Tandempartner finden. Filmuniversität Babelsberg Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung http://www.filmuniversitaet .de/ Internetangebo t mit Flyer Deutsch Englisch Erstinformation für Geflüchtete mit Studieninteresse und internationale Studieninteressierte Radioprojekt „Ankommen, Willkommen, Weiterkommen“ Internetangebo t Deutsch Englisch Projektbeschreibung, Zugang und Termine Refugee Class Filmmodul Internetangebo t Facebook Deutsch Englisch Projektbeschreibung, Zugang und Termine Technische Hochschule Brandenburg Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung http://www.thbrandenburg .de/internatio nalebewerber.html Internetangebot Deutsch Englisch Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber und Studierende http://www.thbrandenburg .de/austausch _incoming.html Internetangebot Deutsch Englisch Informationen für ausländische Austauschstudierende http://www.thbrandenburg .de/refugees. html Internetangebot Deutsch Englisch Informationen für Geflüchtete mit Studienwunsch Go best Broschüre Englisch Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber, Partnerhochschulen Erasmus and exchange student guide Broschüre Englisch Informationen für ausländische Austauschstudierende Studieren und Wohlfühlen in Brandenburg Facebook-gruppe Deutsch Englisch Informationen für ausländische Studierende DeutschPlus Flyer Deutsch Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber für den Deutschkurs Deutschplus Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 11 You are in Flyer Deutsch Englisch Arabisch Persisch Informationen für Geflüchtete mit Studienwunsch Jobrun Flyer Deutsch Informationen für ausländische THB- Studierende über den Einstieg in den Arbeitsmarkt Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung http://www.hnee.de/de/Ho chschule/Offene- Hochschule/Angebotefuer - Fluechtlinge/Beratung/Indi viduelle-Beratung-fuer- Gefluechtete-E8685.htm Internetangebot Deutsch und Englisch individuelle Beratungsangebote für Geflüchtete http://www.hnee.de/de/Se rvice/Sprachenzentrum/D eutsch-als- Fremdpsrache/Deutschals -Fremdsprache- K5684.htm Internetangebot Deutsch und Englisch Studienvorbereitendes Deutsch als Fremdsprache C1 http://www.hnee.de/de/Ho chschule/Offene- Hochschule/Angebotefuer -Fluechtlinge/Study- Hub/Study-Hub-/- Bibliotheksnutzung- K5805.htm Internetangebot Deutsch und Englisch StudyHub - Nutzung von Räumen und Publikationen der Bibliothek Pathfinder / Durchblick Broschüre Deutsch und Englisch Die Erstsemesterbroschüre "Durchblick" verschafft einen Überblick über die Hochschule, Eberswalde und das Studentenleben. Hier finden neue Studierende zahlreiche Tipps, Hinweise, Adressen und Ansprechpartner der Hochschule. Eberswalder Stadtplan Stadtplan, Broschüre Englisch Jugendorientierter Stadtplan von Eberswalde Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 12 http://www.hnee.de/en/Pr ogrammes/International- Office/ERASMUS- Mobilitaetsprogramm-mit- Programmlaendern/ERAS MUS- Studierendenmobilitaet- Incomings/Studentmobility -of-incomings- K4663.htm Internetangebot Deutsch und Englisch ERASMUS-Incomings http://www.hnee.de/de/St udium/International- Office/Wege-an-die- HNEE/Internationale- Vollzeitstudierende/Intern ationale- Vollzeitstudierende- K832.htm Internetangebot Deutsch und Englisch Informationsübersicht für internationale Studieninteressierte Fachhochschule Potsdam Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung Akademisches, Internationales und Studienangelegenheiten http://www.fhpotsdam .de/informieren/servi ce/studien-info-service/ Internetangebot Deutsch und Englisch Allgemein werden internationale Studierende über die Homepage der Hochschule informiert. Zurzeit wird eine neue englischsprachige Version erstellt. Leitfaden für einen guten Start an der FH Potsdam (DE/EN) Broschüre Deutsch und Englisch FHP Connect (studentische Tutorinnen und Tutoren im Rahmen des International Office) und der ASTA haben eine Broschüre für ausländische Studierende erstellt. https://www.fhpotsdam .de/informieren/servi ce/studien-infoservice /internationaloffice /fhp-connect/ http://fhp-connect.de/ https://www.facebook.com/fh p.connect Internetangebot Deutsch FHP Connect betreibt eine Website, einen Blog und eine Facebookseite: Information, Austausch, Diskussion Anlage zur Beantwortung der Frage 39 der Großen Anfrage Nr. 19 13 HERe Potsdam | Facebook https://www.facebook.com/h ere.potsdam Internetangebot Deutsch Englisch Arabisch Facebookseite der Beratungsstelle HERe, die stark von den Flüchtlingen frequentiert wird Higher Education for Refugees Flyer Deutsch und Englisch mit einem arabischsprachigen Einlegeblatt Information über die Beratungsstelle HERe für Flüchtlinge mit Studienwunsch http://www.fhpotsdam .de/informieren/servi ce/studien-infoservice /internationaloffice /studieninformationenfuer -gefluechtete/ Internetangebot Deutsch Studieninformation für Geflüchtete Technische Hochschule Wildau Titel bzw. Webadresse Art der Publikation verfügbare Sprachen Kurzbeschreibung http://www.thwildau .de/hochschule/einricht ungen/aaa/internationalestud ierende.html Internetangebot Deutsch und Englisch Informationen für Incoming- Studierende http://www.thwildau .de/hochschule/einricht ungen/aaa/internatbewerber .html Internetangebot Deutsch und