Datum des Eingangs: 09.02.2015 / Ausgegeben: 16.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/592 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 181 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/423 Einsatz von Vertretungslehrern aus Musik- und Kunstschulen an öffentlichen Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 181 vom 14.01.2015: Laut Pressemeldung vom 18. Dezember 2014 plant das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur, den Einsatz von Honorarkräften der Musik- und Kunstschulen an öffentlichen Schulen in Brandenburg, um erkrankte Lehrer in den musischen Fächern zu vertreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie reagierte der Musik- und Kunstschulverband auf das angekündigte Vorhaben? 2. Welchen Musik- und Kunstwissenschaftlern, neben den Vertretern des Musik- und Kunstschul- verbandes, wurde das Vorhaben durch Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher vorgestellt und wie haben sie darauf reagiert? 3. Entstehen durch die Abwerbung der Honorarkräfte voraussichtlich Ausfälle im Unterrichtsangebot bei den Musik- und Kunstschulen? 4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Honorarkräfte eine pädagogische Fortbildungsmöglichkeit besuchen dürfen und welche nicht? 5. Werden die Kosten für die angedachten pädagogischen Fortbildungsmöglichkeiten aus dem Vertretungsbudget von jährlich fünf Millionen Euro bezahlt? 6. Wenn ja, mit welchen Kosten für die angedachten pädagogische Fortbildungsmöglichkeiten rechnet das Ministerium pro Jahr. 7. Wenn nein, wie sollen die angedachten pädagogischen Fortbildungsmöglichkeiten bezahlt werden ? 8. Ist eine Evaluation geplant, ob und wenn ja in welchem Ausmaß sich durch den Einsatz von Honorarkräften vertiefte Kooperationen zwischen öffentlichen Schulen und Musik- und Kunstschulen ergeben? 9. Ist eine Evaluation geplant, ob und wenn ja in welchem Ausmaß durch den Einsatz von Honorarkräften neue Schülerinnen und Schüler dafür gewonnen werden ein Instrument zu lernen oder ein Kunstprojekt umzusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Einladung durch Herrn Staatssekretär Dr. Thomas Drescher für den 18. Dezember 2014 in das MBJS richtete sich an die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Musik- und Kunstschulen sowie an den Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (vdmk) als Träger- und Fachverband von derzeit 36 öffentlichen Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg. Das Treffen diente zur Information über den Einsatz von Diplom-Musik-/Kunstwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, DiplomMusiklehrkräften , Diplompädagoginnen und Diplompädagogen, Meisterschülerinnen und Meisterschülern sowie von Orchestermusikern im Rahmen des schulischen Vertretungsbudgets. Angeboten wird Interessentinnen und Interessenten über die Regionalstellen des Landesschulamtes ein befristeter Arbeitsvertrag als Lehrkraft zum Unterrichten von Kunst und Musik nach den Rahmenlehrplänen im Land Brandenburg. Während der Veranstaltung wurden Fragen zu den verschiedenen Professionen und Ausbildungsabschlüssen von Kunst- und Kulturschaffenden angesprochen. Im gegenseitigen Einvernehmen fand vorrangig Aufklärung über dienstrechtliche Fragen zu den Einsatzmöglichkeiten von Kunst- und Kulturschaffenden auch im schulischen Unterricht statt. Diese, vom gemeinsamen Interesse an der musischen Bildung der Kinder getragenen, ressortübergreifenden Gespräche sollen fortgeführt werden. Frage 1: Wie reagierte der Musik- und Kunstschulverband auf das angekündigte Vorhaben? Zu Frage 1: Der Geschäftsführer des vdmk hat sich in der Veranstaltung befürwortend geäußert und die Bereitschaft erklärt, an der weiteren Ausgestaltung mitzuarbeiten. Frage 2: Welchen Musik- und Kunstwissenschaftlern, neben den Vertretern