Datum des Eingangs: 03.02.2017 / Ausgegeben: 08.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5958 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2360 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5793 Nutzung von Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragenstellers: Nach Medieninformationen sind zwei Jahre nach der ersten Hochwasserkonferenz für die Schwarze Elster noch zahlreiche Fragen offen. Dazu gehört insbesondere, wie das Potential von Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz genutzt werden kann Frage 1: Trifft es zu, dass in den Abschlussplänen der Tagebaue auf eine mögliche Nutzung für den Hochwasserschutz hingewiesen wurde? Falls ja, wie sind diese Hinweise in die Hochwasserschutzplanung eingeflossen? Zu Frage 1: Nein, dies trifft nicht zu. Frage 2: Die von der Landesregierung beauftragte „Potentialstudie zur dauerhaften Nutzung von Tagebauseen“ aus dem Jahr 2011 wies nach, dass die Nutzung des Seenlandes möglich ist und sich die Kosten für den weiteren Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster etwa halbieren würden. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung seither aus dieser Potentialstudie gezogen (bitte konkrete Maßnahmen mit Datum auflisten)? Frage 9: Plant die Landesregierung ein Konzept zur Nutzung der Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz? Falls ja, wann liegt dieses vor, falls nein, warum nicht? Zu Fragen 2 und 9: Die „Potenzialstudie zur dauerhaften Nutzung von Tagebauseen in den Einzugsgebieten von Spree und Schwarzer Elster für eine verbesserte Hochwasservorsorge und -bewältigung“ der BTU Cottbus vom Februar 2011 bestätigt die Potenziale für einen Hochwasserrückhalt für die Seen der Erweiterten Restlochkette. Es werden darin jedoch keine Aussagen zu Kosteneinsparungen vorgenommen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Potenzialstudie wurde 2013 durch das Landesamt für Umwelt (LfU) eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Tagebauseen im Ge- biet der Schwarzen Elster für den Hochwasserrückhalt beauftragt. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse zur Nutzung der Seenkette für den Hochwasserrückhalt hat das Land Brandenburg dieses Projekt für das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) des Bundes gemeldet. Das Vorhaben ist als prioritäre Maßnahme mit einer überregionalen Bedeutung von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und der UMK bestätigt worden. Im Rahmen dieses Projekts werden derzeit in drei vertiefenden Untersuchungen die Auswirkungen der Nutzung der Tagebauseen für den Hochwasserrückhalt auf die hydrogeologischen Verhältnisse (Geohydraulik), die Niedrigwasserbewirtschaftung und die Gewässergüte geprüft. Am 04.08.2016 erfolgte die Beauftragung der Studie zur Geohydraulik. Die Beauftragung der weiteren Studien ist für 2017 vorgesehen. Nach Abschluss der untersetzenden Studien könnte ab 2018 die Erarbeitung der Vorplanungen beginnen. Frage 3: Welche fachlichen Gründe führten dazu, die Planungen zur Erhöhung der Deiche zwischen Senftenberg und Elsterwerda trotz der Erkenntnisse der oben genannten Potentialstudie voranzutreiben? Zu Frage 3: Es sind im LfU derzeit keine konkreten Planungen zur Erhöhung von Deichen zwischen Senftenberg und Elsterwerda vorgesehen. Frage 4: Nach Medieninformationen gab der zuständige Abteilungsleiter des Umweltministeriums zu bedenken, die übrigen Hochwasserschutzmaßnahmen bis Elsterwerda seien sicher überdimensioniert. Welche Maßnahmen sind hiermit gemeint? Sieht das Ministerium darüber hinaus weitere Maßnahmen als überdimensioniert an? Zu Frage 4: Der Landesregierung ist keine derartige Aussage des Abteilungsleiters für Wasser und Bodenschutz zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Elster bekannt. Der Abteilungsleiter hat allerdings darauf hingewiesen, dass bei Nutzung der Tagebauseen für den Hochwasserrückhalt eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Schutzziele der Deiche bis Elsterwerda erforderlich sind. Frage 5: Der Ausbau der Bundesstraße B169 zwischen Schwarzheide und Elsterwerda soll nach bisheriger Planung so erfolgen, dass der Straßenkörper gleichzeitig als Hochwasserschutz dienen soll. Ist dies nach Ansicht der Landesregierung bei einer Nutzung des Seenlandes zum Hochwasserschutz weiterhin notwendig? Zu Frage 5: In dem Abschnitt zwischen Schwarzheide und Elsterwerda besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Deiche. Der Ausbau der B169 zwischen Ruhland und Plessa bietet die Möglichkeit, die Errichtung eines Straßendamms mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu verbinden. Dadurch könnten nicht nur große Retentionsflächen gewonnen werden, sondern auch die Kosten der Deichsanierung sowie der Flächenverbrauch reduziert werden. Frage 6: Sind die inzwischen fertig gestellten Überleiter zwischen den Seen ausreichend dimensioniert gebaut worden, um dem Hochwasserschutz zu dienen? Falls ja, welche der Überleiter, falls nein, warum nicht? Zu Frage 6: Nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung können die Überleiter zwischen den Tagebauseen unverändert bestehen bleiben. Allerdings sind die derzeit bestehenden Zu- und Ableiter aus der und in die Schwarze Elster nicht für einen effektiven Hochwasserrückhalt (Scheitelkappung eines Hochwasserereignisses) aus- reichend. Erst im Zuge der Vorplanung (s. Frage 2) kann eine endgültige Bemessung der Zuleitungskapazitäten festgelegt werden. Frage 7: Der Wasserstand der Seen ist zwischenzeitlich weit angestiegen. Trifft es zu, dass eine Ertüchtigung der Überleiter für den Hochwasserschutz nur noch als Wasserbau bzw. mit Wasserhaltung erfolgen kann? Falls ja, welche Mehrkosten sind dadurch seither entstanden und entstehen zukünftig? Zu Frage 7: Wie in der Antwort zu Frage 6 erläutert, wird davon ausgegangen, dass kein Ausbau bzw. keine Ertüchtigung der Überleiter zwischen den Tagebaurestseen notwendig sein wird. Frage 8: Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Landesregierung die Nutzung des Elsterwassers bei Hochwasser auf a) die Wasserqualität des Seenlandes und b) die Kosten für Bekalkungsmaßnahmen? Zu Frage 8: Die möglichen Auswirkungen der Nutzung der Tagebauseen für den Hochwasserrückhalt auf die Wasserqualität bzw. auf die Gewässergüte sind Bestandteil einer für das Jahr 2017 vorgesehenen Detailstudie (siehe Antwort zu Frage 2). Erst nach Vorliegen dieser Studie kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang etwaige Bekalkungsmaßnahmen nach der Einleitung von zusätzlichen Wassermengen in die Tagebauseen bei Hochwasser und anschließender Ausleitung in die Schwarze Elster erforderlich sind.