Datum des Eingangs: 01.02.2017 / Ausgegeben: 06.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5948 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2348 der Abgeordneten Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/5728 Umsetzung des „Arbeitspolitischen Programms“ durch die ILB Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Innerhalb des Doppelhaushalts 2017/2018 werden die Erstattungen an die LASA von über 7,1 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 355.000 EUR 2018 abgesenkt. Die LASA war als zwischengeschaltete Stelle für die Umsetzung des Arbeitspolitischen Programms für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 verantwortlich und ist seit 2014 eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ILB. Für die Neue Förderperiode ist nun die ILB diese Schnittstelle. Hier werden die Erstattungen von knapp 3,4 Mio. EUR auf fast 11,5 Mio. EUR hochgefahren. Bei der konkreten Gegenüberstellung fallen hier für die ILB nunmehr etwa 1,3 Mio. € mehr ins Gewicht, u.a. wegen einer Anpassung des Stundenpreises der ILB. Insgesamt ist innerhalb der vergangenen Jahre ein erheblicher finanzieller Aufwuchs für das Programm insgesamt feststellbar. Vorbemerkung der Landesregierung: Angesichts veränderter Rahmenbedingungen in der Strukturfondsförderperiode 2014-2020 ist ein Vergleich der Haushaltsansätze für die Erstattung an die LASA Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA) und der Erstattungen an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bei der Umsetzung des Operationellen Programms in der Förderperiode 2014–2020 für den Europäischen Sozialfonds (ESF) nur eingeschränkt möglich. Insbesondere durch zusätzliche Datenhaltungs-, Abrechnungs- und Berichtspflichten sind die Aufwände zur Implementierung und kontinuierlichen Umsetzung der notwendigen Verfahren und IT-Systeme deutlich gestiegen. Diese notwendigen Aufwände stellen die Wirksamkeit und Sicherheit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei der Umsetzung des Operationellen Programms sicher. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Auflösungsprozess der LASA? zu Frage 1: Mit Beginn der Förderperiode 2014-2020 zum 01. Januar 2014 hat die ILB als zentrales Förderinstitut des Landes Brandenburg die Aufgaben des Fördermittelmanagements für den ESF übernommen. Ebenfalls seit dem 01. Januar 2014 führt die LASA unter dem Dach der ILB die Administration des ESF für die Förderperiode 2007-2013 bis zum heutigen Tage mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Operationellen Programms fort. Zeitgleich sind darüber hinaus von der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) die Beratungsprojekte „Regionalbüros für Fachkräftesicherung“, „Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit“ sowie „Weiterbildungsdatenbank “ und „Regionalberatung“ von der LASA übernommen worden. Insgesamt ist der Übergang mit den vorgenannten komplexen Einzelprozessen nach Einschätzung der Landesregierung sehr gut verlaufen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wechsel zu der mit der Umsetzung beauftragten zwischengeschalteten Stelle ILB gleichzeitig mit der Anlaufphase der Förderperiode 2014-2020, verbunden mit dem Auslaufen und Abschluss der Förderperiode 2007- 2013 stattfand. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter hatte die LASA im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013? zu Frage 2: In der Förderperiode 2007-2013 waren in der LASA bis zum Jahr 2015 durchschnittlich 121 Beschäftigte im Bereich des Fördermittelmanagements mit der Umsetzung des Programms betraut. Frage 3: Welche Aufgaben haben die ehemaligen Mitarbeiter der LASA übernommen und wo sind diese heute tätig? zu Frage 3: Die ehemalig unbefristet Beschäftigten aus dem Bereich Fördermittelmanagement der LASA sind durchgängig in der ILB beschäftigt und dort überwiegend im Bereich Arbeit tätig. Der neue Bereich Arbeit ist innerhalb der ILB mit der Umsetzung der ESF-Mittel für die Förderperiode 2014-2020 befasst. Frage 4: Welche Mitarbeiterkosten sind bei der LASA innerhalb der Umsetzung des Arbeitspolitischen Programms durchschnittlich angefallen? zu Frage 4: Im Zeitraum von 2007 bis 2015 sind für die Umsetzung des Arbeitspolitischen Programms in der LASA durchschnittlich Personal- und Sachkosten in Höhe von 6,6 Mio. Euro pro Jahr aufgewendet worden. