Datum des Eingangs: 13.02.2017 / Ausgegeben: 20.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6009 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2252 der Abgeordneten Heide Schinowsky und Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5420 „Nachfrage zur Kleine Anfrage Nr. 2149: Bohrschlammgruben in Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Landesregierung verweist ihn der Antwort (Drucksache 6/5192) darauf, dass im Land Brandenburg mehrere hundert Standorte ehemaliger Kohlenwasserstoffbohrungen existieren. Entgegen den allgemeinen parlamentarischen Gepflogenheiten wird die Antwort nach einer Auflistung von Altlastenverdachtsflächen bei Bohr-schlammgruben mit der Aussage verweigert, dass die Beantwortung nicht innerhalb der Frist erbracht werden kann. Normalerweise bitte die Landesregierung in solchen Fällen die Antragsteller um eine Fristverlängerung. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. (Anmerkung: Die Antragsteller stehen einer Fristverlängerung offen gegenüber.) Die Landesregierung erklärt weiter, dass die Frage der Zuständigkeiten für die Sanierung von Altstandorten der Kohlenwasserstofferkundung derzeit aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht gegeben werden kann. Vorbemerkungen der Landesregierung: Anders als in Niedersachsen, wo die Bohrschlammgruben zu großen Teilen verursachergerecht zugeordnet werden können, ist die Zuordnung der aus DDR-Zeiten stammenden Bohrungsaltlasten in Ostdeutschland (damit auch Brandenburg) strittig. Bohrschlammgruben gehen auf bergbauliche Tätigkeiten der Kohlenwasserstoffindustrie zurück, die bis in die 1980er Jahre auf Bohrplätzen zum Zweck des Niederbringens von Tiefbohrungen angelegt wurden. Ausführendes Unternehmen war die VEB Erdöl-Erdgas Gommern. Die (Nach- )Behandlung der Bohrschlammgruben wurde zum damaligen Zeitpunkt als unkritisch betrachtet. Viele ehemalige Bohrschlammgruben sind daher einfach abgedeckt oder in weitere, z.B. landwirtschaftliche, Nutzungen integriert worden. Eine standortgenaue Aufzeichnung über Lage, Volumen und Inhalt der Bohrschlammgruben wurde im Regelfall nicht geführt. Rechtsnachfolger der VEB Erdöl-Erdgas Gommern ist die heutige ENGIE E&P Deutschland GmbH. Inwiefern allerdings die Bohrungsaltlasten auch Bestandteile der Betriebsnachfolge sind, wird gegenwärtig gerichtlich geklärt. Wenn von Bohrungsaltlasten gesprochen wird, liegt der Schwerpunkt allerdings nicht auf den Bohrschlammgruben, sondern auf der Verwahrung der einstigen Tiefbohrungen . Im derzeit laufenden Versuch einer außergerichtlichen Klärung stehen dabei nicht die Bohrschlammgruben zur Entscheidung sondern die Verwahrungs- und Sicherungsanforderungen der alten Tiefbohrungen. Entsprechend wird es konkret für die Bohrschlammgruben weiterhin keine abschließende Klärung geben. Der Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung wird jedoch aller Voraussicht nach für die Weiterbehandlung des Themas „Bohrschlammgruben“ richtungsgebend. Frage 1: Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen gibt es im Land Brandenburg, bei denen sogenannter Bohrschlamm entsorgt worden ist und wo befinden sich diese? (Bitte Auflisten) zu Frage 1: Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) veröffentlicht zum 10.02.2017 auf http://www.lbgr.brandenburg.de/sixcms/detail.php/792338 und dem Anstrich „Kohlenwasserstoffe (z.B. Erdöl und Erdgas)“ eine Übersichtskarte mit den Bohransatzpunkten der ehemaligen Kohlenwasserstofferkundung. Nicht alle Bohransatzpunkte sind mit einer Schlammgrube