Datum des Eingangs: 13.02.2017 / Ausgegeben: 20.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2384 der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/5851 Stipendien in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit dem Brandenburg-Stipendium und dem Programm „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ gab bzw. gibt es ein landeseigenes Stipendienprogramm zur Unterstützung von Studenten während der Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen ihres Hochschulstudiums. Frage 1: Welche Stipendienprogramme gibt es in Brandenburg (bitte nach Träger, Voraussetzungen und Art der Förderung aufschlüsseln)? Vorbemerkung der Landesregierung: Die allgemein formulierte Frage 1 kann nicht vollumfänglich beantwortet werden. Insgesamt gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Stipendienprogrammen unterschiedlichster Anbieter. Diese werden nicht zusammenfassend ermittelt. Landesseitig können die vom Land Brandenburg geförderten Stipendien aufgeführt werden, die den Übergang von der Hochschulausbildung in eine anschließende Beschäftigung mit dem Ziel der Fachkräftesicherung bzw. eine weitere berufliche Qualifizierung unterstützen. zu Frage 1: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) Nach der Richtlinie "Brandenburger Innovationsfachkräfte" (BIF) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben, einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) stellen. Gefördert werden neben dem Stipendium auch Werkstudierende und Innovationsfachkräfte . 1. Stipendium Förderung zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen eines Hochschulstudiums , die sich an einer betrieblichen innovativen Aufgabe eines KMU orientiert. Voraussetzung ist die Zusage des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin zum Thema und zur Betreuung der Abschlussarbeit. Die Förderung wird für die Dauer von 6 Monaten gewährt. 2. Werkstudierende Förderung der Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden in KMU im Rahmen einer betrieblichen innovativen Aufgabe. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. der Abschluss einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 und maximal 12 Monaten gewährt. 3. Innovationsfachkräfte Förderung der Beschäftigung von neu in KMU einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent für eine innovative Aufgabe im Unternehmen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Studierenden und die Zusage des Unternehmens zur Betreuung der Werkstudierenden. Die Förderung wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) Die Universitäten des Landes Brandenburg vergeben auf Grundlage der Graduiertenförderungsverordnung (GradV) des Landes Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion oder für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben. Voraussetzungen für die Gewährung der Stipendien sind: 1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium, 2. herausragende Leistungen auf dem Arbeitsgebiet, 3. ein wissenschaftliches Vorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt oder ein Vorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt und 4. die wissenschaftliche oder künstlerische Betreuung durch einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin einer Brandenburgischen Hochschule, bei der der Stipendienantrag gestellt wird. Die Förderung wird monatlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes für bis zu 3 Jahre gewährt. Frage 2: Wie viele Stipendien wurden im Rahmen des Brandenburg-Stipendium und des Programmes „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ seit 2013 jährlich vergeben ? zu Frage 2: Stipendien im Rahmen der Richtlinien "Brandenburg-Stipendium" (2013- 2015) und "Brandenburger Innovationsfachkräfte" (seit 2015) werden ausschließlich auf Antragstellung eines kleinen und mittleren Unternehmens (KMU) nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen bewilligt. In der letzten ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden nach der Richtlinie "Brandenburg-Stipendium“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) von Juni 2013 bis März 2015 insgesamt 42 Anträge auf ein Stipendium gefördert. In der aktuellen ESF-Förderperiode 2014-2020 sind nach der Richtlinie "Brandenburger Innovationsfachkräfte" (MASGF) insgesamt 47 Anträge im Förderelement "Stipendium" gestellt worden, davon wurden 39 Anträge bisher bewilligt. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung das Brandenburg-Stipendium und das Programm „Brandenburger Innovationsfachkräfte“? zu Frage 3: Mit der Förderung von Stipendien für junge Menschen während ihrer Hochschulausbildung können vor allem kleinere Brandenburger Unternehmen frühzeitig Kontakt zu Studierenden aufnehmen, um hochqualifizierten Nachwuchs für ihr Unternehmen zu gewinnen. Das Land unterstützt damit aktiv die kleinen und mittelständischen Unternehmen bei ihrer Fachkräftesicherung und befördert damit innovative Prozesse in den Unternehmen. Frage 4: Sieht die Landesregierung Bedarf für weitere brandenburgspezifische Stipendienprogramme ? zu Frage 4: Hinausgehend über die beschriebenen Angebote sieht die Landesregierung keinen Bedarf für weitere Brandenburg spezifische Stipendienprogramme.