Datum des Eingangs: 06.02.2017 / Ausgegeben: 13.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5978 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2373 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5820 Verlängerung der S-Bahnlinie 2 nach Rangsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers:Seit Jahren setzen sich die Bürgerinitiative BISAR e.V. und Lokalpolitker für die Wiederherstellung des S-Bahnanschlusses Rangsdorf ein, der von 1940 bis zum Bau der Mauer im Jahr 1961 in Betrieb war. In den letzten 20 Jahren ist von Seiten der Landesregierungen nichts passiert, obwohl es den Auftrag im Einigungsvertrag gibt, dass die 1961 unterbrochenen S-Bahnlinien rund um Berlin wieder hergestellt werden müssen. In den letzten Jahren gab es einen erheblichen Bevölkerungszuwachs in der Rangsdorfer Region und mit Rolls Roys in Dahlewitz ist ein international renommiertes Unternehmen ansässig, dessen Mitarbeiter täglich nach Dahlewitz pendeln. In der Region wird mit Zustimmung zu Kenntnis genommen , dass in der Landesregierung ein Umdenken einsetzt und jetzt die Beschlüsse des Einigungsvertrages mit 20 jähriger Verspätung angegangen werden. Bereits beim Autobahnbau der A10 und im Bereich der L76 wurden bei den Baumaßnahmen in den Jahren 1990 bis 1994 vorausschauend vorbereitende Maßnahmen getroffen, dass der S-Bahnausbau nicht unmöglich wird. Ebenso beim Bau der L40 in Dahlewitz hat das Brandenburger Verkehrsministerium (MIL) versprochen, dass die Brücke so gebaut wird, dass die Voraussetzungen für die Verlängerung der S-Bahn nach Rangsdorf nicht „verbaut" werden. Frage 1: Trifft es zu, dass im Einigungsvertrag der Passus enthalten ist, dass die 1961 unterbrochenen S-Bahnlinien um Berlin herum wieder hergestellt werden müssen ? Wenn ja, an welcher Stelle im Einigungsvertrag ist diese Passage genau mit welchem Wortlaut enthalten? zu Frage 1: Der Einigungsvertrag ist ein Vertrag, der 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen wurde . Das Land Brandenburg war nicht Vertragspartner. Detailfragen zum Einigungsvertrag sind daher von der Bundesregierung zu beantworten. Frage 2: Was hat die Landesregierung im Hinblick auf die Umsetzung des im Einigungsvertrag stehenden „Auftrags" zur Wiederherstellung der S-Bahnverbindung nach Rangsdorf unternommen? zu Frage 2: Die Maßnahmen des sogenannten „Lückenschluss“-Programms wurden in das Projekt „Grunderneuerung S-Bahn Berlin“ zusammengefasst. Das Projekt umfasste neben den eigentlichen Lückenschlüssen eine Vielzahl von Teilprojekten, die der Modernisierung der speziell für den S-Bahnverkehr vorzuhaltenden Infrastruktur nach aktuellem Stand der Technik dienten. Nach Ausschöpfung des dafür vom Bund vorgesehenen Budgets schuf der Bund die Möglichkeit, die noch nicht abgeschlossenen Teilprojekte im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung von 2009 – 2013 (LuFV I) auszufinanzieren. Das Projekt „Grunderneuerung S-Bahn Berlin “ wurde durch den Bund bereits 2010 im Wesentlichen für abgeschlossen erklärt, bereits begonnene Teilvorhaben sollten jedoch planmäßig noch weiter im Rahmen der LuFV I finanziert werden. Die DB konnte eine bauliche Umsetzung aller vorgesehenen Teilprojekte jedoch nicht im terminierten Zeitraum sicherstellen. Die nachdrücklichen Bemühungen des Landes zur Erhaltung der Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen der 2014 geltenden Verlängerung der LuFV I waren ebenso wenig erfolgreich wie eine Aufnahme der Weiterführung der Maßnahmen im Rahmen der LuFV II 2015 – 2019. Frage 3:Trifft es zu, dass das Brückenbauwerk an der L 40 in Dahlewitz eine Verlängerung der S-Bahn nach Rangsdorf zulässt? Frage 4: Ist der Bahnneubau in Rangsdorf so konzipiert und errichtet, dass er der S- Bahnverlängerung nach Rangsdorf nicht entgegensteht? zu Fragen 3 und 4: Bei dem Bauwerk (ASB-Nr. 3646610) handelt es sich um das im Rahmen der BÜ-Maßnahme durch die DB Netz AG geplante und gebaute Trogbauwerk im Zuge der L 40 in Dahlewitz. Auf der Eisenbahnüberführung werden nur die beiden Gleise der Ausbaustrecke Berlin - Dresden überführt. Der neue gestaltete Bahnhof in Rangsdorf beansprucht nicht die gesamte Fläche des ehemaligen Bahnhofs Rangsdorf. Insbesondere auf der ehemals dem S-Bahnverkehr dienenden Westseite lassen die räumlichen Verhältnisse die Ergänzung von S-Bahngleisen nach wie vor zu. Frage 5: Welche konkreten Schritte plant die Landesregierung zur politischen, planerischen und finanziellen Ingangsetzung des Verfahrens zur Realisierung des S- Bahnanschlusses nach Rangsdorf? zu Frage 5: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung führt aktuell Verhandlungen mit dem Bund und der DB zur Finanzierung der Wiederherstellung des Kombibahnsteiges in Blankenfelde / Erweiterung der S-Bahn südlich der zukünftigen Eisenbahnüberführung Karl-Marx-Straße. Mit diesem Teilvorhaben wird eine perspektivische , südliche Verlängerung der S-Bahn erst ermöglicht. Frage 6: Welchen Stellenwert haben die Gutachten zum Verkehrsbedarf die örtliche Kommunen und durch den Verein BISAR e. V. in der Vergangenheit erbracht worden sind? zu Frage 6: Die Gutachten sind der Landesregierung bekannt und wurden ausgewertet . Für das weitere Verfahren maßgeblich sind die sogenannten Korridoruntersuchungen des VBB sowie die Überarbeitung des Landesnahverkehrsplans. Frage 7: Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung derzeit für die Herstellung der S-Bahnverlängerung nach Rangsdorf? zu Frage 7: Auf der Grundlage der sogenannten Korridoruntersuchung geht der VBB in einer ersten sehr groben Kostenschätzung von einem Investitionsbedarf von mindestens 40 Mio. Euro aus. Frage 8: Wäre die S-Bahnverlängerung nach Dabendorf und Zossen im Hinblick auf den Status der Stadt Zossen als Mittelzentrum bzw. für die Anbindung des ländlichen Raum an die Metropolenregion Berlin sinnvoll, wie es für die Städte Ahrensfelde, Bernau, Hennigsdorf, Königs Wusterhausen, Oranienburg, und Straußberg bereits realisiert wurde? zu Frage 8: Die Landesregierung untersucht aktuell die Optionen einer bedarfsgerechten Bedienung im SPNV in allen auf Berlin zulaufenden Korridoren. Diese Untersuchung schließt eine Abwägung von Erweiterungen des S-Bahn-Netzes ein. Hierzu ist eine Benehmenssetzung mit den betroffenen Landkreisen und kommunalen Gebietskörperschaften vorgesehen.