Datum des Eingangs: 09.02.2015 / Ausgegeben: 16.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/595 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 170 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/395 Wortlaut der Kleinen Anfrage 170 vom 12.01.2015 : Klärung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz im Landkreis Teltow-Fläming – Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Deutsche Bahn AG strebt seit mehr als einem Jahrzehnt die Beseitigung von niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen, die im Bereich des Streckennetzes auf 200 km/h ertüchtigt werden soll, an. Diesbezüglich gibt es schon seit mehr als einem Jahrzehnt bestehende Probleme und laufende Projekte bzgl. der Beseitigung von niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen mit den Straßenverkehrswegen. Immer wieder stellt sich in der Bevölkerung die Frage, wann nun endlich diese entsprechenden beschrankten Bahnübergänge abgeschafft werden und die entsprechenden Brücken oder Straßenunterführungen gebaut werden, um einen flüssigen Verkehr für die Bevölkerung sicherzustellen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Seit wann laufen die Verhandlungen zwischen der Gemeinde BlankenfeldeMahlow und der Deutschen Bahn AG bzgl. der Beseitigung der Eisenbahnkreuzung in der Gemeinde Blankenfelde? 2. Wie ist der Sachstand der Herstellung des Einvernehmens im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes? 3. Gibt es nach wie vor Möglichkeiten für die Gemeinden den Drittel Eigenanteil für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung bzw. die aus der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung resultierenden Kosten bei der Landesregierung im Rahmen von Fördermittelprogrammen zu beantragen? Wenn ja, wie hoch ist der Etat für das Jahr 2013/2014 gewesen? 4. Hat die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einen Antrag auf Fördermittelbereitstellung gestellt? 5. Wie weit ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens für den entsprechenden o.g. Streckenabschnitt? 6. Wann denkt die Landesregierung könnte es zu einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow kommen? 7. Unterstützt die Landesregierung die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow? Wenn ja, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann laufen die Verhandlungen zwischen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und der Deutschen Bahn AG bzgl. der Beseitigung der Eisenbahnkreuzung in der Gemeinde Blankenfelde? Frage 2: Wie ist der Sachstand der Herstellung des Einvernehmens im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ? Frage 6: Wann denkt die Landesregierung könnte es zu einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow kommen? Zu Frage 1, 2 und 6: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über den Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Zossen und der Deutschen Bahn AG bezüglich der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme liegen der Landesregierung keine aktuellen Informationen vor. Frage 3: Gibt es nach wie vor Möglichkeiten für die Gemeinden den Drittel Eigenanteil für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung bzw. die aus der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung resultierenden Kosten bei der Landesregierung im Rahmen von Fördermittelprogrammen zu beantragen? Wenn ja, wie hoch ist der Etat für das Jahr 2013/2014 gewesen? Zu Frage 3: Es besteht nach wie vor die Möglichkeit der Förderung des kommunalen Drittelanteils für sämtliche Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg). Das MIL wird auch künftig an dieser Fördermöglichkeit festhalten. Die Förderprogramme 2013/2014 umfassten jeweils ein Volumen i.H.v. 27,1 Mio. € Fördermittel aus dem Entflechtungsgesetz . Einen gesonderten Etat für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gibt es nicht, sie werden jedoch vorrangig gefördert. Frage 4: Hat die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einen Antrag auf Fördermittelbereitstellung gestellt? Zu Frage 4: Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat sechs Einzelvorhaben die Förderanträge eingereicht. Frage 5: Wie weit ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens für den entsprechenden o.g. Streckenabschnitt? Zu Frage 5: Die Zuständigkeit für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens liegt beim Eisenbahnbundesamt. Im Ergebnis des letzten Spitzengespräches zur Ausbaustrecke Berlin-Dresden am 07.11.2014 unter Beteiligung des Bundes, des Landes Brandenburg , des Freistaates Sachsen sowie der Deutsche Bahn AG geht die Landesregierung davon aus, dass nach derzeitigem Bearbeitungsstand der Planfeststellungsverfahren zwischen 06/2016 und 12/2017 die geplanten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Frage 7: Unterstützt die Landesregierung die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow? Wenn ja, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung? Zu Frage 7: Die Landesregierung unterstützt die Kommunen des Landes Brandenburg bei der Finanzierung der Kosten nach dem EkrG. gem. der o.g. Rili KStB Bbg mit einem Regelfördersatz von 75%. Für die Gesamtmaßnahme „Ausbaustrecke Berlin-Dresden“ können finanzschwache Kommunen (Voraussetzung ist ein Haushaltssicherungskonzept ) auf Antrag einen auf 90% erhöhten Fördersatz erhalten. Hierzu hat das MIL eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Rili KStB Bbg erlassen. Die Landesregierung geht bis zum Auslaufen des Entflechtungsgesetzes in 2019 von einem Gesamtfördermittelbedarf für die Strecke Berlin-Dresden i.H.v. bis zu 25 Mio. € aus.