des Musik- und Kunstschulverbandes , wurde das Vorhaben durch Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher vorgestellt und wie haben sie darauf reagiert? Zu Frage 2: Die Veranstaltung diente der Gewinnung von Honorarkräften der öffentlichen und privaten Musik- und Kunstschulen. Deshalb waren Musik- und Kunstwissenschaftler willkommene Teilnehmer, aber nicht primäre Adressaten (vgl. Pressemitteilung Nr. 383/2014 des MBJS vom 18. Dezember 2014). Die Gesellschaft für Musikforschung (gfm) in Kassel als Standesvertretung der Musikwissenschaft in Deutschland hat jedoch im Nachgang zu der Veranstaltung schriftlich auf fachliche Bedenken gegen den Einsatz von Instrumental- oder Gesangspädagogen, als „veritable Vertretung für ausgebildete Schulmusiker “, hingewiesen und der Befürchtung einer Entprofessionalisierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen Ausdruck verliehen. Dieser Dialog wird fortgesetzt. Frage 3: Entstehen durch die Abwerbung der Honorarkräfte voraussichtlich Ausfälle im Unterrichtsangebot bei den Musik- und Kunstschulen? Zu Frage 3: Von einer unterstellten Abwerbung kann keine Rede sein. Die Musik- und Kunstschulen und das MBJS eint das Ziel einer qualifizierten musischen Bildung der Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg. Zu Ausfällen im Unterrichtsangebot der Musik- und Kunstschulen soll es nicht kommen. Die Sorge mancher Musikschulen, durch derartige Angebote könnte qualifiziertes Personal verloren gehen, wurde in der Veranstaltung am 18. Dezember 2014 diskutiert und durch den Hinweis auf die temporäre Einstellung und die gegebene zeitliche Vereinbarkeit der Tätigkeiten in öffentlicher Schule und Musikschule befriedigend geklärt. Frage 4: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Honorarkräfte eine pädagogische Fortbildungsmöglichkeit besuchen dürfen und welche nicht? Frage 5: Werden die Kosten für die angedachten pädagogischen Fortbildungsmöglichkeiten aus dem Vertretungsbudget von jährlich fünf Millionen Euro bezahlt? Frage 6: Wenn ja, mit welchen Kosten für die angedachten pädagogische Fortbildungsmöglichkeiten rechnet das Ministerium pro Jahr. Zu den Fragen 4 bis 6: Generell sind Fortbildungen nicht vorgesehen und wären im Rahmen einer vorübergehenden Beschäftigung nicht verhältnismäßig. Es erfolgt im Vertretungsfall der Einsatz als Lehrkraft in den Schulen. Das grundständige pädagogische Rüstzeug ist aufgrund der Ausbildung dieser Vertretungslehrkräfte vorhanden . Die notwendigen Unterweisungen zu den aktuellen und zu erteilenden Bildungsinhalten in dem jeweiligen Unterrichtsfach und den Klassen veranlassen die Schulleiterinnen und Schulleiter. Frage 7: Wenn nein, wie sollen die angedachten pädagogischen Fortbildungsmöglichkeiten bezahlt werden? Es wird keine besonderen grundständigen Fortbildungen geben. In der Regel geht es um kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse. Sollten längerfristige Vertretungsbedarfe bestehen, sind in Einzelfällen Fortbildungen denkbar, die wie alle staatlichen Fortbildungsangebote im Geschäftsbereich des MBJS aus dem für diesen Zweck bereitgestellten Budget (Kapitel 05 020 Titel 525 90 und Titel 685 90) finanziert werden. Frage 8: Ist eine Evaluation geplant, ob und wenn ja in welchem Ausmaß sich durch den Einsatz von Honorarkräften vertiefte Kooperationen zwischen öffentlichen Schulen und Musik- und Kunstschulen ergeben ? Frage 9: Ist eine Evaluation geplant, ob und wenn ja in welchem Ausmaß durch den Einsatz von Honorarkräften neue Schülerinnen und Schüler dafür gewonnen werden ein Instrument zu lernen oder ein Kunstprojekt umzusetzen? Zu den Fragen 8 und 9: Eine Evaluation ist nicht geplant. Derzeit wird eine Weiterentwicklung der Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesmusikrat und dem MBJS beraten.