Datum des Eingangs: 23.01.2017 / Ausgegeben: 30.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5909 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2358 der Abgeordneten Andrea Johlige und Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5752 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts (PMK-rechts)"- November 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Wie viel Straftaten wurden im November 2016 in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: • Gewalttaten, • Terroristische Straftaten, • Störungen der Totenruhe, • Bildung einer Kriminellen Vereinigung und • Sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat November 2016 (Stand: 03.01.2017) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) 84 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechtsregistriert . Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle November 2016 Gewaltdelikte 9 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 75 Gesamt 84 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welcher dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner ) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für den Monat Novemver 2016 wurden bisher neun politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten registriert und als extremistisch bewertet. In Anlage 1 erfolgt eine Darstellung gemäß den weiteren Punkten der Fragestellung. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den November 2016 wurden keine terroristischen Straftaten registriert, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den November 2016 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB sowie der Bildung terroristischer Vereinigungen gem. § 129a StGB, die in den Bereich PMK-rechts fallen, wurden für den Monat November 2016 nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die „sonstigen Straftaten“ im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im November 2016? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 75 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen § 86 StGB 1 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 56 Volksverhetzung § 130 StGB 5 Beleidigung § 185 StGB 3 Nötigung § 240 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 7 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 75 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. November für das Jahr 2016? zu Frage 7: Ausgehend von den in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1475, 1587, 1656, 1803, 1903, 2045, 2056, 2130, 2246 und 2301 genannten statistischen Angaben wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für das Jahr 2016 insgesamt 208 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welche Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in 38 Fällen um extremistische Gewaltstraftaten. Zu 37 Fällen wurde bereits berichtet (KA 1587, KA 1803, KA 1903, KA 2045, KA 2130, KA 2246 und 2301, Anlage 2). Eine dezidierte Aufstellung zu den Punkten der Fragestellung für einen weiteren Fall ist der Anlage 2 dieser Anfrage zu entnehmen. Darüber hinaus wurden vier Gewaltstraftaten (KA Nr. 1475, Anlage 1, lfd. Nr. 1, KA 1803, Anlage 1 lfd. Nr. 2 und 3 und KA 2045, Anlage 2, lfd. Nr. 2) gelöscht, da sich ein politisch motivierter Tathintergrund nicht bestätigt hat. Stand: 03.01.2017 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts• lfd. Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis !Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 03.11.2016 113 Saalow Teltow-Fläming Polizei, gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, gegen Amts-/Mandatsträger 1 1 Deutschland 2 03.11.2016 113 Saalow Teltow-Fläming Polizei, gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, gegen Amts-!Mandatsträger 1 1 Deutschland 3 04.11.2016 223 Hennigsdorf Oberhavel gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Kongo 4 04.11.2016 224 Groß Schönebeck Barnim gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Rassismus 3 1 Syrien 5 04.11.2016 224 Rheinsberg Ostprignitz-Ruppin gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 3 2 Russische Förderation 6 04.11.2016 224 Spremberg Spree-Neiße gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 Syrien 7 28.11.2016 224 Cottbus Cottbus gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 1 Russische Förderation 8 28.11.2016 224 Cottbus Cottbus gegen links 0 2 , Deutschland 9 29.11.2016 223 Rheinsberg Ostprignitz-Ruppin gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Syrien Stand: 03.01.2017 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechtslfd . Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis 1 Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 17.10.2016 223 Zossen Spree-Neiße gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, Justiz 1 1 Deutschland Page 1 Page 1