Datum des Eingangs: 10.02.2015 / Ausgegeben: 16.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/596 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 183 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/425 Gewalt an Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 183 vom 14.01.2015: Immer wieder ist in den Medien von zunehmender Gewaltbereitschaft unter Jugend- lichen zu lesen. Auch in Brandenburg hat es in der Vergangenheit immer wieder Fäl- le von Gewalt an Schulen gegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gewaltvorfälle an Brandenburger Schulen und in welchen Deliktbe- reichen sind der Landesregierung in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 bekannt? 2. Wie viele Fälle von Gewalt gegen Lehrer sind der Landesregierung in diesen Jahren in Brandenburg bekannt? 3. Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer der Gewaltfälle an Branden- burger Schulen – sowohl Gewalt gegen (Mit-)Schüler als auch Gewalt gegen Lehrer – ein? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Gewalt an Branden- burger Schulen? 5. Lässt die Polizeiliche Kriminalstatistik Aussagen über Gewalt an bestimmten Schultypen zu? 6. Liegen der Landesregierung – unabhängig von der Polizeilichen Kriminalsta- tistik – Erkenntnisse über Gewalt an bestimmten Schultypen vor, oder geht die Landesregierung von einer Konzentration auf bestimmte Schultypen aus? 7. Konzentriert sich die Gewalt an Schulen weiterhin auf Schulen in den Ge- meinden Potsdam, Cottbus, Hennigsdorf und Oranienburg, wie dies die Lan- desregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1572 (5. Legislaturperiode) erklärt hat? Und wie hat sich insbesondere die Situation in den genannten Gemeinden in den vergangenen vier Jahren entwickelt? 8. Wie viele Partnerschaften zwischen Schulen und der Polizei gibt es derzeit an Brandenburger Schulen und wie haben sie sich in den vergangenen vier Jah- ren entwickelt? 9. Wie viele Veranstaltungen hat a) die Polizei, b) das LISUM und c) die RAA mit welchen jeweiligen Schwerpunkten an Brandenburger Schulen durchgeführt und wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2012, 2013, 2014 entwickelt? 10. Wie hat sich die Ausbildung von Konfliktlosen an Schulen in den vergangenen vier Jahren entwickelt? 11. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg / Misserfolg des „Antibullying“- Konzept nach Dan Olweus, das nach Auskunft der Landesregierung vor eini- gen Jahren in Potsdam und in Ostprignitz-Ruppin durchgeführt wurde? Ist dessen Ausweitung auf andere Gemeinde bzw. Städte erwogen worden? Wenn nein, warum nicht? 12. Wie hat sich die Zahl der Experten zur Gewaltprävention im BUSS entwickelt und wie sind diese auf die regionalen Zuständigkeiten der Schulaufsicht ver- teilt? 13. Inwiefern sind die Schulpsychologen der Schulaufsicht für Gewaltprävention qualifiziert, und welche Angebote macht die schulpsychologischen Beratung den Opfern von Gewalt an Schulen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gewaltvorfälle an Brandenburger Schulen und in welchen Deliktbereichen sind der Landesregierung in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 bekannt? Zu Frage 1: Die Landesregierung konzentriert sich bei der Zusammenstellung der Gewaltvorfälle ausschließlich auf polizeilich bekannt gewordene Straftaten, welche in ihrer Quantität und Qualität vom jeweiligen Anzeigeverhalten abhängig sind. Für Berichterstattungen zum Bereich „Gewalt an Schulen“ werden folgende „Gewalt- straftaten“ aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ausgewählt: Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raubstraftaten, Miss- handlung von Kindern und Schutzbefohlenen sowie gefährliche, schwere und vor- sätzliche (leichte) Körperverletzungen. Tabelle 1: Gewaltvorfälle nach Deliktsbereichen Deliktsbereich 2011 2012 2013 2014 Straftaten insgesamt 719 651 652 659 Straftaten gegen das Leben 0 0 1 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 30 18 21 18 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 