Datum des Eingangs: 24.01.2017 / Ausgegeben: 30.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5913 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2357 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/5751 Fördermittel für Straßenbauvorhaben im Bereich Caputh Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragstellerin: Im Bereich Caputh sollen mehrere Straßenbauvorhaben mit Hilfe von Fördermitteln durch das Land umgesetzt werden. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand in den jeweiligen Förderverfahren für die folgenden Straßenbauvorhaben: - Sanierung der Templiner Straße zwischen Potsdam und Caputh - Grundhafter Ausbau der Haupterschließungsstraße (Sammelstraße) Schmerberger Weg, 1. BA ab Kreuzung Am Krähenberg – Spitzbubenweg bis Kreisstraße Friedrich- Ebert-Straße (K6909), OT Caputh, Gemeinde Schwielowsee - „Weiterführung Sanierung Radweg Teilabschnitt Flottstelle bis OE Caputh (2. BA) – begleitender Radweg K6909 sowie Brückengrundinstandsetzung Radwegbrücken entlang der K6909 RWB 1 und RWB 2 – OT Ferch, OT Caputh, Gemeinde Schwielowsee“ Frage 2: Wie hoch ist jeweils das Fördervolumen und welcher Fördertopf steht jeweils zur Verfügung? zu Fragen 1 und 2: Für die drei Maßnahmen liegen der Bewilligungsbehörde für Vorhaben nach der Richtlinie Kommunaler Straßenbau 2016 (Rili KStB Bbg 2016) prüffähige Antragsunterlagen wie folgt vor: - Zur Sanierung der Templiner Straße zwischen Potsdam und Caputh liegt ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 2.355.000 € vor. Das Bewilligungsverfahren wird in 2017 abgeschlossen, wenn die Ergebnisse des Verkehrssicherheitsaudits und ggf. daraus resultierende Umplanungen der Bewilligungsbehörde vorliegen. - Zum grundhaften Ausbau des Schmerberger Weges, 1. BA, liegt ein Förderantrag in Höhe von 778.950 € vor. - Zum begleitenden Radweg K6909 sowie zur Brückengrundinstandsetzung Radwegbrücken entlang der K6909 wurden 1.104.190 € Fördermittel beantragt. Derzeit erfolgt die Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsbehörde, entsprechend der Rili KStB Bbg 2016. Die Finanzierung der Maßnahmen, die gemäß der Rili KStB Bbg 2016 gefördert werden, erfolgt aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gemäß Kapitel 11 460, Titel 883 10 des Haushaltsplanes 2017/2018 vom 16.12.2016. Frage 3: Welche Auswirkungen haben Verzögerungen beim Baubeginn, wie z. B. an der Templiner Straße, auf das Förderverfahren? zu Frage 3: Das Förderverfahren ist durch die Rili KStB Bbg 2016 festgeschrieben und basiert auf den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg . Änderungen in den geplanten Zeitabläufen von Straßenbaumaßnahmen stellen keinen Einzelfall dar. Sie haben keine Auswirkungen auf das festgeschriebene Förderverfahren .