Datum des Eingangs: 06.02.2017 / Ausgegeben: 13.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5977 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2364 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5806 Hermes Logistikzentrum in Etzin Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Hermes GmbH baut auf insgesamt 86.000 Quadratmeter eine 10.100 Quadratmeter große Halle im Etziner Gewerbegebiet, welches zur Stadt Ketzin gehört. 210.000 Pakete sollen künftig täglich dort umgeschlagen werden. Für dieses Vorhaben hat das Unternehmen ein Grundstück von der Firma Mosolf erworben und investiert 53 Mio. Euro. Das Logistikzentrum ist Teil eines deutschlandweiten Projektes, bei dem Hermes insgesamt ca.300 Mio. Euro für den Bau von neun neuen Logistikcentern aufwenden will. Die damit verbundenen etwa 500 LKW-Durchfahrten sowie mind. genauso viele Kleintransporter- Durchfahrten sollen durch die Dörfer Falkenrede (Ortsteil der Stadt Ketzin) und Wernitz (Gemeindeteil von Wustermark) geführt werden, die ohnehin schon unter einer erheblichen Verkehrsbelastung leiden. Frage 1: Wann hat das Land Brandenburg in welchem Zusammenhang das erste Mal von dem Bauvorhaben "Hermes Logistikcenter Etzin" bzw. "Freisetzung des Bebauungsplans 01/00 Mosolf Technikzentrum Ketzin" erfahren? zu Frage 1: Das Investitionsprojekt der Hermes Germany GmbH ist der Landesregierung seit August 2014 bekannt. Dem Unternehmen wurden seitens der Zukunfts Agentur Brandenburg GmbH mehrere Standorte angeboten. Von der Entscheidung für Ketzin hat die Landesregierung im Herbst 2016 erfahren. Frage 2: Welche Genehmigung zu welchen Zeitpunkten hat das Land Brandenburg für das Bauvorhaben „Hermes Logistikcenter Etzin“ erteilt? zu Frage 2: Das Land selbst hat keine Genehmigungen für das Bauvorhaben "Hermes Logistikzentrum Etzin" erteilt. Das Baugenehmigungsverfahren wurde durch den Landkreis als untere Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Frage 3: Welche Landesbetriebe und Abteilungen der Landesverwaltung Brandenburg wurden zur Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben gebeten? Zu Frage 3: Von der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde das Landesamt für Arbeitsschutz , Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz, Regionalbereich West, der Landesbetrieb Straßenwesen, Region West, Dienststelle Potsdam, und das Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz 2, Referat T 26 Überwachung Potsdam, beteiligt . Frage 4: Wo können diese Stellungnahmen eingesehen werden? Zu Frage 4: Akteneinsichtnahmen können bei der verfahrensführenden Stelle, der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Havelland, beantragt werden. Frage 5: Welche Auflagen sind bzgl. der zu erwartenden Verkehrsbelastung durch das künftige Logistikzentrum Erteilt worden? Zu Frage 5: Folgende immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmung des Landesumweltamtes wurde in die Baugenehmigung aufgenommen: „In den Nachtstunden (22 – 06 Uhr) dürfen pro Stunde maximal 22 LKW Fahrbewegungen (entspricht z.B. 11 LKW Einfahrten + 11 LKW Ausfahrten) einschließlich der dazugehörigen LKW- Rangierbewegungen sowie Parkplatzein- und Ausfahrten und (in Summe) 22 Wechsel der Wechsellaufbrücken (=WAB) (z. B. 11 x Absetzen und 11 x Aufnehmen) samt Fahrten der Ansatzfahrzeuge stattfinden.“ Frage 6: Welche Verkehrsregelungen und welche maximalen Durchfahrtzahlen für LKW und Kleintransporter wurden im Vertrag zwischen Mosolf und dem Land Brandenburg und/oder der Stadt Ketzin festgelegt? Frage 7: Welche Auflagen wurden Mosolf bzgl. des zu erwartenden Verkehrsaufkommens gestellt? Zu Fragen 6 und 7: Zwischen Mosolf und dem Land existiert darüber kein Vertrag. Über den Inhalt eines möglichen Vertrages mit der Stadt Ketzin kann nur diese Auskunft geben.