19 9 12 11 Gefährliche und schwere Kör- perverletzung 143 125 132 148 Misshandlung von Schutzbe- fohlenen 10 5 11 6 Vorsätzliche einfache Körper- verletzung 517 494 475 476 Quelle: PKS Land Brandenburg Frage 2: Wie viele Fälle von Gewalt gegen Lehrer sind der Landesregierung in diesen Jahren in Brandenburg bekannt? Zu Frage 2: Tabelle 2: Gewaltvorfälle gegen Lehrkräfte Deliktsbereich 2011 2012 2013 2014 Straftaten insgesamt 41 50 51 38 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe- stimmung 0 1 1 0 Raub, räuberische Erpressung und räu- berischer Angriff auf Kraftfahrer 0 0 2 0 Gefährliche und schwere Körperverlet- zung 6 6 7 5 Vorsätzliche einfache Körperverletzung 35 43 41 33 Quelle: PKS Land Brandenburg Frage 3: Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer der Gewaltfälle an Brandenburger Schulen – sowohl Gewalt gegen (Mit-)Schüler als auch Gewalt gegen Lehrer – ein? Zu Frage 3: Die Landesregierung konzentriert sich bei der Analyse ausschließlich auf bekannt gewordene Straftaten. Es erfolgt keine Dunkelfeldanalyse. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Gewalt an Brandenburger Schulen? Zu Frage 4: Im Vergleich zum Jahr 2011 ist ein leichter Rückgang der Gewaltstraftaten an Schu- len zu verzeichnen. Allerdings bewegen sich die Zahlen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 auf annähernd gleichem Niveau. Schwerpunkt unter den Gewaltstraftaten an Schulen bilden die einfachen Körperverletzungsdelikte. Hier handelt es sich in überwiegenden Fällen um alterstypisch jugendliche Auseinandersetzungen. Frage 5: Lässt die Polizeiliche Kriminalstatistik Aussagen über Gewalt an bestimmten Schul- typen zu? Frage 6: Liegen der Landesregierung – unabhängig von der Polizeilichen Kriminalstatistik – Erkenntnisse über Gewalt an bestimmten Schultypen vor, oder geht die Landesregie- rung von einer Konzentration auf bestimmte Schultypen aus? Zu den Fragen 5 und 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine signifikante Häufung von Gewaltvorfällen an bestimmten Schultypen vor. Es ist keine besondere Auffälligkeit bzw. Konzentration von Gewaltvorfällen bei bestimmten Schultypen dokumentiert. Frage 7: Konzentriert sich die Gewalt an Schulen weiterhin auf Schulen in den Gemeinden Potsdam, Cottbus, Hennigsdorf und Oranienburg, wie dies die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1572 (5. Legislaturperiode) erklärt hat? Und wie hat sich insbesondere die Situation in den genannten Gemeinden in den vergange- nen vier Jahren entwickelt? Zu Frage 7: Auf Grundlage der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (Gemeinden mit zehn oder mehr Gewaltstraftaten an Schulen in den Jahren 2011 bis 2014) bildete die Gemeinde Hennigsdorf in den vergangenen vier Jahren keinen Schwerpunkt mehr. Dort ist ein deutlicher Rückgang derartiger Straftaten festzustellen. In Potsdam ist ein kontinuierlicher Rückgang der Fallzahlen 2011 - 2014 feststellbar. Auch in Oranienburg ist die Fallzahlenentwicklung seit 2013 rückläufig. In Cottbus kann nach einem starken Anstieg in 2013 ebenfalls eine rückläufige Tendenz seit 2014 verzeichnet werden. Eine regionale Konzentration im Sinne der Fragestellung, über die bereits in der Antwort der Landesregierung vom 13.10.2011 auf die Kleine Anfrage Nr. 1572 der Abgeordneten Muhß und Günther (Landtagsdrucksache 5/4142) gegebenen Einschätzung hinaus, ergibt sich damit nicht. Tabelle 3: Gewaltstraftaten an Schulen in bestimmten Gemeinden 2011 2012 2013 2014 Potsdam 44 35 33 33 Cottbus 27 23 53 39 Hennigsdorf 21 16 7 10 Oranienburg 19 28 26 25 Quelle: PKS Land Brandenburg Frage 8. Wie viele Partnerschaften zwischen Schulen und der Polizei gibt es derzeit an Bran- denburger Schulen und wie haben sie sich in den vergangenen vier Jahren entwi- ckelt? Zu Frage 8: Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 bestanden insgesamt 848 Schulpartnerschaf- ten. Die Anzahl der Schulpartnerschaften in den vergangenen vier Schuljahren ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 4: Schulpartnerschaften mit der Polizei nach Schuljahren 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Anzahl Schul- partnerschaften 870 855 850 848 Quelle: Sonderauswertung Frage 9. Wie viele Veranstaltungen hat a) die Polizei, b) das LISUM und c) die RAA mit wel- chen jeweiligen Schwerpunkten an Brandenburger Schulen durchgeführt und wie haben sich diese Zahlen in den Jahren 2012, 2013, 2014 entwickelt? Zu Frage 9: a) Polizei: Die im Rahmen der Kriminalprävention durchgeführten polizeilichen Maßnahmen an Schulen umfassen insbesondere Gewaltprävention, Politischen Extremismus, Dro- genprävention, Schutz gegen Kriminalität rund um das Internet und bei digitalen Me- dien und Verhalten gegenüber Fremden. Die Verkehrsunfallprävention an Schulen bleibt im Rahmen dieser Antwort ausgeklammert. Jahr 2012: Primarbereich: 1) 1.083 Veranstaltungen (VA) im Rahmen der Gewaltprävention 2) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 685 VA Sekundarbereich I: 1) 487 VA im Rahmen der Gewaltprävention 2) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 303 VA Sekundarbereich II: 1) 129 VA im Rahmen der Gewaltprävention 2) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 114 VA Jahr 2013: Primarbereich: 1) 700 Gewaltpräventionsveranstaltungen 2) 230 VA zum Thema „Neue Medien“ (wurden zuvor unter Gewaltprävention er- fasst) 3) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 486 VA Sekundarbereich I: 1) 215 Gewaltpräventionsveranstaltungen 2) 195 VA zum Thema „Neue Medien“ 3) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 373 VA Sekundarbereich II: 1) 30 Gewaltpräventionsveranstaltungen 2) 15 VA zum Thema „Neue Medien“ 3) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 56 VA Jahr 2014: Primarbereich: 1) 717 Gewaltpräventionsveranstaltungen 2) 283 VA zum Thema „Neue Medien“ 3) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 420 VA Sekundarbereich I: 1) 167 Gewaltpräventionsveranstaltungen 2) 226 VA zum Thema „Neue Medien“ 3) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 250 VA Sekundarbereich II: 1) 25 Gewaltpräventionsveranstaltungen 2) 6 VA zum Thema „Neue Medien“ 3) Präventionsmaßnahmen zur Drogenprävention und zu „Verhalten gegenüber Fremden“ erfasst 40 VA b) Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM): 1) Im Rahmen der Modularen Qualifizierung für Schulberaterinnen und Schulberater hat es i.d.R. eintägige Veranstaltungen gegeben, die den „Umgang mit Gewalt an Schulen“ zum Schwerpunkt hatten: • im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 7 VA, • im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 6 VA , • im laufenden Schuljahr 2014/2015 bis zum 27.01.2015 5 VA (geplant sind noch 2 weitere VA). 2) Darüber hinaus führt das LISUM seit 2012 jährlich eine Fachtagung zum Thema „CYBER MOBBING IST NICHT COOL – Möglichkeiten und Notwendigkeiten der pädagogischen Prä-vention und Intervention“ mit über 120 Teilnehmenden aus der Zielgruppe der Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulpsychologen , Elternvertretungen und der polizeilichen Präventionsbeauf-tragten durch. 3) Weiterhin wurden vom LISUM Informationsbroschüren zum Thema „CyberMobbing “ für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für Eltern entwickelt und der jeweiligen Zielgruppe zur Verfügung gestellt. 4) Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg wird ein Arbeitsbereich „CyberMobbing “ mit In-formationen, Lernmaterialien, Medien und Ansprechpartnern bereitgestellt und redaktionell betreut (http://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/cyber-mobbing.html). c) Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg (RAA): Schuljahr 2012/2013: 1) 27 Fortbildungs-VA zu Gewaltprävention 2) 60 VA (Seminare und Trainings) mit Schülerinnen und Schülern zur Gewalt- prävention Jahr 2013: 1) 36 Fortbildungs-VA zu Gewaltprävention 2) 82 VA (Seminare und Trainings) mit Schülerinnen und Schülern zur Gewalt- prävention 2014FN1: 1) 24 Fortbildungs-VA zu Gewaltprävention 2) 23 VA (Seminare und Trainings) mit Schülerinnen