Datum des Eingangs: 01.02.2017 / Ausgegeben: 06.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5953 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2393 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5869 Abgelehnte Asylanträge/Verfahrensdauer Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Von Januar bis August wurden von 16.300 in Brandenburg gestellten Asylanträgen 2.000 abgelehnt. Im Jahr 2016 (Stand: bis November) wurden in Deutschland 24,3 Prozent der Asylanträge in einer Sachentscheidung abgelehnt. Zudem haben sich 12,4 Prozent der Asylanträge in einer formellen Entscheidung erledigt. Die Ablehnungsquote lag somit bei 36,7 Prozent. Folglich lag die Gesamtschutzquote im gleichen Zeitraum bei rund 63,3 Prozent (Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197867/umfrage/abgelehnte-asylantraegein -deutschland/, BAMF). Frage 1: Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in Brandenburg? (2015, erstes Halbjahr 2016)? zu Frage 1: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat erstmalig mit Stand 15. Dezember 2015 Daten zur Verfahrensdauer für das Bundesland Brandenburg mitgeteilt. Weitere Daten für das Jahr 2015 liegen der Landesregierung nicht vor. Verfahrensdauer in Monaten Zeitraum 01. bis 30.11.2015 4,0 Zeitraum 01. bis 31.12.2015 3,7 Die Daten für das Jahr 2016 können der Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage Nr. 2366 entnommen werden. Frage 2: Warum wurden in Brandenburg 2016 unterdurchschnittlich wenige Asylanträge abgelehnt? zu Frage 2: Asylanträge werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet. Auf der Grundlage des Asylgesetzes berücksichtigt das Bundesamt den individuellen Verfolgungsgrund der asylantragstellenden Person bei der Entscheidungsfindung. Die Landesregierung hat daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.