verbunden, so dass weiterhin von ca. 400 Bohrschlammverdachtsflächen im Land Brandenburg auszugehen ist. Frage 2: Wo sind die in der Antwort auf Frage 5 zur Kleinen Anfrage Nr. 2149 erwähnten Untersuchungen -„Dem LBGR liegen einzelne Untersuchungen von Bohrschlammgruben vor“- durchgeführt worden, welche Stoffe wurden dabei untersucht und wann werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht? zu Frage 2: Untersuchungsergebnisse liegen im Wesentlichen für die Standorte vor, zu denen Abschlussbetriebspläne eingereicht worden sind. Eine Veröffentlichung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund des Grundstücksbezuges nicht vorgesehen . Eine Zusammenstellung der dem LBGR vorliegenden Gutachten kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Lfd.-Nr. Bohrungsname Gutachten, Berichte, Analysen zu Schlammgruben im LBGR Datum 1 Berkenbrück Analyse von Bohrklein aus Schlammgruben 07.07.1992 2 Ratzdorf 1 Standortgutachten 02.03.2004, 26.05.2004 3 Ratzdorf 2 Standortgutachten 15.04.2004 4 Breslack 2 Standortgutachten; Abschlussgutachten 08.03.2004, 18.05.2004, 14.12.2005 5 Döbern 9 Kurzbericht über umweltanalytische Untersuchungen im Rahmen des Rückbaus auf dem Standort E Döbern 9/65 20.01.1994 6 Döbern 18 Standortgutachten/Abschlussgutachten 02.02.1994 7 Döbern 21 Standortgutachten 26.01.1994 8 Döbern 22 Standortgutachten 27.01.1994 9 Drebkau Standortgutachten-Restsondenplatz mit Restschlammgrube und Aufbereitungsstation; Abschlussgutachten 27.02.1997, 18.02.1998 10 Drewitz Standortgutachten, Abschlussgutachten 25.08.1994 11 Schönhöhe Altlastensanierungsgutachten 22.09.2011 Das Spektrum der untersuchten Stoffe ist äußerst umfangreich und standortbezogen differenziert; eine pauschale Antwort dazu ist nicht möglich. Wasserbasierte Bohrspülungen bestanden und bestehen zu 60 bis 95 Prozent aus Wasser. Weitere Bestandteile können Stärke, Schwerspat, Kreide, Ton (Bentonit), Natronlauge und Polymere sein. Einige Bohrspülungen beinhalten auch Salze (bei Salzspülungen) und Anteile von Schmierstoffen. Der Anteil an Bohrklein im Spülungsgemisch erreicht etwa 5 bis 15 Prozent. Über die Lagerungszeit werden insbesondere Stärke und Polymere biologisch abgebaut, nicht abbaubare Bestandteile verbleiben in der Bohrschlammgrube und werden entsprechend untersucht. Als umweltrelevante Parameter gelten Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und im geringeren Umfang polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), lipophile Stoffe, Monoaromaten (Benzol , Toluol, Xylole und Ethylbenzol), Chloride, Glühverlust und TOC. Frage 3: Wer sind die Verfahrensbeteiligten im erwähnten laufenden Gerichtsverfahrens zur Frage der Zuständigkeiten für die Sanierung von Altstandorten der Kohlenwasserstofferkundung ? zu Frage 3: Das verwaltungsrechtliche Streitverfahren wird zwischen der ENGIE E&P Deutschland GmbH (ENGIE) und dem Land Brandenburg, vertreten durch das LBGR geführt. Frage 4: Wann wurde das Gerichtsverfahren eröffnet und wer hat Klage eingereicht? zu Frage 4: Die GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH (nach Umfirmierung ENGIE E&P Deutschland GmbH) hat beim Verwaltungsgericht Cottbus am 08.04.2009 Klage erhoben. Frage 5: Wann ist mit einem Abschluss des Gerichtsverfahrens zu rechnen? zu Frage 5: Das Verfahren ist in der Berufungsinstanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Eine verlässliche Prognose zum Abschluss des Verfahrens kann derzeit – nicht zuletzt mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz – nicht getroffen werden.