und Schülern zur Gewalt- prävention Frage 10: Wie hat sich die Ausbildung von Konfliktlosen an Schulen in den vergangenen vier Jahren entwickelt? Zu Frage 10: Schulmediation ist im Land Brandenburg seit den 1990er-Jahren ein wichtiges The- ma. Systematisch wurden seit den 2000er-Jahren Schulmediatorinnen und Schul- mediatoren, die die Ausbildung und Begleitung von Konfliktlot- sen/Streitschlichtergruppen/Buddys an Schulen organisieren und begleiten, qualifi- ziert. Von 2006 bis 2010 wurden durch die RAA Brandenburg in Kooperation mit dem LISUM ca. 80 Schulmediatorinnen und Schulmediatoren qualifiziert. Seit dem Jahr 2011 wird die Ausbildung vom WiB e.V., einem An-Institut der Universität Potsdam, angeboten. Seither gab es einen Kurs, den zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Juni 2013 abschließen konnten. Ein weiterer Kurs ist in Vorbereitung und kann be- ginnen, sobald die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Darüber hinaus wurden in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 durch die RAA Brandenburg vor allem im Schulamtsbereich Cottbus Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durchgeführt. Wichtige Partnerinnen und Partner unserer Schulen sind die Mediatorinnen und Me- diatoren des Landesverbandes „Seniorpartners in School e.V.“ (SiS), die seit dem Jahr 2006 ehrenamtlich in Tandems an den brandenburgischen Schulen tätig sind. In der Regel sind sie einmal in der Woche an den Schulen tätig und begleiten die Schü- lerinnen und Schüler in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren. Statistische Erkenntnisse darüber, wie sich die Ausbildung der Konfliktlotsen an den Schulen qualitativ und quantitativ entwickelt hat, liegen nicht vor. Es ist davon auszu- gehen, dass etwa die Hälfte der erwachsenen qualifizierten Personen an den Schu- len aktiv ist, erworbenes Wissen anwendet und an die jungen Menschen weitergibt. FN1 Die RAA weist darauf hin, dass die Zahlen für 2014 noch nicht abschließend ausgewertet sind. Schulleitungen melden für ihre Kollegien Fortbildungsbedarfe in den Themenfeldern „Stärkung sozialer Kompetenzen“, „Umgang mit Konflikten“, „Konfliktmanagement“ sowie „Stärkung der Handlungssicherheit im Umgang mit Konflikten“ an. Die Nach- frage nach Angeboten zur Ausbildung im Themenfeld „Schulmediation“ ist eher rück- läufig. Ausgebildete Schulmediatorinnen und Schulmediatoren treffen sich regelmäßig zu Fachtagen. Diese Fachtage werden unterstützt durch die Fachhochschule Potsdam. Die Teilnehmenden sind im regen Austausch, erhalten fachliche Inputs und nutzen die Möglichkeiten der Vernetzung. Berlin- Brandenburger Schulmediationstage fan- den im Herbst 2013 und im Sommer 2014 statt. Frage 11: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg / Misserfolg des „Antibullying“-Konzept nach Dan Olweus, das nach Auskunft der Landesregierung vor einigen Jahren in Potsdam und in Ostprignitz-Ruppin durchgeführt wurde? Ist dessen Ausweitung auf andere Gemeinde bzw. Städte erwogen worden? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 11: Die Landesregierung nimmt die Wirksamkeit des „Antibullying“-Konzepts nach Dan Olweus zur Kenntnis und bewertet die Umsetzung dieses wissenschaftlich evaluier- ten Konzepts dementsprechend als Erfolg. Eine Ausweitung auf andere Gemeinden bzw. Städte ist von den Verantwortlichen in den jeweiligen Gemeinden und Städten zu entscheiden. Die Landesregierung hält einen einseitigen, zentral gesteuerten Transfer auf andere Gemeinden und Städte (Top-down-Strategie) für nicht zielfüh- rend. Das Konzept „MIT-EIN-ANDER in Kita und Schule“ (MEA), welches sich in „EFFEKT“ für den Kitabereich und „Anti-Bullying“ für den Schulbereich unterteilt, wird seitens der Polizei als ein geeignetes Mittel angesehen, Konflikte unter Kindern sowie Schü- lerinnen und Schülern zu lösen. Im Rahmen von Veranstaltungen zur Gewaltpräven- tion wird durch die Polizei auch auf das Konzept MEA hingewiesen. Neben diesem Projekt existieren auch noch andere Antigewaltprojekte mit ähnlichem