Englisch Informationen für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber http://www.thwildau .de/campusleben/refug ees.html Internetangebot Deutsch und Englisch Erstinformationen für Geflüchtete mit Studieninteresse Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 1 Spezielle Maßnahmen und Kurse für Flüchtlinge der Brandenburgischen Hochschulen Universität Potsdam Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Intensiver Deutschkurs für Flüchtlinge im Rahmen des Qualifizierungsprogramms für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer (1. Modul) (zur Zeit zwei Intensiv- Deutschkurse von Oktober 2016 bis April 2017) MWFK (spez. Fördermittel) DAAD (Programm Integra) Für geflüchtete Lehrkräfte, die einen Einblick in das deutsche Bildungssystem bekommen möchten und eine Perspektive im deutschen Bildungswesen suchen. Für geflüchtete Bewerberinnen und Bewerber mit Studienerfahrung aus dem Heimatland, die sich für ein reguläres Studium in Deutschland bewerben möchten. Anfangsniveau ist A1/A2 und die Teilnehmenden werden bis ans Niveau B1.2 herangeführt. Begleitender Deutschkurs im Rahmen des Qualifizierungsprogramm für geflüchtete Lehrer (2. Modul) (zur Zeit drei Kurse von Oktober 2016 bis April 2017) Fördermittel des MWFK DAAD (Programm Integra) Für geflüchtete Lehrkräfte, die einen Einblick in das deutsche Bildungssystem bekommen möchten und eine Perspektive im deutschen Bildungswesen suchen. Vom Niveau B1.2. werden die Teilnehmenden bis ans Niveau B2.2. herangeführt. Neben dem Intensivdeutschkurs besuchen die Teilnehmenden 1x die Woche die Vorlesung „Leben und Lernen in Deutschland, das Seminar „Einführung in die Schulpädagogik“, eine Veranstaltung zur „Sprachlichen Begleitung“ und ggf. 1-2 wissenschaftliche Lehrveranstaltungen zur Auffrischung fachlicher/fachdidaktischer Kenntnisse. 1x pro Woche machen sie ein Hospitationspraktikum in einer Schule. Intensiver Deutschkurs für Flüchtlinge mit Studienwunsch (Start am 14. November 2016) Für geflüchtete Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus dem Heimatland, die sich für ein reguläres Studium in Deutschland bewerben möchten. Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 2 BTU Cottbus-Senftenberg Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Gasthörerschaft für Geflüchtete BTU (Eigenmittel) ein Angebot an Menschen, die Interesse an der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, haben, um ihr Wissen aufzufrischen, neue Fachgebiete kennenzulernen College für Geflüchtete BTU (Eigenmittel) pro Semester können Module im Umfang von 12 ECTS belegt werden Sprachkurse A0/A1 bis B1 MWFK (spez. Fördermittel) Sprachkursangebot 20 SWS Sprachkurse B1 bis zur DSH- Vorbereitung DAAD (Programm Integra) Sprachkursangebot 24 SWS Wege ins Studium ebnen DAAD (Programm Welcome) integrative Betreuung der studierfähigen Geflüchteten, um von Beginn an das Selbstverständnis gemeinsamen Lernens bei Studierenden und Lehrenden bewusst zu machen und zu festigen. Neben der besseren sozialen Integration soll dadurch auch deren späterer Studienerfolg gesichert werden. Veranstaltungen BTU (Eigenmittel) Kinderuni auf Arabisch; wöchentliche Beratungsangebote zur Studienorientierung Europa-Universität Viadrina Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Welcome@Viadrina Beratung MWFK (spez. Fördermittel) Erstberatung und Begleitung bei administrativen Prozessen (Einschreibung, Rückmeldung) Welcome@Viadrina Mentoring DAAD (Programm Welcome) Regelmäßige Mentoringsitzungen, Nachbereitung der studienvorbereitenden Teilnahmen an Lehrveranstaltungen Welcome@Viadrina Initiativen MWFK (spez. Fördermittel) Unterstützung von studentischen Initiativen bei der Arbeit mit Geflüchteten Welcome@Viadrina Open Lecture Series MWFK (spez. Fördermittel) Durchführung eines niederschwelligen Bildungsangebotes für studieninteressierte Geflüchtete Welcome@Viadrina Sprachkurse DAAD (Programm Integra) Durchführung von Intensivsprachkursen im Fach Deutsch als Studienvorbereitung Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 3 Filmuniversität Babelsberg Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Gaststudium Trial Courses Filmuniversität (Eigenmittel) Studieninteressierte Flüchtlinge können in Begleitung einer Patin oder eines Paten seit dem Wintersemester 2015/2016 folgende Veranstaltungen kostenlos besuchen: Grundlagen der Film- und Mediengeschichte, Einführung in die Dramaturgie fiktionaler Werke, Grundlagen Medientechnologie, Theorie und Praxis der Musikgestaltung, Geschichte und Analyse des Animationsfilms. Seminar Filmkultur MWFK (spez. Fördermittel) Die wöchentliche Veranstaltung zielt darauf ab, Filmkultur im interkulturellen Kontext zu vermitteln und die Medienkompetenz zu schulen. Die Teilnehmenden sehen sich ausgewählte Filmbeispiele an und tauschen sich anschließend über ihre Wahrnehmungen, Eindrücke und Interpretationen aus. Dabei kommen die unterschiedlichen Perspektiven, Weltanschauungen, aber auch Missverständnisse zutage, über die die Teilnehmenden gemeinsam reflektieren. Eine besondere Bedeutung kommt dem Erlebnisraum Kino zu, der kulturell bedingt sehr unterschiedliche Assoziationen und Erfahrungen hervorbringt. Unterrichtssprache ist Englisch. Die Initiative der Studierenden ist bei den Flüchtlingen auf großes