Datum des Eingangs: 08.02.2017 / Ausgegeben: 13.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5989 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2397 des Abgeordneten Henryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5892 Trinkwasserqualität im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Angaben der Landesregierung wird in Brandenburg das Trinkwasser ganz überwiegend aus Grundwasser und nur zu einem sehr geringen Teil aus Uferfiltraten gewonnen und aufbereitet. Trinkwasser ist mithin das wichtigste Lebensmittel, welches zugleich strenger Kontrollen und Vorgaben durch die bundesdeutsche Trinkwasserverordnung unterliegt. Auf die hohe Qualität des Trinkwassers und seine Unbedenklichkeit vertrauen die Bürgerinnen und Bürger. Dennoch gab es in der Vergangenheit regional immer wieder Probleme mit Grenzwertüberschreitungen bzw. Stoffen, die nach der Trinkwasserverordnung untersagt sind. Zur Vorbemerkung: Die Trinkwasserverordnung stellt an Trinkwasser Anforderungen, deren Einhaltung mit einem Untersuchungsprogramm bestehend aus Untersuchungen der Eigenkontrolle der Wasserversorgung und der behördlichen Kontrolle überwacht wird. Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen richtet sich nach Anlage 4 der Trinkwasserverordnung. Jährlich wird ein Bericht über die Qualität von Trinkwasser gefertigt, der von den Bundesländern an den Bund übergeben wird. Für Wasserversorgungsgebiete , in denen im Durchschnitt täglich mehr als 1 000 m³ Trinkwasser abgegeben oder mehr als 5 000 Personen mit Trinkwasser beliefert werden, wird dieser Bericht im Rahmen eines Drei-Jahres-Berichtes für Deutschland an die Europäische Kommission weitergeleitet. Der letzte Bericht umfasst einen Berichtszeitraum von 2011 bis 2013 (http://www.umweltbundesamt .de/sites/default/files/medien/378/publikationen/umwelt_und_gesundheit_02_201 5_trinkwasserbericht_des_bmg.pdf; Stand 26. Januar 2017). Frage 1: Bei welchen Parametern wurde in den letzten fünf Jahren der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert in welchen Trinkwasserzweckverbänden nicht eingehalten? Um wieviel Prozent überstieg der jeweilige Messwert den jeweiligen Grenzwert? (bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 1: Nach der Trinkwasserverordnung werden über Grenzwerte mikrobiologische und chemische sowie chemisch-physikalische Anforderungen reguliert. Nicht jede Grenzwertüberschreitung ist mit einer unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher verbunden. Eine Abweichung vom Grenzwert stellt für Indikatorparameter in der Regel kein gesundheitliches Risiko für Verbraucher dar. So zeigen das Auftreten von coliformen Bakterien oder erhöhte Werte für die Trübung oder Färbung an, dass Veränderungen der Wasserqualität aufgetreten sind, die möglicherweise Risiken mit sich bringen. Weitere Untersuchungen und die Abstellung der Ursachen der Auffälligkeiten werden als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung durchgeführt. Oft führen veränderte Betriebsprozesse bei der Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser