Datum des Eingangs: 08.02.2017 / Ausgegeben: 13.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5987 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2377 des Abgeordneten Péter Vida der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5838 Neue Kiesgrube in Gerswalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In Gerswalde im OT Buchholz (Landkreis Uckermark) hat der Kiesabbau aufgrund der geologischen Gegebenheiten eine lange Tradition. Inzwischen ist die Kiesgrube Nord, die nach altem DDR-Recht noch dem Bergrecht unterstand, fast ausgekiest und der Betreiber der Anlage will seine Aktivitäten auf ein Gebiet unterhalb 25 ha südlich der jetzigen Kiesgrube ausdehnen. Beide Gebiete trennt die Kreisstraße K 7318. Von der zukünftigen Kiesgrube Süd soll der Kies über eine Förderbrücke über die K 7318 in die vorhandenen Aufbereitungsanlagen der Kiesgrube Nord transportiert werden. Aus meiner Sicht findet hier ein erheblicher Eingriff in Landschaft und Natur statt. Vorbemerkungen der Landesregierung: Beim Landkreis Uckermark als untere Bauaufsichtsbehörde ist seit dem 16. Oktober 2016 das Verfahren "Abgrabung Kiesgewinnung Buchholz Süd" anhängig. Die eingereichten Unterlagen befinden sich in der Beteiligung der Behörden und Stellen, deren fachliche Belange berührt sein können. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde , kann zu einem laufenden Verwaltungsverfahren bezogen auf die konkreten Fragen keine abschließenden Antworten geben. Grundsätzlich muss zunächst der Ausgang des Verwaltungsverfahrens und die Entscheidung der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abgewartet werden. Frage 1: Wird es hier eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben? zu Frage 1: Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, muss die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde im laufenden Genehmigungsverfahren prüfen. Frage 2: Wäre es unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit nicht angezeigt , dass der jetzige Betreiber der Kiesgrube Nord diese soweit wie bereits möglich rekultiviert, bevor er die Genehmigung zum Betrieb der Kiesgrube Süd erhält? Diese Entscheidung sollte sich nicht von den Festlegungen zur Rekultivierung im jetzigen Betriebsplan leiten lassen. zu Frage 2: Die Frage der Rekultivierung der Altabbaufläche (Kiesgrube Nord) ist unter Berücksichtigung der Altgenehmigung (nach DDR-Recht) im Rahmen des anhängigen Verwaltungsverfahrens zu klären. Frage 3: Wurde eine bankgesicherte Bürgschaft in ausreichende Höhe bei der Projektgenehmigung eingefordert? zu Frage 3: Für die unter Bergaufsicht stehende Altabbaufläche liegt eine Sicherheitsleistung vor. In Bezug auf das anhängige neue bauaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Frage 4: Ist die ordnungsgemäße Zuwegung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu dem Flurstück 3, der Flur 1 (Gemarkung Buchholz, „Das kleine Feld“) auch in Zukunft gesichert? Nachdem der Betreiber das Flurstück 33, das die Zuwegung darstellt, offenbar aufgekauft hat und die bisherige Zuwegung, die gewohnheitsmäßig über die Ostseite des Flurstückes 31 führte, durch Pflugbearbeitung beseitigt hat, ist keine Erreichbarkeit mehr gegeben. zu Frage 4: Die Frage der ordnungsgemäßen Zuwegung für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist im Rahmen des anhängigen Genehmigungsverfahrens zu prüfen.