Datum des Eingangs: 10.02.2017 / Ausgegeben: 15.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6006 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2385 der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/5852 Lehrbeauftragte an Brandenburgs Hochschulen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Ein Lehrbeauftragter ist eine Person, die an einer Hochschule Lehrveranstaltungen hält, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule zu stehen und auf Honorarbasis vergütet wird oder seine Tätigkeit unentgeltlich verrichtet. Frage 1: Wie viele Lehrbeauftragte sind an Brandenburgs Hochschulen tätig und wie hat sich ihre Anzahl seit 2000 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen)? zu Frage 1: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hochschule 2000 2015 UP 251 343 BTU C-S (seit 2013) ---- 198 Hochschule Lausitz (bis 2013) 99 ---- BTU (bis 2013) 66 EUV 62 124 HFF bzw. FBKW 67 103 FHB bzw. THB 20 61 FH Eberswalde bzw. HNEE 23 30 FHP 71 142 THWi 51 163 Gesamtergebnis 710 1.164 Frage 2: Wie hat sich der Anteil der von Lehrbeauftragten wahrgenommenen Lehrveranstaltungen seit 2000 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen)? Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der von Lehrbeauftragten wahrgenommenen Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fächergruppen? zu den Fragen 2 und 3: Im Rahmen der Hochschulstatistik wird die Anzahl der Lehrveranstaltungen nicht erfasst, insoweit können die Fragen nicht beantwortet werden. Frage 4: Welche Honorarsätze gelten für Lehrbeauftragte? zu Frage 4: BTUCS: Grundsätzlich je nach Anforderung der Lehraufgabe 21,00 € bis 35,00 € pro Lehrveranstaltungsstunde(LVS). Bei Lehraufgaben wie Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer 36,00 € bis 52,00 € pro LVS. Soweit ein dringender Lehrbedarf nicht gedeckt werden kann, ist im Einzelfall eine Erhöhung auf bis zu 42,00 € bzw. 63,00 € pro LVS möglich. EUV: Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Akademischen Mitarbeiterin bzw. eines Akademischen Mitarbeiters 35,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrers 55,00 € pro LVS. FBKW: Lehrbeauftragte im Sprachenunterricht 17,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte ohne Lehrerfahrung 22,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit mindestens 8 Semester Lehrerfahrung 29,00 € pro LVS. Herausragende Persönlichkeiten als Lehrbeauftragte 52,00 € pro LVS. UNIP: Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben 18,00 € bis 26,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Professorin oder Professors 27,00 € bis 40,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Professorin oder Professors, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben, 41,00 € bis 52,00 € pro LVS. Lehraufträge in der wissenschaftlichen Weiterbildung, sofern aus Teilnehmendengebühren oder Drittmitteln finanziert bei besonderer Bedeutung bis zu 200,00 €. FHP: Lehrbeauftragte für die Vermittlung praktischer Fertigkeiten oder methodischer Kenntnisse grundsätzlich 25,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte, deren Veranstaltungen vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen einschließlich neuerer Entwicklungen erfordern oder besondere Bedeutung haben oder mit besonderen Belastungen verbunden sind grundsätzlich 32,00 €. Abweichungen sind jeweils bis zu 20 % (in Einzelfällen mehr) möglich. HNEE: Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben 24,00 € pro LVS – bei Abschluss eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Studiums 30,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Professorin oder Professors 36,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind, 42,00 €. THB: Lehrbeauftragte für wissenschaftliche Kurse 29,05 €. Lehrbeauftragte für Deutsch 29,00 €, Lehrbeauftragte für sonstige Kurse 25,00 €. Lehrbeauftragte für Lehrveranstaltungen mit besonderer Bedeutung 45,00 €. THWi: Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben 18,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben für Sprachenunterricht im Fernstudium 25,00 € pro LVS. Lehrbeauftragte mit den Lehraufgaben einer Professorin oder Professors 30,00 € pro LVS. Frage 5: Wie ist die Vertretung von Lehrbeauftragten in Hochschulgremien geregelt? zu Frage 5: Lehrbeauftragte sind Angehörige der Hochschule und haben das aktive Wahlrecht für die Hochschulgremien, nicht jedoch das passive Wahlrecht. Grundsätzlich haben nur Mitglieder der Hochschule das Recht und die Pflicht zur Mitwir- kung in den Hochschulgremien. Lehrbeauftragte sind keine Mitglieder, da sie nicht hauptberuflich an der Hochschule tätig sind. Frage 6: Wird das von Lehrbeauftragten geleistete Stundenpensum statistisch genauso verrechnet wie das von festangestellten Lehrkräften? Was sind die Gründe hierfür? zu Frage 6: Das wissenschaftliche Personal wird unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses statistisch gleich behandelt soweit Personenzahlen betroffen sind. Es erfolgt jedoch u.U. eine Gewichtung, insb. bei der Berechnung von Kennzahlen wie z.B. Betreuungsrelationen, anhand des Beschäftigungsverhältnisses und der Art der Tätigkeit (haupt-/nebenberuflich). Hauptberufliches Personal in Vollzeit wird mit 1,0, hauptberufliches Personal in Teilzeit mit 0,5 und nebenberufliches Personal mit 0,2 gewichtet. Diese Gewichtung soll den i.d.R. unterschiedlichen Umfang der Lehrverpflichtung abbilden.