bei Indikatorparametern zu Grenzwertüberschreitungen, die sich nur kurzfristig zeigen und durch geeignete Maßnahmen schnell wieder abgestellt werden können. Unter bestimmten Umständen kann die Wiederherstellung der geforderten Trinkwasserqualität nicht kurzfristig erfolgen und es kommt zu längerfristigen Grenzwertüberschreitungen von mehr als 30 Tagen. In diesen Fällen erfolgt eine Duldung oder Zulassung der Abweichung vom Grenzwert durch das zuständige Gesundheitsamt oft verbunden mit Verwendungseinschränkungen oder Auflagen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist dabei auszuschließen. Nach einem Überwachungsprogramm wird in den ca. 340 Wasserversorgungsgebieten des Landes Brandenburg das abgegebene Trinkwasser untersucht. In der Anlage sind die Grenzwertüberschreitungen für die jeweiligen Parameter für die Jahre 2011 bis 2015 dargestellt. Ergebnisse für das Jahr 2016 liegen zusammengefasst für das Land Brandenburg noch nicht vor. Für Grenzwerte , die längerfristig überschritten wurden, mehr als 30 Tage, erfolgt eine detailliertere Darstellung. Eine prozentuale Angabe zur Höhe der Grenzwertüberschreitung ist aufgeführt. Allerdings ist die Aussagekraft gering. Beispielsweise ist für den Parameter Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe ein Grenzwert von 0,00010 mg/l festgelegt. Bei einer Grenzwertüberschreitung kann das Gesundheitsamt vorübergehend Abweichungen bis zur Höhe eines vom Umweltbundesamt publizierten Trinkwasser-Maßnahmewertes zulassen, der nicht nur gesundheitlich sicher, sondern auch vorübergehend trinkwasserhygienisch duldbar ist. Für Bentazon beträgt dieser Wert 0,010 mg/l, was einer prozentualen Überschreitung des Grenzwertes von 9.900% entspricht. Frage 2: Die Trinkwasserzweckverbände veröffentlichen auf ihren jeweiligen Internetseiten die durchschnittlichen Analyseergebnisse aus den Beprobungen je Kalenderjahr für die einzelnen Wasserwerke. Welche Gründe bzw. Regelungen sprechen gegen eine zeitnahe Veröffentlichung der aktuellen Messergebnisse unmittelbar nach der erfolgten Messung? zu Frage 2: Nach Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer und der sonstige Inhaber von zentralen oder dezentralen Wasserwerken verpflichtet, den betroffenen Verbrauchern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zu übermitteln. Über diese Mindestvorgabe hinaus ist es dem Wasserversorger freigestellt, weitergehende Informationen an den Verbraucher zu übermitteln. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsicht von Untersuchungsergebnissen bei Wasserversorgern vor Ort. Es wird hier angemerkt , dass der Informationsbedarf der Verbraucher sehr unterschiedlich sein kann. Frage 3: Welche Pflichten bestehen nach der Trinkwasserverordnung seitens der Trinkwasserversorger, wenn einzelne Grenzwerte überschritten werden und wurden diese in der Vergangenheit eingehalten? zu Frage 3: Durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage ist eine Grenzwertüberschreitung unverzüglich dem jeweiligen Gesundheitsamt anzuzeigen. Weiterhin ist er verpflichtet, in