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter bearbeiten im Vergleich bei der ILB innerhalb der aktuellen EU-Förderperiode für das Arbeitspolitische Programm? zu Frage 5: Für die Umsetzung des Fördermittelmanagements waren im Bereich Arbeit und notwendig beteiligter Querschnittsbereiche zum Jahresende 2016 insgesamt 82 Beschäftigte tätig. Frage 6: Welche Mitarbeiterkosten fallen bei der ILB zur Umsetzung des Arbeitspolitischen Programms durchschnittlich an? zu Frage 6: Die Aufwände für die Umsetzung des Arbeitspolitischen Programms werden auf Grundlage eines ermittelten Stundenpreises durch die ILB in Rechnung gestellt. Der Stundenpreis ist ein Vollkostenpreis. Er beinhaltet neben Personal- und Sachkosten auch anteilige Investitionskosten sowie Kosten anderer notwendig beteiligter Querschnittsbereiche der ILB. Der Stundenpreis wird in Anwendung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen von der zuständigen Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle (derzeit im MWE) jährlich geprüft. Frage 7: Welchen finanziellen Umfang hatte die letzte Förderperiode 2007-2013 und welchen Umfang hat die aktuelle EU-Förderperiode? zu Frage 7: Die Förderperiode 2007-2013 hatte einen finanziellen Umfang von 620.249.615 € ESF. Die Förderperiode 2014-2020 umfasst einen finanziellen Umfang von 362.418.526 € ESF einschließlich Mittel der Technischen Hilfe. Frage 8: Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus einer Gegenüberstellung der Gehälterstruktur von LASA und ILB? zu Frage 8: Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungssystematik einer Erstattung von Personal- und Sachkosten gegenüber einer Entgeltabrechnung auf Stundenbasis ist ein Vergleich der Gehälterstruktur von LASA und ILB nicht möglich. Frage 9: Welche weiteren zusätzlichen Aufwendungen tragen neben Kosten für Mitarbeiter zur Steigerung der Gesamtkosten bei? zu Frage 9: Für die Förderperiode 2014-2020 haben sich die zu Grunde liegenden EU-Verordnungen maßgeblich verändert. Damit einhergehend ergeben sich noch höhere Anforderungen an die Wirksamkeit und Sicherheit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme . Erstmalig in dieser Förderperiode ist die Zielerreichung bestimmter materieller Indikatoren in einem sogenannten Leistungsrahmen festgelegt. Von deren Erreichung ist die Erstattung vorverauslagter Haushaltsmittel des Landes durch die Europäische Kommission abhängig. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, neben einem sogenannten finanziellen Prüfpfad auch die Wirksamkeit eines materiellen Prüfpfades sicherzustellen. Zudem sind deutlich umfangreichere Daten zu jedem geförderten Projekt vorzuhalten. Zur Steigerung des Gesamtaufwandes tragen damit insbesondere die Aufwände bzgl. der Implementierung der IT-Systeme und der individuellen Teilnehmerdatenerfassung mit Sicherstellung der Wirksamkeit eines materiellen Prüfpfades bei. Darüber hinaus werden aufgrund eines engeren Prüfrasters, u.a. zur Einhaltung vergabe- und beihilferechtlicher Vorschriften, zusätzliche Begleitaufwände für Bewilligungsstellen und Begünstigte generiert. Frage 10: Wo sieht die Landesregierung Einsparpotentiale? zu Frage 10: Einsparpotenziale für die laufende Förderperiode 2014-2020 sind nur im Rahmen der zugrundeliegenden EU-rechtlichen Vorschriften möglich. Um Aufwände bei der Umsetzung der Förderungen insgesamt zu senken, werden in einem fortlaufenden Prozess Förderrichtlinien und Geschäftsprozesse aller beteiligten Stellen einer Optimierung unterzogen. Frage 11: Mit welchen Aufwendungen für die Umsetzung des Arbeitspolitischen Programms kalkuliert die Landesregierung über das Jahr 2018 hinaus? zu Frage 11: In Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind über das Jahr 2018 hinaus Mittel in Höhe von rund 12 Mio. Euro für das Jahr 2019 und etwa 12,6 Mio. Euro für das Jahr 2020 planungsseitig veranschlagt. Frage 12: Zieht die Landesregierung es ggf. in Erwägung für eine kommende Förderperiode einen anderen Dritten mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen? zu Frage 12: Die Landesregierung beabsichtigt, keinen anderen Dritten mit der Aufgabenwahrnehmung zu betrauen. Durch die Bündelung der administrativen Umsetzung der EU-Fonds EFRE, INTERREG, ELER und ESF unter dem Dach der ILB als zentralem Förderinstitut des Landes lassen sich die notwendigen Kompetenzen und technischen Infrastrukturen zukunftsorientiert bereitstellen.