Interesse und Begeisterung gestoßen. Sie ist mittlerweile fest im Terminkalender der Flüchtlingsunterkunft in der Potsdamer Heinrich-Mann-Allee verankert. Der Austausch zwischen Filmschaffenden (den Studierenden der FBKW), Filmenthusiastinnen und - enthusiasten (einige der Flüchtlinge) bis hin zu Kino-Novizinnen und -Novizen (Flüchtlinge, die noch nie in einem Kino waren) wirft neue Schlaglichter für alle Beteiligten darauf, was Filmkultur in diesem Land auch in Zukunft sein kann. Netzwerk Refugees and Media MWFK (spez. Fördermittel) Mit der Initiative Babelsberger Netzwerk „Refugees and Media“ möchte die Filmuniversität Künstlerinnen und Künstler mit Fluchthintergrund, die Vorerfahrung im Filmbereich haben, mit Medienschaffenden in Brandenburg und Berlin vernetzen. Gerade für die Kreativpositionen in der Film- und Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 4 Medienbranche werden die meisten Aufträge über persönliche Netzwerke vergeben. Insofern ist es absolut entscheidend für eine Integration dieser Menschen in den hiesigen Arbeitsmarkt, dass sie so schnell wie möglich die relevanten Akteure ihres Bereiches kennenlernen und Arbeitserfahrungen in Projekten sammeln können. Radioprojekt “Ankommen, willkommen, weiterkommen! – Studieren in Brandenburg“ MWFK (spez. Fördermittel) Unter dem Titel „Ankommen, willkommen, weiterkommen! Brandenburgische Hochschulangebote für Geflüchtete“ hat die Filmuni in Zusammenarbeit mit erfahrenen Pädagogen aus der Flüchtlingsarbeit und dem Bürgerprojekt „Freies Radio Potsdam“ Radiosendungen zum Thema „Studieren in Brandenburg“ konzipiert. Diese wurden von Flüchtlingen unter professioneller Anleitung und Betreuung von Medienpädagoginnen und -pädagogen der Filmuniversität inhaltlich gestaltet, selbst produziert und zusammen mit Studierenden der Filmuniversität aus jeweils unterschiedlichen Studiengängen auf Englisch und Deutsch moderiert. Dies ermöglicht den Angehörigen der Zielgruppe, die Inhalte an ihre eigene soziale Gemeinschaften bzw. Netzwerke zu adressieren. Innerhalb der Sendungen, die von April bis November 2016 ausgestrahlt wurden, wurden alle acht Hochschulen des Landes vorgestellt und exemplarisch einige Studienschwerpunkte vermittelt. Neben der Antwort auf die generelle Frage, wie ein Studium in Brandenburg funktioniert, wurden in den Radiosendungen dezidiert Flüchtlinge über die formalen Zugangsvoraussetzungen informiert und bei ihrer Studienwahl unterstützt. Das Projekt unterstützte damit das Studierendenmarketing bei der Zielgruppe der Flüchtlinge für das brandenburgische Hochschulangebot. Ergänzende Informationsinhalte zu Tätigkeiten und Berufsbildern im Film-, Fernseh- und Medienbereich leisteten einen aktiven Beitrag zur Förderung des kreativen Wirtschaftsstandortes Medienstadt Babelsberg. Die Informationsinhalte der acht Sendungen mit einer Dauer von jeweils ca. 60 Minuten sind nach der UKW-Ausstrahlung bzw. nach dem Internet-Livestream als Podcast online abrufbar. Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 5 Workshops Flüchtlinge machen Film MWFK (spez. Fördermittel) Die Kinderfilmuniversität Babelsberg hat in diesem Jahr neben den regulären Veranstaltungen zwei zusätzliche, in sich geschlossene, medienpädagogische Workshops “Flüchtlinge machen Film” mit Flüchtlingskindern in der Region Potsdam durchgeführt. Neben der Vermittlung von handwerklicher wie künstlerischer Filmgestaltung unter professioneller Anleitung hat das Projekt im Besonderen dazu beigetragen, die Ausdrucksfähigkeit von Flüchtlingen mit und über das Medium Film zu fördern. Dazu gehört, die Prozesse der Filmherstellung transparent zu machen und seine gestalterischen Möglichkeiten auszuloten. Die Teilnehmenden haben gelernt, audiovisuelle Angebote zu bewerten und ihnen mit angemessener Kritikfähigkeit gegenüberzustehen. Durch das geplante Angebot sollen Flüchtlinge in der Lage sein, Sprachbarrieren zu überwinden und sich über Medien Gehör zu verschaffen, die sie in ihrem Alltag nutzen und anwenden. Aus dem ersten Workshop mit dem Ankerhaus in Caputh im August 2016 (Teilnehmende: 5 unbegleitete minderjährige männliche Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren) sind ein 20-minütiger Dokumentarfilm und ein Making of entstanden. Der zweite Workshop fand Anfang Oktober 2016 im Übergangswohnheim Ludwigsfelde mit 7 Mädchen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren statt. Geplant ist die Produktion eines Kurzfilmes und eines Making ofs. Beide Filme befinden sich aktuell in der Postproduktion. Die Filme werden auf den Online- Videokanälen der Filmuniversität und Kinderfilmuniversität veröffentlicht. Aus medienpädagogischer Sicht können beide Projekte als Erfolg gewertet werden. Beide Veranstaltungen sind von den Teilnehmenden sehr positiv bewertet worden. Die jugendlichen Männer in Caputh haben sich für die Produktion eines eigenen Dokumentarfilms über ihr Leben in Caputh entschieden und konnten alle Arbeiten mit Ausnahme der Montage – nach vorheriger Anleitung – eigenständig durchführen. Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 6 Die Veranstaltung im Übergangswohnheim Ludwigsfelde ist von den teilnehmenden Mädchen ebenfalls sehr gut angenommen worden. Die Kinder haben die Veranstaltung als motivierende Abwechslung wahrgenommen und wurden inspiriert, eigene Filme mit ihren Mobiltelefonen bzw. Tablets zu drehen. Refugee Class Filmmodul (August 2016) Filmuniversität (Eigenmittel) Die „Refugee Class Film“ fand im Rahmen einer Kooperation mit der Universität der Künste Berlin (UdK) und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen und Bildungseinrichtungen in Berlin-Brandenburg (UFA, Deutsche Welle, Dox Box e.V.) Anfang August erstmalig an der Filmuni statt. Der Fokus des einwöchigen Seminars mit 35 Künstlerinnen und Künstlern mit Fluchthintergrund lag auf der Darstellung der beruflichen Praxis in Deutschland, der Vermittlung von Netzwerken und Schnittstellen für den Filmbereich sowie der Information zu den Studiermöglichkeiten an der Filmuniversität. Die Refugee Class wurde seitens der Teilnehmenden sehr gut angenommen und stieß auch bei den kooperierenden Institutionen und Unternehmen auf große Zustimmung. Ein gemeinsames Dokumentarfilmprojekt einiger Teilnehmender soll mit Unterstützung der Filmuni realisiert werden. Artist Training: Refugee Class Fortsetzung (2017) ESF In 2017 wird die Refugee Class mit zwei Durchläufen fortgeführt. Die Filmuniversität übernimmt wieder das Filmmodul. Studienvorbereitendes Seminar Animated Audio Art MWFK (spez. Fördermittel) Die Zulassung für ein Studium an der Filmuniversität birgt für Geflüchtete neben den Problemen des Nachweises der sprachlichen Fähigkeiten, der Hochschulreife etc. auch noch die besondere Herausforderung der künstlerischen Eignungsprüfung. Alle Bewerberinnen und Bewerber für die künstlerischen Studiengänge müssen Arbeitsproben zur Bewerbung einreichen. Daher hat die Filmuniversität studienvorbereitendes Seminar für geflüchtete Medienschaffende zum Thema „Animated Audio Art“ konzipiert mit dem Ziel, geflüchteten Film- und Medienschaffenden einen Einblick in Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 7 das Studium an der Filmuniversität zu geben, das sich wegen seiner Gewerkeorientierung stark von der Ausbildung im Medienbereich in anderen Ländern unterscheidet. Das Seminar wird vom Grimme-Preisträger und vielfach ausgezeichneten Autor Alfred Behrens durchgeführt, der das Format Animated Audio Art innerhalb seiner Lehre an der Filmuniversität über mehrere Jahre entwickelt hat und überdies seit 30 Jahren im PEN-Club, dem bundesweiten Verein für Exil-Autoren aktiv ist. Aus diesem Kontext heraus hat er schon seit vielen Jahren Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Autorinnen und Autoren mit Fluchthintergrund, als auch ein funktionierendes Netzwerk sowohl zu Flüchtlings- und Exilinitiativen und vor allem auch in die Medienbranche. TH Brandenburg Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung You are In MWFK (spez. Fördermittel) Beratung, Prüfung der Unterlagen und integrative Maßnahmen für Geflüchtete Flüchtlinge mobil unterstützen – von West- Brandenburg zum Studium an die THB MWFK (spez. Fördermittel) Beratung, Prüfung der Unterlagen und integrative Maßnahmen für Geflüchtete, insbesondere in Westbrandenburg DAAD-Welcome DAAD Deutschkurse und Beratung für Geflüchtete DAAD Integra DAAD Deutschkurse und Studienvorbereitung für Geflüchtete Anlage zur Beantwortung der Frage 100 der Großen Anfrage Nr. 19 8 HNE Eberswalde Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Sprachkurs Fördermittel des MWFK Sprachkurse für Geflüchtete (C1) Kiron Kiron / HNEE / Wissenschaftsstiftung Barnim Die HNEE kooperiert mit Kiron, erkennt die im Rahmen des Programms erworbenen Leistungen an und bietet Geflüchteten danach den Zugang zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an der HNEE. Beratungsleistung HNEE (Eigenmittel) Individualberatung als auch Beratung für Gruppen Informationsveranstaltunge n in Flüchtlingsunterkünften HNEE / Wissenschaftsstiftung / MWFK (spez. Fördermittel) Mit Hilfe von Buddys FH Potsdam Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Beratungsstelle HERe MWFK (spez. Fördermittel) Erstberatung von Flüchtlingen, die ein Studium aufnehmen oder fortsetzten wollen Brückenkurse MWFK (spez. Fördermittel) Zweisemestrige Brückenmaßname zur Vorbereitung auf ein Studium an der FHP, für die Fächer Architektur, Bauingenieurswesen, Design und Sozialwesen. Begleitende Sprachkurse DAAD (Programm Integra) READ (Room for Emancipation, Access and Dialogue (DE/EN) DAAD (Programm Welcome) Studentische Initiative, ein Ort der Begegnung, des Wissens und Lernens für geflüchtete Menschen TH Wildau Titel des Programms Fördermittelgeber Kurzbeschreibung Deutsch für Geflüchtete THWi (Eigenmittel) Mittel des Landkreises LDS siehe Antwort auf Frage 40.f Welcome Center der TH Wildau MWFK (spez. Fördermittel) DAAD (Programm Integra) Studienvorbereitungsprogramm für Geflüchtete (Deutschkurse, Fachkurse, E-Learning, individuelle Betreuung, Kultur- und Freizeitangebote) Anlage zur Beantwortung der Fragen 116 und 117 der Große Anfrage Nr. 19 1 Erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter bzw. der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? Werden regelmäßige (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften auf kommunaler Ebene durchgeführt? Gesundheitsämter Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Barnim Aber einmal wöchentlich Impfaktionen; wegen mangelnder Inanspruchnahme wurden die psychologischen Beratungen durch