solchen Fällen unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Sofortmaßnahmen zur Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Überwachung zur Einhaltung dieser Verpflichtungen obliegt dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird. Frage 4: Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es, sofern Trinkwasserversorger ihrer in der Antwort auf Frage 3) genannten Pflichten nicht nachkommen und wer ist für die Durchsetzung der Sanktionsmöglichkeiten zuständig? zu Frage 4: Kommt der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage seinen o. g. Verpflichtungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, so handelt er ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1 Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes . Dies kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Zuständig für die Durchsetzung dieser Sanktionsmöglichkeit im Land Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Anlage zu Antwort Frage 1 Jahresüberblick 2011 zu Parametern mit Grenzwert, auf die in den Wasserversorgungsgebieten des Landes Brandenburg untersucht wurde und dabei festgestellte Abweichungen vom Grenzwert (GW) Gruppe Parameter Anzahl WVG Wasserversorgungsgebiete längerfristige GW- - Überschreitung (Anzahl) (WVG) mit Grenzwertüberschreitung WVG und in Klammer max. Wert der Überschreitung und in Prozent zum Grenzwert (nur längerfristige GW- Überschreitungen) Mikrobiologische Parameter Escherichia coli 2 0 Enterokokken 16 0 Chemische Parameter Teil I Benzol 0 0 Bor 0 0 Bromat 0 0 Chrom 0 0 Cyanid 0 0 1,2-Dichlorethan 0 0 Fluorid 0 0 Nitrat 2 0 Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte 1 0 Quecksilber 0 0 Selen 0 0 Tetrachlorethen und Trichlorethen 0 0 Chemische Parameter Teil II Antimon 0 0 Arsen 0 0 Benzo-(a)-pyren 0 0 Blei 0 0 Cadmium 0 0 Kupfer 1 0 Nickel 0 0 Nitrit 0 0 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0 0 Trihalogenmethane 0 0 Indikatorparameter Aluminium 0 0 Ammonium 8 2 WW Pritzwalk I (2,06 mg/i = 312 %) WW Luckenwalde (0,9 mg/I = 80 %) Chlorid 0 0 Clostridium perfinpens 0 0 Coliforme Bakterien 25 0 Eisen 24 3 WW Luckenwalde (4,180 mg/I = 1990 %) WW Burow (1,81 mg/I = 805 %) WW Bronkow (0,350 mg/I = 75 %) Färbung 4 2 WW Kappe (0,7 = 40 %) WW Bronkow (0,7 = 40 %) Geruch 0 0 Elektrische Leitfähigkeit 0 0 Mangan 27 2 WW Luckenwalde (0,406 mg/I = 712 %) WW Bantikow (0,199 mg/l = 298 %) Natrium 0 0 Oxidierbarkeit 5 1 WW Kappe (5,4 mg/I = 8 %) Sulfat 2 1 WW Lübbenau (330 mg/I = 32 %) Trübung 10 4 WAZ Meinsdort (16,1 NTU = 1510 %) WW Bohsdorf (1,6 NTU = 60 %) WW Burow (4,1 NTU = 310 %) WW Bronkow (3,2 NTU = 220 %) Anlage zu Antwort Frage 1 Jahresüberblick 2012 zu Parametern mit Grenzwert, auf die in den Wasserversorgungsgebieten des Landes Brandenburg untersucht wurde und dabei festgestellte Abweichungen vom Grenzwert (GW) Gruppe Parameter Anzahl WVG Wasserversorgungsgebiete längerfristige G- , uberschWreitung (Anzahl) (WVG) mit Grenzwertüberschreitung WVG und in Klammer max. Wert der Überschreitung und in Prozent zum Grenzwert (nur