Datum des Eingangs: 09.02.2017 / Ausgegeben: 14.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5999 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2394 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/5870 Tschetschenen-Zuwanderung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Von Januar bis November kamen in diesem Jahr 9.417 Migranten nach Brandenburg. Die größte Gruppe stellen Syrer mit 3.220 Personen, gefolgt von 2.294 Menschen aus der Russischen Föderation, meist Tschetschenen. Die Anerkennungsquote bei Asylbewerbern aus dem Nordkaukasus liege bei vier bis fünf Prozent. Viele von ihnen kommen über Polen, einem sicheren Drittland. Gemäß Dublin-Abkommen müssen sie dorthin zurückgeschoben werden. Trotzdem reisen sie kurz darauf wieder nach Brandenburg ein. Bei Abschiebungen von Großfamilien stehen die Behörden zudem oft vor dem Problem, dass am Tag der Rückführung Kinder fehlen und die Aktion abgebrochen werden muss (Bericht des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 08.12.2016). Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung Brandenburg mit den polnischen Behörden und gegenüber der Bundesregierung angestrengt, um die tschetschenischen Zuwanderer dauerhaft gemäß Dublin-II nach Polen zurückzuschieben? zu Frage 1: Für Überstellungen im Rahmen der Dublin-Regelungen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, welches auch regelmäßigen Kontakt zu den polnischen Behörden pflegt. Die Landesregierung verfolgt jedoch gegenüber dem Bund das Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – bei grundsätzlichem Festhalten am Dublin-System – bei Asylbewerbern aus der Russischen Föderation verstärkt von der Möglichkeit des Selbsteintritts in ein nationales Asylverfahren Gebrauch macht. So könnten abgelehnte Asylbewerber von Deutschland direkt in die Russische Föderation abgeschoben werden, sofern sie nicht freiwillig ausreisen. Frage 2: Wie viele tschetschenische Großfamilien wurden bereits 2016 nach Polen zurückgeschoben, wie viele Personen umfassen diese? zu Frage 2: Da der Begriff „Großfamilie“ nicht definiert ist, kann nur allgemein mitgeteilt werden, dass die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg 22 Familien aus dem Herkunftsland Russische Föderation im Jahr 2016 aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus nach Polen zurückgeschoben bzw. überstellt hat. Diese Familien umfassten insgesamt 99 Personen. Die von den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte übermittelten Daten für Überstellungen und Abschiebungen enthalten keine Daten zu Familienverbünden. Frage 3: Haben Grenzkontrollen hier eine präventive Wirkung, wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Grenzkontrollen fallen in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Zu deren präventiver Wirkung können daher durch die Landesregierung keine Angaben gemacht werden.