das Gesundheitsamt eingestellt aktuell 16 Gemeinschaftsunterkünfte mit derzeit 1480 Bewohnern X Kinder unter 5 Jahren werden von niedergelassenen Kinderärzten betreut; in Eberswalde wurde eine Asylsprechstunde im Krankenhaus eingerichtet; in Eberswalde, Oderberg und Bernau werden Sprechstunden in GU angeboten von zwei niedergelassenen Allgemeinmedizinerinnen und –medizinern. Eberswalde 29 Bewohnerinnen und Bewohner Oderberg 99 Bewohnerinnen und Bewohner Bernau 108 Bewohnerinnen und Bewohner X Brandenburg Keine Rückmeldung Cottbus Aber direkte Vorstellung im Gesundheitsamt nach Terminvereinbarung X X Dahme- Spreewald X In Großunterkünften finden Beratungstermine im zeitlichen Rahmen von 6 -8 Wochen statt (bei Bedarf auch kurzfristig), in kleineren GU zeitnah durch Einzeltermine X Kinder- und Jugendgesundheitsdienst etwa 4-wöchentlich sowie bei bestehendem Bedarf, Zahnärztlicher Dienst präventiv in Kita und Schulen, in den GU auf Anfrage Anlage zur Beantwortung der Fragen 116 und 117 der Große Anfrage Nr. 19 2 Erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter bzw. der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? Werden regelmäßige (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften auf kommunaler Ebene durchgeführt? Gesundheitsämter Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Elbe-Elster X X Frankfurt Oder - Keine Rückmeldung - - - - - - Havelland X Gemeinschaftseinrichtungen fordern wöchentlich den Sozialpsychiatrischen Dienst an, Gemeindekrankenschwester soll im I. Quartal 2017 eine intensive aufsuchende Tätigkeit in den GU leisten. Rathenow 160 Plätze Nauen 100 Plätze Zahnärztlicher Dienst ist mit den Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen voll ausgelastet, sodass keine Außensprechstunden in den GU stattfinden können. X Oberhavel X X Oder-Spree X Häufigkeiten bezogen auf einzelne Standorte können nicht pauschal genannt werden. Entsprechend der Bedarfe, werden in der jeweiligen Region niedergelassene Fachärzte aufgesucht, meist in Begleitung eines Mitarbeitenden der Einrichtung, einzelne niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bieten zusätzlich gezielt Sprechstunden für Flüchtlinge an. X Märkisch- Oderland X Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in allen GU regelmäßig (jeden Monat) tätig. aktuell ca. 1.200 Personen untergebracht X jedoch nicht in den GU, da die räumlichen Bedingungen nicht gegeben sind Oberspreewald -Lausitz X X Anlage zur Beantwortung der Fragen 116 und 117 der Große Anfrage Nr. 19 3 Erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter bzw. der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? Werden regelmäßige (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften auf kommunaler Ebene durchgeführt? Gesundheitsämter Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Ostprignitz- Ruppin X X Potsdam X beratende Sprechstunde durch Zahnärzte erfolgt ggf. auf Anfrage der Einrichtung (X) Potsdam- Mittelmark X Impfsprechstunden bei Bedarf, bei einigen Kinderärzten offene Sprechstunden Teltow I 217 Bewohnerinnen und Bewohner Teltow II 253 Bewohnerinnen und Bewohner Teltow III 129 Bewohnerinnen und Bewohner davon 126 Kinder Stahnsdorf I 132 Bewohnerinnen und Bewohner Stahnsdorf II 94 Bewohnerinnen und Bewohner davon 94 Kinder X Prignitz X X Spree-Neiße X X Anlage zur Beantwortung der Fragen 116 und 117 der Große Anfrage Nr. 19 4 Erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter bzw. der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften? Werden regelmäßige (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften auf kommunaler Ebene durchgeführt? Gesundheitsämter Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Ja Wie oft? Größe der Gemeinschaftsunterkunft Nein Teltow- Fläming X Beratungsarbeit bedarfsbezogen, Schulungen für Sozialarbeitende zu psychischen Auffälligkeiten, mehrsprachiger Wegweiser zur Gesundheit für Flüchtlinge 13 Einrichtungen an 8 Standorten aber regelmäßige Maßnahmen zur zahnärztlichen Gruppenprophylaxe in Übergangswohnheimen, Schwerpunkt sind Heime mit Familien (Kindern) X Uckermark X Krisenintervention bzw. anlassbezogene Beratung von Migrantinnen und Migranten sowie Betreuungspersonal ein umfassendes Angebot wird in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes angeboten, Anlassbezogen erfolgen bei Erkrankungsfällen Einsätze des Gesundheitsamtes in den GU (x) Anlage zur Beantwortung der Frage 130 der Großen Anfrage Nr. 19 Ort/ Bezeichnung der Maßnahme San/ Neubau von bis Frankfurt (Oder) ehem. LELF Sanierung Aug 15 Dez 16 Oderlandkaserne Sanierung Okt 15 Jul 16 Eisenhüttenstadt Neues Familienhaus Neubau Jan 13 Dez 15 Neues Familienhaus II Neubau Jul 15 Jun 18 Männerhaus Sanierung Feb 13 Dez 15 3+1 Container / Isolation Neubau Okt 14 Jan 15 Röntgencontainer Neubau Dez 14 Dez 15 Wünsdorf Teilbereich B Haus 116/1 Sanierung Jul 15 Dez 15 Haus 116/7 Sanierung Jul 15 Dez 15 Haus 116/4 Sanierung Sep 15 Aug 16 Mensa Neubau Mai 15 Feb 17 Röntgencontainer Neubau Dez 15 10 Stück Containeranlage Neubau Dez 15 Ferch Ferch ehemalige Kaserne Sanierung Okt 14 Jul 15 Doberlug-Kirchhain Gebäude 42 Sanierung Mai 15 Okt 15 Gebäude 46 Sanierung Jun 15 Sep 15 Gebäude 51 Sanierung Jul 15 Okt 15 Gebäude 60 Sanierung Mai 15 Okt 15 Gebäude 64 Sanierung Jul 15 Okt 15 