längerfristige GW- Überschreitungen) Mikrobiologische Parameter Escherichia coli 0 0 Enterokokken 3 0 Chemische Parameter Teil I Benzol 0 0 Bor 0 0 Bromat 0 0 Chrom 0 0 Cyanid 0 0 1,2-Dichlorethan 0 0 Fluorid 0 0 Nitrat 1 0 Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte 0 0 Quecksilber 0 0 Selen 0 0 Tetrachlorethen und Trichlorethen 0 0 Uran 1 1 WW Schönfeld (0,022 mg/1= 120 %) Chemische Parameter Teil II Antimon 0 0 Arsen 0 0 Benzo-(a)-pyren 0 0 Blei 0 0 Cadmium 0 0 Kupfer 0 0 Nickel 0 0 Nitrit 0 0 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0 0 Trihalogenmethane 0 0 Indikatorparameter Aluminium 0 0 Ammonium 1 0 Chlorid 0 0 Clostridium perfingens 0 0 Coliforme Bakterien 12 0 Eisen 13 1 WW Zarpel (1,02 mq/l = 410 %) Färbung 5 2 WW Kappe (0,7 = 40 %) WW Bronkow (0,7 = 40 %) Geruch 0 0 Elektrische Leitfähigkeit 0 0 Mangan 24 2 WW Zarpel (0,23 mg/l = 360 %) WW Seilershof (0,141 mg/I = 182 %) Natrium 0 0 Oxidierbarkeit 7 2 WW Großmenow (10,3 mg/l = 106%) WW Zabelsberg (5,7 mg/I = 14 %) Sulfat 1 1 WW Lübbenau (330 mg/I = 32 %) Trübung 5 2 WW Zarpel (4,3 NTU = 330 %) WW Bronkow (1,75 NTU = 75 %) Anlage zu Antwort Frage 1 Jahresüberblick 2013 zu Parametern mit Grenzwert, auf die in den Wasserversorgungsgebieten des Landes Brandenburg untersucht wurde und dabei festgestellte Abweichungen vom Grenzwert (GW) Gruppe Parameter Anzahl WVG Wasserversorgungsgebiete längerfristige GW- - Überschreitung (Anzahl) (WVG) mit Grenzwertüberschreitung WVG und in Klammer max. Wert der Überschreitung und in Prozent zum Grenzwert (nur längerfristige GW- Überschreitungen) Mikrobiologische Parameter Escherichia coli 0 0 Enterokokken 4 0 Chemische Parameter Teil I Benzol 0 0 Bor 0 0 Bromat 0 0 Chrom 0 0 Cyanid 0 0 1,2-Dichlorethan 0 0 Fluorid 0 0 Nitrat 1 0 Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte 1 1 Bentazon; WW Grüneberg (0,001513 mg/1 = 1413 %) Quecksilber 0 0 Selen 0 0 Tetrachlorethen und Trichlorethen 0 0 Uran 1 1 WW Schönfeld (0,017 mg/1= 70 %) Chemische Parameter Teil II Antimon 0 0 Arsen 0 0 Benno-(a)-pyren 0 0 Blei 0 0 Cadmium 0 0 Kupfer 0 0 Nickel 1 0 Nitrit 0 0 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0 0 Trihalogenmethane 0 0 Indikatorparameter Aluminium 0 0 Ammonium 7 2 WW Pritzwalk 1(0,83 mg/I = 66 %) WW Luckenwalde (0,57 mg/1 = 14 %) Chlorid 0 0 Clostridium perfingens 0 0 Coliforme Bakterien 14 0 Eisen 16 2 WW Dobbrikow (0,536 mg/1= 168 %) WW Sellendorf (0,767 mg/I= 283 %) Färbung 6 1 WW Kappe (0,7 = 40 %) Geruch 0 0 Elektrische Leitfähigkeit 0 0 Mangan 14 2 WW Pritzwalk 1 (0,230 mg/l = 360 %) WW Dobbrikow (0,120 mg/1 = 140 %) Natrium 0 0 Oxidierbarkeit 4 1 WW Bredereiche (5 1 mg/I = 2 % ) Sulfat 3 1 WW Lübbenau (330 mg/1 = 32 %) Trübung 2 1 WW Burow (1,8 NTU = 80 %) Anlage zu Antwort Frage 1 Jahresüberblick 2014 zu Parametern mit Grenzwert, auf die in den Wasserversorgungsgebieten des Landes Brandenburg untersucht wurde und dabei festgestellte Abweichungen vom Grenzwert (GW) Gruppe Parameter Anzahl WVG Wasserversorgungsgebiete längerfristige GW Überschreitung (Anzahl) (WVG) mit