Datum des Eingangs: 06.02.2017 / Ausgegeben: 13.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5973 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2380 des Abgeordneten Péter Vida der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5841 Daseinsvorsorge im Land Brandenburg III – Investitionskosten der kommunalen Aufgabenträger Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung des anfallenden Abwassers stellen Aufgaben der Daseinsvorsorge dar. Seit dem Bestehen des Landes Brandenburg wurden immer größere zentrale Anlagen gebaut. Diese wurden und werden aus Eigenmittel aber auch mit öffentlichen Zuschüssen gebaut und teils auch betrieben. In der heutigen Zeit ist die Gebührengestaltung, die von den zu Grunde liegenden Investitionskosten abhängen, für die Leistungserbringung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung so vielfältig, dass im Land Brandenburg eine tiefe Kluft vornehmlich zwischen den Ballungsräumen und der ländlichen Region besteht. Frage 1: Wie hoch sind Investitionskosten in den Ausbau, die Erweiterung und/oder Modernisierung der zentralen Abwasseranlagen im Land Brandenburg? (Bitte in Tabellenform , nach Aufgabenträger, für die Jahre 1990 bis 2016 auflisten.) Frage 2: Wie hoch sind die Investitionskosten in den Ausbau, die Erweiterung und/oder Modernisierung der zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen im Land Brandenburg? (Bitte in Tabellenform, nach Aufgabenträger, für die Jahre 1990 bis 2016 auflisten.) zu den Fragen 1 und 2: Die Investitionen in den Ausbau, die Erweiterung und/oder Modernisierung der öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgung werden in Verantwortung und Auftraggeberschaft der kommunalen Aufgabenträger der Wasserver - und Abwasserentsorgung realisiert. Deshalb gibt es keine Meldepflicht für diese Investitionen. Die Höhe der Investitionskosten für den Ausbau, die Erweiterung und/oder Modernisierung der öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen im Land Brandenburg sind der Landesregierung nur bekannt, sofern eine Förderung erfolgte (siehe auch Kleine Anfrage 2378). Frage 3: Wie hoch sind für die Anlagen zu 1. die öffentlichen Zuschüsse gewesen? (Bitte in Tabellenform nach Aufgabenträger, Förderprogramm, Jahr und Höhe der Zuwendungen auflisten.) Frage 4: Wie hoch sind für die Anlagen zu 2. die öffentlichen Zuschüsse gewesen? (Bitte in Tabellenform nach Aufgabenträger, Förderprogramm, Jahr und Höhe der Zuwendungen auflisten.) zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2378 hingewiesen.