Datum des Eingangs: 24.01.2017 / Ausgegeben: 30.01.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2359 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5784 Förderung des Abrisses nicht genutzter Kleingartenanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Einige Kommunen haben leider den Zustand zu beklagen, dass durch den Wegzug, Überalterung der Nutzer und die demografische Entwicklung viele Kleingärten in Kleingartensiedlungen nicht mehr genutzt werden, seit Jahren brachliegen und verfallen. Betroffene Kommunen stehen vor der Frage, wie mit diesen Siedlungen umgegangen werden kann. Dabei geht es insbesondere um Kleingärten im Stadtgebiet. Frage 1: Welche Fördermittelprogramme im Bereich Städtebauförderung können für den Abriss von Kleingartensiedlungen genutzt werden? zu Frage 1: Die Förderung des Rückbaus von Kleingärten ist im Rahmen der Städtebauförderung im Programm „Stadtumbau Ost“ als Ordnungsmaßnahme mit einem Kommunalen Mitleistungsanteil von 33 % in den Förderkulissen des „Stadtumbau Ost“ möglich. Frage 2: Welche Voraussetzungen müssen betroffene Kommunen erbringen, um sich bei der Förderung von Abrissmaßnahmen in Kleingärten- bzw. sogenannten Datschenarealen zu bewerben? Frage 3: Welche Ausschlussgründe liegen diesbezüglich von Seiten des Landes vor? Zu Fragen 2 und 3: Für die Aufnahme in das Programm „Stadtumbau Ost“ ist die Vorlage eines „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (INSEK) und einer aus diesem INSEK abgeleiteten gesamtstädtische Stadtumbaustrategie notwendig. Die zu fördernde Maßnahme muss innerhalb der mit der Bewilligungsbehörde abzustimmenden Förderkulisse liegen. Frage 4: Welche Zielsetzungen der Kommunen wären als Konsequenz der Abrissmaßnahmen anzustreben? Zu Frage 4: Im Rahmen der gesamtstädtischen Stadtumbaustrategie sollte der Abriss von Kleingartenanlagen in eine Strategie zur Bewältigung der Folgen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels in der Kommune eingebunden sein.