Datum des Eingangs: 09.02.2017 / Ausgegeben: 14.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5998 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2391 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5867 YPG-Kämpfer in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Mindestens 130 Extremisten aus Deutschland kämpfen in Syrien auf Seiten der sogenannten kurdischen Volksverteidigungseinheiten Yekîneyên Parastina Gel (YPG). Die YPG gilt als syrischer Ableger der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Diese wird in der Europäischen Union als Terrororganisation geführt und ist verboten. Während PKK-Anhänger in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, gilt dies für die YPG nicht. Frage 1: Wie viele YPG-Kämpfer aus Brandenburg sind dem Brandenburger Innenministerium bekannt? zu Frage 1: Der Landesregierungen liegen Informationen über eine niedrige einstellige Anzahl an Personen vor, die in die Türkei, den Irak und nach Syrien ausgereist sind und im Verdacht stehen, an Kampfhandlungen auf Seiten kurdischer Streitkräfte teilzunehmen. Welchen Kampftruppen sich die Akteure vor Ort angeschlossen haben könnten, ist nicht abschließend geklärt. Die Teilnahme an Kampfhandlungen ist derzeit nur für eine Person konkret belegt. Frage 2: Wie viele von ihnen sind aus dem Kriegsgebiet wieder nach Brandenburg zurückgekehrt? zu Frage 2: Eine Person ist nach sehr kurzem Auslandsaufenthalt wieder zurückgekehrt . Über die weiteren Personen ist bisher nicht bekannt, dass diese dauerhaft nach Deutschland zurückgekehrt sind.