Gebäude 43 Sanierung Nov 15 Sep 16 Gebäude 45 Sanierung Nov 15 Aug 16 Potsdam HMA 103 Leichtbauhallen Neubau Sep 15 Dez 15 Anlage zur Beantwortung der Frage 154 aa) und bb) der Großen Anfrage Nr. 19 1 Abschiebungen von Asylsuchenden und Ausländerinnen und Ausländern 2012 – 2016 in Brandenburg Landkreise und kreisfreie Städte, aus denen in dem betreffenden Jahr niemand abgeschoben wurde, sind nicht aufgeführt. Eine Aussage darüber, wie viele der abgeschobenen Personen minderjährig waren, ist nicht möglich. Ebenso wird bei den vorliegenden Zahlen nicht nach Abschiebungen und Dublin-Rücküberstellungen in einen anderen EU-Staat unterschieden, die Zahlen enthalten also immer beide Formen der Aufenthaltsbeendigung. Abschiebungen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer gesamt 2012: Länder BAR EE HVL LOS OPR PM SPN UM BRB CB ZABH Ges amt Afghanistan 1 1 1 3 Algerien 1 1 China 2 2 Georgien 1 1 1 3 Indien 1 1 2 Irak 2 2 Iran 1 1 Kamerun 1 2 2 5 Libanon 1 1 Mazedonien 9 9 Moldau 1 1 Montenegro 2 2 Pakistan 1 1 Polen 1 1 Rumänien 1 1 2 Russ. Föderation 2 1 2 5 Serbien 1 13 14 Somalia 1 1 Türkei 1 1 2 Tschad 1 2 2 5 Ukraine 1 2 1 4 Vietnam 9 3 3 3 2 2 4 26 Gesamt 9 4 9 10 1 10 1 3 3 5 37 92 Anlage zur Beantwortung der Frage 154 aa) und bb) der Großen Anfrage Nr. 19 2 Abschiebungen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer gesamt 2013: Länder BAR EE HVL LOS PM BRB CB P ZABH Gesamt Kenia 1 2 3 Kosovo 1 1 Kuba 1 1 Lettland 6 6 Mazedonien 2 1 1 5 9 Nigeria 1 1 Polen 1 1 Rumänien 1 2 3 Russische Föderation 9 19 10 16 54 Serbien 3 1 39 43 Sierra Leone 1 1 Tschad 1 1 2 Türkei 1 1 1 3 Tunesien 1 1 Vietnam 3 2 1 1 2 9 Weißrussland 1 1 Gesamt 1 5 12 3 27 14 5 1 71 139 Abschiebungen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer gesamt 2014: Länder LDS EE HVL LOS PM PR UM BRB CB P ZABH Gesamt Afghanistan 1 1 2 Albanien 1 1 Bosnien-Herzegowina 1 1 Bulgarien 1 1 China 1 1 Georgien 1 1 Ghana 2 2 Irak 1 1 2 Iran 1 1 Kamerun 1 1 2 Kolumbien 1 1 Kosovo 1 1 Libanon 1 1 Mazedonien 4 4 Moldau 1 1 Pakistan 1 2 3 Polen 1 1 Rumänien 1 1 Russ. Förd. 10 1 27 5 43 Serbien 2 10 2 14 Somalia 1 1 1 1 1 5 Anlage zur Beantwortung der Frage 154 aa) und bb) der Großen Anfrage Nr. 19 3 Thailand 1 1 Tschad 2 1 1 3 1 1 2 1 12 Vietnam 2 2 1 1 4 10 Weißrussland 2 2 Gesamt 3 18 18 3 33 1 1 8 6 1 22 114 Abschiebungen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer gesamt 2015: Länder BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS PM PR TF UM BRB CB FF P ZABH Gesamt Afghan. 1 6 7 1 1 16 Alban. 10 2 77 16 10 3 115 21 1 35 4 294 Bosn.-H. 2 2 China 1 1 2 Eritrea 1 1 Irak 1 Iran 1 1 1 2 5 Jordan. 1 1 Kamerun 1 1 4 2 4 2 3 2 1 20 Kenia 2 2 1 1 1 7 Kosovo 1 1 Libanon 1 1 Mazedon. 11 5 17 33 Pakistan 1 2 2 5 Russ. Föd. 13 15 1 17 34 1 3 9 93 Serbien 20 5 48 15 9 28 124 5 15 2 18 289 Somalia 1 2 1 2 1 7 Staatenlos 6 6 Südafr. 1 1 Syrien 1 5 3 2 11 Tschad 1 2 5 2 10 Vietnam 1 1 Gesamt: 31 1 33 61 127 32 71 5 309 21 1 12 6 58 16 22 1 806 Anlage zur Beantwortung der Frage 154 aa) und bb) der Großen Anfrage Nr. 19 4 Abschiebungen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer gesamt 2016 (Stand: 30.09.2016): Länder LDS EE HVL MOL OHV PM PR UM CB FF SDT ZABH Gesamt Afghanistan 1 7 8 Albanien 4 21 16 33 21 95 China 1 1 2 Georgien 1 1 Iran 1 18 19 Kamerun 4 4 Kenia 1 1 Libanon 1 1 1 3 Mazedonien 3 6 9 Montenegro 2 1 3 Pakistan 1 4 5 Russische Föderation 28 10 4 11 46 99 Serbien 1 5 17 10 12 1 18 8 16 5 8 101 Somalia 3 1 1 5 Syrien 1 5 6 Tschad 1 1 Vietnam 2 2 Weißrussland 1 1 Gesamt 1 48 46 10 30 86 18 8 16 4 16 82 365 Anlage zur Beantwortung der Frage 154 c) der Großen Anfrage Nr. 19 1 Freiwillige Ausreisen aus Brandenburg über REAG und GARP Von der Gesamtzahl freiwilliger Ausreisen werden in der unten stehenden Tabelle nur diejenigen erfasst, die über REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) gefördert werden. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Auch hier ist keine Aussage darüber möglich, wie viele der ausgereisten Personen minderjährig waren. Über die Anzahl der weiteren freiwilligen Ausreisen ohne REAG/GARP-Förderung existieren keine gefestigten Erkenntnisse. Die nachfolgende Tabelle stellt die REAG/GARP-geförderten Ausreisen mit dem jeweiligen Zielland dar: Land 2012 2013 2014 2015 Afghanistan 2 1 13 Albanien 1 701 Armenien 1 Aserbaidschan 1 Bosnien Herzegowina 2 China 2 Georgien 1 Ghana 1 Indien 3 1 Irak 3 3 2 Iran 3 4 1 13 Jordanien 1 1 1 Kamerun 1 1 Kenia 1 2 2 6 Kosovo 2 6 Kuba Libanon 1 1 Marokko Mazedonien 23 16 91 Moldawien Nepal 1 Nigeria 2 1 Pakistan 1 4 7 Palästina 1 Russische Föderation 2 87 227 145 Serbien 42 86 145 531 Syrien Türkei 1 1 1 Ukraine 1 1 Tschad 1 2 3 Weißrussland 2 Vietnam 13 5 4 11 Gesamt 75 220 412 1536 Anlage zur Beantwortung der Frage 175 der Großen Anfrage Nr. 19 1 Engagierte Sportvereine/Sportorganisationen (e.V.) in der Integrationsarbeit 2016 im Land Brandenburg Landkreis eingetragender Verein (e.V.) Stützpunktverein* PR ESV Wittenberge 1 Boxsportverein Veritas Wittenberge Pritzwalker FHV 03 OPR Kreissportbund Ostprignitz-Ruppin 1 Turnsportverein Wustrau SV Union Neuruppin 1 FC Blau-Weiß Wusterhausen 1919 MSV Neuruppin 1 SC Kempo Neuruppin SC "Blauer Anker" Kyritz Rheinsberger SV 1 Lindower SV Grün Weiß 1 SV Schwarz-Rot Neustadt TKV " Ruppin " 1 FK Hansa Wittstock 1919 1 Tanz & ART 1 SV Medizin Neuruppin UM UBV 1948 Schwedt 1 TSV Blau-Weiß Schwedt 1 Medin Reha Gesundheitssport 1 SC Victoria Templin OHV Kreissportbund Oberhavel 1 Z.M.O. Hennigsdorf 1 Boxclub Oberhavel 1 Familien-Sport-Verein Oberhavel 1 SV Glienicke Nordbahn 1 SV Eintracht Gransee Grün Weiß Bärenklau BAR SV Motor Eberswalde 1 Grün Weiß Bernau 1 MOL Kreissportbund Märkisch-Oderland 1 SV Grün Weiß Rehfelde Athletikclub Rüdersdorf 1 KSC Neutrebbin SG Müncheberg BRB Stadtsportbund Brandenburg 1 SV Makkabi Brandenburg 1 1. Brandenburger Kampfsportverein 1 Olga 1 SFB 94 1 Sho Dan Sha Kai 1 FC Borussia Brandenburg 1 Anlage zur Beantwortung der Frage 175 der Großen Anfrage Nr. 19 2 SG Stahl Brandenburg/ Tischtennis 1 SV Wasserfreunde 1 FSV Viktoria Brandenburg 1 Ra‘anana 1 VfL Brandenburg 1 HVL Kreissportbund Havelland 1 Rad Team Rathenow ´91 SV Empor Spaatz ESV Lok Elstal SV Falkensee/ Finkenkrug HSV Rathenow Red Eagles Rathenow Gesundheitssport Havelland (Ketzin) P Stadtsportbund Potsdam 1 SC Potsdam 1 Fortuna Babelsberg 1 Juventas Crew Alpha 1 TTV Einheit Potsdam 1 UJKC Potsdam 1 Rokkaz 1 USV Boxen Potsdam 1 SV Motor Babelsberg 1 Rugby Potsdam RC Germania Potsdam 1 RC 4 Cross SV Babelsberg 03 - Welcome LOS BSG Pneumant Fürstenwalde 1 Box - Club 05 Fürstenwalde 1 SG Aufbau Eisenhüttenstadt 1 FC Eisenhüttenstadt 1 RC Eisenhüttenstadt Kickers Trebus FF Stadtsportbund Frankfurt /Oder ESV Boxen Frankfurt/Oder 1 Cricket Club Frankfurt 1 Jugend gegen Gewalt 1 RSC Frankfurt (Oder) PSV Judo Frankfurt PM Kreissportbund Potsdam Mittelmark 1 Caputher SV 1 Blau Weiß Damsdorf 1 SV Kloster Lehnin TF Elbor 1 Grün Weiß Großbeeren 1 1. Luckenwalder SC 1 Anlage zur Beantwortung der Frage 175 der Großen Anfrage Nr. 19 3 LDS Kreissportbund Dahme-Spree 1 WSG 81 Königs Wusterhausen 1 Boxring 08 Lübben 1 SV Walddrehna 72 EE Kreissportjugend Elbe - Elster 1 SpVgg.Finsterwalde OSL SV Sedlitz Blau - Weiss 90 1 Senftenberger FC (Fußball) 1 SV Askania Schipkau TSG Lübbenau 1 CB Stadtsportbund Cottbus 1 Turnverein 1861 Cottbus 1 Ringerclub Cottbus 1 FSV Viktoria Cottbus 1 Cottbuser Boxverein 1 SPN KSC Asahi Spremberg 1 TSC Rose Forst 1 1. FC Guben Ringerverband Brandenburg 1 Fußball-Landesverband Brandenburg Stützpunktvereine*: Sportvereine/Sportorganisationen in der Integrationsarbeit (gesamt): 72 107 *Stützpunktvereine können Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Sportjugenden sowie Landesfachverbände sein. Quelle: Brandenburgische Sportjugend Anlage zur Beantwortung der Frage 179 der Großen Anfrage Nr. 19 Antragssteller Projekttitel Sparte/Bereich Veranstaltungsort Gesamtausgaben Beantragte Zuwendung beim MWFK Die von der Jury vorgesehene Förderung * Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg e. V. Dancing to Connect Refugees Tanz Brandenburg a.d.H., Potsdam, Märkisch-Oderland (Fürstenwalde) 14.500,00 € 9.500,00 € 9.500,00 € Brandenburgischer Kulturbund e. V. "Wir-ist mehr, als Ich und Du" Gemeinschaftsgärten Gartenkultur, Bildende Kunst, Musikfest Brandenburg a.d.H. 10.300,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € Kreismusikschule Oberhavel Let's sing and dance together! Theater Brandenburg a.d.H., Oberhavel (Birkenwerder, Zehdenick) 8.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Kulturforum Cottbus e. V. Mosaiko vom Einzelnen zum großen Ganzen Bildende Kunst (Mosaikarbeiten) Cottbus 9.428,00 € 7.542,40 € 7.542,40 € Stiftung SPI NL Süd-Ost Jugendberatungs- und Familienzentrum - Haus Jule home is where your heart is Bildende Kunst Cottbus 4.858,01 € 3.300,00 € 3.300,00 € Slubfurt e.V. Stadtentwicklungsplanung der Stadt Słubfurt Stadtentwicklung Frankfurt (Oder) 26.390,00 € 18.000,00 € 15.000,00 € Stadtteilnetzwerk Potsdam - West e. V. EINWORT: Das ultimative Sprachportal mit dem Spaßeffekt Film/Video Potsdam 8.000,00 € 6.400,00 € 5.000,00 € Förderverein Atelierhaus Panzerhalle e. V. Pleasure Ground - Ein integratives Kunst- und Bildungsprojekt im gemeinsamen Garten von Gemeinschaftsunterkunft und Atelierhaus Gartenkultur, Bildende Kunst Potsdam 8.570,00 € 8.570,00 € 8.570,00 € school colors gUG Urban Art and Culture Days Kunst (Graffiti, HipHop, Skaten) Potsdam 11.201,00 € 8.960,80 € 8.960,80 € Theater Poetenpack e. V. "Nathan der Weise" - ein lebendiges Zeichen für eine tolerante Stadt Theater Potsdam 8.001,66 € 4.000,84 € 4.000,84 € Universitätsgesellschaft Potsdam e. V. "Sanssouci avec Shakespeare" - Integrationstheater für Vielfalt und Toleranz Theater Potsdam 8.480,00 € 7.500,00 € 7.500,00 € Waschhaus Potsdam gGmbH Heimatsounds Musik Potsdam 18.250,00 € 14.600,00 € 10.000,00 € Inwole e. V. Ich bin…, du bist… und wer sind wir eigentlich? Ein interkulturelles und interdisziplinäres Theaterprojekt Theater Potsdam 10.080,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € Projekt-Förderliste für das Programm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ 2016 1 Anlage zur Beantwortung der Frage 179 der Großen Anfrage Nr. 19 Antragssteller Projekttitel Sparte/Bereich Veranstaltungsort Gesamtausgaben Beantragte Zuwendung beim MWFK Die von der Jury vorgesehene Förderung * Flüchtlingsarbeit Kirchenkreis Potsdam, Flüchtlingspfarrer B. Fricke KARAWANSEREI II - Theaterprojekt für dt. und migrantische Mädchen und Frauen Theater Potsdam 5.500,00 € 4.400,00 € 4.400,00 € Naturkundemuseum Potsdam Heimische Tierwelt vor der Haustür entdecken und "Be-greifen" Tierwelt Potsdam 4.250,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € Neues Potsdamer Toleranzedikt e. V. Anders als du glaubst… Begleitprogramm zur Ausstellung der Stiftung Weltethos "Weltreligion - Weltfrieden - Weltethos" Religion Potsdam 69.095,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € ART balance e.V. / Ensemble I Confidenti QUEMPAS: Deutsch-syrische Musik-Theater Performance Musik/Theater Potsdam 27.750,00 € 25.750,00 € 15.000,00 € Soziale Stadt Potsdam e. v. - Friedrich- Reinsch-Haus Interkulturelle Schreibwerkstatt Schreib- und Sprachkurs Potsdam 3.064,20 € 2.291,00 € 2.291,00 € Stiftung SPI NL BrB NW Initiative Mach Musik / Lindenpark Big Band Interkultur Musik Potsdam (Babelsberg) 4.150,00 € 3.300,00 € 3.300,00 € Willkommensteam des Bürgervereins Groß Schönebeck/Schorfheide Entwurf und Ausführung eines Wandbildes mit Figuren des Sandmännchenautors Walter Krumbach aus Groß Schönebeck bildende Kunst Barnim (Groß Schönebeck) 12.865,00 € 6.665,00 € 6.665,00 € Bürgerstiftung Barnim Uckermark Hybrid in Finow (Süd) Musik Barnim (Eberswalde) 5.800,00 € 4.640,00 € 4.640,00 € Kulturverein Neu am See e.V. Kultur mit 5 Sinnen - Begegnungsebenen im Spreewald schaffen Foto, Kochen, Musik Dahme-Spreewald 5.235,00 € 5.235,00 € 5.235,00 € Sängerkreis Königs Wusterhausen e. V. Das Schenkenländchen singt - Chor für Geflüchtete und Einheimische Musik (Chor) Dahme-Spreewald (Massow / Teupitz) 3.295,00 € 3.145,00 € 3.145,00 € Karl Mertens Kunstverein Rathenow - Havelland e. V. (KMKV) Puppen-Theater-Werkstatt der Kulturen Theater inkl. Puppen- und Bühnenbau Havelland (Rathenow) 15.000,00 € 12.000,00 € 9.000,00 € Museum Altranft - Werkstatt für ländliche Kultur Berührungen von Parallelwelten Fotografie, Handwerk, Ausstellung, Erinnerungskultur Märkisch-Oderland (Altranft) 5.720,00 € 4.300,00 € 4.300,00 € Förderverein Ofen- und Keramikmuseum Velten e. V. WelcomeDINNER - Schalen aus Ton. GEMEINSAM und HANDGEMACHT. Bildende Kunst, Ausstellung Oberhavel (Velten) 3.780,00 € 3.024,00 € 3.024,00 € Kunstverein Zehdenick e. V. Kunst und Kultur als Lebens"mittel" und Begleitung in eine neue Welt Kunstworkshop, Erinnerungskultur Oberhavel (Zehdenick) 6.750,00 € 5.250,00 € 5.250,00 € 2 Anlage zur Beantwortung der Frage 179 der Großen Anfrage Nr. 19 Antragssteller Projekttitel Sparte/Bereich Veranstaltungsort Gesamtausgaben Beantragte Zuwendung beim MWFK Die von der Jury vorgesehene Förderung * KooperationsAnstiftung e.V. WILLKOMMEN in brandenburg Junges Theater von Luckau nach Lauchhammer - mit und für Alteingesessene und Neuankömmlinge in Südbrandenburg Theater Oberspreewald-Lausitz (Lauchhammer) 5.400,00 € 5.400,00 € 5.400,00 € Landkunstleben e.V. Was der Bauer nicht kennt…geht auch anders Kochen, Garten Oder-Spree (Buchholz) 9.400,00 € 7.900,00 € 7.900,00 € Kunst- und Kulturinitiative Schöneiche e.V. "Meine Heimat, die ich verließ" Fotoausstellung Oder-Spree (Schöneiche) 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € Tanz & Art Rheinsberg e. V. Wunderlampe, Deutsch-Arabisches Kindermusiktheater für Schulen und Kitas Theater/Musik Ostprignitz-Ruppin (Rheinsberg) 18.900,00 € 4.500,00 € 4.500,00 € KJKGGe.V. die bunte Brücke Malerei, Tanz, Theater, Kochen Ostprignitz-Ruppin (Wittstock) 7.097,92 € 5.678,34 € 5.678,34 € kLEINEbÜHNE Michendorf e. V. Ant they all lived happily - Und wenn sie nicht gestorben sind… Alles Märchen Theater, Schauspiel Potsdam-Mittelmark (Michendorf) 14.900,00 € 11.920,00 € 11.920,00 € Freundeskreis Alte Schule e.V. Theaterprojekt mit deutschen und syrischen Geflüchteten „Stufen der Öffnung“ Theater Potsdam-Mittelmark (Bad Belzig ) 21.600,00 € 19.600,00 € 10.000,00 € Kirchengemeinde St. Marien Hoher Fläming Bad Belzig Deutsch-Syrische Ausstelllung zum Thema Flucht Bildende Kunst/Ausstellung Potsdam-Mittelmark (Bad Belzig) 1.950,00 € 1.550,00 € 1.550,00 € Kulturverein Päwesin e. V. Geschmack der Heimat Kochen, Theater, Musik, Film Potsdam-Mittelmark (Päwesin) 13.500,00 € 7.000,00 € 7.000,00 € Initiative Teltower Kunst-Sonntag WIR - Projekt von Menschen mit blonden, brauen, schwarzen und weißen Haaren Bildende Kunst/Ausstellung Potsdam-Mittelmark (Teltow) 11.400,00 € 9.665,00 € 9.665,00 € SJD - Die Falken, Landesverband Brandenburg Kreativ denken, Freundschaft schenken Bildende Kunst, Comic gestalten Teltow-Fläming 9.808,00 € 7.846,40 € 7.846,40 € Bürgerstiftung Barnim Uckermark Prenzlau Clipping Film Uckermark (Prenzlau) 4.000,00 € 3.200,00 € 3.200,00 € Dominikanerkloster Prenzlau "Integratives Theater" Theater Uckermark (Prenzlau) 15.000,00 € 12.000,00 € 12.000,00 € Bürgerbühne Schwedt e. V. Kultureller Spielraum Theater Uckermark (Schwedt) 3.500,00 € 2.800,00 € 2.800,00 € 3 Anlage zur Beantwortung der Frage 179 der Großen Anfrage Nr. 19 Antragssteller Projekttitel Sparte/Bereich Veranstaltungsort Gesamtausgaben Beantragte Zuwendung beim MWFK Die von der Jury vorgesehene Förderung * greenAcademy e. V. Green Kids Mobil - "Grüner Brummi" Kunst (Bussgestaltung) Land Brandenburg 23.196,38 € 18.735,10 € 18.735,10 € Gesamt 293.218,88 € * Die hier im Einzelnen genannten Förderempfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der zuwendungsrechtlichen Prüfung nach der LHO 4