Datum des Eingangs: 03.02.2017 / Ausgegeben: 08.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5971 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2390 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5866 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/5106 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Landesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Daten vor, wie viele Asylbewerber in den letzten fünf Jahren ortsabwesend waren und wie viele in ihre Heimatländer, z. B. zwecks Urlaubs, reisten. Gleichzeitig sagt die Landesregierung, dass in diesem Falle keine Furcht vor Verfolgung bestehen könnte. Frage 1: Wie gedenkt die Landesregierung solche Fälle zu prüfen, wenn sie über o. g. Daten nicht verfügt? Frage 2: Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die oben genannten Daten zu erlangen? Frage 3: Wie gedenkt die Landesregierung in o. g. Fällen den Schutzstatus abzuerkennen, wenn ihr keine Daten vorliegen, wer der anerkannten Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zwecks Urlaubs verreist war bzw. verreist? Frage 4: Wie bewertet es die Landesregierung, dass sie auf Grund mangelnder Kenntnisse das Asylrecht nicht einhalten kann und vermutlich Asylberechtigungen aufrechterhält, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen? zu den Fragen 1 bis 4: Der Schutzstatus eines Asylberechtigten wird ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft. Insofern ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, dazu erforderliche Daten zu beschaffen. (siehe auch die Antworten zur Frage 5 der Kleinen Anfrage Nr. 2127 und zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Nr. 2274). Der Landesregierung liegen darüber hinaus schon deshalb keine Daten zu Urlaubsreisen von Asylberechtigten vor, weil diese nicht verpflichtet sind, sich bei den Ausländerbehörden oder bei den Arbeitsagenturen abzumelden.