Datum des Eingangs: 09.02.2015 / Ausgegeben: 16.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/591 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 171 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/396 Wortlaut der Kleinen Anfrage 171 vom 12.01.2015 Schalltechnische Ertüchtigung von besonderen Einrichtungen gemäß Plan- feststellungsbeschluss vom 13.08.2004 und Planergänzungsbeschluss vom 21.02.2006 Gemäß Planfeststellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss wurde zur Einhal- tung des Schutzes im Rauminneren bei Schulen, Kindertagesstätten, wie Horten und Krippen, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Kran- kenhäusern die Flughafengesellschaft verpflichtet, diese Projekte mit Schallschutz auszustatten. Im Schallschutzbericht vom November 2014 werden ca. 50 besondere Einrichtungen unkonkret postuliert. Von 42 Objekten seien Anmeldungen eingegan- gen, 16 Projekte seien in Bearbeitung und 26 Objekte seien in der Bearbeitung ab- geschlossen. Unklar ist, um welche Objekte es sich handelt. Es geht aber hierbei um öffentliche Einrichtungen und somit können datenschutzrechtliche Aspekte nicht in Frage kommen Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche konkreten Objekte, die Anspruch auf Schallschutz im Rahmen Planfeststellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss gemäß A II 5.1.4 1 Satz 1 haben, handelt es sich? Konkrete Liste der Einrichtungen und Orte 2. An welchen 42 besonderen Objekten sind von den entsprechenden Eigentü- mern oder Aufgabenträgern die Anträge eingegangen? 3. Zu welchen 26 Objekten ist die Bearbeitung abgeschlossen? Numerische Auf- zählung 4. Wie viel Zuschüsse für Schallschutz erhalten die entsprechenden Eigentümer bzw. Träger der Einrichtungen? 5. Welche 16 Objekte sind immer noch in Bearbeitung? 6. Für welche der in Frage kommenden Objekte sind noch keine Anträge ge- stellt worden? Wer sind die jeweiligen Eigentümer oder Träger, die Anträge stellen müssten? Wurden die entsprechenden Träger oder Eigentümer informiert , dass sie Anrecht auf Schallschutz haben und sind diese sich dessen bewusst? 7. Wie viel Geld wird in den Schallschutz für besondere Einrichtungen in Sum- me gesteckt bzw. investiert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um welche konkreten Objekte, die Anspruch auf Schallschutz im Rahmen Planfest- stellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss gemäß A II5.1.4 1 Satz 1 haben, handelt es sich? Konkrete Liste der Einrichtungen und Orte Zu Frage 1: Gemäß Auflage A II 5.1.4 der Planfeststellung hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Antrag der Träger von Altenwohnheimen, Schulen und Kindertagesstätten , von Krankenhäusern und Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen für kranke, alte oder behinderte Menschen, soweit diese Einrichtungen am 15.05.2000 errichtet oder genehmigt waren, für geeignete Schallschutzvorrichtungen an schutzbedürftigen Räumen Sorge zu tragen. Voraussetzung für die Gewährung von Schallschutz ist somit ein Antrag des Trägers der besonderen Einrichtung. Eine abschließende Liste aller anspruchsberechtigten Einrichtungen enthält die Planfeststellung nicht. Frage 2: An welchen 42 besonderen Objekten sind von den entsprechenden Eigentümern oder Aufgabenträgern die Anträge eingegangen? Zu Frage 2: Laut Auskunft der FBB sind mit Stand 31.12.2014 für die folgenden 42 besonderen Einrichtungen von den entsprechenden Trägern Anträge auf Schallschutz gestellt worden: In Blankenfelde Mahlow (15 besondere Einrichtungen) 1. Kita Pusteblume 2. Kita Rappelkiste 3. Kita Waldhaus 4. Kita Wirbelwind 5. Grundschule Wilhelm Busch 6. Grundschule Ingeborg Feustel 7. Gymnasium Kopernikus 8. Kita Zwergenstübchen 9. Grundschule Astrid Lindgren (Altbau) 10. Grundschule Astrid Lindgren (Neubau) 11. DRK Betreutes Wohnen 12. DRK Seniorenbetreuungseinrichtung 13. Kita Blausternchen 14. Oberschule Herbert Tschäpe 15. Hort Löwenherz (GS A. Lindgren) In Eichwalde (6 besondere Einrichtungen) 1. Waldkindergarten Eichwalde 2. Haus der kleinen Strolche 3. Hort Stubenrauchstraße 4. Humboldt-Grundschule 5. Humboldt-Gymnasium 6. Privatgymnasium Eichwalde In Ludwigsfelde (9 besondere Einrichtungen) 1. Oberstufenzentrum Teltow-Fläming 2. Kita Benjamin Blümchen 3. Kita Villa Kunterbunt 4. Theodor-Fontane-Grundschule 5. Tagespflege Hahn, Bettina 6. Gebrüder-Grimm-Grundschule 7. Marie-Curie-Gymnasium 8. Oberstufenzentrum Ludwigsfelde 9. Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow In Schönefeld (2 besondere Einrichtungen) 1. Storchennest 2. Kita Robin Hood In Schulzendorf (1 besondere Einrichtung) 1. Naturkita In Treptow-Köpenick (9 besondere Einrichtungen) 1. Evangelischer Kindergarten Bohnsdorf 2. Fritz Kühn Realschule 3. Fritz Kühn Realschule (Filiale) 4. Grundschule am Buntzelberg 5. Evangelischer Kindergarten Schmöckwitz 6. Kleine Fische ganz groß, Schmöckwitzer Insel-Schule 7. Kita „SüdOst“ 8. Müggelheimer Grundschule 9. Jugendbegegnungsstätte Krimnitzer Weg Frage 3: Zu welchen 26 Objekten ist die Bearbeitung abgeschlossen? Numerische Auf- zählung Zu Frage 3: Laut Auskunft der FBB ist mit Stand 31.12.2014 für die folgenden 27 besonderen Einrichtungen die Bearbeitung der Anträge abgeschlossen: 1. Kita Pusteblume 2. Kita Rappelkiste 3. Kita Waldhaus 4. Kita Wirbelwind 5. Grundschule Wilhelm Busch 6. Grundschule Ingeborg Feustel 7. Kita Zwergenstübchen 8. Grundschule Astrid Lindgren (Altbau) 9. Grundschule Astrid Lindgren (Neubau) 10. Kita Blausternchen 11. Oberschule Herbert Tschäpe 12. Waldkindergarten Eichwalde 13. Haus der kleinen Strolche 14. Hort Stubenrauchstraße 15. Humboldt-Grundschule 16. Humboldt-Gymnasium 17. Privatgymnasium Eichwalde 18. Oberstufenzentrum Teltow-Fläming 19. Kita Benjamin Blümchen 20. Kita Villa Kunterbunt 21. Theodor-Fontane-Grundschule 22. Oberstufenzentrum Ludwigsfelde 23. Storchennest 24. Naturkita 25. Evangelischer Kindergarten Bohnsdorf 26. Kita „SüdOst“ 27. Müggelheimer Grundschule Frage 4: Wie viel Zuschüsse für Schallschutz erhalten die entsprechenden Eigentümer bzw. Träger der Einrichtungen? Zu Frage 4: Laut Auskunft der FBB ermittelt die FBB für jeden Einzelfall, welche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Kosten für die Planung und den Einbau der erforderlichen Maßnahmen fallen je nach Ausstattung, Anforderung und Größe einer besonderen Einrichtung unterschiedlich hoch aus und werden zu 100 Prozent von der FBB getragen. Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen an besonderen Einrichtungen hat die FBB mit Stand 31.12.2014 insgesamt 10,3 Millionen Euro aufgewendet. Hinzu kommen Planungsleistungen in Höhe von ca. 1 Million Euro. Frage 5: Welche 16 Objekte sind immer noch in Bearbeitung? Zu Frage 5: Laut Auskunft der FBB befinden sich mit Stand 31.12.2014 die folgenden 15 Objekte in Bearbeitung: 1. Gymnasium Kopernikus 2. DRK Betreutes Wohnen 3. DRK Seniorenbetreuungseinrichtung 4. Hort Löwenherz (GS A. Lindgren) 5. Tagespflege Hahn, Bettina 6. Gebrüder-Grimm-Grundschule 7. Marie-Curie-Gymnasium 8. Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow 9. Kita Robin Hood 10. Fritz Kühn Realschule 11. Fritz Kühn Realschule (Filiale) 12. Grundschule am Buntzelberg 13. Evangelischer Kindergarten Schmöckwitz 14. Kleine Fische ganz groß, Schmöckwitzer Insel-Schule 15. Jugendbegegnungsstätte Krimnitzer Weg Frage 6: Für welche der in Frage kommenden Objekte sind noch keine Anträge gestellt worden ? Wer sind die jeweiligen Eigentümer oder Träger, die Anträge stellen müssten? Wurden die entsprechenden Träger oder Eigentümer informiert, dass sie Anrecht auf Schallschutz haben und sind diese sich dessen bewusst? Zu Frage 6: Verantwortlich für die Antragstellung sind die jeweiligen Träger der besonderen Einrichtung . Es ist nicht bekannt, für welche besonderen Einrichtungen, die einen Anspruch auf Schallschutz gemäß Planfeststellung haben, bisher noch kein Antrag auf Schallschutz gestellt wurde. Anträge können bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn gegenüber der FBB geltend gemacht werden. Laut Auskunft der FBB hat diese die Bürgermeister der Umlandgemeinden mehrmals schriftlich über den Anspruch auf Schutz besonderer Einrichtungen informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass die jeweiligen Träger der besonderen Einrichtung die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen bei der FBB zu stellen. Zudem ist die FBB mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden in regelmäßigem Kontakt und tauscht sich dabei u.a. zu den Maßnahmen an besonderen Einrichtungen aus. Frage 7: Wie viel Geld wird in den Schallschutz für besondere Einrichtungen in Summe gesteckt bzw. investiert? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 4.