Datum des Eingangs: 08.02.2017 / Ausgegeben: 13.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5988 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2388 des Abgeordneten Péter Vida der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5864 Zustand der L 101 Ortsdurchfahrt Groß Gottschow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Ortsteil Groß Gottschow der Gemeinde Plattenburg befindet sich die L 101, die hier die eine Ortsdurchfahrt bildet, in einem untragbaren und gefährlichen Zustand. Diese Kopfsteinpflasterstraße ist 1914 und entspricht in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen an Verkehrssicherheit und Zumutbarkeit für Anlieger und Nutzer. Es handelt sich um ein nur ca. 150 m langes Straßenstück, welches von der K 7015 im Ort gekreuzt wird. An der L 101 befindet sich auch eine Bushaltestelle für den Schülerverkehr. Diese hat weder eine befestigte erhöhte Aufstellfläche für die Schüler als Ein- und Ausstiegshilfe noch sonstige Sicherheitseinrichtungen. Die ganze Straße ist, da nicht anders ausgewiesen, für 50 km/h zugelassen, was völlig an den verkehrlichen und baulichen Gegebenheiten vorbei geht. Auch gab es in der jüngeren Vergangenheit bereits einen schweren Kradunfall aufgrund der rutschigen und stark gewölbten Pflasterfahrbahn. Dieser unhaltbare Zustand ist seit Jahren dem Landkreis Prignitz, der Gemeinde Plattenburg und dem Land bekannt. Spätestens mit der Kleinen Anfrage Drucksache 6/5058 wurde auf diese Problematik wieder aufmerksam gemacht, die Antwort der Landesregierung zeugt leider von einem gewissen Desinteresse an einer Sanierung von Straßen des sogenannten Grünen Netzes. Frage 1: Wurden bei der Erstellung des Grünen Netzes die betroffenen Kommunen angemessen einbezogen und wenn ja, wurden ihre Hinweise gebührend berücksichtigt ? zu Frage 1: Grundlage für die Einteilung des Brandenburgischen Landesstraßennetzes in die Kategorien Grundnetz und Grünes Netz war die Bewertung und Einteilung der Straßenzüge nach ihrer verkehrlichen Bedeutung auf Basis der zentralörtlichen Gliederung. Die Kategorisierung ist Bestandteil des Straßennetzkonzeptes 2008, welches am 28.02.2008 im Rahmen einer Präsentation u.a. den Regionalen Planungsgemeinschaften , den Landkreisen, dem Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindebund vorgestellt wurde. Hinweise und Anregungen der Teilnehmenden wurden berücksichtigt, eine direkte Beteiligung von Gemeinden erfolgte nicht. Frage 2: Die Kriterien für einen grundhaften Ausbau von Landesstraßen des Grünen Netzes (Sicherung der Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, dauerhafte Unwirtschaftlichkeit einer Instandhaltung) sind erfüllt. Welche Gründe gibt es, den grundhaften Ausbau dennoch nicht durchzuführen? Frage 3: Das Gesamtprojekt soll etwa 334.000 Euro kosten, hiervon würde der Landkreis 48.000 Euro und die Gemeinde 40.000 Euro übernehmen. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Restsumme von 246.000 Euro frühzeitiger aufzubringen ? zu Fragen 2 und 3: Aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung ist die L 101 Bestandteil des Grünen Netzes. Sie weist im Vergleich zu anderen Landesstraßen eine sehr geringe Verkehrsbelastung auf. Im Rahmen der letzten offiziellen Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 wurden lediglich 200 Kfz/Tag, davon 8 LKW, gezählt. Unter anderem wegen dieses Sachverhaltes ist es derzeit nicht beabsichtigt, die L 101 im Bereich der Ortsdurchfahrt (OD) Groß Gottschow grundhaft auszubauen. Die zuständige Straßenmeisterei des Landesbetriebs Straßenwesen wird weiterhin die Sicherung der Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch Unterhaltungsmaßnahmen und ggf. punktuelle Beseitigung von Gefahrenstellen durchführen. Frage 4: Wird seitens des Landes die gegenwärtige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgrund des aktuellen Straßenzustandes der L 101 im Ortsbereich noch für verkehrssicher gehalten? zu Frage 4: Ja. Frage 5: Wie will das Land die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ländlichen Bereich bei solchen Straßenverhältnissen absichern? zu Frage 5: Die Schaffung "gleichwertiger Lebensverhältnisse" ist ein politisches Handlungsziel der Landesregierung. Hierfür sind dem jeweiligen regionalen Bedarf angepasste Infrastrukturen bereitzustellen. Frage 6: Ein in Groß Gottschow ansässiges mittelständisches Unternehmen der Logistikbranche denkt wegen des schlechten Straßenzustandes über einen Wegzug nach. Hält es die Landesregierung für hinnehmbar, dass Arbeitsplätze abgebaut und somit die soziale Teilhabe im ländlichen Bereich vermindert wird nur wegen des Nichtausbaus von 150 m Landesstraße? zu Frage 6: Die Landesregierung wird auch künftig die Befahrbarkeit des betroffenen Straßenabschnittes gewährleisten. Die Gefahr eines Abbaus von Arbeitsplätzen aus infrastrukturellen Gründen ist deshalb nicht ableitbar.