Grenzwertüberschreitung WVG und in Klammer max. Wert der Überschreitung und in Prozent zum Grenzwert (nur längerfristige GW- Überschreitungen) Mikrobiologische Escherichia coli 1 0 Parameter Enterokokken 1 0 Chemische Parameter Teil Benzol 0 0 Bor 0 0 Bremst 0 0 Chrom 0 0 Cyanid 0 0 1,2-DichIorethan 0 0 Fluorid 0 0 Nitrat 0 0 Pflanzenschutzmittel und Biozidprcdukte 1 1 Bentazon; WW Grüneberq (0,000430 mq/I = 330 %) Quecksilber 0 0 Selen 0 0 Tetrachlorethen und Triohierathen 0 0 Uran 1 0 Chemische Parameter Teil 11 Antimon 0 0 Arsen 0 Benzo-(a)-pyren 1 1 Blei 0 0 Cadmium 0 0 Kupfer 1 0 Nickel 0 0 Nitrit 0 0 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0 0 Trihalogenmethane 0 0 Indikatorparameter Aluminium 0 0 Ammonium 4 4 WW Pritzwalk I (2,00 mg/l = 300 %) VVVV Thyrow {0,63 mg/1= 26 %) WW Brüssow (0,65 mg/1 = 30 %) WW Barsdorf (1,60 mg/1 = 220 %) Chlorid 0 0 Clostildium perfingens 0 0 Coliforme Bakterien 13 0 Eisen 15 2 WW Haßleben (0,640 mg/I = 220 %) WW Fröhden {1,050 mg/I = 425 %) Färbung 3 1 WW Kappe (0,7 = 40 %) Geruch 0 0 Elektrische Leitfähigkeit 0 0 Mangan 12 3 WW Vietmannsdorf (0,211 mg/i = 6 %) WW Groß Warnow (0,120 mg/l = 140 %) WW Brüssow (0,053 mg/l = 6 %) Natrium 0 0 Oxidierbarkeit 3 2 WW Kappe (5,5 mgll = 10 %) WW Barsdorf (5,7 mg/I = 14 %) Sulfat 1 1 WW Lübbenau (330 mg/I = 32 %) Trübung 3 0 Anlage zu Antwort Frage 1 Jahresüberblick 2015 zu Parametern mit Grenzwert, auf die in den Wasserversorgungsgebieten des Landes Brandenburg untersucht wurde und dabei festgestellte Abweichungen vom Grenzwert (GW) Gruppe Parameter Anzahl WVG Wasserversorgungsgebiete längerfristige Überschreitung GW berschreitung (Anzahl) (WVG) mit Grenzwertüberschreitung WVG und in Klammer max. Wert der Überschreitung und in Prozent zum Grenzwert (nur längerfristige GW- Überschreitungen) Mikrobiologische Parameter Eschertchia coli 2 0 Enterokokken 3 0 Chemische Parameter Teil I Benzol 0 0 Bor 0 0 Bromat 1 Chrom 0 0 Cyanid 0 0 1,2-Dichlorethan 0 0 Fluorid 0 0 Nitrat 0 0 Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte 1 1 Bentazon; WW Grüneberg (0,000565 mg/I = 465 %) Quecksilber 0 0 Selen 0 0 Tetrachlorethen und Trichlorethen 0 0 Uran 0 0 Chemische Parameter Teli II Antimon 0 0 Arsen 0 0 Benzo-(a)-pyren 0 0 Blei 0 0 Cadmium 0 0 Kupfer 1 0 Nicket 0 0 Nitrit 2 0 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0 0 Trihalogenmethane 0 0 Indikatorparameter Aluminium 2 0 Ammonium 14 1 WW Barsdorf (2,74 mq/I = 448 %) Chlorid 0 0 Clostridium perfingens 0 0 Coliforme Bakterien 48 0 Eisen 22 2 WW Rangsdorf (0,310 mg/I = 55 %) VVVV Königsberg (0,342 mg/I = 71 %) Färbung 12 2 WW Kappe (0,7 = 40 `)/3) WW Bronkow (0,74 = 48 %) Geruch 0 0 Elektrische Leitfähigkeit 0 0 Mangan 76 4 WW Rangsdorf (0,200 mg/I = 300 %) WW Gerswalde (0,144 mgll = 188 %) WW Groß Eichhoiz (0,066 mg/I = 32 %) WW Frankendorf (0,06 mg/I = 20 %) Natrium 0 0 Oxidierbarkeit 2 2 WW Kappe (5,8 mg/I = 16 %) WW Barsdort (5,06 mg/I = 1 %) Sulfat 2 1 WW Lübbenau (330 mg/I = 32 %) Trübung 5 1 WW Bronkow (1,69 NTU = 69 %) Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5