Ansatz. Für welches Projekt sich die Kita oder Schule entscheidet, bestimmen sie eigenständig. Der ganzheitliche Ansatz des Konzepts MEA im Land Brandenburg stellt sich dem Erfordernis einer sehr frühzeitigen, aufeinander aufbauenden Prävention und verbin- det die evaluierten Mehrebenenprogramme „EFFEKT – EntwicklungsFörderung in Familien: Eltern- und Kinder-Training“ der Universität Erlangen-Nürnberg sowie „Anti- Bullying“ des norwegischen Psychologen und Pädagogen Prof. Dr. Dan Olweus. Die Polizei berät und unterstützt die originär zuständigen Verantwortlichen im Rah- men der Gewaltprävention. In diesen Gesprächen u. a. mit Verantwortlichen von Kommunen, Kita und Schulen wird hinsichtlich einer möglichst frühzeitig beginnen- den und aufeinander aufbauenden Gewaltprävention beraten und sensibilisiert, die u. a. mit dem Konzept MEA erreicht werden kann. Die eigentliche Durch-führung bzw. Umsetzung des Konzepts MEA bzw. eines seiner beiden Programme liegt jedoch in der Verantwortung der Kindertagesstätten und Schulen. Im Land Brandenburg setzen sich derzeit insgesamt 130 Kindertagesstätten und 100 Schulen mit den Programmen „EFFEKT“ bzw. „Anti-Bullying“, wie im vorherigen Schulhalbjahr, aktiv auseinander. Frage12: Wie hat sich die Zahl der Experten zur Gewaltprävention im BUSS entwickelt und wie sind diese auf die regionalen Zuständigkeiten der Schulaufsicht verteilt? Zu Frage 12: Das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulämter (BUSS) nutzt bei seiner Aufgabenerfüllung auch Sach- und Fachverstand anderer geeigneter Anbieter. Die Betreuung der Schulen und Lehrkräfte zum Schwerpunkt „Gewaltprä- vention“ erfolgt im Wesentlichen durch den Kooperationspartner RAA. Der Teil der schulischen Beratungskompetenz der RAA ist praktischer Bestandteil des gesamten schulischen Beratungsangebotes. Diese Aufgabenerfüllung ist Bestandteil der jährli- chen Zielvereinbarung zwischen MBJS und der RAA-Geschäftsstelle. Die Angebote der RAA zur Gewaltprävention können in allen Regionen genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit vor Ort erfolgt im Rahmen der Angebote der RAA und in enger Abstimmung zwischen den Regionalstellen der RAA und den regionalen BUSS-Agenturen. Frage 13: Inwiefern sind die Schulpsychologen der Schulaufsicht für Gewaltprävention qualifi- ziert, und welche Angebote macht die schulpsychologischen Beratung den Opfern von Gewalt an Schulen? Zu Frage 13: Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind an allen Schulen des Landes Brandenburg tätig und dabei in ihren fachlichen Entscheidungen nur den wissen- schaftlichen und berufsethischen Standards verpflichtetFN2. Sie unterstützen alle an der Schule Beteiligten präventiv, in Notfällen und bei der Bearbeitung von Konflikten. Die Gewaltprävention und die Unterstützung der Opfer von Gewalt sind Arbeitsfelder der Schulpsychologie. FN2 vgl. Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung (VV- Schulpsychologische Beratung- VVpsyBer) vom 19. September 2014 (ABl. MBJS S. 242) Die schulpsychologische Beratung vermittelt Unterstützungsangebote, bietet psycho- logische Hilfen im Rahmen von Krisenintervention an und führt an Schulen bei Be- darf Supervisionen durch. Die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsycholo- gen erfolgt in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen, insbesondere den Erziehungsberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, den Jugend- und Sozialämtern sowie anderen psychosozialen Diensten für Kinder und Jugendli- che. Ferner ist die enge Zusammenarbeit mit den Notfallteams der Unfallkasse Brandenburg bei der Bewältigung von Gewaltvorfällen zu nennen. Die schulpsychologischen Beratungen führen Veranstaltungen für Lehrkräfte, Schul- leitungen und alle weiteren an der Schule Beteiligten zu psychologischen Fragen durch, bieten Trainingseinheiten und Beratungen an. Welche Formen der Beratung, Diagnostik oder psychologischen Intervention zur Anwendung kommen, richtet sich am Bedarf der Betroffenen von Gewalt an Schulen aus.