Datum des Eingangs: 03.02.2017 / Ausgegeben: 08.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5968 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2369 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5811 Durch die rechte Szene genutzte Immobilien in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Bundesweit erwerben Akteure der rechten Szene Immobilien. Bereits Anfang 2016 hat die Landesregierung eine Anfrage zu Immobilien , die durch die rechte Szene genutzt werden, beantwortet. Die Anfrage hat das Ziel, Veränderungen seit der Antwort der Landesregierung in Drs. 6/3134 zu erfahren . Frage 1: Welche von Akteuren der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) für Veranstaltungszwecke genutzten Immobilien sind der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum, Nutzungsverhältnis und Nutzungsart!) Frage 2: Welche weiteren Immobilien, die durch Akteure der rechten Szene (Einzelpersonen , Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) nicht nur privat genutzt werden, sind der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? (Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum, Nutzungsverhältnis und Nutzungsart!) Frage 3: Welche Veranstaltungen (Schulungen, Versammlungen, Veranstaltungen o.ä.) fanden wann in den unter Frage 1 und 2 genannten Objekten statt. Frage 4: Welche Platzkapazitäten weisen die jeweiligen Immobilien auf? zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: In der rechtsextremistischen Szene werden Immobilien gesucht, die möglichst im Eigentum eines Anhängers oder zumindest Sympathisanten der rechten Szene sind, um Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Liederabende oder Schulungen möglichst ohne behördliche Auflagen, Verbote oder zivilgesellschaftliche Störungen durchzuführen. Die Räumlichkeiten bzw. die damit verbunde- nen Veranstaltungen dienen in erster Linie der inneren Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen. Die Anforderungen an die Objekte sind vielfältig und unterscheiden sich zudem anlassbedingt. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sind Immobilien als solche aber nicht Gegenstand der Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutz - und Polizeibehörden in Bund und Ländern. Eine einheitliche Definition, wann eine Immobilie dem Extremismus zuzurechnen ist, existiert nicht. So ist zu erklären, dass Bund und Länder unterschiedliche Angaben zu rechtsextremistischen Szeneobjekten veröffentlichen. Aktuell zählt die Verfassungsschutzbehörde vier Immobilien, die durch die rechtsextremistische Szene genutzt werden und sechs Immobilien, die einen Bezug zur Musik- bzw. Vertriebsszene haben. Zur Örtlichkeit, zur Nutzungsart, zu den Eigentumsverhältnissen, zu durchgeführten Veranstaltungen und zur Platzkapazität der Immobilien sei an dieser Stelle auf die Darstellung in den Verfassungsschutzberichten verwiesen. Frage 5: Welche dieser Immobilien unter Frage 1 und 2 standen bzw. stehen in Verbindung mit Straftaten? (Bitte Einzelauflistung nach Datum, Delikt und Immobilie sowie Erkenntnisse zu tatverdächtigen bzw. Tätern!) zu Frage 5: Die Erfassung von Straftaten erfolgt nicht objektbezogen. Eine Gesamtauswertung der im Zusammenhang mit einer bestimmten Immobilie verübten Straftaten kann nicht vorgenommen werden. Frage 6: Sind der Landesregierung weitere Objekte bekannt, für die seitens Akteuren der rechten Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) aktuell Kauf- bzw. Miet-/Pachtinteresse besteht? Wenn ja, durch welche Objekte und welche Akteure? zu Frage 6: Derzeit liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.