Datum des Eingangs: 23.01.2017 / Ausgegeben: 30.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5904 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2354 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/5746 Bund-Länder-Programm zur Förderung begabter Kinder Wortlaut der Kleinen Anfrage 2354 vom 22.12.2016: Im Frühjahr 2017 wird ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern starten, bei dem besonders begabte Kinder im Mittelpunkt stehen. 125 Millionen Euro wollen Bund und Länder in den nächsten zehn Jahre investieren, um festzustellen, wie man besonders talentierte Kinder erkennen und entsprechend unterstützen kann. Das Konzept wird an bundesweit 300 Schulen von den Klassen 1 bis 10, von der Grundschule bis zu Sekundarschulen und Gymnasien erprobt. Der Schwerpunkt soll zunächst auf den Fächern Mathematik, Deutsch, Naturwissenschaften und Englisch liegen. Ein Teil der Forschung soll sich auch mit besseren Diagnosemethoden für Lehrer in Bezug auf begabte Kinder befassen. Damit will man auch erreichen, dass das Potential von Kindern aus bildungsfernen Schichten entdeckt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Beteiligt sich das Land Brandenburg an dem gemeinsamen Programm? 2. Nach welchen Kriterien werden die Schulen für das Programm ausgewählt? 3. Wurden auch Brandenburger Schulen ausgewählt? Wenn ja, welche? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 28.11.2016. Die Fragen können derzeit nicht abschließend beantwortet werden, da in den kommenden Sitzungen der betroffenen Ausschüsse und Kommissionen weitere Detailfragen zur Umsetzung der Förderinitiative abgestimmt werden. Die hier formulierten Antworten beziehen sich demnach auf die letzten Beschlüsse. Frage 1: Beteiligt sich das Land Brandenburg an dem gemeinsamen Programm? zu Frage 1: Das Land Brandenburg hat am 10. November 2016 in der 228. Amtschefkonferenz dem Vorschlag für eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zugestimmt. Frage 2: Nach welchen Kriterien werden die Schulen für das Programm ausgewählt? zu Frage 2: Eine Erörterung über die Zusammensetzung der teilnehmenden Schulen erfolgt in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Wissenschaft. Im Anschluss an eine landesweite Ausschreibung liegt die Auswahl der Schulen im Zuständigkeitsbereich der Länder. In den Leitlinien der Förderinitiative sind bereits einzelne Kriterien bestimmt worden. Dazu zählen bspw.: Die Initiative richtet sich schulformübergreifend an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 (Primarbereich und Sekundarstufe I). Die Bewerbung einer Schule muss sich auf die verpflichtenden Kernmodule (Modul 1: Entwicklung eines schulischen Leitbilds mit Ausrichtung auf eine leistungsfördernde Schulentwicklung und Aufbau einer kooperativen Netzwerkstruktur, Modul 2: Fordern und Fördern im Regelunterricht) beziehen und sollte vorzugsweise ein weiteres fakultatives Modul (Modul 3: Diagnose und Beratung, Modul 4: Fordern und Fördern außerhalb des Regelunterrichts) einbeziehen. Die Förderinitiative setzt auf die Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern sowohl innerhalb einer Schule als auch über die einzelne Schule hinaus. Die Bereitschaft von Schulen – auch zur Kooperation mit Hochschulen und weiteren außerschulischen Partnern – ist Teil der Kernmodule und somit Bedingung für die Teilnahme an der Förderinitiative. Die in der ersten Phase beteiligten Schulen fungieren in der zweiten Phase als Multiplikatoren für andere Schulen. Der Kern ist der Transfer der gewonnenen Ergebnisse. Frage 3: Wurden auch Brandenburger Schulen ausgewählt? Wenn ja, welche? zu Frage 3: Für die Anzahl der teilnehmenden Schulen wird eine Obergrenze von 300 Schulen für 16 Bundesländer festgelegt, die nach Möglichkeit je zur Hälfte aus dem Primar- und dem Sekundarbereich kommen. Die Kriterien für die Auswahl der Schulen werden noch erarbeitet. Die Anzahl der teilnehmenden Schulen aus den einzelnen Ländern wird sich am Königsteiner Schlüssel orientieren. Laut aktuellem Zeitplan erfolgt die Bekanntmachung der Bewerbungsmöglichkeit für Schulen durch die teilnehmenden Länder bis zum Frühjahr 2017. Die Auswahl der Schulen erfolgt dann bis zum Sommer 2017.